🔴 Offener Brief & Hilferuf der Zivilgesellschaft & Demokratie/Rechtsstaat/Hausverstand an Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein, Van der Bellen, Fraktionsführer & Medienvertreter

Frau Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein                                                              persönlich                                                                                                              c/o Bundeskanzleramt der Republik Österreich                                                                      

Ballhausplatz 2                                                                                                      A – 1010   Wien

                                                                                         Innsbruck, 2019-06-11

O f f e n e r   B r i e f & Hilferuf der Demokratie & Rechts

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

zu Ihrer Angelobung gratuliere ich herzlich und wünsche Ihnen viel Mut, Kraft, Freude, Gesundheit, sowie Ausdauer bei der Übernahme Ihrer Verantwortung. Es freut mich sehr, dass erstmalig eine Frau dieses Amt innehat und parteiunabhängig agieren kann.

Dieser offene Brief ergeht auch an die österreichischen Medien, damit diese ihre Aufgaben der Machtkontrolle und Kritik, wie Druck durch Öffentlichkeit auf die Verantwortlichen zu machen, gerecht werden können, sowie an die Fraktionsführer aller Parteien und unseren Bundespräsidenten.

Zahlreiche staatliche Missstände und korruptionsdienliche Strukturen bestehen meiner Einschätzung nach aufgrund des bisherigen Unwillens der Politik, hier korruptionsdichte Gesetze zu erlassen. Befangenheit durch Interessenskonflikte ist zu vermuten. Ich sehe in Ihnen die große Hoffnung, dass Sie hier richtungsweisend einschreiten und Österreichs Steuerzahler vor künftigen korrupten Vorkommnissen schützen werden. 

Fehlende Gesetze und Lücken sowie staatliche Intransparenz sind meiner Ansicht nach maßgeblich dafür verantwortlich, dass ein offensichtlich korruptes System vorherrscht, welches politische Entscheidungsträger verführen kann. Zudem: Spendengelder an Parteien haben enormen Einfluss auf die Politik! Zahlreiche Gesetzeslücken

  • in der Politiker- und Parteienfinanzierung,
  • im Korruptionsstrafrecht und
  • in den Lobbyistengesetzen öffnen der Korruption Tür und Tor.

Die vielfach vorherrschende Intransparenz im Staate ist auch nicht gerade vertrauensbildend, aber der Korruption dienlich.

  • Der intransparente Gesetzwerdungsprozess, sowie
  • das intransparente Abstimmverhalten verhilft ebenfalls den Lobbyisten und es werden den Wählern hier wichtige Belange im Staate verheimlicht.

In Brüssel, in Berlin, in allen deutschen Landtagen wird das Abstimmverhalten und die Anwesenheit der Politiker öffentlich dokumentiert. In Österreich herrscht hier Intransparenz. In der Wikipedia wird jedes Wort, wer es geschrieben, geändert oder gelöscht hat, öffentlich dokumentiert. Im enorm wichtigen Gesetzwerdungsprozess, wird uns Vieles verheimlicht! Wir bauen derzeit für 352 Millionen das Parlament um, aber ein System zur Dokumentation des Abstimmverhaltens ist nach wie vor nicht vorgesehen, wurde mir auf Anfrage von der Pressesprecherin des Parlamentsumbaus mitgeteilt.

Aufgrund des bisher vorherrschenden Unwillen der Bundesparteipolitiker, uns Österreichern ein, dem internationalen Standard gerechtes Informationsfreiheitsgesetz zu erlassen, haben es Journalisten und interessierte Bürger nicht leicht, an ihnen zustehende Informationen zu gelangen. Österreich ist seit vielen Jahren unter allen westlichen Staaten hierbei das Schlusslicht. EU weit sind wir zudem auch der letzte Staat, der ein antiquiertes Amtsgeheimnis im Verfassungsrang besitzt. Hier benötigt es Abhilfe.

Prof. Dr. Dr. Hubert Sickinger hat im September 2017 mit weiteren Fachkollegen das „Transparenzpaket 2012“ evaluiert. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse und Forderungen in Bezug auf die Parteienfinanzierung,

  • fehlende Transparenz in den Parteikassen
  • ungenügende Prüfung der Parteikassen,
  • fehlender Sanktionen aber auch
  • grobe Gesetzeslücken in der Medientransparenz,  
  • im Lobbyistenumgang, bei der Veröffentlichung
  • der Zusatzgehälter der Abgeordneten und zum fehlenden
  • Informationsfreiheitsgesetz, sollten schnellstmöglich umgesetzt werden.

Hier findet man den Evaluierungsbericht:

https://www.informationsfreiheit.at/2017/09/01/transparenzpaket_evaluierung

Dr. Franz Fiedler äußerte sich bei Armin Wolf in der ZIB II sehr kritisch über unsere überall unzureichenden Parteifinanzierungsgesetze und forderte dringend drei Punkte ein:

  1. Transparenz, 2. Kontrolle und 3. Sanktionen, wies darauf hin, dass wir in allen drei Bereichen unzureichende Regelungen haben, welche längst ausgeräumt gehörten! 2012 erfrechten sich zudem die Politiker dem Rechnungshof die Prüfkompetenz bei der Prüfung der Parteikassen zu schmälern!

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, nachfolgend möchte ich Ihnen noch sechs Demokratiedefizite tw. Rechtsstaatsdefizite näherbringen bzw. definieren:

Demokratiedefizit 1: Der Umstand, dass „Großspenden“ der Wirtschaft an Parteien, Vorfeldorganisationen und Politiker, politische/wirtschaftliche Interessen verfolgen, und daher als Schmier- und Anfütterungsgelder angesehen werden müssen, sollte ebenfalls gesetzlich berücksichtigt, also Großspenden ausgeräumt werden.

Warum? Da, wenn z. B. ein Geschäftsführer eines Konzernes oder einer Kapitalgesellschaft „Spendengelder“ an Parteien ohne „Gewinn oder Nutzen“ für den Konzern/Kapitalgesellschaft zahlt, würde er Firmenvermögen veruntreuen/verschleudern und entgegen den wirtschaftlichen Interessen der Eigentümer (Aktionäre, Gesellschafter) handeln. Ergo: Also verfolgen diese „Spendengelder“, welche als Schmiergelder anzusehen sind, zweckgebundene Interessen der Zahler. Wer zahlt, schafft an! Was beim Geldempfänger allerdings die Anfütterung auslöst, Vorteilnahme im Amt und die Demokratie ab absurdem führt bzw. zu einer Elitendemokratie/Oligarchie macht.

Zudem ist zu vermuten, dass die „Spenden-Schmiergelder“ bei den Zahlern als Betriebsausgaben steuerlich abgesetzt werden! Warum? Weil man in doppelten Buchführungen nicht einfach das Parteispendengeld rausnehmen kann, da das Geld sonst fehlen würde. … Wenn es „Spendengelder“ sind, die keinen wirtschaftlichen Nutzen für den Betrieb haben, sind es KEINE Betriebsausgaben, da sie keinen wirtschaftlichen Zweck für den Betrieb verfolgen. Hier müssten alle Spendengeldzahler STEUERN für diese Spendengelder dem Finanzamt zurückerstatten. Zudem handelt es sich bei den „Spendengeldern“ um unversteuertes, also nicht endbesteuertes Geld.

Leben wir in einer Schmiergeldrepublik? In einer Oligarchie? Hier gehört dringend Abhilfe, da sonst die Demokratie zur Farce wird und mit Großspenden die Demokratie ad absurdum geführt wird.

Derzeit sieht es so aus, als hätten zwei demokratisch nicht gewählte Organisationen, der Raiffeisen Mischkonzern und die Industriellenvereinigung – mehr politischen Einfluss – als die überwiegende Mehrheit der Österreicher zusammen. Und zwar die ganze Zeit, nicht nur alle vier-fünf Jahre bei der Wahl. Diese beiden größten Parteifinanziers sind zugleich die größten privaten Anzeigenschalter in Österreich und werden medial nicht kritisiert. So wie die Landeshauptleute und Bürgermeister größerer Städte auch nicht kritisiert werden, da die die Vergabekompetenz der staatlichen Mediengelder besitzen. Die Hand die einem füttert, beißt bzw. kritisiert man nicht.   

Ein Textausschnitt zum Thema Parteienfinanzierung von Barbara Blaha aus einem kürzlich erschienen Artikel in der Presse mit dem Titel: Wenn das Scheckbuch, den Wahlzettel schlägt: Wenn Reiche anfangen, ihre Macht auf die politische Sphäre auszudehnen, führen sie das demokratische Prinzip ad absurdum: Scheckbuch schlägt Wahlzettel. Um gerade das zu verhindern, haben wir eigentlich die öffentliche Parteienfinanzierung. Private Großspenden an Parteien unterlaufen diese Idee aber. Sie sind nichts anderes als legale institutionalisierte Korruption. Wenn dann auch noch diverse Umgehungskonstrukte, Kick-back-Zahlungen, Leistungsübernahmen durch Dritte und andere Vorteilsgewährungen ohne ernsthafte Konsequenzen bleiben, können einem schon begründete Zweifel an den Motiven hinter den vorhandenen Regelungen kommen. Großspenden abschaffen!“

Siehe dazu auch das von Markus Wilhelm aufgedeckte Schwarzgeldsystem der Industriellenvereinigung, welche ihre Parteispenden nicht mal offenlegen muss. http://www.foehn.org/S18a.htm 

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Demokratiedefizit 2: Textausschnitt: Zeit Artikel vom Februar 2012 „Gekaufte Meinung“ 

„Der noch bessere Lobbyist jedoch, geht es nach Raiffeisen, sitzt gleich selbst im Parlament. »Im Vorstand des Raiffeisenverbands gibt es Personen, die auch in den für uns entscheidenden Ausschüssen im Parlament sitzen, also Landwirtschaft und Infrastruktur«, plaudert Christian Konrad aus dem Nähkästchen. »Sie vertreten dort auch unsere Interessen.« Damit meint er zum Beispiel den Nationalratsabgeordneten Jakob Auer, Mitglied des Landwirtschaftsausschusses und Vertreter gleich zweier großer Lobbying-Organisationen: Als frischgebackener Präsident des Bauernbunds kümmert er sich um die Anliegen der Landwirte und als Stellvertreter von Konrad bei Raiffeisen auch um die Interessen des großen Agrarproduktehändlers des Landes, Raiffeisen Lagerhaus. Lobbyisten in hohen politischen Positionen gehören in Österreich zum wohl gepflegten Brauchtum. »Raiffeisen hat so viele Abgeordnete im Nationalrat, dass sie eine eigene Fraktion gründen könnten«, sagt Hubert Sickinger, Politologe an der Universität Wien. Aber das sei in Österreich gar nichts Sonderbares, denn es existiere hier sowieso seit jeher ein »eingebauter

Lobbyismus«, der über die »Verflechtungen der beiden Großparteien mit den verschiedenen Interessenvertretungen« funktioniere.“ Ende – Die Österreicher zahlen somit Raiffeisenmanagern Nationalratsgehälter, damit sie die Interessen von Raiffeisen im Parlament vertreten? Hmm?!

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Demokratiedefizit 3: Ein Textausschnitt aus einem Zeit Artikel „Dunkle Kanäle“ von Prof. Dr. Anton Pelinka vom März 2012 – Unsinnig teure Politikmaschine

„Die Anordnung der Finanzkanäle ist allerdings noch weitaus komplizierter, wenn darüber hinaus die »Informationstätigkeit« der Regierung berücksichtigt wird. Medien gegenüber ist die Politik nicht Nehmer, sondern Geber. Inseratenkampagnen, die alle von der Qualität österreichischer Verkehrs- und Landwirtschaftspolitik oder von der Wohnbautätigkeit der Stadt Wien überzeugen sollen, sind für die Medien eine nicht unerhebliche Einnahmequelle.

In anderen Demokratien informiert eine Regierung die Öffentlichkeit, indem sie zu einer Pressekonferenz lädt. Und die Medien berichten darüber, was ihnen im Rahmen der Medienfreiheit zu den Verlautbarungen einfällt. In Österreich hingegen bezahlt die Politik für etwas, das zum täglichen Geschäft der Zeitungen gehören sollte.

Wenn man wiederum unterstellt, dass diese in Demokratien einmalige und extrem teure Form der bezahlten »Informationskampagnen« einen Sinn haben soll, dann ist die Annahme mehr als nur plausibel: Die Medien sollen für die großzügige Inseratenzuteilung eine Gegenleistung erbringen. Geld schmiert eine Maschine. Und dazu muss zwangsläufig der Begriff Korruption aufblitzen. Geld schafft ein Netz von wechselseitigen Abhängigkeiten: die der Politik von Geldgebern, die der Medien von der Politik.“ (Ende Artikelausschnitt)

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Zur Mediensituation ist zu sagen: Armin Thurnher: Buch: Republik ohne Würde im Kapitel über die Medien: Die Mediensituation ist so mies, so schändlich, so unzumutbar, dass ich mich nicht damit abfinden mag.“

„Verbunden sind Politiker und Medien nicht durch Respekt, sondern aus Angst und Gier. Medien fürchten, dass die Politiker nicht zahlen, Politiker fürchten, dass die Medien nicht stillhalten.“  … u. v. m.

