„Sozialhilfegesetz“ & die Pflicht zum zivilen Ungehorsam gegen den Staat nach Henry David Thoreau

Finanzmarkt- und Konzernmacht-Zeitalter in den Lobbykraturen der Geld-regiert-Regierungen (Oligarchie, Elitendemokratie) in Europa, Innsbruck am 13.05.2019

Liebe® Blogleser_in,

Bewusstheit, Liebe und Friede sei mit uns allen und ein gesundes sinnerfülltes Leben wünsch ich ebenfalls. 

„Sozialhilfegesetz“ & die Pflicht zum zivilen Ungehorsam gegen den Staat nach Henry David Thoreau

https://www.youtube.com/watch?v=njvV2oIaDeE&feature=youtu.be

 

Armutsgefährdete Kinder haben es schwer – Erich Fenninger berichtet

Vier aktuelle Fragen an die Österreicher*innen


Song: Herz aus Stein – INFO-Tunnelfahrt zum Armutsgesetz – „Sozialhilfegesetz“

 

Übersicht & Fakten zur „Sozialhilfe“, den Gruppen der Mindestsicherungsbezieher, die finanziellen Kürzungen der verschiedenen Gruppen, Kritik zum Armutsverfestigungsgesetz, Infos über Kinderarmut & Altersarmut Österreich & vieles mehr.

Übersicht zur „Sozialhilfe“

Aus Regierungskreisen wird zahlreiche Desinformationen, abwertende Redeweisen und Propaganda verbreitet die Neid, Spaltung und Ängste verursacht. Schändlich!

Fakten: In Österreich gelten über 17 % der Einwohner, also ca. 1,5 Millionen als armutsgefährdet oder als manifest arm (ca. 6%). 391.000 armutsgefährdete Kinder sind davon betroffen.

In Österreich bezogen 2017 – 307.000 Menschen Mindestsicherung der Gesamtaufwand der Mindestsicherung betrug knapp eine Milliarde €uro, bzw. 0,9 % der Sozialausgaben des Staates. Im Schnitt bedeutet das, das alle 307.000 Menschen monatlich lediglich 271 €uro erhielten.

Von den 307.000 Menschen waren ca. 29 % Kinder, ca. 7,5 %Pensionisten, ca. 4,8 % alleinerziehende Mütter mit Kleinkinder, ca. 0,2 % pflegende Angehörige, ca. 3,3 % Schüler, ca. 8 % psychisch oder körperlich beeinträchtigte Menschen – aller bisherigen Gruppen, also 52,8 % der Mindestsicherungsbezieher sind definitiv nicht arbeitsfähig! Diese Menschen aus faul zu bezeichnen, oder Menschen in der sozialen Hängematte oder sonst irgendwie herabwürdigt, ist sowas von schändlich und spaltend!  O.K. Dazu kommen noch ca. 6 % Jugendliche!

Die allermeisten Mindestsicherungsbezieher sind Aufstocker, erhalten also zu ihrem geringen Lohn oder ihrer geringen Pension die Differenz zur Mindestsicherung.

Grundsätzlich muss man wissen, dass man in Österreich NUR dann Mindestsicherung erhält, wenn man bei Arbeitsfähigkeit auch arbeitswillig ist. Dies wird streng geprüft.

Von den 44,8 % dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehenden Mindestsicherungsbezieher ist ein Großteil über 45 Jahre, oder ein Geringverdiener der aufstockt.

  1. In Österreich haben wir für die ca. 380.000 Arbeitssuchende ABER NUR 70.000 offenen Stellen, und am Arbeitsmarkt kommen die Jüngeren oftmals vor den Älteren zum Zug. (in Arbeit)

Aus der Armutsforschung wissen wir:

  • Armut macht Stress.
  • Armut macht krank.
  • Armut grenzt aus.
  • Armut ist beschämend.
  • Armut wird vererbt.
  • Armut wird gemacht.
  • Armut kostet erheblich an Lebenszeit! (Männer über zehn Jahre!)
  • Armut hat mit sozialer Ungerechtigkeit zu tun.
  • Armut ist menschenunwürdig!

Die Regierung hätte die vordringliche Aufgabe die vorherrschende Armut soweit wie möglich zu vermindern, wird jedoch mit Sicherheit mit dem neuen asozialen Sozialhilfegesetz Armut verfestigen & vermehren. Schändlich! Was 2010 als leistungsgerecht und verteilungsgerecht von der ÖVP bezeichnet und beschlossen wurde, wird jetzt von der ÖVP als ein Gesetz bezeichnet, wo der Arbeitende der Dumme wäre und die Mindestsicherung zu viel ist.

Hartinger-Klein spricht weltfremd von mehr Sicherheit, mehr Chancen und mehr Fairness, welches das Sozialhilfegesetz bringen sollte?! Armut erhöht die Kriminalität und vermindert die Sicherheit! Armut vermindert die soziale Sicherheit! Das Gesetz bringt keine, sondern RAUBT Chancen, vor allem der armutsgefährdenden und manifest armen Kinder! Ungleichbehandlung von Mehrkindfamilien wird von ihr in der Öffentlichkeit als Fairness verkauft! Schamlos & schändlich.

Das Kinderbekommen, vor allem mehr als zwei Kinder zu haben, wird zur Gefahr eines Armutsrisikos weiter ausgebaut, sodass Angst vor den Kindern haben verbreitet wird.

  1. Ein sozialer gesellschaftspolitischer Skandal ist,

dass das „Sozialhilfe“-Gesetz 

1.a) NICHT die Armutsbekämpfung,

  1. b) NICHT die Teilhabe aller Menschen und
  2. c) NICHT die (menschenwürdige) Existenzsicherung verfolgt.
  3. Ein weiterer Skandal ist, dass es arbeitende Menschen gibt, die für ihre Arbeit nur einen geringen Lohn erhalten (8 % – working poor) und deshalb wie auch andere zu Aufstockern in der Mindestsicherung werden.
  4. Ein weiterer Skandal ist, dass mit der beschlossenen Mindestsicherung die Armut verstärkt und vermehrt wird, dass man menschenunwürdige prekäre Lebensbedingungen schafftin denen die Armut immer weitervererbt werden wird und somitdie Zukunftschancen von derzeit ca. 70.000 Kinder stark beeinträchtigt Das belegen Studien der Kinderarmutsforschung.
  5. Ein weiterer Skandal ist, dass die Regierung mit Desinformation u. herabwürdigenden Reden – Neid und Spaltung – in der Gesellschaft verursacht, um ihre asozialen Ziele zu erreichen.
    • 29 % der Mindestsicherungsbezieher sind KINDER (nicht arbeitsfähig!) (0-14 J)
    • 7,5 % sind Pensionisten mit zu geringen oder keinem Pensionsanspruch (nicht mehr arbeitsfähig!)
    • 8% sind auch nicht arbeitsfähig aufgrund 1. psychischer oder 2. körperlicher Krankheit,
    • Ca. 4,8 % sind Mütter die Kleinkinder versorgen,
    • Ca. 0,2 % pflegende Angehörige!
    • 3,3 % sind Schüler (15 – 18 J)

Also 52,8 % von 307.000 sind definitiv nicht arbeitsfähig! Das sind 162.096 Menschen!

Dazu kommen:

  1. 6 % sind Jugendliche (15-18 J) – 18.420 Menschen! Wo wir dann bei 180.516 sind.

Der ORF gibt an, dass zu den 8 % working poor-Aufstocker nochmals 36,3 % aller Bezieher dem Arbeitsmarkt, also gesamt 44,3 % dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.

  1. 18 %  (55.260 Menschen) von den 36,3 % sind schwer vermittelbare Arbeitslose, meist über 45 Jahre alt.

Ich wiederhole: Bei 380.000 Arbeitssuchenden ABER NUR 70.000 offenen Stellen, und am Arbeitsmarkt kommen die Jüngeren oftmals vor den Älteren zum Zug bzw. in Arbeit.

Ich frage mich: Sollen mit den Kürzungen bei den Ärmsten der Arbeitsdruck und die Angst vor einem Abrutschen an den Rand der Gesellschaft erhöht werden? Sollen die Menschen an menschenunwürdige Behandlung gewohnt werden?

Mit menschenverachtender menschenunwürdiger Behandlung von Kindern und den Ärmsten in einem der reichsten Ländern der Welt, erhöht man die Empathielosigkeit in der Gesellschaft. Wollen wir das? 107 Parlamentarier und Sebastian Kurz haben mit der Zustimmung zum Armutsgesetz der Sozialhilfe ihre Asozialität bewiesen und sind rücktrittsreif. Asoziale haben nichts im Hohen Haus verloren!

ORF-Schaubilder zum Thema: 

Nähere Infos auf: 


https://www.buendnis-tirol.at

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Liebe Alle,

es gibt eine supercoole Präsentation zum Thema Sozialhilfe NEU, die von den KoordinatorInnen von arbeit plus Tirol, Elena Hörmannseder und arge SODIT, Barbara Wiesmüller, sowie von Christine Regensburger und Josefina Egg im Namen des Bündnisses gegen Armut und Wohnungsnot Tirol ausgearbeitet worden ist. Ich finde sie fachlich hervorragend, glasklar argumentiert, sie verzichtet auf jede Polemik, ist mit den gewählten Beispiele sehr anschaulich und grafisch toll umgesetzt.

Wilfried Hanser


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Kritik am „Sozialhilfegesetz“ v. Maria Katharina Moser (Direktorin Diakonie)

 


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Offene Worte zur „Sozialhilfe“, die die Armut verschärft und vermehrt! Armut per Gesetz, ist asozial!


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Offene Worte von Rendi-Wagner zum „Sozialhilfegesetz“, welches ARMUT verstärkt und wirklich schändlich ist! Asoziale Zustimmer, raus aus dem Hohen Haus!

 

Sozialhilfegesetz: Marion Kapferer & Wilfried Hanser – Donnerstagsdemo Tirol Innsbruck 25.04.19

ORF: Sozialhilfegesetz Auswirkungen auf Kinderarmut & Erich Fenninger über Umstände von armutsgefährdenden Kindern

Armut per Gesetz bringt die Mindestsicherung Neu! Schandvollstes Gesetz der 2. Republik.

Anmerkungen des Blogbetreibers:

Dieser „Sozialhilfegrundsatzgesetz“-Gesetzesentwurf, der nächste Woche durch die unsoziale neoliberale FPÖVP-Regierung beschlossen werden soll, ist das UNWÜRDIGSTE SCHANDVOLLSTE Gesetz in der 2. Republik. Armut wird mit dem Gesetz beschlossen und vermehrt. Ausgrenzung wird mit dem Gesetz hergestellt. Menschenunwürdige Umstände werden mit dem Gesetz hergestellt!

Die Regierung hat die vordringliche Aufgabe Armut zu vermindern, NICHT zu verfestigen und zu erhöhen!

396.000 armutsgefährdende Kinder in Österreich sind zu viel, nicht zu wenig, liebe Parlamentarier!

212.000 armutsgefährdende Pensionisten sind zu viel, nicht zu wenig, liebe Bundesregierung!

Von den ca. 300.000 Menschen die allermeist nur einen Teil oder ganz Mindestsicherung beziehen, sind davon ca. 180.000 nicht erwerbsfähige Menschen (Kinder, Pensionisten, Behinderte, Kranke) betroffen.

JEDER Parlamentarier der diesem SCHANDGESETZ zustimmt, fehlt die soziale Kompetenz, nimmt das Fürsorgeprinzip nicht wahr, zerstört den sozialen Frieden und ist m. E. n. somit rücktrittsreif!

ORF: Fakten zum Mindestsicherungsgesetz & Interview Erich Fenninger – Volkshilfe Österreich

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Mindestsicherung Neu zeigt die Asozialität dieser schändlichen Regierung!

 

ORF: Mindestsicherung Neu – Armut per Gesetz. Armut wird gemacht! Armut macht Stress! Armut macht krank! Armut wird vererbt. Armut kostet Lebenszeit! Armut ist beschämend! Armut grenzt aus. Armut ist soziale Ungerechtigkeit!

ORF




Vorbemerkungen: Aus der Armutsforschung wissen wir:

  • Armut macht Stress.
  • Armut macht krank.
  • Armut grenzt aus.
  • Armut ist beschämend.
  • Armut wird vererbt.
  • Armut wird gemacht.
  • Armut kostet Lebenszeit!
  • Armut hat mit sozialer Ungerechtigkeit zu tun
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  • 10 Jahre kürzer lebende Arme finanzieren die Rente der Wohlhabenden. 

💚Michael Mingler: Offene Worte über Lügen & Böswilligkeit der Regierung – Armutsförderungsgesetz, Ausgrenzungsgesetz, keine Chancengesetz, keine Zukunftgesetz, beschämend, Angriff auf die Menschenwürde, …

 


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Erich Fenninger über die Verweigerung der Regierung mit Ländern & NGO´s zu sprechen – Mindestsicherungsgesetz Neu – Sozialhilfegesetz

 


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Wilfrid Pleger – GF Lebenshilfe Tirol – über die Mindestsicherung Neu & Auswirkungen #aufdiestrasse

Erich Fenninger #aufdiestrasse – Über Unterschiede armutsbetroffener Kinder & einiges mehr – Österreichtour – Mindestsicherung Neu – „Sozialhilfegesetz“ – Innsbruck – 12.04.19

Bündnis gegen Armut & Wohnungsnot Tirol – Marion Kapferer – Mindestsicherung Neu – #AufdieStraße

Wer schafft die Armut? Marion Kapferer vom Bündnis gegen Armut & Wohnungsnot Tirol – in Innsbruck – Österreichtour Erich Fenninger – Volkshilfe – Mindestsicherung Neu – „Sozialhilfegesetz“

Abschluss-statement Ansprache: 

Offene Worte zur Mindestsicherung Neu von Erich Fenninger in Innsbruck

Siehe auch: https://www.buendnis-tirol.at/

#AufdieStraße – Erich Fenninger´s Österreichtour – Mindestsicherung Neu – ZELIHA ARSLAN

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Siehe Mindestsicherungsgesetz/“Sozialhilfegesetz Neu: Unten nach dem Altersarmutsbeitrag.

 


Mindestsicherung Neu = Armut per Gesetz! Kinderarmut & Altersarmut wird verschärft!

 

Armut ist vererbbar. Kinderarmut ist mit dem günstigen Modell der Volkshilfe stark verminderbar bzw. ausräumbar.

