Jan Böhmermann: Angela Merkel stimmt Strafverfahren nach Wunsch von Recep Tayyip Erdogan zu; Merkel: Justiz hat letztes Wort

Finanzmarkt- und Konzernmacht-Zeitalter der Plutokratie unterstützt von der Mediakratie in den Lobbykraturen der Geld-regiert-Regierungen in Europa, Innsbruck am 15.04.2016

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Bewusstheit, Liebe und Friede sei mit uns allen und ein gesundes sinnerfülltes Leben wünsch ich ebenfalls.

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Jan Böhmermann: Angela Merkel stimmt Strafverfahren nach Wunsch von Recep Tayyip Erdogan zu

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat einem Strafverfahren im Fall Jan Böhmermann zugestimmt. Das gab die Bundeskanzlerin in einer Erklärung im Kanzleramt bekannt. TV-Moderator Böhmermann hatte den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan in einem Schmähgedicht beleidigt.

Der Weg für ein gesondertes Strafverfahren gegen den TV-Moderator Jan Böhmermann wegen Beleidigung des türkischen Staatschefs Recep Tayyip Erdogan ist frei. Bundeskanzlerin Angela Merkel gab einem entsprechenden Wunsch der Türkei statt.

Bild zu Entscheidung der Regierung zum Fall Böhmermann gefallen
Kauder: „Satire darf alles, aber…“

CDU-Politiker über Böhmermann: „Nicht jede Herabwürdigung ist noch Satire.“  

Merkel: Justiz hat letztes Wort

Die Entscheidung ist innerhalb der Bundesregierung allerdings umstritten. Merkel verwies auf „unterschiedliche Auffassungen“ zwischen den Koalitionspartnern Union und SPD.

Merkel sagte in einer Erklärung im Kanzleramt: „Im Rechtsstaat ist es nicht Sache der Regierung, sondern von Staatsanwaltschaften und Gerichten, das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen und andere Belange gegen die Presse- und Kunstfreiheit abzuwägen.“ In Deutschland solle nicht die Regierung, sondern die Justiz „das letzte Wort“ haben.

Merkel betonte die freundschaftliche Verbundenheit mit der Türkei, fand aber auch kritische Worte für Ankara.

Merkel äußert Sorge über Lage in Türkei

„Umso mehr erfüllen uns die Lage der Medien in der Türkei und einzelner Journalisten mit großer Sorge. Wir treten dafür ein, dass die Freiheit der Meinung und die Unabhängigkeit der Justiz genauso wichtig sind“, sagte sie. „Wir setzen uns für Achtung von Meinungsfreiheit, Kunstfreiheit und Pressefreiheit ein.“

Die Mainzer Staatsanwaltschaft wartet nach Merkels Erklärung auf offizielle Nachricht der Bundesregierung. Für die Staatsanwaltschaft sei ausschließlich entscheidend, ob, wann und mit welchem Inhalt eine Entscheidung der Bundesregierung über die Erteilung einer Ermächtigung zu den Akten gereicht werde, teilte die Leitende Oberstaatsanwältin Andrea Keller in Mainz mit.

Bild zu ZDF / Ben Knabe / Willi Weber
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Jan Böhmermann: Wer unterstützt ihn, wer wettert gegen ihn?

Was darf Satire? Offenbar längst nicht alles. Denn um Jan Böhmermann, der wegen eines viel zitierten „Schmähgedichts“ auf Kosten des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan seit Tagen nicht mehr aus den Schlagzeilen kommt, hat sich eine muntere Kontroverse entsponnen.

„Diese wird dann ausschließlich juristisch geprüft und rechtlich gewertet.“ Die Staatsanwaltschaft wollte die Erklärung Merkels bewusst nicht kommentieren.

Böhmermann hatte Erdogan in Schmähgedicht beleidigt

Böhmermann hatte Ende März in seiner satirischen TV-Show „Neo Magazin Royale“ ein Gedicht über den türkischen Präsidenten vorgetragen, das zahlreiche Formulierungen enthielt, die unter die Gürtellinie zielen.

Dies sorgte in der Türkei für große Empörung. Die Bundesregierung musste deshalb entscheiden, ob sie einer Strafverfolgung Böhmermanns in Deutschland zustimmt oder nicht.

