Verschmelzung (Pakt) unserer wirtschaftlichen, politischen und publizistischen Eliten

K o n z e r n l a n d, Raiffeisenland Österreich,

                                                                Tirol, Innsbruck, 2012-08-23, fünf vor zwölf

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Miteinander Füreinander „ein Demokratie Gestaltungsversuch!“

 JBewusstseinsbefreiungsschrift J

Kaufmännischer Missstandsbericht

zur Lage der Nation – Faktenlage

               S A C H V E R H A L T S D A R S T E L L U N G 

Eine Initiative der Bürger     

                                Gemeinsam für die Gemeinschaft

Z I V I L C O U R A G E             Ö S T E R R E I C H


Sehr geehrter Herr Bundespräsident Dr. Heinz Fischer, sehr geehrter Herr Bundeskanzler Werner Faymann, sehr geehrte „Hofburgmitarbeiter“, sehr geehrte „Bundeskanzleramtmitarbeiter“, liebe® Minister, liebe® Parlamentarier, sehr geehrte Landtagsabgeordnete auch Politiker in der Bundesregierung sehr geehrte Bundesräte, sehr geehrte Nationalräte und deren Präsidenten, sehr geehrte Gemeindepolitiker, sehr geehrte Medienvertreter der privat- und öffentlich-rechtlichen Medien, liebe freie Journalisten, sehr geehrte Staatsanwälte, sehr geehrte Richter, sehr geehrte Staatsbeamten und Verwaltungsmitarbeiter, liebe® Unternehmer, liebe® Mitbürger, liebe® Mitmensch! 

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Werner Faymann, 

nochmals ersuche ich höflichst um Stellungsnahme zu meinen Anfragen vom 05.08.12 und 19.08.12. Als engagierter Bürger, Wähler und Steuerzahler sollten doch meine Versuche des Dialogs mit Ihnen als mein Volksvertreter, keine Monologe werden. Antworten zu übernommenen Verantwortungen in den wichtigen demokratisch-bedenklichen Bereichen sollten Ihre Wähler schon bekommen. Die Information stellt ja eine Holschuld dar, und mit meinen oben angeführten Anfragen bin ich dieser Holschuld nachgekommen. Ich erbitte mir diese Informationen höflichst als Wähler/Bürger/Steuerzahler/Mitmensch zukommen zu lassen. 

Sie finden doch auch, dass es in einer Demokratie völlig legitim ist, seine Meinung, Positionen und Ansichten kund zu tun, um den politischen Prozess mit zu gestalten, zumindest dies zu versuchen um den Machtmissbräuchen und Bürgergeldverschwendungen Einhalt zu gebieten. 

Hr. Werner Faymann, gibt es in Ihrer Partei einen Clubzwang bzw. haben Sie von Clubzwängen in anderen österreichischen Parteien gehört? Ist dieser Clubzwang das erste Gebot bei unseren Abgeordneten? Wer sich diesem nicht unterwirft ist draußen? (…aus dem Club, Partei, Parlament …) Eben eine Art von „Parteizentralismus“ – siehe Schriftverkehr (SV) vom 05.08.2012 und 19.08.12. 

Wie ist das mit dem freien Mandat unserer Abgeordneten und deren Unabhängigkeit gegenüber Ihrer Partei, den Landtagen oder anderen Interessensgruppen? Gibt es zwischen der Bundesverfassung und der gelebten „Realverfassung“ so große Unterschiede: Frei und Zwang!?

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Das Prinzip der Gewaltenteilung wurde in Demokratien eingeführt, um Machtkonzentration und Korruption zu verhindern. In der politischen Praxis wird diese Gewaltenteilung oft umgangen und führt zu dem eklatanten Bruch des Prinzips der Gewaltentrennung in unserer Demokratie. In Österreich ist Abhängigkeit, Unterordnung und Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaften unter dem BM für Justiz leider gelebte Realität. Meiner freien Meinung nach, ist dies das Hauptübel, auch die Mitursache der Skandale und Vermögensverschleuderungen, natürlich sehr hilfreich für den Schutz der Politiker und deren „Geschäftspartner“ vor der Verfolgung durch die Strafjustiz! Siehe SV 05.08.12 und 19.08.12 sowie siehe Textausschnitt Buch Hr. Dr. Heinz Mayer, Verfassung im Spannungsfeld politischer Interessen in der 2 Republik. Studienverlag. 

