Offener Brief an die Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein & Hilferuf bzgl. Neutralität, Moral & des Rechts sowie der Zivilgesellschaft

Frau Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein                                                                                  – persönlich         

c/o Bundeskanzleramt der Republik Österreich                                                                  Ballhausplatz 2                                                                                                                            A – 1010   Wien

                                                                                    Innsbruck, 2019-07-03

O f f e n e r   B r i e f   &   Hilferuf

bzgl. Neutralität, Moral & des Rechts

Sehr verehrte Frau Bundeskanzlerin,

Ihre Rückantwort mit Ihrem, mir seitens des Bundeskanzleramtes übermittelten Dank greife ich mit herzlichem Dank meinerseits dafür auf und weise Sie als hochgeschätzte Juristin und ehemalige Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs auf zwei rechtlich sehr bedenkliche Umstände hin und bitte zudem um ihre rechtliche Einschätzung bzw. – noch weit wichtiger – um die Ausräumung dieser Missstände.

Einer dieser Missstände kostet und kostete Menschenleben, ist also moralisch und rechtlich untragbar, während der zweite die fehlende Rechtstreue vieler Politiker gegenüber unserer Verfassung aufzeigt, was ebenfalls  beendet werden sollte: nein muss!                                                    Der Staatsvertrag und die Verfassung müssen eingehalten werden!

Dieser offene Brief geht auch an die österreichischen Medien, damit diese ihre Aufgaben der Machtkontrolle und Kritik, wie Druck auf die Verantwortlichen durch Öffentlichkeit zu machen, gerecht werden können, sowie an die Fraktionsführer aller Parteien und unseren Bundespräsidenten. Diesmal verzichte ich auf das Ausdrucken und den Versand per Einschreiben an die größten Medien, den Herrn Bundespräsidenten und Sie: der Umwelt und meiner Portokasse zu Liebe.

Der geschätzte ORF Journalist Erich Moechel https://fm4.orf.at/tags/erichmoechel hat einen sehr informativen Vortrag in Hamburg gehalten, mit dem Titel: NSA Points of Presence in Österreich [31c3] https://www.youtube.com/watch?v=Bxu1Ysyy_Ck&t=3s der sehr gut aufzeigt, wo und wie in Österreich abgehört wird. Der ORF würde das niemals senden, da bin ich mir sicher.

Die Fornsat Station auf der Königswarte bei Hainburg kostet die ÖsterreicherInnen im Jahr nach fachlichen Schätzungen mindestens € 10 Millionen an Betreibung (sie benötigt sehr große Strommengen!) und liefert Abhördaten vom Schiffsverkehr im Mittelmeer, von arabischen Satellitentelefonen, Metadaten von zig afrikanischen Telefonbetreibern, mittels 18 hochqualitativen Parabolspiegeln vom nordafrikanischen Kontinent, arabischen Raum, sowie von Russland. Wer die Kosten der Abhörstation des österr. Bundesheeres sowie seine Adaptierungen mit großen unterirdischen Anlagen mit einem Wert von geschätzten € 150 Millionen investiert bzw. bewilligt hat, interessiert mich dabei explizit.

Mein Hausverstand sagt mir, dass diese Abhördaten von uns (Verfassungsschutz/Geheimdienst) der CIA und anderen Geheimdiensten zur Verfügung gestellt werden. Meines Wissens nach, betreibt die CIA als aktiver Kriegsakteur ein illegales Drohnenmassenmordprogramm, das vorwiegend Unschuldige (ca. 95 % !) ermordet/totschlägt und zwar auf heimtückische und grausame Weise mittels hellfire-Raketen aus 3 Kilometer Höhe! Dieses US-Drohnenmordprogramm verursacht Angst und Terror in vielen Ländern dieser Welt. Die von Österreich gelieferten Abhördaten und Metadaten vom arabischen Raum werden sicherlich für dieses Drohnenmord-Programm verwendet, also äußerst schändlich!

Es darf nicht weiter sein, dass unser Rechtsstaat, unsere Neutralität, unsere Moral, unsere Menschlichkeit und unsere Vernunft an den Toren der Abhörstation auf der Königswarte enden! Wir machen uns dadurch auch zu Komplizen vom illegal mordenden CIA!

Im Anhang I finden Sie als erstes den verschriftlichten Vortrag vom ehemaligen deutschen Bundesrichter Wolfgang Neskovic mit dem Titel: „Quo vadis NATO? – Herausforderungen für Demokratie und Recht“ Targeted Killing durch NATO-Bündnispartner und das Recht, der seine juristische Sichtweise darüber beinhaltet.

Weiters finden Sie im Anhang I als zweit gelisteten Beitrag, den Entschließungsantrag des Europäischen Parlaments zum Einsatz von bewaffneten Drohnen.

Juristische und kritische Betrachtung des Drone-War On Terror der Terror erzeugt https://www.youtube.com/watch?v=UQQA9npbYFI&t=77s

 

Die im Vortrag von Herrn Erich Moechel angeführten, weiteren zahlreichen Beispiele, wie unsere Regierung die USA in unserem Land „schalten & walten“ lassen, sind ein nicht hinnehmbarer und tragbarer SKANDAL, der von den ängstlichen und von staatlichen Steuergeldern völlig abhängigen Hofberichterstattern totgeschwiegen wird!

Im Anhang II, habe ich versucht, Ihnen umfangreich die mir bekannten zahlreichen Missstände zu unserer immerwährenden Neutralität aufzuzeigen, mit dem eindringlichen Ersuchen zu veranlassen, dass diese ausgeräumt werden, bzw. alles dafür Nötige in die Wege zu leiten!

Unsere geliebte Neutralität darf nicht weiter durch amtierende Politiker mit Füßen getreten werden.

„Politiker müssen Neutralität schützen“

Doch die Abwendung von der Neutralität bedroht nicht nur Frieden und Wohlstand, sondern ist auch verfassungswidrig. Dies hatte der 2015 verstorbene Ex-Justizminister Hans Klecatsky immer wieder betont. Im Neutralitätsgesetz erklärt Österreich „zum Zwecke der dauernden Behauptung seiner Unabhängigkeit“ seine „immerwährende Neutralität“ und verspricht, „in aller Zukunft keinen militärischen Bündnissen“ beizutreten. Bei gleich drei Ewigkeitsbegriffen – „dauernd“, „immerwährend“ und „in aller Zukunft“ – dürfe diese Verfassungsnorm nicht durch Politiker beseitigt oder eingeschränkt werden.  Bundespräsident und Bundesregierung sind laut Klecatsky verfassungsrechtlich verpflichtet, „die Neutralität der Republik positiv zu schützen – auch „geistig“, „zivil“, „politisch“, nach allen Seiten hin, also auch gegenüber der EU“. Nur ein Einziger dürfe die Neutralität antasten: das Volk in einer Volksabstimmung.

Julius Raab der Bundeskanzler, der uns den Staatsvertrag und die Neutralität bescherte, dreht sich seit dem EU-Beitritt Österreichs sicher jeden Tag im Grabe um. Fehlende Rechtstreue von Politikern, die zur Rechtstreue verpflichtet sind, in Bezug auf die Neutralität, bzw. Aushebelung und Abschaffung der Neutralität durch Politiker, ohne Einverständnis der ÖsterreicherInnen! Politiker müssen die Neutralität schützen sind aber dem NATO Angriffsbündnis unter dem Titel Partnership for peace beigetreten! Die NATO kann unseren neutralen Flugraum ohne Anmeldeverpflichtung mit ihren Flugzeugen überqueren. Es finden zahlreiche militärische Güter-, wie Personaltransporte durch Österreich statt. Unsere Teilnahme an EU-battlegroups ist nicht neutralitätskonform. Unsere Teilnahme an PESCO ebenfalls nicht. Die österreichische Regierung hat Ende 2017 klammheimlich die Teilnahme Österreichs an der sog. „Ständig Strukturierten Zusammenarbeit“ der EU (EU-SSZ bzw. Pesco (EU-Militärbündnis)) unterschrieben. Mit der EU-SSZ wird die Militarisierung der EU forciert.

Weitere Fragen/Punkte zur „immerwährenden Neutralität Österreichs“ wären:

  1. Wenn Österreich als EU-Mitglied eine gemeinsame EU-Sicherheits- und Außenpolitik betreibt, wie neutral ist man dann noch? (EU-Sanktionen Russland, etc.)
  2. z. B.: Da die EU und damit auch das angeblich immerwährende neutrale Österreich, wirtschaftliche Sanktionen gegen Russland in Friedenszeiten verhängte, kann Österreich im Kriegsfall nicht behaupten, eine Kriegspartei (US-NATO, oder nur US, …) nicht bevorteilt UND unterstützt zu haben, somit könnte Österreich im Krieg als potenzieller Gegner von Russland präventiv angegriffen werden, was ich aber nicht annehme.  
  3. Wenn Österreich eine „Partnerschaft für den Frieden“ mit einem militärischen Bündnis der NATO eingeht, wie neutral erscheint man dann überhaupt noch, vor Allem, da das NATO- Verteidigungsbündnis zu einem NATO-Angriffsverbund außerhalb des NATO-Gebietes mutierte (eine NATO-Verteidigung in Afghanistan, Irak, Libyen, Syrien, Kosovo, … ist nicht möglich!) und bereits öfters völkerrechtswidrig bombardierte.
  4. Wenn Österreich alljährlich Tausende Male NATO-Mitgliedern gestattet, bzw. unterstützt, Militärpersonal, Waffen und Munition durch Österreich zu transportieren, sind das keine neutralen Handlungen. (siehe Bericht unten)
  5. Wenn auf unseren österreichischen Truppenübungsplätzen gemeinsame Militärübungen (US-Truppen & Österreichisches BH, z. B. Truppenübungsplatz Lizum/Tirol) abgehalten werden, verhält man sich im Friedensfall gegenüber kriegsführenden Staaten (z. B. Amerika) doch nicht neutral, sondern partnerschaftlich sogar militärpartnerschaftlich!
  6. Wenn auf österreichischem Staatsgebiet, beschützt und bewacht durch die österreichische Exekutive und das österreichische Militär, bereits mehrmals das Bilderbergertreffen stattfand, das für hochrangige NATO-Vertreter (auch für internationalen Finanzmarkt und Konzernvertreter) eine Lobbyplattform gegenüber den gewichtigen europäischen Personen der europäischen (NATO-)Staaten darstellt, unterstützt man die Führung und das Vorantreiben von militärischen Agenden eines militärischen Bündnisses, wenn am Bilderbergertreffen hochrangige Militärs referieren und für NATO-Ziele werben.
  7. Wenn österreichische Firmen Waffen aller Art (Panzer, Haubitzen, Sturmgewehre, Drohnen, gepanzerte Fahrzeuge, Pistolen, Legierungen, ….) an viele NATO-Partner und die halbe Welt verkaufen, unterstützt man doch auch Kriegsparteien als Handelspartner.
  8. Wenn Österreich es ausländischen Geheimdiensten (CIA) erlaubt, z. B. auf der Königswarte eine Abhörstation für Osteuropa einzurichten und zu betreiben, ist das mit Neutralität doch nicht zu vereinbaren, da man einer Kriegspartei hilft.
  9. Wenn Österreich es einem ausländischen Geheimdienst, wie der CIA, erlaubt, neben der UNO Quartier zu beziehen, damit der CIA seine Geheimdienstarbeit im Geheimen und in aller Nähe machen kann, finde ich das neutralitätsfraglich.
  10. Wenn Österreich eine rege Zusammenarbeit und Austausch von Daten und Informationen mit mehreren ausländischen Geheimdiensten betreibt, also auch Partnerschaften mit kriegsführenden Staaten unterhält (z. B. mit dem US-Kriegsimperium, das Angriffskriege mit und durch Lügen und Gewalt initiiert, also Destabilisierungskönig, Regime Changes-Meister, False-Flag-Koordinator, Foltergefängisbetreiber, Drohnenmordunternehmen, etc. ist) wurde ebenfalls eine Partnerschaft mit einer nicht neutralen Angriffsnation eingegangen.
  11. Wenn über dem österreichischen Lufthoheitsraum zahlreiche NATO-Militärmaschinen (Deutschland aber auch die Schweiz) fliegen dürfen, hilft man in Friedenszeiten als neutraler Staat doch auch einem Militärbündnis!
  12. Eigentlich sind alle wirtschaftlichen Beziehungen zu kriegführenden Staaten gegen die Neutralität! Also dürften immerwährende neutrale Staaten keine wirtschaftlichen Beziehungen mit Amerika haben, da sie ständig Kriege außerhalb von Amerika führen!
  13. Wenn an österreichischen Universitäten für ausländische Rüstungsunternehmen geforscht und entwickelt wird und keine „Zivilklausel“ besteht unterstützt das nicht die immerwährende Neutralität!
  14. Wenn Österreich bei den EU-battle groups (Schlachttruppen unter deutschem Befehl?!) mitmacht, ist das alles Andere als neutrales Verhalten in Friedenszeiten. 

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Hier noch weitere Gesetzesstellen die unsere Neutralität „aushebelten“.

(Truppenaufenthaltsgesetz – 2001)

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20001369

(Bundesgesetz zur Ein-, Aus- und Durchfuhr von Kriegsmaterial – 1977)

 https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/1977_540_0/1977_540_0.pdf

Natürlich sind auch die EU-Beitrittsverträge und weitere EU-Verträge, sowie die Vereinbarungen zum NATO Partnership for Peace und alle geheimen Geheimdienst- und Abhör-Abkommen zwischen Österreich und Amerika u. a. Staaten nicht neutralitätsdienlich bzw. neutralitätskonform.

Forschen für den Krieg? – Hochschulen für den Frieden! Ja zur Zivilklausel! Nein zur Kriegsforschung! www.solidarwerkstatt.at

Im Anhang III möchte ich Ihnen, die von allen österreichischen Medien nicht berichtete Fluchtursache Nr. 1 näherbringen, mit der inständigen Bitte an Sie, Frau Bundeskanzlerin, diese in die Medienöffentlichkeit zu transportieren, um die Öffentlichkeit zum Umstand zu informieren, dass die Hauptursache unserer Asylwerber auf Grund von NATO Angriffskriegen entstehen. Ich habe mir die Asylbewerberstatistiken des BMI von 2002-2017 angesehen und ganz leicht erkannt, dass die drei Hauptherkunftsländer unserer Asylbewerber Afghanistan, Syrien und der Irak sind, in welchen die NATO illegale Angriffskriege durchführt, bzw. im Irak durchführte, also zerstörte Staaten und Kriegsflüchtlinge produzierte. Ich habe dazu Auflistungen angefertigt und erkannt, dass:

Österreich sich bei der NATO für ca. 150.000 Kriegsflüchtlinge (Stand Dez. 2017) bedanken kann: 73.766 aus Afghanistan, 51.734 aus Syrien, sowie 24.422 aus dem Irak.


2017- 12.540 Asylbewerber aus diesen drei Ländern – also 51,45 % aller Asylbewerber.   2016 – 23.429 Asylbewerber aus diesen drei Ländern – also 55,41 % aller Asylbewerber. 2015- 64.743 Asylbewerber aus diesen drei Ländern – also 72,18 % aller Asylbewerber. Die Halbierung der Essensversorgung in den millionenschweren Flüchtlingslagern, aufgrund der Kürzungen durch EU-Staaten der UN-Flüchtlingshilfe, haben Viele nach Europa getrieben. 2014 – 13.911 Asylbewerber aus diesen drei Ländern – also 49,57% aller Asylbewerber.  2013 – 5.048 Asylbewerber aus diesen drei Ländern – also 28.84 % aller Asylbewerber.   2012 – 5.411 Asylbewerber aus diesen drei Ländern – also 31,07 % aller Asylbewerber.   2011 – 4.515 Asylbewerber aus diesen drei Ländern – also 31,32 % aller Asylbewerber.————————————————————————————————————————————————-

Vielleicht, sehr geschätzte Frau Bundeskanzlerin, könnten Sie ja Donald Trump einen offiziellen Brief schreiben und ihm auf sachlichem, diplomatischen und juristischen Weg mitteilen, dass die Zivilgesellschaft von Österreich, sowie die Bundesregierung die Lieferung dieser Abhördaten für den arabischen & nordafrikanischen Raum für das Drohnen-Mordprogramm, sowie die Abhördaten von Russland nicht mehr mit unserer Rechtsstaatlichkeit, mit unserer Neutralität, mit unseren Gesetzen, sowie mit unserem Gewissen inkl. ökologischer Verantwortung vereinbaren können und er doch bitte  das Terror erzeugende illegale terroristische Drohnenmassenmordprogramm und den gewalttätigen US-Imperialismus einstellen soll und die vielen Tausende unschuldiger „Drohnenmassenmord-Kollateralschäden“ und Millionen Opfern von illegalen US-Kriegen, sowie die durch das von Psychologen entwickelte, systematische US-Folterprogramm einstellen und dessen Folteropfer  entschädigen soll: nein muss. Er kann uns von der Approved SIGINT Partners Liste streichen, um unseren neutralen Ruf nicht weiter zu schädigen. Wir wollen sicher auch nicht weiter den „Tier-B“Status CNO  innehaben und den ermöglichten Cyberwar in unseren Netzen bestmöglich verhindern.

Weiters, dass die Zivilgesellschaft und Bundesregierung von Österreich es nicht mehr tolerieren können, wie die CIA unsere Gastfreundschaft ausnützt und in unserem neutralen Land die UNO und viele andere (OPEC, etc.) abhört. Ich bin mir sicher, dass sie keine Berührungsängste mit dem US-Präsidenten haben und ihm mit Klartext davon überzeugen können, dass wir als neutrales Land, das in Anspruch nimmt ein Rechtsstaat zu sein, die US-imperialen Angelegenheiten nicht mehr unterstützen bzw. tolerieren können.

