Dummheit soll Politiker nicht vor Strafe schützen!

★★★ Widerstandsberichterstattung über die herrschenden, demokratischen Um- bzw. Zustände ★★★

Finanzmarkt- und Konzernmacht-Zeitalter der Plutokratie unterstützt von der Mediakratie in den Lobbykraturen der Geld-regiert-Regierungen in Europa, Innsbruck am 20.12.2014

Liebe® Blogleser_in,

Bewusstheit, Liebe und Friede sei mit uns allen und ein gesundes sinnerfülltes Leben wünsch ich ebenfalls.

Aus dieser Quelle zur weiteren Verbreitung entnommen: http://wirtschaftsblatt.at/home/meinung/gastkommentare/4622943/Dummheit-soll-Politiker-nicht-vor-Strafe-schutzen?xtor=CS1-15 

Dummheit soll Politiker nicht vor Strafe schützen

Der Konflikt zwischen Bayern LB und Hypo wurde durch Politikerentscheidungen ausgelöst 

Irmgard Griss bzw. der Bericht der unabhängigen Untersuchungskommission zur Aufklärung der Vorkommnisse bei der Hypo Group Alpe Adria geben erneut Anlass, über die Verantwortung und Inanspruchnahme von Politikern nachzudenken.

Da wird berichtet, dass etwa die Kärntner Landesholding 2005 über eine „Pre-IPO-Anleihe“ bereits einen „Vorgriff“ auf 500 Millionen € tätigte, obwohl es dafür weder zum damaligen, noch zu einem späteren Zeitpunkt überhaupt eine Grundlage gab. Da werden Landeshaftungen in einem Ausmaß zwischen 2004 bis 2011 abgegeben, die in jedem Jahr das BIP Kärntens bei Weitem übersteigen, und dafür noch nach der Verstaatlichung bis 2011(!) Haftungsprovisionen in Höhe von jährlich 18 bis 19,5 Millionen € kassiert, obwohl das Land wirtschaftlich zu keinem Zeitpunkt seinen Verpflichtungen nachkommen konnte, sondern der Bund (und damit die Gesamtheit der österreichischen Steuerzahler) diese Bürde seit Ende 2009 übernahm.

Reputationsverlust. Apropos: Verstaatlichung. Diese wäre „nicht alternativlos“ gewesen, lässt die Untersuchungskommission syntaktisch und semantisch ausgereift die breitere Öffentlichkeit wissen. Weder der Erwerb war erforderlich, noch der Ausschluss einesInsolvenzszenarios. Beides konnte der Staatsbürger auch ohne Untersuchungsergebnis intuitiv einschätzen. Das Gesamtrisikovolumen für die Bayern LB war 2009 mit rund sechs bis 8,2 Milliarden € durchaus hoch und der Reputationsverlust Deutschlands wäre im Verhältnis zur Republik nicht minder spürbar ausgefallen, steht da zu lesen. Zudem verzichtete die Republik im Zuge der Verstaatlichung auf externe Spezialisten und ließ sich ohne Due-Diligence-Prüfungen oder geeignete juristische Unterstützung bei den Vertragsverhandlungen (nur so sind die absurden Forderungsaufrechnungsmöglichkeiten der Bayern LB erklärbar) die Anteile an der Hypo Alpe Adria Bank International AG um drei € andienen. Die abgegebenen Haftungen Kärntens in einem Insolvenzverfahren wären zu einem hohen Anteil aufgrund EU-rechtlicher Durchführungsverbote gar nicht durchsetzbar gewesen. Dies steht nicht im Bericht. Geschenkt.

Wie obige Sachverhalte zeigen, gleicht die Tätigkeit von Politikern im Rahmen ihrer privatwirtschaftlichen Tätigkeitsausübung durchaus jener eines GmbH-Geschäftsführers oder AG-Vorstandes. Hätte sich aber Vergleichbares in der Privatwirtschaft abgespielt, hätte die Staatsanwaltschaft bereits ihre Ermittlungstätigkeit aufgenommen bzw. deutlich ausgeweitet und würden sich wohl Zivilgerichte mit den Schadenersatzklagen der Geschädigten auseinandersetzen. Ist eine ähnliche Vorgangsweise bei Politikern in Anbetracht der vorliegenden, systematischen Verantwortungslosigkeit tatsächlich auszuschließen? Mitnichten.

Politikerhaftung. Es besteht durchaus eine, nach allgemeinen Grundsätzen funktionierende Haftung von Politikern. §126b Abs. 5 Bundesverfassungsgesetz verpflichtet Politiker zur Einhaltung der Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit. Ein Verstoß gegen diese Grundsätze begründet daher eine Rechtswidrigkeit. Dies ist jedenfalls anzunehmen, wenn Politiker durch ihre Handlungen dem Bund, einem Land oder einer Gemeinde einen Schaden zufügen.

Kollateralschäden. Bleibt die Frage des Verschuldens: Der diesbezügliche Verschuldensmaßstab richtet sich-anders als bei anderen Berufsgruppen-nicht an einem objektiven Maßstab aus, sondern an den durchschnittlichen Fähigkeiten eines Politikers. Der Leser ahnt die Folgefrage. Welche durchschnittlichen Fähigkeiten zeichnen einen Politiker eigentlich aus? Keine, deshalb kann er problembefreit zum Nachteil der Allgemeinheit Entscheidungen treffen? Frei nach dem Motto: Dummheit schützt vor Strafe? Oder muss er nicht doch seinen mitunter bescheidenen Problemhorizont zumindest so weit erhellen, als er sich das notwendige Wissen durch einen externen Berater verschafft? Und dort liegt nun durchaus eine Fragestellung, die man gerichtlich aufarbeiten könnte.

Handelt ein Politiker nicht schon deshalb schuldhaft, weil er eine Entscheidung, die das Risiko nicht quantifizierbarer Kollateralschäden beinhaltet, ohne Beiziehung von Sachverständigen trifft? Ich würde vermeinen: Ja. Dies gälte es aber anhand eines Sachverhaltes zu erproben. Zudem ist nicht einzusehen, weshalb die deutlich strengeren Haftungsregeln für Geschäftsführer und Vorstände(§25 GmbHG, §84 AktG) nicht auch auf Politiker anzuwenden wären. Dies käme zumindest einer Signalwirkung gleich, welche uns hinkünftig sachlich versiertere Politiker bescheren würde. Das wäre immerhin ein schönes Weihnachtsgeschenk an den leidgeprüften Staatsbürger.

(WirtschaftsBlatt, Print-Ausgabe, 2014-12-19)

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Aus dem per ÖVP-Amtsmissbräuche offenkundig verfassungswidrig agrar-ausgeraubten Tirol, vom friedlichen Widerstand, Klaus Schreiner

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