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Aufstand in Tirol gegen das offenkundige verfassungswidrige Unrecht an den Tiorler_innen seitens der ÖVP u. Grünen!

Finanzmarkt- und Konzernmacht-Zeitalter der Plutokratie unterstützt von der Mediakratie in den Lobbykraturen der Geld-regiert-Regierungen in Europa, Innsbruck, 2014-06-06

Liebe BlogleserIn,

es ist ein Wahnsinn was in Tirol passiert und passierte: Aus dieser Quelle zur weiteren Verbreitung entnommen:

http://www.listefritz.at/aktuell/aktuell-fritzthemen/76-agrargemeinschaften/1728-agrargemeinschaften-hae-agrarunrecht-was

Agrargemeinschaften, hä? Agrarunrecht, was?

>>Worum geht’s beim Agrarunrecht?

Den Tiroler Gemeinden ist ihr Gemeindeeigentum (Grund und Boden) genommen und an Agrargemeinschaften verschoben worden. Laut Höchstgericht (= Verfassungsgerichtshof) unrechtmäßig! Jene Flächen, die den Gemeinden geblieben sind, werden heute von Agrargemeinschaften verwaltet, die meist auch alle Einnahmen aus diesen Flächen kassieren.

>>Wer ist schuld?

ÖVP-Bauernbund-Funktionäre haben Anträge zur Grundverschiebung gestellt, die Landesbehörden und die Politiker der Tiroler Volkspartei (ÖVP) haben die Verschiebung von Grund und Boden durchgeführt. ÖVP-Bürgermeister haben sich meist nicht gewehrt.

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>>Wann hat das stattgefunden?

Begonnen haben diese Grundstücksverschiebungen (= Grund und Boden von den Gemeinden weg und zu den Agrargemeinschaften hin) im großen Stil in Osttirol während der Nazi-Diktatur (1938-1945) und ab 1948 wurden sie in Nordtirol systematisch fortgeführt.

>>Um wie viel Grund und Boden geht es?

Neuesten Erhebungen des Tiroler Gemeindeverbandes zufolge geht es um mehr als 3,58 Milliarden Quadratmeter Grund und Boden, in Zahlen: 3.576.700.000 m2. Diese 3,58 Milliarden m2 gehören eigentlich den Tiroler Gemeinden und entsprechen:

34 Mal der gesamten Fläche der Stadt Innsbruck 502.492 Fußballfeldern nach FIFA-Norm (105 x 68m) Eineinhalb Mal der Fläche Osttirols >>Um welchen Anteil der Tiroler Landesfläche geht es?

Gesamte Landesfläche Tirol 12,5 Milliarden m2 Produktive/nutzbare Fläche Tirol 9,5 Milliarden m2 Von Gemeinden an Agrargemeinschaften verschoben 3,5 Milliarden m2 >

>Gehörten die Gemeindegründe nicht schon immer den Bauern?

Nein. Land gehörte früher immer größeren Menschengruppen, um es gegen Feinde verteidigen zu können; zuerst einem Stamm oder einem Volk, später dann einem Herrscher als Repräsentant des Volkes, nämlich dem König, dem Kaiser bzw. dann (bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts) dem Landesfürsten. Die Herrscher haben das Land meist an Adelige oder an kirchliche Organisationen weiter „verliehen“. Die Bauern waren zuerst meist überhaupt nur Dienstboten auf den großen Gutshöfen der Adeligen und Klöster. Später erhielten sie Höfe zur Pacht. Aus der Pacht wurde die sogenannte Erbpacht. Das heißt, dass nach dem Tod des Bauern dessen Kinder pachten konnten. Erst Mitte des 19. Jahrhunderts, im Zuge der sogenannten Grundentlastung, wurden die Bauern Eigentümer der von ihnen bewirtschafteten Höfe. Im Gegenzug mussten sie aber 1/3 des Wertes dieser Höfe an ihren Grundherrn zahlen.

>>Und was gehörte der Gemeinde?

Jene Gründe, die nicht unmittelbar zu einem Hof gehörten, also die Wälder, Heimweiden und Almen blieben hingegen (von einigen Ausnahmen abgesehen) Eigentum der Gemeinde oder des Landesfürsten. Dieser übertrug Mitte des 19. Jahrhunderts einen Teil seiner Wälder (einschließlich der Heimweiden, die ja durch Rodung von Wäldern entstanden waren) ins Eigentum der Gemeinden.