Zum Thema Mindestsicherung Neu/Sozialhilfegrundsatzgesetz:

Siehe auch: https://www.buendnis-tirol.at/

16 Stimmen zur Mindestsicherung Neu – „Sozialhilfe“-Grundsatzgesetz


Schändliche Desinformationen v. Hartinger-Klein über das Sozialhilfegesetz


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Aus dieser Quelle zur weiteren Verbreitung entnommen: https://www.volkshilfe.at/fileadmin/user_upload/Media_Library/PDFs/Sonstiges/4_Faktensammlung_0205.pdf

KINDERARMUT IN ÖSTERREICH
DATEN & FAKTEN
Immer mehr Kinder und Jugendliche haben nicht die gleichen Chancen auf ein gelingendes Leben, weil ihre Familien armutsbetroffen sind. Sie haben keine adäquate Winterkleidung, sind öfters krank und können nie auf Urlaub fahren.
Dadurch werden sie vom sozialen Leben ausgeschlossen.
Als zentrale Quelle der Erhebung von Armut und sozialer Ausgrenzung gilt EU-SILC (European Community Statistics on Income and Living Conditions). Als Richtwert wird der Einkommensmedian der Haushalte herangezogen.

. Die Armutsgefährdungsschwelle wird bei 60 Prozent des Medians angenommen und beträgt für 2016 monatlich 1.238 EUR für einen Einpersonenhaushalt (12 Mal pro Jahr) in Österreich. Für jede weitere erwachsene Person im Haushalt erhöht sich die Schwelle um 618 EUR und für jedes minderjährige Kind unter 14 Jahren um rund 371 EUR.
.
Finanzielle Benachteiligung führt zu erheblicher materieller Deprivation – das beschreibt sozioökonomische Benachteiligung in Form von Nichtleistbarkeit von mindestens vier von neun vordefinierten notwendigen Gütern bzw. Bedürfnissen für den Haushalt wie die Finanzierung von unerwarteten Ausgaben, Waschmaschine, Fernseher, PKW, die Wohnung angemessen warmhalten sowie Einschränkungen,
die sich auf Gesundheit, Wohnsituation, Erwerbsintensität, Bildungsmobilität o.ä. beziehen.

Situation in Österreich
Armuts- oder ausgrenzungsgefährdet sind Personen, deren Haushaltseinkommen unter der Armutsgefährdungsschwelle liegt oder die erheblich materiell depriviert sind oder in einem Haushalt mit keiner oder sehr niedriger Erwerbsintensität leben.

Die Situation in Österreich zeigt, dass 14,4 Prozent der Bevölkerung im Jahr 2017 über ein Einkommen verfügen, das unter der Armutsgefährdungsschwelle liegt.

Das Medianeinkommen oder Mittlere Einkommen ist jene Einkommenshöhe, von der aus die Anzahl der Haushalte mit niedrigem Einkommen gleich groß ist wie jene der Haushalte mit höherem Einkommen. 50% der Haushalte liegen demnach über diesem Richtwert, 50% darunter.

Alle Daten entnommen aus: Statistik Austria (2018): Tabellenband EU SILC 2017: Einkommen, Armut, Lebensbedingungen der Gruppe der Kinder und Jugendlichen (bis 19 Jahre) sind 18 Prozent armutsgefährdet. Diese Gruppe ist also zu einem noch höheren Anteil von Armut betroffen als die Gesamtbevölkerung. Das bedeutet in konkreten Zahlen, dass in Österreich 324.000 Kinder und Jugendliche(bis 19 Jahre) armutsgefährdet sind. In dieser Bevölkerungsgruppe verbreitet sich lt. Statistik Austria die Armutsgefährdung schneller als in anderen Gruppen. 118.000 armutsgefährdete Kinder leben in Haushalten, die es sich nicht leisten können, auf Urlaub zu fahren. Rund 54.000 können es sich nicht leisten, jeden 2. Tag Fisch, Fleisch oder eine vergleichbare vegetarische Speise zu essen, 69.000 neue Kleidung zu kaufen, wenn die alte abgenutzt ist. Aufwachsen in Armut bedeutet sowohl eine Benachteiligung bei altersentsprechenden Entwicklungen als auch bei sozialen Kontakten oder Bildungschancen. Armut belastet gesundheitlich, erzeugt Scham – und schließt von zentralen kindlichen Lebensbereichen und der Teilhabe am sozialen Leben aus.

All dies wird von den Kindern erlebt, wahrgenommen und gefühlt: Das Taschengeld für die Haushaltsausgaben gespart, ein eigenes Zimmer zum Lernen oder Spielen ist oft nicht vorhanden. Ein Kind, das seinen Geburtstag nicht feiert bzw. nicht feiern kann, das niemanden nach Hause mitbringen kann, wird auch nicht von anderen Kindern eingeladen. Das hat Auswirkungen auf die sozialen Beziehungen und Netzwerke, erzeugt Scham und Ausgeschlossenheit. Dies wiederum
verschärft gesundheitliche Risiken: Arme und armutsgefährdete Kinder weisen häufiger Entwicklungsverzögerungen auf, klagen öfters über Bauch- und Kopfschmerzen – und schätzen ihre eigene Lebensqualität sowie ihre Zukunftschancen schlechter ein.

In einem Interview mit Tobias, einem 9-jährigen Bub wird ihm die Frage gestellt, was er machen würde, wenn ihm Geld zur Verfügung gestellt werden würde. Seine Antwort ist: „Also ich würde nichts kaufen, ich würde sparen.“ Nachgefragt, wofür er sparen würde, antwortet er: „Ich würde mir eine Wohnung und eine Pflanze kaufen.“ Es zeigt sich aus diesem kurzen Ausschnitt, dass die Thematik des Wohnraums, der auch von der Mutter von Tobias hinsichtlich der Miete als großes Problem dargestellt wird, auch von ihm als 9-Jährigen antizipiert wurde. Er äußert keine altersadäquaten Wünsche, sondern macht die Sorgen seiner alleinerziehenden Mutter zu seinen eigenen Themen.

Weder Entwicklungsmöglichkeiten noch Zukunfts- und Teilhabechancen dürfen von den finanziellen Möglichkeiten der Eltern abhängen. Kindliche Bedürfnisse müssen für alle in Österreich lebenden Kinder gesichert sein, am besten durch individuell angepasste Leistungen mit Fokus auf Bekämpfung von Kinderarmut und Erweiterung der kindlichen Lebenswelten.

Materielle Dimension von Kinderarmut
Für ein sicheres Aufwachsen von Kindern ist eine ausreichende materielle Ausstattung notwendig. Die materielle Dimension beinhaltet die Grundversorgung von Kindern und Jugendlichen – mit Wohnen, Nahrung oder Kleidung: Diese materiellen, kindlichen Bedürfnisse müssen unabhängig von Einkommen der Eltern gesichert, Familienleistungen transparent und gerecht sein.

Auswirkungen materieller Benachteiligung:
Die Eltern(teile) befinden sich aufgrund des ökonomischen Mangels in permanenter Unsicherheit über die Zukunft ihrer Kinder, die durch die bestehende Ungleichheit ausgelöst wird. Diese Form der Verunsicherung sorgt für Stressreaktionen bei Eltern und überträgt sich auch auf die betroffenen Kinder, da sie die Emotionen und Sorgen ihrer Eltern wahrnehmen.

Für die Kinder ist weniger die materielle Benachteiligung an sich ein Thema, sondern der damit verbundene Ausschluss. Aufgrund des oftmals beengten Wohnraums ist es für diese Kinder schwieriger, FreundInnen einzuladen, die Wohnsituation kann auch zu gesundheitlichen Problemen führen (beispielsweise aufgrund von Schimmel) oder zu Stressreaktionen aufgrund des mangelnden Rückzugsraumes. Zudem sind die Umweltbelastungen durch z.B. die Lage der Wohnung an Straßen mit hohem Verkehrsaufkommen höher (Lärm- und Luftbelastung), die Spiel- und Grünflächen oft geringer und ihre Eltern müssen in Relation zu ihrem Einkommen überdurchschnittlich viel Geld für Wohnen ausgeben – obwohl dieWohnqualität zumeist schlechter ist. Kinder aus armutsgefährdeten Familien leben eher in Mietverhältnissen als in Eigentumswohnungen oder –häusern. Sie leben häufiger in überbelegten, dunklen und feuchten Wohnungen, in denen teilweise Heizungen oder Bäder fehlen. Ihre Wohnungen sind schlecht ausgestattetet, haben beispielsweise kein Telefon, keinen Computer oder keine Waschmaschine.

Kulturelle Dimension von Kinderarmut
Die kulturelle Dimension umfasst die kognitive Entwicklung eines Kindes, sprachliche und kulturelle Basiskompetenzen sowie Bildung: Da gerade Bildung oft als zentrales Kriterium für eine Überwindung von Armutslagen genannt wird, müssen strukturelle Benachteiligungen sowie Selektionen im Schulsystem bestmöglich abgebaut und Kinderrechte verankert werden.

Auswirkungen kultureller Benachteiligung: 

 Mangelnde Aufstiegsmöglichkeiten im Bildungssystem
 Mangelnde schulische Förderung und fehlende Möglichkeiten von leistbarer Nachhilfe

 Eltern mit niedriger formaler Bildung können ihre Kinder oft nicht selbst unterstützen, die Kosten für Nachhilfe jedoch nicht aufbringen
 Stigmatisierung armutsbetroffener Kinder und Jugendlicher
Soziale Dimension von Kinderarmut
Zur sozialen Dimension zählen soziale Kontakte, soziales Verhalten und Kompetenzen, Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung oder soziale Teilhabe.
Soziale Kompetenzen werden neben den innerfamiliären Erfahrungen vielfach im schulischen und außerschulischen Bereich erworben. In diesen Kontakten lernen Kinder, wie sie mit Konflikten umgehen können, sie bilden ihr Auftreten gegenüber anderen Minderjährigen und Erwachsenen aus und gehen soziale Beziehungen ein.
Auswirkungen von Benachteiligung im Bereich der sozialen Dimension:
 Ausschluss von kulturellen und sportlichen Aktivitäten

 Soziale Isolation und Einsamkeit bis hin zu Depression von Kindern
Gesundheitliche Dimension von Kinderarmut
Die psychische und physische Dimension umfasst den Gesundheitszustand und die körperliche Entwicklung eines Kindes: Neben einer flächendeckenden Gesundheitsversorgung müssen Konzepte zu Stärkung des Selbstbewusstseins und derSelbstwirksamkeit von Kindern einbezogen und umgesetzt werden.
Denn ihre belastende Lebenssituation führt auch – unmittelbar oder zeitlich verzögert – zu gesundheitlichen Problemen: Arme oder armutsgefährdete Kinder haben bei ihrer Geburt ein geringes Geburtsgewicht, eine geringere Körpergröße bei Schuleintritt, sind häufiger in Unfälle verwickelt, klagen öfter über Bauch- oder Kopfschmerzen, weisen häufiger Entwicklungsverzögerungen auf und neigen eher zu gesundheitsriskantem Verhalten wie ungesundem Essen, Rauchen oder wenig sportlichen Aktivitäten.
Auswirkungen von Benachteiligung in der gesundheitlichen Dimension:
 Niedrigeres durchschnittliches Geburtsgewicht
 Häufigere Verletzungen
 Höhere Wahrscheinlichkeit zu Übergewichtigkeit
 Das Erleben von Exklusion ist im Schmerzzentrum angesiedelt: Armutsbetroffenheit tut weh.
 Der erlebte Ausschluss wirkt sich negativ auf die Empathiefähigkeit von Kindern und Jugendlichen aus

——————————————————————————————–Kurzlogik: Den Ärmsten nehmen macht sie stark und ist christlich sozial.

Der scheinheilige „christlich-soziale“ Sebastian Kurz über neoliberales christlich Soziales

Ablenkung, Desinformation & Schwachsinn von Hartinger-Klein über die „Sozialhilfe“ – 380.000 ARBEITSSUCHENDE vs. 70.000 offenen Stellen!

Forderung: Asoziale raus aus dem Hohen Haus.Alle Zustimmer zum Sozialhilfegesetz, raus!

Rücktrittsforderung aller Parlamentarier die für das Sozialhilfegrundsatzgesetz gestimmt haben!

Diese Regierung & viele Parlamentarier sind RÜCKTRITTSREIF. Armut per Gesetz – Mindestsicherung Neu

Preisverleihung Herz aus Stein 2019 an Alle die dem Sozialhilfegesetz zugestimmt haben!

Österreich: 25.04.19 Tag der Schande! Armutsverfestigungsgesetz-Sozialhilfe werden abgestimmt!

 

Armut per Gesetz! Eine geschmierte neoliberale autoritäre Regierung, eine UN-Sozialministerin, soziale Inkompetenz und Asozialität der Politiker, Kaltherzigkeit, Unmenschlichkeit, Herzen aus Stein + Abgehobenheit haben ein Armutsverfestigungs- und Armutsvermehrungsgesetz geschrieben das soziale Ungerechtigkeit & Armut mehrt. Mindestsicherung Neu/Sozialhilfegrundsatzgesetz

 

 

Vermehrung Kinderarmut: Sie hat keine Wahl und kann nichts dafür. Mindestsicherung Neu ist asozial & macht arm! Armut per Gesetz, geht gar nicht!

 

Hartinger-Klein verhöhnt die Ärmsten, die Mindestsicherung benötigen

 

Rücktrittssong für alle Parlamentarier, die dem Sozialhilfegesetz zustimmen! Armut per Gesetz, geht gar nicht!

 

ww.sos-notstandshilfe.at – Wilfrid Pleger – GF Lebenshilfe Tirol – www.buendnis-tirol.at – #aufdiestrasse – Erich Fenniger – Volkshilfe – Innsbruck – 12.04.19


 

Aus dieser Quelle zur weiteren Verbreitung entnommen: https://www.erzdioezese-wien.at/unit/aaw/altersarmutinzahlen

Altersarmut in Zahlen

Wissenschaftliche Perspektive

Im Nachfolgenden sollen Zahlen zum Thema Altersarmut präsentiert werden. Aus wissenschaft-lichen Gesichtspunkten ist es hierzu unerlässlich, zumindest kurz zusammenzufassen, wie sich Altersarmut definiert. Denn es gilt: Um Aussagen über die Anzahl der Betroffenen machen zu können, muss klar sein, wie sich Altersarmut eingrenzen lässt bzw. welche Kriterien erfüllt sein müssen. Letzten Endes geht es also um die Differenzierung zwischen arm und nicht arm. Danach wird das Ausmaß von Altersarmut in Österreich dargestellt werden; im Anschluss erfolgen ein paar Informationen, welche Hinweise über den Alltag von Altersarmut betroffener Menschen liefern.

