€uro 1.500,– für die Nachabbildung eines virtuelles Fotos?! FPÖ-TV, Herr Robert Lizar, sendet sehr fragwürdiges & unmoralisches Angebot an aktivist4you.at

Finanzmarkt- und Konzernmacht-Zeitalter der Plutokratie unterstützt von der Mediakratie in den Lobbykraturen der Geld-regiert-Regierungen in Europa, Innsbruck am 16.11.2016

Liebe® Blogleser_in,

Bewusstheit, Liebe und Friede sei mit uns allen und ein gesundes sinnerfülltes Leben wünsch ich ebenfalls.

Hier zur Beantwortung des unten eingefügten Emails: Sehr geehrter Herr Robert Lizar vom FPÖ TV!

Durch einen Zufall bin ich gestern auf Ihre Email vom 04.11.16 gestoßen worin Sie „gütiger Weise“ mir ein Angebot unterbreiten von €uro 1.500,– für ein virtuelles Foto wegen einer Copyrightsverletzung das in drei verschiedenen Beiträgen am Blog www.aktivist4you.at abgebildet war. Sind Sie ein Starfotograf vergleichbar mit Newton oder ein Pressefotograf, die gewerberechtlich unter freiem Gewerbe läuft, also jeder ohne Ausbildung eines Fotografen machen kann? Sie denken ein Druck auf den Auslöser, der nicht von Ihnen entwickelten Kamera, ist für ein virtuelles Foto ohne kommerzielle Nutzung und Verwertung € 1.500,– wert?  

Sie schreiben von einem Zufall und meinen eigentlich: Durch den „zufälligen“ Einsatz von Ihnen mit der rechten Maustaste über ihren Foto (geklickt) und der Möglichkeit: „Mit Google nach Bild suchen“ sind Sie auf das Foto und den dazugehörenden bzw. die drei Artikel mit diesem Foto gestoßen?

 

Was ich überhaupt nicht verstehe, warum Sie NICHT die im Impressum vom Blog angegebene Email aktivist4youat@gmx.at verwendet haben, sondern schreinerklaus@aon.at ? Durch welchen weiteren „Zufall“ ihrerseits haben Sie denn meine berufliche Emailadresse, die meine Angestellte wartet, erhalten?

Etwa durch meine sehr umfangreichen ein-einhalb-jährigen Emailaussendungen an die Bundesräte, Parlamentarier, Regierungsvertreter und an alle Hauptmedien in Österreich die ich früher von dieser Emailadresse aus gesendet habe?

Aufgrund vieler Spams ist nicht mal meiner Angestellten Ihre Email aufgefallen. Zu unserem Glück, habe ich gestern Früh diese Email doch noch „gefunden“ und darf Ihnen mitteilen, dass ich das Foto sofort auf allen drei Beiträgen gelöscht und durch ein anderes ersetzt habe. Falls Sie noch ein weiteres am Blog finden sollten und wiederrum die Entfernung wünschen, ersuche ich um Email auf aktivist4you@gmx.at , damit Ihre Email mich auch sicher erreicht und dies auch gerecht werden kann.

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Mein Geschreibsel unter dem Impressum, dass Sie sich ja per pdf gesichert haben, wo auch meine von mir gewartete Emailadresse aktivist4youat@gmx.at  angegeben ist, soll dazu dienen, allen die ein Problem mit der Weiterverbreitung von Inhalten, Videos oder auch Fotos haben, mir Bescheid zu geben, damit ich dies bereinigen kann.

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Zu Ihren, meiner Einschätzung/Meinung nach VÖLLIG abgehobenen und ÜBERZOGENEN Forderungen (Angebot) für ein virtuelles Fotos € 1.500,– „gütig“ einfordern, das ebenfalls meiner kaufmännischen Einschätzung nach WUCHER darstellt, werde ich nicht annehmen (können). Wie Ihnen sicher bekannt ist, sind die Gebühren seitens der APA für ein Foto für ein Jahr € 50,–, und nicht € 500,– oder gar € 1.500,– für die Nutzung unter einem Jahr. Es ist ersichtlich, dass Sie Ihr Foto bereits mehrfach an Zeitungen verkauft und ihre materiellen Aufwendungen dafür wurden sicherlich bereits abgegolten.