Bitte fordern Sie Donald Trump auch auf, damit aufzuhören, die illegalen völkerrechtswidrigen Regime Changes weiterhin zu unternehmen! Aus dem Fachbuch von Prof. Dr. Rainer Mausfeld: Warum schweigen die Lämmer, Seite 41: Gelungene (+) oder versuchte (-) „Systemwechsel durch die USA: China 1949 bis Anfang 1960er (-), Albanien 1949-53 (-); DDR 1950er (-), Iran 1953 (+) Guatemala 1954 (+), Costa Rica bis Mitte 1950er (-); Syrien 1956/7 (-); Ägypten 1957 (-); Indonesien 1957/8 (-); Britisch-Guayana 1953-64 (+); Irak 1963 (+); Nordvietnam 1945-73; Kambodscha 1955-70 (+); Laos 1958 (+); 1959 (+), 1960 (+); Ecuador 1960-63 8+); Kongo 1960 (+); Frankreich 1965 (-); Brasilien 1962-64 (+); Dominikanische Republik 1963 (+); Kuba 1959 bis heute (-); Bolivien 1964 (+); Indonesien 1965 (+); Ghana 1966 (+), Chile 1964-73; Griechenland 1967 (+); Costa Rica 1970-71 (-); Bolivien 1971 (+); Australien 1973-75 (+); Angola 1975, 1980er (-); Zaire 1975 (-); Portugal 1974-76 (+); Jamaika 1976-80 (+); Seychellen 1979-81 (-); Tschad 1981-82 (+), Grenada 1983 (+); Südjemen 1982-84 (-); Suriname 1982-84 (-); Fidschi 1987 (+); Libyen 1980er (-); Nicaragua 1981-90 (+); Panama 1989 (+); Bulgarien 1990 (+); Albanien 1991 (+); Irak 1991 (-); Afghanistan 1980er (+); Somalia 1993 (-); Jugoslawien 1999-2000; Ecuador 2000 (+); Afghanistan 2001 (+); Venezuela 2002 (+); Irak 2003 (+); Haiti 2004 (+); Somalia 2007 bis heute (-); Honduras 2009 (+); Libyen 2011 (+); Syrien 2012 (-); Ukraine 2014 (+)

Aus dem Sachbuch Illegale Kriege von Dr. Daniele Ganser kann man entnehmen, dass die USA seit dem Zweiten Weltkrieg die UN-Charta vielfach ungestraft brach und illegale Angriffskriege führte und führt, was von den Medien unzureichend kritisiert wurde und wird und für 20-30 Millionen Kriegstote ursächlich war. Die Medien unterliegen normalerweise einer aktiven Friedensverpflichtung, die sie aber unzureichend nachkommen. Viele von den Mainstreammedien kann man sogar als Kriegsverkäufer ansehen, da sie die Regime Changes und illegalen Natokriege den Lesern verharmlosen, nötig erscheinen oder schmackhaft machen. Ich erinnere:  Iran 1953, Guatemala 1954, Kuba 1961, Vietnam/Laos/Kambodscha 1964, Nicaragua 1986, Libyen 1986, Panama 1989, Bosnien 1991, Serbien 1999, Afghanistan 2001, Irak 2003, Syrien 2001, Ukraine 2014, Jemen 2015. Wir sollten unsere Scheinheiligkeit beenden und dem Partnership for Peace-Programm der zu einem Angriffsbündnis verkommenen Nato, längst den Rücken kehren! Ein Pressesprecher der Nato, Dr. Jamie Shea, hat es offen ausgesprochen: „Den Krieg per Medienkampagnen zu verkaufen, darauf kommt es an, da es strategischer Bestandteil des Krieges ist.“  https://www.youtube.com/watch?v=LIcu1rzsAhs&t=104s

2009 wurde das CIA-Dossier von Otto Schulmeister, dem ehemaligen Chefredakteur der Presse, publik, das eine umfangreiche Zusammenarbeit dokumentiert. Der Chefredakteur und die CIA. Die klandestine Zu­sam­men­arbeit zwischen west­lichen Geheim­diensten und Medien ist seit langem bekannt und vielfach dokumentiert. https://swprs.org/der-chefredakteur-und-die-cia/

Liebe Frau Bundeskanzlerin, international scheint es kein wirksames Recht zu geben da Amerika sich über das Recht stellt und es massiv bricht. Die Amerikaner drohen sogar den Niederländern (und uns Europäern) mit militärischen Einzug, sollte auch nur ein einziger US-Staatsbürger vom Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag angeklagt werden.

Sie könnten Donald Trump auch anbieten, ihm einen leicht erreichbaren Weg aufzuzeigen, wie sich Amerika von einer Oligarchie in eine transparente Demokratie zurückverwandeln könnte, obwohl Amerika nie eine wirkliche Demokratie war, was von den Gründervätern auch nicht beabsichtigt wurde. Dazu muss der sehr mächtige militärisch-industrielle-mediale-parlamentarische Komplex in Amerika von seinem gewalttätigen US-imperialen Kurs abgebracht werden, damit sich Friede & Fairness viel mehr verbreiten können! Hierzu ein umfangreicher Artikel über die Akteure des militärisch-industriellen-Komplexes:

https://www.aktivist4you.at/2016/08/29/der-amerikanische-militaerisch-industrielle-parlamentarische-medien-komplex-des-kriegsimperiums-das-hydra-ungeheuer-der-us-kriegspartei-bei-klar-sehen-eine-analyse-hauptantriebskraefte-und-ursache/

Gerne stehe ich für etwaige Fragen zur Verfügung und erwarte interessiert Ihre Rückmeldung oder Beendigung der Beteiligung Österreichs am US-Drohnenmordprogramm und zur Wiederherstellung unserer Neutralität, wie es mich sehr freut in den Medien zur NATO als Hauptfluchtursache unserer Asylbewerber berichtet zu wissen.

Ich wünsche Ihnen nochmals eine erfolgreiche, Österreich nützende Kanzlerschaft und ersuche dazu eindringlich rechtsstaatliche/staatliche/demokratische Missstände zu beheben, bzw. dies zu lassen.

Inzwischen verbleibe ich mit freundlichen Grüßen aus Innsbruck, Ihr Klaus Schreiner

Buchhaltungsbüro & Lohnverrechnung

 

Tel. +43/664/531 43 69


Anhang I

Aus dieser Quelle zur weiteren Verbreitung entnommen: http://www.nachdenkseiten.de/?p=17283

  1. Mai 2013 um 9:43 Uhr | Verantwortlich: Wolfgang Lieb

„Quo vadis NATO? – Herausforderungen für Demokratie und Recht“

Eingangsstatement Forum II – Targeted Killing durch NATO-Bündnispartner und das Recht.

Von Wolfgang Neskovic, MdB

Philosophen der Frankfurter Schule glauben, dass die Sprache, die wir wählen, das Bewusstsein prägt, das wir haben.

Dieses Bewusstsein ist alles was wir haben – wenn wir unterscheiden wollen zwischen richtig und falsch, zwischen ehrlich und verlogen und zwischen gerecht und ungerecht.

Sie werden vermutlich alle sagen, dass Sie sich genau darum auch redlich bemühen.

Ich sage Ihnen, dass uns genau das schwerfällt, wenn wir uns eine innere Haltung zu militärischen Fragen bilden wollen.

Denn in diesem Bereich hat sich eine Sprache gebildet, die alles unternimmt, unser Bewusstsein zu vernebeln.

Wenn ein junger Mensch im Krieg stirbt, dann heißt es, er oder sie sei „im Felde gefallen“.

Das klingt nach Sommerheu und einem folgenlosen Straucheln. Ein Mensch fällt und steht dann wieder auf.

Doch der Gefallene wurde in Wahrheit von Granaten zerfetzt oder von Kugeln durchsiebt und dies oft bis zur Unkenntlichkeit.

Vielleicht hat diesen Menschen im Felde auch „freundliches Feuer“ getötet.

Der Begriff suggeriert, dass sich der Kugelhagel in gute und schlechte Geschosse teilen ließe.

Der Begriff reduziert die Tragik eines menschlichen Todes auf die Dimension eines unglücklichen Eigentors beim Fußball.

Und auch der Begriff, den wir hier heute vor uns haben, ist ein vernebelnder Begriff.

„Gezielte Tötung“

Er besteht aus zwei verschiedenen sprachlichen Verblendungen, die kombiniert worden sind, um unser ethisches und juristisches Urteilsvermögen zu trüben.

Die „Gezieltheit“ soll Präzision und Verlässlichkeit suggerieren. Ein einziger Feind wird zur Tötung unter allen anderen ausgewählt, die unbeteiligt bleiben.

Die Wahrheit ist, dass gezielte Tötungen ganz regelmäßig auch unbeteiligte Zivilisten treffen.

Die militärische Sprache nennt das dann einen „Kollateralschaden“.

Der zweite Teil des Begriffes lautet „Tötung“.

Er hat die Funktion, dem juristisch wertenden Verstand eine falsche juristische Qualifikation unterzuschieben.

Im deutschsprachigen Raum ist die vorsätzliche Tötung eines Menschen ein Totschlag und keine „Tötung“.

Die Tötung ist für sich genommen reine Tathandlung, die noch nichts über die Strafwürdigkeit der Vorgänge aussagt.

Im angelsächsischen Raum ist die vorsätzliche Tötung eines Menschen in der Regel „Murder“ nicht „Killing“.

Auch hier haben wir eine Art extra-juristische Klangfarbe.

„Töten, also „kill“ – das tut ein Staat, der die Todesstrafe vollstreckt. Das tut ganz regelmäßig der Soldat. Das trifft auch auf den Polizisten zu, der Leben schützen muss.

Nur der Verbrecher ist ein „murderer“.

Der Begriff der gezielten Tötung setzt sich mithin aus zwei Verschleierungen zusammen.

Fügt man sie wieder zusammen, kann man diesen Begriff übersetzen.

Gezielte Tötung sei danach, die legale Tötung eines Menschen, von der andere Menschen unbetroffen bleiben würden.

Die Wahrheit ist: Gezielte Tötungen sind meist gewöhnlicher strafbarer Totschlag und die von Drohnen eingesetzten Raketen verbrennen unbeteiligte Zivilisten und unter ihnen auch immer wieder Kinder.

In der Regel dürften damit – wegen der Merkmale der besonderen Grausamkeit, der Heimtücke und der Verwendung gemeingefährlicher Mittel– auch Mordmerkmale erfüllt sein, mithin die Straftat des Mordes vorliegen.

Doch auch im Krieg gilt das Recht.

Doch auch im Krieg gibt es immer den Versuch, das Recht in sein Gegenteil verkehren.

Ich möchte deswegen den Begriff der „gezielten Tötungen“ nun juristisch vom Kopf auf die Füße stellen.

Das wichtigste Regelwerk des Krieges sind die Genfer Konventionen und ihre Zusatzprotokolle.

Sie haben sich in einem steten Lernprozess der sich stets veränderten Kriegsführung angepasst.

Es waren stets die Erfahrungen aus Kriegen, die zur Aufstellung von Regeln für die Begrenzung ihrer Greuel führten.

Bei asymmetrischen militärischen Konflikten entbehrt das humanitäre Völkerrecht auf den ersten Blick jedoch eindeutiger Aussagen.

Den scheinbaren Mangel an Regeln deuteten nordamerikanische Juristen, aber auch deutsche Rechtswissenschaftler und Politiker in einen Freibrief für die Kriegsführung Amerikas um.

Ausgangspunkt der „gezielten Tötung“ ist der Begriff des „ungesetzlichen“ oder rechtswidrigen“ Kombattanten.

Doch auch dieser Begriff ist ein juristisches Kunstprodukt.

Das humanitäre Völkerrecht unterscheidet vielmehr abschließend zwischen „Kombattanten“ und „Zivilisten“.

Als Kombattanten werden die Angehörigen der Streitkräfte einer am Konflikt beteiligten Partei angesehen.

Für die Rechtfertigung einer (gezielten) Tötung von Zivilisten oder Kombattanten ist zu unterscheiden.

Es kommt darauf an, ob die Zielperson zuverlässig als Feind erkennbar ist.

Bei Zivilisten ist für diese Erkennbarkeit eine unmittelbare Teilnahme an feindlichen (Kampf-)Handlungen erforderlich.

Ein Zivilist darf daher nur in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Gefechtssituation getötet werden.

Für die Tötung von Kombattanten hingegen genügt allein dessen organisatorische Zugehörigkeit zu den Streitkräften.

Die Amerikaner akzeptieren diese Logik des Völkerrechts nicht.

Sie verzichten deswegen bei der Bekämpfung von vermeintlichen und echten Terroristen auf die Erkennbarkeit im Gefecht.

Andere Staaten der ISAF, wie Deutschland, widersprechen nicht.

Sie argumentieren, dass es sie militärisch benachteilige, wenn sie Personen, die sie für Terroristen halten, nicht wie Kombattanten bei jeder Gelegenheit töten könnten.

Folgerichtig müssten die Amerikaner und ihre Verbündeten jedoch den schlafenden Terroristen insgesamt den Status eines Kombattanten zubilligen.

Doch diese Beurteilung versagen die USA bewusst den Kämpfern der Al Kaida und der Taliban.

Denn Kombattanten genießen auch den Schutz der Genfer Kriegsregeln.

Sie dürfen strafrechtlich nicht verfolgt werden. Sie sind als Kriegsgefangene zu behandeln.

Das lässt insbesondere Folter oder entwürdigende Behandlung ausscheiden.

Nach dem elften September suchten sich die U.S.A. einem völkerrechtlichen Dilemma zu entziehen.

Wenn die Terroristen wie Kombattanten zu behandeln wären, dann ließe sich zwar ein Krieg mit regulären Streitkräften gegen sie führen, der gezielte Tötung einschließen würde.

Eine strafrechtliche Behandlung schiede aber aus.

Falls es sich dagegen um Zivilisten handelte, wäre man auch gezwungen, sie wie solche als Terroristen anzuklagen und zu verurteilen.

Gezielte Tötungen mit Drohnen abseits der Kampfhandlungen wären dann illegal.

So ersannen amerikanische Völkerrechtler der Bush-Regierung jenseits der Genfer Konventionen die Figur des kriminellen bzw. rechtswidrigen Kämpfers, der weder den Schutz der zivilen, noch der militärischen Einstufung genießt.

Die Obama Administration hat diese Rechtsaufassung übernommen.

Bundesrepublikanische Juristen und Politiker pflichteten ihr bei.

Man benötige die dritte Kategorie des Feindes.

Gegenüber einem rücksichtslosen Angreifer sei Rücksichtnahme hinderlich.

Doch diese Argumentation ist juristisch haltlos. Denn die Genfer Regeln sind nicht von ihrer gegenseitigen Einhaltung abhängig.

Sie verpflichten jede Konfliktpartei unabhängig von der anderen.

Nur so lässt sich der in Kriegen üblichen gegenseitigen Verrohung wirkungsvoll entgegenwirken – ein Hauptziel der Konventionen.

Es ist eine Umgehung der Genfer Konventionen, wenn zwei typisch unterschiedliche Schutzgruppen, Zivilisten und Kombattanten, in untypischer Weise verschmolzen werden, so dass in der Synthese weniger Schutz als für die getrennten Gruppen verbleibt.

Diese Art der „Rechtsfortbildung“ bedeutete eine Erleichterung des Kriegshandwerkes zum Schaden der Humanität.

Das ist das ganze Gegenteil der Idee der Genfer Abkommen.

Tatsächlich ist der Katalog der Genfer Gewaltbegrenzungen sehr viel aktueller, als behauptet wird. Unklarheiten bei der Unterscheidung von Kombattanten und Zivilisten werden von Artikel 50 Absatz 1 des ersten Zusatzprotokoll behandelt:

Im Zweifel ist der Mensch ein Zivilist.

Wer Zivilisten, die nicht unmittelbar an Kampfhandlungen beteiligt sind, gezielt tötet, ist nach deutschen Recht ein gewöhnlicher Totschläger oder Mörder.

Wer anderen dabei Hilfe leistet, der macht sich der Beihilfe zum Totschlag oder zum Mord schuldig.

Dass diese Tötungen in staatlichem Auftrag erfolgen ist gänzlich irrelevant.

Dass Tötungen oder Beihilfehandlungen im staatlichen Auftrag geschehen, ist dabei gänzlich unerheblich.

Denn es ist eine zentrale Idee des Rechtsstaates, dass das Recht eben auch und gerade den Staat selbst bindet.

Bei Organisationen wie Al Qaida handelt es sich um ein Netzwerk krimineller Zivilisten.

Außerhalb einer Gefechtssituation sind die Taliban wie Verbrecher zu behandeln. Sie sind festzunehmen, anzuklagen und im Falle nachgewiesener Schuld zu bestrafen.

Solche Vorgehensweise würde nicht nur die Rechte der Terroristen achten.

Sie schützte vor allem auch die Rechte der Nicht-Terroristen.

Denn erst in einem Gerichtsprozess erweist sich, ob ein Mensch tatsächlich Terrorist ist oder nur dafürgehalten wurde.

Eine Leistung, die von militärischen oder geheimdienstlichen Beurteilungen nie zu vollbringen wäre.

Nach ihrer Logik ist ein Mensch im Zweifel ein Terrorist.

Ihre Drohnen töten jeden, der sich im Wirkungskreis ihrer Waffen befindet.

Das führt zum wichtigsten Unterschied zwischen dem Abschussbefehl einer Rakete und der Verkündung eines Strafurteils.

Im Gerichtssaal gibt es keinen tödlichen Kollateralschaden.

Nun können Sie es sich leicht oder schwermachen.

Sie machen es sich selbstverständlich schwer, wenn sie die sprachliche und juristische Verschleierung der „gezielten Tötung“ durchdringen und sie als das benennen, was sie ist: Totschlag oder Mord im staatlichen Auftrag.

Ich möchte Ihnen daher eine Ermutigung an die Hand geben.

Es ist – in unserem Zeitalter – nicht die Aufgabe der Rechtswissenschaft und der politischen Wissenschaft den Mächtigen nach dem Munde zu reden und ihre Handlungen zu rechtfertigen.

Ganz im Gegenteil.

Die Macht hat ohnehin die Macht zu tun, was sie wünscht.

Die schwierige Aufgabe liegt vielmehr darin, die Macht zu begrenzen und an die Grundsätze des Rechts und der Humanität zu binden.

Das Recht ist eine zivilisatorische Errungenschaft, die verteidigt werden muss. Gerade im Umfeld bewaffneter Auseinandersetzungen, in denen die Regeln der Kriegführung den Krieg erschweren.

Denn wenn alle Staaten, die sich vom Terror bedroht sehen, sich herausnehmen, weltweit auf Verdächtige zu schießen, lösen sich nicht nur die Grenzen des Rechts, sondern auch die Grenzen der Staaten auf.

Kein Gericht kann mehr überprüfen, was über Tod und Leben der Bürger entscheidet. Darüber befindet hinter verschlossenen Türen allein die „Internationale der Geheimdienste“.

Ihre Willkür ersetzt dann die Regeln der Kriegführung. Ohne Achtung vor rechtlichen Normen wird der Globus zur Kampfzone.

Wenn man das zu Ende denkt, kommt man zu aberwitzigen Szenarien: Amerikanische Drohnen über dem Brandenburger Tor, nordkoreanische Drohnen über Washington.