Definition von Altersarmut

Die Berichterstattung über Armut – hier im Allgemeinen verstanden – hat vor allem in den letzten Jahren zugenommen. Einfluss ist der Europäische Union beizumessen, welche der Armuts-bekämpfung einen wichtigen Stellenwert einräumt und die nationale Armutsdefinition prägt. Vielleicht haben Sie schon von AROPE (at risk of poverty or social exclusion) gehört, einem Indikator, welcher Armut oder soziale Ausgrenzung von Personen misst. Im Normalfall besteht AROPE aus drei Dimensionen: der Einkommensarmut, einer erheblichen materiellen Deprivation und einer niedrigen oder keinen Erwerbsintensität im Haushalt. Letzteres wird nicht auf ältere Menschen angewandt, womit nur die ersten beiden Dimensionen zur Armutsmessung von Relevanz sind.

  • Einkommensarmut
    Die Dimension der Einkommensarmut wird relativ gemessen, d.h. die Armutsschwelle wird in Beziehung zu allen Gesellschaftsmitgliedern errechnet. Als armutsgefährdet werden jene Personen bezeichnet, deren äquivalisiertes Nettohaushaltseinkommen unter der Armutsgefährdungsschwelle von 60% des Medians liegt. Für 2016 beträgt die ermittelte Armutsgefährdungsschwelle somit 14.217 Euro für einen Einpersonenhaushalt. Anders formuliert, wer weniger als 14.217 Euro im Jahr zur Verfügung hatte, gilt als einkommensarm. Für unterschiedliche Haushaltsgrößen bedeutet dies folgendes:
Haushaltstyp Gewichtungsfaktor nach EU-Skala Jahreswert in EUR
Einpersonenhaushalt 1 14.217
1 Erwachsener + 1 Kind 1,3 18.482
2 Erwachsene 1,5 21.325
2 Erwachsene + 1 Kind 1,8 25.590
2 Erwachsene + 2 Kinder 2,1 29.855

(siehe Statistik Austria, 2017a, S. 11)

Exkurs

Erörterung zur Äquivalenzskala Wie die Tabelle zeigt, wird bei Mehrpersonenhaushalten die Armutsgefährdungsschwelle nicht einfach mit der Anzahl der im Haushalt befindlichen Personen multipliziert, sondern jede weitere erwachsene Person wird mit dem Faktor 0,5 und jede Person unter 14 Jahren mit dem Faktor 0,3 einbezogen. Die Vorstellung dahinter ist, dass bei einem Mehrpersonenhaushalt sogenannte Ska-leneffekte (d.h. Kostenersparnisse im Haushalt durch gemeinsames Wirtschaften) eintreten. Das bedeutet, es wird weniger Geld benötigt, um den gleichen Lebensstandard wie bei einem Einpersonenhaushalt zu erreichen; zum Beispiel genügt in einem Paarhaushalt eine Waschmaschine. In einem älteren Paarhaushalt gilt daher, dass beide als einkommensarm bzw. armutsgefährdet bezeichnet werden, wenn das gemeinsame verfügbare Haushaltseinkommen unter 21.325 Euro im Jahr liegt.

  • Erhebliche materielle Deprivation
    Diese Dimension erfasst die Problematik, sich gewisse Aspekte im Leben nicht leisten zu können, wobei davon ausgegangen wird, dass diese zum Lebensstandard in unserer Gesellschaft dazugehören. Kann man sich 4 oder mehr der 9 im Folgenden genannten Aspekte aus finanziellen Gründen nicht leisten (ein freiwilliger Verzicht wird nicht hinzugezählt), dann gilt man als erheblich materiell depriviert:
  • Regelmäßige Zahlungen in den letzten 12 Monaten rechtzeitig begleichen (Miete, Betriebskosten, Kreditrückzahlungen, Wohnnebenkosten, Gebühren für Wasser-, Müllabfuhr und Kanal, sonstige Rückzahlungsverpflichtungen).
  • Unerwartete Ausgaben bis zu 1.160€ finanzieren.
  • Die Wohnung angemessen warmhalten.
  • Jeden zweiten Tag Fleisch, Fisch (oder entsprechende vegetarische Speisen) essen.
  • Einmal im Jahr auf Urlaub fahren.
  • Sich einen PKW leisten können.
  • Sich eine Waschmaschine anschaffen können.
  • Sich ein Fernsehgerät kaufen können.
  • Sich ein Telefon oder Handy leisten können.

Exkurs – Die abgefragten Aspekte

Diese Aspekte sind als Annäherung zu verstehen, die finanzielle „Leistungsfähigkeit“ abzufragen. Eine Auswahl ist schwierig und es wird sich immer jemand finden, der dieses oder jenes nicht benötigt oder als nicht wichtig erachtet. Auch hier musste daher ein Kompromiss gefunden werden, welcher noch dazu in mehreren Ländern der EU anwendbar ist, um eine Vergleichsbasis zu schaffen. Kritisch muss man in Hinblick auf ältere Menschen aber sagen, dass wichtige Aspekte, wie bspw. barrierefreie Nassräume fehlen. Wer sich das nicht leisten kann, tut sich mit zunehmendem Alter möglicherweise schwer und kann deshalb nicht in der Wohnung bleiben.

  • Armut und Ausgrenzung
    Zusammen ergeben die beiden Dimensionen die Zahl an Personen, welche von Armut oder sozialer Ausgrenzung betroffen sind.
Gesamt Armutsgefährdung Erhebliche materielle Deprivation Armuts- oder Ausgrenzungsgefährdung
Soziodemographische Merkmale in 1.000 in 1.000  /  in % in 1.000  /  in % in 1.000  /  in %
65 Jahre und älter 1.543 203  /  13 18  /  7 212  /  14
Frauen 869 136  /  16 14  /  2 142  /  16
Männer 674 67  /  20 (4)  /  (4) 69  /  10

(siehe Statistik Austria, 2017a, S. 80)

Von den insgesamt knapp über 1,5 Millionen Menschen in Österreich, welche im Jahr 2016 ein Alter von 65 Jahren oder mehr hatten, galten 212.000 bzw. 14% in der Gruppe als armuts- bzw. ausgrenzungsgefährdet. Besonders deutlich wird mit 143.000 Personen bzw. 16% die Betrof-fenheit von älteren Frauen. Altersarmut gilt als feminisiert – d.h. in absoluten Zahlen sind zweimal so viele Frauen wie Männer betroffen. Auch wenn im Alter mehr Frauen als Männer leben, so zeigt auch die Quote von 16% bei Frauen (d.h. 16% der älteren Frauen sind armuts- oder ausgrenzungsgefährdet) und nur 10% bei Männern, dass Frauen überproportional betroffen sind.

Kurz sei noch erwähnt, dass es bei Altersarmut wichtig ist, auch das „Alter“ zu definieren. In der obigen Tabelle erfolgt dies über das kalendarische Alter (65+). Dies ist leider nicht sehr treffsicher, denn Frauen können mit 60 die Pension antreten. Leider hat sich die Altersgrenze 65+ in der Sozialberichterstattung etabliert; einige Frauen werden daher hier nicht erfasst, obwohl sie bereits in Pension sind. Sich auf den Status Pension zu verlassen, ist jedoch auch nicht so treffsi-cher, wie man meinen möchte. Für einige Tausend „PensionistInnen“ ist aktuell der Umstand Realität, dass sie in der bedarfsorientierten Mindestsicherung leben müssen und mit hoher Wahrscheinlichkeit nie einen Pensionsanspruch erwerben werden.

Exkurs zur Definition

Gerne wird eingeworfen, dass jeder Mensch sein eigenes Verständnis von Armut hat. Eine Definition, die sozusagen einen allgemeingültigen Konsens über alle Mitglieder einer Gesellschaft bildet, wird sich schwer finden lassen. Es muss folglich einen Kompromiss geben. Was für und gegen diese Definition spricht, lässt sich in seiner vollen Bandbreite hier leider nicht darstellen; es lässt sich jedoch sagen, dass sich diese Definition in einem langen Diskussionsprozess in der Wissenschaft herausgebildet hat. Daher nur ein paar Erwägungen: Es ist eine Tatsache, dass es Menschen, welche unter der Armutsschwelle leben, in vielen Bereichen häufiger schlechter ergeht, als Personen über dieser Grenze. Sie haben häufiger und mehr Schwierigkeiten finanziell über den Monat zu kommen, es fehlen häufiger Güter des täglichen Bedarfs, der Gesundheitszustand ist schlechter, größere Anschaffungen (etwa der Ersatz einer Warmwassertherme) sind hoch problematisch usw. (u.a. BMASK, 2012, 2014, 2017). Geld ist in unserer Gesellschaft ein entscheidendes Mittel und wird in nahezu allen Bereichen unseres Lebens benötigt. In einem wissenschaftlichen Projekt (Kemmetmüller, Leitner, & Moser, 2010) wurden die sogenannten Referenzbudgets ermittelt – sie beinhalten Kostenaufstellungen über Nahrung, Wohnen, Energie, Kleidung, Gesundheit(svorsorge), Kosten für Telekommunikation usw. – und wurden für einen Einpersonenhaushalt im Jahr 2016 auf 1.379 Euro im Monat geschätzt, also um gut 200 Euro pro Monat höher, als die Armutsgefährdungsschwelle angibt. Aus der Konsumerhebung der Statistik Austria (2017b, S. 32) lässt sich zudem ablesen, dass die untersten Einkommensgruppen einen großen Teil des Einkommens nur für den Grundbedarf wie Nahrung, Kleidung und Wohnen ausgeben müssen. Eindeutig ist, dass unter der Armutsgrenze zu leben für die betroffenen Menschen heißt, sehr häufig Benachteiligung und eine schlechtere, teils äußerst angespannte Lebenssituation hinnehmen zu müssen. Wollen wir das? Ist das mit unseren Werten über die Menschenwürde vereinbar?

Was bedeutet es, in Altersarmut zu leben?

Hierzu einige Fakten:

  • Einkommen 56% der altersarmen Menschen geben an, dass ihr Einkommen geringer als benötigt ist; bei nicht armutsgefährdeten SeniorInnen sind es hingegen 15% (Statistik Austria, 2005, S. 104). 61% haben Schwierigkeiten finanziell im Monat über die Runden zu kommen (versus 27%) – eigene Berechnungen auf Basis SILC 2016.
  • Gesundheit Im Schnitt wird der Gesundheitszustand von 18% aller älteren Menschen als sehr schlecht bzw. schlecht beurteilt, nur auf die Gruppe der armuts- und ausgrenzungsgefährdeten älteren Menschen bezogen sind es jedoch 23%. Chronisch krank sind letztere zu 64%, im Gegensatz dazu 60% aller Älteren. Kurz gesagt, von Altersarmut betroffene Menschen sind häufiger von einem schlechten Gesundheitszustand betroffen (Statistik Austria, 2017a, S. 69).
  • Wohnen Bereits die Wohnkostenbelastung liegt bei armutsgefährdeten älteren Menschen bei 30,1% im Gegensatz zu 14,4% bei allen 65 Jahre alten und älteren Personen (vgl. Statistik Austria, 2014, S. 165); 11% der von Altersarmut betroffenen Menschen leben in Sub-standardwohnungen, hingegen 3% der nicht armen SeniorInnen.
  • Zufriedenheit Altersarme Menschen weisen eine geringere Lebenszufriedenheit als der Schnitt aller älteren Personen auf, weniger zufrieden sind sie zudem mit der finanziellen Situation des Haushaltes (Statistik Austria, 2014, S. 132ff.).

Literatur

BMASK. (2012). Sozialbericht 2011-2012. Wien: Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz. Abgerufen von https://www.sozialministerium.at/cms/site/attachments/9/6/5/CH3434/CMS1452073600701/soziale-sicherheit_sozialbericht-2013-2014.pdf

BMASK. (2014). Sozialbericht 2013-2014. Wien: Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz. Abgerufen von https://www.sozialministerium.at/cms/site/attachments/9/6/5/CH3434/CMS1452073600701/soziale-sicherheit_sozialbericht-2013-2014.pdf

BMASK. (2017). Sozialbericht 2015-2016. Wien: Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz. Abgerufen von https://www.sozialministerium.at/cms/site/attachments/9/6/5/CH3434/CMS1452073600701/soziale-sicherheit_sozialbericht-2013-2014.pdf

Kemmetmüller, M., Leitner, C., & Moser, M. (2010). Zur Entwicklung der österreichischen Refe-renzbudgets. In ASB Schuldnerberatungen GmbH (Hrsg.), Referenzbudgets zur Stärkung sozialer Teilhabe (S. 18–33). Linz: ASB Schuldnerberatungen GmbH. Abgerufen von http://www.budgetberatung.at/downloads/infodatenbank/referenzbudgets/referenzbudgets-booklet2010.pdf

Statistik Austria. (2005). Einkommen, Armut und Lebensbedingungen – Ergebnisse aus EU-SILC 2003. Wien: Statistik Austria.

Statistik Austria. (2014). Tabellenband EU-SILC 2013 – Einkommen, Armut und Lebensbedingungen. Wien: Statistik Austria.

Statistik Austria. (2017a). Tabellenband EU-SILC 2016 – Einkommen, Armut und Lebensbedingungen. Wien: Statistik Austria.

Statistik Austria. (2017b). Verbrauchsausgaben – Sozialstatistische Ergebnisse der Konsumerhebung. Wien: Statistik Austria. Abgerufen von http://www.statistik.at/wcm/idc/idcplg?IdcService=GET_NATIVE_FILE&RevisionSelectionMethod=LatestReleased&dDocName=115753

Autor

Lukas Richter, MSc., geb. 1988, Sozioökonom und Soziologe.

Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Univ. Lektor am Institut für empirische Sozialforschung und Soziologie an der WU Wien und am Institut für Soziologie an der Universität Wien. Forschungsschwerpunkte im Bereich Altern und Armut bzw. Altersarmut.


Wie es betroffenen Frauen geht …

Frau B.

Frau B. kommt jeden Tag zur Abendmesse in die Pfarre – manchmal auch in die Frühmesse. Sie trägt meistens einen Pelzmantel und einen Hut. Frau B. ist auch gern Gast im Pfarrkaffee und bei verschiedenen pfarrlichen Veranstaltungen. Sie freut sich immer über Kuchen und belegte Brote. Die Pfarre ist zu einer Heimat geworden. Als Frau B. zwei Tage hintereinander nicht in die Messe kommt, schaut der Mesner nach ihr. Sie liegt hilflos nach einem Sturz in ihrem Haus. Dem Mesner zeigt sich nun die Realität des Lebens von Frau B.:

Frau B. wohnt in einem großen, alten Innenstadthaus, das schon lange ihrer Familie gehört. Dieses Haus steht unter Denkmalschutz und ist daher schwer zu erhalten und nicht verwertbar. Sie kann einen einzigen Raum heizen. Ihre schmale Pension deckt gerade  die nötigsten Kosten. In der Küche findet er kaum Lebensmittel. Die Frau, die immer am Pfarrleben teilnimmt, ist arm. Sie kann sich kaum das Nötigste leisten und sucht nicht nur die sozialen Kontakte in der Pfarre, sondern warme Räume und etwas zu essen. Niemand in der Pfarre wusste bis jetzt über die Lebensumstände von Frau B.