Die Österreicher zahlen somit dafür, dass sie unkritische politisch-korrekte regierungskonforme Hofberichterstatter erhalten. Hmm.

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Demokratiedefizit 4: Die fehlende Transparenz der Länder- und Gemeindebuchhaltungen, deren längst ausstehende Vereinheitlichung (Doppelte Buchhaltung anstatt Kameralistik!) und die Einhaltung der nicht rechtsgültigen, politischen Heiligenbluter Vereinbarung und damit zusammenhängende Risiken für unsere Steuergelder gehört geändert. Erlebte Milliardenverluste bei der Hypo Alpe Adria (Heta), den NÖ Wohnbaugeldern, dem Salzburger Steuerskandal, u. v. w. sorglosen Steuergeldverschwendungen am Finanzmarkt sollten dieses Defizit aufgezeigt haben. Man sollte doch aus Fehlern lernen und diese nicht wiederholen. 

Heiligenbluter Vereinbarung. https://de.wikipedia.org/wiki/Heiligenbluter_Vereinbarung  „Die Heiligenbluter Vereinbarung ist eine politische Absprache, die bei einem Treffen am 28. Juni 1974 in Heiligenblut am Großglockner zwischen dem damaligen Finanzminister Hannes Androsch als Vertreter des Bundes, sowie Vertretern der Länder und Gemeinden getroffen wurde. Sie dient dazu, die Transparenzbestimmungen dieser Körperschaften für ihre Budgets gemeinsam festzulegen, indem Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Beteiligten einvernehmlich gestaltet werden. Die Vereinbarung ist insofern bemerkenswert, als sich dadurch der österreichische Finanzminister faktisch die Möglichkeit nahm, eine einheitliche Rechnungslegung durchzusetzen, obwohl er es laut FinanzVerfassungsgesetz 1948 im Einvernehmen mit dem Rechnungshof könnte. Die Vereinbarung hat jedoch keinerlei rechtliche Verbindlichkeit und ist ein Beispiel für die österreichische Realverfassung.“

Im Falter 9/2014 war unter dem Titel: „Paragraf 16, Abs. 1, Ein Rechnungshof-Beamter (Jurist Dr. Michael Brent) entdeckt ein Gesetz, das Österreich transparenter machen könnte. Warum wendet es keiner an?“ bereits ein Artikel erschienen. Daraus folgender Textausschnitt: „Dieses Gesetz könnte Risiken minimieren, wie die Causa Hypo Alpe Adria oder den Salzburger Finanzskandal. Das Gesetz wird nicht angewandt.“ „Der Finanzminister, steht da, könne, gemeinsam mit dem Rechnungshof, „Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Gebietskörperschaften insoweit regeln, als dies zur Vereinheitlichung erforderlich ist.“ Zudem könne der Minister, „Auskünfte über die Finanzwirtschaft“ der Länder verlangen. 

Mit anderen Worten: Der Bund darf wesentliche Teile der Buchhaltung der Länder und Gemeinden kontrollieren. Er darf vorschreiben, wie sie auszusehen haben. Er darf Informationen einholen. „Doch all diese Möglichkeiten vernachlässigt er, sagt Brent. „Ich sehe darin eine steigende Gefahr für die finanzielle Sicherheit des Staates.“ Der Hintergrund: In den vergangen Jahren haben sich in Österreichs Länderfinanzen große Gefahren offenbart. Im Gegensatz zum vergleichsweise transparenten Haushalt des Bundes gelten sie als Hort von Uneinheitlichkeit und Instabilität. Immer wieder beklagen dies der Rechnungshof und Staatsschuldenausschuss. Zum Beispiel, wenn es um nicht erfasste Ausgliederungen der Länder geht. Oder um die mangelnde Vergleichbarkeit der Länderbudgets.  Die bei weitem schlimmste Folge zeitigte die Intransparenz bislang in Jörg Haiders Kärnten. Dort galt es jahrelang als Geheimnis, dass das Land mit bis zu 22 Milliarden €uro für die einstige Landesbank Hypo haftete. Nicht mal Landtagsabgeordnete erfuhren davon. In den Haushaltsplänen schienen die Haftungen nicht auf.  Kärnten ist jedoch kein Einzelfall unter den Bundesländern, was intransparente Budgets und hohe Haftungen betrifft. Vorarlberg zum Beispiel haftet für landeseigene Banken und Firmenbeteiligungen mit einer Summe, die das Landesbudget dreimal übersteigt. Beim Burgenland ist es das Doppelte. (Werte von 2013). In Salzburg offenbarte der Finanzskandal 2012 eine anachronistische und undurchsichtige Finanzverwaltung, die in krasser Weise Missbrauch zuließ.  Derartige Haftungen und Spekulationsgeschäfte der Länder ließen sich zwar nicht verbieten, würde der Bund mithilfe des Paragrafen 16 durchgreifen. Aber zumindest hätte die Republik umfassenden Einblick in die Länderfinanzen und könnte ein modernes Haushaltsrecht vorschreiben. Laut Herrn Brent ließe sich „weitgehende Transparenz“ herstellen. Und dies nicht etwa durch ein langwieriges Gesetzesverfahren, sondern „mit einem Federstrich“ – indem der Finanzminister dem Rechnungshofpräsidenten eine taugliche Verordnung erlässt.  Dennoch wollen sich Österreichs Landesfürsten traditionell nichts dreinreden lassen – und ließen sich dies vor Jahrzehnten auch schriftlich geben. Im Jahr 1974 schlossen Bund, Länder und Gemeinden dies sogenannte „Heiligenbluter Vereinbarung“. Darin verspricht der Bund, den Paragrafen 16 nur einvernehmlich mit den Ländern und Gemeinden anzuwenden. Alle Verordnungsänderungen brauchen seither die Zustimmung von Ländern und Gemeinden. Die Republik Österreich agiert also föderalistischer, als die Verfassung vorsieht. Allerdings: „Die Heiligenbluter Vereinbarung ist ein rein politisches Dokument“, sagt Brent. „Sie hat keine Rechtsgültigkeit.“  Stimmt das alles auch? Der Falter hat zwei renommierte Verfassungsjuristen von der Universität Wien um ihre Einschätzung gebeten. Heinz Mayr und Bernd-Christian Funk bestätigen beide im Wesentlichen was Brent sagt. Einen „Kniefall des Bundes vor den Ländern“ nennt Mayer die Heiligenbluter Vereinbarung. Funk spricht von einem „Versäumnis und Fehler“, dass sie nicht längst außer Kraft gesetzt worden sei. Im Übrigen müsste der Bund die Vereinbarung gar nicht erst kompliziert aufkündigen. Da sie ja keine Rechtsgültigkeit hat, bräuchte man sie nur einfach nicht mehr anwenden.  Ende des Textausschnitts vom Falter. Der Finanzminister muss endlich seine rechtlichen Möglichkeiten und Verantwortung über den sorgsamen Umgang mit unseren Steuergeldern wahrnehmen und darf es nicht weiter zulassen, das finanzielle Risiken nicht erkannt werden könnten, fordert der gesunde Hausverstand – und wir SteuerzahlerInnen! Wenn sich die Landeshauptleute nicht in die Karten schauen lassen wollen, birgt das Risiken, die dringend ausgeräumt gehören.“ Ende Textausschnitt Falter Artikel.

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, bitte beenden Sie die Anwendung der nicht rechtsverbindlichen Heiligenbluter Vereinbarung und nehmen Sie ihre Verantwortung zum sorgsamen Umgang unserer Steuergelder wahr und erteilen dem Finanzminister eine dahingehende Weisung! Der Hypo Alpe Adria- und der Salzburger Finanzskandal oder die Niederösterreichischen Milliardenverluste sollten uns doch allen aufgezeigt haben, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht.

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Demokratiedefizit 5: Zur fehlenden Gewaltenteilung zwischen Justiz und Politik ist mitzuteilen: Machtkonzentration verführt zur Korruption. Eine von der Politik weisungsgebundene Justiz widerspricht der Gewaltenteilung.

Dr. Heinz Mayer, Buch: Verfassung im Spannungsfeld politischer Interessen in der zweiten Republik, Studienverlag (Auszug – Seite 59, Gewaltenteilung)

„Dessen immanenter Sinn ist die Trennung der Staatsfunktionen durch eine Aufteilung der Staatsgewalt auf verschiedene Organe und deren Berufung zu gegenseitiger Kontrolle zu Verhinderung von Machtmissbrauch. Die Staatsorgane der Gesetzgebung, der Verwaltung und der Justiz sollen in wechselseitiger Abhängigkeit voneinander tätig werden. In diesem Sinne ist das Prinzip der Gewaltenteilung auch ein wesentlicher Bestandteil des Rechtsstaates. Im Parteienstaat ist ihre Wirksamkeit aber reduziert, weil Gesetzgebung und Verwaltung von denselben politischen Kräften getragen werden. Der Dualismus von genereller und individueller Norm und die Unterwerfung dieser Rechtsformen unter eine gerichtliche Kontrolle können auch im Parteienstaat der Gegenwart machtbrechende Wirkung entfalten. Dies freilich nur soweit eine Unabhängigkeit der Gerichte gesichert ist; dieser kommt gerade im Parteienstaat, der nicht nur die Gesetzgebung, sondern im parlamentarischen Regierungssystem auch die Verwaltung beherrscht, eine überragende Bedeutung zu. Man kann davon ausgehen, dass die Justiz in der Zweiten Republik ihre Stellung als dritte Gewalt im Staat gut entwickelt hat. Vor allem der VwGH hat seine Funktion als unabhängiger Kontrolleur der Verwaltung über Jahrzehnte hindurch eindrucksvoll wahrgenommen.“

(Auszug – Seite 60) Ein Problem im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist die Strafjustiz. „Hier bewirkt die politische Abhängigkeit der Staatsanwaltschaft ein signifikantes Rechtsstaatsdefizit; dies vor allem im objektiven Sinn. Das Problem besteht nicht in erster Linie darin, dass Menschen zu Unrecht verfolgt werden, sondern im Gegenteil: das Menschen, auf denen ein begründeter Verdacht lastet, auf Grund von politischer Einflussnahme nicht verfolgt werden kann. Die Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaften aber auch deren dienstrechtliche Unterordnung – schafft eine Abhängigkeit vom BM für Justiz. Durch die bevorstehende Reform der StPO wird dieses Problem verschärft, weil die Kompetenzen der Staatsanwaltschaften im strafprozessualen Vorverfahren auf Kosten der unabhängigen Untersuchungsrichter ausgeweitet werden. Im Ergebnis wird damit der politisch steuerbaren Staatsanwaltschaft mehr Einfluss im strafprozessualen Verfahren eingeräumt. In diesem Bereich kann also die Justiz durch die Verwaltung insofern lahmgelegt werden, als die Einleitung eines gerichtlichen Strafverfahrens unterbleibt. …“ 

(Auszug –Seite 65) Bei VfGH sollte eine „dissenting opinion“ und mehr Transparenz diskutiert bzw. eingeführt werden.

 

(Auszug – Schluss: S 68) … „Was allerdings notwendig wäre, wäre eine Neuordnung des Bundesstaates und eine Weiterentwicklung des Rechtschutzsystems durch Einführung einer Landesverwaltungsgerichtsbarkeit. Beseitigt werden sollte auch ein Mangel, der dem BVG von Anfang an anhaftet, das ist die Möglichkeit, Verfassungsrecht außerhalb des B-VG zu schaffen. Die Verfassung sollte ein „Inkorporationsgebot“ enthalten; dies bedeutet eine Anordnung, nach der Verfassungsrecht nur durch eine Änderung oder Ergänzung des B-VG geschaffen werden kann. Der Österreich-Konvent hat dazu durchaus zielführende Vorschläge gemacht. Ob es tatsächlich in absehbarer Zeit zu einer substantiellen Reform kommen wird, ist indes höchst zweifelhaft. Im Grunde – so scheint es – hat man es sich sehr gut eingerichtet im Hause

Österreich und in der Tat sind die Problem, die in Österreich als Verfassungsproblem sichtbar werden – im Vergleich zu dem, was sich anderswo zeigt – durchaus bewältigbar.“ Ende.

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Demokratie und Rechtsstaatsdefizit 6: Politisch ermöglichter Missstand, nämlich -. Preisabsprachen in der Wirtschaft zulasten der Bevölkerung aufgrund Ahndung als Kavaliersdelikt mittels Geldstrafen und fehlender Abschreckung: Es darf nicht weiter sein, dass Manager aus der Wirtschaft zu Preisabsprachen „eingeladen“ werden, die diese (schweren) Betrüger bzw. deren Firmen NUR mit Geldstrafen davonkommen lassen, anstatt für den begangenen Betrug an der Gesellschaft nach dem Strafgesetzbuch verurteilt zu werden. Fehlende Abschreckung ist hier völlig fehl am Platz. Oder ist z. B. hierfür irgendwer Mal strafrechtlich verurteilt worden? https://www.proplanta.de/Agrar-Nachrichten/Unternehmen/Millionenstrafe-Rewe-Oesterreich-Preisabsprache_article1368453823.html Millionenstrafe für Rewe Österreich wegen Preisabsprache, Wien – Lebensmittelhändler Rewe muss in Österreich wegen verbotener Preisabsprachen 20,8 Millionen Euro Strafe zahlen. Und da sind noch zahlreiche weitere Fälle aus der Bauwirtschaft, aus dem Finanzmarkt, der Nahrungsmittelbranche, … und wirkt gegen den Spruch: Kein Risiko, keine Belohnung. Bisher sind über 70 Millionen an österreichischen Kartellstrafen ausgesprochen worden, aber wer davon wurde strafrechtlich verfolgt?

