Datenschutzrecht: Bundeskartellamt wirft Facebook missbräuchliche Datensammlung vor. Das Ausmaß und die Ausgestaltung der Datensammlung verstoße gegen zwingende europäische Datenschutzwertungen.

Finanzmarkt- und Konzernmacht-Zeitalter der Plutokratie unterstützt von der Mediakratie in den Lobbykraturen der Geld-regiert-Regierungen in Europa, Innsbruck am 07.01.2018
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ORF ZIB: Facebook & fehlender vernachlässigter Datenschutz (22.03.18)

https://www.youtube.com/watch?v=TTJjqp-PHPk

Aus dieser Quelle zur weiteren Verbreitung entnommen: https://www.wbs-law.de/datenschutzrecht/bundeskartellamt-wirft-facebook-missbraeuchliche-datensammlung-vor-76218/

 Datenschutzrecht

Bundeskartellamt wirft Facebook missbräuchliche Datensammlung vor

Facebook ist auf dem deutschen Markt im Bereich sozialer Netzwerke marktbeherrschend und handelt unerlaubt bei der Datensammlung. Diese vorläufige Einschätzung hat das Bundeskartellamt in einem Verwaltungsverfahren geäußert, das seit 2016 gegen das soziale Netzwerk läuft. Sollte Facebook nicht einlenken, könnte die Behörde Facebook das Sammeln der Daten in dieser Form ganz verbieten. Eine Entscheidung wird Mitte 2018 erwartet.

Es ist eine Art offenes Geheimnis, dass Facebook in massivem Ausmaß Daten von seinen konzerneigenen Diensten wie WhatsApp, Instagram sowie aus anderen Drittquellen über Schnittstellen sammelt. Solche Schnittstellen sind millionenfach auf deutschen Webseiten und in Apps verbreitet. Diese senden schon beim ersten Besuch oder der Installation der App Daten an Facebook. Diese Daten führt das Unternehmen zusammen und verwendet sie im Wege des Profiling für kommerzielle Zwecke wie der Bildung von Nutzerprofilen für personalisierte Werbung. Nur: Viele Facebook-Nutzer wissen das nicht, obwohl sie in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) „eingewilligt“ haben.

Vor allem wegen der Erhebung, Zusammenführung und Nutzung der Daten fremder Dienste ist diese Praxis bereits seit längerem Gegenstand eines Verfahrens beim Bundeskartellamt. Das Amt geht jetzt in einem Anhörungsschreiben davon aus, dass Facebook seine marktbeherrschende Stellung missbraucht, um illegal Daten von eigenen bzw. anderen Diensten zu sammeln. Denn Nutzer müssen im Kleingedruckten zustimmen, wenn sie das quasi alternativlose Netzwerk nutzen möchten – möglicherweise ohne das Ausmaß der Einwilligung in diese Praxis absehen zu können. Das sei in dieser Form ein Verstoß gegen derzeit geltendes Datenschutzrecht, so die Behörde. Verbraucher müssten über die Art und den Umfang der Datenerhebung hinreichend aufgeklärt werden, andernfalls können sie nicht wirksam einwilligen.

Verfahren gegen Facebook bereits 2016 eingeleitet

Bereits im Jahr 2016 hatte das Bundeskartellamt (BKartA) hat ein Verfahren gegen die amerikanische Facebook Inc., dessen Tochter in Irland sowie die Facebook Germany GmbH in Hamburg eingeleitet. Die Behörde geht darin dem Verdacht nach, dass Facebook durch das die Ausgestaltung seiner Vertragsbestimmungen zur Verwendung von Nutzerdaten seine mögliche marktbeherrschende Stellung auf dem Markt für soziale Netzwerke missbraucht. Insbesondere könne es gegen nationale datenschutzrechtliche Vorschriften verstoßen. Soweit ein Zusammenhang mit der Marktbeherrschung besteht, könnte ein solcher Verstoß auch kartellrechtlich missbräuchlich sein.

So könne die Verwendung rechtswidriger Nutzungsbedingungen einen sogenannten Konditionenmissbrauch gegenüber den Nutzern darstellen. Marktbeherrschende Unternehmen unterliegen dahingehend besonderen Pflichten. Dazu gehört es auch, angemessene Vertragsbedingungen zu verwenden. Für werbefinanzierte Internetdienste wie Facebook haben die Nutzerdaten eine herausragende Bedeutung. Gerade deshalb müsse unter dem Gesichtspunkt des Missbrauchs von Marktmacht untersucht werden, ob die Verbraucher über die Art und den Umfang der Datenerhebung hinreichend aufgeklärt werden, so das BKartA in seiner Pressemitteilung von 2016. 