Frau E.G.

„Das habe ich mir gänzlich anders vorgestellt. Ich war gut ausgebildet, jung verheiratet, berufstätig, wir haben 3 Kinder bekommen und ich war 9 Jahre daheim bei den Kindern, wie es damals üblich war. Alle Freundinnen haben das genauso gemacht. Ehrenamtliches Engagement in der Pfarre und dort und da haben mein Leben bereichert und mit Sinn erfüllt. Lebensjahre ziehen ins Land. Lebenspläne zerbrechen. Der berufliche Wiedereinstieg in Teilzeit ist gut gelungen. Die Ehe ist gescheitert. Jetzt habe ich noch einige Jahre berufliche Laufbahn vor mir. Die Vorausberechnung meiner Pension ist gelinde gesagt schockierend und macht mir Druck und Stress. Gefühle der Wertlosigkeit und Wut begleiten mich. Ich will mich selbst gut versorgen können und das sogenannte gute Leben haben, von dem alle reden. Enttäuscht von schönen Worten in Politik, Kirche und Gesellschaft, kann ich davon nur träumen.“

Frau A.K.

Als Kind war ich glücklich! Meine Eltern haben mir eine schöne Kindheit, später eine gute Ausbildung an der Handelsakademie ermöglicht. Als ich 20 Jahre alt war, durfte ich für ein Jahr als Au Pair nach Frankreich  gehen, um mein Französisch zu perfektionieren und meinen Horizonten zu erweitern. Durch meine Arbeit habe ich den schönsten und lustigsten Mann der Welt kennengelernt und später geheiratet. Als ich 32 Jahre alt war, ist Michel, meine einzige Tochter zur Welt gekommen und ich dachte, mein Glück ist vollkommen. Ich dürfte meinen Job noch paar weitere Jahre im Verkauf weiterausüben, jedes Jahr sind wir ans Meer gefahren und mein Hobby – das Skifahren konnte ich mir auch leisten. Das alles war so lange möglich, bis meine Eltern gleichzeitig krank geworden sind. Sie konnten nicht mehr auf Michel aufpassen, in der Schule und in der Nachmittagsbetreuung hat es leider auch nicht so gut funktioniert. Michel war sehr oft krank, dazu hatte sie Lernschwierigkeiten und somit musste ich mein Job aufgeben um mich um meine Tochter und meine beiden kranken Eltern kümmern zu können. Das hat genau 6 Jahre funktioniert. Als ich 45 Jahre alt war, wurde bei meinem Ehemann eine schwere psychische Krankheit diagnostiziert. Am Anfang dachte ich mir, ich schaffe es, aber das Eheleben und auch das Familienleben ist aus dem Gleichgewicht geraten und das beisammen sein war immer schwerer und schwerer. Dann ist mein Vater und ein Jahr später meine Mutter verstorben. Mein Mann hat seine Sachen gepackt und ist nach Kanada ausgewandert.  Ich bin mit Michel sind ganz alleine zurück geblieben. Ich suchte mir einen Job und hin und wieder konnte ich kurzfristig als Karenzvertretung beschäftigt werden, allerdings  an meine alten Erfolge konnte ich nicht mehr anschließen. Das Essen hat mir bei all der Trauer und dem Frust sehr geholfen und mich manchmal auch glücklich gemacht. In einem Jahr hat sich mein Gewicht verdoppelt, dazu wurden bei mir schwere Erkrankungen, wie Diabetes und Herz-Rhythmusstörungen diagnostiziert und ich konnte nicht mehr arbeiten gehen. Das Leben war dann bis zu meinem Pensionseintritt nicht mehr so lustig und glücklich wie am Anfang. Das Erbe von meinen Eltern war rasch verbraucht, Urlaube und das Skifahren waren schon lange kein Thema mehr. Trotzdem waren manche Augenblicke schön! Meine Tochter hat Ihre Ausbildung doch geschafft und arbeitet schon seit 5 Jahren in der Gastronomie. Sie ist mit ihrem neuen Freund zusammengezogen.  Mein Leben ist zwar kein Luxus, aber ich kämpfe weiter. Ich bin doch noch nicht so alt, ich bin gerade erst 60 Jahre alt!


 

Was prominente Frauen dazu meinen …

Erika Pluhar

Nur einfach eine alte Frau zu sein, bedarf schon der Seelenstärke. Das Alter zu akzeptieren und es mit Würde und Einverständnis zu leben.
Gesellt sich da nun Armut hinzu, wird ein sich seinem Ende zuneigendes Frauen-Dasein zur Qual. Wird es menschenunwürdig. Auch ist die Armut einer alten Frau ist stets mit  Einsamkeit verknüpft. In so einer Situation hilfreich zu werden, bedürfte vor allem  menschlicher Annäherung – also unserer Empathie (leider etwas, das auf Erden weitgehen auszusterben droht.) Dann erst kann die finanzielle und existenzielle Unterstützung von alt.arm.weiblich wirklich wertvoll werden.

Margit Fischer

„Armut tut weh“ ist ein Satz, den ich oft verwende. Schmerz und Ausgeschlossensein sind noch größer, wenn es sich um ältere Menschen handelt. Dass diese Situation in besonderer Weise auf Frauen zutrifft, ist eine Schande für unsere Gesellschaft und eine Niederlage für den Grundsatz der Gleichberechtigung“.

Barbara Stöckl

Kürzlich ist mir dieser Befund der UNO in die Hände gefallen: „Frauen stellen die Hälfte der Weltbevölkerung dar, verrichten nahezu zwei Drittel der Arbeitsstunden, erhalten ein Zehntel des Welteinkommens und besitzen weniger als ein Hundertstel des Weltvermögens“. Solange wir es nicht schaffen, dieses Ungleichgewicht auf allen Ebenen zu beseitigen, wird es Frauen geben, die in Armut leben! Das ist kein Problem von einzelnen, das ist eine gesellschaftliche Aufgabe!

Jenny Jürgens

Verehrte Gäste, erst einmal möchte ich Danke sagen, dass Sie meinen Worten eine Plattform geben. In Würde altern, der ewige Appell. Wenn Sie einer alten Dame begegnen, die Ihnen sagt, dass Sie sich eine Scheibe Brot für zwei Tage einteilt und Ihre Tütensuppe regelmäßig mit Wasser streckt, damit sie länger etwas davon hat. Wenn es nicht mehr möglich ist, Obst zu kaufen, weil das zu teuer ist, wenn man auf einer 20 Jahre alten Matratze schlafen muss oder der Kühlschrank kaputt geht … wenn man eine neue Brille, eine Taxifahrt zum Arzt oder einen Friseur Besuch braucht, wenn es unmöglich wird den Zahnarzt zu bezahlen oder mit der Bahn einmal eine Freundin zu besuchen … was antworten Sie da? Sie antworten gar nicht – sie werden aktiv! Wenn all diese normalen Alltäglichkeiten wegfallen, was für ein Leben ist das dann? Ohne Hilfe von außen sind einem die Hände gebunden und man zieht sich oft beschämt zurück. Die Folge ist Einsamkeit, sie ist das unerbittliche Kind der Armut. In einer Gesellschaft, die sich fast ausschließlich dem Profit und der Jugend verschrieben hat, ist es vielleicht ein kühnes Unterfangen Mitgefühl für diejenigen zu wecken, die altersbedingt im Abseits stehen. Wie es sich anfühlt, wenn die Vergangenheit immer länger und die Zukunft immer kürzer wird, weiß man wohl erst, wenn es so weit ist. Das Bedürfnis als ein untrennbarer Teil der Gesellschaft wahrgenommen zu werden, auch wenn man nicht mehr aktiv beitragen kann, ist existenziell. Noch nie zuvor hatte der Mensch die Chance auf ein so langes Leben wie heute. Diesem Geschenk sollte man nicht mit Furcht begegnen müssen, sondern mit Respekt und Dankbarkeit. Es gilt das Alter zu schützen, denn es ist ein Quell aus Erfahrungen und ein Fundus des Wissens. Es ist der letzte Abschnitt, in dem sich der Kreis der eigenen Geschichte würdevoll schließen sollte. Ich denke der Blick auf das eigene Alter wird friedvoller mit dem Wissen, dass es Menschen geben wird, die auch in Zukunft nach genau dieser Maxime handeln. Dies ist mein Ansporn für HERZWERK – mit besten hoffnungsvollen Grüßen!


 

Was Weihbischof Franz Scharl dazu meint …

Es ist ureigenste Aufgabe der Kirche(n) auf die die Schwächsten zu schauen.

„Da rief ein Armer und der Herr erhörte ihn“ (Ps 34,7). Immer schon hat die Kirche die Bedeutung eines solchen Schreis begriffen … .
Wir sind also gerufen,  den Armen die Hand zu reichen, ihnen zu begegnen, in ihre Augen zu schauen, sie zu umarmen, sie die Wärme der Liebe spüren zu lassen, die den Teufelskreis der Einsamkeit zerbricht. Die Hand, die sie ihrerseits uns entgegenstrecken, ist eine Einladung, aus unserer Sicherheit und Bequemlichkeit auszubrechen…“
(Papst Franziskus in seiner Botschaft zum Welttag der Armen am 19. Nov. 2017)

Der 19. November 2017 war für die katholische Kirche eine Premiere: Erstmals fand weltweit der „Welttag der Armen“ statt, mit dem Papst Franziskus den Fokus stärker auf Menschen am Rand der Gesellschaft rücken und sie in die Mitte nehmen will.

Auch in Österreich gibt es „zu viele Menschen, die nicht wissen, wie sie den Alltag aus eigener Kraft bewältigen sollen“. Die Kirche sieht ihren Platz „an der Seite der Armen“ und will Menschen an den Rändern der Gesellschaft beistehen, „weil konkrete Nächstenliebe Fundament und Prüfstein des christlichen Glaubens ist“, heißt es in der Erklärung der österreichischen Bischöfe, anlässlich des Welttages der Armen. Wichtig ist auch der Kampf gegen die Ursachen von Armut und Ausgrenzung, wozu die Kooperation von Wirtschaft und  Sozialstaat gestärkt und weiterentwickelt werden muss.

Die Evangelische Kirche A.B. und die Erzdiözese Wien nehmen sich mit der Gründung der Plattform „Altersarmut bei Frauen  – alt.arm.weiblich“ dieser Aufgabe jetzt konkret an.



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Ist Österreich eine Demokratie oder ein korruptes Geld schmiert & regiert System? Eine Oligarchie?

https://www.youtube.com/watch?v=_kj7yTkxAOg&t=9s

Analyseergebnis: Es besteht ein offensichtliches der Korruption dienliche System in Österreich

https://www.youtube.com/watch?v=AH7UCE7W8LQ&t=11s

Österreichs Strukturen für Korruption & Oligarchie sind gegen jede Vernunft & Hausverstand!

https://www.youtube.com/watch?v=Es2e8To_Mjo&t=10s

Österreich: Wo bleibt der Aufstand & Widerstand?

https://www.youtube.com/watch?v=irCoI–Ul1Q&t=3s

Österreich: Lobbyisten freuen sich über die Intransparenz des Abstimmverhaltens im Parlament

https://www.youtube.com/watch?v=njxdd2wnvRU&t=71s

Prof. Dr. Rainer Mausfeld: Repräsentative Demokratie = Elitendemokratie & Oligarchie

https://www.youtube.com/watch?v=6oO7x5wfP3w&t=132s

Zapp über die Hofberichterstattung Österreichs Medien

https://www.youtube.com/watch?v=hUGHlWM_1eo&t=6s

Die Strippenzieher von Sebastian Kurz, oder: Wie die Neue Partei ÖVP funktioniert

https://www.youtube.com/watch?v=PjH-e3H7JQE&t=6s

 

Staatliche Propagandainserate & Hofberichterstattung & Freunderlwirtschaft

https://www.youtube.com/watch?v=euuN7ABsPfo&t=178s

Finanzminister Löger an seinen Un-Taten gemessen – Schwarzbuch Hartwig Löger

https://www.youtube.com/watch?v=UOUPbfTxRm8

Finanzielle Benachteiligungen der Mehrheit der Bevölkerung im Staate Österreich durch die Politik

https://www.youtube.com/watch?v=5-kF2rYG81s

Österreich: Themen wobei die überwiegende Mehrheit von der Politik übergangen wird

https://www.youtube.com/watch?v=dhhTsh3foOg&t=95s

klar sehen: Klartext über das korrupte System in Österreich & einiges mehr.

https://www.youtube.com/watch?v=e0ur6W8EVMI&t=26s


Klartext bei klar sehen: Manipulation & Täuschung bei der Inflation BENACHTEILIGEN uns!

https://www.youtube.com/watch?v=-uKAxQwaYuk&t=158s

 

Auf den Punkt gebracht. Strukturen die große Teile der Bevölkerung verarmen.

https://www.youtube.com/watch?v=Y2iHZ348MtU&t=216s

Klartext bei klar sehen über Medien, Politik, Wohnen & die schweigende Mehrheit

https://www.youtube.com/watch?v=QgfQmmlRULY

Leistbares Wohnen wird oftmals politisch verunmöglicht am Beispiel Innsbruck/Tirol

https://www.youtube.com/watch?v=1WXO7aJCpJM



Viele Milliarden an Steuergeldverlusten aufgrund Heiligenbluter Vereinbarung?! Doppelte Buchführung muss her! Die Finanzverfassung § 16, Abs. 1 gehört umgesetzt!!!

https://www.youtube.com/watch?v=MDzvkCeBGa0&t=1s

Österreichs Strukturen für Korruption & Oligarchie sind gegen jede Vernunft & Hausverstand!

https://www.youtube.com/watch?v=Es2e8To_Mjo&t=10s

Einfluss von sogenannten Spendengeldern an Parteien und nachfolgender Gesetze

https://www.youtube.com/watch?v=_C5tLeCFioA&t=1s

Verlust der Kaufkraft durch Manipulation des Verbraucherpreisindex

https://www.youtube.com/watch?v=icThQN2uNXM

Auf den Punkt gebracht. Strukturen die große Teile der Bevölkerung verarmen.

https://www.youtube.com/watch?v=OV0lW9XG_2w&t=2s

 

Offener Brief an Bundeskanzler Sebastian Kurz betr. fehlender Rechts treue von Politikern in Sachen Neutralität

 

 

 

Über die Frage der Steuergerechtigkeit/SteuerUngerechtigkeit in Österreich

FEHLENDER AUFSCHREI über die Beerdigung der Finanztransaktionssteuer

Prof. Dr. Ulrike Lohmann (ETH-Zürich): „Es wäre auf jeden Fall nötig, die Abgase von Flugzeugen zu regulieren!“

Zweit-Wohneigentum-Steuer: das Aus für überhöhte Mieten, Mietsklaventum und überteuertes Immo-Eigentum

Lesung Auszüge aus dem Buch: Republik ohne Würde: Kapitel über die Medien v. Armin Thurnher

 

Schändlich, aber so funktioniert Österreich: Geld schmiert & regiert die Medien & Politik.