 „Die Aussicht, Provisionen zu verdienen, ohne Risiken zu übernehmen fördert laxe und unethische Geschäftspraktiken.“ (George Soros)

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, ich fordere Sie hiermit höflichst aber eindringlich auf, diesen skandalösen Missstand so schnell wie möglich zu beheben, bzw. beheben zu lassen damit diese Einladung für korrupte Wirtschaftsmanager aufhört und eine juristische Gleichbehandlung von Betrügern gewährleistet wird und endlich eine Abschreckung da ist. Korrupte Wirtschaftsmanager dürfen nicht länger politisch geschützt werden! Hier ist ebenfalls Befangenheit durch einen Interessenskonflikt der Politik zu vermuten. Parteifinanziers wie die Industriellenvereinigung bzw. deren Mitgliederbetriebe (Baukonzerne, Lebensmittelhandel, …) profitieren von diesem Missstand. Es darf nicht weiter sein, dass die Politik der Wirtschaft höhere Preise durch Preisabsprachen „ermöglicht“, zulasten der Mehrheit der Österreicher_innen die der Korruption ausgeliefert werden.

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Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, in der Anlage übersende ich Ihnen ein drei Punkte Programm der Zivilgesellschaft für die amtierende Bundesregierung mit der Bitte um Durchsicht und Berücksichtigung der angeführten Punkte zu fehlender Transparenz, fehlender Steuergerechtigkeit und Ausräumung staatlicher Missstände, wie z. B. die Kalte Progression, fehlende Ausräumung/Bekämpfung bzw. Umsetzung der EU-Richtlinien zur Schwarzgeldwäsche und Terrorismusbekämpfung, fehlende Umsetzung der EU-Vorgaben um z. B. Zinszahlungen innerhalb der Konzerne und damit einhergehende Steuerverschiebung zu unterbinden  oder die verzerrte lückenhafte manipulative Erhebung des Verbraucherpreisindex, welches unsichtbar die Kaufkraft der unteren Einkommensgruppen raubt und einige staatliche Missstände mehr.

Gerne stehe ich für etwaige Fragen zur Verfügung.

Ich wünsche Ihnen eine erfolgreiche, Österreich nützende Kanzlerschaft und ersuche nochmals eindringlich staatliche/demokratische Missstände beheben zu lassen.

Inzwischen verbleibe ich mit freundlichen Grüßen aus Innsbruck, Ihr Klaus Schreiner

Buchhaltungsbüro & Lohnverrechnung

Tel. +43/664/531 43 69


Das Drei Punkte Programm der Zivilgesellschaft: 

Forderungen einer wachen Zivilgesellschaft, die Hausverstand besitzt und des kritischen analytischen und lösungsorientierten Denkens befähigt ist, um das vorherrschende intransparente korruptionsanfällige System, den intransparenten korrupten Saustall jetzt endlich auszumisten und Licht in unsere Angelegenheiten zu bringen. Der Unwille der Politik hier entgegenzustehen, muss gebrochen werden. Medien in die Pflicht. Wir haben ein Recht auf Information! Übersicht der eindringlichen Forderungen der Zivilgesellschaft!

Punkt 1: TRANSPARENZ! – Der gläserne Staat zum Schutz unserer Steuern und vor Korruption.

  • Transparenz im Abstimmverhalten (Parlament, Landtag, Gemeinderat)– gegen Einflussnahme und Korruption! (Brüssel, Wien, alle deutschen Bundesländer machen es vor. Wir wollen keine Lobbyistenspielwiese mehr! (Video am Ende des Beitrages.)
  • Transparenz im gesamten Gesetzwerdungsprozess! Wie jeder Text in der Wikipedia. Gegen Einflussnahme und Korruption!  (siehe Video am Ende des Beitrags)
  • Transparenz in den Buchhaltungen unseren Gebietskörperschaften. (Bund recht OK, aber: Länder u. Gemeinden! Die Finanzverfassung § 16, Abs. 1 muss umgesetzt  werden. Die nicht rechtsgültige Heiligenbluter Vereinbarung muss enden! Ein  Erlass des Finanzministers an Rechnungshof für Übersichtlichkeit, Vereinheitlichung muss umgehend gemacht werden!  Doppelte Buchführung zum Schutz unserer Steuergelder, Erhalt Übersichtlichkeit und ist gegen Korruption! Können wir aus der Hypo Alpe Adria, dem Salzburger Finanzskandal, den Milliardenverlusten bei den NÖ-Wohnbaugeldern u. v. weitere NICHTS LERNEN? Video am Ende des Beitrages. 
  • Transparenz in den Parteikassen – Prüfkompetenz des Rechnungshofs wieder erhöhen! Gesetzeslücken schließen! Wir haben unzureichende Transparenz, unzureichende Kontrolle und unzureichende Sanktionen! Gegen Einflussnahme und Korruption! siehe unten Langfassung von Experten.
  • Transparenz bei allen Förderungen!
  • Ein Informationsfreiheitsgesetz. Wir haben ein Recht darauf! Österreich ist weltweit Schlusslicht!!! Schändlich! siehe unten Langfassung von Experten.
  • Das antiquierte Amtsgeheimnis – Österreich als einziger EU-Staat mit Amtsgeheimnis in Verfassung! siehe unten Langfassung von Experten
  • Transparenzgesetz nach Hamburger Vorbild siehe unten
  • Medientransparenz – Gesetzeslücken schließen! siehe unten
  • Lobbyistentransparenz – Gesetzeslücken schließen! siehe unten
  • Transparenz aller ABGEORDNETENEINKÜNFTE – siehe unten
  • Herstellung transparenter Entscheidungen – siehe unten.
  • Dem Rechnungshofpräsidenten muss der politisch veranlasste Maulkorb abgenommen werden.

Die sich daraus ergebenden Vorteile für Journalisten und interessierte Bürger sowie zum Schutz unserer Steuergelder und gegen Korruption sind/wären enorm. Auch unser Recht auf Information gehört endlich berücksichtigt!

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Punkt 2 – Steuerfairness!

  • Die KALTE PROGRESSION muss sofort ausgeräumt werden – das ist eine Frechheit! Video am Ende des Beitrages.
  • Erbschaftssteuer mit Selbstbehalt – überwiegende Mehrheit will das!
  • Steuerentlastung Faktor Arbeit – Besteuerung Kapitaleinkünfte!
  • Ausgleich der Bankenrettungen mit vielen Milliarden an Steuergelder durch eine österr. Finanztransaktionssteuer!
  • Herbeiführung von Steuerfairness durch Ausräumung der Steuerkleinrechnungsgesetze für Konzerne und Kapitalgesellschaften (GmbH)! wie die Gruppenbesteuerung, Lizenzgebühren, Finanzinvestitionen, Zinszahlungen innerhalb des Konzerns, Investitionsfreibeträge, etc.
  • Umsetzung der Attac Forderungen für Steuergerechtigkeit
  • Verunmöglichung der Ausweichung der Steuerlast in ausländischen Stiftungen und im offshore Bankenbereich! 
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Punkt 3 – Ausräumung staatlicher Missstände

  • Schluss mit der verzerrten Erhebung des Verbraucherpreisindex! Ein einkommensspezifischer Einkommensindex muss her! Video und Links zu Artikeln am Ende des Beitrages.
  • Schwerer Betrug bei Preisabsprachen müssen durch das Strafgesetz abgeschreckt und nicht mit Geldstrafen als Kavaliersdelikte behandelt werden. Geht´s noch?
  • Wiederherstellung von Neutralität! Die überwiegende Mehrheit will das! Video am Ende des Beitrages.
  • Verminderung Transitverkehr!
  • Kein Glyphosat auf den Feldern & im Essen. Gesundheitsschutz!
  • Kontrolle der Flugzeugemissionen. Stoppt den giftigen Metallregen! Video Prof. Lohmann am Ende des Beitrages.
  • Kein Menschenexperiment mit dem 5 G Netz! Hört auf die hunderten Wissenschaftler & Ärzte! Nicht auf die Mobilfunkindustrie! Wissenschaftlicher Appell – Video am Ende des Beitrages
  • Instrumente für die Verwirklichung von direkter Demokratie! Das Dont´smoke und das Frauenvolksbegehren (u. a. mit so einer Stimmgewichtung!) dürfen nicht übergangen werden können!!!
  • Wirksame Strukturen zur Verhinderung von Schwarzgeldwäsche, wie sie von der EU eingefordert werden, aber Österreichs Politiker sich seit über vier Jahren dagegen wehren diese umzusetzen!
  • Eine Armutsverhinderungsprogramm dass diesen Namen auch verdient, muss her. Die asoziale armutsstiftende „Sozialhilfegesetz“ ist das schändlichste Gesetz der 2. Republik, beschlossen von ASOZIALEN! Die Volkshilfe hat ein kostengünstiges Modell mit hoher sozialer Treffsicherheit entwickelt, dass die Kinderarmut ausräumen könnte. Siehe hier: https://www.youtube.com/watch?v=IuV8ig1_BJ0&t=274s . Das Bündnis gegen Armut und Wohungsnot in Tirol hat die Unterschiede zur Mindestsicherung und dem Sozialhilfegesetz sehr gut herausgearbeitet. Siehe hier: https://wwww.buendnis-tirol.at . Hier kommt man zu einem Beitrag über die Kinderarmut und Altersarmut sowie über nähere Zahlen der früheren Mindestsicherungsbeziehern: https://www.aktivist4you.at/2019/05/02/schaendlichstes-armuts-gesetz-der-2-republik-info-tunnelfahrt-zum-sozialhilfegesetz-song-herz-aus-stein-uebersicht-fakten-zur-sozialhilfe-den-gruppen-der-mindestsicherungsbezieher-di/
  • Das staatliche Armutsverhinderungsprogramm muss wieder die Existenzsicherung, die Teilhabe aller Menschen am öffentlichen Leben, dier Fürsorgeverpflichtung und eine wirksame Armutsverhinderung verfolgen und nicht arbeitspolitische Ziele! 
  • Wohnbauförderung: Die Bauern und Unternehmer müssen zu Einzahler in den Topf werden, aus dem sie Wohnbaukredite erhalten. Derzeit zahlen nur die Arbeitnehmer in diesen Topf ein und die Bauern und Unternehmer können sich aus diesen bedienen!
  • Grundsteuer: Die Landwirte werden bei der Grundsteuer völlig ungleich behandelt! Wie jetzt auch die Immobilienfirmen. Das geht gar nicht! 
  • Die Parteienfinanzierung muss drei Grundsätzen unterliegen. 1. Transparenz. 2. Kontrolle. 3., Sanktionen. Derzeit sind alle drei Grundsätze unzureichend gesetzlich abgedeckt. 

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Punkt 1: TRANSPARENZ!

  • Transparenz im Abstimmverhalten der Parlamentarier, der Landtagsabgeordneten und des Gemeinderates jeder größeren Gemeinde soll schnellstmöglich umgesetzt werden. Wir bauen das Parlament für 352 Millionen €uro um, und ein System zur Protokollierung der Anwesenheit und des Abstimmverhaltens wird nach wie vor ausgespart. Derzeit haben wir eine Spielwiese für Lobbyisten, wo Parlamentarier unentdeckt die Interessen der Konzerne wahrnehmen können! Das darf nicht sein.
  • Transparenz im gesamten Gesetzwerdungsprozess! Wie in der Wikipedia sollte man künftig wissen, wer, wann, welchen Teil zum Gesetz beigetragen oder gelöscht hat!
  • Transparenz in den Buchhaltungen unseren Gebietskörperschaften.
  • (Bund, Länder, Gemeinden) Es darf nicht weiter sein, das die nicht rechtsgültige Heiligenbluter Vereinbarung der Landeshauptleute mit dem Bund von 1974 dem Schutz unserer Steuergelder entgegensteht. Übersicht und Vereinheitlichung durch doppelte Buchführung sollte längst umgesetzt sein. Die Hypo Alpe Adria, der Salzburger Finanzskandal, der NÖ-Wohnbaugelderverlust in Milliardenhöhe hat aufgezeigt, WAS FÜR EIN WAHNSINN in den korruptionsanfälligen Buchhaltungen aus der Kaiserszeit, der Kameralistik besteht!
  • Transparenz in den Parteikassen. Die 2012 durchgeführte Schmälerung der Prüfkompetenz unseres Rechnungshofes bei der Prüfung der Parteien muss wieder aufgehoben werden. Wir wollen wissen, woher die vollen 13 Millionen des ÖVP-Wahlkampfes her sind. Derzeit werden nur 2,1 Millionen offengelegt. Das darf nicht sein. Die von Prof. Dr. Dr. Hubert Sickinger und von RA. Dr. Mag. Stephan Lenzhofer, in deren Fachbüchern über die Parteien- und Politikerfinanzierung aufgezeigten Problemstellen/Mängel in der Parteienfinanzierung sollten schnellstmöglich ausgeräumt werden! Wichtig sind dabei 3 Punkte. 1. Transparenz. 2. Kontrolle. 3. Sanktionen!  Siehe weitere Ausführungen unten.
  • Transparenz bei allen Förderungen! In Österreich betragen die Förderungen des Staates in etwa das Doppelte wie im OSZE-Schnitt. Der Föderalismus muss völlig transparent werden!
  • Medientransparenz – siehe Ausführungen unten!
  • Lobbyistentransparenz – siehe weitere Ausführungen unten!
  • Transparenzgesetz nach Hamburger Vorbild. – siehe weitere Ausführungen unten

Das antiquierte Amtsgeheimnis sollte nach Vorbild von Hamburg angepasst werden und darf nicht weiter Sachverhalte verbergen helfen! Wir sind die Steuerzahler, die 80 % aller Steuern bezahlen. Wir wollen das Amtsgeheimnis schnellstmöglich an unsere Interessen angepasst bekommen. Siehe weitere Ausführungen unten.

