Die Wahlschafe beglückwünschen zur Illusion von Demokratie & Neutralität

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WIE NEUTRAL IST ÖSTERREICH? Mach Dir ein Bild!

„Politiker müssen Neutralität schützen“

Doch die Abwendung von der Neutralität bedroht nicht nur Frieden und Wohlstand, sondern ist auch verfassungswidrig. Dies hatte der 2015 verstorbene Ex-Justizminister Hans Klecatsky immer wieder betont. Im Neutralitätsgesetz erklärt Österreich „zum Zwecke der dauernden Behauptung seiner Unabhängigkeit“ seine „immerwährende Neutralität“ und verspricht, „in aller Zukunft keinen militärischen Bündnissen“ beizutreten. Bei gleich drei Ewigkeitsbegriffen – „dauernd“, „immerwährend“ und „in aller Zukunft“ – dürfe diese Verfassungsnorm nicht durch Politiker beseitigt oder eingeschränkt werden.  Bundespräsident und Bundesregierung sind laut Klecatsky verfassungsrechtlich verpflichtet, „die Neutralität der Republik positiv zu schützen – auch „geistig“, „zivil“, „politisch“, nach allen Seiten hin, also auch gegenüber der EU“. Nur ein Einziger dürfe die Neutralität antasten: das Volk in einer Volksabstimmung.————————————————————————————————————————

EU-Beitritt und Folgen: Chronologie fortgesetzter Neutralitätsverletzungen

Seit dem EU-Beitritt findet eine schleichende Demontage der österreichischen Neutralität statt. Der eh. Verteidigungsminister Günther Platter hat diese Politik zynisch folgendermaßen erläutert: „Die Neutralität ist tief im Herzen der Österreicher. Man muss behutsam sein und darf das nicht herausreißen. Es ist besser, eine Operation vorzubereiten, um das vorsichtig herauszuoperieren“ (Günther Platter, als damaliger Verteidigungsminister, in: Die Presse, 5.12.2003) 

Mai 1987: Industriellenvereinigung und FPÖ sind die ersten, die offensiv einen EG-Beitritt Österreichs fordern.

Juni 1989: Der Nationalrat fordert mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und FPÖ die Bundesregierung in einem Entschließungsantrag auf, Beitrittsanträge an die EWG, die EGKS und zur EURATOM zu stellen.

November 1990: Die Bundesregierung erklärt einseitig die Artikel 12-16 sowie 22 Abs. 13 des Staatsvertrages für „obsolet“. Diese Artikel verbieten u. a. den Besitz und die Herstellung von Spezialwaffen (z. B. atomare, biologische, chemische Waffen, generell Massenvernichtungswaffen, Raketen etc.) und die militärische Kooperation mit Deutschland und den Ausverkauf der Verstaatlichten an ausländisches Kapital.

Jänner 1991: Anlässlich des Golfkriegs novelliert der Nationalrat das Kriegsmaterialgesetz, um den Transport von Kriegsgerät der Alliierten im Krieg gegen den Irak zu ermöglichen. Der lakonische Kommentar des damaligen Staatssekretärs im Außenministerium: „Wir müssen uns auf die Pflichten eines EG-Mitglieds vorbereiten.“ Unter anderem werden sog. „humanitäre“ Bergepanzer durch Österreich transportiert, mit denen tausende irakische Soldaten bei lebendigem Leib im Wüstensand begraben werden.

Juli 1991:
In einem Avis empfiehlt die EG-Kommission die EG-Mitgliedschaft Österreichs, bezeichnet aber die Neutralität als schwieriges, wenn auch lösbares Problem. Diese „Lösungsversuche“ markieren in der Folge die schrittweise Demontage der Neutralität.

Jänner 1995: Österreich tritt der EU bei und erhält einen Beobachterstatus bei der Westeuropäischen Union (WEU), die sich an der sog. Petersberg-Erklärung vom Juni 1992 orientiert, durch die „Kampfeinsätze bei der Krisenbewältigung“ (Petersberg Aufgaben) möglich werden, also ein Freibrief für globale Militäreinsätze.

Dezember 1995:
Die österreichische Regierung beschließt, sich am IFOR-Einsatz in Bosnien-Herzegowina unter NATO-Kommando zu beteiligen.

