Staatschutzgesetz beschlossen!!! Der Rechtsstaat wird begraben und die Kompetenz dem Gericht entzogen!!! Überwachung benötigt KEINEN Richter??!!! V-Männer ziehen ein.

Finanzmarkt- und Konzernmacht-Zeitalter der Plutokratie unterstützt von der Mediakratie in den Lobbykraturen der Geld-regiert-Regierungen in Europa, Innsbruck am 30.11.2015

Liebe® Blogleser_in,

Bewusstheit, Liebe und Friede sei mit uns allen und ein gesundes sinnerfülltes Leben wünsch ich ebenfalls.

Aus dieser Quelle zur weiteren Verbreitung entnommen: http://derstandard.at/2000026621132/Regierungsparteien-einigen-sich-auf-neues-Staatsschutzgesetz

Einigung auf Staatsschutzgesetz:

Verfassungsschutz wird zentralisiert

GERALD JOHN 29. November 2015, 18:07 

Neue Methoden für die Terrorbekämpfung, aber in engerem Rahmen als geplant: SPÖ und ÖVP einigten sich auf ein neues Staatsschutzgesetz, das besseren Rechtsschutz und eine zentrale Behörde bringen soll

Wien – Tierschützer, die von den Terrorismusbekämpfern des Staates ins Visier genommen werden: Dieser in Österreich Realität gewordene Fall soll der Vergangenheit angehören. „Man kann es drehen und wenden, wie man will“, sagt Otto Pendl, Sicherheitssprecher der SPÖ, im Parlament: „So etwas wird nicht möglich sein.“

Einen Riegel vorschieben soll das neue Staatsschutzgesetz, auf das sich SPÖ und ÖVP nach eineinhalbjährigen Verhandlungen geeinigt haben. Die Koalition will den Behörden damit „sensible Ermittlungsmethoden“ (VP-Klubchef Reinhold Lopatka) in die Hand geben, um Terrorismus präventiv zu bekämpfen – dies jedoch in einem engeren Rahmen als im ursprünglichen Entwurf des Innenministeriums vorgeschlagen.

Zusammengestrichen haben die Parlamentarier etwa den Katalog der Tatbestände. Der Aktionsradius der Staatsschützer werde auf Fälle wie ideologischen und religiösen Extremismus, Terror, Spionage oder die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen beschränkt, sagt SP-Klubobmann Andreas Schieder. Die „Wahrung des öffentlichen Ansehens“ fällt hingegen als Aufgabe weg, und auch die vielzitierten Tierschützer seien nun eben außen vor: „Tierschutz ist keine Ideologie.“

Angewendet werden soll das Gesetz von einer zentralen Stelle: Die bisherigen neun Landesämter werden laut Koalitionsplan aufgelassen, in den Ländern verbleiben nur spezielle Einheiten in den Polizeidirektionen. Alle Fäden laufen beim Bundesamt für Verfassungsschutz zusammen.

Heiß umstritten war die Frage, wer die Ermittler wie kontrolliert. Zwar bleibt es beim Prinzip eines Rechtschutzbeauftragten, der vom Innenministerium vorgeschlagen und nach aufwendigem Verfahren, Anhörung der Höchstrichter inklusive, vom Präsidenten ernannt wird. Doch statt einer Einzelperson ist ein dreiköpfiger Senat vorgesehen, in dem wenigstens ein Mitglied mindestens zehn Jahre Erfahrung als Richter oder Staatsanwalt haben muss – womit die SPÖ ihre Forderung nach richterlicher Kontrolle erfüllt sieht.

Auch die parlamentarische Kontrolle werde ausgebaut, geloben die Koalitionäre: Schließlich sei der Senat nicht nur dem entsprechenden Unterausschuss im Nationalrat berichtspflichtig, sondern könne sich auch aus Eigeninitiative an diesen wenden.