Für unsere „unabhängigen“ Medienvertreter ohne Redaktionsvorgaben:

Leider erleben wir in Europa eine Krise des Journalismus, welche sich vor allem als eine Krise seiner Kritikfunktion erweist. Massive Geldabhängigkeiten der Medien gegenüber ihrer Anzeigenkunden, politischen Wahlwerbungskunden, Imagekampagnengelder unserer Parteien/Politiker, etc. siehe aller SV vorher…) Es ergeben sich dadurch bei uns eklatante Unterschiede zwischen der „öffentlichen Meinung“ und der „veröffentlichten Meinung“, letztere Meinung, welche aber die Meinungen der Öffentlichkeit wiederum sehr oft manipuliert! L

Das Berufsethos von Publizisten sollte doch im Interesse von Demokratie und Rechtsstaat dem Auftrag der freien Meinungs- und Willensbildung gerecht sein. Aber Medien sind meist in Händen von großen Konzernen mit Existenz-, Markt-, Macht-, Informations- und Profitinteressen und …siehe SV 05.08.12.

Finden Sie nicht auch, dass eine Verschmelzung unserer wirtschaftlichen, politischen und publizistischen Eliten des Medienbereichs, stattgefunden hat? Könnte es sein, dass diese Verbrüderungen sehr in den Eigeninteressen dieser Gruppen stehen? 

Unsere Medien als ehemalige vierte Säule (4. Stand, 4. Gewalt…) in der Demokratie, hat sich gemeinsam mit der Exekutive, als Zahler der Bürger-Mediengelder (wie etwa Wahlwerbungs- und politische Imagekampagnengelder), und auch mit der fünften Gewalt (Lobbyisten) sowie den dahinterstehenden Geldzahlern für Einflussnahme (vielfach Konzerne) zusammengetan und unterhalten enge Geschäftsbeziehungen mit diesen Kreisen. Diese gegenseitig, abhängig machenden Geldflüsse und deren Verpflichtungen, stehenden unseren Bürgerinteressen, meist sehr entgegen. 

Hr. BK Werner Faymann, wird unsere Gewaltenteilung in der täglichen politischen Praxis wiederholt gebrochen, unterlaufen und ausgehöhlt? Eben in unserer Justiz, bei den öffentlich-rechtlichen Medien und der Exekutive (Verwaltung). Bei uns in unserer Demokratie in Österreich erscheint es mir, das sich die Politiker der Exekutive (Landesräte, Landeshauptmänner, Bundeskanzler, Bundesminister, Bundespräsident) und die Politiker der Legislative (Landtagsabgeordnete, Nationalräte, Bundesräte) die Justiz und deren Staatsanwaltschaften untergeordnet und der Weisungsgebundenheit unterworfen hat (= Abhängigkeit durch BM für Justiz und unseren politischen Partei-Justizminister!) Die gegenseitige Kontrolle und Korruptionsverhinderung können und werden dadurch ausgehebelt! Wo ist unsere Gewaltenteilung und Gewaltentrennung???!!! Dadurch entstehen ein Schutz der Politiker und deren Freunde für deren „Vorhaben und Tätigkeiten“. Die Gerichtsbarkeit darf keine Unterschiede machen, alle sind gleich vor dem Gesetz! Sonst muss ich der Justitia die Augenbinde entfernen! 