Grundlage für die Entscheidung war Paragraf 103 des Strafgesetzbuchs (StGB). Wer einen ausländischen Staatschef beleidigt, muss demnach mit bis zu drei Jahren Haft oder einer Geldstrafe rechnen. Ist Verleumdung im Spiel, drohen sogar bis zu fünf Jahre Freiheitsentzug.

Merkel kündigte an, dass der Paragraf abgeschafft werden soll. Er sei „für die Zukunft entbehrlich“.

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Volker Kauder sieht im Fall Böhmermann Gerichte am Zug

Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) wettert gegen Jan Böhmermann und sieht in seiner „Schmähkritik“ eine „Herabwürdigung“. Gleichzeitig hält er den Paragrafen 103 für nicht mehr zeitgemäß.

Der CDU-Politiker Volker Kauder äußerte sich kritisch über Böhmermanns Schmähgedicht über den türkischen Staatschef Recep Tayyip Erdogan. „Satire darf alles. Aber nicht jede Herabwürdigung ist noch Satire.“

Allein mit dem Vorspann ‚Achtung, jetzt kommt Satire!‘ werde sich niemand automatisch rechtlichen Konsequenzen entziehen können.

Böhmermann hatte seine Schmähung über Erdogan in der ZDF-Sendung „Neo Magazin Royale“ mit den Worten eingeleitet, die nun folgenden Äußerungen seien in Deutschland verboten.

Gerichte sollen „einfach entscheiden“

In dem Streit um das Schmähgedicht sieht Kauder nun die Justiz am Zuge. „Im Fall Böhmermann sollten jetzt einfach die Gerichte entscheiden, ob die Grenzen der Meinungs- und Kunstfreiheit überschritten worden sind oder nicht. Das ist die Aufgabe der Judikative in der Gewaltenteilung“, sagte Kauder der „Passauer Neuen Presse“ vom Freitag.

Den Paragrafen 103, der die Beleidigung von Staatsoberhäuptern ausländischer Staaten unter Strafe stellt, wenn diese es verlangen, sieht Kauder jedoch nicht mehr als zeitgemäß. „Die Strafvorschrift ist überholt und passt nicht mehr in unsere Zeit“, sagte der CDU-Politiker. „Da werden wir relativ schnell im Bundestag handeln. Auch ausländische Staatsoberhäupter genießen im Übrigen den Schutz, die die sogenannten Beleidigungsdelikte im Strafrecht allen Menschen bieten.“ Eine zusätzliche Sondernorm sei daher nicht nötig. © AFP

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DF-Gutachten sieht keine Strafbarkeit bei Jan Böhmermanns Schmähgedicht

Jan Böhmermanns Schmähgedicht hat nach Einschätzung einer vom ZDF beauftragten Kanzlei die Grenzen der Strafbarkeit nicht überschritten.

Der Beitrag über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan sei rechtlich zulässig gewesen, hieß es in einer von dem Sender in Mainz veröffentlichten Stellungnahme. Diese stütze sich auf ein Expertengutachten der Kanzlei und sei dem ZDFvon der ermittelnden Staatsanwaltschaft Mainz eingeräumt worden.

Die im Grundgesetz garantierte Satirefreiheit umfasse gerade im Zusammenhang mit Angelegenheiten von öffentlichem Interesse auch den Einsatz grober Stilmittel. Das gelte unabhängig davon, ob sie dem persönlichen oder allgemeinen Geschmack entsprechen.

Es liege im Wesen der Satire, Emotionen und Reaktionen beim Publikum auszulösen, auf ein Thema aufmerksam zu machen und Kritik zu üben.

Das Schmähgedicht habe nicht darauf abgezielt, die Ehre Erdogans zu verletzen. Es sei um eine kritische Auseinandersetzung mit der Debatte um den vorangegangenen Beitrag der Sendung „extra3“ und Erdogans Reaktion darauf gegangen.

Das Gedicht entspreche nicht den Qualitätsansprüchen und Regularien des ZDF. Das sei jedoch von einer strafrechtlichen Bewertung zu trennen. Der Beitrag solle weiterhin nicht wieder in die Mediathek kommen, sagte ein ZDF-Sprecher. © dpa 

Jan Böhmermann: Wer unterstützt ihn, wer wettert gegen ihn?