Ihr betriebenes Copyrightsklags-Geschäftsmodell, das anscheinend auf unstillbaren Geldhunger beruht, und mit völlig überzogenen Forderungen versucht, Nichtjuristen zu „übertölpeln“ finde ich moralisch verwerflich. Ganz ehrlich. Sie blockieren damit auch notwendige Aufklärung und den Fortschritt. Ich empfehle Ihnen die Dissertation des finnischen Ethikforschers Kai Kimppa zum Thema Copyrights und geistiges Eigentum …

Kimppa zeigt in einem für Nichtphilosophen nicht immer leicht verdaulichen Diskurs, warum die gängigen Begründungen für die bestehenden starken Immaterialgüterrechte aus ethischer Sicht unhaltbar sind. Er räumt dabei derart grundlegend mit den gängigen Begründungen für „Geistiges Eigentum“ auf und zeigt nicht nur die Fehler und Missverständnisse in der Anwendung von Lockes Arbeitstheorie, Kants Pflichtethik und der utilitaristischen Begründung, er demonstriert auf Basis dieser Philosophien, dass das derzeitige Immaterialgüterrecht gegen praktisch alle wichtigen rechtsphilosophischen Prinzipien verstößt, auf denen es vorgibt, zu basieren. Hier ein Artikel über das Buch:

http://pavelmayer.de/politik/probleme-der-ethischen-begrundung-von-geistigem-eigentum-und-immaterialguterrechten-im-informationszeitalter/

Siehe auch die Piratenpartei Deutschland…. betreffend digitalen Freiheitsrechte   hier ein Auszug:

Urheberrecht und nicht-kommerzielle Vervielfältigung

Der uralte Traum, alles Wissen und alle Kultur der Menschheit zusammenzutragen, zu speichern und heute und in der Zukunft verfügbar zu machen, ist durch die rasante technische Entwicklung der vergangenen Jahrzehnte in greifbare Nähe gerückt. Wie jede bahnbrechende Neuerung erfasst diese vielfältige Lebensbereiche und führt zu tief greifenden Veränderungen. Es ist unser Ziel, die Chancen dieser Situation zu nutzen und vor möglichen Gefahren zu warnen. Die derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen im Bereich des Urheberrechts beschränken jedoch das Potential der aktuellen Entwicklung, da sie auf einem veralteten Verständnis von so genanntem „geistigem Eigentum“ basieren, welches der angestrebten Wissens- oder Informationsgesellschaft entgegen steht.

Keine Beschränkung der Kopierbarkeit

Systeme, welche auf einer technischen Ebene die Vervielfältigung von Werken be- oder verhindern („Kopierschutz“, „DRM„, usw.), verknappen künstlich deren Verfügbarkeit, um aus einem freien Gut ein wirtschaftliches zu machen. Die Schaffung von künstlichem Mangel aus rein wirtschaftlichen Interessen erscheint uns unmoralisch, daher lehnen wir diese Verfahren ab.

Darüber hinaus behindern sie auf vielfältige Art und Weise die berechtigte Nutzung von Werken, erschaffen eine vollkommen inakzeptable Kontrollierbarkeit und oft auch Überwachbarkeit der Nutzer und gefährden die Nutzung von Werken durch kommende Generationen, denen der Zugang zu den heutigen Abspielsystemen fehlen könnte.

Zusätzlich stehen die gesamtwirtschaftlichen Kosten für die Etablierung einer lückenlosen und dauerhaft sicheren Kopierschutzinfrastruktur im Vergleich zu ihrem gesamtwirtschaftlichen Nutzen in einem extremen Missverhältnis. Die indirekten Folgekosten durch erschwerte Interoperabilität bei Abspielsystemen und Software erhöhen diese Kosten weiter.

Freies Kopieren und freie Nutzung

Da sich die Kopierbarkeit von digital vorliegenden Werken technisch nicht sinnvoll einschränken lässt und die flächendeckende Durchsetzbarkeit von Verboten im privaten Lebensbereich als gescheitert betrachtet werden muss, sollten die Chancen der allgemeinen Verfügbarkeit von Werken erkannt und genutzt werden. Wir sind der Überzeugung, dass die nichtkommerzielle Vervielfältigung und Nutzung von Werken als natürlich betrachtet werden sollte und die Interessen der meisten Urheber entgegen anders lautender Behauptungen von bestimmten Interessengruppen nicht negativ tangiert.
Es konnte in der Vergangenheit kein solcher Zusammenhang schlüssig belegt werden. In der Tat existiert eine Vielzahl von innovativen Geschäftskonzepten, welche die freie Verfügbarkeit bewusst zu ihrem Vorteil nutzen und Urheber unabhängiger von bestehenden Marktstrukturen machen können.

