Rede und Fakten zur beabsichtigten Impfpflicht

Der Großteil der Bevölkerung in Österreich ist durch Covid absolut NICHT gefährdet. Diesen Großteil Zwangsimpfen zu lassen, ist an Absurdität kaum noch zu überbieten, allerdings wenn man Genesene zwangsimpft, dann ist man noch absurder am Weg. In meinen Augen sind die Politiker in Sachen Gesundheit Scharlatane, die keine Ahnung haben aber vorgeben Ahnung zu haben. Von Zahlenverständnis scheinen sie ebenfalls wenig Ahnung zu haben da jede Verhältnismäßigkeit fehlt. Dafür übertrifft Ihre Überheblichkeit ihre Kompetenz bei Weitem. Jeder der für mRNA-Impfzwang eintritt, hat in der Politik nichts mehr verloren. OK. Also.    

In Österreich soll – ohne wirkliche Notwendigkeit – und ohne Evidenz ein experimenteller neuartiger bedingt zugelassener, schlecht wirksamer und gefährlicher mRNA-Gentherapie-Impfstoff unter Zwang und Strafandrohung sowie Erwerbsverbot gesetzlich verpflichtend eingeführt werden der gegen die medizinische und wissenschaftliche Evidenz, gegen die Genfer Konvention, gegen die ärztliche Aufklärungspflicht, gegen die ärztliche Ethik, gegen die Selbstbestimmung der Menschen ist, einen Eingriff in die Fürsorgepflichten der Eltern darstellt, welcher bereits zu vielen Zehntausenden Impftoten und zu vielen Millionen Impfschäden bekannterweise geführt hat wo Fachleute von einer bis zwanzig Mal höheren Dunkelziffer bei den Impfschäden ausgehen. Wir werden von den irregeleiteten Politikern einem groß angelegten Experiment, einem verbotenen gefährlichen Menschenversuch ausgesetzt! Wollt ihr das?  Jeder Politiker der unter diesen Umständen einem Impfzwang zustimmt hat das Vertrauen verloren und hat in der Politik auch nichts mehr verloren und ist somit Rücktrittsreif da seine Inkompetenz und Überheblichkeit eine Gefahr für unsere Gesundheit darstellen. Die allermeisten Politiker haben von Gesundheit wenig bis keine Ahnung, das haben sie uns in der Coronakrise tatkräftig unter Beweis gestellt, wollen jetzt aber Ärzten sinnbefreite und unwissenschaftliche Gesetze aufzwingen.

Die beabsichtigte Impfpflicht erfüllt nicht die Voraussetzungen der massiven Grundrechtseingriffe! Völlig unverhältnismäßig bei nicht vorhandener Bedrohungslage. Zudem können durch Prophylaxe und Frühbehandlung von Covid schwere Verläufe und Hospitalisierungen stark vermindert werden. Es sind zudem auch zahlreiche wirksame Behandlungsmethoden bekannt, die bei Covid bereits millionenfach wirksam angewendet wurden. Die Möglichkeiten einer zuverlässigen Prophylaxe gegen Infektion und Verhinderung schwerer Verläufe, die Möglichkeit einer zuverlässigen wirksamen Frühbehandlung macht jede Impfpflicht überflüssig, schädlich und unverhältnismäßig sowie unethisch und unmoralisch. Eine Impfpflicht mit einem schlecht wirksamen gefährlichen Gentherapie-Impfstoff ist zudem völlig ungeeignet das angestrebte Ziel zu erreichen. Das ist Schwachsinn, was hier versucht wird zu machen.