>>Waren die Gemeinden früher nur Agrargemeinschaften?

Nein. Gemeinden waren von Anfang an umfassende Lebensgemeinschaften. Jeder der in einer Siedlung wohnte, musste mitkämpfen, wenn Feinde ins Land kamen, musste mitlöschen, wenn Feuer ausbrach, musste mithelfen, um den Naturgewalten zu widerstehen, war Teil der politischen, religiösen und kulturellen Dorfgemeinschaft, hatte Anspruch auf Armenunterstützung usw. Nur bei den Rechten gab es starke Ungleichheiten: So durften z.B. Frauen und Leute, die weder über Grundbesitz verfügten noch ein Gewerbe ausübten, nicht wählen.

>>Um welchen Geldwert geht es beim Agrarunrecht?

Mit dem Weiterverkauf und mit der Verpachtung dieser Grundflächen der Gemeinden haben die Agrargemeinschaften im Laufe der Jahrzehnte Millionen Euro verdient, einige Millionen liegen noch auf den Konten der Agrargemeinschaften.

Es geht heute um viele Milliarden Euro. Denn nimmt man pro m2 Grund nur den Wert von 2 Euro an (ein m2 Wald kostet in Tirol ca. 2 Euro), kommt man auf einen Wert von mehr als 7 Milliarden Euro. Aber: Baugrundstücke kosten in Tirol viel mehr, zwischen 100 und 600 Euro und bis zu 1.000 Euro. Und: Was heute nur ein wenig wertvolles Waldgrundstück ist, kann morgen Schottergrube, Pistenfläche, Bauplatz etc. sein.

>>Betrifft mich das Agrarunrecht?

Ja, jeder Tiroler ist Bürger einer Tiroler Gemeinde und damit betroffener Gemeindebürger. Bekommt die Gemeinde ihren Grund und Boden nicht zurück, kann sie fast keine leistbaren Baugrundstücke anbieten.

Bekommt die Gemeinde ihr Geldvermögen nicht zurück, kann sie entweder weniger Sozialleistungen anbieten (Mietzinsbeihilfen etc.) und sich weniger Infrastruktur leisten (Kindergärten, Schulen, Alten- und Pflegeheime, Sport- und Freizeiteinrichtungen, Wasserleitungen, Kanalisation, Straßen etc.) oder sie verteuert das Leben für die Gemeindebürger.

>>Wie stehen die Tiroler Gemeinden finanziell da?

Viele haben kaum Spielraum: 100 von 279 Tiroler Gemeinden sind voll oder stark verschuldet bzw. komplett überschuldet.

>>Wie hängt das Agrarunrecht mit dem teuren Wohnen zusammen?

Sehr eng. Wenn Gemeinden, die vom Agrarunrecht betroffen sind, einen kleinen Teil ihres zu den Agrargemeinschaften hin verschobenen Grund und Bodens entweder direkt als Baugrund widmen oder mit Bau­grund tauschen könnten, dann könnte jedem Haushalt dieser Gemeinden ein Baugrundstück in der Größe von 500 m² zugeteilt bzw. billig zum Kauf angeboten werden. Wenn den Gemeinden wieder – wie früher – mehr als 1/3 von Tirol gehört (Felsen und Gletscher nicht mitgerechnet), könnten die Tiroler durch die von ihnen gewählten Gemeindepolitiker steuernd und preisdämpfend auf die Grundstückspreise eingreifen.

>>Wie lässt sich das Agrarunrecht beseitigen?

Am saubersten, einfachsten und gerechtesten durch die Rückübertragung des Gemeindeeigentums von den Agrargemeinschaften weg und zu den Gemeinden hin. Nach dem Prinzip: „Was den Gemeinden genommen worden ist, ist den Gemeinden zurückzugeben!“ Außerdem ist die Verwaltung von Gemeindegründen durch Agrargemeinschaften zu beenden. Was uns allen (= den Gemeinden) gehört, ist von Politikern zu verwalten, die von uns allen gewählt und abgewählt werden können.

>>Ist die Rückübertragung das Aus für die Tiroler Bauern?

Nein, überhaupt nicht. Die Bauern behalten das, was sie brauchen und was ihnen zusteht, nämlich das Recht Wald und Weide nach altem Herkommen zu nutzen, aber nur für sie selbst, ihren Hof und ihre Familie. Geldverteilungen gibt es keine mehr, weil diese auch früher nicht zulässig waren. Daher fließen z.B. Jagdpachtzins und Bauland-Verkaufserlöse an die Gemeinde. Damit kommen sie allen zugute.