Da hilft kein Vertrauen von uns Bürgern zu unserem „Rechtsstaat“ mehr! Es benötigt wirksame Regelungen, Kontrollen, Sanktionen und Gesetze! Macht braucht Kontrolle da „menschliche“ Menschen die Macht ausüben! Siehe Machtstruktur und Machtnetzwerk in den Bundesländern etc. SV vom 05.08.12!!!:

Alle Geldflüsse müssen im Staat transparent, beeinspruchbar und nachvollziehbar sein. Geheimnistuerei, Schönrederei, Vernebelung u. v. m. sind hier genauso wenig am Platz wie Beliebigkeit und Willkür! Es gibt kein Anrecht auf Untransparenz bei Bürgergeldern! Siehe dazu auch „Schwerreichenförderung“ und vieles mehr im SV vom 05.08.12! Dort finden Sie auch unsere weiteren Grundübel und Übel siehe dazu auch SV vom 19.08.12, wie untransparente Politiker/Parteien & Co-Finanzierung, lückenhafte Lobbyistenregelungen, Steuerungleichheiten und Steuerungerechtigkeiten u. v. m. siehe auch die Zeit Artikel „Gekaufte Meinung“, „der falsche Mann am Telefon“, „Dunkle Kanäle“…..und noch sehr viel mehr im SV vom 05.08.12. LLJJJ 

Zu den Gemeindegutsagrargemeinschaften in Tirol möchte ich Ihnen noch mitteilen: Hr. Faymann, ein Staat, der Rechte nicht mit Durchsetzbarkeit versieht hat eigentlich seine Legitimation verloren! ( wie den Eigentumsrechte der Bürger…L).

Nochmals zu unserer freien Meinung als Mensch, in einer „Schein-Demokratie bzw. „Rechtsstaat“ 

Die freie geistige Auseinandersetzung ist doch ein Lebenselement der freiheitlichen demokratischen Ordnung in der Bundesrepublik und beruht entscheidend auf der Meinungs-, Presse- und Informationsfreiheit. 

Unser Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt… Für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung ist es schlechthin konstituierend, denn es ermöglicht erst die ständige geistige Auseinandersetzung, den „Kampf der Meinungen“, der ihr Lebenselement ist. 

Es ist in gewissem Sinn die Grundlage jeder Freiheit überhaupt. 

Unfreiheit/Freiheit: Wie ist das denn mit der wirtschaftlichen Abhängigkeit von einem Angestellten, eines Konzerns in unseren politischen Entscheidungsgremien, z. B. der Raiffeisengruppe. Meinen, glauben oder denken Sie, dass ein solcher Angestellter/Politiker zwischen den Interessen des Volkes und des Arbeitgebers „frei“ entscheiden kann und keinerlei politische Einflussnahme in den „eigenen“ Bereichen macht? (um höheres Gehalt oder bessere Stelle zu bekommen, loyal gegenüber dem Arbeitgeber ist, usw. etc.) Seinen eigenen Profitinteressen im Wege steht? Aber auch die Politiker in unseren politischen Gremien, welche als Vorstand oder im Aufsichtsrat bei Raiffeisen sind, vertreten selbst als (Mit-)Eigentümer die Interessen von … oder Politiker welche Inhaber/Eigentümer eines Landwirtschaftsbetriebes oder Privatunternehmens sind… 

Hr. Faymann, was glauben Sie, wenn ein Landwirtschaftskammernabgeordneter oder jemand vom Bauernbund, welcher selbst Landwirt ist, und dieser Mensch selbst über eigene landwirtschaftliche Förderungen und dergleichen im Interesse der Öffentlichkeit/Gesellschaft/aller Bürger abstimmt, dass er keinerlei Eigeninteressen bei seiner Stimmabgabe geltend macht? 

Sie kennen sicherlich die „ehrenvolle“ Selbstbestimmung der Eigenbezüge der Politiker und deren Höhe. Die Politikerbezüge und Parteienfinanzierung von Österreich im weltweiten Ranking ist wirklich Spitzenklasse, wenn nicht gar mit den neunen Erhöhungen des Transparenzpaketes 2012 schon der Weltmeistertitel der österreichischen Politik dafür zusteht. 