April 1997: Beschluss des Entsendegesetzes. Damit können österreichische Truppen im Rahmen jeder internationaler Organisation, d.h. nicht nur UNO oder OSZE, sondern auch NATO oder EU, zum Einsatz gebracht werden.

Juni 1997: Reform des Maastricht-Vertrages durch den EU-Vertrag von Amsterdam. Die Petersberg-Missionen, also globale EU-Militärinterventionen, werden Bestandteil des EU-Vertrages.

Juni 1998: Der Nationalrat ratifiziert den EU-Vertrag von Amsterdam. Gleichzeitig wird der „Kriegsermächtigungsartikel“ 23f (heute 23j) der Verfassung beschlossen. Dieser sieht vor, dass sich Österreichs an weltweiten EU-Kriegen beteiligen kann. VP-Klubobmann Andreas Khol jubelt: „Damit wird die Neutralität für den Bereich der EU außer Kraft gesetzt“.

März 1999: Bundeskanzler Klima stimmt im EU-Rat für die Unterstützung des NATO-Angriffskrieges auf Jugoslawien.

Juni 1999: Einsatz österreichischer SoldatInnen im Kosovo unter (deutschem) NATO-Kommando

Dezember 1999: Der EU-Gipfel in Helsinki beschließt die Aufstellung einer EU-Interventionsstreitmacht bis 2003 („Headline-goal 2003“). Stärke: 60.000 Mann, Aktionsradius: 4.000 Kilometer um die EU, Einsatzdauer bis zu einem Jahr. Verteidigungsminister Fasslabend erklärt, dass sich Österreich mit 2.500 Mann beteiligen wird.

Mai 2001: Weitere Novelle des Kriegsmaterialgesetzes: Die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Kriegsmaterial ist jetzt auch unabhängig von einem UNO-Sicherheitsratsmandat möglich. Gleichzeitig beschließt der Nationalrat ein Truppenaufenthaltsgesetz, um den „Aufenthalt ausländischer Truppen auf österreichischem Hoheitsgebiet – auch unabhängig von einem UNO-Sicherheitsratsmandat und ohne zeitliche Beschränkung – zu ermöglichen.

November 2001: Der Nationalrat beschließt mit den Stimmen von SPÖ, FPÖ, ÖVP und Grünen die Ratifizierung des EU-Vertrages von Nizza. Dieser übernimmt wesentliche Inhalte des Militärpaktes „Westeuropäische Union“ (WEU) in das Grundlagenrecht der EU, die damit selbst zu einem Militärpakt wird.

Jänner 2002: Nachdem beim EU-Gipfel in Laeken Ende 2001 der Startschuss für das EU-Teilnahme am Afghanistankrieg gegeben wurde, beschließt der Nationalrat mit den Stimmen von SPÖ, FPÖ, ÖVP und Grünen die Entsendung österreichischer SoldatInnen unter deutschem Kommando in den Afghanistankrieg.

Dezember 2003: Der Europäische Rat beschließt die „Europäische Sicherheitsstrategie“ (ESS), die betont, dass bei zukünftigen EU-Kriegen „die Verteidigungslinie oftmals im Ausland liegen wird“. Ziel der EU müsse es sein, in den Staaten rund um die EU für „verantwortungsvolles Regieren“ zu sorgen. Als Vorbild, wie „verantwortungsvolles Regieren“ durchgesetzt werden soll, hebt die ESS die Interventionen in Jugoslawien und Afghanistan hervor.

Juni 2004: Der Europäische Rat beschließt das „Headline Goal 2010“. Dessen Ziel: Gründung einer EU-Rüstungsagentur, der EU-Battlegroups, neue Transportfähigkeiten, Integration der Boden-, Luft- und Seestreitkräfte durch die Militarisierung des Weltraums. Noch im selben Jahr wird die EU-Rüstungsagentur gegründet, an der sich auch Österreich beteiligt.

Dezember 2004: Im nationalen Sicherheitsrat beschließen SPÖ, ÖVP, FPÖ und Grünen eine gemeinsame Empfehlung, sich an den EU-Battlegroups zu beteiligen.

Mai 2006: Österreichische SoldatInnen beteiligen sich an der EUFOR RD Congo. Die EU-Truppe sichert die Wahl Joseph Kabilas zum Präsidenten der DR Kongo ab, der sich ausländischen Konzerninteressen gegenüber besonders aufgeschlossen zeigt.