Daher fordern wir, das nichtkommerzielle Kopieren, Zugänglichmachen, Speichern und Nutzen von Werken nicht nur zu legalisieren, sondern explizit zu fördern, um die allgemeine Verfügbarkeit von Information, Wissen und Kultur zu verbessern, denn dies stellt eine essentielle Grundvoraussetzung für die soziale, technische und wirtschaftliche Weiterentwicklung unserer Gesellschaft dar.

Förderung der Kultur

Wir sehen es als unsere Verantwortung, die Schaffung von Werken, insbesondere im Hinblick auf kulturelle Vielfalt, zu fördern. Positive Effekte der von uns geforderten Änderungen sollen im vollen Umfang genutzt werden können. Mögliche, aber nicht zu erwartende, negative Nebenwirkungen müssen bei deren Auftreten nach Möglichkeit abgemindert werden.

Ausgleich zwischen Ansprüchen der Urheber und der Öffentlichkeit

Wir erkennen die Persönlichkeitsrechte der Urheber an ihrem Werk in vollem Umfang an. Die heutige Regelung der Verwertungsrechte wird einem fairen Ausgleich zwischen den berechtigten wirtschaftlichen Interessen der Urheber und dem öffentlichen Interesse an Zugang zu Wissen und Kultur jedoch nicht gerecht. Im Allgemeinen wird für die Schaffung eines Werkes in erheblichem Maße auf den öffentlichen Schatz an Schöpfungen zurückgegriffen. Die Rückführung von Werken in den öffentlichen Raum ist daher nicht nur berechtigt, sondern im Sinne der Nachhaltigkeit der menschlichen Schöpfungsfähigkeiten von essentieller Wichtigkeit.

Es sind daher Rahmenbedingungen zu schaffen, welche eine faire Rückführung in den öffentlichen Raum ermöglichen. Dies schließt insbesondere eine drastische Verkürzung der Dauer von Rechtsansprüchen auf urheberrechtliche Werke unter die im TRIPS-Abkommen vorgegebenen Fristen ein.

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Wenn Sie sich die ersten ca. 350 Blogbeiträge (alle Schreiben am Blog bis zum 13.09.2013), die allesamt an oben beschriebenen Personenkreis mittels Emailmassenaussendung versendet wurden, ein wenig näher ansehen bzw. lesen, werden Sie erkennen, warum ich das alles für alle mache, bzw. warum ich mich seit 2012 im friedlich-kreativen Widerstand befinde und diesen absichtlich aufrecht erhaltenen korrupten System nicht weiter zuarbeiten kann & werde. Nicht nur das offensichtlich verfassungswidrige per Amtsmissbräuche durchgeführte Tiroler Agrarunrecht, das politisch verschuldete Mietsklaventum als arbeitender systemerhaltende Steuersklave …, das absichtlich aufrecht erhaltene korrupte System in Österreich, der bezahlte Einfluss des Raiffeisen Mischkonzerns sowie der Industriellenvereinigung, völlig abhängig machenden Mediengelder unserer Gebietskörperschaften die mit Imagekampagnen werben, fehlende Gewaltenteilung und dadurch herrschende Korruption u. v. m. haben mich in den Widerstand „genötigt“. … Lange Geschichte … ich bin offiziell in den friedlichen aktiven und passiven Widerstand (Naturrecht….) getreten und habe oben angeführten Personenkreis darüber schriftlich in Kenntnis gesetzt.

 

Aus Gründen der Fairness und aufgrund meiner „Schadenersatzminderungspflicht“ möchte ich Ihnen mitteilen, dass bei mir nichts zu holen ist und auch langfristig nichts zu holen sein wird. Gerne können Sie Ihr Geld in unsere Gerichte investieren/riskieren/verlieren um ein Wettrennen um das pfändbare Nichts mit anderen Gläubigern zu machen und werden auch langfristig erkennen, dass ich meine Mittellosigkeit bis zu meinem Abtreten aufrecht erhalten werde. Ich habe mich bereits vor vielen Jahren gegen Kariere und Besitz entschieden und werde auch keinerlei Erbe annehmen (habe mehrere Erbschaftsverzichtserklärungen im vollen Besitz meiner geistigen Kräfte unterschrieben …). Ich werde auch am Blog und You Tube keinerlei bezahlte Werbung schalten lassen um damit Geld zu verdienen und bleibe meiner Unabhängigkeit treu.