Univ. Prof. Dr. Anton Pelinka u. Univ. Prof. DDr Hubert Sickinger über Österreichs Mediensystem & R.

Hauptursache der Flüchtlinge & miserable Mainstream-Medien-Situation

M-eine Vision für Österreich, welches Vorbild für wirkliche Demokratie sein/werden könnte

Offene Worte über staatliche Missstände die uns benachteiligen

don´t smoke: 881.569 Unterschriften werden von FPÖVP ignoriert – Drüberfahrpolitik!

https://www.youtube.com/watch?v=KllJtoNSDFk&t=3s

Glyphosat – Gekaufte Wissenschaft & fragwürdige EU-Behörden, Vertuschung Krebsrisiko

https://www.youtube.com/watch?v=gXRXkn2lM5Y&t=1s

5 G Wissenschaftlicher Appell

https://www.youtube.com/watch?v=SWuTWVZlJYk&t=5s

 

Studie: W-Lan an Schulen – fahrlässige Körperverletzung – offener Brief von Ärzten

https://www.youtube.com/watch?v=oTCg3fNMpjM&t=4s

Tirol: Heiliger Transit, unser Leben & Leid, der du bist, der Billigmaut & Billigdiesel geschuldet

https://www.youtube.com/watch?v=qA37SZIyaUY&t=13s

Staatliche Propagandainserate & Hofberichterstattung & Freunderlwirtschaft

https://www.youtube.com/watch?v=euuN7ABsPfo&t=9s

Die österr. Presse liegt vor Sebastian Kurz am Boden oder/und biedert sich an.

Die Strippenzieher von Sebastian Kurz, oder: Wie die Neue Partei ÖVP funktioniert

https://www.youtube.com/watch?v=PjH-e3H7JQE&t=5s

Faktencheck: Balkanroutenschließer – faktenbefreite Heldenerzählung von Sebastian Kurz

https://www.youtube.com/watch?v=9zo-79ELf_E

Wirtschaftskammer-Werbung für den 12 Stunden Arbeitstag – kommentierte Version

https://www.youtube.com/watch?v=RZUSit4_66E&t=3s

 

Aufruf – Appell: Tue was, nutze Dein Potential und verbessere die Welt.

https://www.youtube.com/watch?v=Hwi7B4NyGOw

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Hier kommt man noch zu den offenen Briefen vom Blogbetreiber die per Emial an BK Sebastian Kurz, BM Schramböck, BM Löger, AK-Präsident Erwin Zangerl, den ORF-Direktor Alexander Wrabetz, sowie an die größten Medien in Österreich letzten Mai und Juni, Juli und Oktober versendet wurden. 

 

Offener Brief an BK Sebastian Kurz & Co zur Beantwortung offener Fragen zu staatlichen Missständen

Offener Brief V an Sebastian Kurz betr. unzureichender Schwarzgeldkontrolle im Immobilienmarkt

 

                     2019

 

Offener Brief an Verantwortliche betr. Veröffentlichung Abstimmverhalten und transparenter Gesetzwerdungsprozess – TRANSPARENZ, um den Lobbyisten nicht in die Hände zu spielen!

 

Offener Brief Sebastian Kurz & Co – Anfrage nach dem Auskunftsgesetz zur Heiligenbluter Vereinbarung und der Finanzverfassung § 16, Abs. 1 sowie Aufrechterhaltung Steugerldverlustrisikos

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Forderungen einer wachen Zivilgesellschaft, die Hausverstand besitzt und des kritischen analytischen und lösungsorientierten Denkens befähigt ist, um das vorherrschende intransparente korruptionsanfällige System, den intransparenten korrupten Saustall jetzt endlich auszumisten und Licht in unsere Angelegenheiten zu bringen. Der Unwille der Politik hier entgegenzustehen, muss gebrochen werden. Medien in die Pflicht. Wir haben ein Recht auf Information! Übersicht der eindringlichen Forderungen der Zivilgesellschaft!

Punkt 1: TRANSPARENZ! – Der gläserne Staat zum Schutz unserer Steuern und vor Korruption.

  • Transparenz im Abstimmverhalten (Parlament, Landtag, Gemeinderat)– gegen Einflussnahme und Korruption! (Brüssel, Wien, alle deutschen Bundesländer machen es vor. Wir wollen keine Lobbyistenspielwiese mehr! (Video am Ende des Beitrages.)
  • Transparenz im gesamten Gesetzwerdungsprozess! Wie jeder Text in der Wikipedia. Gegen Einflussnahme und Korruption!  (siehe Video am Ende des Beitrags)
  • Transparenz in den Buchhaltungen unseren Gebietskörperschaften. (Bund recht OK, aber: Länder u. Gemeinden! Die Finanzverfassung § 16, Abs. 1 muss umgesetzt  werden. Die nicht rechtsgültige Heiligenbluter Vereinbarung muss enden! Ein  Erlass des Finanzministers an Rechnungshof für Übersichtlichkeit, Vereinheitlichung muss umgehend gemacht werden!  Doppelte Buchführung zum Schutz unserer Steuergelder, Erhalt Übersichtlichkeit und ist gegen Korruption! Können wir aus der Hypo Alpe Adria, dem Salzburger Finanzskandal, den Milliardenverlusten bei den NÖ-Wohnbaugeldern u. v. weitere NICHTS LERNEN? Video am Ende des Beitrages. 
  • Transparenz in den Parteikassen – Prüfkompetenz des Rechnungshofs wieder erhöhen! Gesetzeslücken schließen! Gegen Einflussnahme und Korruption! siehe unten Langfassung von Experten.
  • Transparenz bei allen Förderungen!
  • Ein Informationsfreiheitsgesetz. Wir haben ein Recht darauf! Österreich ist weltweit Schlusslicht!!! Schändlich! siehe unten Langfassung von Experten.
  • Das antiquierte Amtsgeheimnis – Österreich als einziger EU-Staat mit Amtsgeheimnis in Verfassung! siehe unten Langfassung von Experten
  • Transparenzgesetz nach Hamburger Vorbild siehe unten
  • Medientransparenz – Gesetzeslücken schließen! siehe unten
  • Lobbyistentransparenz – Gesetzeslücken schließen! siehe unten
  • Transparenz aller ABGEORDNETENEINKÜNFTE – siehe unten
  • Herstellung transparenter Entscheidungen – siehe unten.
  • Dem Rechnungshofpräsidenten muss der politisch veranlassteMaulkorb abgenommen werden.

Die sich daraus ergebenden Vorteile für Journalisten und interessierte Bürger sowie zum Schutz unserer Steuergelder und gegen Korruption sind/wären enorm. Auch unser Recht auf Information gehört endlich berücksichtigt!

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Punkt 2 – Steuerfairness!

  • Die KALTE PROGRESSION muss sofort ausgeräumt werden – das ist eine Frechheit! Video am Ende des Beitrages.
  • Erbschaftssteuer mit Selbstbehalt – überwiegende Mehrheit will das!
  • Steuerentlastung Faktor Arbeit – Besteuerung Kapitaleinkünfte!
  • Ausgleich der Bankenrettungen mit vielen Milliarden an Steuergelder durch eine österr. Finanztransaktionssteuer!
  • Herbeiführung von Steuerfairness durch Ausräumung der Steuerkleinrechnungsgesetze für Konzerne und Kapitalgesellschaften (GmbH)! wie die Gruppenbesteuerung, Lizenzgebühren, Finanzinvestitionen, Zinszahlungen innerhalb des Konzerns, Investitionsfreibeträge, etc.
  • Umsetzung der Attac Forderungen für Steuergerechtigkeit
  • Verunmöglichung der Ausweichung der Steuerlast in ausländischen Stiftungen und im offshore Bankenbereich! 
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Punkt 3 – Ausräumung staatlicher Missstände

  • Schluss mit der verzerrten Erhebung des Verbraucherpreisindex!Ein einkommensspezifischer Einkommensindex muss her! Video und Links zu Artikeln am Ende des Beitrages.
  • Schwerer Betrug bei Preisabsprachen müssen durch das Strafgesetz abgeschreckt und nicht mit Geldstrafen als Kavaliersdelikte behandelt werden. Geht´s noch?
  • Wiederherstellung von Neutralität! Die überwiegende Mehrheit will das! Video am Ende des Beitrages.
  • Tierschutz in Verfassungsrang. Die überwiegende Mehrheit will das!
  • Verminderung Transitverkehr!
  • Kein Glyphosat auf den Feldern & im Essen. Gesundheitsschutz!
  • Kontrolle der Flugzeugemissionen. Stoppt den giftigen Metallregen! Video Prof. Lohmann am Ende des Beitrages.
  • Kein Menschenexperiment mit dem 5 G Netz! Hört auf die hunderten Wissenschaftler & Ärzte! Nicht auf die Mobilfunkindustrie! Wissenschaftlicher Appell – Video am Ende des Beitrages
  • Instrumente für die Verwirklichung von direkter Demokratie! Das Dont´smoke und das Frauenvolksbegehren (u. a. mit so einer Stimmgewichtung!) dürfen nicht übergangen werden können!!!
  • Wirksame Strukturen zur Verhinderung von Schwarzgeldwäsche, wie sie von der EU eingefordert werden, aber Österreichs Politiker sich seit über vier Jahren dagegen wehren diese umzusetzen!
  • Eine Armutsverhinderungsprogramm dass diesen Namen auch verdient, muss her. Die asoziale armutsstiftende „Sozialhilfegesetz“ ist das schändlichste Gesetz der 2. Republik, beschlossen von ASOZIALEN! Die Volkshilfe hat ein kostengünstiges Modell mit hoher sozialer Treffsicherheit entwickelt, dass die Kinderarmut ausräumen könnte. Siehe hier: https://www.youtube.com/watch?v=IuV8ig1_BJ0&t=274s . Das Bündnis gegen Armut und Wohungsnot in Tirol hat die Unterschiede zur Mindestsicherung und dem Sozialhilfegesetz sehr gut herausgearbeitet. Siehe hier: https://wwww.buendnis-tirol.at . Hier kommt man zu einem Beitrag über die Kinderarmut und Altersarmut sowie über nähere Zahlen der früheren Mindestsicherungsbeziehern: https://www.aktivist4you.at/2019/05/02/schaendlichstes-armuts-gesetz-der-2-republik-info-tunnelfahrt-zum-sozialhilfegesetz-song-herz-aus-stein-uebersicht-fakten-zur-sozialhilfe-den-gruppen-der-mindestsicherungsbezieher-di/
  • Das staatliche Armutsverhinderungsprogramm muss wieder die Existenzsicherung, die Teilhabe aller Menschen am öffentlichen Leben, dier Fürsorgeverpflichtung und eine wirksame Armutsverhinderung verfolgen und nicht arbeitspolitische Ziele! 

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Punkt 1: TRANSPARENZ!

  • Transparenz im Abstimmverhalten der Parlamentarier, der Landtagsabgeordneten und des Gemeinderates jeder größeren Gemeinde soll schnellstmöglich umgesetzt werden. Wir bauen das Parlament für 352 Millionen €uro um, und ein System zur Protokollierung der Anwesenheit und des Abstimmverhaltens wird nach wie vor ausgespart. Derzeit haben wir eine Spielwiese für Lobbyisten, wo Parlamentarier unentdeckt die Interessen der Konzerne wahrnehmen können! Das darf nicht sein.
  • Transparenz im gesamten Gesetzwerdungsprozess! Wie in der Wikipedia sollte man künftig wissen, wer, wann, welchen Teil zum Gesetz beigetragen oder gelöscht hat!
  • Transparenz in den Buchhaltungen unseren Gebietskörperschaften.
  • (Bund, Länder, Gemeinden) Es darf nicht weiter sein, das die nicht rechtsgültige Heiligenbluter Vereinbarung der Landeshauptleute mit dem Bund von 1974 dem Schutz unserer Steuergelder entgegensteht. Übersicht und Vereinheitlichung durch doppelte Buchführung sollte längst umgesetzt sein. Die Hypo Alpe Adria, der Salzburger Finanzskandal, der NÖ-Wohnbaugelderverlust in Milliardenhöhe hat aufgezeigt, WAS FÜR EIN WAHNSINN in den korruptionsanfälligen Buchhaltungen aus der Kaiserszeit, der Kameralistik besteht!
  • Transparenz in den Parteikassen. Die 2012 durchgeführte Schmälerung der Prüfkompetenz unseres Rechnungshofes bei der Prüfung der Parteien muss wieder aufgehoben werden. Wir wollen wissen, woher die vollen 13 Millionen des ÖVP-Wahlkampfes her sind. Derzeit werden nur 2,1 Millionen offengelegt. Das darf nicht sein. Die von Prof. Dr. Dr. Hubert Sickinger und von RA. Dr. Mag. Stephan Lenzhofer, in deren Fachbüchern über die Parteien- und Politikerfinanzierung aufgezeigten Problemstellen/Mängel in der Parteienfinanzierung sollten schnellstmöglich ausgeräumt werden! Siehe weitere Ausführungen unten.
  • Transparenz bei allen Förderungen! In Österreich betragen die Förderungen des Staates in etwa das Doppelte wie im OSZE-Schnitt. Der Föderalismus muss völlig transparent werden!
  • Medientransparenz – siehe Ausführungen unten!
  • Lobbyistentransparenz – siehe weitere Ausführungen unten!
  • Transparenzgesetz nach Hamburger Vorbild. – siehe weitere Ausführungen unten

Das antiquierte Amtsgeheimnis sollte nach Vorbild von Hamburg angepasst werden und darf nicht weiter Sachverhalte verbergen helfen! Wir sind die Steuerzahler, die 80 % aller Steuern bezahlen. Wir wollen das Amtsgeheimnis schnellstmöglich an unsere Interessen angepasst bekommen. Siehe weitere Ausführungen unten.

