Ibiza & HC Strache: § 306 Anfütterung – Vorteilsannahme zur Beeinflussung bei Amtstätigkeit! Allein die Forderung erfüllt den Strafbestand. Strafrahmen 0,5 – 5 Jahre.

Finanzmarkt- und Konzernmacht-Zeitalter in den Lobbykraturen der Geld-regiert-Regierungen (Oligarchie, Elitendemokratie) in Europa, Innsbruck am 22.05.2019

Liebe® Blogleser_in,

Bewusstheit, Liebe und Friede sei mit uns allen und ein gesundes sinnerfülltes Leben wünsch ich ebenfalls. 

Vorbemerkung des Blogbetreibers: Wenn bereits die Forderung den Strafbestand Anfütterung zur Vorteilsannahme zur Beeinflussung bei Amtstätigkeit erfüllt, was eindeutig aus dem Video hervorgeht, dann sollte man dem Gesetz folge leisten und für eine künftige ABSCHRECKUNG bei den korrupten Politikern sorgen! Wie? Mit harter Verurteilung und Ausschöpfung des Strafrahmens. GENUG IST GENUG!

Ibiza & HC Strache: § 306 – Anfütterung – Vorteilsnahme zur Beeinflussung bei Amtstätigkeit

 

Aus dieser Quelle zur weiteren Verbreitung entnommen: https://www.oe24.at/oesterreich/politik/Strache-drohen-5-Jahre-Haft/381027582

Ibiza-Affäre

Strache drohen 5 Jahre Haft

Wien/Ibiza. Andreas Scheil ist Professor für Wirtschaftsstrafrecht an der Uni Innsbruck. Für ÖSTERREICH analysiert er die strafrechtlichen Folgen für Strache.

  • Vorteilsannahme. Scheil: „Strache war zum Zeitpunkt der Video-Aufnahme zwar kein Minister, aber Mitglied des Nationalrats, ein Amtsträger. Das Delikt, das somit infrage kommt, ist die Vorteilsannahme zur Beeinflussung. Strache forderte oder ließ sich einen Vorteil versprechen. Konkret war die Rede von Parteispenden via Verein. Den Vorteil ließ er sich mit dem Vorsatz versprechen, sich in Zukunft bei seiner Amtstätigkeit beeinflussen zu lassen.“
  • Anfütterung. Scheil weiter: „Strache hat somit den Vorsatz, sich in Zukunft als Minister oder als Abgeordneter beeinflussen zu lassen. Schließlich hat er auch die Privatisierung des Wassers in Aussicht gestellt. Das ist ein typisches Vorbereitungsdelikt, weil er sich als Amtsträger auf die Payroll bestimmter Leute begibt, um ein Gesetz durchzubringen. Es ist nicht Bestechlichkeit, weil noch kein konkretes Geschäft in Aussicht gestellt wird. Es ist der Paragraf 306, Anfütterung. Strafdrohung: bei einem Vorteil von mehr als 50.000 Euro sechs Monate bis zu fünf Jahre Haft.“


Aus dieser Quelle zur weiteren Verbreitung entnommen: https://diepresse.com/home/innenpolitik/5631493/Anfangsverdacht-gegen-Strache-wird-doch-geprueft

Anfangsverdacht gegen Strache wird doch geprüft

Die Oberstaatsanwaltschaft rudert zurück und sieht in der Ibiza-Causa nun doch mögliche strafrechtliche Relevanz.

Ex-FPÖ-Vizekanzler Heinz-Christian Strache.

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Ex-FPÖ-Vizekanzler Heinz-Christian Strache. – APA/AFP/ALEX HALADA

Wien. Es war die Rede von Parteispenden, die in Aussicht gestellt wurden. Und Staatsaufträgen als Gegenleistung. Dass man sich bei Österreichs größtem Medium, der „Kronen Zeitung“, einkaufen könnte.

Ist das, was an diesem lauen Sommerabend 2017 in Ibiza in einer Finca zwischen einer vermeintlichen Nichte eines russischen Oligarchen, Ex-FPÖ-Vizekanzler Heinz-Christian Strache und Klubobmann Johann Gudenus gesagt wurde, nun strafrechtlich relevant oder nicht? Handelt es sich dabei schon um Korruption? Oder Bestechlichkeit?

Ein Anfangsverdacht bestünde laut erster Einschätzung der Oberstaatsanwaltschaft Wien eher nicht, berichtete Ö1 am Samstag. Dennoch solle die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwalschaft (WKStA) beauftragt werden, das Video herbeizuschaffen, hieß es noch vor zwei Tagen.

