Artikel 188n EUV: „Vorläufig angewendet“ = Parlamente dauerhaft entmündigt!!!

★★★ Widerstandsberichterstattung über die herrschenden, demokratischen Um- bzw. Zustände ★★★

Finanzmarkt- und Konzernmacht-Zeitalter der Plutokratie unterstützt von der Mediakratie in den Lobbykraturen der Geld-regiert-Regierungen in Europa, Innsbruck am 16.12.2014

Liebe® Blogleser_in,

Bewusstheit, Liebe und Friede sei mit uns allen und ein gesundes sinnerfülltes Leben wünsch ich ebenfalls.

 Aus dieser Quelle zur weiteren Verbreitung entnommen: https://www.facebook.com/ttip.aktionsbuendnis/insights?section=navPosts

 

WICHTIG BITTE LESEN!!! Artikel 188n: „Vorläufig angewendet“ = dauerhaft entmündigt

Mit dem Artikel 188n EUV können die nationalen Parlamente bei Freihandelsverträgen selbst dann, wenn sie zur Mitentscheidung berechtigt sind, dauerhaft entmündigt werden. Österreich erlebt das gerade beim EU-Freihandelsabkommen mit Peru und Kolumbien. Man kann ahnen, was das für TTIP, CETA, TISA & Co bedeutet.

Die EU-Kommission gehört zu den Motoren einer aggressiven Freihandelspolitik. Dazu wird sie per EU-Vertrag ermächtigt. Denn in der EU ist die Grundsatzfrage, ob man Freihandel grundsätzlich für sinnvoll oder – wofür es gute Gründe gibt – für weniger sinnvoll hält, der demokratischen Entscheidungsfindung weitgehend entzogen. Das Bekenntnis zur „Beseitigung der Beschränkungen im internationalen Handelsverkehr und bei den ausländischen Direktinvestitionen“ ist im Artikel 206 des Vertrages über die Arbeitsweise der EU eingraviert. Ein bleibt ein Geheimnis jener grünen und sozialdemokratischen Abgeordneten, die sich jetzt über TTIP mokieren, warum sie seinerzeit (2008) alles getan haben, um den Vertrag von Lissabon ohne Volksabstimmung durchzuwinken, der die EU-Kommission dazu ermächtigt, ja geradezu dazu verpflichtet, schrankenlosen globalen Freihandel zum Durchbruch zu verhelfen.

Ventil nur in eine Richtung

Auch im Bereich der Handelspolitik funktioniert die EU wie ein Ventil, das nur in eine Richtung geht. Man kann zwar vielleicht blockieren, die Richtung selbst aber kann man nicht bestimmen – und einmal vollzogene Entscheidungen sind kaum mehr revidierbar.

Der EU-Vertrag von Lissabon sorgt zugleich dafür, dass die Blockierung von Freihandelsverträgen, die von EU-Kommission ausverhandelt worden sind, nur eingeschränkt möglich ist. So werden bei reinen Freihandelsverträgen die nationalen Parlamente gar nicht mehr gefragt, sondern nur mehr bei sog. „gemischten“ Verträgen. Was ein „gemischter“ Vertag ist – also über reine Handelsagenden hinausgeht – ist aber keineswegs eindeutig. Die grundsätzliche Entscheidungskompetenz darüber liegt bei der EU-Kommission, allenfalls beim EUGH. Hinsichtlich TTIP herrscht derzeit ein juristischer Meinungsstreit zwischen Kommission und einigen nationalen Regierungen, ob es sich um ein solches „gemischtes“ Verfahren handelt oder nicht. Ob nationalen Parlament in solchen brisanten und kaum mehr revidierbaren Entscheidungen überhaupt mitreden dürfen, ist also eine Frage des juristischen Gutdünkens.

Parlamente werden über Artikel 188n entmündigt…

Doch damit der EU-Postdemokratie noch nicht genug. Denn auch wenn die Kommission den nationalen Parlamente gnädigerweise die Mitentscheidung einräumt, heißt das noch lange nicht, dass sie damit realen Einfluss auf die Entscheidung nehmen können. Dafür sorgt ein Passus im Artikel 188n im Vertrag über die Arbeitsweise der EU. Dieser ermöglicht es nämlich dem Europäischen Rat, also den Regierungschefs, ein solches Abkommen schon einmal „vorläufig anzuwenden“. Nur das Europaparlament muss dem zustimmen. Diese „vorläufige Anwendung“ gilt für die Dauer des Ratifikationsprozesses. Wobei nichts darüber ausgesagt wird, was passiert, wenn dieser Ratifikationsprozess scheitert, weil nationale Parlamente zur Zustimmung nicht bereit sind. In Deutschland wurde der wissenschaftliche Dienst des Bundestages angefragt, was die Nichtratifizierung durch nationale Parlamente für völkerrechtliche Verträge bedeuten würde, die durch die EU „vorläufig angewendet“ werden. Die Antwort: Gar nichts. Dann wird das Abkommen auf unbestimmte Zeit „vorläufig angewendet“, also die Parlamentarier dauerhaft entmündigt.
…am Beispiel des EU-Freihandelsvertrags mit Peru und Kolumbien

Wer glaubt, dass es sich dabei um eine juristische Spitzfindigkeit handelt, die keine praktische Bedeutung habe, irrt gewaltig. Bis heute hat das österreichische Parlament das Freihandelsabkommen der EU mit Peru und Kolumbien nicht ratifiziert. Die EU aber hat es bereits vor mehr als einem Jahr, am 1. August 2013, bereits „vorläufig angewendet“, es also faktisch in Kraft gesetzt.

„Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter Schritt für Schritt, bis es kein zurück mehr gibt.“
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Premierminister von Luxemburg Jean Claude Juncker erklärte 1999 seinen EU-Kollegen die Demokratie (Spiegel 52/1999)

http://www.neopresse.com/…/artikel-188n-vorlaeufig-angewen…/
http://www.werkstatt.or.at/index.php…
http://ec.europa.eu/deutschl…/press/pr_releases/11595_de.htm

‪#‎ttipaktionsbündnis

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Aus dem per ÖVP-Amtsmissbräuche offenkundig verfassungswidrig agrar-ausgeraubten Tirol, vom friedlichen Widerstand, Klaus Schreiner

Don´t be part of the problem! Be part of the solution. Sei dabei! Gemeinsam sind wir stark und verändern unsere Welt! Wir sind die 99 %!

Übrigens die 32. Innsbrucker Friedensmahnwache findet am Montag den 22.12.14 um 18:00 Uhr bei der Annasäule statt. Sei dabei! Unterstütze mit Deiner Anwesenheit die friedliche Bewegung FÜR Frieden in Europa und auf der ganzen Welt! 

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