5G in Österreich gestartet – „dank“ Verflechtung zwischen Politik und Telekomkonzernen

 

Am 25.1.2020 erfolgte der Start von 5G in 129 Städten und Gemeinden quer durch ganz Österreich – eines der führenden Länder in Europa für den flächendeckenden 5G-Ausbau.

Johannes Gungl von der österreichischen Regulierungsbehörde RTR erklärte: „Beim Endausbau von 5G wird auf jedem zweiten Gebäude eine Antenne installiert sein.“

Aktuell werden bestehende Sendemasten aufgerüstet und in weiterer Folge sogenannte Small Cells [zu Deutsch: Funkbasisstationen] auf Laternen und anderen Orten montiert. Bedeutende Stimmen, wie der Präsident der Österreichischen Ärztekammer, Univ.-Prof. Dr. Thomas Szekeres, warnen davor, dass 5G ohne vorhergehende Umweltprüfung bezüglich der gesundheitlichen Risiken in Betrieb genommen wird.

Dr. Szekeres im November 2019: „Führende Wissenschaftler kamen zu dem Schluss, dass hochfrequente elektromagnetische Strahlung für den Menschen als eindeutig carcinogen (krebserregend) einzustufen ist […] Es liegen weltweit bereits mehrere Gerichtsurteile vor, sogar Höchstgerichtsurteile, die die Gesundheitsschäden durch Mobilfunkstrahlung unmissverständlich anerkennen. […]

Ich fordere von unseren Politikern daher entsprechend des Prinzips der Vorsorge eine genauere Überprüfung der 5G-Technologie.“ Kla.TV liegt die Antwort des Bundeskanzleramtes vor, welche die Bürger erhalten, wenn sie dort ihre Gesundheitsbedenken vorbringen: „Wir dürfen Ihnen versichern, dass die Bundesregierung alle Bedenken aus der Bevölkerung sehr ernst nimmt“.

In der Praxis zeigt sich jedoch, dass die österreichische Bundesregierung bisher nicht nur sämtliche Gesundheitsbedenken überging, sondern sogar die Inbetriebnahme und den weiteren Ausbau von 5G legitimierte. Wie passt dies zusammen? Haben höchste politische Kreise in Österreich kein Interesse daran, auf die Befürchtungen der Bevölkerung ernsthaft einzugehen und an der 5G-Strategie etwas zu ändern?

Kla.TV beleuchtet mit dieser Dokumentation die Hintergründe, die jeder Österreicher kennen sollte: Die Verflechtung zwischen Politik und Telekom-Konzernen

Vergehen 1 – Der österreichische Staat verdient an 5G Die Telekom Austria AG ist mit mehr als 5,4 Millionen Mobilfunk-Kunden das größte Telekommunikationsunternehmen Österreichs. Die Republik Österreich ist über die österreichische Beteiligungs AG der zweitgrößte Großaktionär von A1.

Damit ist der Österreichische Staat also selbst in das Mobilfunk-Geschäft verwickelt. Durch diesen Zusammenhang wird klar, warum die für den Ausbau der 5G-Infrastruktur verantwortliche Ministerin davon spricht, dass es keinerlei Gesundheitsbedenken gibt und warum A1 für die Präsentation des 5G-Ausbaus sogar die Räumlichkeiten des Bundeskanzleramtes zur Verfügung gestellt wurden.

Vergehen 2 – Die Bestechung von Politikern und Parteien Gernot Schieszler war bis 2009 Vorstandsdirektor der Telekom Austria. 2013 brachte er im sogenannten Telekomprozess ans Licht, dass die Telekom Austria führende Politiker und Parteien im großen Rahmen bestochen und beeinflusst hat.

