2-Klassen-Justiz. Der Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser erhält eine Sonderbehandlung bei seiner Haftstrafe. Er hat vier Jahre ausgefasst und kann nach einem halben Jahr mit einer Fußfessel seine Haftstrafe zu Hause verbüßen. Solch eine Ungleichbehandlung darf nicht sein. Es ist eine Frechheit sondergleichen, wie unser Ex-Finanzminister, der Österreich viele Milliarden gekostet hat und nachweislich Staatsvermögen weit unter dem Preis verhökert hat und dabei Schmiergeld/Korruptionsgeld erhalten hat, behandelt wird.