Mai 2007: Ankauf von 15 Eurofightern. Hintergrund für das teuerste Rüstungsgeschäft der 2. Republik: Im bereits vorliegenden Entwurf für einen neuen EU-Grundlagenvertrag können nur jene EU-Staaten in einem militärischen Kerneuropa Einlass finden, die sich an allen großen EU-Rüstungsprogrammen beteiligen. Und der Eurofighter ist das bislang größte EU-Rüstungsprojekt.

März 2008: Start der EU-Militärmission im Tschad unter französischer Führung und mit starker österreichischer Beteiligung. Die Mission sichert den Machterhalt des Autokraten Idriss Déby ab, der mit Frankreich eng verbündet ist. Österreichische Truppen sind an Gefechten aktiv beteiligt.

April 2008: Der österreichische Nationalrat segnet den EU-Lissabon-Vertrag ab. Dieser beinhaltet eine permanente Aufrüstungsverpflichtung für alle EU-Staaten, die Ermächtigung des EU-Rates für globale Kriegseinsätze (auch ohne UN-Mandat), weitreichende militärische Beistandsverpflichtungen sowie die Installierung eines Europäischen Auswärtigen Dienstes, unter dessen Dach alle diplomatischen und militärischen Instrumente der EU-Außenpolitik zusammengeschnürt werden.

Dezember 2008: Der EU-Gipfel beschließt, Rüstungskapazitäten aufzubauen, mit denen es künftig möglich sein soll, bis zu 19 Einsätze im Rahmen der „Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik“ gleichzeitig (!) durchführen zu können – darunter „je zwei hochintensive Kampfoperationen“ und zwei „Stabilisierungsmissionen“ (d.h. Besatzungsmissionen wie in Afghanistan).

Mai 2009: Deutsche und österreichische Truppen trainieren im Rahmen des EU-Militärmanövers „European Endeavour“ den Einmarsch einer 40.000 Mann/Frau starken EU-Streitmacht in einem Land in 5.000 Kilometer Entfernung. Damit wird die volle Einsatzbereitschaft des in Ulm stationierten „Kommandos Operative Führung“ als von Deutschland für EU-Militäreinsätze bereitgestelltes Hauptquartier getestet. Österreichische SoldatInnen sind seither fix in die Kommandostruktur der deutschen Bundeswehr eingebunden.

Dezember 2009: Österreich übernimmt das Kommando von EUFOR Althea, der EU-Mission in Bosnien, die den Kolonialstatus des Landes unter einem von der EU bestellten „Hohen Repräsentanten“ militärisch absichert.

Jänner 2011: Ab 1.1.2011 stehen zum ersten Mal österreichische SoldatInnen im Rahmen der EU-Battlegroups ein halbes Jahr „Gewehr bei Fuß“ für EU-Militäreinsätze.

März 2011: Beginn des Kriegs gegen Libyen – forciert von Frankreich, Großbritannien und USA, unterstützt vom EU-Rat. Österreich unterstützt den Krieg unter anderem durch die Durchfuhrgenehmigung für NATO-Kriegsgerät. Der Ende Krieg führt schließlich zur völligen Zerrüttung des Landes und zum Ausbruch des Bürgerkriegs im westafrikanischen Mali.

April 2011: Der österreichische Nationalrat gibt grünes Licht für die Entsendung österreichischer SoldatInnen im Rahmen der EU-Battlegroups in den Libyen-Krieg. Nur der vehemente Widerstand der UNO verhindert diesen Kriegseinsatz.

Juli 2012: Im 2. Halbjahr 2012 sind österreichische Truppen zum zweiten Mal für Kriegseinsätze im Rahmen der EU-Battlegroups einsatzbereit.

März  2013: Österreich beteiligt sich an der EUTM, der EU-Mission in Mali zum Training des dortigen Militärs für den Bürgerkrieg. Hintergrund des EU-Interesses: Die großen Rohstoffreichtümer Malis bzw. die Uranabbaustätten im benachbarten Niger.

Juli 2013: Mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und FPÖ wird die neue „Österreichische Sicherheitsstrategie“ beschlossen, die die Teilnahme Österreichs an der EU-Sicherheits- und Militärpolitik „in allen ihren Dimensionen“ vorsieht.