„Wie soll echte demokratische Kontrolle von Regierung und Behörden aussehen, wenn sich diese jederzeit auf ein vollkommen antiquiertes Amtsgeheimnis berufen können?“ – Nelson Carr

  • Ein Informationsfreiheitsgesetz sollte nach den Anforderungen unserer Journalisten und internationalen Standards aber auch nach unserem Menschenrecht in Gesetz gegossen werden und nicht weiterhin der Politik es zu ermöglichen Sachverhalte zu verbergen.
  • „Besonders wichtig für ein Transparenzgesetz im 21. Jahrhundert: die Verfügbarkeit von Originaldaten in maschinenlesbarer Form. Niemand sollte mit dem Scannen von tausenden Seiten Zeit verschwenden müssen.“ – Markus »fin« Hametner

Siehe umfangreiche Erläuterungen zu Transparenz unten.

Punkt 2 – Steuerfairness! GANZ WICHTIG!

  • Die KALTE PROGRESSION muss sofort ausgeräumt werden. Dem Mittelstand werden dadurch alljährlich ca. 3,5 Milliarden (Tendenz steigend!) unsichtbar aus den Lohntüten geraubt. Die Kalte Progression stellt eine demokratisch nicht beschlossene Steuererhöhung dar! Das darf nicht sein!
  • Des Weiteren wird in Österreich Arbeit höher besteuert als Kapitaleinkünfte. Das ist keine Steuerfairness. Arbeit unterliegt zudem der Sozialversicherung. Kapitaleinkünfte nicht. Also wer arbeiten muss, um zu überleben, wird viel höher besteuert und zahlt Sozialversicherung, als jemand der so viel Vermögen besitzt, dass er ohne zu arbeiten aus den Kapitalerträgen leben kann. Schändlich. Die Vermögenssteuern in Österreich sind auf einem sehr niederen Niveau. Wenn wir den OSZE-Schnitt anstreben würden, dann hätten wir ca. 5 Milliarden mehr im Steuertopf und der Steuergerechtigkeit wäre auch geholfen. Über 70 % der Österreicher sprechen sich für eine Erbschaftssteuer mit einem Freibetrag aus. Die Politik blockiert auch hier den Willen der Mehrheit. Wie auch bei Glyphosat. Bei CETA u. v. m. Hier zu viel. Unsere angeblichen Volksvertreter agieren mehrheitlich als lange Hand der Industrie und des Finanzmarktes. Schändlich.
  • Die Steuerlast hat sich aufgrund Lobbyismus und Spendengelder in den letzten Jahrzehnten von den Konzernen auf die Arbeitnehmer verschoben. Derzeit zahlen die Pensionisten, Arbeitnehmer und Konsumenten 80 % der Steuereinnahmen, die Konzerne und Wirtschaft lediglich 10 %, früher 22 %. Den Konzernen und Kapitalgesellschaften (GmbH´s) wurden die Steuersätze laufend vermindert und es wurden zudem zahlreiche Gesetze erlassen, damit die Kapitalgesellschaften sich die Steuer klein rechnen können. Lizenzgebühren, die Gruppenbesteuerung, Finanzinvestitionen, Investitionsfreibeträge, Zinszahlungen innerhalb des Kozerns, u. v. m. helfen dabei. Wenn man sich die Steuerquote von z. B. dem Raiffeisenmischkonzern über mehrere Jahre hinweg ansieht, ist diese bei rund einem Prozent angesiedelt, obwohl derzeit noch 25 % Körperschaftssteuer fällig wären. Tendenz fallend, weil weitere Verminderungen auf 19 oder 20 % von der schwarz-blauen Regierung heuer angestrengt werden. Die Medien versagen mehrheitlich auch bei diesem Thema Steuergerechtigkeit, die Bevölkerung darüber kritisch zu informieren. Kapitalerträge sollten mindestens die gleiche Steuer bezahlen müssen, wie Arbeitseinkünfte. Es darf nicht mehr sein, das Arbeit benachteiligt wird! Durch Spendengelder der Konzerne ermöglichte Steuerkleinrechnungsgesetze müssen der Vergangenheit angehören. (Gruppenbesteuerung, Lizenzgebühren, Zweckgesellschaften, Offshore-Geschäfte, Finanzinvestitionen, …)
  • Zum Ausgleich der mit vielen Milliarden an unseren Steuergeldern durchgeführten österreichischen Bankenrettungen sollte eine österr. Finanztransaktionssteuer eingeführt werden, wenn man sich europäisch nicht einigen will. Es darf nicht sein, dass die Banken Milliarden an Gewinne erzielen und sich nach wie vor die Steuer kleinrechnen können! HALLO.
  • ATTAC – Forderungen für Steuergerechtigkeit gehören öffentlich diskutiert!

Punkt 3 – Ausräumung staatlicher Missstände

  • In Österreich werden den unteren Einkommensgruppen alljährlich die Kaufkraft geschmälert durch eine verzerrte Erhebung des Verbraucherpreisindex. Wirklich schändlich. Mieten z. B. werden nur mit 4,07 % gewichtet, machen aber meist 40-50 % aus! Um die soziale Schere wieder zu schließen MUSS ein Einkommensspezifischer Verbraucherpreisindex her. Höre Univ. Prof. Dr. Dr. Jürgen Huber oder Walter Katzmair
  • Des Weiteren schützt die von der Industrie und Wirtschaft geschmierte Politik korrupte Wirtschaftsmanager, indem schwerer Betrug, wie Preisabsprachen, als Kavaliersdelikte mit Geldstrafen geahndet werden und nicht nach dem Strafrecht. Wir Konsumenten zahlen deshalb vielfach erhöhte Korruptionspreise und es besteht KEINERLEI ABSCHRECKUNG für diese korrupten Wirtschaftsmanager. Das darf nicht sein!
  • Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung ist für die immerwährende Neutralität. Österreich ist mittlerweile sowas von nicht neutral, dass es weh tut und die Neutralität wird ständig mit Füßen getreten. Die fehlende Rechtstreue der Politiker ist eine Schande im Lande! Darüber gibt es einen eigenen Beitrag. Siehe Link in der YT-Videobeschreibung.
  • Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung ist für die Verminderung des Transitverkehrs! Die Gesundheit und Lebensqualität unserer Kinder, unserer Eltern und von uns, sind uns wichtig. Der Politik nicht, wie es scheint. Durch Billigdiesel und Billigmautpolitik locken wir Frächter über Österreich ihre Routen zu wählen an. Wir haben über 30 % TANKTOURISMUS. Schändlich.
  • Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung ist gegen Die Politik verfolgt nicht die Interessen der Volksgesundheit, sondern der Wirtschaft und sagt JA, zum Krebs- und Krankheitsrisiko Glyphosat. Schändlich!
  • Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung ist die Gesundheit der Kinder, der Eltern und die eigene wichtig! Der Politik nicht, wie es scheint. Der ständig steigende Luftverkehr verschmutzt den Himmel, die Luft, die Böden und Gewässer. Untersuchungen der ETH in Zürich, von der Nobelpreisträgerin Lohmann von Flugzeugemissionen ergaben, dass über 16 giftige Metalle in den Flugzeugemissionen vorhanden sind! Frau. Prof. Dr. Lohmann rät diese Flugzeugemissionen zu reglementieren. Metalle sind schwerer wie Luft und fallen auf uns runter und vergiften unsere Umwelt. HALLO, ist da wer? Die österr. Bundesregierung und die Medien wurden darüber informiert und halten das Thema aus der Öffentlichkeit. Schändlich!
  • Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung ist die Gesundheit der Kinder, der Eltern und die eigene wichtig! Der Politik nicht wie es scheint. Sorglos führt Österreich, Innsbruck als erstes, das gesundheitsschädliche 5 G Netz Hunderte Wissenschaftler und Ärzte warnen öffentlich vor den bekannten Gefahren und Auswirkungen. Die Zeugungsfähigkeit wird stark beeinträchtigt. Die Millimeterwellen dringen in die Oberhaut und in unser Nervensystem ein und verursachen viele Krankheiten. Dies stellt das größte Menschenexperiment mit bereits absehbaren Folgen dar. Völlig verrückt. Gesundheits- und lebensgefährlich! Die Medien verschweigen diese Wissenschaftler und Ärzte. Könnten die Anzeigengelder der Mobilfunkindustrie und der enorme Investitionsaufwand von über 500 Milliarden in Europa damit zusammenhängen? Die Pharmabranche lacht sich einer profitablen Zeit der Krankheitssteigerung und der Krebssteigerungen entgegen.
  • Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung ist für direkte Demokratie und Mitbestimmung. Das don´t smoke und das Frauenvolksbegehren haben deutlich aufgezeigt, dass dies den Politikern überhaupt nicht wichtig ist. Sie nehmen den Souverän nicht ernst, überhaupt nicht und schließen uns aus.
  • Eine Armutsverhinderungsprogramm dass diesen Namen auch verdient, muss her. Die asoziale armutsstiftende „Sozialhilfegesetz“ ist das schändlichste Gesetz der 2. Republik, beschlossen von ASOZIALEN! Die Volkshilfe hat ein kostengünstiges Modell mit hoher sozialer Treffsicherheit entwickelt, dass die Kinderarmut ausräumen könnte. Siehe hier: https://www.youtube.com/watch?v=IuV8ig1_BJ0&t=274s . Das Bündnis gegen Armut und Wohungsnot in Tirol hat die Unterschiede zur Mindestsicherung und dem Sozialhilfegesetz sehr gut herausgearbeitet. Siehe hier: https://wwww.buendnis-tirol.at . Hier kommt man zu einem Beitrag über die Kinderarmut und Altersarmut sowie über nähere Zahlen der früheren Mindestsicherungsbeziehern: https://www.aktivist4you.at/2019/05/02/schaendlichstes-armuts-gesetz-der-2-republik-info-tunnelfahrt-zum-sozialhilfegesetz-song-herz-aus-stein-uebersicht-fakten-zur-sozialhilfe-den-gruppen-der-mindestsicherungsbezieher-di/
  • Das staatliche Armutsverhinderungsprogramm muss wieder die Existenzsicherung, die Teilhabe aller Menschen am öffentlichen Leben, dier Fürsorgeverpflichtung und eine wirksame Armutsverhinderung verfolgen und nicht arbeitspolitische Ziele!
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Aus dieser Quelle zur weiteren Verbreitung entnommen: https://www.informationsfreiheit.at/transparenzgesetz-at/

6 Jahre „Transparenzpaket“: Wir fordern strengere Offenlegungsregeln und echte Transparenz

Zentrale Kritikpunkte (hier Kurzfassung, Langfassung siehe nach Videos)

Parteienfinanzierung • Für die Nichtabgabe eines Rechenschaftsberichts ist derzeit keine Sanktion im PartG vorgesehen, was jegliche Transparenz-Verpflichtung ad absurdum führt. Die Überschreitung der erlaubten Wahlwerbungskosten von sieben Millionen Euro bleibt dann nicht sanktioniert, wenn eine Partei diese nicht deklariert.

  • Der Rechnungshof ist bisher nicht in der Lage, von sich aus die Bücher der Parteien zu überprüfen. Eine Meldung von Verstößen an den Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senats ist ihm nur auf Basis seiner „Überprüfung“ der Rechenschaftsberichte möglich. Sachleistungen (Kostenübernahmen) Dritter sind zwar als Spenden zu deklarieren; falls eine Partei sie allerdings nicht deklariert, können sie von Kontroll- und Sanktionssystem nicht erfasst werden.
  • Die Parteien sind nicht zur Veröffentlichung sämtlicher Vermögens- und Schuldanstände verpflichtet.
  • In vielen Staaten sind Parteien längst verpflichtet, bereits eine Woche vor dem Wahltag Details zur Wahlkampffinanzierung – sowohl Einnahmen als auch Ausgaben betreffend – in einer vorläufigen Offenlegung zu publizieren.

Für #EchteTransparenz

  • Der Schwellwert zur unverzüglichen verpflichtenden Meldung von Großspende(r)n von 50.000 Euro sollte deutlich abgesenkt werden, etwa auf 10.000 Euro.