Ich danke Ihnen

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Aus dieser Quelle zur weiteren Verbreitung entnommen: 

http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+MOTION+P7-RC-2014-0201+0+DOC+XML+V0//DE

Zur Erinnerung: 

Entschließung des Europäischen Parlaments zum Einsatz von bewaffneten Drohnen ((2014/2567(RSP)
Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf die Berichte über den Einsatz bewaffneter Drohnen, die vom UN-Sonderberichterstatter über außergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen am 28. Mai 2010 und am 13. September 2013 sowie vom UN-Sonderberichterstatter über die Förderung und den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten bei der Bekämpfung des Terrorismus am 18. September 2013 vorgelegt wurden,

–   unter Hinweis auf die Erklärung des UN-Generalsekretärs Ban Ki-moon vom 13. August 2013 über den Einsatz bewaffneter Drohnen,

–   unter Hinweis auf die Anhörung vom 25. April 2013 zu den Folgen des Einsatzes von Drohnen für die Menschenrechte, die vom Unterausschuss Menschenrechte des Europäischen Parlaments gemeinsam mit dem Unterausschuss für Sicherheit und Verteidigung organisiert wurde,

–   unter Hinweis auf seine Studie mit dem Titel „Folgen des Einsatzes von Drohnen und unbemannten Robotern in der Kriegsführung für die Menschenrechte“ vom 3. Mai 2013,

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 19. und 20. Dezember 2013 über die Vorarbeiten zu einem Programm für die nächste Generation von europäischen ferngesteuerten Flugsystemen (RPAS) für mittlere Flughöhen mit großer Reichweite,

–   gestützt auf Artikel 110 Absätze 2 und 4 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass der Einsatz ferngesteuerter Flugsysteme (RPAS, nachfolgend „Drohnen“) im Rahmen tödlicher extraterritorialer Militäroperationen in den letzten 10 Jahren stark angestiegen ist;

B.  in der Erwägung, dass die Zahl der Zivilisten, die bisher bei Drohnenangriffen außerhalb der als Konfliktgebiete deklarierten Gebiete getötet, schwer verletzt oder traumatisiert und aus ihrem Lebensalltag gerissen wurden, nicht bekannt ist;

C. in der Erwägung, dass Staaten verpflichtet sind, umgehend unabhängige Untersuchungen einzuleiten, wenn der Verdacht besteht, dass bei Drohnenangriffen Zivilisten getötet wurden, und dass sie, wenn dieser Verdacht sich bestätigt, dazu verpflichtet sind, die Verantwortlichen öffentlich zur Rechenschaft zu ziehen und zu bestrafen und den Familien der Opfer Zugang zu Rechtsmitteln zu gewähren sowie Schadensersatz zu leisten;

D. in der Erwägung, dass nach Artikel 51 Absatz 2 des I. Zusatzprotokolls zu den Genfer Konventionen gilt, dass „[d]ie Anwendung oder Androhung von Gewalt mit dem hauptsächlichen Ziel, Schrecken unter der Zivilbevölkerung zu verbreiten, […] verboten [ist]“;

E.  in der Erwägung, dass Drohnenangriffe eines Staates auf außerhalb des erklärten Kriegsgebiets liegende Gebiete eines anderen Staates ohne dessen Zustimmung oder die Zustimmung des UN-Sicherheitsrats einen Verstoß gegen das Völkerrecht und eine Verletzung der territorialen Integrität und der Souveränität des betroffenen Landes darstellen;

F.  in der Erwägung, dass nach den internationalen Menschenrechtsvorschriften willkürliche Tötungen grundsätzlich verboten sind; in der Erwägung, dass die gezielte Tötung von Menschen in nicht kriegsführenden Staaten nach dem humanitären Völkerrecht nicht zulässig ist;

G. in der Erwägung, dass sieben Mitgliedstaaten (Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, die Niederlande, Polen und Spanien) mit der Europäischen Verteidigungsagentur (EDA) eine Absichtserklärung unterzeichnet haben, in der sie die Agentur mit einer Studie über die gemeinsame Produktion von MALE-Drohnen (Drohnen für mittlere Flughöhen mit großer Reichweite) beauftragen, die für Angriffe auf militärische Ziele oder zur Überwachung von Flüchtlingsbooten im Mittelmeer eingesetzt werden können; in der Erwägung, dass damit die Arbeit an einem europäischen ferngesteuerten Flugsystem (RPAS) beginnt;

H. in der Erwägung, dass Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die der Konstruktion von Drohnen – sowohl für militärische als auch für zivile Zwecke – gewidmet sind, mit EU-Mitteln gefördert wurden und dass diese Förderung in Zukunft fortgesetzt werden soll;

1.  ist über den Einsatz bewaffneter Drohnen außerhalb des internationalen Rechtsrahmens zutiefst besorgt; fordert die EU nachdrücklich auf, sowohl auf der europäischen als auch auf der internationalen Ebene eine politische Lösung zu erarbeiten, um angemessen darauf zu reagieren und für die Achtung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts einzutreten;

2.      fordert die Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik, die Mitgliedstaaten und den Rat auf,

a)      sich gegen die Praxis gezielter außergerichtlicher Tötungen auszusprechen und diese Praxis zu verbieten,

b)     dafür zu sorgen, dass die Mitgliedstaaten im Einklang mit ihren rechtlichen Verpflichtungen keine rechtswidrigen gezielten Tötungen verüben oder solche Tötungen durch andere Staaten begünstigen,

c)      bewaffnete Drohnen in die einschlägigen europäischen und internationalen Abrüstungs- und Rüstungskontrollregelungen aufzunehmen,

d)     die Entwicklung, Produktion und Verwendung von vollkommen autonom funktionierenden Waffen, mit denen Militärangriffe ohne Mitwirkung des Menschen möglich sind, zu verbieten,

e)      dafür zu sorgen, dass Maßnahmen im Einklang mit den Verpflichtungen im Rahmen des innerstaatlichen Rechts und des Völkerrechts getroffen werden, sobald Grund zu der Annahme besteht, dass eine Person oder eine Organisation in ihrem Rechtsgebiet mit im Ausland verübten rechtswidrigen gezielten Tötungen in Verbindung gebracht werden kann,

f)      die Arbeit und die Umsetzung der Empfehlungen des UN-Sonderberichterstatters über außergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen und des UN-Sonderberichterstatters über die Förderung und den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten bei der Bekämpfung des Terrorismus zu unterstützen;

3.      fordert den Rat auf, einen gemeinsamen Standpunkt der EU zum Einsatz bewaffneter Drohnen anzunehmen;

4.      fordert die EU auf, darauf hinzuwirken, dass Drittländer in Bezug auf die Rechtsgrundlage für den Einsatz bewaffneter Drohnen und den verantwortungsvollen Umgang mit dieser Technologie mehr Transparenz und Rechenschaftspflicht walten lassen, damit Drohnenangriffe gerichtlich überprüfbar sind und sichergestellt werden kann, dass die Opfer rechtswidriger Drohnenangriffe effektiv Zugang zu Rechtsbehelfen erhalten;

5.      fordert die Kommission darüber hinaus auf, es über die Verwendung von EU-Mitteln für Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die der Konstruktion von Drohnen gewidmet sind, jederzeit ordnungsgemäß zu unterrichten; fordert, dass bei künftigen Projekten zur Entwicklung von Drohnen Folgenabschätzungen in Bezug auf die Menschenrechte durchgeführt werden;

6.      beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission / Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Europäischen Auswärtigen Dienst, den Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem UN-Sonderberichterstatter über außergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen, dem UN-Sonderberichterstatter über die Förderung und den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten bei der Bekämpfung des Terrorismus und dem UN-Generalsekretär zu übermitteln.

Anhang II – Neutralität

Fehlende Rechts treue von Politiker, die zur Rechts treue verpflichtet sind, in Bezug auf die Neutralität, bzw. Aushebelung und Abschaffung der Neutralität durch Politiker, ohne die Bürgerinnen darüber befragt oder informiert zu haben.

Zur Neutralität schreibt die Wiki hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Neutralit%C3%A4t_(Internationale_Politik AUSZUG:

Von Dauernder Neutralität spricht man, wenn sich ein Staat zur immerwährenden Neutralität in allen Konflikten bekennt. (Quelle 1899 und 1907 haben die Haager Friedenskonferenzen genauer definiert, welches Verhalten von einem neutralen Staat genau zu erwarten ist. Er hat sich schon in Friedenszeiten so zu verhalten, dass er im Kriegsfall glaubhaft feststellen kann, keine der Kriegsparteien zu bevorzugen bzw. zu benachteiligen und an keinen Kampfhandlungen teilzunehmen oder sie zu fördern. Dabei geht es nicht nur um militärische Angelegenheiten, sondern ebenso um wirtschaftliche Beziehungen, die neutral zu gestalten sind. Das Verhalten des Neutralen umfasst somit nicht nur die formale Bündnisfreiheit, sondern auch das Glaubhaftmachen der neutralen Haltung. Nur so kann der Neutrale allenfalls vermeiden, im Krieg als potentieller Gegner präventiv angegriffen zu werden. …

Im völkerrechtlichen Sinne wird Neutralität heute vor allem militärisch definiert: Neutral ist, wer keiner offensiv kriegführenden Kriegspartei oder keinem militärischen Bündnis angehört.

„Politiker müssen Neutralität schützen“

Doch die Abwendung von der Neutralität bedroht nicht nur Frieden und Wohlstand, sondern ist auch verfassungswidrig. Dies hatte der 2015 verstorbene Ex-Justizminister Hans Klecatsky immer wieder betont. Im Neutralitätsgesetz erklärt Österreich „zum Zwecke der dauernden Behauptung seiner Unabhängigkeit“ seine „immerwährende Neutralität“ und verspricht, „in aller Zukunft keinen militärischen Bündnissen“ beizutreten. Bei gleich drei Ewigkeitsbegriffen – „dauernd“, „immerwährend“ und „in aller Zukunft“ – dürfe diese Verfassungsnorm nicht durch Politiker beseitigt oder eingeschränkt werden. Bundespräsident und Bundesregierung sind laut Klecatsky verfassungsrechtlich verpflichtet, „die Neutralität der Republik positiv zu schützen – auch „geistig“, „zivil“, „politisch“, nach allen Seiten hin, also auch gegenüber der EU“. Nur ein Einziger dürfe die Neutralität antasten: das Volk in einer Volksabstimmung.

Die österr. immerwährende Neutralität wurde u. wird, entgegen dem Mehrheitswillen der Österreicher, aber seitens der Politiker mit Füßen getreten und ihr das Leben ausgehaucht. Die von staatlichen Hunderten millionenschweren alljährlichen Anzeigengeldern völlig abhängigen Medien verhalten sich vorauseilend politisch korrekt & unkritisch und verabsäumen die Macht zu kontrollieren und die Bürgerinnen darüber sachlich zu informieren. 

Die österreichische Regierung hat Ende 2017 klammheimlich die Teilnahme Österreichs an der sog. „Ständig Strukturierten Zusammenarbeit“ der EU (EU-SSZ bzw. Pesco (EU-Militärbündnis)) unterschrieben. Mit der EU-SSZ wird die Militarisierung der EU forciert.

Mit der „Ständig Strukturierten Zusammenarbeit“ (EU-SSZ bzw. Pesco) wird die EU-Militarisierung forciert. Für Österreich läuft die EU-SSZ-Teilnahme auf die Verdreifachung der Militärausgaben und die völlige Demontage der Neutralität hinaus. Unterstützt daher diese Petition „Ja zur Neutralität! Nein zur EU-SSZ!“

Die EU-SSZ-Mitglieder müssen sich dazu verpflichten

  • ihre Militärausgaben ständig zu erhöhen (das EU-Parlament hat als Ziel 2% des BIP angemahnt, das wäre eine Verdreifachung des österreichischen Militärbudgets!)
  • sich an globalen EU-Militärmissionen zu beteiligen (z.B. im Rahmen der EU-Battlegroups)
  • sich an verschiedenen EU-Aufrüstungsprojekten zu beteiligen (z.B. Einrichtung eines EU-Gebirgskampfzentrums in den österreichischen Alpen)
  • Substantielle Unterstützung künftiger Auslandsoperationen der EU, etwa durch Truppen, Material, Training oder Infrastruktur. Beispielhaft genannt werden die EUFOR-Truppen, die unter anderem im Kongo, im Tschad, in der Zentralafrikanischen Republik oder in Somalia zum Einsatz kamen bzw. kommen.
  • Die Teilnahme an mindestens einem (Rüstungs-)Projekt, das strategische Fähigkeiten der EU entwickelt oder zur Verfügung stellt.
  • Die Sicherstellung, dass Rüstungsprojekte die Konkurrenzfähigkeit der europäischen Rüstungsindustrie am Weltmarkt verbessern
  • Den Ausbau von gemeinsamen Rüstungsprojekten und eine intensive Beteiligung an einem künftigen gemeinsamen Fonds für EU-Militärausgaben

Die Mitgliedsstaaten müssen künftig über die Möglichkeit verfügen, für militärische Einsätze der EU „im Bedarfsfall bewaffnete Einheiten sowie logistische Unterstützung innerhalb von 5 bis 30 Tagen für eine Dauer von 30 bis 120 Tagen bereitzustellen“.

Die EU-SSZ ist ein weiterer Schritt in Richtung einer imperialen EU-Armee unter Brüsseler Kommando. Die Teilnahme an dieser EU-Militärunion ist ein Großangriff auf die österreichische Neutralität, die nach wie vor in Verfassungsrang steht. Denn die Neutralität verpflichtet dazu, an keinen Kriegen teilzunehmen und schon in Friedenszeiten alles zu unternehmen, um nicht in Kriege hineingezogen zu werden.

Wir wollen nicht, dass Milliarden für Aufrüstung verpulvert werden und Menschenleben für globale Militärmissionen aufs Spiel gesetzt werden. Wir wollen eine aktive Friedens- und Neutralitätspolitik, die sich für internationale Abrüstung und friedliche Konfliktlösungen einsetzt.

— Weitere Fragen/Punkte zur „immerwährenden Neutralität Österreichs“ wären:

  1. Wenn Österreich als EU-Mitglied eine gemeinsame EU-Sicherheits- u. Außenpolitik betreibt, wie neutral ist man dann noch? (EU-Sanktionen Russland, etc.)
  2. Z. B.: Da die EU und damit auch das angeblich immerwährende neutrale Österreich, wirtschaftliche Sanktionen gegen Russland in Friedenszeiten verhängte, kann Österreich im Kriegsfall nicht behaupten, eine Kriegspartei (US-NATO, oder nur US, …) nicht bevorteilt UND unterstützt zu haben, somit könnte Österreich im Krieg als potenzieller Gegner von Russland präventiv angegriffen werden, was ich aber nicht annehme.  
  3. Wenn Österreich eine „Partnerschaft für den Frieden“ mit einem militärischen Bündnis der NATO eingeht, wie neutral erscheint man dann überhaupt noch, vor allem, da das NATO- Verteidigungsbündnis zu einem NATO-Angriffsverbund außerhalb des NATO-Gebietes mutierte (eine NATO-Verteidigung in Afghanistan, Irak, Libyen, Syrien, Kosovo, … ist nicht möglich!) und bereits öfters völkerrechtswidrig bombardierte.
  4. Wenn Österreich alljährlich Tausende Male NATO-Mitgliedern gestattet bzw. unterstützt, Militärpersonal, Waffen und Munition durch Österreich zu transportieren, sind das keine neutralen Handlungen. (siehe Bericht unten)
  5. Wenn auf unseren österr. Truppenübungsplätzen gemeinsame Militärübungen (US-Truppen & Österr. BH, z. B. Truppenübungsplatz Lizum/Tirol) abgehalten werden, verhält man sich im Friedensfall gegenüber kriegsführenden Staaten (z. B. Amerika) doch nicht neutral, sondern partnerschaftlich sogar militärpartnerschaftlich!
  6. Wenn auf österr. Staatsgebiet, beschützt und bewacht durch die österr. Exekutive und das österr. Militär, bereits mehrmals das Bilderbergertreffen stattfand, das für hochrangige NATO-Vertreter (auch für intern. Finanzmarkt und Konzernvertreter) eine Lobbyplattform gegenüber den gewichtigen europäischen Personen der europäischen (NATO)-Staaten darstellt unterstützt man die Führung und das Vorantreiben von militärischen Agenden eines militärischen Bündnisses, wenn am Bilderbergertreffen hochrangige Militärs referieren und für NATO-Ziele werben.
  7. Wenn österr. Firmen Waffen aller Art (Panzer, Haubitzen, Sturmgewehre, Drohnen, gepanzerte Fahrzeuge, Pistolen, Legierungen, ….) an viele NATO-Partner und die halbe Welt verkaufen, unterstützt man doch auch Kriegsparteien als Handelspartner.
  8. Wenn Österreich es ausländischen Geheimdiensten (CIA) erlaubt, z. b. auf der Hohen Warte eine Abhörstation für Osteuropa einzurichten und zu betreiben ist das mit Neutralität doch nicht zu vereinbaren, da man einer Kriegspartei hilft.
  9. Wenn Österreich es einem ausländischen Geheimdienst, der CIA, erlaubt, neben der UNO Quartier zu beziehen, damit der CIA seine Geheimdienstarbeit im Geheimen und in aller Nähe machen kann, finde ich das neutralitätsfraglich.
  10. Wenn Österreich eine rege Zusammenarbeit und Austausch von Daten und Informationen mit mehreren ausländischen Geheimdiensten betreibt, also auch Partnerschaften mit kriegsführenden Staaten unterhält (z. B. mit dem US-Kriegsimperium der Angriffskriege mit u. durch Lügen und Gewalt, Destabilisierungskönig, Regime Changes-Meister, False-Flag-Koordinator, Foltergefängisbetreiber, Drohnenmordunternehmen, …) wurde ebenfalls eine Partnerschaft mit einer nichtneutralen Angriffsnation eingegangen.
  11. Wenn über dem österreichischen Lufthoheitsraum zahlreiche NATO-Militärmaschinen (Deutschland aber auch die Schweiz) fliegen dürfen, hilft man in Friedenszeiten als neutraler Staat doch auch einem Militärbündnis!
  12. Eigentlich sind alle wirtschaftlichen Beziehungen zu kriegführenden Staaten gegen die Neutralität! Also dürften immerwährende neutrale Staaten keine wirtschaftlichen Beziehungen mit Amerika haben, da sie ständig Kriege außerhalb von Amerika führen!
  13. Wenn an österreichischen Universitäten für ausländische Rüstungsunternehmen geforscht und entwickelt wird und keine „Zivilklausel“ besteht unterstützt das nicht die immerwährende Neutralität!
  14. Wenn Österreich bei den EU-battle groups (Schlachttruppen unter deutschem Befehl?!) mitmacht, ist das alles andere als neutrales Verhalten in Friedenszeiten. 

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Hier kommt man noch zu Gesetzesstellen die unsere Neutralität „aushebelten“.

(Truppenaufenthaltsgesetz – 2001)

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20001369

(Bundesgesetz zur Ein-, Aus- und Durchfuhr von Kriegsmaterial – 1977)

 https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/1977_540_0/1977_540_0.pdf

Natürlich sind auch die EU-Beitrittsverträge sowie weitere EU-Verträge sowie die Vereinbarungen zur NATO Partnership for Peace und alle geheimen Geheimdienst- u. Abhör-Abkommen zwischen Österreich und Amerika u. a. Staaten nicht neutralitätsdienlich bzw. neutralitätskonform.

Forschen für den Krieg? – Hochschulen für den Frieden! Ja zur Zivilklausel! Nein zur Kriegsforschung! www.solidarwerkstatt.at

 Aus dieser Quelle zur weiteren Verbreitung entnommen: https://www.facebook.com/morgaineofficial/photos/pb.178623725527425.-2207520000.1487015046./1330262980363488/?type=3&theater

Hochschulen für den Frieden! Ja zur Zivilklausel! Nein zur Kriegsforschung! www.solidarwerkstatt.at

Aus dieser Quelle zur weiteren Verbreitung entnommen: http://www.werkstatt.or.at/index.php?option=com_docman&task=doc_view&gid=269

Hochschulen für den Frieden! Ja zur Zivilklausel! Nein zur Kriegsforschung!

