Staatspolizei durchsuchte Büros von „gloria.tv“ in Wien – Kath.net

Konzernzeitalter, 2013, 4 Tage vor der FeuerKristall-Nacht am 11.11.13 Surprised Es wird Licht!

Liebe Blogleser und Friedensaktivisten

wer von euch kennt die zahlreichen Faktenbücher über die Kriminalgeschichte  der Kirche von Hr. Heinz Deschner? Oder die Klage von einem Menschenrechtsanwalt bzw. Richter in Den Haag gegen Ratzinger & Co in Buchform erschienen? Oder dies Folgende hier?

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Laut „Kronen“-Zeitung gab die heimische Justiz dazu grünes Licht. Bei einer Hausdurchsuchung in Wien eskalierte die Situation. Es wurden Computer beschlagnahmt und Beweismittel sichergestellt. Es geht auch um Ermittlungen gegen „kreuz.net

Wien (kath.net)
In Wien ist es vor wenigen Tagen in den Räumlichkeiten der Internetwebsite „gloria.tv“ zu Hausdurchsuchungen gekommen. Dies berichtet am Samstag die „Kronen“-Zeitung. Dem Medienbericht nach wird gegen zwei Geistliche aus Oberösterreich und Wien ermittelt. Die Vorwürfe sind schwer. Laut „Krone“ geht es
um Artikel mit rechtsradikalen sowie juden- und schwulenfeindlichen Inhalten, die auf den Websites „kreuz.net“ und „gloria.tv“ veröffentlicht wurden.

In Deutschland und auch in der Schweiz laufen dazu seit geraumer Zeit Ermittlungen. Jetzt gab auch die Justiz in Österreich Grünes Licht. Bei einer Hausdurchsuchung in Wien soll dabei die Situation eskaliert sein. Laut „Krone“ hat die Schwester des betroffenen Priesters versucht, Daten auf dem Computer zu löschen und die Beamten daran zu hindern, den PC mitzunehmen. Ein Beamter soll dabei verletzt worden sein.

Derzeit begutachtet die Staatspolizei die beschlagnahmten Computer sowie die sichergestellten Beweismittel. Die Verdächtigen wurden laut „Krone“ aus den Kirchen abgezogen. Sie sind allerdings auf freiem Fuß angezeigt.


10 August 2013, 11:10

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Es gilt für alle die völlige Unschuldsvermutung wurde vergessen von kath.net zu erwähnen! Gilt etwa die Scheinheiligenvermutungsannahme – oder wissen Kath.net-Mitarbeiter und weitere Kirchenvertreter über diese internen Meinungsmacher schon lange Bescheid – und die österreichische Exekutive & Justiz musste still sein? Oder waren vorauseilend Gehorsam, der Kariere wegen? Ein Bund – im Staate durch CV & Co? Hallo?


Aus dem per ÖVP-Amtsmissbräuchen verfassungswidrig agrar-ausgeraubten Tirol, vom friedlichen Widerstand, Klaus Schreiner

Gibt es eigentlich noch ein „Rechtsempfinden“ in unserer Verwaltung und Politik? Benötigt es das LICHT? Am 11.11.13 in der Nacht – wird es! Die friedliche Feuernacht in Tirol zum 80-jährigen und 75-jährigen Geschichtsereignissen (Todesstrafe unter Dollfuß, Kristallnacht bzw. … ) wird die Lichter weltweit angehen lassen! 

Übrigens liebe kath.net oder Krone?: Die Staatspolizei heißt BVT! Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung! Ist direkt dem BMI (Politik) unterstellt!!! …. (die Kirche ist jetzt offiziell als Hetzer seitens des BVT´s eingestuft?)

Nochmals: Wer kennt die FaktenBÜCHER von Hr Karl Heinz Deschner?

Oder die Klage von einen englischem Richter bzw. Menschenrechtsaktivisten gegen Ratzinger & Co am Menschenrechtsgerichtshof in Den Haag? Eigen angelegter Pressemaulkorb der abhängigen unfreien vorauseilend gehorsamen Lohnschreiber? ANGST? Kritiklos? Verbrüderung? Gegen Aufklärung? Gegen Transparenz? Gegen Kritik? Gegen freie Meinungsäußerung für Meinungslenkung und Steuerung?

http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesamt_f%C3%BCr_Verfassungsschutz_und_Terrorismusbek%C3%A4mpfung

Früher war sehr lange Zeit ein CV´ler an der Spitze der Staatspolizei!!! (Denken – kritisch –  ist gefragt und hilfreich!) ABER DAS Folgende sollte man nicht vergessen!Ahh!