Transparenz der Einkommen und Vermögen von Abgeordneten

  • Einkommensquellen von NR-Abgeordneten werden als Gesamtsumme, der Einkommenskategorie, ausgewiesen. Es ist daher nicht nachvollziehbar, wie viel konkret über welche Einkommensquelle erwirtschaftet wird.
  • Werden die Listen von der Parlamentsdirektion aktualisiert, sind alte Informationen nicht mehr abrufbar.
  • Abgeordnete müssen bislang keine Informationen zu Vermögen, Beteiligungen, Schulden und Verbindlichkeiten veröffentlichen.
  • Verstößt jemand gegen dieses Gesetz, sind keine Strafen vorgesehen.

Lobbying

  • Die derzeitige Gesetzeslage erlaubt es BürgerInnen nicht, nachzuvollziehen, welche Akteure mit welchen Ressourcen und mit welchen Zielen Lobbying betreiben.
  • Zahlreiche Akteure, etwa RechtsanwältInnen, sind nicht von der Registrierungspflicht erfasst.
  • Für die Einhaltung der Regeln und das Verhängen etwaiger Sanktionen bei Verstößen gibt es keine zuständige Stelle.
  • Kontakte zwischen Lobbyisten und Interessensvertretern mit Vertreter_innen der Ministerien und der Kabinette sind für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar und werden oft nicht ausreichend dokumentiert. Weder gibt es eine automatische Veröffentlichung solcher Kontakte, noch werden diese auf Anfrage offengelegt. Etwaige Einflussnahmen auf Entscheidungen und Gesetzesentwürfe bleiben so im Dunklen.

Medientransparenz

  • Transparenz bei den Medientransparenzdaten ist nicht umfassend gegeben. Aufträge, die weniger als 5.000 Euro pro Quartal und Medium ausmachen, müssen nicht gemeldet werden („Bagatellgrenze“). Laut Rechnungshof entsteht eine Dunkelziffer von 30 bis 50 Prozent der gemeldeten Geldflüsse (etwa 60 bis 100 Millionen Euro im Jahr).
  • Aus den veröffentlichten Daten geht nicht hervor, welche Leistung erbracht wurde. Somit ist das zentrale Kriterium für die Beurteilung der Angemessenheit des bezahlten Preises nicht berücksichtigt: das Preis-Leistungs-Verhältnis.
  • Laut Rechnungshof verstießen 50 Prozent der von ihm geprüften Rechtsträger gegen das Hinweis- und Kopfverbot. Nach wie vor werden öffentliche Mittel missbräuchlich für persönliche Imagepflege oder parteipolitische Zwecke verwendet. Bei Missachtung des Hinweis- und Kopfverbotes sind bislang keine Sanktionen vorgesehen.

Informationsfreiheitsgesetz

Während die Gesetze des Transparenzpakets von 2012 in wichtigen Bereichen automatisch Transparenz schaffen sollten, braucht es überdies noch ein starkes und internationalen Standards entsprechendes Informationsfreiheitsgesetz.

  • Nach mehr als fünf Jahren politischer Versprechen gibt es weiterhin kein Informationsfreiheitsgesetz, das BürgerInnen Zugang zu Auskünften, Daten und Dokumenten einräumt. Österreich hat als letzte Demokratie Europas ein in der Verfassung verankertes Amtsgeheimnis. Die Auskunftspflichtgesetze des Bundes und der Länder entsprechen nicht internationalen Standards.
  • Viele Länder, die ihren BürgerInnen ein Grundrecht auf Informationszugang einräumen, haben politisch unabhängige Informationsfreiheitsbeauftragte (oft kombiniert mit der für Datenschutz zuständigen Behörde), die die Umsetzung von Transparenzgesetzen überwachen und Behörden und BürgerInnen bei Aspekten des Informationszugangs zur Seite stehen. Die Erfahrung aus diesen Ländern zeigt, dass solche Stellen wesentlichen Einfluss auf die praktische Umsetzung von Transparenzbestimmungen haben.
  • In mehreren europäischen Ländern sind Daten und Dokumente zu Vergaben, Beschaffungen, Förderungen, Subventionen und vergleichbare Verträge von Behörden (ab gewissen Höhen) automatisch online zu veröffentlichen. Hier hat Österreich dringenden Aufholbedarf.
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2013 begannen wir unser Engagement für ein Bürgerrecht auf Informationszugang mit der Kampagne Transparenzgesetz.at.

Innerhalb weniger Wochen haben mehr als 13.000 Bürgerinnen und Bürger unser Anliegen in Form einer Petition unterstützt.

Die Petition haben wir mittlerweile geschlossen, unser Einsatz geht weiter.

Unsere Forderung: Ein Transparenzgesetz nach Hamburger Vorbild für Österreich

  1. Ein umfassendes Recht auf Information und Einsicht in die Akten der Verwaltung
    Positiv statt negativ: Auskunft muss die Regel sein, nicht die Ausnahme. Einsicht in Akten muss möglich sein, persönlicher Datenschutz dennoch gewährleistet bleiben.
  2. Eine Veröffentlichungspflicht für Behörden

Aktiv statt passiv: Behörden sollen Verträge, Dokumente und Daten von sich aus online stellen, veröffentlicht in einem zentralen Informationsregister, kontrolliert von eine/r unabhängigen Beauftragte/n für Informationsfreiheit und Datenschutz.

So wollen wir Steuerverschwendung und Korruption vorbeugen. Und das Vertrauen in Verwaltung und Politik fördern.

Auch die Politik versprach wenige Wochen nach Start der Petition mehr Offenheit und ein Ende des AmtsgeheimnissesZu dessen Abschaffung bekannten sich auch zahlreiche von uns kontaktierte Kandidatenim Vorfeld der Nationalratswahl 2013. “Informationsfreiheit statt Amtsgeheimnis” schrieb die SPÖ-ÖVP Koalition in ihr Arbeitsprogramm 2013-2018.

Mit unseren Unterstützerinnen und Unterstützern im Rücken setzen wir uns seither für ein internationalen Standards entsprechendes Informationsfreiheitsgesetz und mehr Transparenz ein.

Das Hamburger Vorbild

Unter dem Titel „Transparenzgesetz.de – Transparenz schafft Vertrauen“ gründete sich in Hamburg eine sogenannte Volksinitiative, die ein Transparenzgesetz für Hamburg einforderte. Auslöser waren die explodierenden Kosten des dort neu gebauten Konzerthauses namens „Elbphilharmonie“ – bei gleichzeitiger Intransparenz des Vergabeverfahrens.

Obwohl Hamburg bereits über ein Informationsfreiheitsgesetz verfügte, erwies sich der aber nur als mäßig tauglich, da man als Bürger gar nicht wusste, wonach man überhaupt fragen konnte: Um nach einem Akt zu fragen, muss man ja zuerst wissen, dass er in er Verwaltung existiert. Das hat auch der FOIA nicht sichergestellt.

Ziele des Transparenzgesetzes in Hamburg waren daher im Wesentlichen drei Punkte:

  1. Veröffentlichungspflicht von Behörden für geschlossene Verträge, eingekaufte Gutachten u. Ä.
  2. Schaffung eines zentralen Informationsregisters, in dem all dies online veröffentlicht wird
  3. Schaffung eines zentralen Informationsbeauftragten, der die Einhaltung von Informationsfreiheit und Datenschutz überwacht, Erweiterungen vorantreibt und Anlaufstelle für Informationsanliegen der Bürger ist

Die Initiative entstand aus der Zivilgesellschaft und wurde von vielen Organisationen unterstützt. Parlament und Stadtregierung übernahmen die Forderungen der Initiative schließlich und beschlossen das Hamburgerische Transparenzgesetz. Dieses ist im 6. Oktober 2012 in Kraft getreten.

Im Oktober 2014 hat das aus dem Gesetz resultierende Transparenzportal Hamburg seinen Vollbetrieb aufgenommen. Ende 2015 standen dort laut dem Datenschutzbeauftragten 36,000 Dokumente zur Verfügung, die Seite verzeichnete zwischen ein und zwei Millionen Zugriffe pro Monat.

Die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger, sich proaktiv zu informieren, ist hoch und zeigt, dass Befürchtungen, man würde mit diesem Projekt einen ‘Datenfriedhof’ schaffen, unbegründet waren, schreibt der Hamburgische Datenschutzbeauftragte.

Mit der Einführung eines Transparenzgesetzes hat die Stadt Hamburg gezeigt, dass umfassende Transparenzbestimmungen möglich sind. Und die Bürgerinnen und Bürger Hamburgs haben gezeigt, dass man mit persönlichem Engagement für eine Sache auch abseits von Wahlen etwas bewirken kann.

Das Hamburger Modell ist ein Vorbild. So sind die Deutschen Bundesländer Rheinland-Pfalz und Bremen bereits nachgezogen und haben ihre Informationsfreiheitsgesetze zu Transparenzgesetzen erweitert.

Transparenzgesetz.at

Ab 2013 haben wir uns mit der Initative Transparenzgesetz.at, die von mehr als 13,000 BürgerInnen unterstützt wird, für ein österreichisches Transparenzgesetz eingesetzt. Aus dieser Initiative ist das Forum Informationsfreiheit hervorgegangen.

Unser Ziel ist, dass endlich auch in Österreich die international üblichen Standards eines Informationsfreiheits-Gesetzes übernommen werden und mit den Innovationen des Hamburger Transparenzgesetzes – nämlich der automatischen Veröffentlichung von Informationen – kombiniert werden.

Die Grundsätze unserer Initiative sind die gleichen, die schon dem Hamburger Transparenzgesetz zu Grunde lagen:

  1. Korruption erschweren
    2. Steuerverschwendung vorbeugen
    3. Misstrauen abbauen
    4. Vertrauen in Politik und Verwaltung stärken
    5. Verwaltungsabläufe vereinfachen und beschleunigen
    6. Mitbestimmung erleichtern

Lernt Österreich vom Hamburger Modell?

Im bislang vorliegenden Entwurf für ein Informationsfreiheitsgestz ist zwar in §4 vorgesehen, dass “Informationen von allgemeinem Interesse” von Behörden “nach Maßgabe der vorhandenen technischen Möglichkeiten im Internet und barrierefrei zu veröffentlichen” sind, soweit sie nicht der Geheimhaltung unterliegen. Auch soll die Veröffentlichung “nach Möglichkeiten und Zweckmäßigkeit in offenem und maschinenlesbarem Format mit den jeweiligen Metadaten” erfolgen – soweit damit “kein unverhältnismäßiger Aufwand” verbunden ist.

Jedoch bleibt der Gesetzesentwurf so vage, dass dieser Artikel, falls er so beschlossen würde, wohl weitgehend totes Recht werden wird: Es wird weder definiert, was unter “Informationen von allgemeinem Interesse” zu verstehen ist, noch wird vorgegeben, wie zeitnah welche Dokumente zu veröffentlichen sind. Dazu kommt, dass es keine Kontrollstelle zur Umsetzung geben soll. Auch sind keinerlei Sanktionen für den Fall vorgesehen, dass der Verpflichtung zur Veröffentlichung nicht nachgekommen wird.

Transparente Entscheidungen

Wie kann sichergestellt werden, dass von Politik und Verwaltung getroffene Entscheidungen für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar sind?

Über diese Frage haben wir uns zusammen mit unseren Partnern Access Info EuropeOKFN DeutschlandInfoHouse (Slowenien), Request Initiative (Vereinigtes Königreich), Watchdog (Polen), Gong (Kroatien), Diritto di Sapere (Italien) und VouliWatch (Griechenland) sowie Aktivisten aus Irland und Finnland Gedanken gemacht.

Wir haben recherchiert, wie die Rechtslage in Sachen Informationszugang zu Entscheidungen aussieht, und ob politische Entscheidungen auf nationaler Ebene in der Praxis wirklich transparent sind. Die Ergebnisse unserer Recherchen gibt es unter https://www.access-info.org/decision-making-transparency.

  • Unsere Evaluierung der Transparenz-Regeln für Lobbyisten und Interessensvertreter sowie konkrete Vorschläge für Nachbesserungen haben wir hier veröffentlicht.

Empfehlungen zu den zu veröffentlichenden Informationen

Zusammen mit Access Info Europe und unseren Partnern haben wir identifiziert, welche Information bei Entscheidungsprozessen dokumentiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden sollten:

  1. Grundlegende Informationen zum Entscheidungsfindungsprozess

Die verantwortliche öffentliche Stelle sollte Dokumente erstellen und aktiv veröffentlichen, die es der Öffentlichkeit ermöglichen, die Entscheidung nachzuvollziehen und sich in den Prozess einzubringen. Diese Dokumentation sollten zumindest Folgendes enthalten:

  • Einen Zeitplan des Entscheidungsprozesses, der regelmäßig aktualisiert werden sollte;
  • Kontaktinformationen der betroffenen öffentlichen Stelle sowie der Abteilungen und Personen, die für die Entscheidung verantwortlich sind;
  • Informationen zu Experten, Arbeitsgruppen und Kommissionen, die den Entscheidungsprozess begleiten: die Namen der Mitglieder, eine Beschreibung des Prozesses, sowie die Ergebnisse der Konsultationen sollten öffentlich gemacht werden.

 

  1. Terminpläne führender Entscheidungsträger_innen

Führende Verantwortliche aus Politik und Verwaltung, die für Entscheidungsprozesse verantwortlich sind dadurch zum Ziel von Lobbying werden könnten sollten eine Aufstellung ihrer Termine öffentlich zugänglich machen. Offengelegt werden sollten Termine, die Namen der Teilnehmer an diesen Terminen, sowie Aufzeichnungen zu geführten Telefonaten. Die Gespräche sollten angemessen dokumentiert werden.