Was an US-amerikanischen und deutschen Universitäten bereits gang und gäbe ist, droht nun auch in Österreich überhand zu nehmen: die Vermischung von militärischer und ziviler Forschung an unseren Universitäten, Fachhochschulen und bei Forschungsprojekten. Sparmaßnahmen von Seiten der Bundesregierung bei den Universitäten zeigen ihre Auswirkung. Erst spürbar durch immer mehr Sponsoring und damit Einflussnahme aus zivilen Wirtschaftszweigen, sind nun Sponsoren und Projektpartner aus der Militär- und Rüstungsbranche bei Forschungsprojekten und Universitäten fixe Partner.

Universitäten, Forschungseinrichtungen, Ministerien, Firmen u.a. auch Rüstungsfirmen aus vielen Staaten, darunter Österreich, beteiligten sich bis 2013 am 54 Mrd. teuren 7. Rahmenforschungsprogramm der EU (FP7). Mit diesem wurden die Forschungsförderungstöpfe der EU erstmals direkt für Militär und Rüstung geöffnet. Auch beim 2014 angelaufenen Nachfolgeprogramm „Horizon 2020“ ist Österreich wieder dabei.

Für die Verquickung von ziviler und militärischer Forschung wird politisch Druck gemacht. Die EU will das früher verpönte Dual-Use ankurbeln. Unter „Dual-Use“ versteht man Güter mit doppeltem Verwendungszweck, also Güter, die sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke verwendet werden können, im übertragenen Sinne aber auch die Verwendung von Forschungsergebnissen sowohl für den zivilen als auch den militärischen Bereich. So hält der EU-Gipfel im Dezember 2013 im Punkt 18 der Schlussfolgerungen fest: „Die zivile Forschung und die Verteidigungsforschung verstärken einander, auch auf den Gebieten Schlüsseltechnologien und Energieeffizienztechnologie. Der Europäische Rat begrüßt deshalb die Absicht der Kommission, zu evaluieren, wie die unter dem Programm „Horizont 2020“ erzielten Ergebnisse auch für die industriellen Fähigkeiten im Sicherheits- und Verteidigungssektor nutzbar gemacht werden könnten. Er ersucht die Kommission und die Europäische Verteidigungsagentur, eng mit den Mitgliedsstaaten zusammenzuarbeiten, um Vorschläge auszuarbeiten, wie die Dual-Use-Forschung noch stärker angekurbelt werden kann.“

Diese Verquickung von militärischer und ziviler Forschung wird auch an Österreichs Universitäten und Fachhochschulen vorangetrieben. Große Rüstungsfirmen wie EADS, Siemens, Thales, usw. kaufen sich immer mehr in Forschung und Lehre an den Österreichischen Hochschulen ein. Sie nutzen dabei die mit der Universitätsreform 2001 und dem sog. „Bologna-Prozess“ eingeleitete Entdemokratisierung des tertiären Bildungssektors.

Wir lehnen die Instrumentalisierung der Hochschulen für Aufrüstung entschieden ab. Wir wollen Hochschulen für den Frieden und nicht für den Krieg! Die Einbindung in den Militärisch-Industriellen-Komplex widerspricht auch unserer Neutralität, die dazu verpflichtet schon in Friedenszeiten alles zu unternehmen um nicht in Kriege hineingezogen zu werden.

Wenn wir in Österreich keine Weiterentwicklung zu weitgehend entdemokratisierten, militarisierten und aus Privat- und Rüstungsmitteln finanzierten Universitäten, Fachhochschulen und Forschungseinrichtungen wie in den USA und anderen europäischen Ländern wollen, ist es an der Zeit aktiv zu werden. Ein Vorbild dafür kann die Bewegung an deutschen Hochschulen sein, wo sich StudentInnenvertretungen gegen die Vermengung und Tarnung des Militärischen mit dem Zivilen, gegen die Umarmung der Militärindustrie und ihrer Verbündeten engagieren. Bereits an 13 deutschen Unis konnten Zivilklauseln erkämpft werden. Eine Zivilklausel ist eine Selbstverpflichtung von wissenschaftlichen Einrichtungen wie Universitäten, ausschließlich für zivile und friedliche Zwecke zu forschen. Das setzt voraus, dass die Universität nicht für Militär- bzw. Rüstungsindustrie forscht, also keine Drittmittelkooperationen mit diesen Einrichtungen eingeht. Das erfordert auch sehr viel mehr öffentliche Gelder für Forschung und Lehre, um die Wissenschaft nicht in Abhängigkeit von Militär-und Rüstungsindustrie zu bringen.

Wir wollen auch an der Johannes Kepler Universität in Linz eine solche Zivilklausel verankern. Wir rufen deshalb Universitätssenat und Universitätsrat an der JKU, die Institute, ihre Lehrenden und Forschenden sowie die StudentInnenvertretungen auf, sich zu einer Zivilklausel an der JKU zu bekennen und zu verpflichten:

Zivilklausel für die JKU Die JKU erklärt im Sinne der ethischen Verantwortung von Wissenschaft und Forschung, keinerlei Forschung für militärische oder kriegstechnische Zwecke durchzuführen oder zu unterstützen. Lehre, Forschung, Studium und Entwicklung dürfen nur friedlichen und zivilen Zwecken dienen und sollen das gewaltfreie Zusammenleben aller Menschen und Völker bereichern. Die ethischen Folgen der Forschung sind von allen daran beteiligten Personen stets zu beachten. „Dual use“ von Gütern, die sowohl für zivile, als auch für militärische Zwecke eingesetzt werden können, wird von der JKU nicht unterstützt. AntragsstellerInnen von Forschungsprojekten müssen nachweislich garantieren, dass das entsprechende Projekt keinen militärischen oder kriegstechnischen Mitteln dient.

Hier kann man sich ein Formular ausdrucken und der Solidarwerkstatt zukommen lassen:

http://www.werkstatt.or.at/index.php?option=com_docman&task=doc_view&gid=269

www.solidarwerkstatt.at Name Anschrift E-Mail Unterschrift

Kontakt (=Impr.): Unterschriftslisten anfordern bzw. bitte zurückschicken: Solidarwerkstatt, Waltherstraße 15, 4020 Linz, office@solidarwerkstatt.at, www.solidarwerkstatt.at, T 0732 77 10 94

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Aus dieser Quelle zur weiteren Verbreitung entnommen: https://www.solidarwerkstatt.at/medien/kampagnen/petition-staendig-strukturierte-zusammenarbeit

Hier kommt man zur Petition: 

https://www.solidarwerkstatt.at/medien/kampagnen/petition-staendig-strukturierte-zusammenarbeit

 Petition „JA zur Neutralität! NEIN zur EU-SSZ!“

Mit der „Ständig Strukturierten Zusammenarbeit“ (EU-SSZ bzw. Pesco) wird die EU-Militarisierung forciert. Für Österreich läuft die EU-SSZ-Teilnahme auf die Verdreifachung der Militärausgaben und die völlige Demontage der Neutralität hinaus. Unterstützt daher diese Petition „Ja zur Neutralität! Nein zur EU-SSZ!“

Die österreichische Regierung hat Ende 2017 klammheimlich die Teilnahme Österreichs an der sog. „Ständig Strukturierten Zusammenarbeit“ der EU (EU-SSZ bzw. Pesco) unterschrieben. Mit der EU-SSZ wird die Militarisierung der EU forciert. Die EU-SSZ-Mitglieder müssen sich dazu verpflichten

  • ihre Militärausgaben ständig zu erhöhen (das EU-Parlament hat als Ziel 2% des BIP angemahnt, das wäre eine Verdreifachung des österreichischen Militärbudgets!)
  • sich an globalen EU-Militärmissionen zu beteiligen (z.B. im Rahmen der EU-Battlegroups)
  • sich an verschiedenen EU-Aufrüstungsprojekten zu beteiligen (z.B. Einrichtung eines EU-Gebirgskampfzentrums in den österreichischen Alpen)

Die EU-SSZ ist ein weiterer Schritt in Richtung einer imperialen EU-Armee unter Brüsseler Kommando. Die Teilnahme an dieser EU-Militärunion ist ein Großangriff auf die österreichische Neutralität, die nach wie vor in Verfassungsrang steht. Denn die Neutralität verpflichtet dazu, an keinen Kriegen  teilzunehmen und schon in Friedenszeiten alles zu unternehmen, um nicht in Kriege hineingezogen zu werden.

Wir wollen nicht, dass Milliarden für Aufrüstung verpulvert werden und Menschenleben für globale Militärmissionen aufs Spiel gesetzt werden. Wir wollen eine aktive Friedens- und Neutralitätspolitik, die sich für internationale Abrüstung und friedliche Konfliktlösungen einsetzt.

Wir fordern die Abgeordneten in Nationalrat und Bundesrat daher auf, diesem Angriff auf Neutralität und Verfassung entschieden entgegenzutreten und die Teilnahme Österreichs an der EU-SSZ sofort zu beenden!

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Aus dieser Quelle zur weiteren Verbreitung entnommen: http://fm4.orf.at/stories/2891113/ 

Markus Rauchenberger – defenseimagery.mil

Europas unbekanntes Militärbündnis

Die EU hat mit PESCO ein Militärbündnis geschaffen – und keiner kennt es.

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Von Michael Bonvalot

Der Präsident der EU-Kommission ist begeistert. „Die schlafende Schönheit ist erwacht“, twittert Jean-Claude Juncker am 11. Dezember 2017. Was Juncker dabei dermaßen in Verzückung versetzt, würden viele andere nicht unbedingt mit dem Begriff „Schönheit“ umschreiben. Denn der Kommissionspräsident gibt damit die Gründung von PESCO bekannt, dem neuen Militärbündnis der EU.

JLogan – creativecommons.org

Österreich ist Teil dieses Militärbündnisses und damit fester Bestandteil der künftigen militärischen Prozesse der EU. Unmittelbar nach seiner Gründung Mitte Dezember 2017 war PESCO, englisch für Permanent Structured Cooperation (Ständige Strukturierte Zusammenarbeit), kurz Thema in den meisten Medien. Doch dann verschwand das Militärbündnis wieder aus den Augen der Öffentlichkeit.

Unbekannter Meilenstein

Tatsächlich aber ist die Gründung von PESCO ein Meilenstein in der Geschichte der EU. Wahrscheinlich ist es in seinen Auswirkungen vergleichbar mit dem Euro als gemeinsamer Währung oder dem Schengener Abkommen. Denn mit PESCO schafft die EU eine sogenannte „Verteidigungsunion“, die über kurz oder lang sogar den Platz der NATO einnehmen könnte.

Dass hier eine EU-Armee geschaffen werden soll, daran gibt es keine Zweifel. Vor allem Deutschland und Frankreich haben die PESCO-Gründung intensiv vorangetrieben. Und anlässlich der Gründung sagte Deutschland Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) ganz offen: „Wir gründen heute die europäische Sicherheits- und Verteidigungsunion“, die EU gehe „einen weiteren Schritt in Richtung der Armee der Europäer“.

Umfangreiche Verpflichtungen

Die Mitgliedstaaten des neuen Bündnisses, darunter auch Österreich, gehen mit PESCO langfristige und weitgehende Verpflichtungen ein. So verpflichten sich die Mitglieder laut Gründungsakte unter anderem zu folgenden Maßnahmen:

  • Die laufende Anhebung des Militär-Budgets
  • Die Verpflichtung zur Aufrüstung
  • Substantielle Beiträge zu den Battlegroups der EU, somit unter anderem die Beteiligung von SoldatInnen an den EU-Schlachtgruppen.
  • Substantielle Unterstützung künftiger Auslandsoperationen der EU, etwa durch Truppen, Material, Training oder Infrastruktur. Beispielhaft genannt werden die EUFOR-Truppen, die unter anderem im Kongo, im Tschad, in der Zentralafrikanischen Republik oder in Somalia zum Einsatz kamen bzw. kommen.
  • Die Teilnahme an mindestens einem (Rüstungs-)Projekt, das strategische Fähigkeiten der EU entwickelt oder zur Verfügung stellt.
  • Die Sicherstellung, dass Rüstungsprojekte die Konkurrenzfähigkeit der europäischen Rüstungsindustrie am Weltmarkt verbessern
  • Den Ausbau von gemeinsamen Rüstungsprojekten und eine intensive Beteiligung an einem künftigen gemeinsamen Fonds für EU-Militärausgaben

Die Mitgliedsstaaten müssen künftig über die Möglichkeit verfügen, für militärische Einsätze der EU „im Bedarfsfall bewaffnete Einheiten sowie logistische Unterstützung innerhalb von 5 bis 30 Tagen für eine Dauer von 30 bis 120 Tagen bereitzustellen“.

Rüstungsprojekte

Daneben soll kräftig ausgerüstet werden. Insgesamt sollen im Rahmen von PESCO mehrere Dutzend (Rüstungs-)Projekte durchgeführt werden. Die ersten 17 wurden bereits veröffentlicht. Unter anderem erwähnt werden dabei eine eigene „EuroArtillerie“ sowie Planungen für gepanzerte Fahrzeuge. Ebenfalls in Planung ist nach einem Bericht des EU-nahen Think Tanks Egmont Institutein eigenes „Eurodrohnen“-Programm.

Die aktuell geplanten umfangreichen Projekte und Ziele gelten dabei nur als erste Stufe. Laut EU sollen sie bereits bis spätestens 2025 umgesetzt werden. Danach sollen wieder „neue Vereinbarungen“ getroffen werden, um nochmals eine „neue Stufe“ in Hinblick auf „eine gemeinsame Verteidigung“ der EU zu erreichen.

APA/Bundesheer/Minich

Enorme Kosten

All das bedeutet nicht nur die Vorbereitung auf Kriege, es würde auch enorme Kosten verursachen. Im Gründungsvertrag von PESCO schreiben sich die Mitgliedstaaten explizit die „regelmäßige Anhebung des Verteidigungsbudgets in realen Zahlen“ vor. Um wieviel die Militärausgaben im Rahmen von PESCO erhöht werden müssen, wird im Gründungsdokument nicht beziffert.

Doch aus Brüssel wird immer wieder die Zahl von zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts genannt. Das entspräche auch den Zielvorgaben der NATO. Für Österreich würde das mehr als die Verdreifachung (!) des aktuellen Militärbudgets(Http://www.wienerzeitung.at/meinungen/gastkommentare/929019_Verdreifachung-des-Verteidigungsbudgets.html) von rund 0,6 Prozent des Bruttoinlandsprodukts bedeuten.

Humanitäre Einsätze?

Ebenfalls vorgesehen ist die Beteiligung der Mitgliedstaaten an Auslandseinsätzen, insbesondere an den sogenannten Battlegroups („Schlachtgruppen“) der EU. Das sind schnelle und mobile Euro-Einsatztruppen, die binnen weniger Tage ins Ausland verlegt werden können. Österreich beteiligt sich bereits seit 2010 an diesen Schlachtgruppen, doch nunmehr wird die Beteiligung verpflichten.

In öffentlichen Statements geht es bei künftigen Einsätzen von EU-Truppen oftmals um humanitäre Ziele. So spricht etwa das österreichische Bundesheer in seiner Beschreibung der EU-Schlachtgruppen von „humanitären Hilfeleistungen“.

DIETER NAGL / AFP

Norbert Darabos mit österreichischen Soldaten 2012 – damals hat Österreich erstmals 350 SoldatInnen zur Unterstützung der Eu Battlegroups entsendet.

Klassischer Imperialismus

Doch tatsächlich bereitet sich die EU sehr intensiv auf Kriege um Einfluss und Rohstoffe vor. PESCO wird dabei ein wichtiges Instrument sein. Ein Blick in die Strategie-Papiere der EU zeigt hier ein eindeutiges Bild: Es ist geprägt von wirtschaftlichen Interessen, klassischem Imperialismus und der globalen Durchsetzung militärischer Macht.

Aufschlussreich ist in diesem Zusammenhang ein Blick in die 2016 veröffentlichte „EU Global Strategy“. In diesem Papier erklären die Staaten der EU auf 60 Seiten ihre künftige politische und militärische Strategie.

Bereits im Vorwort schreibt die sozialdemokratische EU-Außenbeauftragte Federica Mogherini: „Die Idee, dass Europa eine exklusiv ‚zivile Macht‘ wäre, wird einer sich verändernden Wirklichkeit nicht gerecht. (…) Für Europa gehen die weiche und die harte Macht Hand in Hand.“ Im Papier heißt es dann, dass das Ziel der EU die Sicherstellung „offener und geschützter Ozean- und Meeresrouten“ wäre, „die zentral sind für den Handel und den Zugang zu natürlichen Ressourcen“.

Für Öl und Rohstoffe

Schließlich, so die Global Strategy, hätte die EU ein Interesse in der „Aufrechterhaltung des Zugangs zu weltweiten Gütern durch offene See-, Land-, Luft- und Weltraum-Routen“. Auch der möglichst freie Zugang der EU-Wirtschaft zu Rohstoffen und Energie (also insbesondere Erdöl) ist in diesem und anderen Strategiepapieren ein zentrales Thema. Um das sicherzustellen, könne die EU künftig mit Marine-Einheiten bis zum „Golf von Guinea, dem Südchinesischen Meer und der Straße von Malakka [in Malaysia]“ aktiv werden, heißt es im Papier.

Ähnliche Töne werden im Report „Die Zukunft ermöglichen. Europäische Militärkapazitäten 2013-2025“ angeschlagen. Diese Studie hat die EU-Agentur „Institut für Sicherheitsstudien“ (ISS) im Jahr 2013 veröffentlicht.

In dieser EU-Studie werden „Zonen des privilegierten Interesses der EU“ definiert. Es seien dies die „östlichen und südlichen Nachbarschaften, die ‚Nachbarn der Nachbarn‘ (von Mali bis Somalia, vom Golf bis Zentralasien) und kritische Seewege im ‚Indo-Pazifik‘ (von Suez bis Shanghai) und im ‚weiteren Norden‘ (rund um die und die Arktis).“ Es wird also ein riesiges Gebiet beschrieben, das weit über die Grenzen der EU hinausgeht.

Ein „Großraum“ für die EU

In diesen Zonen, aber zusätzlich auch noch „in den angrenzenden Zonen, vom subsaharischen Afrika über Zentralasien bis zum Indo-Pazifik“ solle die EU „ihre bewaffneten Kräfte sogar permanent ausdehnen“, heißt es in der Studie der EU. Im Klartext bedeutet das den Wunsch nach Stationierung von EU-Truppen auf großen Teilen des Globus. Manche Regionen werden dabei bereits kurzerhand der EU zugeschlagen. So wird etwa die militärische Sicherung des ägyptischen Suez Kanals als „Verteidigungsmission“ bezeichnet.

In einem Report des bereits erwähnten EU-nahen Think Tanks Egmont Institut wird sogar ein neuer „Großraum“ der EU definiert. Dieser Großraum soll die „die östliche Nachbarschaft und West-Russland, den Kaukasus und den Großteil Zentralasiens, die arktische Region, die nördliche Hälfte Afrikas, den gesamten Nahen Osten sowie den indischen Ozean und Südostasien“ umfassen.