Ihre Entscheidung: Sie können uns (Ihnen, Anwalt, Gericht, Medien, mir) Zeit, Energie, Nerven & Ihnen Geld (Verlust) ersparen oder Ihrem Verlangen bzw. Geldhunger nacheilen, wie Sie wollen … und werden erkennen, dass Recht haben und Recht kriegen, zwei Paar Schuhe sind. Siehe dazu z. B. das Agrarunrecht Tirol, wo wir Tiroler_innen seitens unseren eigenen Politikern seit Jahrzehnten BENACHTEILIGT werden!

Hier können Sie sehen, wem ich mein letztes Aktiva in Form von 30 Silberlingen übergeben habe: https://www.youtube.com/watch?v=205lkG1gHnk

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Zu Absurdistan: Die letzte Klage über € 30.300,– erhielt ich für eine Abbildung von einem in Österreich streng verbotenen Romanbuchcovers namens Bankster Club am Blog, welcher die äußerst fragwürdigen Umstände bei der Notverstaatlichung der Hypo Alpe Adria thematisierte. (sic). Ja, es gibt in Österreich streng verbotene Romane/Bücher. Die Klägerin, eine 16 Milliardenbank aus dem Sparkassensektor in der Steiermark, unterbreitete mir nach eineinhalb Jahren hin & her bei Gericht, einen Vergleich, worin die Bank die alle Klagskosten, Gerichtsgebühren und Anwaltskosten von über € 35.000,– übernommen hat, wenn ich diesbezügliche offene Briefe und Videos betreffend dieser sehr fragwürdigen Klage am Blog wieder lösche.  … längere Geschichte, und ich hatte aufgrund meiner Mittellosigkeit auch wirklich einen sehr guten Verfahrenshelfer erhalten.

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Anmerken möchte ich noch:

Unsere Rechtsordnung ist im Bereich des friedlichen zivilen Widerstand NOTLEIDEND und der Gesetzgeber hat es bis heute verabsäumt dies auszuräumen obwohl es ihm bekannt ist 

Gesprächsausschnitt ORF – Club 2 – Bomben oder Lichterketten: Wie weit darf politischer Aktionismus gehen?  25.5.2011

Höre Herrn Dr. Bernd-Christian Funk (Verfassungsjurist) zum Thema!  

Herr Dr. Bernd-Christian Funk:

„Aus juristischer Sicher ergibt sich die Frage: Wie kann der Staat auf einer Seite verlangen dass Gewalt nicht verübt wird und auf der anderen Seite nicht effektive Möglichkeiten zu erlauben, um Protest zu äußern, dies ist eine wesentliche Aufgabe der Rechtsordnung und ich behaupte nun, dass unsere Rechtsordnung diese Aufgabe nicht gut gelöst hat, siehe Erfahrungen mit dem Tierschützerprozess, alles was dabei herausgekommen ist, Regelungen im Mediengesetz, wo man ich wundere dass alle die im Medienbereich tätig sind sich nicht aufgeregt haben gegen §23 Mediengesetz, die versuchte Einflussnahme, (verfassungswidrig, menschenrechtswidrig, außerdem unsinnig…) aber für mich stellt sich schon die Frage, wie lässt sich dieses Problem bewältigenes ist klar, dass es den zivilen Ungehorsam geben muss, es gibt ihn, es ist Aufgabe des Staates eine rechtliche Ordnung zur Verfügung zu stellen, die hier einigermaßen klare und handhabbare Grenzen zieht, und dass ist meine Kernbotschaft, da sind wir noch weit davon entfernt, hier ist unsere Rechtsordnung in wesentlichen Bereichen notleidend, und mit der Rechtsordnung auch ihre Anwendung, denn das was hier geschehen ist, was man hier beobachten konnte, zeigt auf seitens der Exekutive (Sicherheitspolizei und Staatsanwaltschaft) ein geradezu ein erschütterndes Ausmaß an Ahnungslosigkeit, Inkompetenz und Vorgehen ohne Augenmaß und ohne Verstand“