„Wie soll echte demokratische Kontrolle von Regierung und Behörden aussehen, wenn sich diese jederzeit auf ein vollkommen antiquiertes Amtsgeheimnis berufen können?“ – Nelson Carr

  • Ein Informationsfreiheitsgesetz sollte nach den Anforderungen unserer Journalisten und internationalen Standards aber auch nach unserem Menschenrecht in Gesetz gegossen werden und nicht weiterhin der Politik es zu ermöglichen Sachverhalte zu verbergen.
  • „Besonders wichtig für ein Transparenzgesetz im 21. Jahrhundert: die Verfügbarkeit von Originaldaten in maschinenlesbarer Form. Niemand sollte mit dem Scannen von tausenden Seiten Zeit verschwenden müssen.“ – Markus »fin« Hametner

Siehe umfangreiche Erläuterungen zu Transparenz unten.

Punkt 2 – Steuerfairness! GANZ WICHTIG!

  • Die KALTE PROGRESSION muss sofort ausgeräumt werden. Dem Mittelstand werden dadurch alljährlich ca. 3,5 Milliarden (Tendenz steigend!) unsichtbar aus den Lohntüten geraubt. Die Kalte Progression stellt eine demokratisch nicht beschlossene Steuererhöhung dar! Das darf nicht sein!
  • Des Weiteren wird in Österreich Arbeit höher besteuert als Kapitaleinkünfte. Das ist keine Steuerfairness. Arbeit unterliegt zudem der Sozialversicherung. Kapitaleinkünfte nicht. Also wer arbeiten muss, um zu überleben, wird viel höher besteuert und zahlt Sozialversicherung, als jemand der so viel Vermögen besitzt, dass er ohne zu arbeiten aus den Kapitalerträgen leben kann. Schändlich. Die Vermögenssteuern in Österreich sind auf einem sehr niederen Niveau. Wenn wir den OSZE-Schnitt anstreben würden, dann hätten wir ca. 5 Milliarden mehr im Steuertopf und der Steuergerechtigkeit wäre auch geholfen. Über 70 % der Österreicher sprechen sich für eine Erbschaftssteuer mit einem Freibetrag aus. Die Politik blockiert auch hier den Willen der Mehrheit. Wie auch beim Tierschutz. Bei Glyphosat. Bei CETA u. v. m. Hier zu viel. Unsere angeblichen Volksvertreter agieren mehrheitlich als lange Hand der Industrie und des Finanzmarktes. Schändlich.
  • Die Steuerlast hat sich aufgrund Lobbyismus und Spendengelder in den letzten Jahrzehnten von den Konzernen auf die Arbeitnehmer verschoben. Derzeit zahlen die Pensionisten, Arbeitnehmer und Konsumenten 80 % der Steuereinnahmen, die Konzerne und Wirtschaft lediglich 10 %, früher 22 %. Den Konzernen und Kapitalgesellschaften (GmbH´s) wurden die Steuersätze laufend vermindert und es wurden zudem zahlreiche Gesetze erlassen, damit die Kapitalgesellschaften sich die Steuer klein rechnen können. Lizenzgebühren, die Gruppenbesteuerung, Finanzinvestitionen, Investitionsfreibeträge, Zinszahlungen innerhalb des Kozerns, u. v. m. helfen dabei. Wenn man sich die Steuerquote von z. B. dem Raiffeisenmischkonzern über mehrere Jahre hinweg ansieht, ist diese bei rund einem Prozentangesiedelt, obwohl derzeit noch 25 % Körperschaftssteuer fällig wären. Tendenz fallend, weil weitere Verminderungen auf 19 oder 20 % von der schwarz-blauen Regierung heuer angestrengt werden. Die Medien versagen mehrheitlich auch bei diesem Thema Steuergerechtigkeit, die Bevölkerung darüber kritisch zu informieren. Kapitalerträge sollten mindestens die gleiche Steuer bezahlen müssen, wie Arbeitseinkünfte. Es darf nicht mehr sein, das Arbeit benachteiligt wird! Durch Spendengelder der Konzerne ermöglichte Steuerkleinrechnungsgesetze müssen der Vergangenheit angehören. (Gruppenbesteuerung, Lizenzgebühren, Zweckgesellschaften, Offshore-Geschäfte, Finanzinvestitionen, …)
  • Zum Ausgleich der mit vielen Milliarden an unseren Steuergeldern durchgeführten österreichischen Bankenrettungen sollte eineösterr. Finanztransaktionssteuer eingeführt werden, wenn man sich europäisch nicht einigen will. Es darf nicht sein, dass die Banken Milliarden an Gewinne erzielen und sich nach wie vor die Steuer kleinrechnen können! HALLO.
  • ATTAC – Forderungen für Steuergerechtigkeit gehören öffentlich diskutiert!

Punkt 3 – Ausräumung staatlicher Missstände

  • In Österreich werden den unteren Einkommensgruppen alljährlich die Kaufkraft geschmälert durch eine verzerrte Erhebung des Verbraucherpreisindex. Wirklich schändlich. Mieten z. B. werden nur mit 4,07 % gewichtet, machen aber meist 40-50 % aus! Um die soziale Schere wieder zu schließen MUSS ein Einkommensspezifischer Verbraucherpreisindex her. Höre Univ. Prof. Dr. Dr. Jürgen Huber oder Walter Katzmair
  • Des Weiteren schützt die von der Industrie und Wirtschaft geschmierte Politik korrupte Wirtschaftsmanager, indem schwerer Betrug, wie Preisabsprachen, als Kavaliersdelikte mit Geldstrafen geahndet werden und nicht nach dem Strafrecht. Wir Konsumenten zahlen deshalb vielfach erhöhte Korruptionspreise und es besteht KEINERLEI ABSCHRECKUNG für diese korrupten Wirtschaftsmanager. Das darf nicht sein!
  • Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung ist für dieimmerwährende Neutralität. Österreich ist mittlerweile sowas von nicht neutral, dass es weh tut und die Neutralität wird ständig mit Füßen getreten. Die fehlende Rechtstreue der Politiker ist eine Schande im Lande! Darüber gibt es einen eigenen Beitrag. Siehe Link in der YT-Videobeschreibung.
  • Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung ist für Tierschutz im Verfassungsrang, die ÖVP steht dem seit jeher entgegen, um ihr Klientel die Bauern und Jäger, beim Tierschutz Grauzonen zu ermöglichen. Schändlich!
  • Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung ist für dieVerminderung des Transitverkehrs! Die Gesundheit und Lebensqualität unserer Kinder, unserer Eltern und von uns, sind uns wichtig. Der Politik nicht, wie es scheint. Durch Billigdiesel und Billigmautpolitik locken wir Frächter über Österreich ihre Routen zu wählen an. Wir haben über 30 % TANKTOURISMUS. Schändlich.
  • Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung ist gegen Die Politik verfolgt nicht die Interessen der Volksgesundheit, sondern der Wirtschaft und sagt JA, zum Krebs- und Krankheitsrisiko Glyphosat. Schändlich!
  • Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung ist die Gesundheit der Kinder, der Eltern und die eigene wichtig! Der Politik nicht, wie es scheint. Der ständig steigende Luftverkehr verschmutzt den Himmel, die Luft, die Böden und Gewässer. Untersuchungen der ETH in Zürich, von der Nobelpreisträgerin Lohmann vonFlugzeugemissionen ergaben, dass über 16 giftige Metalle in den Flugzeugemissionen vorhanden sind! Frau. Prof. Dr. Lohmann rät diese Flugzeugemissionen zu reglementieren. Metalle sind schwerer wie Luft und fallen auf uns runter und vergiften unsere Umwelt. HALLO, ist da wer? Die österr. Bundesregierung und die Medien wurden darüber informiert und halten das Thema aus der Öffentlichkeit. Schändlich!
  • Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung ist die Gesundheit der Kinder, der Eltern und die eigene wichtig! Der Politik nicht wie es scheint. Sorglos führt Österreich, Innsbruck als erstes, dasgesundheitsschädliche 5 G Netz Hunderte Wissenschaftler und Ärzte warnen öffentlich vor den bekannten Gefahren und Auswirkungen. Die Zeugungsfähigkeit wird stark beeinträchtigt. Die Millimeterwellen dringen in die Oberhaut und in unser Nervensystem ein und verursachen viele Krankheiten. Dies stellt das größte Menschenexperiment mit bereits absehbaren Folgen dar. Völlig verrückt. Gesundheits- und lebensgefährlich! Die Medien verschweigen diese Wissenschaftler und Ärzte. Könnten die Anzeigengelder der Mobilfunkindustrie und der enorme Investitionsaufwand von über 500 Milliarden in Europa damit zusammenhängen? Die Pharmabranche lacht sich einer profitablen Zeit der Krankheitssteigerung und der Krebssteigerungen entgegen.
  • Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung ist für direkte Demokratie und Mitbestimmung. Das don´t smoke und das Frauenvolksbegehren haben deutlich aufgezeigt, dass dies den Politikern überhaupt nicht wichtig ist. Sie nehmen den Souverän nicht ernst, überhaupt nicht und schließen uns aus.
  • Eine Armutsverhinderungsprogramm dass diesen Namen auch verdient, muss her. Die asoziale armutsstiftende „Sozialhilfegesetz“ ist das schändlichste Gesetz der 2. Republik, beschlossen von ASOZIALEN! Die Volkshilfe hat ein kostengünstiges Modell mit hoher sozialer Treffsicherheit entwickelt, dass die Kinderarmut ausräumen könnte. Siehe hier: https://www.youtube.com/watch?v=IuV8ig1_BJ0&t=274s . Das Bündnis gegen Armut und Wohungsnot in Tirol hat die Unterschiede zur Mindestsicherung und dem Sozialhilfegesetz sehr gut herausgearbeitet. Siehe hier: https://wwww.buendnis-tirol.at . Hier kommt man zu einem Beitrag über die Kinderarmut und Altersarmut sowie über nähere Zahlen der früheren Mindestsicherungsbeziehern: https://www.aktivist4you.at/2019/05/02/schaendlichstes-armuts-gesetz-der-2-republik-info-tunnelfahrt-zum-sozialhilfegesetz-song-herz-aus-stein-uebersicht-fakten-zur-sozialhilfe-den-gruppen-der-mindestsicherungsbezieher-di/
  • Das staatliche Armutsverhinderungsprogramm muss wieder die Existenzsicherung, die Teilhabe aller Menschen am öffentlichen Leben, dier Fürsorgeverpflichtung und eine wirksame Armutsverhinderung verfolgen und nicht arbeitspolitische Ziele!
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Aus dieser Quelle zur weiteren Verbreitung entnommen:https://www.informationsfreiheit.at/transparenzgesetz-at/

6 Jahre „Transparenzpaket“: Wir fordern strengere Offenlegungsregeln und echte Transparenz

Zentrale Kritikpunkte (hier Kurzfassung, Langfassung siehe nach Videos)

Parteienfinanzierung • Für die Nichtabgabe eines Rechenschaftsberichts ist derzeit keine Sanktion im PartG vorgesehen, was jegliche Transparenz-Verpflichtung ad absurdum führt. Die Überschreitung der erlaubten Wahlwerbungskosten von sieben Millionen Euro bleibt dann nicht sanktioniert, wenn eine Partei diese nicht deklariert.

  • Der Rechnungshof ist bisher nicht in der Lage, von sich aus die Bücher der Parteien zu überprüfen. Eine Meldung von Verstößen an den Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senats ist ihm nur auf Basis seiner „Überprüfung“ der Rechenschaftsberichte möglich. Sachleistungen (Kostenübernahmen) Dritter sind zwar als Spenden zu deklarieren; falls eine Partei sie allerdings nicht deklariert, können sie von Kontroll- und Sanktionssystem nicht erfasst werden.
  • Die Parteien sind nicht zur Veröffentlichung sämtlicher Vermögens- und Schuldanstände verpflichtet.
  • In vielen Staaten sind Parteien längst verpflichtet, bereits eine Woche vor dem Wahltag Details zur Wahlkampffinanzierung – sowohl Einnahmen als auch Ausgaben betreffend – in einer vorläufigen Offenlegung zu publizieren.

Für #EchteTransparenz

  • Der Schwellwert zur unverzüglichen verpflichtenden Meldung von Großspende(r)n von 50.000 Euro sollte deutlich abgesenkt werden, etwa auf 10.000 Euro.

Transparenz der Einkommen und Vermögen von Abgeordneten

  • Einkommensquellen von NR-Abgeordneten werden als Gesamtsumme, der Einkommenskategorie, ausgewiesen. Es ist daher nicht nachvollziehbar, wie viel konkret über welche Einkommensquelle erwirtschaftet wird.
  • Werden die Listen von der Parlamentsdirektion aktualisiert, sind alte Informationen nicht mehr abrufbar.
  • Abgeordnete müssen bislang keine Informationen zu Vermögen, Beteiligungen, Schulden und Verbindlichkeiten veröffentlichen.
  • Verstößt jemand gegen dieses Gesetz, sind keine Strafen vorgesehen.

Lobbying

  • Die derzeitige Gesetzeslage erlaubt es BürgerInnen nicht, nachzuvollziehen, welche Akteure mit welchen Ressourcen und mit welchen Zielen Lobbying betreiben.
  • Zahlreiche Akteure, etwa RechtsanwältInnen, sind nicht von der Registrierungspflicht erfasst.
  • Für die Einhaltung der Regeln und das Verhängen etwaiger Sanktionen bei Verstößen gibt es keine zuständige Stelle.
  • Kontakte zwischen Lobbyisten und Interessensvertretern mit Vertreter_innen der Ministerien und der Kabinette sind für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar und werden oft nicht ausreichend dokumentiert. Weder gibt es eine automatische Veröffentlichung solcher Kontakte, noch werden diese auf Anfrage offengelegt. Etwaige Einflussnahmen auf Entscheidungen und Gesetzesentwürfe bleiben so im Dunklen.

Medientransparenz

  • Transparenz bei den Medientransparenzdaten ist nicht umfassend gegeben. Aufträge, die weniger als 5.000 Euro pro Quartal und Medium ausmachen, müssen nicht gemeldet werden („Bagatellgrenze“). Laut Rechnungshof entsteht eine Dunkelziffer von 30 bis 50 Prozent der gemeldeten Geldflüsse (etwa 60 bis 100 Millionen Euro im Jahr).
  • Aus den veröffentlichten Daten geht nicht hervor, welche Leistung erbracht wurde. Somit ist das zentrale Kriterium für die Beurteilung der Angemessenheit des bezahlten Preises nicht berücksichtigt: das Preis-Leistungs-Verhältnis.
  • Laut Rechnungshof verstießen 50 Prozent der von ihm geprüften Rechtsträger gegen das Hinweis- und Kopfverbot. Nach wie vor werden öffentliche Mittel missbräuchlich für persönliche Imagepflege oder parteipolitische Zwecke verwendet. Bei Missachtung des Hinweis- und Kopfverbotes sind bislang keine Sanktionen vorgesehen.