Liebe Politiker, „Justiz´ler“ und Medienvertreter, in der Hoffnung Ihre menschliche/kaufmännische Vernunft (auch Gewissen) bzw. die politische Verantwortung und soziale Kompetenz (und Gewissen) als „Volksvertreter“ auch als kritischer Journalist sensibilisiert zu haben, umgehende Verbesserungen in unserer Demokratie in den Bereichen in oben angeführten Anfragen zu erhalten, es geht um unser aller Gegenwart und die Zukunft unserer Kinder…einer Stellungnahme entgegensehend verbleibe ich

                         mit einem herzlichen Grüß Gott aus Tirol J

                        leben Sie wohl und sozial J gerecht weiter

                         wirtschaftlicher „Mitbürger!“ bei ESM L

                                            Klaus Schreiner

             per Computer ausgestellt ohne Unterschrift gültig

PS.: Die Lösung aller unserer Probleme liegt in der Aufgabe Ihrer Blockade, liebe Politiker

PS².: Macht braucht Kontrolle – und nicht nur Vertrauen! Weil Macht immer in den Händen von Menschen liegt, Menschen aber prinzipiell verführbar und korrumpierbar sind – sei es nur für den „guten Zweck“ oder aus Eigeninteresse, gehört Macht wirksam kontrolliert! Bei Geld in der Wirtschaft, wird dies von den Eigentümern bzw. kaufmännischen Verantwortlichen der Firmen etc. längst und gut gemacht, durch interne Revisionen, externe WT-Prüfungen, durch Controlling, durch Qualitätsmanagement, durch IKS etc. 

Glauben die Politiker, die Ihnen überantwortete Treuhandschaft der Steuergelder, mit dem Eigentum der Bürger, viel „freier“ und unbeschwerter als mit Ihrem eigenen persönlichen Eigentum umgehen zu können? Glauben Sie, es benötigt keine Kontrolle, dass etwa alle Politiker sich von anderen Wirtschaftteilnehmern in der Privatwirtschaft unterscheiden und nicht anfällig für Menschlichkeit sind? Für illegale Parteienfinanzierung, Gesetzeskauf, Machtmissbrauch, Vorteilsnahme, Bestechung, Vorteilszuwendung, verbotene Intervention, Untreue, Geschenkannahmen, Geldwäscherei, Schmiergeldannahme, Absprachen sowie deren Vorbereitungen auf der Wirtschaftsseite!

Unterliegen verantwortliche Beamte und Politiker im Staate den Grundsätzen und der Sorgfaltspflicht eines Kaufmannes, auch den Kriterien des Bundeshaushalts- und Bundesfinanzgesetzes bei unserem Steuergeld/Staatsgeld?!!! Die Grundsätze für die Verwendung unserer Steuergelder wären: Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit, Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und hohe regionale Beschäftigungswirksamkeit mit hohen Steuer- und Abgabenrückflüssen! 

Die Verantwortung der rechtmäßigen Verwendung unserer Gelder liegt bei den Politikern und Beamten in Entscheidungspositionen. Diese Verantwortung gehört zivilrechtlich auf das Privateigentum der Handelnden erweitert bzw. auch auf deren Parteien (Solidarhaftung), um unsere Gelder zu schützen. Damit könnten wir auf beiden Seiten (Handelnde® und dessen Partei) starkes Interesse für rechtmäßigen Umgang mit unseren hart verdienten Steuergeldern erwirken. Gewissermaßen als Anreizsystem für beide, den Politiker und der Partei. Derzeit verlieren wir immer noch unser hart erarbeitetes Staatsvermögens aufgrund des Unwillens der Politiker wirksame Regelungen gegen Korruption, Parteienfinanzierung, Umgang Lobbyisten/Politik, Unabhängigkeit der Justiz, etc. zu erlassen. 

Die Aussicht, Provisionen zu verdienen, ohne Risiken zu übernehmen fördert laxe und unethische Geschäftspraktiken. (George Soros) 

Dieses „viele“ Geld zu verdienen, ohne große persönliche Risiken einzugehen, ist nicht nur im Finanzbereich bei den Spekulanten Realität, sondern auch in unserem politischen Umfeld maßgeblich mitverantwortlich und auch zu berücksichtigen, um Schutz und rechtmäßige Verwendung unserer Steuergelder zu erhalten. Nochmals – alle sind Menschen …. 

