SACHBESCHÄDIGUNG 2.0. Was mir vom Exekutivbeamten heute verschwiegen wurde!

Finanzmarkt- und Konzernmacht-Zeitalter der Plutokratie unterstützt von der Mediakratie in den Lobbykraturen der Geld-regiert-Regierungen in Europa, Innsbruck, 2014-03-01

Liebe BlogleserIn,

es wurden mir heute rechtliche Informationen zum Vorwurf der angeblichen Sachbeschädigung übermittelt!

Dies wurde mir vom ermittelnden Beamten allerdings ganz anders dargestellt! Da war wohl heute eine andere Absicht dahinter, für die erkennungsdienstliche Behandlung.Ahh!

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(Quelle: http://www.ris.bka.gv.at/, Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) und http://www.rassismusstreichen.at/stories/1813360/)

Verunstaltung durch Graffiti

Unter Verunstaltung versteht man die Veränderung einer Sache, die nur schwer rückgängig zu machen ist.
Wenn der Originalzustand der Sache leicht wieder herzustellen ist, liegt keine Sachbeschädigung vor.
Es gibt bspw. Verurteilungen wegen der Anbringung von Plakaten mit Kleister, aber Freisprüche wegen Anbringung von Plakaten mit Tixostreifen. Die Bemalung einer Sache mit Farbe, die leicht abwaschbar ist, etwa durch Regen, wird wahrscheinlich auch nicht als Sachbeschädigung gewertet.

In jedem Fall gilt die freie Beweiswürdigung des Gerichts. Im Falle einer Anzeige hat das Gericht zu prüfen, ob die objektive und die subjektive (Vorsatz) Tatseite erfüllt sind. Als Vorsatz gilt, wenn es ernsthaft für möglich gehalten wurde, dass es zu einem Schaden kommt und man sich damit abgefunden hat. Wenn also ein Gericht der Auffassung ist, dass abgeblätterte Farbe beim Entfernen eines Aufklebers eine erhebliche Verminderung des Gebrauchswerts darstellt, kann es zu einer Verurteilung kommen. Wird nach Ansicht des Gerichts diese „Erheblichkeitsschwelle“ nicht überschritten, liegt keine Sachbeschädigung wegen mangelnder Strafwürdigkeit der Tat vor.

Paragraphen

§ 125, Sachbeschädigung:
Wer eine fremde Sache zerstört, beschädigt, verunstaltet oder unbrauchbar macht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen. Genauer gesagt besteht die Sachbeschädigung in der Vernichtung oder Verminderung des Gebrauchswertes einer Sache mit erheblichem Gebrauchswert.

hier der Link: http://www.unet..univie.ac.at/~a0403909/Recht.htm

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Aus dem per ÖVP-Amtsmissbräuche offenkundig verfassungswidrig agrar-ausgeraubten Tirol, vom friedlichen Widerstand, Klaus Schreiner

Gemeinsam sind wir stark! Wir sind der Souverän! Die 99 %! Be part of the solution! Be active!

Hier die von mir angeblich per Sachbeschädigung verunstaltete Tafel.

Alle angebrachten Kleber waren leicht abzuziehen!



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