Dass kein Anfangsverdacht bestehe, diese Rechtsmeinung teilen bei Weitem nicht alle. So schrieb etwa Andreas Scheil, Strafrechtsprofessor der Universität Innsbruck, auf Twitter: „Aus aktuellem Anlass. Um einem weitverbreiteten Irrtum entgegenzutreten: Die Korruptionsbestände, Bestechlichkeit, Vorteilsannahme und Vorteilsannahme zur Beeinflussung verwirklicht bereits, wer einen materiellen oder immateriellen Vorteil fordert.“

Neubewertung nach dem Wochenende

Auch die Oberstaatsanwaltschaft ging über das Wochenende offenbar noch einmal in sich und relativierte am Montag ihre Aussagen: „Am Wochenende kam die Oberstaatsanwaltschaft Wien zum Ergebnis, dass auf Basis der kolportierten Inhalte des Videos das Vorliegen eines Anfangsverdachts nicht abschließend beurteilt werden kann“, heißt es gegenüber der „Presse“. Die WKStA wurde damit beauftragt, sämtliche verfügbaren Informationen zusammenzutragen und einen Anfangsverdacht zu überprüfen. In alle Richtungen und ergebnisoffen.

Dass eine Oberbehörde gleich selbst mit einer derartigen Einschätzung beauftragt wird – und diese innerhalb von nicht einmal 48 Stunden erfolgt, ist äußerst ungewöhnlich. Normalerweise bekommt eine Staatsanwaltschaft den Auftrag, einen Anfangsverdacht zu prüfen. Das dauert gern auch mal einige Monate – wie man etwa in der BVT-Affäre sehen kann. Sind Personen des öffentlichen Lebens in den Fall involviert, besteht Berichtspflicht: Heißt, die Oberstaatsanwaltschaft prüft, ob weiter ermittelt werden soll oder nicht. Diesmal wurde der direkte Weg genommen. „Weil es außergewöhnlich ist“, heißt es aus der Oberstaatsanwaltschaft. (ath)


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Aus dem per ÖVP-Amtsmissbräuche offenkundig verfassungswidrig agrar-ausgeraubten Tirol, vom friedlichen Widerstand, Klaus Schreiner

Don´t be part of the problem! Be part of the solution. Sei dabei! Gemeinsam sind wir stark und verändern unsere Welt! Wir sind die 99 %!

“Wer behauptet, man braucht keine Privatsphäre, weil man nichts zu verbergen hat, kann gleich sagen man braucht keine Redefreiheit weil man nichts zu sagen hat.“ Edward Snowden

Forderungen der Zivilgesellschaft an die amtierende Bundesregierung. 3 Punkte Programm: Herstellung Transparenz & Steuerfairness sowie Ausräumung staatlicher Missstände, um Korruption & Steuergeldverschwendung zu verhindern!

 

Prof. Dr. Rainer Mausfeld: Repräsentative Demokratie = Elitendemokratie & Oligarchie

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Der amerikanische militärisch-industrielle-parlamentarische-Medien-Komplex des Kriegsimperiums, das Hydra-Ungeheuer der US-Kriegspartei bei klar sehen – Eine Analyse: Hauptantriebskräfte und Ursachen vieler US-Kriege, failed states und Flüchtlingsströme

 
 

Die Systemfrage – zu den Verbrechen der NATO – Illegale NATO-Angriffskriege, illegale NATO-Regime Change´s, NATO-Terroristenbewaffnungen, NATO-Mitwirkung bei Terroranschlägen gegen die eigenen Bevölkerung, NATO-Staatsstreiche und NATO-Folter, Mitwirken bei NATO-Drohnenmassenmorden, … die NATO ist ein mafiöses verbrecherisches Angriffsbündnis! Und über die Kriegsverkäufer, die Transatlantik-Mainstreammedien & Politiker.

 
 
 

Wichtige Infos – über WAS JEDER TUN könnte – wenn er denn wollte – Schluss mit den Ausreden! Jeder kann was tun! Viele Tipps – da ist für jeden – was dabei! – Verschiedene Aktions- & Protestformen. Widerstand. Sehr viele Tipps zum (Um-)Weltverbessern; Bürgerprotesttipps, Weisheiten Gandhis u. v. m.

 
 
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Folge dem Geld US Bonds

Hier noch eine kurzes Video zur Erklärung der Grafik Gewaltspirale der US-Kriege

GRUNDLAGENWERKE zu 09/11 – die ein Aufwachen garantieren:

David Ray Griffin / Daniele Ganser

Der mysteriöse Einsturz von World Trade Center 7:

Warum der offizielle Abschlußbericht zum 11. September unwissenschaftlich und falsch ist

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