Und natürlich gilt die Unschuldsvermutung für die allermeisten…

Bei den zahlreichen Gemeindepolitikern & Co´s, Landwirtschaftskammer- und Bauernbündlern, vielen Medienvertretern, allen Staatsanwälten und Richtern, Staatsbeamten, u. v. a., welche jahrelang beste und loyale Arbeit im Staatsdienst geleistet haben (…bzw. es bei unseren Umständen bestmöglich versucht haben…), möchte ich mich hiermit stellvertretend für alle Bürger herzlich bedanken und wünsche ihnen noch viel Spaß bei der Mitwirkung an der Befreiung ihrer Kollegen und uns Bürger. 

PS³: Wenn Justizminister treuherzig beteuern, es gäbe „keine schriftlichen Weisungen“…. „stimmt das irgendwie“ denn es benötigt nicht immer die Schriftlichkeit. 

Die Schriftlichkeit braucht´s nicht, da diese Angelegenheiten auf andere Arten in Österreich, eben auf „österreichisch“, geregelt werden: Manchmal telefonisch, meist freundschaftlich und vertraulich, sogar manchmal unter dem „Tuchen“, unter 4-Augen, hinter verschlossenen Türen, in einer Bar, usw. etc…. Aber auch…

Das Weisungsrecht des Justizministeriums, welches ja im Akt protokolliert werden muss, funktioniert im Falle des Falles (und der soll oft vorkommen) folgendermaßen: 

Der Staatsanwalt schickt z.B.: Einen Vorhabensbericht an das Ministerium, und wenn der nicht genehm ist, kommt er mit dem Vermerk „Bericht nicht zur Kenntnis genommen“ zurück und der StaAw muss ihn erneut verfassen – diesmal jedoch mit anderem Inhalt; und so gibt es auch keinen Aktenvermerk. Usw. usw. etc. etc. 

„Werner“ – „Mach was gescheit´s

– es ist Zeit“! 

„Werner“ steht für Hr. BK Werner Faymann, aber auch für: Bundesrat, Nationalrat, -und deren Präsidenten, Parlamentarier, Landtagsabgeordnete, Gemeindepolitiker, Medienvertreter, Richter, Staatsanwälte, Beamte auch jeweils in weiblicher Form.

Vielen Dank im vor aus dafür…. Miteinander Füreinander – gemeinsam für die Gemeinschaft. :JJJ 

Noch kurz zu Tirol und Prüfung durch den Rechnungshof sowie Empfehlungen an Politik:

Wie lange wird dies wohl wieder dauern, bis diese Forderungen vom Landesrechnungshof in Tirol wieder „halbwegs“ umgesetzt werden (Antrag Opposition) 

“ Die Landesregierung wird aufgefordert, die Empfehlungen des Landesrechnungshofs, die dieser seinem Bericht „Die Prüfung der finanziellen Aufsicht des Landes über die Gemeinden“ angeregt hat, umgehend umzusetzen. Insbesondere sind folgende Empfehlungen des LRH sogleich umzusetzen:

a) Massive Verstärkung der Prüftätigkeit durch die Gemeindeabteilung des Landes Tirol als Gemeindeaufsicht und damit die Erfüllung des gesetzlich normierten Aufsichtsrechts der Gebarungskontrolle. Die Verantwortlichkeit dafür liegt beim Landeshauptmann als Vorsitzender der Landesregierung 

b) Auslagerung der Prüftätigkeit (von GemeinderevisorInnen) durch die Einsetzung zusätzlicher unabhängiger Wirtschafts- und Finanzprüfer aus der freien Wirtschaft, um einen Interessenskonflikt durch Prüfer, die eine politische Funktion ausüben, hintanzustellen und eine mögliche Befangenheit zu verhindern. 

c) Sämtliche Bedarfszuweisungen durch die Landesregierung sind in Zukunft ausnahmslos offenzulegen und zu veröffentlichen. 

