Gedanken zur Neutralität

Die Scheinheiligkeit rund um die Neutralität in Österreich ist geistig nicht mehr auszuhalten und muss aufhören!

Die Politiker und Medienvertreter tun seit langer Zeit so, als wäre alles in bester Ordnung mit unserer Neutralität und wir wären neutral, obwohl sie ganz genau wissen, dass wir uns schon seit sehr langer Zeit nicht mehr neutral verhalten.

Die Vortäuschung eines Zustandes, der durch die Politik über lange Zeit mit zahlreichen neutralitätswidrigen Verträgen mit Füßen getreten wurde, ausgehöhlt sowie zerstört wurde und die Bevölkerung darüber am Nationalfeiertag und über das restliche Jahr darüber im Irrglauben gehalten wird. Machen wir uns nichts mehr vor. Neutralität auf dem Papier ist schön, aber unser neutralitätsfernes Verhalten zeigt jeden der sich das sachlich betrachtet auf, dass wir uns von der Neutralität längst weit entfernt haben. Hören wir mit unser Realitätsverweigerung, mit unser Ausblendung und Verdrängung auf und sprechen offen Klartext über unsere Neutralität und hören mit der Scheinheiligkeit und dem Träumen auf.

Bereits seit 1958 verhält sich Österreich mit der verfassungswidrigen Abhörstation Königswarte nicht mehr neutral. Keine einzige Stunde. Eine militärische Anlage gemeinsam für einen kriegsführenden Staat zu unterhalten, ist keineswegs neutral!

Seit dem EU-Beitritt unterwerfen wir uns einer aggressiven EU-Außenpolitik die oftmals sich nicht neutral verhält. Siehe zum Beispiel die Russlandsanktionen, welche überhaupt nicht neutral sind.

Unsere Teilnahme an den EU-battlegroups unter fremden Kommando ist ebenfalls nicht neutral.

Unsere Teilnahme am PFP der NATO ist ganz und gar nicht neutral.

Unsere Teilnahme an PESCO ist sowas von nicht neutral.

Unsere Teilnahme am SSZ ist ein Putsch unserer Verfassung und unserer Neutralität.

Jeder der behauptet wir sind neutral hat Neutralität überhaupt nicht verstanden oder versucht die Öffentlichkeit zu täuschen.

Zahlreiche Neutralitätsverletzungen sind eigentlich deshalb zurückzunehmen.
Teilnahme EU-battlegroups,
Teilnahme PESCO,
Teilnahme EU-SSZ
Teilnahme NATO PFP
Die aktive Beteiligung am US-DROHNENMORDPROGRAMM durch die
Abhörstation Königswarte

Was bedingt Neutralität?
1. Neutralität ist eine Verpflichtung an keinen Kriegen teilzunehmen und keine aktive Kriegsakteure zu unterstützen.
2. Neutralität ist eine Verpflichtung keinen Militärbündnissen beizutreten.
3. Neutralität ist eine Verpflichtung in Friedenszeiten alles zu tun, damit es zu keinem Krieg kommt.
4. Neutralität ist eine Verpflichtung keine militärischen Anlagen fremder Staaten am Staatsgebiet zu dulden oder selbst für den fremden Staat zu unterhalten.
5. Neutralität bedingt sich keiner Großmachtpolitik unterzuordnen.
6. Neutralität bedingt sich keinem fremden Militärkommando zu unterwerfen oder unterzuordnen.
7. Neutralität bedingt keine gemeinsamen militärischen Übungen zu unternehmen.
8. Neutralität bedingt keine Waffenlieferungen an kriegsführende oder auch fremde Staaten zu unternehmen.
9. Neutralität bedingt keine fremden Truppen- und militärische Ausrüstungstransporte über das Staatsgebiet zuzulassen.
10. Neutralität bedingt, dass man keine wirtschaftlichen (völkerrechtswidrigen) Sanktionen unterstützt.

Also nochmals:
Unsere Neutralität ist mit den EU-battlegroups, mit PESCO, mit dem SSZ, mit dem PFP mit der NATO, mit der EU-Aussenpolitik und mit der Abhörstation Königswarte und einigen weiteren EU-Verträge nicht vereinbar.

Politiker müssen Neutralität schützen“

Doch die Abwendung von der Neutralität bedroht nicht nur Frieden und Wohlstand, sondern ist auch verfassungswidrig. Dies hatte der 2015 verstorbene Ex-Justizminister Hans Klecatsky immer wieder betont. Im Neutralitätsgesetz erklärt Österreich „zum Zwecke der dauernden Behauptung seiner Unabhängigkeit“ seine „immerwährende Neutralität“ und verspricht, „in aller Zukunft keinen militärischen Bündnissen“ beizutreten. Bei gleich drei Ewigkeitsbegriffen – „dauernd“, „immerwährend“ und „in aller Zukunft“ – dürfe diese Verfassungsnorm nicht durch Politiker beseitigt oder eingeschränkt werden. Bundespräsident und Bundesregierung sind laut Klecatsky verfassungsrechtlich verpflichtet, „die Neutralität der Republik positiv zu schützen – auch „geistig“, „zivil“, „politisch“, nach allen Seiten hin, also auch gegenüber der EU“. Nur ein Einziger dürfe die Neutralität antasten: das Volk in einer Volksabstimmung.

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