Bewaffnete Drohnen für die Bundeswehr. Täuscht Ursula von der Leyen die Öffentlichkeit?

Finanzmarkt- und Konzernmacht-Zeitalter der Plutokratie unterstützt von der Mediakratie in den Lobbykraturen der Geld-regiert-Regierungen in Europa, Innsbruck am 14.11.2018

Liebe® Blogleser_in,

Bewusstheit, Liebe und Friede sei mit uns allen und ein gesundes sinnerfülltes Leben wünsch ich ebenfalls. 

Aus dieser Quelle zur weiteren Verbreitung entnommen: https://www.swr.de/report/drohnen-fuer-die-bundeswehr-taeuscht-ursula-von-der-leyen-die-oeffentlichkeit/text-des-beitrags-drohnen-fuer-die-bundeswehr/-/id=233454/did=22515512/mpdid=22797736/nid=233454/77ppyz/index.html

Drohnen für die Bundeswehr

Täuscht Ursula von der Leyen die Öffentlichkeit?

Im Juni 2018 hat der Bundestag die Anschaffung von neuen Drohnen nach jahrelangem Streit beschlossen. Offiziell sind sie unbewaffnet, doch Recherchen des ARD-Politikmagazins REPORT MAINZ zeigen, die Bewaffnung ist konkreter als bislang bekannt.

Täuscht Ursula von der Leyen die Öffentlichkeit?

https://www.youtube.com/watch?v=25DBX9zgf9I&feature=youtu.be

Dauer 6:53  min Quelle: SWR 2018

Im Vertrag für die Anschaffung der israelischen Drohne HERON TP werden detaillierte Schritte für die Bewaffnung der unbemannten Luftfahrzeuge festgelegt. So wird unter anderem die Anpassung der Munition nach deutschen Anforderungen beschrieben. Auch der Einbau und Test der Munition ist ausdrücklich festgehalten. Dafür sind 51 Millionen US-Dollar veranschlagt. Dabei ist die Bewaffnung der Drohne noch gar nicht beschlossen.

Das Verteidigungsministerium räumt nun erstmals in einer Stellungnahme ein, dass die Drohnen mit Waffen getestet und die Munition entsprechend angepasst werden soll. Ein weiterer Aspekt, über den das Parlament laut dem Verteidigungsministerium noch zu entscheiden habe, ist die taktische Ausbildung der Soldaten am bewaffneten System. Im Vertrag, der REPORT MAINZ vorliegt, ist genau das als Anforderung offenbar festgelegt.

Der Bundestagsabgeordnete Tobias Pflüger (Die Linke) sagt gegenüber REPORT MAINZ: „Die Öffentlichkeit wird konkret getäuscht, weil die Beschaffungsentscheidung, die gefällt wurde, wurde als bewaffnungsfähige Drohne beschrieben. Aber es geht nicht um den Schutz von Truppen, sondern es geht um den Abschuss von Fahrzeugen und Personen.“

Drohnen für die Bundeswehr

Täuscht Ursula von der Leyen die Öffentlichkeit?

Moderation Fritz Frey:

Nächstes Thema: Welche Waffen braucht eine moderne Bundeswehr? Eine Drohne zum Beispiel? Ja, aber mit den Drohnen ist es kompliziert. Die kann man zur Aufklärung, also zum Schutz deutscher Truppen, einsetzen, man kann sie aber auch als tödliche Waffe ausrüsten.

Doch weil sich darüber Union und SPD nicht einigen konnten, hat man Folgendes vereinbart: Erst nach einer breiten Debatte im Parlament wolle man entscheiden: Kampf- oder Aufklärungsdrohne.

Einstweilen wird man eine bewaffnungsfähige Drohne leasen – die hat man dann schon mal und wenn sich das Parlament dann doch noch auf die Kampfdrohne einigt, ja, da kann man flugs nachrüsten.

Und an diesem Punkt taucht ein Verdacht auf – und über diesen berichtet Mona Botros.

Bericht:

Drohnen – unbemannte Flugzeuge. Sie sind begehrt bei Militärs weltweit. Voller Hightech-Sensorik, können sie Ziele aus der Luft beobachten und verfolgen. Tagelang. Mit Raketen bestückt können sie auf Ziele feuern – Fahrzeuge, Gebäude oder direkt auf Menschen. Der Pilot steuert vom Boden aus. Weit weg und in Sicherheit.

Auch die Bundeswehr wünscht sich ein solches Waffensystem. Es soll Bodentruppen bei Auslandseinsätzen schützen. Die Frage über die tatsächliche Bewaffnung wird in Deutschland jedoch seit Jahren kontrovers diskutiert.

Ursula von der Leyen

Ursula von der Leyen, CDU, Bundesministerin der Verteidigung

O-Ton, Ursula von der Leyen, CDU, Bundesministerin der Verteidigung:

„Ich finde es schon wichtig, dass wir das Für und Wider – die Regeln, die Fragen der Details miteinander breit diskutieren, damit wir dann zum Schluss – auch gerade als Koalition – auf einer breiten Meinungsbildung fundierte Entscheidungen dann auch treffen können.“

Im Juni 2018 gibt der Bundestag grünes Licht für eine – wie es heißt – bewaffnungsfähige Drohne: Die israelische HERON TP. Eine Entscheidung über die Bewaffnung wird ausdrücklich noch nicht getroffen.

Im Zuge der Recherchen erhielt REPORT MAINZ exklusiv Zugang zum vertraulichen Vertrag mit der Firma Airbus. Sie soll zusammen mit dem israelischen Partner die Drohne HERON-TP an Deutschland leasen. Überraschenderweise finden sich im Vertrag auch ganz konkrete Anforderungen für den Waffeneinsatz.

