Nationalsozialismus: Gegen „Asoziale“ und „Arbeitsscheue“ – Wer kriminell ist, bestimmen die Nationalsozialisten selbst. Unter dem Deckmantel der Verbrechensbekämpfung verfolgen sie politisch und „rassisch“ Unerwünschte.

Finanzmarkt- und Konzernmacht-Zeitalter der Plutokratie unterstützt von der Mediakratie in den Lobbykraturen der Geld-regiert-Regierungen in Europa, Innsbruck am 15.12.18

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Aus dieser Quelle zur weiteren Verbreitung entnommen: https://www.zeit.de/zeit-geschichte/2018/01/nationalsozialismus-verbrecher-stigmata-volk-drittes-reich/komplettansicht

NationalsozialismusGegen „Asoziale“ und „Arbeitsscheue“

Wer kriminell ist, bestimmen die Nationalsozialisten selbst. Unter dem Deckmantel der Verbrechensbekämpfung verfolgen sie politisch und „rassisch“ Unerwünschte.
Nationalsozialismus: Auch hierhin kamen jene, oft Unschuldigen, die als 'Asoziale' oder Volksschädlinge galten: Das Konzentrationslager Auschwitz im Januar 2018.
Das Konzentrationslager Auschwitz im Januar 2018. Auch hierhin kamen jene oft Unschuldigen, die als „Asoziale“ oder „Volksschädlinge“ galten. © Kacper Pempel/Reuters

Mit harter Hand aufräumen, das Verbrechen an seiner Wurzel packen und „ausmerzen“, ohne nach den sozialen Hintergründen zu fragen, und dabei lästige Hürden der Rechtsstaatlichkeit einebnen – in diesen Vorstellungen über die Bekämpfung von Kriminalität trafen sich die Nationalsozialisten selbst mit solchen Polizisten und Juristen, die ihnen anfangs fernstanden. Diese Sehnsüchte nach radikalem Durchgreifen, die teilweise noch heute aktuell sind, schienen sich nach 1933 rasch zu erfüllen. Mit ihnen begann eine Entwicklung, die in der unerbittlichen Verfolgung von „Gewohnheits- und Berufsverbrechern“ und schließlich in tausendfachem Mord mündete.

Die nationalsozialistische Verbrechensbekämpfung entgrenzte in Schüben. Zum einen weiteten Polizei und Justiz den Kreis der Betroffenen stetig aus. Zum anderen wurden die Strafen verschärft, bis aus Sanktionen vorbeugende, rassisch motivierte Polizei- und Justizgewalt wurde. Bestraft wurden nicht mehr nur tatsächliche Delikte, sondern der unterstellte Wille zu weiteren Straftaten oder die behauptete genetische Disposition zum Verbrechen. Aus rigoroser Ahndung von Kriminalität wurde eine mörderische Kriminalprävention nach rassischen Grundsätzen.

Schon bald nach der Machtübernahme wandte sich die Polizei gegen solche Kriminelle, denen sie bis dahin nicht beigekommen war. In Großrazzien wurden viele von ihnen aufgegriffen und verhaftet. Vor allem sozial Deklassierte, sogenannte „Asoziale“, gerieten ins Visier. Mitte September 1933 verhaftete die Polizei Bettler von der Straße weg und holte Obdachlose aus den Asylen. Mehrere Zehntausend Menschen wurden bei diesem Polizeieinsatz vorübergehend verhaftet. Im November 1933 führte das NS-Regime per Erlass die „Vorbeugehaft“ ein. Nun konnte die Polizei mehrfach vorbestrafte Menschen ohne zeitliche Begrenzung und ohne Urteil in Haft halten. Wenige Tage später folgte ein „Gesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher“. Es verschärfte die Strafen für Wiederholungstäter und ermöglichte die unbefristete Sicherungsverwahrung, „wenn die öffentliche Sicherheit es erfordert“.

Wer aber als Gewohnheitsverbrecher zu gelten hatte, legte das Gesetz nicht fest – darüber befanden die Richter. Dem Bild vom Gewohnheits- oder Berufsverbrecher lag ein biologistisches Verständnis zugrunde, dessen Wurzeln weiter zurückreichen. Die Verfechter der Kriminalbiologie sahen die Ursache für notorische Kriminalität in genetischer Veranlagung. „Ausgemerzt“ werden konnten Verbrechen demnach nur, indem man Übeltäter reihenweise inhaftierte. Die Statistik schien dies zu bestätigen, gingen doch Delikte wie Diebstahl zunächst signifikant zurück. Weitere Radikalisierungsschübe der NS-Kriminalitätspolitik sollten diesen Trend forcieren.

Durch den Erlass zur „vorbeugenden Verbrechensbekämpfung“ wurden der Polizei Ende 1937 fast unbegrenzte Handlungsmöglichkeiten gegen Kriminelle und „Asoziale“ eingeräumt. Die Ermittler selbst erhielten die Deutungsmacht darüber, wer vorbeugend inhaftiert werden konnte. Außer dreifach Vorbestrafte konnte dies nun auch jeden treffen, dem die Beamten einen Willen zu weiteren Straftaten attestierten oder der angeblich „durch sein asoziales Verhalten die Allgemeinheit gefährdet“.

ZEIT-Geschichte 1/2018
Dieser Text stammt aus dem Magazin ZEIT Geschichte Nr. 1/2018.