Es gibt zudem eine weit verbreitete Kreuz- und Grundimmunität. Es gibt keinen epidemiologischen Grund für eine Impfpflicht! Die Impfung von bereits Immunen, schädigt deren angeborenes Immunsystem. Die bereits durchgeführten experimentellen Impfungen haben in Österreich und Deutschland zu einer Übersterblichkeit geführt. Die angebliche „beispiellose gesundheitliche Notlage“ besteht längst nicht mehr. Die Gefährdung von allen Menschen unter 60 entspricht die einer Grippe. Eine Impfpflicht wäre also eine Verabreichung eines Medikaments hinzunehmen, für das die klinische Studie noch nicht abgeschlossen ist. Ich halte das für eine klare Verletzung des Nürnberger Kodex. Dazu kommt, dass die absolute und relative Risikoreduktion nicht unterschieden wurde, sodass die „Wirksamkeit“ um ein Vielfaches überschätzt wird; die absolute Risikoreduktion dürfte bei 0,74 % oder weniger liegen. Eine Impfpflicht mit experimentellen Impfstoffen ist sinnbefreit wenn sie keine sterile Immunität induzieren kann, keine ausreichende anhaltende Immunität auslösen kann, wo wir weder die Schutzdauer, die Schutzwirkung oder wo wir sagen können, welche Varianten abgedeckt wären und wie oft der Impfstoff angepasst werden muss.

Eine Impfpflicht ist für viele verantwortungsvolle Ärzte potentiell gefährlich und sicher nicht der erhoffte Ausweg aus der Krise. Bevor nicht alle Möglichkeiten einer Prophylaxe, einer Frühbehandlung bzw. ambulanten Behandlung ausgeschöpft wurden, kann eine Impfpflicht nicht das gelindeste Mittel sein. Der Stand der Wissenschaft rechtfertigt in keinster Weise eine Impfpflicht. Also: „Die Impfpflicht ist tatsächlich ein Impfzwang der medizinisch wissenschaftlich und evidenzbasiert nicht argumentier bar ist. Wer andere zur Impfung zwingt, nimmt billigend in Kauf, dass viele Menschen an Nebenwirkungen und an Impfschäden sterben werden. Impfzwang widerspricht jeder ärztlichen Ethik.“ Gerichtsmediziner Prof. Dr. Johann Missliwetz.

Österreichs Politiker verstoßen mit der geplanten Impfpflicht aber auch gegen die im April 2021 getätigte Empfehlungen der WHO sowie gegen das vom Europäischen Gerichtshof entschiedene Verbot von Zwangsimpfungen der Resolution 2361/2021 vom 27.01.21.

Es sieht so aus, als leiden die allermeisten Politiker unter enormen Informationsdefiziten, Erkenntnisdefiziten und Wissenslücken bei Covidimpfungen und unterliegen aber gleichzeitig einer Illusion der eigenen Informiertheit. „Der schlimmste aller Fehler ist, sich keines solchen bewusst zu sein.“ Thomas Charlyle). Ich rufe alle dazu auf mittels Emails Druck auf die Politiker auszuüben und die Entscheidungsgrundlagen für die Notwendigkeit und die Bedrohungslage der Zwangsimpfung sowie die Zweckmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit zu beweisen und zu fordern.

Eine Impfpflicht gegen COVID-19 in jeder Form entbehrt jeder sachlichen Grundlage! Wie Prof. Kollaritsch, der an sich ein glühender Verfechter der Impfungen ist,  treffend zusammengefasst hat, ist eine kollektive Immunität mit den COVID-Impfstoffen nicht erreichbar. Er weist darauf hin, dass dazu die Impfstoffe nicht geeignet sind, dass sie nur dem Individualschutz dienen können und auch dies bei der Omikron-Variante fraglich ist.

Sämtliche sogenannten Impfstoffe sind nur bedingt zugelassen, weil die für eine reguläre Zulassung erforderlichen Nachweis für Sicherheit und Wirksamkeit nicht erbracht sind. Die Präparate befinden sich in Phase 3 der Erprobung. Es ist untragbar, zwangsweise die Menschen einem solchen Experiment auszusetzen!

Sie bieten keinen Schutz vor Weiterübertragung des Virus und auch der Individualschutz ist, wenn überhaupt, ist nur kurzfristig gegeben und vermag daher auch in dieser Form nicht das Gesundheitssystem vor Überlastung zu schützen. Damit gibt es keine sachliche Rechtfertigung für eine Impfpflicht und auch nicht für eine Erhöhung der Durchimpfungsrate.