Screenshot Online Document by Egmont Institute

Screenshot aus dem Dokument „A New Geography Of European Power?“ des Egmont Instituts

„Ehrfurcht verbreiten“

„Dieser Großraum umfasst die meisten der Ressourcen, die die europäische Wirtschaft braucht“, stellt der Egmont-Report fest. Dort solle „eine neue Geographie der europäischen Macht verankert“ werden. Gegenüber anderen Regierungen solle „Ehrfurcht verbreitet“ werden, so dass diese „respektvoller gegenüber europäischen Präferenzen“ würden.

In Anbetracht der geographischen und politischen Dimension dieses Raums – der sogar Teile Russlands umfasst – wäre das wohl kaum ohne militärische Auseinandersetzungen möglich. Immer wieder findet sich dabei in strategischen Berichten auch ein positiver Bezug auf die Nuklearwaffen der EU.

So heißt es in der Studie „Die Zukunft ermöglichen“ der EU-Agentur ISS: „Die Europäische Union (…) umfasst zwei Nuklearmächte, hoch effektive konventionelle mittelgroße Mächte und einige kleinere Staaten mit substantiellen eigenen militärischen Fähigkeiten. Somit hat die Union die Kapazität, ein führender militärischer Player auf Weltebene zu sein“.

Selbstverständlich Nuklearwaffen

Hin und wieder gibt es auch in einer breiteren Öffentlichkeit Aussagen zum Einsatz von Atomwaffen. So erklärte etwa 2006 der damalige französische Präsident Jaques Chirac, dass „die Garantie unserer strategischen Versorgung und die Verteidigung verbündeter Staaten“ den Einsatz von Nuklear-Waffen rechtfertigen würde.

In jüngerer Zeit machte sich etwa Österreichs frischgebackener Vizekanzler Heinz-Christian Strache für Atomwaffen stark. Im Februar 2017 erklärte er zu den Atomwaffenarsenalen der EU: „Selbstverständlich ist das auch ein Teil ein Teil der europäischen Verteidigungspolitik“.

JONATHAN NACKSTRAND / AFP

Warum kommt PESCO jetzt?

Im Rahmen der PESCO-Gründung wurde wiederholt erwähnt, dass die Wahl von US-Präsident Donald Trump ein wesentlicher Faktor für die Etablierung des EU-Militärbündnisses gewesen sei. Doch tatsächlich laufen die Vorbereitungen für ein solches Bündnis bereits viel länger: Bereits 1992 wurden mit den sogenannten „Petersberg-Aufgaben“ die Grundlagen für gemeinsame Militäreinsätze geschaffen.

Langfristig zeichnen sich schlichtweg neue globale Verteilungskämpfe ab. Und die EU bereitet sich dabei auf Kriegseinsätze und die Projektion militärischer Macht vor. Vor allem Konflikte mit China und den USA sind vorprogrammiert. Konfliktpotenzial um Einfluss und Märkte gibt es aber auch mit Russland, der Türkei oder Indien.

Der afrikanische Weltkrieg

EU und USA kommen geraten hier immer öfter aneinander. So betrachten etwa beide Machtblöcke die Ölvorräte im Nahen Osten als zentral für die eigene Wirtschaft. Doch auch in anderen Regionen gibt es Konflikte: In Afrika kam es sogar bereits zu kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen dem EU-Staat Frankreich und den USA.

In den Kriegen in Zentralafrika ab Anfang der Neunziger Jahre – auch bekannt als „Afrikanischer Weltkrieg“ – kämpften auf der einen Seite Staaten, die von den USA unterstützt wurden, auf der anderen Seite Frankreichs Verbündete. In verminderter Form dauert dieser Konflikt bis heute an. Sollten solche Spannungen zwischen EU und USA zunehmen, wäre auch die NATO obsolet.

Konflikt mit China

Vor allem aber nimmt der Konflikt zwischen EU und China immer weiter an Fahrt auf. So will China mit dem Projekt der „neuen Seidenstraße“ den gesamten asiatischen Raum bis Europa für seine Märkte erschließen. Und auch in Afrika, eigentlich traditionell der Hinterhof des europäischen Kolonialismus, investiert China massiv und ist dort heute bereits der größte Investor.

In Strategie-Papieren der EU wird der Konflikt ganz offen benannt. So wird etwa im bereits erwähnten Report der EU-Agentur ISS folgendes Szenario skizziert: „Der fortgesetzte Aufstieg und die Expansion eines starken und mächtigen Landes in Ostasien zerstört substantiell das regionale Gleichgewicht der Macht.“

Österreich ist mittendrin

Die Antwort der EU laut ISS-Report: Die Entsendung eigener Truppen. Dabei könnten „größere Schiffe und U-Boote“ genauso benötigt werden wie „amphibische Schiffe oder Helikopter-Träger“, die vor Ort stationiert werden könnten, um „Unsicherheiten zu begegnen“. Im Falle eines Machtkampfs im Indo-Pazifik wird sogar die Entsendung einer „großen Marineflotte“ angedacht.

Mangels Marine wäre Österreich hier naturgemäß nicht eingebunden. Doch selbstverständlich könnten auch österreichische SoldatInnen im Rahmen der EU-Schlachtgruppen zum Einsatz kommen, etwa als Infanterietruppen. Österreich ist dabei keineswegs ein Opfer, das ungewollt zum Handkuss kommt. Immerhin gilt in der EU das Einstimmigkeitsprinzip und Österreich ist freiwillig dem Militärverband PESCO beigetreten.

Schritt für Schritt

Der eingangs erwähnte EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker soll zur Politik der EU Ende der Neunziger Jahre einmal gesagt haben: „Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert“.

Der nächste Schritt laut Juncker: „Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“

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„Österreichs Neutralität muss wiederbelebt werden“ am besten mit einem sofortigen Austritt aus dem NATO-Angriffsbündnis und dem scheinheiligen PFP-Programms!

Aus dieser Quelle zur weiteren Verbreitung entnommen: Aus dieser Quelle zur weiteren Verbreitung entnommen: http://www.allesroger.at/neutralitaet-muss-wiederbelebt-werden

„Neutralität muss wiederbelebt werden“

Sie brachte uns Freiheit, Ansehen und Frieden: die immerwährende Neutralität. Obwohl wir sie am Nationalfeiertag feiern, hat sie die Regierung seit dem EU-Beitritt scheibchenweise entsorgt. Ihre Wiederbelebung ist gerade jetzt dringender denn je, mahnt der angesehene Ökonom und Buchautor Heinrich Wohlmeyer. Text: Klaus Flaißner

Österreichische Soldaten oder Offiziere sind in Afghanistan, im Kosovo und bald auch in Jordanien im Einsatz – unter dem Kommando der NATO. Außenminister Sebastian Kurz war der Erste, der sich für EU-Sanktionen gegen Russland stark machte. Tausende NATO–Militärtransporte gingen durch Österreich in die Ukraine, um die dortige Putschregierung zu unterstützen. Und Verteidigungsminister Wolfgang Doskozil gibt zu, dass Österreich „der NATO in der täglichen militärischen Arbeit mit Sicherheit näher als Russland“ steht. War da nicht etwas, das unsere Politiker bei alldem im Vorhinein hätten bedenken müssen? Ja, die immerwährende Neutralität. Bis heute ist sie tief in den Herzen der Österreicher verankert. Ihrer gedenken wir am Nationalfeiertag. Besser gesagt: Wir feiern die Unterzeichnung des Neutralitätsgesetzes vom 26. Oktober 1955. Die Neutralität hat für Österreich somit die gleiche Bedeutung wie die Wiedervereinigung für Deutschland oder der Unabhängigkeitstag für die USA. Trotzdem wurde sie seit dem EU-Beitritt 1995 Schritt für Schritt zu Grabe getragen.

„Die Wiederbelebung der Neutralität nach Schweizer Muster wäre ein Gebot der Stunde“, appelliert Heinrich Wohlmeyer an alle verantwortlichen Politiker. Zeit seines Lebens wirkte der Universitätsprofessor, Ökonom und Buchautor ausgleichend – so wurde er als Wirtschaftsmanager von der Arbeiterkammer ausgezeichnet. Außerdem ist er Großneffe des ehemaligen Staatsvertrags- und Neutralitäts-Bundeskanzlers Julius Raab. Wohlmeyer sieht die akute Gefahr eines Dritten Weltkriegs auf uns zukommen. Brennpunkte seien der Nahe Osten und Osteuropa, wo der russische Bär von der NATO ständig gereizt werde.

Austritt aus NATO-Partnerschaft und EU

Österreich stecke in der Eskalationsspirale mittendrinnen: „Wir vollziehen die eindeutig völkerrechtswidrigen Sanktionen gegen Syrien und gegen Russland mit, obwohl die noch im Verfassungsrang stehende immerwährende Neutralität verbietet, für eine Konfliktseite aktiv Partei zu ergreifen“, so Wohlmeyer. Weiters schadete eine Nicht-Neutralitätspolitik mit Sanktionen der österreichischen Wirtschaft und damit auch dem Wohlstand. Als erster Schritt müsse Österreich die Partnerschaft mit der „Aggressionsorganisation“ NATO kündigen und die militärische Zusammenarbeit mit NATO-Ländern aufgeben. Zusätzlich sei ein Austritt aus der EU unvermeidlich, um die Neutralität voll wiederherzustellen.

Österreich könnte dann – zusammen mit der ebenfalls immerwährend neutralen Schweiz – durch eine aktive, glaubhafte Neutralitätspolitik die Gefahr eines verheerenden Weltkriegs mildern oder sogar bannen. Wohlmeyer schlägt die Abhaltung einer syrischen Friedenskonferenz vor, an der nur die lokalen Ethnien, Religionen und Stämme teilnehmen dürften – ohne die ausländischen Großmächte, die hier Krieg „spielen“. Als Ergebnis sollte ein Weißbuch für Syrien entstehen, dass ungeschminkt alle Täter der Katastrophe beim Namen nennen und den Fahrplan zum Frieden aufzeigen müsste.

Politiker müssen Neutralität schützen“

Doch die Abwendung von der Neutralität bedroht nicht nur Frieden und Wohlstand, sondern ist auch verfassungswidrig. Dies hatte der im vorigen Jahr verstorbene Ex-Justizminister Hans Klecatsky immer wieder betont. Im Neutralitätsgesetz erklärt Österreich „zum Zwecke der dauernden Behauptung seiner Unabhängigkeit“ seine „immerwährende Neutralität“ und verspricht, „in aller Zukunft keinen militärischen Bündnissen“ beizutreten. Bei gleich drei Ewigkeitsbegriffen – „dauernd“, „immerwährend“ und „in aller Zukunft“ – dürfe diese Verfassungsnorm nicht durch Politiker beseitigt oder eingeschränkt werden. Bundespräsident und Bundesregierung sind laut Klecatsky verfassungsrechtlich verpflichtet, „die Neutralität der Republik positiv zu schützen – auch „geistig“, „zivil“, „politisch“, nach allen Seiten hin, also auch gegenüber der EU“. Nur ein Einziger dürfe die Neutralität antasten: das Volk in einer Volksabstimmung.

Klecatsky setzte sich auch wegen der Neutralität vehement für den Austritt aus der EU ein. Und er gab zu bedenken: „Neutralität bedeutet Beitrag zum Frieden in der Welt, der niemals ein für allemal gesichert ist.“ Wohlmeyer ergänzt: „Das sollte man auch bei der Bundespräsidentenwahl bedenken.“ Für Norbert Hofer habe die Neutralität einen Wert, für Alexander Van der Bellen nicht.

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Traurig, aber anzunehmen: Wahrscheinlich gibt es in ganz Österreich nicht mal einen Journalisten, dessen journalistisches und persönliches Thema/Motto Geopolitik oder Systeme oder Friedensforschung ist/sind.

Zum weiteren Verlust unserer Neutralität und Miteinbeziehung in künftige EU-Battlegroupseinsätze möchte ich Ihnen noch den offenen Brief der Solidarwerkstatt Linz textlich einfügen:

Sehr geehrte Abgeordnete,

ab 1. Juli.2016 sollen österreichische SoldatInnen im Rahmen der EU-Schlachtgruppen („battle groups“) erneut „Gewehr bei Fuß“ stehen, um innerhalb weniger Tage auf Beschluss des EU-Rates und unter deutschem Kommando in Militärmissionen der Europäischen Union geschickt zu werden. Diese EU-Kampftruppen dienen für Angriffskriege der EU, ein Mandat des UN-Sicherheitsrates ist nicht erforderlich (sh. auch Art. 23g-BV-G). Der erklärte Einsatzradius der Battlegroups ist 6.000 km rund um Brüssel, also vor allem die rohstoffreichen Regionen Afrikas, des Nahen und Mittleren Ostens. Bei der ersten Battlegroups-Bereitschaft Österreichs (1. Halbjahr 2011) standen österreichische Truppen bereits knapp davor, in den Libyen-Krieg entsendet zu werden. Die EU drängt immer offener auf einen Ersteinsatz dieser Battlegroups. Die Ausrufung der EU-Beistandsverpflichtung im sog. „Kampf gegen den Terror“ im November 2015 erhöht die Gefahr eines solchen Einsatzes zusätzlich. Es wird immer wahrscheinlicher, dass österreichische Truppen bei solchen Kriegen – mitschießen und mitsterben. Denn die österreichische Regierung strebt offensichtlich an, zum Battlegroups-Champion in der EU aufzusteigen. Nach dem 2. Halbjahr 2016 hat die Regierung auch für das 1. Halbjahr 2017, das 1. Halbjahr 2018, das 2. Halbjahr 2018 und voraussichtlich auch für das 2. Halbjahr 2020 die Einsatzbereitschaft österreichischer SoldatInnen für diese EU-Kampftruppen nach Brüssel gemeldet.

Die Teilnahme Österreichs an diesen Kampftruppen ist klar neutralitäts- und staatsvertragswidrig . Aufgrund der raschen Abrufbereitschaft durch die EU wird eine Parlamentsbeteiligung faktisch ausgehebelt. Dabei widerspricht nicht erst der Einsatz, sondern bereits die am 1. Juli beginnende Einsatzbereitschaft der österreichischen Neutralität. Denn Pflicht des Neutralen ist sowohl die Nichtteilnahme an Kriegen als auch die Nicht-Teilnahme an Organisationen, die der Vorbereitung und Durchführung von Kriegen dienen. Pflicht des Neutralen ist es, bereits in Friedenszeiten alles zu unterlassen, was die Glaubwürdigkeit des Friedensgebotes erschüttern könnte. Kaum etwas kann diese Glaubwürdigkeit mehr erschüttern, als die Bereitschaft, innerhalb von wenigen Tage auf Befehl aus Brüssel in Kriege zu ziehen.

Wir lehnen die Teilnahme Österreichs an diesen EU-Battlegroups ab. Die westlichen Militärinterventionen der letzten Jahrzehnte haben eine furchtbare Blutspur hinterlassen und Millionen Menschen zur Flucht gezwungen. Statt bei Battlegroups mit zu marschieren, muss Österreich endlich eine aktive Friedens- und Neutralitätspolitik betreiben, die sich für friedliche Konfliktlösungen und internationale Abrüstung engagiert, die Fluchtursachen bekämpft und nicht die Flüchtlinge.

Wir rufen Sie als Nationalrats-Abgeordnete daher auf, endlich die Notbremse zu ziehen: STOPPEN SIE SOFORT DIE TEILNAHME ÖSTERREICHS AN DEN EU-BATTLE-GROUPS! Sollten ab 1. Juli 2016 österreichische SoldatInnen wieder für diese Kampftruppen abmarschbereit stehen, lassen wir Ihnen und der Regierung jedoch eine klare Botschaft zukommen: Ihr habt derzeit zwar die Macht, Gesetze mit Füßen zu treten und das Leben von Menschen bei EU-Kriegen aufs Spiel zu setzen, aber ihr habt nicht unsere Legitimation: NICHT IN UNSEREM NAMEN!

Wir ersuchen um Unterstützung für diesen Offenen Brief bis spätestens Mitte Juni 2016. Bitte Name und Adresse schicken anoffice@solidarwerkstatt.at.

Warum wir die Teilnahme an EU-Kampftruppen ablehnen

Die Solidar-Werkstatt lehnt die Teilnahme an den EU-Battlegroups entschieden ab! Diese Kampftruppen sind neutralitäts- und staatsvertragswidrig, sie können für Angriffskriege ebenso eingesetzt werden wie zur Niederschlagung von sozialen Protesten im Inneren der EU.

1)Die EU-Battlegroups sind für offensive Militäraktionen – sprich – Angriffskriege einsatzbereit. Grundlage sind die sog. „Petersberg Aufgaben“, die nach dem neuen EU-Vertrag von Lissabon u.a. zur „Abrüstung“ des Gegners bzw. zur „Bekämpfung des Terrorismus im Hoheitsgebiet von Drittstaaten“ durchgeführt werden können. Welcher Gegner mit Waffengewalt „abgerüstet“ bzw. wer als „Terrorist“ zum Abschuss freigegeben wird, entscheidet der EU-Rat. Ein Mandat des UNO-Sicherheitsrates ist dafür nicht erforderlich, denn mit dem EU-Vertrag von Lissabon kann der EU-Rat selbst das Mandat für globale Militäreinsätze erteilen. Österreich hat im Artikel 23g B-VG für die Teilnahme an solchen völkerrechtswidrigen Kriegseinsätzen bereits vorsorglich grünes Licht geben. In den Erläuterungen zu Art. 23g B-VG heißt es wörtlich, dass die Beteiligung an EU-Militärmissionen„ auch für den Fall gilt, dass eine solche Maßnahme nicht in Durchführung eines Beschlusses des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen ergriffen wird“. Damit wurde – um unter allen Umständen bei EU-Einsätzen mitmarschieren und mitschießen zu können – klammheimlich die Bereitschaft zum Bruch von Völkerrecht in die österreichische Verfassung eingeschleust. Denn genau das wird auf EU-Ebene auch verlangt. Eine Österreicherin, Benita Ferrero-Waldner, hat das in ihrer Eigenschaft als EU-Kommissarin unmissverständlich dargelegt: „Die EU (kann) ihre geplanten Battle-Groups auch ohne die Zustimmung des UN-Sicherheitsrats in Einsätze schicken“ (zit. nach Standard, 11.09.2007).

Als bevorzugte Einsatzgebiete der Battlegroups nannte bereits vor etlichen Jahren der damalige Hohe Beauftragte der EU-Außenpolitik Javier Solana die rohstoffreichen Gebiete Afrikas, des Nahen und mittleren Ostens. Der offiziell deklariert Einsatzradius von 6.000 km rund um Brüssel markiert exakt diese Regionen. In EU-Strategiepapieren werden „Regionalkriege zur Verteidigung Europäischer Interessen“, u.a. zum „Stabilitätsexport zum Schutz der Handelswege und des freien Flusses von Rohstoffen“ propagiert (siehe hier). Im Vorbereitungsdokument für den EU-„Rüstungs“-Gipfel im Dezember 2013 werden folgende „Gebiete von privilegiertem Interesse“ als potentielle Interventionsziele aufgelistet: „Östliche und südliche Nachbarschaft, die Nachbarn der Nachbarn (von Mali bis Somalia, vom Golf bis Zentralasien), die zentralen Seewege im Indo-Pazifik (von Suez bis Shanghai) und der erweiterte Norden (Arktis und ihr Umfeld).“ (siehe hier ) In Vorbereitung auf die Battlegroups-Einsätze trainierte das Bundesheer bereits in vergangenen Jahren gemeinsam mit der deutschen Bundeswehr den Einmarsch einer EU-Streitmacht in die Kaukasusregion (European Endeavour 2009).