Zum Beispiel: Die deutsche Drohne müsse in der Lage sein, „die identifizierten Bodenziele mit (…) mitgeführter SP zu bekämpfen“.

„SP“? Das bedeutet „Special Payload“, eine Bezeichnung für die Munition.

Und weiter: Die Drohne müsse „mindestens einmal am Tag (…) die präzise Bekämpfung von mindestens zwei leichtgepanzerten (ungepanzerte Fahrzeuge) oder weichen Zielen nacheinander in einer Mission“ durchführen können.

„Weiche Ziele“? Das sind Menschen.

Was sagt das Bundesverteidigungsministerium zu den Plänen für den bewaffneten Einsatz?

Zitat:

„Zunächst wird nur die technische Fähigkeit zur Bewaffnung berücksichtigt.“

Über alles Weitere müsse das Parlament entscheiden.

Der Abgeordnete Tobias Pflüger ist Mitglied im Verteidigungsausschuss. Seit Jahren beschäftigt er sich mit dem Beschaffungsprozess für die Drohnen. Wir fragen ihn nach seiner Kenntnis zur Bewaffnung der deutschen Drohne.

Tobias Pflüger

Tobias Pflüger, Die Linke, Mitglied im Verteidigungsausschuss

O-Ton, Tobias Pflüger, Die Linke, Mitglied im Verteidigungsausschuss:

„Es geht aus den Unterlagen hervor, dass eine Bewaffnung vorbereitet wird. Sehr detailliert wird beschrieben, wie die stattfinden soll, auch die Zertifizierung. Das Problem ist, dass die Öffentlichkeit darüber nicht wirklich in Kenntnis gesetzt wird, weil im Grunde genommen ist klar: Man hat jetzt das Ziel, eine bewaffnete Drohne anzuschaffen und mit der vor allem in Mali oder in Afghanistan zu agieren.“

Kann das sein? Sollte darüber nicht erst der Bundestag diskutieren?

Neben der Vereinbarung mit Airbus gibt es einen zusätzlichen Vertrag mit dem israelischen Verteidigungsministerium. 51 Millionen US Dollar zahlt Deutschland unter anderem für die Anpassung der Munition auf deutsche Vorgaben.

Anschließend für den Test mit scharfer Munition, genannt „SP1“.

Eine weitere Beschaffung von 17 Stück Präzisionsmunition ist möglich.

Konkrete Ausgaben ohne Mandat für eine Bewaffnung. Damit hat Tobias Lindner ein Problem. Der Haushaltspolitiker ist auch Mitglied im Verteidigungsausschuss.

Tobias Lindner

Tobias Lindner, Die Grünen, Mitglied im Haushalts- und Verteidigungsausschuss

O-Ton, Tobias Lindner, B’90 / Die Grünen, Mitglied im Haushalts- und Verteidigungsausschuss:

„Die ganze Beschaffung, das sieht man, ist ausgelegt auf Bewaffnungsfähigkeit. Sonst würde man nicht 50 Millionen Euro jetzt für die Zertifizierung des Systems im Hinblick auf diese Eigenschaft ausgeben. Das ist unverantwortlich, wenn es um Geld geht und das ist unverantwortlich auch wenn es um Moral geht.“

Das Bundesverteidigungsministerium sagt dazu:

Zitat:

„Über die Beschaffung der Munition kann nach ausführlicher völkerrechtlicher, verfassungsrechtlicher und ethischer Würdigung entschieden werden.“

Und dennoch: 51 Millionen US-Dollar für den Kauf und Test von Munition sollen jetzt schon ausgegeben werden.

Wir bitten Fritz Felgentreu, verteidigungspolitischer Sprecher der SPD, um eine Stellungnahme zu unseren Erkenntnissen in Bezug auf die Bewaffnung. Seine Partei hat als Koalitionspartner die Anschaffung der deutschen Drohne geschlossen mitgetragen.

Fritz Felgentreu

Fritz Felgentreu, SPD, Verteidigungspolitischer Sprecher

O-Ton, Fritz Felgentreu, SPD, Verteidigungspolitischer Sprecher:

„Bei der Munition, die bisher beschafft werden soll, geht es nur um Munition, die gebraucht wird, um die bestehende, das bestehende Modell technisch so vorzubereiten, dass es den deutschen Voraussetzungen entspricht. Was bisher nicht vorgesehen ist, ist, dass Soldaten der Bundeswehr darin ausgebildet werden, die bewaffnete HERON TP einzusetzen.“

Im Vertrag mit Airbus steht jedoch: Die „Durchführung von Flügen im Rahmen von Training und Ausbildung inklusive Trainingsflüge zum Munitions-Einsatz (innerhalb spezieller Luft/Bodenschießplätze)“ müsse bereitgestellt werden.

Also doch Trainingsflüge mit Munition? Wie erklärt sich dieser Widerspruch? Dazu nimmt das Bundesverteidigungsministerium keine Stellung.

Taktische Waffenausbildung, konkrete Einsatzplanung: Im Bundestag wurde darüber nie diskutiert.

O-Ton, Tobias Lindner, B’90 / Die Grünen, Mitglied im Haushalts- und Verteidigungsausschuss:

„Für mich wirkt dieses ganze Debattenargument inzwischen sehr vorgeschoben, damit die SPD da irgendwie zustimmen kann. Und die große Frage wird ja sein: Wann und durch wen findet so eine Debatte überhaupt statt? Und welche Fragen werden debattiert? Also die rechtlichen Probleme, die es ja gibt, wenn man über den Einsatz von bewaffneten Drohnen spricht, die sind bis heute nicht gelöst.“

Währenddessen bereitet das Verteidigungsministerium die Bewaffnung der neuen Drohnen längst vor.

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