Was darf Satire? Offenbar längst nicht alles. Denn um Jan Böhmermann, der wegen eines viel zitierten „Schmähgedichts“ auf Kosten des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan seit Tagen nicht mehr aus den Schlagzeilen kommt, hat sich eine muntere Kontroverse entsponnen.
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ZDF-Mitarbeiter wollen Jan Böhmermanns Gedicht zurück

Prominente, Politiker und Kabarettisten haben sich im Fall Böhmermann bereits zu Wort gemeldet. Doch jetzt sind es die Mitarbeiter des ZDF, die ihren Widerstand gegen die Löschung der „Schmähkritik“ mit einem Protest ausdrücken.

Der Widerstand wächst auch innerhalb des ZDF: Mitarbeiter des Senders fordern, dass Jan Böhmermanns satirisches Gedicht über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan wieder in die Mediathek geladen wird. Das berichtete unter anderem „Spiegel Online„. Demnach ließ der Redakteursausschuss über die Hauspost einen Brief in allen Büros der ZDF-Zentrale in Mainz verteilen.

In dem Schreiben heißt es: „Wir würden es begrüßen, wenn die ‚Schmäkritik‘ vom Giftschrank wieder in Mediathek gestellt wird. Als Dokument der Zeitgeschichte.“

Jan Böhmermann: Wer unterstützt ihn, wer wettert gegen ihn?

Was darf Satire? Offenbar längst nicht alles. Denn um Jan Böhmermann, der wegen eines viel zitierten „Schmähgedichts“ auf Kosten des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan seit Tagen nicht mehr aus den Schlagzeilen kommt, hat sich eine muntere Kontroverse entsponnen.

Weiter heißt es mit Blick auf Erdogan, dass sich Personen der Zeitgeschichte auch bitterböse Satire gefallen lassen müssten – und dass der Sender einen großartigen Erfolg errungen habe: „Als ZDF-Redakteure wollen wir Aufmerksamkeit. Wir wollen Themen setzen, Diskussionen anschieben, Bildung vermitteln. Das ist gelungen“, schreibt das Gremium in dem Brief.

Ursprünglich hatte ZDF-Programmdirektor Norbert Himmler entschieden, den Beitrag zu löschen. Das Gedicht „Schmähkritik“ entspreche nicht den Ansprüchen, die der Sender an die Qualität von Satiresendungen stelle.

Himmler erklärte bereits kurz nach der entsprechenden Sendung in einer Stellungnahme: „Wir sind bekannt dafür, dass wir bei unseren Satire-Formaten breite Schultern haben und den Protagonisten große Freiräume geben.“ Es gebe aber Grenzen der Ironie und der Satire.

Das ZDF hatte zudem erklärt, dass der Sender weiterhin zu Jan Böhmermann und zu „Neo Magazin Royale“ stehe.

Der Brief, der hier vollständig zu lesen ist, schließt mit vielen Fragen und einem Wunsch: „Dennoch hat der „Fall“ Böhmermann zur Verunsicherung bei Programmachern geführt und Fragen aufgeworfen: Gegen welche Qualitätskriterien hat das Gedicht verstoßen? Wie weit darf Satire im ZDF gehen? Wir wünschen uns ein Forum, auf dem die Programmgestalter – und auch interessierte ZDF-Mitarbeiter – gemeinsam mit Verantwortlichen des Hauses darüber diskutieren können.“ (she)

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Bündnisfall Böhmermann

Merkel lässt Staatsanwalt von der Leine: Gegen ZDF-Komiker darf wegen Majestätsbeleidigung Erdogans ermittelt werden

Von Michael Merz
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Wirtschaftliche Verflechtungen und NATO-Partnerschaft wiegen für Angela Merkel schwerer als die Freiheit der Kunst

Ermächtigung erteilt – Kanzlerin Angela Merkel benutzte am Freitag mittag tatsächlich diese Formulierung, um den Schwarzen Peter, den Fall Böhmermann, der Staatsanwaltschaft in Mainz zuzuschieben. Diese hat nun zu entscheiden, ob sie den ZDF-Komiker nach dem »Majestätsbeleidigungsparagraphen« 103 des Strafgesetzbuches aus der Zeit des Kaiserreichs anklagt oder nicht. Bei einer Verurteilung hätte Jan Böhmermann mit bis zu drei Jahren Haft oder einer Geldstrafe zu rechnen. Sollte Verleumdung hinzukommen, drohen sogar bis zu fünf Jahre Gefängnis.

