Maßnahmenbeschwerde oder Aufsichtsbeschwerde bei der polizeilichen Dienstaufsicht für völlig überzogene diskriminierende Behandlung durch Polizei?

Finanzmarkt- und Konzernmacht-Zeitalter der Plutokratie unterstützt von der Mediakratie in den Lobbykraturen der Geld-regiert-Regierungen in Europa, Innsbruck, 2014-03-03

Liebe BlogleserIn,

betreffend dem weit überzogenen Polizeieinsatz werde ich natürlich alles, was er zu mir sagte (und antat, noch antut?), gegen ihn verwenden. Gleiches Recht für beide!

Lieber gleichberechtigt als später! Der Widerstand geht in die bürgerliche Notwehr und wird die beste Art der Verteidigung anwenden müssen (Angriff). 🙂 

 Ich finde eine § 80 SPG Maßnahmenbeschwerde und zur Sicherheit eine Aufsichtsbeschwerde bei der Dienstaufsichtsbehörde sind auf jeden Fall angebracht! Meiner Meinung nach sollte man sich solche Vorgehensweisen nicht gefallen lassen, sonst wird sich nie was ändern! Diese überzogenen Umgangsformen der Exekutive mit mehrfachen Gewaltandrohungen und mit diskriminierender Schwerverbrecher-Behandlung, sollte nicht die „normale“ Behandlung von Steuerzahlern und Staatsbürgern sein! Mal sehen wie die Dienstaufsicht diesen „Fall“ sieht? Vor allem nicht wegen € 2,–!!! Die Richtlinien (§ 31 SPG) Verordnung darf ein solches Verhalten nicht decken! Wenn das von der Polizei gedeckt wird, werde ich beim UVS (Unabhängigen Verwaltungssenat) eine unabhängige Kontrolle verlangen! Das ist mein/unser Recht! 

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Aus dem per ÖVP-Amtsmissbräuche offenkundig verfassungswidrig agrar-ausgeraubten Tirol, vom friedlichen Widerstand, Klaus Schreiner

Gemeinsam sind wir stark! Wir sind der Souverän! Die 99 %! Be part of the solution! Be active!

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