2) Die Teilnahme Österreichs an den EU-Battlegroups ist daher klar neutralitätswidrig. Und zwar nicht erst der Einsatz, sondern bereits die am 1. Juli beginnende Einsatzbereitschaft. Denn Pflicht des Neutralen ist sowohl die Nichtteilnahme an Kriegen als auch die Nicht-Teilnahme an Organisationen, die der Vorbereitung und Durchführung von Kriegen dienen. Pflicht des Neutralen ist es, bereits in Friedenszeiten alles zu unterlassen, was die Glaubwürdigkeit des Friedensgebotes erschüttern könnte. Kaum etwas kann diese Glaubwürdigkeit mehr erschüttern, als die Bereitschaft, innerhalb von wenigen Tagen auf Befehl aus Brüssel unter Umgehung der UNO in Rohstoffkriege zu ziehen.

3) Die Battle-Groups sind auch für Einsätze im Inneren der EU gedacht. Grundlage dafür bietet ebenfalls der EU-Vertrag von Lissabon. In der sog. „Solidaritätsklausel“ des Artikels 222 (Vertrag über die Arbeitsweise der EU) heißt es: „Wenn ein Mitgliedstaat von einem Terroranschlag oder einer Katastrophe natürlichen oder menschlichen Ursprungs betroffen ist, mobilisieren die Mitgliedsstaaten alle ihr zur Verfügung stehenden Instrumente einschließlich der ihr von den Mitgliedstaaten bereitgestellten militärischen Mittel…“ regierungstreue Rechtsgelehrten wird es kaum schwer fallen, Streikbewegungen und andere soziale Protestmaßnahmen in eine „Katastrophe menschlichen Ursprungs“, wenn nicht gar in einen „terroristischen Akt“ umzuinterpretieren. Das wird umso leichter fallen, als der EU-Rat im Jahr 2014 eine solche „Katastrophe“ u.a. dann vorliegt, wenn„ schwerwiegende Auswirkungen auf Vermögenswerte“ drohen (1). Im Juni 2010 hatte EU-Kommissionspräsident Barroso bei einem Treffen mit Gewerkschaftsvertretern offen damit gedroht, es Ländern wie Griechenland, Spanien und Portugal könnten „Militärdiktaturen“ drohen, „wenn sie nicht bereit sind die Sparpakete auszuführen.“ (siehe hier) Der damalige deutsche Verteidigungsminister Struck wies bereits 2004 darauf hin, dass EU-Schlachtgruppen auch für Einsätze innerhalb der EU bereit stehen: „Die Konzeption ist also folgende: Wenn ein Konflikt in Europa oder außerhalb von Europa auftritt, dann wollen wir schnell eine solche Battle-Group einsetzen.“(2)

4) Die österreichische Teilnahme bei den Battlegroups ist auch staatsvertragswidrig. Der Staatsvertrag untersagt eindeutig die militärische Kooperation Österreichs mit Deutschland. Schon in Vorbereitung auf den Battlegroups-Einsatz sind österreichische Offiziere in die Kommandostrukturen der deutschen Bundeswehr eingebunden, finden laufend deutsch-österreichische Militärmanöver statt. Beim Battegroups-Einsatz 2016 stehen österreichische Soldaten – so wie bereits auch 2012 – sogar explizit unter deutschem Kommando. Das ist mit dem Staatsvertrag unvereinbar. Dass die österreichische Regierung im Vorfeld des EU-Betritts Anfang der 90er Jahre die einschlägigen Bestimmungen des Staatsvertrages einseitig (d.h. ohne Parlamentsbeteiligung und unter Umgehung der Signatarstaaten) für „obsolet“ erklärt hat, ist zwar Ausdruck der rechtsstaatlichen Verwilderung der Machteliten, ändert aber nichts am Inhalt des Staatsvertrages.

5) Mit der Teilnahme an den EU-Battle-Groups wird auch der sog. „Parlamentsvorbehalt“ bei Auslandsmissionen des Bundesheeres ausgehebelt. Da diese Kampftruppen innerhalb von 5 Tagen nach Ent

scheidung des EU-Rates bereits aufbrechen und innerhalb von weiteren 10 Tagen im Einsatzgebiet gefechtsbereit sein müssen, ist eine parlamentarische Entscheidung geschweige denn Debatte faktisch ausgeschlossen. Zudem wurde Bundeskanzler und Außenminister im sog. „Kriegsermächtigungsartikel 23g“ B-VG bereits grünes Licht gegeben, Österreich an EU-Kriegseinsätzen auch ohne UN-Mandat zu beteiligen.

6) Die EU-Battlegroups sind ein Türöffner für weitere Militarisierungsschritte in Richtung. Nur wer sich an den Battlegroups beteiligt, findet Einlass in die sog. „Ständige Strukturierte Zusammenarbeit“, einem militärischen Kerneuropa, an dem derzeit verstärkt gearbeitet wird. Dieses militärische Kerneuropa soll die EU-Staaten zur Aufrüstung antreiben (Motto: Wer nicht rüstet, hat nichts mitzureden) und die Grundlage für den Aufbau einer zentralisierten EU-Armee darstellen.

Anmerkungen:
(1) Beschluss des Rates vom 24.06.2014 über die Vorkehrungen für die Anwendung der Solidaritätsklausel durch die Union (2014/415/EU)
(2) zit. N. Deutscher Bundestag, Stenografischer Bericht 126. Sitzung, Berlin, 23.09.2004

Aus dieser Quelle zur weiteren Verbreitung entnommen: https://www.wochenblick.at/was-machen-deutsche-soldaten-in-kerns-geheimbunker/

Was machen deutsche Soldaten in Kerns Geheimbunker?

18.01.2017 

Der Besuch von Bundeskanzler Kern im streng geheimen Regierungsbunker hat heikle Fragen aufgeworfen. Auf der Fotostrecke die aus der geheimen Militäranlage vom Pressedienst des Bundeskanzleramtes veröffentlicht wurde, konnte man auch deutsche Militärangehörige ausmachen.

Kritisch anmerken muss man, dass es sich bei den Soldaten aus unserem Nachbarland nicht um neutrale Friedensschützer handelt.

Für einfache Österreicher nicht zugänglich!

Deutschland ist nämlich ständiges Mitglied des Nordatlantischen Militärpakts Nato. Brisant: Zur Zeit gibt es eine erneute Zuspitzung im politischen Konflikt zwischen den Nato-Staaten und Russland. Anfang Jänner wurde damit begonnen, über 4.000 Nato-Soldaten und Kampfpanzer in die Baltikum-Staaten sowie nach Polen zu verlegen. Welche Auswirkungen dies im Detail auf das offiziell neutrale Österreich hat, können Experten noch nicht einschätzen.

Während vor der österreichischen Bevölkerung der Bunker streng geheim gehalten wird, scheinen ausländische Truppen ein- und auszugehen. Der Bevölkerung steht Kerns Rückzugs-Bunker jedenfalls nicht offen.

Neutralität gewährleistet?

Im Internet fragen sich einige Nutzer bereits ob die immerwährende Neutralität inzwischen nicht zu einer leeren Floskel verkommen ist. „Am Nationalfeiertag freuen wir uns, dass der letzte ausländische Soldat das Land verlassen hat. Anscheinend haben wir mittlerweile nichts mehr zu feiern“, gibt sich eine Nutzerin betrübt.

Auf die Anfrage der „Wochenblick“-Redaktion beim Verteidigungsministerium meldete sich ein Vertreter des Österreichischen Bundesheeres, der mitteilte, dass Österreich, die Schweiz und Deutschland eine gemeinsame Luftraumüberwachung durchführen und deshalb die Anwesenheit der deutschen Soldaten vollkommen „unbedenklich“ sei.

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Weiterer Neutralitätsverlust: Bundesheer schickt Gebirgsjäger nach Afghanistan und weitere „Begebenheiten“ betreffend der österr. immerwährenden Neutralität

Aus dieser Quelle zur weiteren Verbreitung entnommen: Aus dieser Quelle zur weiteren Verbreitung entnommen: http://orf.at/stories/2362584/

Bundesheer schickt Gebirgsjäger nach Afghanistan

Das Bundesheer entsendet morgen weitere Soldaten nach Afghanistan. Die drei Gebirgsjäger sollen über Köln ins nordafghanische Mazar-i-Sharif verlegt werden, sagte Verteidigungsministeriumssprecher Stefan Hirsch. Sie nehmen als Trainer an einer von Deutschland geführten Ausbildungs- und Trainingsmission im Gebirgskampf für afghanische Streitkräfte teil.

Die Gebirgsjäger würden voraussichtlich bis Ende des Jahres in Afghanistan verbleiben, sagte Hirsch. Während der Kämpfe um Kunduz Anfang des Monats hatte der Sprecher bekräftigt, dass man an der Aufstockung des Afghanistan-Engagements festhalte. „Bis zu zehn“ Bundesheerangehörige war man bereit zu entsenden, so Hirsch. Nunmehr sei das Kontingent dreiköpfig.

In der afghanischen Hauptstadt Kabul sind bereits neun österreichische Stabsoffiziere stationiert. Der Ministerrat hatte Anfang September eine Aufstockung des Kontingents beschlossen. Die Bundesheersoldaten sind im Rahmen der NATO-Mission „Resolute Support“ tätig. Ursprünglich war die Entsendung bereits für heute erwartet worden.

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Aus dieser Quelle zur weiteren Verbreitung entnommen: http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2016/07/08/eu-pakt-mit-nato-beendet-neutralitaet-von-oesterreich-und-schweden/

GEOPOLITIK

EU-Pakt mit Nato beendet Neutralität von Österreich und Schweden

Deutsche Wirtschafts Nachrichten  |  Veröffentlicht: 08.07.16

Der neue Pakt der EU mit der Nato bedeutet quasi im Vorübergehen das Ende der Neutralität von Staaten wie Österreich, Schweden und Finnland. Die österreichische Regierung hätte sich gegen den Pakt wehren müssen, weil er die Bundesverfassung ohne Mitwirkung der österreichischen Verfassungsorgane ändert.

Der österreichische Bundeskanzler Christian Kern. (Foto: dpa)

Die neue Partnerschaft zwischen der EU und der Nato hat weitreichende Folgen für die Neutralität einiger Mitgliedsstaaten.Denn die Regelungen sind für die Mitgliedsstaaten verpflichtend, wie aus einem internen EU-Papier der Außenbeauftragten Mogherini hervorgeht: „Die Mitgliedstaaten müssen ihre in den Verträgen verankerten Verpflichtungen zur gegenseitigen Unterstützung und Solidarität in konkretes Handeln umsetzen. Die EU wird ihren Beitrag zur kollektiven Sicherheit Europas aufstocken und eng mit ihren Partnern – angefangen bei der NATO – zusammenarbeiten.“

Die neue Partnerschaft steht im Konflikt zu den Verfassungen in einzelnen Staaten. Wenn etwa die österreichische Bundesregierung diesen Passus tatsächlich unterzeichnet, bricht sie damit die österreichische Bundesverfassung. In dieser ist als immer noch geltendes Recht die „immerwährende Neutralität“ festgeschrieben. Die Verfassung sieht vor, dass sie nur mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit des Nationalrats geändert werden kann.

Die österreichische Bundesregierung müsste also den Nationalrat darüber abstimmen lassen. Eine Zwei-Drittel-Mehrheit für die Abschaffung der Neutralität ist nach den aktuellen Kräfteverhältnissen in Österreich mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und Grünen derzeit möglich. Ob eine solche grundlegende Entscheidung allerdings im aufgeheizten Klima der Wiederholung der Bundespräsidentenwahl politisch opportun ist, ist unklar. Die FPÖ hat sich immer klar für die Beibehaltung der Neutralität ausgesprochen. Nach aktuellen Umfragen würde ein neuer Nationalrat keine Zwei-Drittel-Mehrheit mehr für die Abschaffung haben. Die Aussicht auf einen Quasi-Beitritt Österreichs zur Nato über den Umweg der EU könnte zu einer heftigen politischen Kontroverse führen, die am Ende dem FPÖ-Kandidaten Norbert Hofer den Sieg bei der Wahl bescheren könnte (Video am Anfang des Artikels).

Es ist allerdings auch denkbar, dass Verfassungsjuristen dahingehend argumentieren, dass die österreichische Neutralität im Zuge der Mitwirkung an der Außen- und Sicherheitspolitik der EU ohnehin schon obsolet geworden ist. Diese Argumentation würde allerdings die Bundesverfassung zu einem historischen Dokument ohne rechtliche Bindungskraft degradieren.

In anderen Ländern ist die Lage ähnlich. Besonders in Finnland könnte ein faktischer Nato-Beitritt des Landes zur Nato Russland auf den Plan rufen, wodurch sich die geopolitischen Spannungen weiter verschärfen würden.

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Aus dieser Quelle zur weiteren Verbreitung entnommen: http://terragermania.com/2015/12/29/die-sogenannte-verfassung-und-neutralitaet-oesterreichs-in-kurzen-worten-auf-den-punkt-gebracht/

  1. Dezember 2015 Vincimus

“Auf Drängen der U$A findet die Neutralität Österreichs im Staatsvertrage von Wien vom 15. 5. 1955 KEINE Erwähnung!

Die Verabschiedung des Neutralitätsgesetzes beruht einzig und allein auf einem Versprechen des österreichischen Außenministers Dr. agr. Leopold Figl gegenüber dem sowjetischen Außenminister Wjatscheslaw Michailowitsch Skrjabin Molotow, das auch eingehalten wurde.
ABER:

Das Neutralitätsgesetz ist KEIN BAUGESETZ in den österreichischen Gesetzen mit Verfassungsrang!

(Österreich hat in dem Sinne KEINE Verfassung, sondern eine Sammlung von Gesetzen mit Verfassungsrang.
Unter ihnen gelten die Baugesetze als grundlegend und “unumstößlich”.)

Den Österreichern ist das mehrheitlich gar nicht klar!

Hinzu kommt, daß auch Österreich bis heute KEINEN Friedensvertrag hat!

Der Staatsvertrag von Wien enthält auch KEINE entsprechende Bestimmung, in der die Alliierten und Assoziiierten mit Österreich völkerrechtlich Frieden schließen!

Vor dem Hintergrunde der rechtlichen Gehörigkeit Österreichs zum Deutschen Reiche verwundert das nicht wirklich!

Hingegen ist Österreich verpflichtet, die Assoziierten der Alliierten, die in den letzten Kriegsmonaten alle noch schnell dem Deutschen Reiche den Krieg erklärt hatten, auch als Assoziierte des Staatsvertrages von Wien an zu erkennen, sobald diese ihren Beitritt in Moskau hinterlegen.
Das heißt also, daß das Kriegsbündnis der Alliierten und ihrer Assoziierten auch Vertrags gegenüber von Österreich ist und somit letztere auch nach wie vor Kriegsgegner sind, wenn Österreich den Boden des Staatsvertrages von Wien verlassen sollte!

Allerdings hat der Staatsvertrag von Wien durch die Machenschaften der Alliierten niemals wirkliche Rechtskraft erlangt, weil die Alliierten ihrerseits ihren sich aus diesem ergebenden Verpflichtungen NICHT nachgekommen sind.

An erster Stelle ist hier der Friedensvertrag mit Deutschland zu nennen, der in Art. 3 des Staatsvertrages erwähnt wird, aber bis zum heutigen Tage nicht abgeschlossen worden ist.

Die Sicherheit, die der Staatsvertrag Österreich bietet, ist also nur eine scheinbare und war von Anfang an auch nur als solche geplant!

Der Söldner-Einsatz für die Interessen der Alliierten ist also nur die letzte Konsequenz aus eine ganzen Reihe von Scheinbestimmungen, deren einziger Zweck ist, die Deutschen in Österreich ihrem eigenen Volkstume zu entfremden und ihre Schaffenskraft den Feindmächten dienstbar zu machen!

Wenn ich aber mitbekomme, daß einfache Werktätige, die gewerkschaftsnahe und daher eher dem “linken” Spektrum zu zu rechnen sind, unter einander sagen, daß Deutsche und Österreicher naturgemäß zusammengehören, habe ich den begründeten Verdacht, daß die Pläne der Alliierten und ihrer Assoziierten nicht in der Weise aufgegangen sind, wie die sich das vorgestellt haben!

In diesem Sinne bezeichne ich die über Jahrzehnte gepflegte Neutralität Österreichs als den schlimmsten Fehler, den die Allierten seit ihrem Eintritt in den Zweiten Weltkrieg haben machen können, denn im Zuge von Bürgerkrieg und Drittem Weltkriege gehen in rund neun Monaten von Österreich die Einheit und Freiheit ganz Deutschlands aus!”

Quelle Text: Gunnar von Groppenbruch

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Heute erhielt ich von einem guten Freund ein paar Fotos von einem noch leeren US-Militärlastwagenconvoi im Tiroler Oberland ohne Kennzeichen. Am späten Nachmittag war bereits ein Bericht in der Tiroler Tageszeitung mit einer Aussage eines österr. Militärsprechers der folgendes sagte: „Der Transport von Waffen- und Kriegsmaterial ist im Truppenaufenthaltsgesetz geregelt und ist kein Widerspruch zur Neutralität.“  

Da diese öffentliche mediale unkritische Darstellungsweise der vielen Militärtransporte nicht meiner Meinung und meinem Neutralitätsempfinden entspricht, möchte ich dazu ein paar Gedanken loswerden. Ihr könnt mir gerne eure Meinung dazu in den Kommentaren posten. 

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Zur Neutralität schreibt die Wiki hier:https://de.wikipedia.org/wiki/Neutralit%C3%A4t_(Internationale_PolitikAUSZUG:

Von Dauernder Neutralität spricht man, wenn sich ein Staat zurimmerwährenden Neutralität in allen Konflikten bekennt.

(Quelle 1899 und 1907 haben die Haager Friedenskonferenzen genauer definiertwelches Verhalten von einem neutralen Staat genau zu erwarten ist. Er hat sich schon in Friedenszeiten so zu verhalten, dass er im Kriegsfall glaubhaft feststellen kann, keine der Kriegsparteien zu bevorzugen bzw. zu benachteiligen und an keinen Kampfhandlungen teilzunehmen oder sie zu fördern. Dabei geht es nicht nur um militärische Angelegenheiten, sondern ebenso um wirtschaftliche Beziehungen, die neutral zu gestalten sind. Das Verhalten des Neutralen umfasst somit nicht nur die formale Bündnisfreiheit, sondern auch das Glaubhaftmachen der neutralen Haltung. Nur so kann der Neutrale allenfalls vermeiden, im Krieg als potentieller Gegner präventiv angegriffen zu werden.

Im völkerrechtlichen Sinne wird Neutralität heute vor allem militärisch definiert: Neutral ist, wer keiner offensiv kriegführenden Kriegsparteioder keinem militärischen Bündnis angehört.