Informationsfreiheitsgesetz

Während die Gesetze des Transparenzpakets von 2012 in wichtigen Bereichen automatisch Transparenz schaffen sollten, braucht es überdies noch ein starkes und internationalen Standards entsprechendes Informationsfreiheitsgesetz.

  • Nach mehr als fünf Jahren politischer Versprechen gibt es weiterhin kein Informationsfreiheitsgesetz, das BürgerInnen Zugang zu Auskünften, Daten und Dokumenten einräumt. Österreich hat als letzte Demokratie Europas ein in der Verfassung verankertes Amtsgeheimnis. Die Auskunftspflichtgesetze des Bundes und der Länder entsprechen nicht internationalen Standards.
  • Viele Länder, die ihren BürgerInnen ein Grundrecht auf Informationszugang einräumen, haben politisch unabhängige Informationsfreiheitsbeauftragte (oft kombiniert mit der für Datenschutz zuständigen Behörde), die die Umsetzung von Transparenzgesetzen überwachen und Behörden und BürgerInnen bei Aspekten des Informationszugangs zur Seite stehen. Die Erfahrung aus diesen Ländern zeigt, dass solche Stellen wesentlichen Einfluss auf die praktische Umsetzung von Transparenzbestimmungen haben.
  • In mehreren europäischen Ländern sind Daten und Dokumente zu Vergaben, Beschaffungen, Förderungen, Subventionen und vergleichbare Verträge von Behörden (ab gewissen Höhen) automatisch online zu veröffentlichen. Hier hat Österreich dringenden Aufholbedarf.
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2013 begannen wir unser Engagement für ein Bürgerrecht auf Informationszugang mit der Kampagne Transparenzgesetz.at.

Innerhalb weniger Wochen haben mehr als 13.000 Bürgerinnen und Bürger unser Anliegen in Form einer Petition unterstützt.

Die Petition haben wir mittlerweile geschlossen, unser Einsatz geht weiter.

Unsere Forderung: Ein Transparenzgesetz nach Hamburger Vorbild für Österreich

  1. Ein umfassendes Recht auf Information und Einsicht in die Akten der Verwaltung
    Positiv statt negativ: Auskunft muss die Regel sein, nicht die Ausnahme. Einsicht in Akten muss möglich sein, persönlicher Datenschutz dennoch gewährleistet bleiben.
  2. Eine Veröffentlichungspflicht für Behörden

Aktiv statt passiv: Behörden sollen Verträge, Dokumente und Daten von sich aus online stellen, veröffentlicht in einem zentralen Informationsregister, kontrolliert von eine/r unabhängigen Beauftragte/n für Informationsfreiheit und Datenschutz.

So wollen wir Steuerverschwendung und Korruption vorbeugen. Und das Vertrauen in Verwaltung und Politik fördern.

Auch die Politik versprach wenige Wochen nach Start der Petition mehr Offenheit und ein Ende des AmtsgeheimnissesZu dessen Abschaffung bekannten sich auch zahlreiche von uns kontaktierte Kandidatenim Vorfeld der Nationalratswahl 2013. “Informationsfreiheit statt Amtsgeheimnis” schrieb die SPÖ-ÖVP Koalition in ihr Arbeitsprogramm 2013-2018.

Mit unseren Unterstützerinnen und Unterstützern im Rücken setzen wir uns seither für ein internationalen Standards entsprechendes Informationsfreiheitsgesetz und mehr Transparenz ein.

Das Hamburger Vorbild

Unter dem Titel „Transparenzgesetz.de – Transparenz schafft Vertrauen“ gründete sich in Hamburg eine sogenannte Volksinitiative, die ein Transparenzgesetz für Hamburg einforderte. Auslöser waren die explodierenden Kosten des dort neu gebauten Konzerthauses namens „Elbphilharmonie“ – bei gleichzeitiger Intransparenz des Vergabeverfahrens.

Obwohl Hamburg bereits über ein Informationsfreiheitsgesetz verfügte, erwies sich der aber nur als mäßig tauglich, da man als Bürger gar nicht wusste, wonach man überhaupt fragen konnte: Um nach einem Akt zu fragen, muss man ja zuerst wissen, dass er in er Verwaltung existiert. Das hat auch der FOIA nicht sichergestellt.

Ziele des Transparenzgesetzes in Hamburg waren daher im Wesentlichen drei Punkte:

  1. Veröffentlichungspflicht von Behörden für geschlossene Verträge, eingekaufte Gutachten u. Ä.
  2. Schaffung eines zentralen Informationsregisters, in dem all dies online veröffentlicht wird
  3. Schaffung eines zentralen Informationsbeauftragten, der die Einhaltung von Informationsfreiheit und Datenschutz überwacht, Erweiterungen vorantreibt und Anlaufstelle für Informationsanliegen der Bürger ist

Die Initiative entstand aus der Zivilgesellschaft und wurde von vielen Organisationen unterstützt. Parlament und Stadtregierung übernahmen die Forderungen der Initiative schließlich und beschlossen das Hamburgerische Transparenzgesetz. Dieses ist im 6. Oktober 2012 in Kraft getreten.

Im Oktober 2014 hat das aus dem Gesetz resultierende Transparenzportal Hamburg seinen Vollbetrieb aufgenommen. Ende 2015 standen dort laut dem Datenschutzbeauftragten 36,000 Dokumente zur Verfügung, die Seite verzeichnete zwischen ein und zwei Millionen Zugriffe pro Monat.

Die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger, sich proaktiv zu informieren, ist hoch und zeigt, dass Befürchtungen, man würde mit diesem Projekt einen ‘Datenfriedhof’ schaffen, unbegründet waren, schreibt der Hamburgische Datenschutzbeauftragte.

Mit der Einführung eines Transparenzgesetzes hat die Stadt Hamburg gezeigt, dass umfassende Transparenzbestimmungen möglich sind. Und die Bürgerinnen und Bürger Hamburgs haben gezeigt, dass man mit persönlichem Engagement für eine Sache auch abseits von Wahlen etwas bewirken kann.

Das Hamburger Modell ist ein Vorbild. So sind die Deutschen Bundesländer Rheinland-Pfalz und Bremen bereits nachgezogen und haben ihre Informationsfreiheitsgesetze zu Transparenzgesetzen erweitert.

Transparenzgesetz.at

Ab 2013 haben wir uns mit der Initative Transparenzgesetz.at, die von mehr als 13,000 BürgerInnen unterstützt wird, für ein österreichisches Transparenzgesetz eingesetzt. Aus dieser Initiative ist das Forum Informationsfreiheit hervorgegangen.

Unser Ziel ist, dass endlich auch in Österreich die international üblichen Standards eines Informationsfreiheits-Gesetzes übernommen werden und mit den Innovationen des Hamburger Transparenzgesetzes – nämlich der automatischen Veröffentlichung von Informationen – kombiniert werden.

Die Grundsätze unserer Initiative sind die gleichen, die schon dem Hamburger Transparenzgesetz zu Grunde lagen:

  1. Korruption erschweren
    2. Steuerverschwendung vorbeugen
    3. Misstrauen abbauen
    4. Vertrauen in Politik und Verwaltung stärken
    5. Verwaltungsabläufe vereinfachen und beschleunigen
    6. Mitbestimmung erleichtern

Lernt Österreich vom Hamburger Modell?

Im bislang vorliegenden Entwurf für ein Informationsfreiheitsgestz ist zwar in §4 vorgesehen, dass “Informationen von allgemeinem Interesse” von Behörden “nach Maßgabe der vorhandenen technischen Möglichkeiten im Internet und barrierefrei zu veröffentlichen” sind, soweit sie nicht der Geheimhaltung unterliegen. Auch soll die Veröffentlichung “nach Möglichkeiten und Zweckmäßigkeit in offenem und maschinenlesbarem Format mit den jeweiligen Metadaten” erfolgen – soweit damit “kein unverhältnismäßiger Aufwand” verbunden ist.

Jedoch bleibt der Gesetzesentwurf so vage, dass dieser Artikel, falls er so beschlossen würde, wohl weitgehend totes Recht werden wird: Es wird weder definiert, was unter “Informationen von allgemeinem Interesse” zu verstehen ist, noch wird vorgegeben, wie zeitnah welche Dokumente zu veröffentlichen sind. Dazu kommt, dass es keine Kontrollstelle zur Umsetzung geben soll. Auch sind keinerlei Sanktionen für den Fall vorgesehen, dass der Verpflichtung zur Veröffentlichung nicht nachgekommen wird.

Transparente Entscheidungen

Wie kann sichergestellt werden, dass von Politik und Verwaltung getroffene Entscheidungen für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar sind?

Über diese Frage haben wir uns zusammen mit unseren Partnern Access Info EuropeOKFN DeutschlandInfoHouse (Slowenien), Request Initiative (Vereinigtes Königreich), Watchdog (Polen), Gong (Kroatien), Diritto di Sapere (Italien) und VouliWatch (Griechenland) sowie Aktivisten aus Irland und Finnland Gedanken gemacht.

Wir haben recherchiert, wie die Rechtslage in Sachen Informationszugang zu Entscheidungen aussieht, und ob politische Entscheidungen auf nationaler Ebene in der Praxis wirklich transparent sind. Die Ergebnisse unserer Recherchen gibt es unter https://www.access-info.org/decision-making-transparency.

  • Unsere Evaluierung der Transparenz-Regeln für Lobbyisten und Interessensvertreter sowie konkrete Vorschläge für Nachbesserungen haben wir hier veröffentlicht.

Empfehlungen zu den zu veröffentlichenden Informationen

Zusammen mit Access Info Europe und unseren Partnern haben wir identifiziert, welche Information bei Entscheidungsprozessen dokumentiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden sollten:

  1. Grundlegende Informationen zum Entscheidungsfindungsprozess

Die verantwortliche öffentliche Stelle sollte Dokumente erstellen und aktiv veröffentlichen, die es der Öffentlichkeit ermöglichen, die Entscheidung nachzuvollziehen und sich in den Prozess einzubringen. Diese Dokumentation sollten zumindest Folgendes enthalten:

  • Einen Zeitplan des Entscheidungsprozesses, der regelmäßig aktualisiert werden sollte;
  • Kontaktinformationen der betroffenen öffentlichen Stelle sowie der Abteilungen und Personen, die für die Entscheidung verantwortlich sind;
  • Informationen zu Experten, Arbeitsgruppen und Kommissionen, die den Entscheidungsprozess begleiten: die Namen der Mitglieder, eine Beschreibung des Prozesses, sowie die Ergebnisse der Konsultationen sollten öffentlich gemacht werden.

 

  1. Terminpläne führender Entscheidungsträger_innen

Führende Verantwortliche aus Politik und Verwaltung, die für Entscheidungsprozesse verantwortlich sind dadurch zum Ziel von Lobbying werden könnten sollten eine Aufstellung ihrer Termine öffentlich zugänglich machen. Offengelegt werden sollten Termine, die Namen der Teilnehmer an diesen Terminen, sowie Aufzeichnungen zu geführten Telefonaten. Die Gespräche sollten angemessen dokumentiert werden.

  1. Auflistung der Treffen von Amtsträgerinnen und Amtsträgern

Die Öffentlichkeit sollte nachvollziehen können, welche Treffen wo und mit wem stattgefunden haben, und was dabei besprochen wurde. Zu den folgenden Treffen sollten Informationen öffentlich zugänglich werden:

  • Treffen zwischen Vertreter_innen öffentlicher Stellen und Vertreter_innen anderer öffentlicher Stellen;
    Treffen von Vertretern öffentlicher Stellen mit Interessensvertretern, inklusive Konsultationen mit Betroffenen (Stakeholdern);
  • Treffen, Konferenzen und Veranstaltungen, die vom Amtsträger besucht werden, inklusive solche die von Interessensgruppen (Lobbyisten, politische Parteien, diverse Interessensgruppen, etc.) organisiert werden oder bei denen diese vertreten sind;
  • Telefonate zwischen Amtsträgern und Vertreter_innen von Interessensgruppen sollten vermerkt werden. Wenn diese einen Bezug zu laufenden Entscheidungsprozessen haben, sollten sie aktiv veröffentlicht werden, in sonstigen Fällen sollte die Information auf Anfrage herausgegeben werden.
  1. Dokumente zu Treffen

Die Öffentlichkeit sollte über geplante Treffen, die Teil eines Entscheidungsprozesses sind, ebenso informiert werden wie über detaillierte Aufzeichnungen zu diesen Treffen. Ein Protokoll solcher Treffen sollte detailliert genug sein, um des Interessierten zu ermöglichen, nachzuvollziehen, welche Kernthemen besprochen wurden und welche Übereinkommen oder Entscheidungen dabei getroffen wurden.
Die Namen jener, die in Treffen zu einem Entscheidungsfindungsprozess teilnehmen, sollten zugänglich sein. Deshalb sollten alle potentiellen Teilnehmer an solchen treffen darüber informiert werden, dass der Termin öffentlich ist, und dass die Zustimmung zur Veröffentlichung des Namens und die einer vertretenen Organisation Voraussetzung für die Teilnahme am Termin ist.

  1. Dokumente aus öffentlichen Begutachtungen

Staatliche Stellen sollten grundsätzlich aktiv alle Dokumente veröffentlichen, die im Rahmen von öffentlichen Begutachtungen und Konsultationen übermittelt wurden. Weiters sollten Dokumente veröffentlicht werden, aus denen hervorgeht, welche Anregungen in einen Entscheidungsprozess aufgenommen wurden.
Stellungnahmen in öffentlichen Begutachtungen sollten binnen 15 Arbeitstagen nach Ende der Begutachtung veröffentlicht werden. Beinhalten sollten diese:

  • Eine Aufstellung aller Stellungnahmen;
  • Alle Dokumente, die von Interessenvertretern übermittelt wurden, zusammen mit den Namen der Vertreter und Details, wen diese vertreten;
  • Dokumente die von juristischen Personen übermittelt wurden, samt Details zur rechtlichen Person, und falls diese in Vertretung Dritter handelt, die Namen der Auftraggeber.

Im Rahmen des Begutachtungsverfahrens sollte auf die Veröffentlichung hingewiesen werden und eine Zustimmung dazu von den Teilnehmenden eingeholt werden.