Vorläufige Einschätzung des BKartA

Nun hat das Bundeskartellamt Facebook in einem Anhörungsschreiben seine vorläufige rechtliche Einschätzung übersandt:

Die Behörde geht nach dem jetzigen Stand der Dinge davon aus, dass Facebook auf dem deutschen Markt für soziale Netzwerke marktbeherrschend ist. Für den Nutzer sozialer Netzwerke in Deutschland gibt es schließlich keine Alternativmöglichkeit zu Facebook.

Weiter ist das Amt der Ansicht, dass Facebook missbräuchlich handelt, indem das Unternehmen mithilfe von Schnittstellen auch dann Daten an Facebook fließen lässt und dort sammelt bzw. verwertet, wenn man andere Internetseiten besucht. Dies geschehe sogar schon, wenn man z.B. einen „Gefällt Mir-Button“ gar nicht nutzt, aber eine entsprechende Seite aufgerufen hat, in die ein solcher Button eingebettet ist. Das Ausmaß und die Ausgestaltung der Datensammlung verstoße gegen zwingende europäische Datenschutzwertungen.

Angesichts der marktbeherrschenden Position des Unternehmens könne auch nicht von einer wirksamen Einwilligung der Nutzer zu dieser Form der Datensammlung und Weiterverarbeitung ausgegangen werden.

Facebook als marktbeherrschendes Unternehmen berücksichtige nicht ausreichend, dass die Nutzer nicht auf andere soziale Netzwerke ausweichen können. Und um sich bei Facebook zu registrieren, muss man deren Nutzungsbedingungen uneingeschränkt zustimmen, als Nutzer hat man dabei lediglich die Wahl, diese zu akzeptieren oder sich nicht anzumelden. Möchte man sich anmelden, muss man demnach der Datensammlung- und Verarbeitung zustimmen. Der Nutzer hat damit keine andere Wahl, als die Bedingungen zu akzeptieren. Dabei werde die private Nutzung des Netzwerks u.a. davon abhängig gemacht, dass Facebook unbegrenzt jegliche Art von Nutzerdaten aus Drittquellen sammeln, den Facebook-Konten der Nutzer zuordnen und zu zahlreichen Datenverarbeitungsvorgängen verwenden kann. Nach der vorläufigen Bewertung des Amtes seien die Nutzungsbedingungen von Facebook damit zumindest in diesem Punkt nicht angemessen und verstießen zu Lasten der Nutzer gegen datenschutzrechtliche Wertungen.

Facebook sollte nun reagieren

Die nun abgegebene Einschätzung gibt Facebook die Möglichkeit, auf die Vorwürfe zu reagieren, an Lösungsvorschlägen zu arbeiten und sich zu rechtfertigen. Das Bundeskartellamt fordert konkret mehr Steuerungsmöglichkeiten der Verbraucher, die von Facebook über geeignete Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden und die Datensammlung wirksam begrenzen.

Es bleibt zu hoffen, dass Facebook bereits jetzt Lösungen anbieten wird – etwa indem es die Möglichkeit eines Widerspruchs der Datensammlung aus Drittquellen einrichtet, sowohl bei der erstmaligen Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen als auch zu jedem weiteren Zeitpunkt. Etwa so wie es bei den Facebook-internen Privatsphäre-Einstellungen derzeit der Fall ist. Zudem ist eine bessere, hervorgehobene Aufklärung über den Umfang der Datenerhebung notwendig.

Die Möglichkeiten des Bundeskartellamts

Sollte Facebook nichts unternehmen, wird die Kartellbehörde voraussichtlich bis Frühsommer 2018 weiter ermitteln. Am Ende des Verfahrens kann es zu einer völligen Untersagung des diensteübergreifenden Sammelns und Verwertens von Daten aus Drittquellen ohne ausdrückliche Zustimmung der Nutzer kommen. Alternativ kann es auch zu einem späten Lösungsvorschlag durch Facebook oder zu einer generellen Einstellung des Verfahrens kommen.

lun/ahe

Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und inbesondere in den Bereichen des IT-, des Medien- und des Internetrechts tätig. Darüber hinaus ist er Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen in diesen Bereichen.

 

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