……

„Was jetzt im Kern juristisch jetzt besonders bemerkenswert ist, nach meiner Einschätzung, ist die Frage, wie werden ziviler Ungehorsam und Terrorismus abgegrenzt, und das ist im Kern eine rechtliche Frage, und da sehe ich die Gefahr, dass die Unterscheidbarkeit zwischen diesen Bereichen, dass die relativiert wird und sehr rasch preisgegeben wird zugunsten eines Urteils: „ja das ist alles Terrorismus“, ich habe damals den Strafantrag gesehen der gegen sie gestellt wurde (von VGT Tierschützer) und meine erste Reaktion war, das kann nicht wahr sein, das gibt’s nicht, dass muss ein Scherz sein, da war nicht drinnen und Gott sei Dank ist damit nichts herausgekommen, aber dass meine ich, es besteht eine sehr hohe und sich verstärkende Neigung einen Zweifel etwas Strafbares zu sehen, eine Grenze zwischen des erlaubten Aktionismus und strafbaren Verhalten zuungunsten des Aktionismus zu verschieben!

Die Ermöglichung von auch unangenehmen Protest und Schutz vor Rechtsbruch andererseits. Die Grenze steht aber im vor hinein nicht fest, die muss gesetzlich definiert und dann auch in der Anwendung gefunden werden. In einem offenen engagierten Gespräch gefunden werden. Die passenden Mittel sind gegen Gleichgültigkeit vorzugehen, welcher der schlimmste Feind der Demokratie ist!“  Ende Aussage von Hr. Dr. Bernd-Christian Funk

 

Es war für mich wirklich nicht leicht, diese „Schuld“ (bei den derzeit herrschenden Gesetzeslage die …) der Copyrights-Verstöße auf mich zu nehmen, allerdings habe ich eineinhalb Jahre intensiv versucht die politisch und medial Verantwortlichen umfangreich über diese zahlreiche Missstände in unserer Scheindemokratie schriftlich zu informieren und habe diese höflich (manchmal provokant) schriftlich aufgefordert diese zu beheben …. das können Sie mir glauben, für Sie bin ich vielleicht sogar ein Copyrightschwerverbrecher, aber das Ziel einer friedlichen fairen gesunden Welt ohne Hunger (und Geld) steht für mich im Vordergrund und wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht. Nämlich zur Staatsbürgerpflicht und Menschenpflicht.

Bei den stattfindenden illegalen NATO Kriegen, wo das Völkerrecht, das Kriegsrecht und die Menschenrechte mit Füßen getreten werden und ein Herrschaft der Macht anstatt eine Herrschaft durch das Recht herrscht MUSS man versuchen diese untragbaren Umstände zu verändern! Auch die illegalen Drohnenmassenmorde, die systematische Folter, die völkerrechtswidrigen NATO-Regime-Changes, die Bewaffnung/Finanzierung/Training von gewaltbereiten mordenden radikalen Terrorbanden die ein Kalifat mit Scharia errichten wollen. Diese NATO-Angriffskriege sind die HAUPTURSACHE für die Flüchtlingsströme! Wo die FPÖ, die Krone, Österreich & Heute daraus Kapital schlägt und Zukunftsängste schürt anstatt die Ursachen zu benennen und dagegen politisch zu agieren …. Aber nicht nur auf internationaler Ebene. Auch der massive Finanzmarkt- und Konzernmachteinfluss auf die europäischen Demokratien MUSS verändert werden. Zusehen war gestern. Bundesweit und regional sind ebenfalls sehr, sehr viele Missstände von den Verantwortlichen zu beheben oder diese sollen ihre Plätze räumen. Arbeitsverweigerung & Unwillen geht gar nicht. Unsere Politiker sind weltweit die zweithöchst verdienenden angeblichen Volksvertreter. Die Verbrüderung der Machteliten seitens der Wirtschaft, Medien und Politik im intransparenten Netzwerk des Gebens und Nehmens MUSS aufhören. Die Korruption, der übermäßige Föderalismus, die Freunderlwirtschaft, das Amtsgeheimnis, die Gewaltenteilung, die Freiheit der Medien, die Prüfung der Parteien, u. v. m. sollten längstens neu gestaltet werden! ……..