Kritisierte V-Männer bleiben

Die Rechtsschützer würden etwa von Fall zu Fall eingrenzen, wie sogenannte V-Männer, verdeckte Kontaktleute in der jeweiligen Szene, im Auftrag der Polizei konkret vorgehen dürften, erläutert Schieder. Wie für dieses Beispiel gilt für das gesamte Gesetz: Die Parlamentarier haben an den Rahmenbedingungen herumgedoktert, die neuen, zum Teil umstrittenen Instrumentarien bleiben hingegen aus dem Entwurf des Innenministeriums erhalten. So soll die Behörde nach wie vor das Recht bekommen, Ermittlungsdaten statt neun Monate nun zwei Jahre (oder länger) zu speichern.

Die Koalition will den entsprechenden Abänderungsantrag zum Gesetz am Dienstag einbringen, sich aber dann bis Jänner Zeit nehmen: Sie hofft auf einen Konsens mit den Oppositionsparteien.

Eine erste Reaktion kommt von den Grünen:

Sicherheitssprecher Peter Pilz wertet als wichtigen Erfolg, vor allem der eigenen Partei, dass der Katalog der Delikte auf Terror & Co beschränkt wird. Für lückenhaft hält er aber das rechtliche Sicherheitsnetz. Der Abgeordnete fordert eine „scharfe parlamentarische Kontrolle in Echtzeit – doch davon könne, etwa bei der Datenspeicherung, keine Rede sein: „Da gibt es überhaupt keinen Rechtsschutz.“

(Gerald John, 29.11.2015)

Kommentar: Schutz hat viele Facetten – derstandard.at/2000026621132/Regierungsparteien-einigen-sich-auf-neues-Staatsschutzgesetz

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Zur Erinnerung aus dieser Quelle entnommen: https://www.staatsschutz.at/

9 wichtige Punkte zum neuen Staatsschutzgesetz

  1. Österreich bekommt einen neuen Geheimdienst.
  2. Das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) ist zwar eigentlich Polizeibehörde, hat aber bald die Befugnisse eines Nachrichtendienstes.
  3. Das BVT kann unbeschränkt jeden überwachen und braucht dafür weder Richter noch Staatsanwalt.
  4. Schon zur Bewertung der Wahrscheinlichkeit eines verfassungsgefährdenden Angriffs darf das BVT jeden überwachen. Es bedarf lediglich eines begründeten Gefahrenverdachts. Allerdings gibt es keine klaren Regeln, wo und wie die Begründung für das Vorliegen eines konkreten Gefahrenverdachts schriftlich festzuhalten und vorzulegen ist.
  5. Das BVT kann auf die Daten von allen Behörden und allen Firmen zugreifen, ohne Richter oder Staatsanwalt. Die einzige Kontrolle ist der interne Rechtsschutzbeauftragte des BM.I, diesem kann dasBVT die Akteneinsicht zur Wahrung der Identität von Zeugen verwehren.
  6. Aufgabe des BVT ist weit mehr als die Abwehr von Terrorismus. Auch wer als Whistleblower auf Missstände hinweist oder gegen Rechtsextreme in der Hofburg oder für Tierschutz demonstriert, gerät ins Visier der Behörde.
  7. Rund 100 Straftaten definieren den verfassungsgefährdenden Angriff, 40 davon wenn sie ausreligiösen oder weltanschaulichen Motiven begangen werden.
  8. Das BVT darf alle Daten 6 Jahre lang speichern. Wer auf diese Daten zugreift wird aber nur 3 Jahre lang gespeichert.
  9. Österreich hat bald zehn neue Geheimdienste, denn neben dem BVT bekommen auch alle 9 Landesämter für Verfassungsschutz dieselben Befugnisse. Jeder Landeshauptmann (=Ministerpräsident) hat also bald seinen eigenen Geheimdienst.
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Aus dem per ÖVP-Amtsmissbräuche offenkundig verfassungswidrig agrar-ausgeraubten Tirol, vom friedlichen Widerstand, Klaus Schreiner

Don´t be part of the problem! Be part of the solution. Sei dabei! Gemeinsam sind wir stark und verändern unsere Welt! Wir sind die 99 %! 

“Wer behauptet, man braucht keine Privatsphäre, weil man nichts zu verbergen hat, kann gleich sagen man braucht keine Redefreiheit weil man selbst nichts zu sagen hat.” Edward Snowden.

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