Umso weniger ist dies der Fall als mittlerweile offenkundig ist, dass die verfügbaren Impfstoffe sehr erhebliche Gesundheitsrisiken bergen, vor allem für junge Menschen, die ein vernachlässigbares Erkrankungsrisiko, aber hohe Risiken von schweren Nebenwirkungen haben. Die Fälle von Herzmuskel- und Herzbeutelentzündungen sowie plötzlicher Herztod haben enorm zugenommen, weshalb das Präparat von Moderna in skandinavischen Ländern nicht mehr an unter 30-jährige verabreicht wird. Für Biontech-Pfizer ergaben Analysen aus Fallzahlen des israelischen Militärs ein unvertretbares Risiko solcher Herzerkrankungen von 1:6000. Daneben gibt es eine Vielzahl weiterer Risiken, vor allem im neurologischen Bereich, Thrombosen in allen Körperteilen, Blutungen usw. Bisher sind 9 sog. „Rote-Hand-Briefe“ seitens der EMA herausgegeben worden, mit denen vor Impfrisiken gewarnt wird und nach Zahlen des Paul-Ehrlich-Instituts betragen allein die bis Ende Juli gemeldeten Zahlen an Todesfällen durch die Impfung und anderer Nebenwirkungen pro 100.000 das 20-fache dessen, was alle anderen Impfstoffe zusammen innerhalb der letzten 20 Jahre an Nebenwirkungen ergaben, wovon 1/3 schwere Nebenwirkungen sind.

Angesichts der fehlenden regulären Zulassung, des fehlenden Fremdschutzes bei sogar mangelhaftem Individualschutz gegen Delta und Omikron und der nicht unerheblichen Risiken ist ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung daher keinesfalls vertretbar, zumal eine Impfpflicht auch erhebliche Folgewirkungen auf die Freiheit der Erwerbsausübung hätte und die Gesellschaft weiter spalten und den sozialen Frieden gefährden würde!

  1. Die als Impfstoffe bezeichneten Arzneimittel sind nicht ordnungsgemäß, sondern nur vorläufig und bedingt zugelassen.  Sehr viele sehr wesentliche Risiken sind nicht überprüft. Die Nebenwirkungen, die bisher bekannt sind, übersteigen die Nebenwirkungen aller anderen Impfstoffe um ein Vielfaches und sind unter Umständen sehr gravierend bis tödlich.
  2. Die Arzneimittel bieten, im Unterschied z.B. zur Pocken- oder Masernimpfung, keine sterile Immunität, schon gar nicht mit nur einer Injektion. Jeder Infizierte, ob geimpft oder ungeimpft, kann erkranken und das Virus im glichen Ausmaß weiter übertragen. Versprochen wird im Fall der Impfung lediglich ein milderer Verlauf. Dafür gibt es jedoch keine Evidenz und dies ist vor allem in Anbetracht der neuen Mutationen höchst zweifelhaft.
  3. In jedem Fall wirken die „Impfstoffe“ bestenfalls für wenige Monate. Es ist unbekannt, wie sich die Risiken mit der Zahl der Booster summieren und welche Wirkung dies auf das Infektionsgeschehen hat. Es ist bei den inzwischen zutage getretenen und angesichts noch völlig unkalkulierbarer Risiken sowie der zweifelhaften Wirksamkeit nicht vertretbar, die Menschen zu in Abständen von wenigen Monaten wiederkehrenden Auffrischungen zu nötigen.
  4. Eine Impfpflicht würde sehr vielen Menschen, die aus guten Gründen nicht bereit sind, sich im Abstand weniger Monate Injektionen mit unbekannten Risiken und zweifelhaftem Schutz vor COVID-19 zu unterziehen, die Erwerbsausübung verunmöglichen.
  5. Das Gesetz treibt die Spaltung der Gesellschaft auf die Spitze und gefährdet den sozialen Frieden.
  6. Es gibt keinen wissenschaftlich gesicherten Grund für die doppelte Benachteiligung von Menschen in Kauf zu nehmen, die nachweislich über Antikörper gegen SARS-CoV 2 verfügen, ohne einen Absonderungsbescheid oder einen PCR-Nachweis der Infektion vorweisen zu können, jedoch aufgrund ihrer Antikörper über ein erhöhtes Impfrisiko verfügen.

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