Zur Info/Anmerkung: Alle meine Texte, Videos und Fotos am Blog (viele Tausende) können gerne von jedem, auch von Ihnen, X-Mal kostenlos weiterverbreitet werden. Mir geht’s nicht ums Geld sondern um die Veränderung der Welt sowie notwendige Aufklärung vieler Missstände und Erreichung von Engagement der Bürgerinnen ihre Rechte einzufordern. …

Siehe auch: www.klarsehen.tv

Ein Bild sagt manchmal mehr als Worte, ist ebenfalls aus dem Netz weiterverwendet. Danke & Respekt allen Urhebern.

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Hier die letzten vier offenen Briefe an die größten deutschsprachigen Medien sowie an diverse österr. Politiker. Im Anhang ein diesbezügliches Antwortschreiben.

Hier nur zwei heurige Schreiben an die Medien und manche Politiker

http://www.aktivist4you.at/2016/10/19/offener-brief-an-die-medien-politik-zur-realitaetsfernen-syrienberichterstattung-der-us-regime-change-propaganda/

http://www.aktivist4you.at/2016/06/10/offener-brief-medien-orf-berichterstattungsdefizite-zur-nato/

Möge die Bewusstheit sich weltweit vervielfachen und die Ziele von vernunftbegabten friedliebenden Menschen in erreichbare Nähe rücken.

Liebe Grüße aus dem durch offensichtliche verfassungswidrige ÖVP-Amtsmissbräuche agrarausgeraubten Tirol, vom friedlich-kreativen Widerstand Klaus Schreiner

 

By the way: Was machen eigentlich Sie bzw. die FPÖ, wenn Sie/diese erkannt haben (hat), dass immer Mehr weniger haben und immer weniger mehr haben? Weiter wie bisher?

Anti-Korruptionsengagierte Menschen, Friedenaktivisten, Fairnessverbreiter, Weltverbesserer, Aufklärer, …. mit überhöhten Geldforderungen belästigen und drohen gerichtlich zu klagen … hätten Sie auch Mutter Theresa bei einem Copyrights- Verstoß verklagt?

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Hier das am 04.11.16 empfangene Email: 

Sehr geehrter Herr Schreiner!

Durch einen Zufall bin ich auf Ihre Seite http://www.aktivist4you.at aufmerksam geworden. Darin haben Sie in drei Beiträgen Fotos von mir veröffentlicht und somit drei Urheberrechtsverletzungen begangen.

Konkret geht es um drei Beiträge, die ich via PDF gesichert habe und Ihnen anbei schicke. Mein Anwalt wurde ebenfalls in Kenntnis gesetzt.

Die Fotos zeigen Herrn Strache mit Herrn Hofer aufgenommen von mir am diesjährigen Akademikerball.

Dass die Fotos von mir stammen, kann ich mit folgenden Links belegen.

http://derstandard.at/2000030060340/Tanz-um-die-Hofburg-1000-Gaeste-8000-Gegner

http://www.oe24.at/oesterreich/politik/daniel/Warum-traegt-FP-Kandidat-eine-deutsche-Flagge/222444925

In beiden Fällen wäre es verpflichtend gewesen, den Fotocredit anzuführen. Unabhängig davon können diese Fotos von der APA nur beschränkt unter speziellen Bedingungen erworben werden und es wird ausdrücklich auf die Rechte des Urhebers verwiesen.

Ich habe in der Vergangenheit mehrere Klagen dieser Art geführt und alle gewonnen. Für die Gegenseite sind hohe Kosten entstanden.

Ich gebe Ihnen einen aktuellen Anlassfall. Einer Ihrer Beiträge beschäftigt sich mit einem Artikel von Herrn Gerald Kitzmüller, dem ich bereits eine Klage geschickt habe.

Herr Kitzmüller hat gegen § 20 UrhG verstoßen. Er hat mein Lichtbildwerk rechtswidrig vervielfältigt (§15 UrhG) und zur Verfügung gestellt (§ 18a UrhG).

Ich habe gegen den Beklagten Anspruch auf Unterlassung (§ 81 Abs 1 UrhG) sowie Anspruch auf Urteilsveröffentlichung § 85 UrhG. Eine solche Veröffentlichung muss für die Dauer von sechs Monaten abrufbar sein; angekündigt und verlinkt in dem Teil der Startseite, der bei Aufruf  der Homepage ohne Scrollen sichtbar wird; die Überschrift „Im Namen der Republik in Schriftgröße 16; der Fließtext der Urteilsveröffentlichung in Schriftgröße 12; die Namen der Parteien und der Parteienvertreter fett gedruckt; die gesamte Urteilsveröffentlichung muss in einem schwarzen Rahmen enthalten sein.