  1. Auflistung der Treffen von Amtsträgerinnen und Amtsträgern

Die Öffentlichkeit sollte nachvollziehen können, welche Treffen wo und mit wem stattgefunden haben, und was dabei besprochen wurde. Zu den folgenden Treffen sollten Informationen öffentlich zugänglich werden:

  • Treffen zwischen Vertreter_innen öffentlicher Stellen und Vertreter_innen anderer öffentlicher Stellen;
    Treffen von Vertretern öffentlicher Stellen mit Interessensvertretern, inklusive Konsultationen mit Betroffenen (Stakeholdern);
  • Treffen, Konferenzen und Veranstaltungen, die vom Amtsträger besucht werden, inklusive solche die von Interessensgruppen (Lobbyisten, politische Parteien, diverse Interessensgruppen, etc.) organisiert werden oder bei denen diese vertreten sind;
  • Telefonate zwischen Amtsträgern und Vertreter_innen von Interessensgruppen sollten vermerkt werden. Wenn diese einen Bezug zu laufenden Entscheidungsprozessen haben, sollten sie aktiv veröffentlicht werden, in sonstigen Fällen sollte die Information auf Anfrage herausgegeben werden.
  1. Dokumente zu Treffen

Die Öffentlichkeit sollte über geplante Treffen, die Teil eines Entscheidungsprozesses sind, ebenso informiert werden wie über detaillierte Aufzeichnungen zu diesen Treffen. Ein Protokoll solcher Treffen sollte detailliert genug sein, um des Interessierten zu ermöglichen, nachzuvollziehen, welche Kernthemen besprochen wurden und welche Übereinkommen oder Entscheidungen dabei getroffen wurden.
Die Namen jener, die in Treffen zu einem Entscheidungsfindungsprozess teilnehmen, sollten zugänglich sein. Deshalb sollten alle potentiellen Teilnehmer an solchen treffen darüber informiert werden, dass der Termin öffentlich ist, und dass die Zustimmung zur Veröffentlichung des Namens und die einer vertretenen Organisation Voraussetzung für die Teilnahme am Termin ist.

  1. Dokumente aus öffentlichen Begutachtungen

Staatliche Stellen sollten grundsätzlich aktiv alle Dokumente veröffentlichen, die im Rahmen von öffentlichen Begutachtungen und Konsultationen übermittelt wurden. Weiters sollten Dokumente veröffentlicht werden, aus denen hervorgeht, welche Anregungen in einen Entscheidungsprozess aufgenommen wurden.
Stellungnahmen in öffentlichen Begutachtungen sollten binnen 15 Arbeitstagen nach Ende der Begutachtung veröffentlicht werden. Beinhalten sollten diese:

  • Eine Aufstellung aller Stellungnahmen;
  • Alle Dokumente, die von Interessenvertretern übermittelt wurden, zusammen mit den Namen der Vertreter und Details, wen diese vertreten;
  • Dokumente die von juristischen Personen übermittelt wurden, samt Details zur rechtlichen Person, und falls diese in Vertretung Dritter handelt, die Namen der Auftraggeber.

Im Rahmen des Begutachtungsverfahrens sollte auf die Veröffentlichung hingewiesen werden und eine Zustimmung dazu von den Teilnehmenden eingeholt werden.

Nachdem eine Konsultation abgeschlossen ist und evaluiert wurde:

  • Evaluierungen der Konsultationsprozesse, und eine Erläuterung wie vorgegangen wurde bzw. welche Anregungen aufgenommen wurden.

Datenschutz: Um es möglich zu machen, die Namen derjenigen zu veröffentlichen, die sich an einer Begutachtung beteiligten, sollte ein online Formular die Zustimmung zur Veröffentlichung des Namens und einer etwaigen beruflichen Vertretung eingeholt werden, bevor eine Stellungnahme übermittelt wird. Das selbe sollte für Organisationen gelten, deren Namen in allen Fällen öffentlich gemacht werden sollten.

  1. Dokumente, die im Rahmen eines Entscheidungsfindungsprozesses erstellt wurden

Studien und Evaluierungen, Umweltverträglichkeitsprüfungen, Rechtsgutachten, Entscheidungs-Entwürfe, Bewertungen früherer Regelungen sowie Aktions- und Umsetzungspläne, die im Rahmen eines Entscheidungsprozesses erstellt werden, sollten der Öffentlich zugänglich sein.

  1. Dokumente, die von Interessensvertretungen und Lobbyisten übermittelt werden

Dokumente, die einer öffentlichen Stelle von Dritten, insbesondere von Interessenvertretern, Lobbyisten sowie von anderen staatlichen Stellen oder Regierungen übermittelt werden, und die sich auf einen bestimmten Entscheidungsprozess beziehen, sollten zeitnah (etwa binnen 15 Arbeitstagen) aktiv veröffentlicht werden:

  • Dokumente, die sich direkt auf einen laufenden Entscheidungsprozess beziehen;
  • Entwürfe einer Entscheidung und Empfehlungen;
  • Berichte, Erkenntnisse von Recherchen und andere Dokumente (auch solche, die nicht explizit in Bezug auf einen bestimmten Entscheidungsprozess verfasst wurden);
  • Kommuniqués, Presseaussendungen, Newsletter und andere schriftliche Materialien, die einer öffentlichen Stelle zugesandt werden.
  1. Dokumente, die eine Entscheidung begründen

Informationen und Dokumente, die einer bestimmten Entscheidung zu Grunde liegen und diese begründen, sollten zeitnah und aktiv veröffentlicht werden.
Beinhalten sollten diese Dokumente zumindest: Das Problem, dass die Entscheidung adressiert, verfügbare Handlungsoptionen, um dieses Problem zu lösen, und Kriterien, die bei der Entscheidungsfindung herangezogen wurden.

Das Dokument sollte auf öffentliche Konsultationen und die dadurch erhaltenen Anregungen verweisen (und/oder diese beinhalten). Es ist wichtig, dass die Öffentlichkeit Zugang zu Kopien von wichtigen Daten und Argumenten erhält, welche als Basis der Entscheidung dienten, etwa: Berichte, Studien, Gutachten, Folgenabschätzungen, und jegliche sonstige Dokumente, die in Punkt 6 aufgeführt sind (auch wenn diese nicht explizit in Bezug auf einen bestimmten Entscheidungsprozess erstellt wurden).

Was ist Informationsfreiheit?

Jeder Bürger hat nach den Informations­gesetzen das Recht, Zugang zu Informationen der öffentlichen Hand zu erhalten. 
Erfahren Sie mehr über Informations­freiheit.

Was macht diese Seite?

Diese Seite veröffentlicht Informationsanfragen und ihre Antworten, so dass der Vorgang durch die Öffentlichkeit geprüft werden kann. 
Erfahren Sie mehr über das Konzept.

FragDenStaat.at ist ein gemeinnütziges Projekt des Forum Informationsfreiheit, mit freundlicher Unterstützung der Open Knowledge Foundation Deutschland.

Die Seite erlaubt beispielsweise die Einrichtung von Benachrichtigungen für Gesetzgebungsprozesse, Personen, Stichworte oder individuelle Suchanfragen. Per Email werden NutzerInnen dann über Neuigkeiten informiert. So vereinfachen wir die Mitwirkung und Beteiligung an Entscheidungsprozessen.

Wenn BürgerInnen zeitnah über eine Petition oder eine Begutachtung informiert werden, können sie sich auch in diese Prozesse einbringen. Inhalte, Akteure und Prozesse werden so weit als möglich untereinander verlinkt. Weiters verweist OffenesParlament.at wo immer möglich auf die Inhalte auf der Parlaments-Webseite um den Zugriff auf die Original-Quelle zu ermöglichen.

Umsetzung

Die Inhalte von OffenesParlament.at basieren auf Informationen und Daten, die wir von der offiziellen Webseite des Parlaments, parlament.gv.at, beziehungsweise vom Open Data Portal data.gv.at übernehmen.

Wir bereiten diese Daten neu auf, um etwa durch neue Verknüpfungen und Darstellungen von Inhalten zusätzliche Nutzungsmöglichkeiten zu erschließen. Auch können Sie sich individuelle Email-Benachrichtigungen einrichten, und wir informieren Sie, wenn es für Sie relevante Neuigkeiten gibt.

Derzeit ist die Seite in einer Test-Version verfügbarBis Sommer 2017 wird die Funktionalität der Seite weiter ausgebaut.

Infos zum Kern-Team hinter OffenesParlament.at gib es hier. Beigetragen haben auch zahlreiche Helferinnen und Helfer aus der Community im Rahmen mehrere Hackdays.

Das Projekt ist Open Source, der Code dahinter, Scraper und Dokumentation sowie bereits erfasste Verbesserungsvorschläge finden sich auf GitHub.

Wir freuen uns über Mithilfe, Kritik, Feedback, Anregungen und Vorschläge auf GitHub oder an office@informationsfreiheit.at.

Posts

Eine Förderung der Netidee der Internet Foundation Austria (IPA) macht die Entwicklung von OffenesParlament.at möglich. Nessus/Easyname unterstützt uns mit Sponsoring der Server-Infrastruktur. Danke!

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  1. September 2017

5 Jahre „Transparenzpaket“: Wir fordern strengere Offenlegungsregeln und echte Transparenz

Von Mathias Huter

Mathias Huter

Beschäftigt sich mit Transparenz, Open Data und Anti-Korruption, interessiert sich besonders für Parteienfinanzierung und Beschaffungen. Von 2009 bis 2014 für Transparency International Georgia in Tiflis tätig.

Wien, 1. September 2017 – Eine kritische Bilanz des vor fünf Jahren beschlossenen „Transparenzpakets“ zieht eine Allianz zivilgesellschaftlicher Akteure, die die Wirkung des Gesetzespakets untersucht haben. Erklärtes Ziel des Pakets war, die Integrität und Transparenz der Politik in wichtigen Bereichen zu erhöhen – Parteienfinanzierung, staatliche Inseratenausgaben, die Nebentätigkeiten von Abgeordneten und Lobbyismus wurden schärferen Regeln unterworfen – und damit Korruptionsrisiken zu bekämpfen.

Die Evaluierung, erstellt vom Politologen Hubert Sickinger (Beiratsvorsitzender des Forum Informationsfreiheit, Marion Breitschopf (Meine Abgeordneten), Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit) und Florian Skrabal (DOSSIER), zeigt, dass das geltende Regelwerk zahlreiche Schwächen und Schlupflöcher enthält.

Geltende Regeln können kaum kontrolliert und durchgesetzt werden. Weitgehende Nachbesserungen wären dringend notwendig, um in der Praxis in demokratiepolitisch wichtigen Bereichen echte Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger zu schaffen.

Parteienfinanzierung

  • Für die Nichtabgabe eines Rechenschaftsberichts ist derzeit keine Sanktion im PartG vorgesehen, was jegliche Transparenz-Verpflichtung ad absurdum führt. Die Überschreitung der erlaubten Wahlwerbungskosten von sieben Millionen Euro bleibt dann nicht sanktioniert, wenn eine Partei diese nicht deklariert.
  • Der Rechnungshof ist bisher nicht in der Lage, von sich aus die Bücher der Parteien zu überprüfen. Eine Meldung von Verstößen an den Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senats ist ihm nur auf Basis seiner „Überprüfung“ der Rechenschaftsberichte möglich. Sachleistungen (Kostenübernahmen) Dritter sind zwar als Spenden zu deklarieren; falls eine Partei sie allerdings nicht deklariert, können sie von Kontroll- und Sanktionssystem nicht erfasst werden.
  • Die Parteien sind nicht zur Veröffentlichung sämtlicher Vermögens- und Schuldanstände verpflichtet.
  • In vielen Staaten sind Parteien längst verpflichtet, bereits eine Woche vor dem Wahltag Details zur Wahlkampffinanzierung – sowohl Einnahmen als auch Ausgaben betreffend – in einer vorläufigen Offenlegung zu publizieren.
  • Der Schwellwert zur unverzüglichen verpflichtenden Meldung von Großspende(r)n von 50.000 Euro sollte deutlich abgesenkt werden, etwa auf 10.000 Euro.

Transparenz der Einkommen und Vermögen von Abgeordneten

  • Einkommensquellen von NR-Abgeordneten werden als Gesamtsumme, der Einkommenskategorie, ausgewiesen. Es ist daher nicht nachvollziehbar, wie viel konkret über welche Einkommensquelle erwirtschaftet wird.
  • Werden die Listen von der Parlamentsdirektion aktualisiert, sind alte Informationen nicht mehr abrufbar.
  • Abgeordnete müssen bislang keine Informationen zu Vermögen, Beteiligungen, Schulden und Verbindlichkeiten veröffentlichen.
  • Verstößt jemand gegen dieses Gesetz, sind keine Strafen vorgesehen.