Diese weite und offene Definition fand ihre Entsprechung in immer neuen Großaktionen. Im April 1938 wurden 2000 „Arbeitsscheue“ verhaftet, also Personen, die mindestens zweimal „grundlos“ eine Arbeitsstelle abgelehnt oder unentschuldigt ihren Arbeitsplatz verlassen hatten. Im Juni folgte die nächste Großaktion gegen alle als „asozial“ Eingestuften, also Bettler, Landstreicher, Zuhälter, „Zigeuner“, mehrfach Vorbestrafte sowie Juden mit einer Gefängnisstrafe. In dieser als „Aktion Arbeitsscheu“ bezeichneten Verhaftungswelle wurden mindestens 10.000 Menschen aufgegriffen und in die Konzentrationslager gebracht.

Auf Unterstützung aus der Bevölkerung konnten die in „Schutzhaft“ Genommenen, wie die Form der Inhaftierung beschönigend hieß, kaum hoffen. Dass mit Vorbestraften, Zuhältern, Obdachlosen und Bettlern „endlich aufgeräumt“ wurde, stieß nicht nur bei Anhängern des Regimes auf Zustimmung.

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Mit Kriegsbeginn trat die Verbrechensbekämpfung in eine neue Phase und schlug einen mörderischen Kurs ein, zugleich nahm die Kriminalität wieder deutlich zu. Ein neues Motiv der Strafverfolgung war die Sicherung der „Heimatfront“: Schon in den ersten Kriegstagen wurden „Wehrunwürdige“, also erheblich vorbestrafte Männer, verhaftet und in Konzentrationslager eingewiesen. Auf immer mehr Delikte stand nun die Todesstrafe als höchstes Strafmaß; die Zahl der verhängten Todesurteile – bis Kriegsende außerhalb der Militärjustiz rund 17.000 – schoss in die Höhe. Vornehmlich verhängten Richter die Höchststrafe gegen ausländische Zwangsarbeiter und „Volksschädlinge“.

Die Sicherung der „Heimatfront“ kostete mindestens 17.000 Menschen das Leben

Hitler trieb die Radikalisierung voran, indem er Druck auf die Justiz ausübte und milde Urteile öffentlich anprangerte. Im Sommer 1942 ernannte er Otto Georg Thierack zum Justizminister; dieser hatte zahllose Todesurteile am Volksgerichtshof zu verantworten, was ihn für den neuen Posten besonders empfahl.

Thierack verstand die Zeichen der Zeit. Kurz nach seiner Ernennung erhielt die Polizei die Befugnis, über ausländische Arbeiter zu richten. Zum anderen wurden bestimmte Gefängnisinsassen der SS zur „Vernichtung durch Arbeit“ überlassen: Darunter fielen alle Juden, Sinti und Roma, Russen und Ukrainer, zudem Polen, die zu mehr als drei Jahren Haft verurteilt worden waren, und Häftlinge in Sicherungsverwahrung.

Ihre Ermordung begann im November 1942 und nahm erhebliche Ausmaße an. Innerhalb eines halben Jahres hatte die Justiz 16 830 Häftlinge zur Verschleppung in Konzentrationslager gemeldet. Gut die Hälfte waren Sicherungsverwahrte, rund 6000 Polen, 1000 Juden sowie 246 Sinti und Roma. Viele wurden unmittelbar nach ihrer Einlieferung im Lager ermordet, die meisten übrigen starben innerhalb der nächsten Monate. Insgesamt sind mindestens 20.000 Gefangene von der Justiz an die Konzentrationslager übergeben worden, von denen wahrscheinlich mehr als 14.000 umkamen.

„Ein Hort der Sicherheit und Ordnung ist das „Dritte Reich“ allein in der eigenen Propaganda“

Markus Roth

Ziel und Motivation der Akteure brachte Justizminister Thierack Anfang Januar 1943 in einem Richterbrief auf den Punkt: „Wir wollen nach der siegreichen Beendigung des Kriegs ein gesundes und starkes Führungsvolk sein, das seine geschichtliche Mission erfüllen kann, ohne dabei durch asoziale Verbrecher gestört zu werden.“ Die Wahl der Mittel wurde radikaler – von der sozialen Exklusion über rücksichtslose Massenverhaftungen bis hin zur Ermordung.

Weite Teile dieser Kriminalitätsbekämpfung waren populär, sie bedienten die genannten Sehnsüchte. Allerdings musste die Propaganda auf der Hut sein: Jede weitere Verhaftungsaktion konnte immer auch als Scheitern der Praxis in den Jahren davor interpretiert werden. Der massive Verfolgungsdruck auf Homosexuelle zum Beispiel ließ die Kriminalstatistik zu „widernatürlicher Unzucht“ von 850 Verurteilungen 1933 auf gut 8000 im Jahr 1937 hochschnellen.

Doch auch Delikte ohne politischen Kontext wie Kindsmord oder fahrlässige Tötung nahmen zu. Ein Hort von Sicherheit und Ordnung war das „Dritte Reich“ beileibe nicht. Vor allem im Krieg stieg die gewöhnliche Kriminalität an – allen Propagandalügen und späteren Legendenbildungen alt- und neurechter Prägung zum Trotz. Dabei sind die vielen Fälle der Militär- und Sondergerichtsbarkeit noch gar nicht einbezogen.

Auf einem anderen Blatt stehen die Staatsverbrechen des NS-Regimes selbst – der organisierte Raub und Mord in Deutschland und Europa.

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