Des erhobenen Daumens aus Berlin hätte es nicht einmal bedurft, denn der türkische Staatschef Recep Tayyip Erdogan hat auch nach Paragraph 185 des StGB Klage wegen Beleidigung eingereicht. Dem muss die Staatsanwaltschaft Mainz sowieso nachgehen. Diese Zivilklage wäre auch weitergelaufen, wenn Merkel sich nicht zur Erfüllungsgehilfin des türkischen Despoten gemacht hätte. Es steht zu hoffen, dass die Mainzer Juristen die Meinungs-, Kunst- und Pressefreiheit ernster nehmen als die Regierungschefin. Die Schlüsselrolle Erdogans in Merkels Strategie der Abschottung der EU vor Flüchtlingen ist nicht neu. Ein Zusammenhang mit ihrer gestrigen Entscheidung liegt auf der Hand: Während ihrer Erklärung in Berlin wies Merkel ausdrücklich auf wirtschaftliche Verflechtungen mit der Türkei und die Zusammenarbeit in der NATO hin. Es ist allerdings erst wenig mehr als ein Jahr her, dass die Kanzlerin nach dem Terrorangriff auf die Redaktion des Magazins Charlie Hebdo in Paris der Satire einen Freibrief ausstellte. Das Heft war mit Mohammed-Karikaturen zum Hassobjekt von Islamisten geworden.

Das Corpus delicti ist ein deftiges Gedicht, welches Jan Böhmermann in seiner Sendung »Neo Magazin Royale« vortrug und das nach Darstellung des Moderators die Grenze zwischen erlaubter Satire und Schmähkritik aufzeigen sollte. Es beginnt mit den Worten »Sackdoof, feige und verklemmt, das ist Erdogan, der Präsident« und steigert sich drastisch bis hin zu Sodomie- und Kinderpornographieandeutungen. In vorauseilendem Gehorsam hatte Merkel ihr Urteil über diese Posse bereits frühzeitig gebildet. Nicht allein, sondern gemeinsam mit dem türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoglu. Nach einem Telefonat vor knapp zwei Wochen ließ sie Regierungssprecher Steffen Seibert verkünden, die beiden seien sich einig gewesen, dass es sich um einen »bewusst verletzenden Text« handele.

Noch bevor die Kanzlerin am Freitag ihre »Ermächtigung« aussprach, griffen die Polizei und das Verwaltungsgericht Berlin das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit an. Aktivisten wollten unter dem Motto »Ziegendemo gegen Beleidigung« am Vormittag vor der türkischen Botschaft Teile des Schmähgedichts rezitieren und Auszüge davon auf Plakaten zeigen. Mit Verweis auf den Persönlichkeitsschutz wurde die Kundgebung verboten.

Merkels außenpolitische Rücksichtnahme sei ein absolut falsches Signal, erklärte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke, der auch im ZDF-Fernsehrat sitzt, am Freitag. Wernecke weiter: »Journalisten in der Türkei werden verhaftet, nach Schauprozessen ins Gefängnis geworfen oder regierungskritische Medien enteignet – diesen antidemokratischen Politikstil versucht die türkische Regierung auf Deutschland zu übertragen. Dagegen hätte die Bundesregierung ein Zeichen setzen müssen. Sie hat es nicht getan – das ist bitter.«

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Aus dem per ÖVP-Amtsmissbräuche offenkundig verfassungswidrig agrar-ausgeraubten Tirol, vom friedlichen Widerstand, Klaus Schreiner

Don´t be part of the problem! Be part of the solution. Sei dabei! Gemeinsam sind wir stark und verändern unsere Welt! Wir sind die 99 %! 

“Wer behauptet, man braucht keine Privatsphäre, weil man nichts zu verbergen hat, kann gleich sagen man braucht keine Redefreiheit weil man selbst nichts zu sagen hat.” Edward Snowden.

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