ad a) Kritik des LRH: Gemeindeabteilung prüft zuwenig, Bezirkshauptmannschaften teilweise

auch · Die Beachtung der Grundlagen von Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit des wirtschaftlichen Agierens der Gemeinden ist in der TGO mehrfach verankert. Der Gemeinderat hat aus seiner Mitte einen Überprüfungsausschuss zu bilden, der die Gebarung der Gemeinde einschließlich ihrer wirtschaftlichen Unternehmen auf ihre Gesetzmäßigkeit, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu überprüfen hat. · Bei Gemeinden, welche weniger als 5.000 Einwohner haben, obliegt die Gebarungsprüfung den Bezirkshauptmannschaften als Aufsichtsbehörde. · Für Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnern ist die Landesregierung als Aufsichtsbehörde zuständig. · Aufsichtsbehörde für Gemeindeverbände ist ausschließlich die Landesregierung · Der LRH hat die Anzahl der von der Abteilung Gemeindeangelegenheiten durchgeführten Prüfungen erhoben. Diese Abteilung hat im Zeitraum 2005 bis Juli 2011 bei 18 Gemeinden (somit ca. 80% der in ihre Prüfzuständigkeit fallenden Gemeinden) keine Voll- oder Teilprüfungen vorgenommen. Der LRH wertet die niedrige Anzahl an Prüfungen durch die Abteilung Gemeindeangelegenheiten als eine zu geringe Ausübung des gesetzlich normierten Aufsichtsrechts der Gebarungskontrolle. · Prüfungen durch die Bezirkshauptmannschaften Unter Berücksichtigung von Voll- und Teilprüfungen lag der Anteil der geprüften Gemeinden in den einzelnen Bezirken jährlich nur zwischen etwa 14% und 90%!

ad b) Kritik des LRH: politische Funktionen von GemeinderevisorInnen · Der LRH hat erhoben, ob die mit der Gemeindeaufsicht befassten MitarbeiterInnen politische Funktionen in einer Gemeinde innehaben und dabei festgestellt, dass in mehreren Fällen RevisorInnen Mitglieder des Gemeinderats sind. · Der LRH kritisiert die Ausübung politischer Funktionen durch GemeinderevisorInnen. Die Wahrung von Unabhängigkeit, Objektivität und Unvoreingenommenheit sowie die Vermeidung von Interessenskonflikten sind prinzipielle Anforderungen an PrüferInnen und Prüftätigkeiten, die durch derartige personelle Verflechtungen zumindest gefährdet erscheinen. · Die gesetzlich gebotenen Prüfungsmaßstäbe „Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit“ gehören angewandt – derzeit liegt der Schwerpunkt der Prüfungen lediglich auf Prüfungen der Rechtsmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens · Derzeit sehen die gesetzlichen Bestimmungen keine „Sanktionen“ für die Nichteinhaltung der Anweisungen oder Empfehlungen der Gemeindeaufsicht vor.

ad c) Kritik des LRH: Transparentere Berichterstattung über die Finanzlage der Tiroler Gemeinden / Offenlegung der Bedarfszuweisungsmittel Im Interesse einer Verbesserung der Transparenz über die finanzielle Lage der Tiroler Gemeinden sollte der oben angeführte Bericht nach Ansicht des LRH um zusätzliche Daten ergänzt werden.

Bspw. um die Gesamtsumme der Einnahmen & Ausgaben, um die Darstellung der außerordentlichen Gebarung, die Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit, Transfereinnahmen udgl. Zur Transparenzerhöhung soll vor allem die Verteilung der GAF-Mittel (Mittel des Gemeindeausgleichsfonds – Bedarfszuweisungsmittel) auf die einzelnen Gemeinden im Tirol-Bericht dargestellt werden.

Möchte hier nochmals den Satz von Nationalrat Hr. Ferdinand Maier ihnen in Erinnerung bringen:

„Offensichtlich ist jedem, der Verantwortung trägt, das Geld des Steuerzahlers egal!“

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