Kommentar der Anderen – Prädemokratie und der IMPOTENTE Souverän – Christian Felber, Standard 17.09.13 – dem ich mich hier VOLLKOMMEN anschließe – wie viele andere Menschen auch!

Derzeit werden allerlei Pakete geschnürt, wenn es darum geht, unser Gemeinwesen zu erneuern. Hier ein besonders radikaler ( Anmerkung radikal = von der Wurzel her!) Vorschlag für eine Umgestaltung der Demokratie – verschickt vom derzeit in Mexiko weilenden österreichischen Gemeinwohlboten

Es ist wieder einmal soweit, der Souverän darf sich regen. Er darf in eine Wahlkabine steigen und Kreuzlein machen. Ende der Vorstellung. Für ein halbes Jahrzehnt Politikverdrossenheit nach dem Wahlakt ist gesorgt.

Ein Vertiefungsprojekt der Demokratie könnte damit beginnen, den Begriff der Souveränität ernst zu nehmen. Die lateinische Wurzel „superanus“ bedeutet „über allem stehend“. In der Demokratie steht die Bevölkerung an oberster Stelle. Doch was bedeutet das zu Ende gedacht? Wenn die Bevölkerung tatsächlich über der Regierung, über dem Parlament und über der Verfassung steht, dann müsste sie eine Reihe von „souveränen Grundrechten“ genießen: eine bestimmte Regierung(skombination) wählen, die Regierung abwählen, ein Gesetzesvorhaben des Parlaments stoppen, selbst ein Gesetz initiieren und beschließen, einen demokratischen Wirtschafts-, Geld-, Medien- oder Gemeingüterkonvent einberufen, die Verfassung abändern, die Verfassung neu schreiben. Von diesen Grundrechten genießen Souveräne in Deutschland und Österreich gegenwärtig kein einziges. Sie sind politisch impotent.

Die Grundrechte könnten Ausgangspunkt für ein ernsthaftes „Demokratiepaket“ sein. Dabei handelt es sich um eine Weiterentwicklung des Prinzips der Gewaltenteilung – zwischen Souverän und Vertretung. Dieses besagt, dass nirgendwo in einem demokratischen Gemeinwesen die Macht konzentriert sein darf. Die Teilung in Legislative, Exekutive und Judikative ist nur ein Anwendungsfall des Prinzips, aber nicht seine erschöpfende Bedeutung.

Derzeit ist nach dem Wahltag alle Macht bei der Vertretung des Volkes, obwohl die Verfassungen das Gegenteil vorgeben. Fünf Jahre lang kann der Souverän nur zappeln, betteln – und Frust anhäufen. Vielleicht leben wir gar nicht in einer „Postdemokratie“, sondern in einer „Prädemokratie“: Die Souveräne sind impotent, weil sie ihre grundlegenden Rechte noch nie erstritten haben!

Ein Lehrbeispiel: Das Gentechnik-Volksbegehren Ahh!wurde 1997 von 1,2 Millionen Menschen unterschrieben. 2005 beschloss der Nationalrat die Patentierbarkeit von Pflanzen und Tieren sowie menschlichen Genen und Zellen.Ahh! Das Parlament putschte gegen den Souverän.Ahh!
Aber was konnte dieser dagegen tun? Drei Jahre später (bei der Wahl) eine andere Partei wählen war die einzige Sanktionsmöglichkeit, die dem Volk derzeit gegeben ist – von seiner Vertretung, denn diese hat die Bundesverfassung beschlossen, nicht der Souverän.

Das ist Prädemokratie. Am Beginn eines wirklich demokratischen Staatswesens beschließt der Souverän die Spielregeln in der Verfassung, an die sich seine Vertretung halten muss. Der 100. Geburtstag der Bundesverfassung 2020 (Anm. 2013!!!) wäre ein würdiges Datum dafür. Dann müsste der Souverän nicht länger betteln, er könnte sich selbst mit Grundrechten ausstatten, die ihn handlungsfähig machen und seine Souveränswürde begründen.

Bei so viel Souveränität wird vielen schwummrig: Todesstrafe!Ahh! Minarettverbot! Ortstafeln! Denken ist angesagt, Österreich muss nicht zur Schweiz werden. Wie könnte ein effektiver Präventivmechanismus aussehen, der die Aushebelung von Grund- und Minderheitenrechten per Volksvotum verhindert? Indem an erster Stelle die Spielregeln für Direkte Demokratie per Volksabstimmung in der Verfassung verankert werden. Darin sollte der Souverän drei Dinge nicht dürfen: Grundrechte einschränken, Minderheiten diskriminieren, die Demokratie außer Kraft setzen. Käme es zu einer entsprechenden Initiative müsste der Verfassungsgerichtshof diese stoppen.

Der Souverän hätte dann nur die – sehr geringe – Chance, in einer ersten erfolgreichen Volksabstimmung die Verfassung zu ändern und entweder den Verfassungsgerichtshof zu entmachten oder die Unantastbarkeit der Grundrechte zu widerrufen, wofür es wohl kaum eine Mehrheit geben würde. Diese Restgefahr ist in einer echten Demokratie nicht zu tilgen, doch derzeit darf genau das nur (!) das Parlament.

Es ist unlogisch, warum die gleichen Meinungsbildner, die direkte Demokratie aus Angst vor der Wiedereinführung der Todesstrafe ablehnen, nicht auch für die Abschaffung der indirekten Demokratie sind. Diese Angst wäre rationaler: Grundrechte sind gegenwärtig mehr durch Parlamente als durch Souveräne in Gefahr: Folter in Guantanamo, Big-Brother-Staat, Ortstafeleklat – für all das waren nicht geifernde Mehrheitsmobs verantwortlich, sondern kühl kalkulierende Parteien in Parlamenten und Regierungen. (Christian Felber, DER STANDARD, 18.9.2013)

Christian Felber (41) ist Lehrbeauftragter an Universitäten in Wien, Graz und Valencia sowie Initiator der Gemeinwohlbewegung.

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Vielen Dank Hr. Christian Felber. Und sorry für die ungefragte Veröffentlichung, lieber Standard sowie Autor! Dieser Beitrag sollte auch in der Kronenzeitung, Kurier, Heute, Österreich und in den anderen Blättern bürgergerecht aufbereitet erscheinen! Es werde Licht in unserem Lande (11.11.13 in der Nacht! SurprisedSmile werden die Lichter aufgehen – wir werden SEHEN!) Eine friedliche Feuernacht die weltweit Aufsehen erregen wird – versprochen!

Hier nur eine Möglichkeit der Umsetzung! Derer gibt es viele! Allerdings wird noch politisch blockiert – da dadurch die Macht neu aufgeteilt sowie eine „wahre“ Demokratie entstehen werden wird!

Aus dem per ÖVP-Amtsmissbräuche verfassungswidrig agrar-ausgeraubten Tirol, vom friedlichen Widerstand, Klaus Schreiner

 

Hier noch ein anderes Thema – das empört!Ahh!

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