Die Verbrüderung der Macht, mit bürgerfeindlichen Netzwerken und die Meinungslenkung durch eine abhängige Presse sind ja eigentlich schon lange nicht mehr zu dulden. Die unfreie und politisch abhängige und weisungsgebundene Justiz obendrein.

Hr. Dr. Bernd-Christian Funk, Verfassungsjurist, bei einem Club 2 Gespräch zu Aktivismus:Ahh!

Aus juristischer Sicher ergibt sich die Frage: Wie kann der Staat auf einer Seite verlangen dass Gewalt nicht verübt wird und auf der anderen Seite keine effektive Möglichkeiten zu erlauben, um Protest zu äußern, dies ist eine wesentliche Aufgabe der Rechtsordnung und ich behaupte nun, dass unsere Rechtsordnung diese Aufgabe nicht gut gelöst hat, siehe Erfahrungen mit dem Tierschützerprozess, alles was dabei herausgekommen ist, Regelungen im Mediengesetz, wo ich mich wundere, dass alle die im Medienbereich tätig sind, sich nicht aufgeregt haben gegen §23 Mediengesetz, die versuchte Einflussnahme, (Verfassungswidrig, Menschenrechtswidrig, außerdem unsinnig…) aber für mich stellt sich schon die Frage, wie lässt sich dieses Problem bewältigen, es ist klar, dass es den zivilen Ungehorsam geben muss, es gibt ihn, es ist Aufgabe des Staates eine rechtliche Ordnung zur Verfügung zu stellen, die hier einigermaßen klare und handhabbare Grenzen zieht, und dass ist meine Kernbotschaft, da sind wir noch weit davon entfernt, hier ist unsere Rechtordnung in wesentlichen Bereichen notleidendAhh!, und mit der Rechtordnung auch ihre Anwendung, denn das was hier geschehen ist, was man hier beobachten konnte, zeigt auf seitens der Exekutive (Sicherheitspolizei und Staatsanwaltschaft) ein geradezu ein erschütterndes Ausmaß an Ahnungslosigkeit, Inkompetenz und Vorgehen ohne Augenmaß und ohne Verstand“Ahh!

……

Was jetzt im Kern juristisch jetzt besonders bemerkenswert ist, nach meiner Einschätzung, ist die Frage,  wie werden ziviler Ungehorsam und Terrorismus abgegrenzt, und das ist im Kern eine rechtliche Frage, und da sehe ich die Gefahr, dass die Unterscheidbarkeit zwischen diesen Bereichen, dass die relativiert wird und sehr rasch preisgegeben wird zugunsten eines Urteils:  „ja das ist alles Terrorismus“, ich habe damals den Strafantrag gesehen der gegen sie gestellt wurde (von VGT Tierschützer) und meine erste Reaktion war, das kann nicht wahr sein, das gibt’s nicht, dass muss ein Scherz sein, da war nichts drinnen und Gott sei Dank ist damit nichts herausgekommen, aber dass meine ich, es besteht eine sehr hohe und sich verstärkende Neigung einen Zweifel etwas Strafbares zu sehen, eine Grenze zwischen des erlaubten Aktionismus und strafbaren Verhalten zuungunsten des Aktionismus zu verschieben!

Und weiter:„Die Ermöglichung von auch unangenehmen Protest und Schutz vor Rechtsbruch andererseits. Die Grenze steht aber im vor hinein nicht fest, die muss gesetzlich definiert und dann auch in der Anwendung gefunden werden. In einem offenen engagierten Gespräch gefunden werden. Die passenden Mittel sind gegen Gleichgültigkeit vorzugehen, welcher der schlimmste Feind der demokratischer Mittel…und sich für Diskurs einzusetzen…..“Ahh!

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Nachdem die Möglichkeiten für Aktivisten nicht wirklich gesetzlich definiert und erlassen wurden, verlasse ich mich auf meinen eigenen bürgerlichen logischen Hausverstand und werde meiner Bürgerverpflichtung, über Missstände zu berichten und dagegen friedlich zu provozieren, selbstverständlich weiterhin nachkommen.

Nachdem bei uns auch Hetzen sowie exekutive Verfolgung gegen Tierschutzaktivisten, Menschenrechtsaktivisten und neuerdings gegen Friedensaktivisten durchgeführt werden, sollte ein gewissen friedlicher Widerstand gerade recht kommen! Am 12.11.13 im ORF!

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