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Hier zu Punkt 4 zwei Artikel aus österr. Tageszeitungen die keine Kritik zur Neutralität erkennen können/wollen.

http://www.krone.at/Oesterreich/Mehr_als_3000_NATO-Transporte_durch_Oesterreich-Seit_Anfang_2014-Story-471247

http://www.tt.com/politik/landespolitik/10638896-91/us-armee-transportierte-waffen-durch-tirol.csp

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Anhang III

 

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Offener Brief & Anfrage nach dem Auskunftsgesetz an Bundeskanzlerin Bierlein betreffend der Abhörstation Königswarte, die einen jahrzehntelangen Verfassungsbruch darstellt u. eine Komplizenschaft beim US-Drohnenmassenmordprogramm ist

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Frau Bundeskanzlerin Brigitte  Bierlein                                                                                                         – persönlich                                                                                                              c/o Bundeskanzleramt der Republik Österreich                                            Ballhausplatz 2                                                                                                      A – 1010   Wien

                                                                                    Innsbruck, 2019-11-18

O f f e n e r   B r i e f   &   Anfrage nach dem Auskunftsgesetz

Sehr verehrte Frau Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein,

bezugnehmend auf mein Schreiben vom 03.07.19 https://www.aktivist4you.at/2019/07/03/offenerbriefan-die-bundeskanzlerin-brigitte-bierlein-hilferuf-bzgl-neutralitaet-moral-des-rechts-sowie-der-zivilgesellschaft/  betreffend den offenkundigen Neutralitätsverletzungen durch nicht rechtstreue Politiker sowie die dadurch entstehende Komplizenschaft beim illegalen US-Drohnenmassenmordprogramm, welche als illegale fliegende Standgerichte angesehen werden müssen, möchte ich nachfragen, ob der Abhörstation Königswarte bereits der Stecker gezogen bzw. diese bereits vom Netz genommen wurde und unsere diesbezügliche Zusammenarbeit mit der NSA/CIA beim illegalen Morden beendet ist?

Es kann doch nicht sein, dass ein neutraler Rechtsstaat, wo die Politiker die Neutralität schützen müssen sich weiterhin durch fortgesetzten Verfassungsbruch für illegale Mörder in einem fremden Staat, der als US-Kriegsimperium bezeichnet werden kann und welcher weit über dem Recht steht und somit den internationalen Rechtsbankrott offensichtlich macht, für deren illegales Drohnenmassenmordprogramm an vorwiegend Unschuldigen (!) und deren illegales systematisches Folterprogramm dienlich macht.

Zum Glück sind Sie Juristin und haben sicherlich eine ausgeprägte Rechtserkenntnisfähigkeit und kommen den von Ihnen übernommenen Verantwortungen sicher auch nach. Zum weiteren Glück waren Sie ja die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs und konnten diesen offensichtlichen fortgesetzten Verfassungsbruch sowie die damit entstehende Komplizenschaft beim US-Drohnenmassenmordprogramm sicherlich leicht beheben. Zum weiteren Glück haben Sie allen Österreicher*innen versprochen: „Es ist das Selbstverständnis dieser Bundesregierung, die uns übertragene Verantwortung gewissenhaft wahrzunehmen und bis zur nächsten Regierung die Gesetze nach besten Wissen und Gewissen zu vollziehen.“ Sie erinnern sich? Sonst siehe/höre hier: 

Sie wurden ja auch auf unsere Verfassung angelobt und haben den fortgesetzten Verfassungsbruch in Sachen Neutralität auf der Königswarte sicherlich beheben lassen. Oder? Wir befinden uns doch in einem Rechtsstaat der nicht unter Rechtsbankrott leidet! Sollen etwa wir selbst das Unrecht beheben und den Stecker bei der Königswarte ziehen, also für Recht sorgen? Das kann doch nicht sein, bei unserer hohen Steuerlast und Staatsquote!

Siehe hier ein Artikel vom Standard über den jahrzehntelangen Verfassungsbruch durch die Abhörstation Königswarte: https://www.derstandard.at/story/2000046460106/nsa-lauschstation-koenigswarte-jahrzehntelanger-bruch-der-neutralitaet

Allerdings sieht es für mich leider so aus, als ob sich niemand wirklich um unseren Staatsvertrag bzw. unsere Verfassung in Sachen Neutralität seitens der Politik bzw. unserer Staatsbediensteten kümmert bzw. schert. Hat etwa eine Verwahrlosung unserer Verfassung stattgefunden?

  • Wir haben einen Verfassungsschutz, welcher jahrzehntelang keinen Muchs in Sachen Neutralitätsverletzungen unternommen hat, sondern welcher bei der Königswarte ebenfalls seine Hände im Spiel hat und mutmaßlich Verfassungsbruch begeht, wie der Heeresnachrichtendienst auch.
  • Wir haben einen Verfassungsgerichtshof samt Präsidenten wo keiner wie es scheint jahrzehntelang unsere Neutralität beschützte (siehe Auflistung Neutralitätsverletzungen unten). Es kann doch nicht sein, dass Verfassungsjuristen diese jahrzehntelangen Verfassungsbrüche nicht mitbekommen, obwohl sie über Kompetenz und Rechtserkenntnisfähigkeit verfügen sowie die Aufgabe der Prüfung von Gesetzen und Staatsverträgen auf ihre Verfassungskonformität erfüllen soll?! Es kann auch nicht nachvollzogen werden, wie es zu keinen Aufschreien seitens des Verfassungsgerichtshofes bei der Prüfung von Staatsverträgen (Art. 140a B-VG) ob Sie einer Rechtmäßigkeit (Verfassungs- und Gesetzmäßigkeit) entsprechen bei den zahlreichen Neutralitätsverletzungen kam, siehe unten.
  • Wir hatten viele Bundesregierungen, welche die Neutralität beschützen hätten müssen aber offensichtlichen jahrzehntelang Verfassungsbruch unternommen haben.
  • Die Medien kommen ihrer Aufgabe der Machtkontrolle und Kritik so gut wie überhaupt nicht nach, sondern machen sich beim tatenlosen schweigenden zu- und wegsehen in Neutralitätsbelangen stark. Bis heute wurde über unsere Beteiligung am US-Drohnenmassenmord durch die Abhördaten der Königswarte in allen Medien trotz Wissen darüber geschwiegen, was unsere so miese, so schändliche und so unzumutbare Mediensituation bestätigt bzw. aufzeigt.

Dass Österreich (und somit die Zivilgesellschaft) bis heute noch als Letzter westlicher Staat über KEIN internationalen Standards entsprechendes Informationsfreiheitsgesetz verfügt und damit uns zustehende Rechte seitens des Gesetzgebers nicht umgesetzt werden und noch dazu unser bestehendes Auskunftsgesetz unzureichend ist, möchte ich hier nochmals erinnern. Sie erinnern sich an die ihnen am 11.06.19 näher gebrachten demokratischen staatlichen Missstände, sowie an die Forderungen des 3. Punkte Programms der Zivilgesellschaft https://www.aktivist4you.at/2019/06/11/offener-brief-hilferuf-der-zivilgesellschaft-demokratierechtsstaathausverstand-an-bundeskanzlerin-brigitte-bierlein-van-der-bellen-fraktionsfuehrer-medienvertreter/?fbclid=IwAR34uuxhKOMicQuj2B_6s24S8VrBd428mWOh0UEJPw2d96HGsw1B9gZqBBI

Dies ist vor allem für den österr. „Journalismus“ (Nato-konformes politisch-korrektes Hofberichterstatterdasein) ein großes Manko und nicht verständlich, dass hier seitens der Medien kein ausreichender Druck zur Ausräumung dieses Missstandes erfolgt. Wie auch kein Druck seitens der von unseren Steuergeldern völlig abhängigen Medien bei unseren Parteifinanzierungsgesetzen gemacht wird. Es fehlt die völlige Transparenz! Nicht mal die Industriellenvereinigung, als sehr großer Parteispender, muss ihre Parteispenden veröffentlichen! (sic!) Es fehlt an unabhängiger Kontrolle! (sic!) Dem Rechnungshof wurde 2012 die Prüfkompetenz bei der Prüfung der Parteikassen geschmälert! Es benötigt aber unabhängige Kontrolle, da hier Vertrauen nicht ausreicht! Es fehlt an abschreckenden Sanktionen! (sic!) In diesen Bereichen hat die eingesetzte von den Parteien weitgehend unabhängige Expertenregierung leider keine Verbesserungen errungen.

Sehr geehrte Frau Bierlein, ich habe es als meine Staatsbürgerpflicht angesehen, betreffend der Königswarte eine diesbezügliche Verdachtsmeldung bzw. Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck am 29.10.19 einzubringen, um zu ergründen wieviel Rechtsstaat in Österreich noch vorhanden ist bzw. diese mit einem Rechtsstaat nicht vereinbaren offensichtlichen Verfassungsbrüche ausräumen zu lassen, die endlich unsere Komplizenschaft mit dem US-Drohnenmassenmordprogramm beenden. Siehe hier:

https://www.aktivist4you.at/2019/10/29/verdachtsmeldung-und-anzeige-ueber-fehlende-rechtstreue-der-politiker-sowie-fortgesetzten-verfassungsbruch-in-sachen-neutralitaet-durch-spionage-durch-die-abhoerstation-koenigswarte-und-zur-verfuegun/

Hier noch ein paar Bilder, die in den NATO-konformen Medien im Westen ausgeblendet werden:

Frau Bierlein können Sie sich vorstellen mit ihrer Familie irgendwo zu leben, wo den ganzen Tag in drei Kilometern Höhe ein Surren von Killerdrohnen zu hören ist, die von Zeit zu Zeit Hellfire Raketen auf vorwiegend Unschuldige abschießen und Menschen zerfetzen? Das ist purer Terror ohne einen Funken von Rechtsstaatlichkeit!

Das terroristische US-Drohnenmassenmordprogramm, die illegale systematische US-Folter sowie die illegalen US-Kriege & US-Regime Changes unter Mithilfe des Militärs von NATO-Staaten (sowie unter Beihilfe der NATO-konformen kritiklosen Mainstreammedien) haben den internationalen Terror vervielfacht! Man spricht von über 6.500 % Zunahme des Terrorismus seitdem „War on Terror“, dem äußerst fragwürdigen ersten NATO-Bündnisfall, ohne das jemals Beweise seitens der USA dafür vorgelegt wurden, sowie ohne das ein fremder Staat von außerhalb angegriffen hätte.

Hier folgen noch ein paar Videos die das illegale Mordprogramm thematisieren.

Drones: Last Week Tonight with John Oliver (HBO) (über illegale terrorstiftende Drohnenmorde an hauptsächlich Unschuldigen …) (wichtiger Beitrag!)

 

KenFM über: Ramstein – Wegsehen, wenn es um Mord geht! https://www.youtube.com/watch?v=47_Z0QohFWY

Ramstein – The last Stand 

„Numbing & Horrible“: Former Drone Operator Brandon Bryant on His Haunting First Kill

https://www.youtube.com/watch?v=S6sqUJaxMdM

Drohnenpilot Bryant im Interview: „Deutsches Vertrauen ausgenutzt“ https://www.tagesschau.de/ausland/drohnenpilot-101.html

Frau Brigitte Bierlein, als Anhang habe ich Ihnen die Chronologie der Neutralitätsverletzungen durch nicht rechtstreue Politiker angehängt mit der Bemerkung, dass wir an unserem Nationalfeiertag immer noch die Neutralität feiern, die wir NICHT mehr haben. Es wird damit eine Illusion von Neutralität erzeugt und die Medien zeigen ihren Nutzern die Neutralitätsverletzungen NICHT übersichtlich kritisch auf! Es findet somit meiner Ansicht nach eine Lückenberichterstattung und eine „Täuschung“ statt! Jeder der diese Chronologie sinnerfassend lesen kann und über ein wenig Rechtserkenntnisfähigkeit bzw. über einen gesunden Hausverstand verfügt, erkennt das unsere Neutralität Schritt für Schritt von nicht rechtstreuen Politikern abgebaut wurde und heute NICHT mehr besteht. Oder sind Sie da etwa anderer Meinung?

Auch die Vita des derzeitigen Verteidigungsministers zeigt weitere Neutralitätsverletzungen auf: Aus der Solidarwerkstatt-Blatt 2/2019 textlich übernommen

Der Stahlhelm des Monats

Thomas Starlinger, der Verteidigungsminister der derzeitigen „Expertenregierung“, kann auf eine Karriere zurückblicken, die erahnen lässt, warum er zu Ministerwürden kam: Von 2003 bis 2005 war Starlinger im EU-Militärstab leitender Projektoffizier und im Anschluss bis 2007 in der neu aufgestellten EU-Rüstungsagentur, dem Herz des Militärisch-Industriellen-Komplexes der EU. Danach übernahm Starlinger das Kommando der Multinationalen Task Force South (MNTF S) der NATO-Besatzungsmission KFOR im Kosovo. Ab 2012 wechselte er in das „Kommando Operative Führung Eingreifkräfte“ der deutschen Bundeswehr in Ulm. Diese Befehlszentrale hat die Aufgabe, bei künftigen Interventionskriegen der EU bis zu 60.000 Angehörige von Heer, Luftwaffe, Marine und „spezialisierten Kräften“ anzuleiten. Der geopolitische Fokus dieser Interventionsgruppen: Der Balkan, der Nahe und Mittlere Osten und Afrika. Starlinger war damit als österreichische Offizier voll in das Kommando der deutschen Bundeswehr eingegliedert. Starlingers Laufbahn kennzeichnet damit alles, woran das österreichische Establishment seit dem EU-Beitritt arbeitet: als Juniorpartner Deutschlands bei der militärischen EU-Großmachtspolitik voll mitzumarschieren. Starlingers Funktionen in den EU-Militärinstitutionen, bei NATO-Auslandseinsätzen und der Vorbereitung von EU-Interventionskriegen unter deutschem Kommando sind eine einzige Verhöhnung von Neutralität und Staatsvertrag. Das hat dem frischgebackenen Bundespräsidenten Van der Bellen so imponiert, dass er ihn umgehend zu seinem Adjutanten in der Hofburg machte und anschließend als Verteidigungsminister in die Regierung Bierlein hievte. „Unsere Wertehaltungen ähneln sich sehr“, so Starlinger über den Bundespräsidenten (Die Presse, 6.6.2019). Tatsächlich verbindet die Militärkarriere Starlingers und die Politikerlaufbahn Van der Bellens vieles. Van der Bellen brachte 1999 anlässlich des NATO-Kriegs gegen Jugoslawien die Grünen auf eine belizistische Linie – und hielt sie danach verlässlich auf Kriegskurs. Beim Krieg gegen Afghanistan ebenso wie beim Krieg gegen Libyen. Van der Bellens bellizistische Saat ist bei den Grünen voll aufgegangen: Im Syrien-Krieg war mancher Spitzenfunktionärin der österreichischen Grünen sogar die US-Administration zu pazifistisch. Als Bundespräsident holte Van der Bellen die Polemik gegen die österreichische „Kleinstaaterei“ – also gegen Neutralität und Staatsvertrag – von der deutschnationalen extremen Rechten in den Mainstream der österreichischen Politik, um Stimmung für die volle Einbindung Österreichs in die EU-Militarisierung zu machen.

Insofern sollte es friedensorientierte Kräfte nicht beruhigen, dass Starlinger als „erster grün-affiner Verteidigungsminister“ tituliert wird (Presse, 06.06.19). Das könnte sich als gefährliche Drohung entpuppen. Inhaltlich deckungsgleich mit seinem blauen blauen Vorgänger dürfte er prädestiniert dafür sein, Aufrüstung und Kriegsvorbereitung einem „Greenwashing“ zu unterziehen. Seit seinem Amtsantritt lässt er keine Gelegenheit aus, eine massive Aufstockung der Militärausgaben zu fordern. Wir sollten uns auf einiges gefasst machen. Immerhin bedurfte es eines grünen Außenministers, um Deutschland vor 20 Jahren in den ersten Krieg nach 1945 zu führen. (Ende Artikel Solidarwerkstatt Linz)————————————————————-

Gerne stehe ich für etwaige Fragen zur Verfügung und erwarte interessiert Ihre Rückmeldung betreffend Beendigung der Beteiligung Österreichs am US-Drohnenmordprogramm und zur teilweisen Wiederherstellung unserer Neutralität.

Ich wünsche Ihnen nochmals eine erfolgreiche letzte Zeit als Bundeskanzlerin und ersuche dazu eindringlich rechtsstaatliche/staatliche/demokratische Missstände zu beheben, bzw. diese beheben zu lassen.

Inzwischen verbleibe ich mit freundlichen Grüßen aus Innsbruck, Ihr Klaus Schreiner

Buchhaltungsbüro & Lohnverrechnung, Tel. +43/664/531 43 69

Bildgalerie musikalisch unterlegt über die Missstände in Österreich! Informiere Dich!

ANHANG: Aus dieser Quelle zur weiteren Verbreitung entnommen: https://www.solidarwerkstatt.at/frieden-neutralitaet/20-jahre-eu-beitritt-teil-5-chronologie-fortgesetzter-neutralitaetsverletzungen

EU-Beitritt und Folgen: Chronologie fortgesetzter Neutralitätsverletzungen

Seit dem EU-Beitritt findet eine schleichende Demontage der österreichischen Neutralität statt. Der eh. Verteidigungsminister Günther Platter hat diese Politik zynisch folgendermaßen erläutert: „Die Neutralität ist tief im Herzen der Österreicher. Man muss behutsam sein und darf das nicht herausreißen. Es ist besser, eine Operation vorzubereiten, um das vorsichtig herauszuoperieren“ (Günther Platter, als damaliger Verteidigungsminister, in: Die Presse, 5.12.2003) 

Mai 1987: Industriellenvereinigung und FPÖ sind die ersten, die offensiv einen EG-Beitritt Österreichs fordern.

Juni 1989: Der Nationalrat fordert mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und FPÖ die Bundesregierung in einem Entschließungsantrag auf, Beitrittsanträge an die EWG, die EGKS und zur EURATOM zu stellen.

November 1990: Die Bundesregierung erklärt einseitig die Artikel 12-16 sowie 22 Abs. 13 des Staatsvertrages für „obsolet“. Diese Artikel verbieten u. a. den Besitz und die Herstellung von Spezialwaffen (z. B. atomare, biologische, chemische Waffen, generell Massenvernichtungswaffen, Raketen etc.) und die militärische Kooperation mit Deutschland und den Ausverkauf der Verstaatlichten an ausländisches Kapital.

Jänner 1991: Anlässlich des Golfkriegs novelliert der Nationalrat das Kriegsmaterialgesetz, um den Transport von Kriegsgerät der Alliierten im Krieg gegen den Irak zu ermöglichen. Der lakonische Kommentar des damaligen Staatssekretärs im Außenministerium: „Wir müssen uns auf die Pflichten eines EG-Mitglieds vorbereiten.“ Unter anderem werden sog. „humanitäre“ Bergepanzer durch Österreich transportiert, mit denen tausende irakische Soldaten bei lebendigem Leib im Wüstensand begraben werden.