Lobbying

  • Die derzeitige Gesetzeslage erlaubt es BürgerInnen nicht, nachzuvollziehen, welche Akteure mit
    welchen Ressourcen und mit welchen Zielen Lobbying betreiben.
  • Zahlreiche Akteure, etwa Rechtsanwälte, sind nicht von der Registrierungspflicht erfasst.
  • Für die Einhaltung der Regeln und das Verhängen etwaiger Sanktionen bei Verstößen gibt es
    keine zuständige Stelle.
  • Kontakte zwischen Lobbyisten und Interessenvertretern mit Vertreter_Innen der Ministerien und der Kabinette sind für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar und werden oft nicht ausreichend dokumentiert. Weder gibt es eine automatische Veröffentlichung solcher Kontakte, noch werden diese auf Anfrage ofengelegt. Etwaige Einflussnahmen auf Entscheidungen und Gesetzesentwürfe bleiben so im Dunklen.

Medientransparenz

  • Transparenz bei den Medientransparenzdaten ist nicht umfassend gegeben. Aufträge, die weniger als 5.000 Euro pro Quartal und Medium ausmachen, müssen nicht gemeldet werden („Bagatellgrenze“). Laut Rechnungshof entsteht eine Dunkelziffer von 30 bis 50 Prozent der
    gemeldeten Geldflüsse (etwa 60 bis 100 Millionen Euro im Jahr).
  • Aus den veröffentlichten Daten geht nicht hervor, welche Leistung erbracht wurde. Somit ist das zentrale Kriterium für die Beurteilung der Angemessenheit des bezahlten Preises nicht berücksichtigt: das Preis-Leistungs-Verhältnis.
  • Laut Rechnungshof verstießen 50 Prozent der von ihm geprüften Rechtsträger gegen das Hinweis- und Kopfverbot. Nach wie vor werden öffentliche Mittel missbräuchlich für persönliche Imagepflege oder parteipolitische Zwecke verwendet. Bei Missachtung des Hinweis- und Kopfverbotes sind bislang keine Sanktionen vorgesehen.

Informationsfreiheitsgesetz

Während die Gesetze des Transparenzpakets von 2012 in wichtigen Bereichen automatisch Transparenz schaffen sollten, braucht es überdies noch ein starkes und internationalen Standards entsprechendes Informationsfreiheitsgesetz.

  • Nach mehr als vier Jahren politischer Versprechen gibt es weiterhin kein Informationsfreiheitsgesetz, das BürgerInnen Zugang zu Auskünften, Daten und Dokumenten einräumt. Österreich hat als letzte Demokratie Europas ein in der Verfassung verankertes Amtsgeheimnis. Die Auskunftspflichtgesetze des Bundes und der Länder entsprechen nicht internationalen Standards.
  • Viele Länder, die ihren BürgerInnen ein Grundrecht auf Informationszugang einräumen, haben politisch unabhängige Informationsfreiheitsbeauftragte (oft kombiniert mit der für Datenschutz zuständigen Behörde), die die Umsetzung von Transparenzgesetzen überwachen und Behörden und BürgerInnen bei Aspekten des Informationszugangs zur Seite stehen. Die Erfahrung aus diesen Ländern zeigt, dass solche Stellen wesentlichen Einfluss auf die praktische Umsetzung von Transparenzbestimmungen haben.
  • In mehreren europäischen Ländern sind Daten und Dokumente zu Vergaben, Beschaffungen, Förderungen, Subventionen und vergleichbare Verträge von Behörden (ab gewissen Höhen) automatisch online zu veröffentlichen. Hier hat Österreich dringenden Aufholbedarf.

Pressekonferenz

Das Video unserer Pressekonferenz:

 

Rückfragen

Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit) – mathias.huter@informationsfreiheit.at
Hubert Sickinger – hubert.sickinger@univie.ac.at
Florian Skrabal (DOSSIER) – florian.skrabal@dossier.at
Marion Breitschopf (Meine Abgeordneten) – mb@mediaclan.at

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Hier kommt man zur Langfassung der Kritik/Evaluierung zum Transparenzpaket 2012: 

https://www.informationsfreiheit.at/2017/09/01/transparenzpaket_evaluierung/

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Informationsfreiheit

Unter Informationsfreiheit versteht man das international anerkannte BürgerInnenrecht auf Zugang zu Information von staatlichen Stellen.

Informationsfreiheit bedeutet, dass BürgerInnen jegliche Informationen – Aufzeichnungen, egal in welcher Form, die bei einer staatlichen Stelle vorhanden sind – erhalten können, solange durch diese Herausgabe kein Schaden im Sinn von eng definierten Ausschlussgründen entsteht.

Geheimhaltung ist etwa dann legitim, wenn eine Veröffentlichung Dritten einen Schaden zufügen würde (z.B. durch Verletzung der Privatsphäre), eine Gefahr für die nationale Sicherheit entstehen, oder ein behördliches oder gerichtliches Verfahren untergraben werden würde – und wenn es kein überwiegendes öffentliches Interesse an der Veröffentlichung der Information gibt.

Das Recht auf Information lässt sich aus dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (Artikel 19) der Vereinten Nationen, welchen Österreich ratifiziert hat, ableiten.

Relevant sind auch die Grundrechtecharta der Europäischen Union (Artikel 11, “Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit”) und Artikel 10 (“Meinungsfreiheit”) der Europäischen Menschenrechtskonvention, die in Österreich im Verfassungsrang steht.

2013 wurde die Republik Österreich vom Europäischen Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) nach der Verweigerung einer Behörde, Auskunft zu gewähren, wegen Verletzung der Meinungsfreiheit verurteilt.

Auskunftsrecht auf Bundes-Ebene

In Österreich ist eine Verpflichtung für Behörden, Auskunft zu erteilen, seit 1987 im Artikel 20. (4) des Bundesverfassungsgesetzes (BVG) verankert. Dieser Verpflichtung zur Auskunftserteilung steht jedoch (unter anderem) das sogenannte Amtsgeheimnis in Artikel 20. (3) BVG entgegen.

Das Auskunftspflichtgesetz von 1987 verpflichtet Bundes-Behörden, BürgerInnen “ohne unnötigen Aufschub, spätestens aber binnen acht Wochen” auf eine mündliche oder schriftliche Anfrage hin Auskunft zu gewähren – “soweit eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht dem nicht entgegensteht”, etwa das “Amtsgeheimnis”, aber etwa auch der Schutz der Privatsphäre.

Das Forum Informationsfreiheit setzt sich für die Abschaffung des Amtsgeheimnisses und für ein starkes Recht auf Informationsfreiheit ein. Eine Verfassungsänderung sowie ein Informationsfreiheitsgesetz werden derzeit im Parlament diskutiert. Eine zeitliche Aufstellung der politischen Diskussion dazu gibt es hier.

Über unser Anfrageportal FragDenStaat.at können unkompliziert – und, auf Wunsch, öffentlich nachvollziehbar – Anfragen an Behörden gestellt werden.

Bei Anfragen zu Umwelt-Themen besteht durch das Umweltinformationsgesetz (UIG) bereits jetzt ein deutlich besserer Rechtsanspruch für BürgerInnen, Informationen zu erhalten, als ihn das Auskunftspflichtgesetz vorsieht.

Auskunftsrecht bei Ländern und Gemeinden

Für Landesbehörden und Gemeinden gelten die folgenden Landesgesetze, die weitgehend ident mit dem Auskunftspflichtgesetz sind, und zum Teil auch andere Bundesgesetze, etwa das Informationsweiterverwendungsgesetz, auf Landesebene umsetzen:

Wenn Sie eine Anfrage über FragDenStaat.at stellen erkennt die Plattform automatisch, welchem Auskunftspflichtgesetz die entsprechende Behörde unterliegt und passt die Vorlage entsprechend an.

Informationsrecht gegenüber EU Institutionen

Gegenüber Institutionen der Europäischen Union gibt es für alle EU-BürgerInnen das Recht auf Information und Dokumenteneinsicht, das deutlich über geltendes Recht für österreichische Behörden hinausgeht. Einen Leitfaden für Anfragen an EU-Stellen gibt es hier. Sie können eine solche Anfrage auch über die zivilgesellschaftlich betriebene Plattform AskTheEU durchführen.

Informationsrecht gegenüber ausländischen Behörden

In vielen Ländern ist der Zugang zu staatlicher Information ein Recht, das jedem eingeräumt wird, unabhängig von Staatsbürgerschaft oder Aufenthaltsort. Sie können also auch Anfragen an Behörden anderer Staaten nach den dort geltenden Informationsfreiheitsgesetzen stellen (in der entsprechenden Amtssprache).

Für Anfragen an Stellen in Deutschland empfehlen wir FragDenStaat.de, das Schwestern-Portal des vom Forum Informationsfreiheit betriebenen Anfrage-Portals FragDenStaat.at.

Eine Auflistung von zivilgesellschaftlichen Anfrageportalen in weiteren Ländern gibt es auf Wikipedia.

Warum überhaupt ein Informationsfreiheitsgesetz für Österreich?

Österreich ist kein Land, das sich durch besondere Politik- und Verwaltungstransparenz auszeichnet. Ganz im Gegenteil, Österreich ist das wohl einzige Land der EU, in dem das Amtsgeheimnis noch in der Verfassung steht.

Doch auch wenn man weiter über den Tellerrand blickt, zeichnet sich Österreich nicht als transparente moderne Demokratie aus. Das jährlich veröffentlichte “Right To Information”–Rating belegt: Österreich ist in Sachen Informationsfreiheit unangefochtener Letzter. Weltweit. Seit 7 Jahren in Folge!

  • 2011 auf Platz 89/89
  • 2012 auf Platz 93/93
  • 2013 auf Platz 95/95
  • 2014 auf Platz 97/97
  • 2015 auf Platz 102/102
  • 2016 auf Platz 111/111
  • 2017 auf Platz 111/111 untersuchten Nationen.

 

Das muss sich ändern! Denn: Informationsrechte sind Menschenrechte

Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf umfassende Informationsfreiheit gegenüber dem Staat – auch in Österreich. Egal, ob es sich um Auskunfts- oder Einsichtsrechte handelt; egal, ob es um analoge Information oder digitale Daten geht. Denn das Recht auf Information ist ein Menschenrecht. Das bestätigt ein eindeutiges Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Auch die EKMR (Europäische Kommission für Menschenrechte) hat im Juli 2011 festgehalten, dass das Recht auf Information in Artikel 10 der Menschenrechtskonvention fällt, es ist untrennbar mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung verbunden. 28 europäische Staaten haben dieses Grundrecht auf Information in ihren jeweiligen Verfassungen verankert, Österreich nicht. Hier steht anstelle eines umfassenden Informationsrechts für Bürgerinnen und Bürger das Amtsgeheimnis im Verfassungsrang. Hier wird geschwiegen anstatt zu informieren.

Informationsfreiheit erschwert Korruption und beugt Steuerverschwendung vor

Der österreichische, investigative Journalismus läuft seit Jahren auf Hochtouren. Ein Korruptionsskandal jagt den Nächsten. Und, ein Ende der Affären ist zumindest zum jetzigen Zeitpunkt nicht in Sicht. Besonderes die Aufdeckung der Korruptionsskandale der 2000er und 2010er Jahre hat dazu geführt, dass ein entsprechender  parlamentarischer Untersuchungsausschuss überhaupt initiiert wurde. Warum und Wieso dieser später abgedreht wurde, ist bis heute ein offenes Geheimnis.

Jedoch hat sich damit eines gezeigt: Dem Staat, seinen Institutionen und politischen Akteuren mussten und müssen Transparenz und Offenheit erst von der Zivilgesellschaft abgerungen werden. Es liegt an den Bürgerinnen und Bürgern ihr Recht auf Information einzufordern!

Die publik gewordenen Korruptionsskandale zeigen deutlich, dass sie zu einem Gutteil nur möglich waren, weil die Handlungen der Verwaltung intransparent und somit der Kontrolle der Öffentlichkeit entzogen waren. Ein Informationsfreiheitsgesetz schafft dieses Kontrollorgan, Handlungen werden transparent, das heißt sie werden öffentlich und nachvollziehbar. Das hilft einerseits Korruption bzw. Ungereimtheiten früher zu entdecken und dementsprechend früher eingreifen zu können. Andererseits stärkt ein gläserner Staat das Vertrauen seiner Bürgerinnen und Bürger in die Politik und deren Akteure.

2013 begannen wir unser Engagement für ein Bürgerrecht auf Informationszugang mit der Kampagne Transparenzgesetz.at.

Innerhalb weniger Wochen haben mehr als 13.000 Bürgerinnen und Bürger unser Anliegen in Form einer Petition unterstützt.

Die Petition haben wir mittlerweile geschlossen, unser Einsatz geht weiter.

Unsere Forderung: Ein Transparenzgesetz nach Hamburger Vorbild für Österreich

  1. Ein umfassendes Recht auf Information und Einsicht in die Akten der Verwaltung
    Positiv statt negativ: Auskunft muss die Regel sein, nicht die Ausnahme. Einsicht in Akten muss möglich sein, persönlicher Datenschutz dennoch gewährleistet bleiben.
  2. Eine Veröffentlichungspflicht für Behörden
    Aktiv statt passiv: Behörden sollen Verträge, Dokumente und Daten von sich aus online stellen, veröffentlicht in einem zentralen Informationsregister, kontrolliert von eine/r unabhängigen Beauftragte/n für Informationsfreiheit und Datenschutz.

So wollen wir Steuerverschwendung und Korruption vorbeugen. Und das Vertrauen in Verwaltung und Politik fördern.