Mir steht zu Anspruch auf angemessenes Entgelt.

Das angemessene Entgelt für die Veröffentlichung des in Rede stehenden Lichtbildwerks unter Nichtnennung des Urhebers beträgt zumindest 500 Euro zzgl 20% USt = 600 Euro

Mir steht zu Anspruch auf Ersatz für materielle Schäden

Dem Kläger steht hier für die Veröffentlichung des Lichtbildwerkes zumindest das Doppelte des angemessenen Entgelts im Sinne von § 86 UrhG zu (§ 87 Abs3 UrhG), somit  – unter Anrechnung des angemessenen Entgelts (OGH 4 Ob 63/98p = JBl 1998, 793 [Mahr] = MR 1998, 194 [M.Walter ]) – 500 Euro.

Herr Kitzmüller wird mir 1.100 Euro zahlen müssen. Dazu kommen noch die Rechtskosten. Allein die Klagseinbringung kostet mehr als 2.500 Euro. Hinzu kommen noch die Gerichtskosten etc.

Selbst, wenn Herr Kitzmüller keinen Anwalt beauftragt und ein Versäumnisurteil abwartet, dürften ihm Kosten von über 4.000 Euro entstehen, wie ich aus einer anderen meiner gewonnenen Klage weiß.

Bis dato habe ich nur ein Foto auf Herrn Kitzmüllers Seite gefunden.

In Ihrem Fall sind es aber gleich drei Urheberrechtsverletzungen, was umso schwerer wiegt.

Ich könnte jederzeit meinen Anwalt beauftragen und gegen Sie tätig werden. Ihr Geschreibse im Impressum (Ich habe es auch als PDF gesichert) berührt mich da relativ wenig. Die Rechtslage ist eindeutig. Dennoch möchte ich – weil Sie bemüht scheinen, rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden – die Sache außergerichtlich bereinigen, wenn Sie mir 1.500 Euro bezahlen und meine beiden Fotos von allen Ihren Seiten löschen. Sollte ich nach 14 Tagen noch immer Fotos von mir auf Ihrer Seite finden, werde ich rechtliche Schritte setzen. Sollten Sie innerhalb von 14 Tagen meinem Angebot nicht zustimmen, werde ich rechtlich Schritte setzen, die Ihnen erhebliche Kosten verursachen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Robert Lizar

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Aus dem per ÖVP-Amtsmissbräuche offenkundig verfassungswidrig agrar-ausgeraubten Tirol, vom friedlichen Widerstand, Klaus Schreiner

Don´t be part of the problem! Be part of the solution. Sei dabei! Gemeinsam sind wir stark und verändern unsere Welt! Wir sind die 99 %! 

“Wer behauptet, man braucht keine Privatsphäre, weil man nichts zu verbergen hat, kann gleich sagen man braucht keine Redefreiheit weil man nichts zu sagen hat.“ Edward Snowden

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PDF-Downloadmöglichkeit eines wichtigen sehr informativen Artikels über den amerikanischen Militärisch-industriellen-parlamentarischen-Medien Komplex – ein Handout für Interessierte Menschen, die um die wirtschaftlichen, militärischen, geopolitischen, geheimdienstlichen, politischen Zusammenhänge der US-Kriegsführungen samt US-Kriegspropaganda mehr Bescheid wissen wollen :

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VIDEO: Der militärisch-industrielle Komplex, das kriegsdürstende Hydra Ungeheuer! Die Hauptursache der imperialen US-Kriege und der failed states made by US und der Kriegsflüchtlingsströme.

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 Präsentation1301MachtUSA Schaubild MIK

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Frauen des Schreckens

Folge dem Geld US Bonds

Hier noch eine kurzes Video zur Erklärung der Grafik Gewaltspirale der US-Kriege

https://www.youtube.com/watch?v=1PnxD9Z7DBs

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Ein wirklich sehr empfehlenswertes aufklärendes Buch: 

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Aktivist4you empfiehlt wärmsten das unabhängige Magazin www.free21.org zu unterstützen bzw. zu abonnieren. 

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