Juli 1991:
In einem Avis empfiehlt die EG-Kommission die EG-Mitgliedschaft Österreichs, bezeichnet aber die Neutralität als schwieriges, wenn auch lösbares Problem. Diese „Lösungsversuche“ markieren in der Folge die schrittweise Demontage der Neutralität.

Jänner 1995: Österreich tritt der EU bei und erhält einen Beobachterstatus bei der Westeuropäischen Union (WEU), die sich an der sog. Petersberg-Erklärung vom Juni 1992 orientiert, durch die „Kampfeinsätze bei der Krisenbewältigung“ (Petersberg Aufgaben) möglich werden, also ein Freibrief für globale Militäreinsätze.

Dezember 1995:
Die österreichische Regierung beschließt, sich am IFOR-Einsatz in Bosnien-Herzegowina unter NATO-Kommando zu beteiligen.

April 1997: Beschluss des Entsendegesetzes. Damit können österreichische Truppen im Rahmen jeder internationaler Organisation, d.h. nicht nur UNO oder OSZE, sondern auch NATO oder EU, zum Einsatz gebracht werden.

Juni 1997: Reform des Maastricht-Vertrages durch den EU-Vertrag von Amsterdam. Die Petersberg-Missionen, also globale EU-Militärinterventionen, werden Bestandteil des EU-Vertrages.

Juni 1998: Der Nationalrat ratifiziert den EU-Vertrag von Amsterdam. Gleichzeitig wird der „Kriegsermächtigungsartikel“ 23f (heute 23j) der Verfassung beschlossen. Dieser sieht vor, dass sich Österreichs an weltweiten EU-Kriegen beteiligen kann. VP-Klubobmann Andreas Khol jubelt: „Damit wird die Neutralität für den Bereich der EU außer Kraft gesetzt“.

März 1999: Bundeskanzler Klima stimmt im EU-Rat für die Unterstützung des NATO-Angriffskrieges auf Jugoslawien.

Juni 1999: Einsatz österreichischer SoldatInnen im Kosovo unter (deutschem) NATO-Kommando

Dezember 1999: Der EU-Gipfel in Helsinki beschließt die Aufstellung einer EU-Interventionsstreitmacht bis 2003 („Headline-goal 2003“). Stärke: 60.000 Mann, Aktionsradius: 4.000 Kilometer um die EU, Einsatzdauer bis zu einem Jahr. Verteidigungsminister Fasslabend erklärt, dass sich Österreich mit 2.500 Mann beteiligen wird.

Mai 2001: Weitere Novelle des Kriegsmaterialgesetzes: Die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Kriegsmaterial ist jetzt auch unabhängig von einem UNO-Sicherheitsratsmandat möglich. Gleichzeitig beschließt der Nationalrat ein Truppenaufenthaltsgesetz, um den „Aufenthalt ausländischer Truppen auf österreichischem Hoheitsgebiet – auch unabhängig von einem UNO-Sicherheitsratsmandat und ohne zeitliche Beschränkung – zu ermöglichen.

November 2001: Der Nationalrat beschließt mit den Stimmen von SPÖ, FPÖ, ÖVP und Grünen die Ratifizierung des EU-Vertrages von Nizza. Dieser übernimmt wesentliche Inhalte des Militärpaktes „Westeuropäische Union“ (WEU) in das Grundlagenrecht der EU, die damit selbst zu einem Militärpakt wird.

Jänner 2002: Nachdem beim EU-Gipfel in Laeken Ende 2001 der Startschuss für das EU-Teilnahme am Afghanistankrieg gegeben wurde, beschließt der Nationalrat mit den Stimmen von SPÖ, FPÖ, ÖVP und Grünen die Entsendung österreichischer SoldatInnen unter deutschem Kommando in den Afghanistankrieg.

Dezember 2003: Der Europäische Rat beschließt die „Europäische Sicherheitsstrategie“ (ESS), die betont, dass bei zukünftigen EU-Kriegen „die Verteidigungslinie oftmals im Ausland liegen wird“. Ziel der EU müsse es sein, in den Staaten rund um die EU für „verantwortungsvolles Regieren“ zu sorgen. Als Vorbild, wie „verantwortungsvolles Regieren“ durchgesetzt werden soll, hebt die ESS die Interventionen in Jugoslawien und Afghanistan hervor.

Juni 2004: Der Europäische Rat beschließt das „Headline Goal 2010“. Dessen Ziel: Gründung einer EU-Rüstungsagentur, der EU-Battlegroups, neue Transportfähigkeiten, Integration der Boden-, Luft- und Seestreitkräfte durch die Militarisierung des Weltraums. Noch im selben Jahr wird die EU-Rüstungsagentur gegründet, an der sich auch Österreich beteiligt.

Dezember 2004: Im nationalen Sicherheitsrat beschließen SPÖ, ÖVP, FPÖ und Grünen eine gemeinsame Empfehlung, sich an den EU-Battlegroups zu beteiligen.

Mai 2006: Österreichische SoldatInnen beteiligen sich an der EUFOR RD Congo. Die EU-Truppe sichert die Wahl Joseph Kabilas zum Präsidenten der DR Kongo ab, der sich ausländischen Konzerninteressen gegenüber besonders aufgeschlossen zeigt.

Mai 2007: Ankauf von 15 Eurofightern. Hintergrund für das teuerste Rüstungsgeschäft der 2. Republik: Im bereits vorliegenden Entwurf für einen neuen EU-Grundlagenvertrag können nur jene EU-Staaten in einem militärischen Kerneuropa Einlass finden, die sich an allen großen EU-Rüstungsprogrammen beteiligen. Und der Eurofighter ist das bislang größte EU-Rüstungsprojekt.

März 2008: Start der EU-Militärmission im Tschad unter französischer Führung und mit starker österreichischer Beteiligung. Die Mission sichert den Machterhalt des Autokraten Idriss Déby ab, der mit Frankreich eng verbündet ist. Österreichische Truppen sind an Gefechten aktiv beteiligt.

April 2008: Der österreichische Nationalrat segnet den EU-Lissabon-Vertrag ab. Dieser beinhaltet eine permanente Aufrüstungsverpflichtung für alle EU-Staaten, die Ermächtigung des EU-Rates für globale Kriegseinsätze (auch ohne UN-Mandat), weitreichende militärische Beistandsverpflichtungen sowie die Installierung eines Europäischen Auswärtigen Dienstes, unter dessen Dach alle diplomatischen und militärischen Instrumente der EU-Außenpolitik zusammengeschnürt werden.

Dezember 2008: Der EU-Gipfel beschließt, Rüstungskapazitäten aufzubauen, mit denen es künftig möglich sein soll, bis zu 19 Einsätze im Rahmen der „Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik“ gleichzeitig (!) durchführen zu können – darunter „je zwei hochintensive Kampfoperationen“ und zwei „Stabilisierungsmissionen“ (d.h. Besatzungsmissionen wie in Afghanistan).

Mai 2009: Deutsche und österreichische Truppen trainieren im Rahmen des EU-Militärmanövers „European Endeavour“ den Einmarsch einer 40.000 Mann/Frau starken EU-Streitmacht in einem Land in 5.000 Kilometer Entfernung. Damit wird die volle Einsatzbereitschaft des in Ulm stationierten „Kommandos Operative Führung“ als von Deutschland für EU-Militäreinsätze bereitgestelltes Hauptquartier getestet. Österreichische SoldatInnen sind seither fix in die Kommandostruktur der deutschen Bundeswehr eingebunden.

Dezember 2009: Österreich übernimmt das Kommando von EUFOR Althea, der EU-Mission in Bosnien, die den Kolonialstatus des Landes unter einem von der EU bestellten „Hohen Repräsentanten“ militärisch absichert.

Jänner 2011: Ab 1.1.2011 stehen zum ersten Mal österreichische SoldatInnen im Rahmen der EU-Battlegroups ein halbes Jahr „Gewehr bei Fuß“ für EU-Militäreinsätze.

März 2011: Beginn des Kriegs gegen Libyen – forciert von Frankreich, Großbritannien und USA, unterstützt vom EU-Rat. Österreich unterstützt den Krieg unter anderem durch die Durchfuhrgenehmigung für NATO-Kriegsgerät. Der Ende Krieg führt schließlich zur völligen Zerrüttung des Landes und zum Ausbruch des Bürgerkriegs im westafrikanischen Mali.

April 2011: Der österreichische Nationalrat gibt grünes Licht für die Entsendung österreichischer SoldatInnen im Rahmen der EU-Battlegroups in den Libyen-Krieg. Nur der vehemente Widerstand der UNO verhindert diesen Kriegseinsatz.

Juli 2012: Im 2. Halbjahr 2012 sind österreichische Truppen zum zweiten Mal für Kriegseinsätze im Rahmen der EU-Battlegroups einsatzbereit.

März  2013: Österreich beteiligt sich an der EUTM, der EU-Mission in Mali zum Training des dortigen Militärs für den Bürgerkrieg. Hintergrund des EU-Interesses: Die großen Rohstoffreichtümer Malis bzw. die Uranabbaustätten im benachbarten Niger.

Juli 2013: Mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und FPÖ wird die neue „Österreichische Sicherheitsstrategie“ beschlossen, die die Teilnahme Österreichs an der EU-Sicherheits- und Militärpolitik „in allen ihren Dimensionen“ vorsieht.

Dezember 2013: Der „EU-Rüstungsgipfel“ beschließt eine Reihe neuer Rüstungsprogramme, insbesondere im Bereich Killerdrohnen, Luftbetankung und Cyberkommunikation. Die Forschungseinrichtungen der EU-Staaten sollen verstärkt in die Rüstungswirtschaft eingebunden werden. Auch österreichische Unis und Unternehmen sind immer stärker an EU-Rüstungs- und Überwachungsprojekten beteiligt.

Februar 2014: In der Ukraine wird mit Hilfe von rechtsextremen Milizen eine prowestliche Regierung an die Macht geputscht. Über den EU-Auswärtigen Dienst waren die Kontakte zu rechtsextremen Kräften bereits lange zuvor eingefädelt worden. Auch in Folge schwört der EU-Auswärtige Dienst alle EU-Staaten auf die Unterstützung des neuen Putschregimes in Kiew und die Konfrontation mit Russland ein. Die österreichische Regierung trägt diese mit der Neutralität völlig unvereinbare Politik in jeder Hinsicht mit.

Juni 2014: Der EU-Rat beschließt die Konkretisierung der bereits im EU-Lissabon-Vertrag verankerten „Solidaritätsklausel“. Damit wir die Tür für Interventionen von Polizei- und Militäreinheiten im Inneren der EU geöffnet. Auch soziale Proteste, durch die „schwerwiegende Auswirkungen auf Vermögenswerte drohen“, können eine militärische Beistandsverpflichtung auslösen.

Dezember 2014: Entsendung einer EU-Polizeimission in die Ukraine. Diese soll dort u.a. die Nationalgarde und Spezialbataillone ausbilden, die im Bürgerkrieg in der Ostukraine eingesetzt werden. Auch Österreich beteiligt sich an dieser Mission.

März 2015: Österreichische SoldatInnen werden im Rahmen einer EU-Militärmission in die Zentralafrikanische Republik entsandt.

Mai 2015: Der EU-Rat beschließt den Einsatz von Militär zur Bekämpfung von Schiffen, mit denen Flüchtlinge das Mittelmeer überqueren wollen. Vorgesehen ist auch der Einsatz in libyschen Hoheitsgewässern und auf libyschem Territorium. Außen- und Verteidigungsministerium erklären, dass sich auch österreichische Militärs daran beteiligen könnten.

Nov 2017: U-SSZ: Putsch gegen Neutralität und Verfassung

Am 13. November unterschrieben die Vertreter von 23 EU-Staaten, darunter der österreichische Außenminister, die Teilnahmebedingungen für die „Ständige Strukturierte Zusammenarbeit“ (SSZ bzw. Pesco) – dh. dem „militärischen Kerneuropa“. Die Unterschrift von Außenminister Kurz in Brüssel stellt einen Putsch gegen die österreichische Verfassung und Neutralität dar.

Diese „Ständige Strukturierte Zusammenarbeit“ (SSZ) – oder „Permanent Structured Cooperation“ (Pesco) – begründet ein „militärisches Kerneuropa“, in dem sich jene zusammenfinden, die

  • besonders ambitioniert aufrüsten wollen(„anspruchsvollere Kriterien in Bezug auf die militärischen Fähigkeiten erfüllen“, Art. 42, Abs 6, EU-Vertrag). So etwa verpflichten sich die SSZ-Mitglieder „zu einem regelmäßigen Anstieg ihrer Verteidigungsbudgets“ (www.orf.at, 13.11.2017).

2) die bereit sind, ihre SoldatInnen in globale EU-Kriege zu schicken („Missionen mit höchsten Anforderungen“, Art. 42, Abs 6, EU-Vertrag). So verpflichten sich die SSZ „‘wesentliche Unterstützung‘ in Form von Truppen und Material für EU-Auslandseinsätze bereitzustellen“ (Die Zeit, 13.11.2017).

Wohin die Reise geht, hat die deutsche Verteidigungsministerin van der Leyen bei Unterzeichnung der SSZ am 13.11.offen ausgesprochen: die SSZ sei „ein weiterer Schritt in Richtung der Armee der Europäer“ (ORF-Abendjournal, 13.11.2017) – also einer Armee unter zentralem Brüsseler Kommando für eine EU-Großmachtspolitik, wie sie im Jahr 2016 mit der „EU-Globalstrategie“ von den EU-Staats- und Regierungschefs beschlossen und in verschiedenen Strategiedokumenten festgehalten wurde: eine Armee zur Durchsetzung geopolitischer EU-Vorherrschaft in einer „Grand Area“, die vom Nordpol bis zu großen Teilen Afrikas, vom Nahen und Mittleren Osten bis zu den Küstenregionen Südost-Asiens reicht; eine Armee, um neoliberale EU-Freihandelsregime und den Zugang zu Rohstoffen und Märkten zu erzwingen.

SSZ ist das glatte Gegenteil der Neutralität

Außenminister Kurz beruft sich bei der Unterzeichnung der SSZ-Bedingungen auf einen Ministerratsbeschluss der SP/VP-Regierung im September 2017. Sagen wir es in aller Deutlichkeit: Das ist ein Putsch gegen die österreichische Verfassung, gegen das österreichische Neutralitätsgesetz! Denn Neutralität ist die Verpflichtung an keinen Kriegen teilzunehmen; Neutralität ist die Verpflichtung, schon in Friedenszeiten alles zu unternehmen, um nicht in kriegerische Konflikte hineingezogen zu werden; Neutralität ist die Verpflichtung, sich nicht einem fremden Kommando und einer Großmachtspolitik unterzuordnen. Die SSZ ist das glatte Gegenteil der Neutralität und einer aktiven Friedenspolitik: Sie ist die Vorbereitung auf globale Kriegseinsätze, sie ist die immer engere Einbindung Österreichs in die aggressive Außen- und Militärpolitik europäischer Großmächte und sie ist der nächste Schritt in Richtung Unterordnung unter fremde Kommanden.

Dieser Putsch gegen die österreichische Verfassung fällt freilich nicht vom Himmel. Seit dem EU-Beitritt arbeiten die Machteliten daran, die Neutralität scheibchenweise zu entsorgen (sh. Chronologie der Neutralitätsverletzungen).

„Neutralität herausoperieren“

Dass Außenminister Kurz, ebenso wie davor Verteidigungsminister Doskozil, die Teilnahme an der SSZ für vereinbar mit der Neutralität erklären, zeigt nicht nur, dass sie dreiste Lügner sind. Es zeigt auch, dass sie wissen, dass die Neutralität nach wie vor tief in der österreichischen Bevölkerung verankert ist. Viele Menschen wissen oder ahnen zumindest, dass die Neutralität ein Schutz vor der militärischen Abenteuerlust der eigenen Eliten ist, die immer wieder ins Verderben geführt haben. Schon der frühere Verteidigungsminister Platter riet daher der Regierung: „Die Neutralität ist tief im Herzen der Österreicher. Man muss behutsam sein und darf das nicht herausreißen. Es ist besser, eine Operation vorzubereiten, um das vorsichtig herauszuoperieren“ (Die Presse, 5.12.2003).
Dass die FPÖ-Führung diesen Anschlag auf die Neutralität mitträgt, belegt einmal mehr, worauf die Solidarwerkstatt nicht müde wird hinzuweisen: Diese rechtsaußen-Partei war und ist zutiefst österreich- und neutralitätsfeindlich. Sie gehört zu den aggressivsten Verfechtern der EU-Militarisierung und einer europäischen Großmachtspolitik unter deutscher Vorherrschaft. HC Strache schwärmte im Frühjahr 2017 bereits von einer „EU-Armee inklusive Atomwaffen“.

Neutralität von unten verteidigen!

Die Neutralität steht nicht nur in Verfassungsrang, sie ist ein Bauelement der österreichischen Verfassung. Die einzigen, die über eine mögliche Abschaffung der österreichischen Neutralität entscheiden können, ist die österreichische Bevölkerung in einer Volksabstimmung. Außenminister Kurz hat zwar die Macht, die Teilnahmebedingungen an der SSZ zu unterzeichnen, dieser Unterschrift fehlt aber jegliche Legalität und Legitimität.

Wir müssen die österreichische Verfassung und Neutralität von unten gegen die zunehmende Willkür der eigenen Machteliten verteidigen.

Was bei der obigen Aufzählung noch fehlt?

Hier kommt man noch zum ersten offenen Brief an Frau Bierlein. 

🔴 Offener Brief & Hilferuf der Zivilgesellschaft & Demokratie/Rechtsstaat/Hausverstand an Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein, Van der Bellen, Fraktionsführer & Medienvertreter

 

Die Strippenzieher von Sebastian Kurz, oder: Wie die Neue Partei ÖVP funktioniert

Faktencheck: Balkanroutenschließer – faktenbefreite Heldenerzählung von Sebastian Kurz

Wirtschaftskammer-Werbung für den 12 Stunden Arbeitstag – kommentierte Version

 

Aufruf – Appell: Tue was, nutze Dein Potential und verbessere die Welt.

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Hier kommt man noch zu den offenen Briefen vom Blogbetreiber die per Emial an BK Sebastian Kurz, BM Schramböck, BM Löger, AK-Präsident Erwin Zangerl, den ORF-Direktor Alexander Wrabetz, sowie an die größten Medien in Österreich letzten Mai und Juni, Juli und Oktober versendet wurden. 

 

Offener Brief an BK Sebastian Kurz & Co zur Beantwortung offener Fragen zu staatlichen Missständen

Offener Brief V an Sebastian Kurz betr. unzureichender Schwarzgeldkontrolle im Immobilienmarkt

 

                     2019

 

Offener Brief an Verantwortliche betr. Veröffentlichung Abstimmverhalten und transparenter Gesetzwerdungsprozess – TRANSPARENZ, um den Lobbyisten nicht in die Hände zu spielen!

 

Offener Brief Sebastian Kurz & Co – Anfrage nach dem Auskunftsgesetz zur Heiligenbluter Vereinbarung und der Finanzverfassung § 16, Abs. 1 sowie Aufrechterhaltung Steugerldverlustrisikos

 

 

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