Steuerverschwendung als Straftatbestand: Politiker in die Haftung nehmen!

Finanzmarkt- und Konzernmacht-Zeitalter der Plutokratie unterstützt von der Mediakratie in den Lobbykraturen der Geld-regiert-Regierungen in Europa, Innsbruck, 2014-03-28

Liebe BlogleserIn, 

sollten wir uns nicht auch an diesem deutschen Beispiel, ein Beispiel nehmen, und auch diese Forderung stellen? Es geht ja hier um unsere hart verdienten Steuergelder und deren sorgsame widmungsgemäße sparsame Verwendung! 

Quelle: https://www.openpetition.de/petition/online/steuerverschwendung-als-straftatbestand-politiker-in-die-haftung-nehmen

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Steuerverschwendung als Straftatbestand: Politiker in die Haftung nehmen!


Die Partei der Vernunft sieht in der derzeitigen Steuerdebatte eine zunehmende Kriminalisierung der legalen Steuervermeidung. Bezeichnenderweise gibt es aber keine Bestrebungen, die unsägliche Steuerverschwendung in Deutschland und der EU zielstrebig anzugehen und über den Abbau von Subventionen nachzudenken und unter diesem Blickwinkel eine steuerliche Entlastung für uns Bürger zu erreichen.

Vor diesem Hintergrund hat die Partei der Vernunft einen entsprechenden neuen Paragraphen für die Abgabenordnung formuliert. Dieser neue § 370 a soll neben dem § 370 (hier handelt es sich um die Behandlung von Steuerhinterziehungen) Bestand haben und der Steuerverschwendung nicht nur Einhalt gebieten, sondern auch rechtliche Handhabe für Strafen begründen, die denen der Steuerhinterziehung gleichgesetzt sind.

Die Partei der Vernunft strebt Steuerverschwendung als Straftatbestand an und stellt folgenden Gesetzentwurf vor:

Begründung:

Abgabenordnung – AO

§ 370 a – Steuerverschwendung

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. über Finanzmittel des Bundes, der Länder oder Kommunen, fahrlässig und/oder grob fahrlässig verfügt und damit dem Bund, dem Land, der Kommune, und somit dem Steuerzahler einen Schaden zufügt

2. den Steuerpflichtigen nicht oder unvollständig über die Verwendung von Finanzmitteln des Bundes, der Länder, der Kommunen informiert

3. sich oder andere Personen aufgrund eines politischen Mandates von Steuern und Abgaben befreit

4. Finanzmittel des Bundes, des Landes oder der Kommune für Zuschüsse (Subventionen) verwendet.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1. gemäß Ziffer (1) vorsätzlich handelt oder der Gesamtbetrag des Schadens € 500.000 überschreitet,

2. ohne Befugnis handelt,

3. mehrfach nach Ziffer (1) handelt,

4. den entstandenen Schaden nicht umgehend (binnen 7 Tagen) im Bundesanzeiger öffentlich macht

5. als Mitglied einer Partei oder Wählervereinigung, die sich zur fortgesetzten Begehung von Taten nach Ziffer (1) verbunden hat, handelt

6. sich weigert einem Abbau aller Subventionen um jährlich 25 % auf den jeweiligen Ursprungsbetrag oder- satz, beginnend am 1.7.2014, zuzustimmen.

(4) Steuern sind namentlich dann verschwendet, wenn die ursprüngliche Zweckbestimmung nicht in einem vorher festgesetzten und verbindlichen Zeitrahmen erreicht wird.

(5) Die Tat kann auch hinsichtlich solcher Maßnahmen begangen werden, bei denen die Kosten der Maßnahme den ursprünglich festgelegten Rahmen um 10% übersteigen. Der darüber hinausgehende Betrag fällt in voller Höhe unter den Tatbestand nach Ziffer (1).

(6) Die Absätze 1 bis 5 gelten auch dann, wenn die Maßnahmen von einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder der Europäischen Union selbst verwaltet oder initiiert werden und es sich, teilweise oder gänzlich, um Steuermittel der Bürger der Bundesrepublik Deutschland handelt, die der Europäischen Union oder einem Mitgliedsstaat, auch durch die Europäische Union, zur Verfügung gestellt wurden.

(7) Finanzmittel des Bundes, der Länder und Kommunen dürfen außerhalb der Grenzen der Europäischen Union nur für Botschaften und Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland verwendet werden.

(8) Die Absätze 1 bis 7 gelten unabhängig von dem Recht des Tatortes auch für Taten, die außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes begangen werden.

(9) Eine bestehende Immunität aufgrund eines Abgeordnetenstatus gilt nicht für Verfehlungen gemäß § 370 a der AO

Bildquelle: Initiative Echte Soziale Marktwirtschaft (IESM) / pixelio.de

Im Namen aller Unterzeichner/innen.

Hilzingen, 18.02.2014 (aktiv bis 17.08.2014)


Debatte zur Petition

PRO: Die Reduzierung von Verschwendung ist wichtig. Das aktuelle wording ist zu überarbeiten: 1. Die Haftandrohung sollte nachrangig sein. Vorrangig sollten alle Beteiligten (Politiker, Beamte) bei Verschwendung mit Ihrem Privatvermögen schadensersatzphlichtig …

PRO: Von einem PDV-Mitglied aus Baden-Württemberg Frage: Würde ALLEN ERNSTES eine der Parteien welche bereits im Bundestag sind, von denen JEDE Dreck am stecken hat, ihren Mist, den sie täglich fabriziert, strafbar machen? Wohl kaum. Schließlich gibt es bei …

CONTRA: Die Forderung ist richtig und die PdV halte ich auch für sehr unterstützenswert. Allerdings wozu soll denn diese Petitin führen? Wer entscheidet denn über diese Gesetzesänderung? Richtig, jene Verbrecher, die auch von ihr betroffen wären, Politiker. Und …

CONTRA: Das halte ich für populistisch und gefährlich . Auch ich bin mit der Verschwendung von Steuergeldern nicht gerade glücklich. Fahrlässigkeit kann grundsätzlich sehr wohl ein Tatbestandsmerkmal sein. Vgl. §15 StGB: Fahrlässiges Handeln ist strafbar, wenn …

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Aus dem per ÖVP-Amtsmissbräuche offenkundig verfassungswidrig agrar-ausgeraubten Tirol, vom friedlichen Widerstand, Klaus Schreiner

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Ein Gedanke zu „Steuerverschwendung als Straftatbestand: Politiker in die Haftung nehmen!

  1. Morawik

    In der Debatte ist ja bereits ein Riesenproblem angeschnitten, wer muss darüber entscheiden ob dies eingeführt wird. Demnach muss ein so großer öffentlicher Druck aufgebaut werden, das sich die handelnden Personen nicht einer Regelungsverabschiedung entziehen können. Hierbei kämen dann die viel bescholteten Medien ins Spiel die in einer Demokratie aber genau für solche Vorgänge eine Daseinsberechtigung hätten. Die Idee ist an sich aber schon gut weitergedacht worden, da ist man in Deutschland noch nicht so weit bei den Details…

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