>>Wer muss die Rückübertragung durchführen?

Die Rückübertragung des Gemeindeeigentums funktioniert über ein Gesetz, das der Tiroler Landtag beschließen und das die Tiroler Landesregierung dann umsetzen muss.

>>Wer ist der Tiroler Landtag?

Das sind 36 Landtagsabgeordnete: 16 von der ÖVP, 5 von den Grünen, 5 von der SPÖ, 4 von der FPÖ, 4 von Vorwärts und 2 von der Liste Fritz. Um die Rückübertragung zu beschließen, braucht es die Mehrheit von 19 Stimmen. Über diese Mehrheit verfügen nur ÖVP und Grüne, aber die wollen keine Lösung des Agrarunrechtes mittels Rückübertragung!

>>Gibt es dieses Rückübertragungs-Gesetz schon?

Ja, die Oppositionsparteien Liste Fritz, SPÖ, FPÖ und Vorwärts haben das Gemeindegut-Rückübertragungs-Gesetz ausgearbeitet, begutachten lassen und schriftlich vorgelegt.

>>Wer verhindert den Beschluss des Rückübertragungs-Gesetzes?

Den ersten Beschluss hat Landtagspräsident und ÖVP-Abgeordneter Herwig van Staa im März 2013 verhindert, damals waren auch noch die Grünen für die Rückübertragung und im Landtag hat es eine Mehrheit von 20 Abgeordneten für die Rückübertragung gegeben. Derzeit wollen ÖVP und Grüne (21 Abgeordnete) keine Rückübertragung und 15 Abgeordnete (SPÖ, FPÖ, Vorwärts, Liste Fritz) schon.

>>Wie geht es jetzt weiter?

ÖVP und Grüne werden eine Änderung des bestehenden Agrargesetzes (= Agrargesetz-Novelle) mit ihrer Mehrheit im Landtag beschließen.

>>Ist das Agrarunrecht dann gelöst?

Nein, die Tiroler Gemeinden werden weiterhin nicht zu ihrem Recht, nicht zu ihrem Vermögen sowie nicht zu ihrem Grund und Boden kommen.

Agrarunrecht von A bis Z – häufig verwendete Begriffe

>Anteilsrecht = Mitgliedschaft in einer Agrargemeinschaft. Gehört der Agrargemeinschaft Gemeindegut (oder verwaltet sie Gemeindegut), ist es nur ein Nutzungsrecht, nämlich

das Recht aus dem Wald eine bestimmte Menge Brennholz und Holz zum Ausbessern oder Erneuern des Wohnhauses, Wirtschaftsgebäudes oder von Zäunen zu beziehen, und/oder das Recht, eine bestimmte Anzahl von Tieren (meist Rinder, ausnahmsweise auch Schafe oder Ziegen) auf die Weide zu treiben. Nutzungsrechte beziehen sich niemals auf Geld. Es darf auch nur soviel Holz geholt werden, wie die Berechtigten für sich selbst, für ihre Familie und für ihren Hof brauchen, höchstens aber jene Holzmenge, die schon seit Menschengedenken bezogen wurde. Vieh darf nur soviel aufgetrieben werden, wie der betreffende Landwirt mit eigenem Futter überwintert hat.

>Agrargemeinschaft = bäuerlicher Zusammenschluss zur gemeinsamen Bewirtschaftung von Wald und Feld; >Spezialfall Gemeindeguts-Agrargemeinschaft = bäuerlicher Zusammenschluss, der Wälder und Felder bewirtschaftet, die der Gemeinde gehören

>Agrarunrecht = unrechtmäßige und verfassungswidrige Übertragung des Gemeindeeigentums von den Gemeinden weg und zu den Agrargemeinschaften hin

>Gemeindeeigentum = Grund und Boden, der seit Alters her der Allgemeinheit gehört

>Gemeindegut = ausgedehnte Wälder, Almen und Weideflächen im Tal, die früher den Tiroler Gemeinden gehörten. Die Bauern des Dorfes durften dort ihr Vieh auf die Weide treiben. Die alteingesessenen Gemeindebürger durften daraus jenes Holz holen, das sie zum Heizen ihrer Häuser und für eine Reparatur oder die Erneuerung des Dachstuhles und von Zäunen brauchten. Wenn die Gemeinde Geld brauchte (z.B. um eine Schule zu bauen), schlug sie eine größere Menge Holz aus dem Gemeindegut und verkaufte dies. Auch Baugründe wurden meist aus dem Gemeindegut billig an junge Familien verkauft, die sich im Dorf ansiedeln bzw. dort bleiben und bauen wollten. Diese Gründe wurden dann den Tiroler Gemeinden unrechtmäßig genommen und ins Eigentum oder zumindest in die Verwaltung von Agrargemeinschaften übertragen (siehe Agrarunrecht).