Über seinen Schreibtisch lief ein Großteil der millionenschweren Zahlungen, um Gesetze im Interesse der Telekombranche voranzutreiben. 2019 erklärte Schieszler in einem Interview, dass sich an diesem System bis heute nichts geändert hat. Gernot Schieszler forderte außerdem: „Die Volksvertreter sollten nicht von Wirtschaftslobbys bestimmt werden, damit dann Dinge in Umsetzung kommen, die nachteilig für das Volk sind.“

Vergehen 3 – Der WBF als wissenschaftliches Organ der Telekombranche Der Wissenschaftliche Beirat Funk – kurz WBF – wurde 2004 mit Unterstützung der damaligen Bundesregierung gegründet. Er hat die Aufgabe, das Gesundheitsrisiko von hochfrequenter Strahlung anhand von Studien zu bewerten. Seit seiner Gründung erklärt der WBF Jahr für Jahr, dass keine Gefahr von Mobilfunk ausgeht und legitimiert seither alle Entscheidungen der Bundesregierung zugunsten der Mobilfunkbranche.

Die Aussagen des WBF werden von der Politik als unabhängig dargestellt, obwohl dieser in den Gründungsjahren von den Mobilfunkbetreibern teilfinanziert wurde. Bundesministerin Elisabeth Köstinger musste kürzlich sogar zugeben, dass der WBF mit den Mobilfunkkonzernen in engster Abstimmung steht.

Bemerkenswert ist auch, dass der WBF unter der Federführung des damaligen Infrastruktur-Ministers Hubert Gorbach eingerichtet wurde. Genau diesem Minister konnte nachgewiesen werden, dass er nach Ausscheiden aus seinem Ministeramt insgesamt 270.000 Euro als „Dankeschön“ von der Telekom Austria erhielt.

Vergehen 4 – A1-Chefin zur Ministerin befördert Im Januar 2018 erreichte die Verflechtung zwischen A1 und Politik eine neue Stufe: Ausgerechnet Margarete Schramböck, bis 2017 noch Chefin von A1, wurde als Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort angelobt.

Bei einer Veranstaltung mit Vorsitzenden der Mobilfunkbranche im Januar 2020 ließ sie mit folgender Ansage aufhorchen: „Man müsse die Bedenken der Bevölkerung bezüglich gesundheitlicher Auswirkungen zerstreuen“.

Eine die österreichischen Staatsbürger vertretende Ministerin, die Gesundheitsrisiken gar nicht erst prüft und stattdessen berechtigte Bedenken des Volkes zerstreut? Vergehen 5 – Nationalrat im Dienste der Telekomkonzerne Die Abstimmung im österreichischen Nationalrat über die Einführung von 5G erfolgte im Oktober 2018.

Die Tragweite des Beschlusses ist bis heute vielen Bürgern nicht bewusst. Norbert Hofer, bis 2018 Bundesminister für Verkehr und Infrastruktur, erklärte unmittelbar vor der Abstimmung im Nationalrat: „Wir haben uns überlegt: Wie können wir es schaffen, dass es den Unternehmen leichter gemacht wird, die Antennen anzubringen? […]

Wir haben festgelegt, dass die Öffentliche Hand ihr Eigentum zur Verfügung stellen muss, d.h. alle Grundstücke der ÖBB, alle Grundstücke der ASFINAG, die Bundesforste, jedes Gemeindeamt, Ländereigentum – überall dort muss es ermöglicht werden, diese Antennen zu installieren.“

Mit anderen Worten: Es wurde hier zugunsten der Telekom-Konzerne ein Durchgriffsrecht beschlossen, das diesen ermöglichen sollte, über sämtliche Einwände der Bürgermeister und Bundesländer hinweg ihre Sendemasten und Antennen zu installieren!

Damit wollte man folgenden wichtigen Aspekt ausblenden: Über die Umweltprüfungs- und Raumordnungsgesetze ist es rein rechtlich für jeden Landtag und Gemeinderat nach wie vor möglich, selbst über 5G zu entscheiden. Erste Gemeinden in Österreich beweisen dies bereits (Gemeinde Hausmannstätten).

Dennoch wurde durch diesen Nationalratsbeschluss ein Ziel erreicht: Viele Bürgermeister sind nun durch dieses Durchgriffsrecht eingeschüchtert und denken, bezüglich 5G kein Mitspracherecht mehr zu haben. Auch eine neue, für den 5G-Ausbau zuständige Ministerin – Elisabeth Köstinger – änderte nichts an der Mentalität, Gesetze zugunsten der Telekombranche auf Schiene zu bringen.