Dezember 2013: Der „EU-Rüstungsgipfel“ beschließt eine Reihe neuer Rüstungsprogramme, insbesondere im Bereich Killerdrohnen, Luftbetankung und Cyberkommunikation. Die Forschungseinrichtungen der EU-Staaten sollen verstärkt in die Rüstungswirtschaft eingebunden werden. Auch österreichische Unis und Unternehmen sind immer stärker an EU-Rüstungs- und Überwachungsprojekten beteiligt.

Februar 2014: In der Ukraine wird mit Hilfe von rechtsextremen Milizen eine prowestliche Regierung an die Macht geputscht. Über den EU-Auswärtigen Dienst waren die Kontakte zu rechtsextremen Kräften bereits lange zuvor eingefädelt worden. Auch in Folge schwört der EU-Auswärtige Dienst alle EU-Staaten auf die Unterstützung des neuen Putschregimes in Kiew und die Konfrontation mit Russland ein. Die österreichische Regierung trägt diese mit der Neutralität völlig unvereinbare Politik in jeder Hinsicht mit.

Juni 2014: Der EU-Rat beschließt die Konkretisierung der bereits im EU-Lissabon-Vertrag verankerten „Solidaritätsklausel“. Damit wir die Tür für Interventionen von Polizei- und Militäreinheiten im Inneren der EU geöffnet. Auch soziale Proteste, durch die „schwerwiegende Auswirkungen auf Vermögenswerte drohen“, können eine militärische Beistandsverpflichtung auslösen.

Dezember 2014: Entsendung einer EU-Polizeimission in die Ukraine. Diese soll dort u.a. die Nationalgarde und Spezialbataillone ausbilden, die im Bürgerkrieg in der Ostukraine eingesetzt werden. Auch Österreich beteiligt sich an dieser Mission.

März 2015: Österreichische SoldatInnen werden im Rahmen einer EU-Militärmission in die Zentralafrikanische Republik entsandt.

Mai 2015: Der EU-Rat beschließt den Einsatz von Militär zur Bekämpfung von Schiffen, mit denen Flüchtlinge das Mittelmeer überqueren wollen. Vorgesehen ist auch der Einsatz in libyschen Hoheitsgewässern und auf libyschem Territorium. Außen- und Verteidigungsministerium erklären, dass sich auch österreichische Militärs daran beteiligen könnten.

Nov 2017: U-SSZ: Putsch gegen Neutralität und Verfassung

Am 13. November unterschrieben die Vertreter von 23 EU-Staaten, darunter der österreichische Außenminister, die Teilnahmebedingungen für die „Ständige Strukturierte Zusammenarbeit“ (SSZ bzw. Pesco) – dh. dem „militärischen Kerneuropa“. Die Unterschrift von Außenminister Kurz in Brüssel stellt einen Putsch gegen die österreichische Verfassung und Neutralität dar.

Diese „Ständige Strukturierte Zusammenarbeit“ (SSZ) – oder „Permanent Structured Cooperation“ (Pesco) – begründet ein „militärisches Kerneuropa“, in dem sich jene zusammenfinden, die

  • besonders ambitioniert aufrüsten wollen(„anspruchsvollere Kriterien in Bezug auf die militärischen Fähigkeiten erfüllen“, Art. 42, Abs 6, EU-Vertrag). So etwa verpflichten sich die SSZ-Mitglieder „zu einem regelmäßigen Anstieg ihrer Verteidigungsbudgets“ (www.orf.at, 13.11.2017).

2) die bereit sind, ihre SoldatInnen in globale EU-Kriege zu schicken („Missionen mit höchsten Anforderungen“, Art. 42, Abs 6, EU-Vertrag). So verpflichten sich die SSZ „‘wesentliche Unterstützung‘ in Form von Truppen und Material für EU-Auslandseinsätze bereitzustellen“ (Die Zeit, 13.11.2017).

