FMA-Rekordstrafe für RBI (Raiffeisenbank International) wegen mangelhafter Sorgfalt

Finanzmarkt- und Konzernmacht-Zeitalter der Plutokratie unterstützt von der Mediakratie in den Lobbykraturen der Geld-regiert-Regierungen in Europa, Innsbruck am 31.03.2018
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Aus dieser Quelle zur weiteren Verbreitung entnommen:    http://orf.at/stories/2432339/

FMA-Rekordstrafe für RBI wegen mangelhafter Sorgfalt

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat über die Raiffeisenbank International (RBI) wegen des Verstoßes gegen Sorgfaltspflichten zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung eine Geldstrafe von 2,748 Mio. Euro verhängt. Die Strafe steht indirekt im Zusammenhang mit Enthüllungen durch die Panama-Papers. Das Straferkenntnis ist nicht rechtskräftig, die RBI wird es anfechten.

Mangelhafte Sorgfalt im Umgang mit Hochrisikokunden

Die FMA wirft der RBI „mangelhafte Überprüfung der Identität des wirtschaftlichen Eigentümers und nicht regelmäßiger Aktualisierung der zum Verständnis der Eigentums- und Kontrollstruktur erforderlichen Dokumente, Daten und Informationen bei Hochrisikokunden in bestimmten Einzelfällen“ vor. Das Straferkenntnis ist nicht rechtskräftig, teilte die FMA auf ihrer Website gestern Nachmittag mit.

RBI legt Beschwerde ein

„Die RBI ist der Auffassung, dass sie alle rechtlichen Verpflichtungen zur Verhinderung von Geldwäsche erfüllt hat und die gegenständlichen Anforderungen der FMA überschießend sind“, so RBI-Sprecherin Ingrid Krenn-Ditz in einer Stellungnahme. Die RBI werde das Straferkenntnis vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVG) und allenfalls vor dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH) vollumfänglich anfechten. Diese rechtliche Beurteilung solle Rechtssicherheit zu wesentlichen ungeklärten Rechtsfragen bringen.

Krenn-Ditz betont, dass die FMA keinen Vorwurf der Geldwäsche oder eines anderen Deliktes gegenüber der RBI erhoben habe. Vielmehr handle es sich um formale Beanstandungen wie beispielsweise das Fehlen zusätzlicher von der Aufsicht geforderter Dokumente zur Eigentümerstruktur weniger Kunden. Bei keinem der beanstandeten Fälle handle es sich um Fälle, die Gegenstand der medialen Berichterstattung über die Panama-Papers waren. Diese seien von der FMA geprüft und nicht beanstandet worden.

Höchste jemals verhängte Geldstrafe

Bei dieser Geldstrafe von 2,748 Mio. Euro handelt es sich um die höchste jemals von der FMA verhängte Strafe. Die Strafhöhe dürfte die RBI aber nicht allzu schwer treffen, den sie entspricht nur 0,6 Prozent der höchstmöglichen Strafe von 458 Mio. Euro.

Vergleichsweise härter hat es vor Kurzem die ebenfalls aufgrund von Enthüllungen in den Panama-Papers von der FMA bestrafte Hypo Vorarlberg Bank getroffen. Die über sie verhängte Geldstrafe von 414.000 Euro entsprach wegen der Schwere der Vergehen rund drei Prozent der möglichen Höchststrafe von 15,6 Mio. Euro. Die bisherige Höchststrafe erhielt die Meinl Bank mit 867.000 Euro, das waren rund 20 Prozent der Maximalstrafe.

 

 
 
 

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