Sie traf sich Anfang März mit den Chefs der großen Telekomfirmen. Bei diesem Treffen ging es darum, in naher Zukunft weitere politische Maßnahmen zugunsten der Mobilfunkkonzerne zu beschließen.

Vergehen 6 – Fragwürdige Studie legitimiert 5G-Ausbau Die 5G-Einführung in Österreich führte zu erheblichen Protesten aus der Bevölkerung.

Daher kam das Parlament am 7. August 2019 nicht mehr daran vorbei, das Gesundheitsrisiko von 5G einer Studie zu unterziehen. Wer nun denkt, dass dies zur Absicht hatte, den Bedenken der Bevölkerung ernsthaft Rechenschaft zu tragen, wird eines Besseren belehrt: Ein aufgeweckter Nationalratsabgeordneter hielt in einer Presseaussendung am 16. August 2019 – noch bevor das Ergebnis präsentiert wurde – bereits Folgendes fest: „Es erscheint eigenartig, dass das 5G-Netz massiv ausgebaut […], die Studie […] über mögliche Gesundheitsfolgen aber erst bei Betriebsbeginn fertig gestellt werden soll. […] Es ist mir auch nicht nachvollziehbar, weshalb man […] keine Umweltmediziner zur Stellungnahme beigezogen hat. […]

Das nährt die Skepsis, ob da nicht nur eine Unterstützung der Durchsetzung von 5G geplant ist…“ Er sollte Recht behalten. Mit der Studie wurden nicht etwa unabhängige Umweltprüfer oder Wissenschaftler beauftragt, sondern die Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW) und das Austrian Institute of Technology (AIT). Senats-Vorsitzender der ÖAW ist Wolfgang Sobotka. Er ist Präsident des österreichischen Nationalrats und Teil jener Partei, deren erklärtes Ziel es ist, beim 5G- Ausbau die führende 5G-Nation in Europa zu werden. Noch spannender wird es, wenn man sich das AIT näher ansieht.

Anteilsmäßig größter Gesellschafter des AIT ist das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie mit 50,46 %. Auftraggeber und Studienmacher also in einer Hand! Das Ergebnis der Studie liegt nun vor. Zwar verweist die Studie auf einen weiteren Forschungsbedarf und gibt zu, dass speziell durch 5G Wirkungen auf Augen und Haut möglich sind. Dennoch kommt sie zu folgendem abschließenden ̶ und für die Telekombranche angenehmen ̶ Befund: „Einigkeit besteht darüber, dass akute, kurzfristige, individuelle Effekte für den etablierten Mobilfunk unwahrscheinlich sind.“

Auch wenn es absehbar ist, dass zu 5G neue Forschungen in Auftrag gegeben werden, so hat das Parlament doch der Bundesregierung und den Telekom-Unternehmen die Legitimation beschafft, 5G weiter flächendeckend auszubauen. Fazit: Anhand der aufgezeigten Zusammenhänge wird klar, warum die Bundesregierung weder ein Interesse daran hat, die Gesundheitsbedenken aus der Bevölkerung noch die Warnungen ranghöchster Ärzte und Wissenschaftler ernst zu nehmen. Der österreichische Staat ist selbst in das Mobilfunk-Geschäft verwickelt und lässt sich in jeder Hinsicht vor den Karren der Telekomkonzerne spannen.

So wird die Schutz- und Vorsorgeverpflichtung gegenüber der Bevölkerung vorsätzlich vernachlässigt. Diese Verflechtungen zwischen Staat und Industrie sind gesetzwidrig und müssen umgehend aufgelöst werden. Daher ist diese Sendung einerseits ein Aufruf an die österreichischen Medien, sich angesichts der Sachlage nicht weiter in Schweigen zu hüllen, sondern die Bevölkerung über diese genannten Zusammenhänge vollumfänglich aufzuklären!

Andererseits soll diese Sendung auch als Aufruf an die österreichische Restjustiz verstanden werden. Solche für die Bevölkerung gefährlichen Verflechtungen und dadurch zustande kommenden Unterlassungen müssen unterbunden werden!

von mw

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