MEINUNGSFREIHEIT & ZENSUR: Facebook muss erstmals Schmerzensgeld für unberechtigte Sperre zahlen. Das ist bereits die zweite bahnbrechende Entscheidung, die die Regensburger Medienkanzlei REPGOW innerhalb von zwei Wochen gegen Facebook erwirken konnte. Ein Facebook-Nutzer war für 30 Tage gesperrt worden, weil seine Beiträge angeblich gegen die Gemeinschaftsstandards verstoßen würden. Welche Beiträge das allerdings gewesen sein sollten, verriet Facebook nicht – auch nicht auf Nachfrage.

Finanzmarkt- und Konzernmacht-Zeitalter der Plutokratie unterstützt von der Mediakratie in den Lobbykraturen der Geld-regiert-Regierungen in Europa, Innsbruck am 29.05.2018
Liebe® Blogleser_in,

Bewusstheit, Liebe und Friede sei mit uns allen und ein gesundes sinnerfülltes Leben wünsch ich ebenfalls.

Aus dieser Quelle zur weiteren Verbreitung entnommen:

MEINUNGSFREIHEIT & ZENSUR

Facebook muss erstmals Schmerzensgeld für unberechtigte Sperre zahlen

Erstmals hat ein deutsches Gericht Facebook wegen einer unberechtigten Nutzersperre zu Schadensersatz verurteilt. Das AG Schöneberg (Versäumnisurteil vom 22.05.2018, Az. 106 C 72/18) sprach einem Kläger 1.500,- € zu – 50,- € für jeden Tag der Sperre. Das ist bereits die zweite bahnbrechende Entscheidung, die die Regensburger Medienkanzlei REPGOW innerhalb von zwei Wochen gegen Facebook erwirken konnte.

Ein Facebook-Nutzer war für 30 Tage gesperrt worden, weil seine Beiträge angeblich gegen die Gemeinschaftsstandards verstoßen würden. Welche Beiträge das allerdings gewesen sein sollten, verriet Facebook nicht – auch nicht auf Nachfrage.

„Es kommt seit Inkrafttreten des NertzDG häufiger vor, dass Facebook die Sperren gar nicht mehr begründet. Ob das nur Chaos in den Löschzentren ist oder eine Masche, um das Vorgehen dagegen zu erschweren, können wir nur vermuten“,

so REPGOW-Inhaber Dr. Christian Stahl.

Falls es Taktik gewesen sein sollte, ging sie nicht auf. „Das Gericht hat alle unsere Anträge für begründet erachtet und die Sperrung für rechtswidrig erklärt. Zudem muss Facebook Auskunft darüber erteilen, wer die Sperrung vorgenommen hat,und ob es staatlichen Einfluss gegeben hat“, erläutert Stahl.

Zwar handelt es sich nur um ein sogenanntes Versäumnisurteil, das erging, weil Facebook nicht rechtzeitig auf die Klage reagiert hat. Doch das ändert nichts an der Bedeutung des Urteils. „Auch bei einem Versäumnisurteil darf das Gericht nicht einfach willkürlich der Klage stattgeben, sondern muss alle Ansprüche auf Schlüssigkeit prüfen, d.h., es muss sie rechtlich bewerten. Das Gericht hat deshalb auch jeden einzelnen Anspruch kurz begründet“, so der REPGOW-Anwalt.

Das Verfahren ist damit noch nicht beendet. Facebook kann gegen das Urteil nach dessen Zustellung Einspruch einlegen. REPGOW wird auf jeden Fall weiterkämpfen:

„Wir gehen davon aus, dass Facebook alle Instanzen ausschöpfen wird. Das Urteil bedroht die willkürlichen Zensurmaßnahmen des Unternehmens und zwingt das Unternehmen dazu, sich endlich klar gegen das NetzDG zu positionieren.“

 

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