Wohin die Reise geht, hat die deutsche Verteidigungsministerin van der Leyen bei Unterzeichnung der SSZ am 13.11.offen ausgesprochen: die SSZ sei „ein weiterer Schritt in Richtung der Armee der Europäer“ (ORF-Abendjournal, 13.11.2017) – also einer Armee unter zentralem Brüsseler Kommando für eine EU-Großmachtspolitik, wie sie im Jahr 2016 mit der „EU-Globalstrategie“ von den EU-Staats- und Regierungschefs beschlossen und in verschiedenen Strategiedokumenten festgehalten wurde: eine Armee zur Durchsetzung geopolitischer EU-Vorherrschaft in einer „Grand Area“, die vom Nordpol bis zu großen Teilen Afrikas, vom Nahen und Mittleren Osten bis zu den Küstenregionen Südost-Asiens reicht; eine Armee, um neoliberale EU-Freihandelsregime und den Zugang zu Rohstoffen und Märkten zu erzwingen.

SSZ ist das glatte Gegenteil der Neutralität

Außenminister Kurz beruft sich bei der Unterzeichnung der SSZ-Bedingungen auf einen Ministerratsbeschluss der SP/VP-Regierung im September 2017. Sagen wir es in aller Deutlichkeit: Das ist ein Putsch gegen die österreichische Verfassung, gegen das österreichische Neutralitätsgesetz! Denn Neutralität ist die Verpflichtung an keinen Kriegen teilzunehmen; Neutralität ist die Verpflichtung, schon in Friedenszeiten alles zu unternehmen, um nicht in kriegerische Konflikte hineingezogen zu werden; Neutralität ist die Verpflichtung, sich nicht einem fremden Kommando und einer Großmachtspolitik unterzuordnen. Die SSZ ist das glatte Gegenteil der Neutralität und einer aktiven Friedenspolitik: Sie ist die Vorbereitung auf globale Kriegseinsätze, sie ist die immer engere Einbindung Österreichs in die aggressive Außen- und Militärpolitik europäischer Großmächte und sie ist der nächste Schritt in Richtung Unterordnung unter fremde Kommanden.

Dieser Putsch gegen die österreichische Verfassung fällt freilich nicht vom Himmel. Seit dem EU-Beitritt arbeiten die Machteliten daran, die Neutralität scheibchenweise zu entsorgen (sh. Chronologie der Neutralitätsverletzungen).

„Neutralität herausoperieren“

Dass Außenminister Kurz, ebenso wie davor Verteidigungsminister Doskozil, die Teilnahme an der SSZ für vereinbar mit der Neutralität erklären, zeigt nicht nur, dass sie dreiste Lügner sind. Es zeigt auch, dass sie wissen, dass die Neutralität nach wie vor tief in der österreichischen Bevölkerung verankert ist. Viele Menschen wissen oder ahnen zumindest, dass die Neutralität ein Schutz vor der militärischen Abenteuerlust der eigenen Eliten ist, die immer wieder ins Verderben geführt haben. Schon der frühere Verteidigungsminister Platter riet daher der Regierung: „Die Neutralität ist tief im Herzen der Österreicher. Man muss behutsam sein und darf das nicht herausreißen. Es ist besser, eine Operation vorzubereiten, um das vorsichtig herauszuoperieren“ (Die Presse, 5.12.2003).
Dass die FPÖ-Führung diesen Anschlag auf die Neutralität mitträgt, belegt einmal mehr, worauf die Solidarwerkstatt nicht müde wird hinzuweisen: Diese rechtsaußen-Partei war und ist zutiefst österreich- und neutralitätsfeindlich. Sie gehört zu den aggressivsten Verfechtern der EU-Militarisierung und einer europäischen Großmachtspolitik unter deutscher Vorherrschaft. HC Strache schwärmte im Frühjahr 2017 bereits von einer „EU-Armee inklusive Atomwaffen“.

Neutralität von unten verteidigen!

Die Neutralität steht nicht nur in Verfassungsrang, sie ist ein Bauelement der österreichischen Verfassung. Die einzigen, die über eine mögliche Abschaffung der österreichischen Neutralität entscheiden können, ist die österreichische Bevölkerung in einer Volksabstimmung. Außenminister Kurz hat zwar die Macht, die Teilnahmebedingungen an der SSZ zu unterzeichnen, dieser Unterschrift fehlt aber jegliche Legalität und Legitimität. Wir müssen die österreichische Verfassung und Neutralität von unten gegen die zunehmende Willkür der eigenen Machteliten verteidigen.

Was bei der obigen Aufzählung noch fehlt?

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