Auch die Politik versprach wenige Wochen nach Start der Petition mehr Offenheit und ein Ende des AmtsgeheimnissesZu dessen Abschaffung bekannten sich auch zahlreiche von uns kontaktierte Kandidatenim Vorfeld der Nationalratswahl 2013. “Informationsfreiheit statt Amtsgeheimnis” schrieb die SPÖ-ÖVP Koalition in ihr Arbeitsprogramm 2013-2018.

Mit unseren Unterstützerinnen und Unterstützern im Rücken setzen wir uns seither für ein internationalen Standards entsprechendes Informationsfreiheitsgesetz und mehr Transparenz ein.

Der rasche Erfolg und die zahlreichen Unterstützer der Kampagne bestärken uns bis jetzt in unserer Arbeit, mehr Transparenz in Österreich einzufordern. Bald gründeten wir das Forum Informationsfreiheit als Dachorganisation für die Kampagne und weitere Projekte. Wie sich die politische Debatte seit Beginn unserer Kampagne entwickelte, sehen Sie in unserer Timeline.

Breite Unterstützung

Zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen haben ihre Unterstützung für unsere Kampagne transparenzgesetz.at ausgesprochen.

“Die zweite Seite der ‘Medaille’ Pressefreiheit ist die Informationsfreiheit. Nur wer sich mit Hilfe unterschiedlicher Quellen informieren kann, kann sich auch    eine eigene Meinung bilden. Nur wer Informationen gegenchecken kann, kann unabhängig berichten. Dazu bedarf es der Verankerung des Rechts der Medien auf Zugang zu amtlichen Unterlagen. Statt eines Amtsgeheimnisses im Verfassungsrang fordert der Presseclub Concordia deswegen ein entsprechend verankertes Informationsfreiheitsgesetz.”

“Das Recht auf Zugang zur Information ist Teil der von durch Art. 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützten Meinungs-, Medien- und Informationsfreiheit, von der der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sagt, dass sie ein konstituierendes Element einer demokratischen Rechtsordnung darstellt. Nur eine transparente Informationspolitik des Staates und seiner Parteien und Interessensverbände sowie effektiv durchsetzbare Rechtsansprüche auf Information können aber den Anforderungen einer pluralistischen Demokratie gerecht werden, für die lebendige und sachlich fundierte Debatten essentiell sind.”

 

„Ziel des Forum Journalismus und Medien Wien ist die Stärkung von gutem Journalismus. Wir tun‘s mit Weiterbildung, aber das ist natürlich nur ein Aspekt. Besonders wichtig ist für das Funktionieren von unabhängigem Journalismus das Recht auf Informationsfreiheit. In vielen anderen Ländern ist dieses Recht durch einen ‘Freedom of Information Act’ geregelt. In Österreich ist in dieser Hinsicht viel aufzuholen. Deshalb unterstützen wir die

Initiative transparenzgesetz.at.“

 

“Menschenrechte verkümmern im Dunklen. Transparente, offene und nachvollziehbare Staatsmacht und offensichtliche Rechtsstaatlichkeit sind Grundlage und Voraussetzung jeder positiven menschenrechtlichen Entwicklung!”

 

„Für eine ethische Einrichtung wie den Presserat ist Transparenz ein wichtiger Grundwert. Ein neues Informationsfreiheitsgesetz schützt die freie Presse und ist von großer demokratiepolitischer Bedeutung. Denn: Ohne umfassenden Zugang zu Informationen können JournalistInnen ihre Kontrollaufgaben gegenüber Politik und Verwaltung nicht wahrnehmen.“

 

“Staatliches Handeln muss für die Bevölkerung nachvollziehbar sein, nur dann kann Korruption aufgedeckt oder –  besser noch – schon im Ansatz verhindert werden.”

 

 

 

 

 

„Fehlende Transparenz in politischen und verwaltungsrechtlichen Abläufen und Entscheidungen beschneidet nicht nur das Recht einer jeden BürgerIn auf Informationen von öffentlicher Relevanz, sie behindert auch Umwelt-NGOs wie GLOBAL 2000 bei der Wahrnehmung ihrer Kernaufgaben. Etwa, wenn ein Minister unter Berufung auf das Amtsgeheimnis die ausgebrachten Mengen von Pestiziden, die ein Risiko für Mensch, Umwelt oder Bienen darstellen, nicht bekannt gibt. Oder auch wenn Behörden unter Umgehung ihrer Informationspflichten gegenüber betroffenen Bürgern Maßnahmen setzen, die unmittelbare Auswirkungen auf deren Lebensraum haben…”

 

„Eine behördliche Auskunfts- und Veröffentlichungspflicht würde die journalistische Qualität heben und die Arbeit von Journalisten vereinfachen, da Originaldaten als Quelle an die Stelle von Presseaussendungen und Politiker-Wortspenden treten könnten. Investigativer Journalismus ließe sich nicht mehr mit einem Hinweis auf das obskure ‘Amtsgeheimnis’ behindern.“

“Nur ein maschinenlesbarer Staat öffnet sich der Kontrolle durch seine Bevölkerung. Transparenz ist Bedingung für informierte, mündige Entscheidungen. Transparenz schafft Vertrauen!”


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. Hier noch der eingeschriebene Brief an die Medien: 

An die österreichischen Medienvertreter*innen

                                                                                    Innsbruck, 2019-06-11

Sehr geehrte Chefredakteurin, sehr geehrter Chefredakteur,

in der Anlage übersende ich Ihnen einen heute per E-Mail ausgesendeten offenen Brief/Hilferuf samt Drei Punkte Programm der Zivilgesellschaft an die amtierende Bundesregierung (der auch an den Bundespräsidenten, allen Fraktionsführer, und den größten Medien übermittelt wurde) zu Ihrer Information.

Vielleicht können Sie ja den einen oder anderen Punkt ihren Leser*innen näherbringen nachdem wir vor der Wahl stehen und notwendige Kritik an staatlichen Missständen zu thematisieren, um ein wenig Druck auf die Verantwortlichen auszuüben und mögliche Zusagen der Ausräumung zu erreichen.

Das Großspenden an Parteien die Demokratie ad absurdum führen, sollte meiner Meinung nach in der breiten Öffentlichkeit im Bewusstsein der Gesellschaft bekannt werden/sein, um künftig ein Verbot von Großspenden zu erreichen, und den Machteinfluss der Konzerne und finanzstarker Akteure aus dem Finanzmarkt, der Glückspiellobby, der Immobilienbranche, der Telekommunikationsbranche, …. bestmöglich zu unterbinden!

Notleidende Gesetze in der Parteienfinanzierung! Es benötigt: 1. Transparenz. 2. Kontrolle. 3. Sanktionen. In allen drei Bereichen haben wir unzureichende Regelungen bei diesen wichtigen Gesetzen, die die Schnittstelle zwischen Wirtschaft und Politik darstellt.

Fehlende Transparenz im gesamten Gesetzwerdungsprozess, im Abstimmverhalten, in den Parteikassen (!), in den Buchhaltungen (!) unserer Gebietskörperschaften, bei den staatlichen Förderungen, in der Medientransparenz, im Lobbyistenumgang sollte hergestellt, sowie das immer noch fehlende Informationsfreiheitsgesetz erlassen oder das antiquierte Amtsgeheimnis im Verfassungsrang modernisiert werden. 

U. v. m. siehe offener Brief an die Bundeskanzlerin sowie das Drei Punkte Programm.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg, die journalistische Qualität in Österreichs Medienlandschaft durch notwendige Kritik und dem Aufzeigen von Missständen zu heben und verbleibe inzwischen mit freundlichen Grüßen aus Innsbruck, Ihr Klaus Schreiner

Buchhaltungsbüro & Lohnverrechnung

Tel. +43/664/531 43 69

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ist Österreich eine Demokratie oder ein korruptes Geld schmiert & regiert System? Eine Oligarchie?

Analyseergebnis: Es besteht ein offensichtliches der Korruption dienliche System in Österreich

Österreichs Strukturen für Korruption & Oligarchie sind gegen jede Vernunft & Hausverstand!

Österreich: Wo bleibt der Aufstand & Widerstand?

Österreich: Lobbyisten freuen sich über die Intransparenz des Abstimmverhaltens im Parlament

Prof. Dr. Rainer Mausfeld: Repräsentative Demokratie = Elitendemokratie & Oligarchie

Zapp über die Hofberichterstattung Österreichs Medien

Die Strippenzieher von Sebastian Kurz, oder: Wie die Neue Partei ÖVP funktioniert

 

Staatliche Propagandainserate & Hofberichterstattung & Freunderlwirtschaft

Finanzminister Löger an seinen Un-Taten gemessen – Schwarzbuch Hartwig Löger

Finanzielle Benachteiligungen der Mehrheit der Bevölkerung im Staate Österreich durch die Politik

Österreich: Themen wobei die überwiegende Mehrheit von der Politik übergangen wird

klar sehen: Klartext über das korrupte System in Österreich & einiges mehr.


Klartext bei klar sehen: Manipulation & Täuschung bei der Inflation BENACHTEILIGEN uns!

 

Auf den Punkt gebracht. Strukturen die große Teile der Bevölkerung verarmen.

Klartext bei klar sehen über Medien, Politik, Wohnen & die schweigende Mehrheit

Leistbares Wohnen wird oftmals politisch verunmöglicht am Beispiel Innsbruck/Tirol


Viele Milliarden an Steuergeldverlusten aufgrund Heiligenbluter Vereinbarung?! Doppelte Buchführung muss her! Die Finanzverfassung § 16, Abs. 1 gehört umgesetzt!!!

Österreichs Strukturen für Korruption & Oligarchie sind gegen jede Vernunft & Hausverstand!

Einfluss von sogenannten Spendengeldern an Parteien und nachfolgender Gesetze

Verlust der Kaufkraft durch Manipulation des Verbraucherpreisindex

Auf den Punkt gebracht. Strukturen die große Teile der Bevölkerung verarmen.

 

Offener Brief an Bundeskanzler Sebastian Kurz betr. fehlender Rechts treue von Politikern in Sachen Neutralität

 

 

 

Über die Frage der Steuergerechtigkeit/SteuerUngerechtigkeit in Österreich

FEHLENDER AUFSCHREI über die Beerdigung der Finanztransaktionssteuer

Prof. Dr. Ulrike Lohmann (ETH-Zürich): „Es wäre auf jeden Fall nötig, die Abgase von Flugzeugen zu regulieren!“

Zweit-Wohneigentum-Steuer: das Aus für überhöhte Mieten, Mietsklaventum und überteuertes Immo-Eigentum

Lesung Auszüge aus dem Buch: Republik ohne Würde: Kapitel über die Medien v. Armin Thurnher

 

Schändlich, aber so funktioniert Österreich: Geld schmiert & regiert die Medien & Politik.

Univ. Prof. Dr. Anton Pelinka u. Univ. Prof. DDr Hubert Sickinger über Österreichs Mediensystem & R.

Hauptursache der Flüchtlinge & miserable Mainstream-Medien-Situation

M-eine Vision für Österreich, welches Vorbild für wirkliche Demokratie sein/werden könnte

Offene Worte über staatliche Missstände die uns benachteiligen

don´t smoke: 881.569 Unterschriften werden von FPÖVP ignoriert – Drüberfahrpolitik!

Glyphosat – Gekaufte Wissenschaft & fragwürdige EU-Behörden, Vertuschung Krebsrisiko

5 G Wissenschaftlicher Appell

 

Studie: W-Lan an Schulen – fahrlässige Körperverletzung – offener Brief von Ärzten

Tirol: Heiliger Transit, unser Leben & Leid, der du bist, der Billigmaut & Billigdiesel geschuldet

Staatliche Propagandainserate & Hofberichterstattung & Freunderlwirtschaft

Die österr. Presse liegt vor Sebastian Kurz am Boden oder/und biedert sich an.

Die Strippenzieher von Sebastian Kurz, oder: Wie die Neue Partei ÖVP funktioniert

Faktencheck: Balkanroutenschließer – faktenbefreite Heldenerzählung von Sebastian Kurz

Wirtschaftskammer-Werbung für den 12 Stunden Arbeitstag – kommentierte Version

 

Aufruf – Appell: Tue was, nutze Dein Potential und verbessere die Welt.

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Hier kommt man noch zu den offenen Briefen vom Blogbetreiber die per Emial an BK Sebastian Kurz, BM Schramböck, BM Löger, AK-Präsident Erwin Zangerl, den ORF-Direktor Alexander Wrabetz, sowie an die größten Medien in Österreich letzten Mai und Juni, Juli und Oktober versendet wurden. 

 

Offener Brief an BK Sebastian Kurz & Co zur Beantwortung offener Fragen zu staatlichen Missständen

Offener Brief V an Sebastian Kurz betr. unzureichender Schwarzgeldkontrolle im Immobilienmarkt

 

                     2019

 

Offener Brief an Verantwortliche betr. Veröffentlichung Abstimmverhalten und transparenter Gesetzwerdungsprozess – TRANSPARENZ, um den Lobbyisten nicht in die Hände zu spielen!

 

Offener Brief Sebastian Kurz & Co – Anfrage nach dem Auskunftsgesetz zur Heiligenbluter Vereinbarung und der Finanzverfassung § 16, Abs. 1 sowie Aufrechterhaltung Steugerldverlustrisikos

 

 

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