>Hauptteilung bzw. vermögensrechtliches Auseinandersetzungsverfahren = eigentlich wäre darunter ein wertgleicher Tausch von Nutzungsrechten auf der einen gegen Grund und Boden auf der anderen Seite zu verstehen. In der Praxis wurde aber immer so „getauscht“, dass die Bauern ihre Nutzungsrechte zur Gänze behalten und die Gemeinden den Großteil ihres Grund und Bodens verloren haben. Beispiel Häselgehr: von 40.000.000 m2 (40 Mio. m2!) die „geteilt“ wurden, sind der Gemeinde nach der Teilung 8 ha (80.000 m2) geblieben. Dabei handelte es sich um ein Grundstück mit Haselnussstauden hinter der Kirche, um ein Gewässer und um zwei Schluchten!

>ÖVP-Bauernbund = Gruppe der Bauernvertreter innerhalb der ÖVP

>ÖVP = Österreichische Volkspartei; in Tirol: Tiroler Volkspartei (VP Tirol), die seit 1945 ununterbrochen Tirol regiert

>Rückübertragung = will den Gemeinden alles zurückgeben, was ihnen genommen worden ist

>Substanz = alles, was nach Deckung der althergebrachten Nutzungsrechte noch übrig bleibt, wie z.B. Einnahmen aus der Jagdverpachtung, aus Baugrundverkäufen, aus Schiliften, Schottergruben, aus Verpachtung und so weiter.

>Substanzverwalter = von ÖVP und Grünen im jetzt geänderten Agrargesetz eingeführte Funktion. Dabei sollen der Bürgermeister oder ein Mitglied des Gemeinderats die „Substanz“ verwalten. Allerdings nur in einem Teil des Gemeindegutes und auch dort bei Weitem nicht alles.

>Verfassungsgerichtshof = Oberste Instanz in Österreich. Er kann Gesetze und Behördenentscheidungen aufheben, wenn diese mit der Verfassung nicht übereinstimmen. Er hat das Agrarunrecht schon mehrmals scharf kritisiert, weil er darin eine ungerechte Benachteiligung jener Gemeindeangehörigen erblickte, die nicht selbst Mitglied einer Agrargemeinschaft sind, sondern dort nur durch die Gemeinde vertreten werden.

Zum Nachlesen: im Schwarzbuch Tirol, www.mieming-transparent.at, in den Verfassungsgerichtshofurteilen, im Schwarzbuch Ahrargemeinschaften,…

Mander es isch Zeit:

Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht.

Und: Wenn der Herrscher (hier die Tiroler VP-Politiker) den Herrschaftsvertrag bricht (bei der offenkundig verfassungswidrigen Enteignung und bis heute!), kommt das Widerstandsrecht (Naturrecht) zur Geltung. Wenn bisherige Abmahnungen und Absetzungsmassnahmen nicht erfolgversprechend sind, dann …

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Aus dem per ÖVP-Amtsmissbräuche offenkundig verfassungswidrig agrar-ausgeraubten Tirol, vom friedlichen Widerstand, Klaus Schreiner

Be part of the solution. Don´t be part of the problem! Sei dabei! Gemeinsam sind wir stark und verändern unsere Welt! Wir sind die 99 %!

PS.: Übrigens die vierte Innsbrucker Friedensmahnwache findet am Montag den 09.06.14 (Achtung Pfingsmontag!) um 18:00 Uhr bei der Annasäule statt. Sei dabei! Unterstütze mit Deiner Anwesenheit die friedliche Bewegung FÜR Frieden in Europa und auf der ganzen Welt!

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 Viele Tiroler stehen bereit, um das Recht einzufordern, und wenn nötig die Umsetzung zu gewährleisten. IMG_9428

 Und die Tiroler sind nicht allein, unterstützt von vielen Tirolerinnen mit Herz und Verstand. 040714_1532_EinBildausd1.jpg