Nachdem eine Konsultation abgeschlossen ist und evaluiert wurde:

  • Evaluierungen der Konsultationsprozesse, und eine Erläuterung wie vorgegangen wurde bzw. welche Anregungen aufgenommen wurden.

Datenschutz: Um es möglich zu machen, die Namen derjenigen zu veröffentlichen, die sich an einer Begutachtung beteiligten, sollte ein online Formular die Zustimmung zur Veröffentlichung des Namens und einer etwaigen beruflichen Vertretung eingeholt werden, bevor eine Stellungnahme übermittelt wird. Das selbe sollte für Organisationen gelten, deren Namen in allen Fällen öffentlich gemacht werden sollten.

  1. Dokumente, die im Rahmen eines Entscheidungsfindungsprozesses erstellt wurden

Studien und Evaluierungen, Umweltverträglichkeitsprüfungen, Rechtsgutachten, Entscheidungs-Entwürfe, Bewertungen früherer Regelungen sowie Aktions- und Umsetzungspläne, die im Rahmen eines Entscheidungsprozesses erstellt werden, sollten der Öffentlich zugänglich sein.

  1. Dokumente, die von Interessensvertretungen und Lobbyisten übermittelt werden

Dokumente, die einer öffentlichen Stelle von Dritten, insbesondere von Interessenvertretern, Lobbyisten sowie von anderen staatlichen Stellen oder Regierungen übermittelt werden, und die sich auf einen bestimmten Entscheidungsprozess beziehen, sollten zeitnah (etwa binnen 15 Arbeitstagen) aktiv veröffentlicht werden:

  • Dokumente, die sich direkt auf einen laufenden Entscheidungsprozess beziehen;
  • Entwürfe einer Entscheidung und Empfehlungen;
  • Berichte, Erkenntnisse von Recherchen und andere Dokumente (auch solche, die nicht explizit in Bezug auf einen bestimmten Entscheidungsprozess verfasst wurden);
  • Kommuniqués, Presseaussendungen, Newsletter und andere schriftliche Materialien, die einer öffentlichen Stelle zugesandt werden.
  1. Dokumente, die eine Entscheidung begründen

Informationen und Dokumente, die einer bestimmten Entscheidung zu Grunde liegen und diese begründen, sollten zeitnah und aktiv veröffentlicht werden.
Beinhalten sollten diese Dokumente zumindest: Das Problem, dass die Entscheidung adressiert, verfügbare Handlungsoptionen, um dieses Problem zu lösen, und Kriterien, die bei der Entscheidungsfindung herangezogen wurden.

Das Dokument sollte auf öffentliche Konsultationen und die dadurch erhaltenen Anregungen verweisen (und/oder diese beinhalten). Es ist wichtig, dass die Öffentlichkeit Zugang zu Kopien von wichtigen Daten und Argumenten erhält, welche als Basis der Entscheidung dienten, etwa: Berichte, Studien, Gutachten, Folgenabschätzungen, und jegliche sonstige Dokumente, die in Punkt 6 aufgeführt sind (auch wenn diese nicht explizit in Bezug auf einen bestimmten Entscheidungsprozess erstellt wurden).

Was ist Informationsfreiheit?

Jeder Bürger hat nach den Informations­gesetzen das Recht, Zugang zu Informationen der öffentlichen Hand zu erhalten. 
Erfahren Sie mehr über Informations­freiheit.

Was macht diese Seite?

Diese Seite veröffentlicht Informationsanfragen und ihre Antworten, so dass der Vorgang durch die Öffentlichkeit geprüft werden kann. 
Erfahren Sie mehr über das Konzept.

FragDenStaat.at ist ein gemeinnütziges Projekt des Forum Informationsfreiheit, mit freundlicher Unterstützung der Open Knowledge Foundation Deutschland.

Die Seite erlaubt beispielsweise die Einrichtung von Benachrichtigungen für Gesetzgebungsprozesse, Personen, Stichworte oder individuelle Suchanfragen. Per Email werden NutzerInnen dann über Neuigkeiten informiert. So vereinfachen wir die Mitwirkung und Beteiligung an Entscheidungsprozessen.

Wenn BürgerInnen zeitnah über eine Petition oder eine Begutachtung informiert werden, können sie sich auch in diese Prozesse einbringen. Inhalte, Akteure und Prozesse werden so weit als möglich untereinander verlinkt. Weiters verweist OffenesParlament.at wo immer möglich auf die Inhalte auf der Parlaments-Webseite um den Zugriff auf die Original-Quelle zu ermöglichen.

Umsetzung

Die Inhalte von OffenesParlament.at basieren auf Informationen und Daten, die wir von der offiziellen Webseite des Parlaments, parlament.gv.at, beziehungsweise vom Open Data Portal data.gv.at übernehmen.

Wir bereiten diese Daten neu auf, um etwa durch neue Verknüpfungen und Darstellungen von Inhalten zusätzliche Nutzungsmöglichkeiten zu erschließen. Auch können Sie sich individuelle Email-Benachrichtigungen einrichten, und wir informieren Sie, wenn es für Sie relevante Neuigkeiten gibt.

Derzeit ist die Seite in einer Test-Version verfügbarBis Sommer 2017 wird die Funktionalität der Seite weiter ausgebaut.

Infos zum Kern-Team hinter OffenesParlament.at gib es hier. Beigetragen haben auch zahlreiche Helferinnen und Helfer aus der Community im Rahmen mehrere Hackdays.

Das Projekt ist Open Source, der Code dahinter, Scraper und Dokumentation sowie bereits erfasste Verbesserungsvorschläge finden sich auf GitHub.

Wir freuen uns über Mithilfe, Kritik, Feedback, Anregungen und Vorschläge auf GitHub oder an office@informationsfreiheit.at.

Posts

Eine Förderung der Netidee der Internet Foundation Austria (IPA) macht die Entwicklung von OffenesParlament.at möglich. Nessus/Easyname unterstützt uns mit Sponsoring der Server-Infrastruktur. Danke!

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  1. September 2017

5 Jahre „Transparenzpaket“: Wir fordern strengere Offenlegungsregeln und echte Transparenz

Von Mathias Huter

Mathias Huter

Beschäftigt sich mit Transparenz, Open Data und Anti-Korruption, interessiert sich besonders für Parteienfinanzierung und Beschaffungen. Von 2009 bis 2014 für Transparency International Georgia in Tiflis tätig.

Wien, 1. September 2017 – Eine kritische Bilanz des vor fünf Jahren beschlossenen „Transparenzpakets“ zieht eine Allianz zivilgesellschaftlicher Akteure, die die Wirkung des Gesetzespakets untersucht haben. Erklärtes Ziel des Pakets war, die Integrität und Transparenz der Politik in wichtigen Bereichen zu erhöhen – Parteienfinanzierung, staatliche Inseratenausgaben, die Nebentätigkeiten von Abgeordneten und Lobbyismus wurden schärferen Regeln unterworfen – und damit Korruptionsrisiken zu bekämpfen.

Die Evaluierung, erstellt vom Politologen Hubert Sickinger (Beiratsvorsitzender des Forum Informationsfreiheit, Marion Breitschopf (Meine Abgeordneten), Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit) und Florian Skrabal (DOSSIER), zeigt, dass das geltende Regelwerk zahlreiche Schwächen und Schlupflöcher enthält.

Geltende Regeln können kaum kontrolliert und durchgesetzt werden. Weitgehende Nachbesserungen wären dringend notwendig, um in der Praxis in demokratiepolitisch wichtigen Bereichen echte Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger zu schaffen.

Parteienfinanzierung

  • Für die Nichtabgabe eines Rechenschaftsberichts ist derzeit keine Sanktion im PartG vorgesehen, was jegliche Transparenz-Verpflichtung ad absurdum führt. Die Überschreitung der erlaubten Wahlwerbungskosten von sieben Millionen Euro bleibt dann nicht sanktioniert, wenn eine Partei diese nicht deklariert.
  • Der Rechnungshof ist bisher nicht in der Lage, von sich aus die Bücher der Parteien zu überprüfen. Eine Meldung von Verstößen an den Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senats ist ihm nur auf Basis seiner „Überprüfung“ der Rechenschaftsberichte möglich. Sachleistungen (Kostenübernahmen) Dritter sind zwar als Spenden zu deklarieren; falls eine Partei sie allerdings nicht deklariert, können sie von Kontroll- und Sanktionssystem nicht erfasst werden.
  • Die Parteien sind nicht zur Veröffentlichung sämtlicher Vermögens- und Schuldanstände verpflichtet.
  • In vielen Staaten sind Parteien längst verpflichtet, bereits eine Woche vor dem Wahltag Details zur Wahlkampffinanzierung – sowohl Einnahmen als auch Ausgaben betreffend – in einer vorläufigen Offenlegung zu publizieren.
  • Der Schwellwert zur unverzüglichen verpflichtenden Meldung von Großspende(r)n von 50.000 Euro sollte deutlich abgesenkt werden, etwa auf 10.000 Euro.

Transparenz der Einkommen und Vermögen von Abgeordneten

  • Einkommensquellen von NR-Abgeordneten werden als Gesamtsumme, der Einkommenskategorie, ausgewiesen. Es ist daher nicht nachvollziehbar, wie viel konkret über welche Einkommensquelle erwirtschaftet wird.
  • Werden die Listen von der Parlamentsdirektion aktualisiert, sind alte Informationen nicht mehr abrufbar.
  • Abgeordnete müssen bislang keine Informationen zu Vermögen, Beteiligungen, Schulden und Verbindlichkeiten veröffentlichen.
  • Verstößt jemand gegen dieses Gesetz, sind keine Strafen vorgesehen.

Lobbying

  • Die derzeitige Gesetzeslage erlaubt es BürgerInnen nicht, nachzuvollziehen, welche Akteure mit
    welchen Ressourcen und mit welchen Zielen Lobbying betreiben.
  • Zahlreiche Akteure, etwa Rechtsanwälte, sind nicht von der Registrierungspflicht erfasst.
  • Für die Einhaltung der Regeln und das Verhängen etwaiger Sanktionen bei Verstößen gibt es
    keine zuständige Stelle.
  • Kontakte zwischen Lobbyisten und Interessenvertretern mit Vertreter_Innen der Ministerien und der Kabinette sind für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar und werden oft nicht ausreichend dokumentiert. Weder gibt es eine automatische Veröffentlichung solcher Kontakte, noch werden diese auf Anfrage ofengelegt. Etwaige Einflussnahmen auf Entscheidungen und Gesetzesentwürfe bleiben so im Dunklen.

Medientransparenz

  • Transparenz bei den Medientransparenzdaten ist nicht umfassend gegeben. Aufträge, die weniger als 5.000 Euro pro Quartal und Medium ausmachen, müssen nicht gemeldet werden („Bagatellgrenze“). Laut Rechnungshof entsteht eine Dunkelziffer von 30 bis 50 Prozent der
    gemeldeten Geldflüsse (etwa 60 bis 100 Millionen Euro im Jahr).
  • Aus den veröffentlichten Daten geht nicht hervor, welche Leistung erbracht wurde. Somit ist das zentrale Kriterium für die Beurteilung der Angemessenheit des bezahlten Preises nicht berücksichtigt: das Preis-Leistungs-Verhältnis.
  • Laut Rechnungshof verstießen 50 Prozent der von ihm geprüften Rechtsträger gegen das Hinweis- und Kopfverbot. Nach wie vor werden öffentliche Mittel missbräuchlich für persönliche Imagepflege oder parteipolitische Zwecke verwendet. Bei Missachtung des Hinweis- und Kopfverbotes sind bislang keine Sanktionen vorgesehen.

Informationsfreiheitsgesetz

Während die Gesetze des Transparenzpakets von 2012 in wichtigen Bereichen automatisch Transparenz schaffen sollten, braucht es überdies noch ein starkes und internationalen Standards entsprechendes Informationsfreiheitsgesetz.

  • Nach mehr als vier Jahren politischer Versprechen gibt es weiterhin kein Informationsfreiheitsgesetz, das BürgerInnen Zugang zu Auskünften, Daten und Dokumenten einräumt. Österreich hat als letzte Demokratie Europas ein in der Verfassung verankertes Amtsgeheimnis. Die Auskunftspflichtgesetze des Bundes und der Länder entsprechen nicht internationalen Standards.
  • Viele Länder, die ihren BürgerInnen ein Grundrecht auf Informationszugang einräumen, haben politisch unabhängige Informationsfreiheitsbeauftragte (oft kombiniert mit der für Datenschutz zuständigen Behörde), die die Umsetzung von Transparenzgesetzen überwachen und Behörden und BürgerInnen bei Aspekten des Informationszugangs zur Seite stehen. Die Erfahrung aus diesen Ländern zeigt, dass solche Stellen wesentlichen Einfluss auf die praktische Umsetzung von Transparenzbestimmungen haben.
  • In mehreren europäischen Ländern sind Daten und Dokumente zu Vergaben, Beschaffungen, Förderungen, Subventionen und vergleichbare Verträge von Behörden (ab gewissen Höhen) automatisch online zu veröffentlichen. Hier hat Österreich dringenden Aufholbedarf.

Pressekonferenz

Das Video unserer Pressekonferenz:

 

Rückfragen

Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit) – mathias.huter@informationsfreiheit.at
Hubert Sickinger – hubert.sickinger@univie.ac.at
Florian Skrabal (DOSSIER) – florian.skrabal@dossier.at
Marion Breitschopf (Meine Abgeordneten) – mb@mediaclan.at

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Hier kommt man zur Langfassung der Kritik/Evaluierung zum Transparenzpaket 2012: 

https://www.informationsfreiheit.at/2017/09/01/transparenzpaket_evaluierung/

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Informationsfreiheit

Unter Informationsfreiheit versteht man das international anerkannte BürgerInnenrecht auf Zugang zu Information von staatlichen Stellen.

Informationsfreiheit bedeutet, dass BürgerInnen jegliche Informationen – Aufzeichnungen, egal in welcher Form, die bei einer staatlichen Stelle vorhanden sind – erhalten können, solange durch diese Herausgabe kein Schaden im Sinn von eng definierten Ausschlussgründen entsteht.

Geheimhaltung ist etwa dann legitim, wenn eine Veröffentlichung Dritten einen Schaden zufügen würde (z.B. durch Verletzung der Privatsphäre), eine Gefahr für die nationale Sicherheit entstehen, oder ein behördliches oder gerichtliches Verfahren untergraben werden würde – und wenn es kein überwiegendes öffentliches Interesse an der Veröffentlichung der Information gibt.

Das Recht auf Information lässt sich aus dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (Artikel 19) der Vereinten Nationen, welchen Österreich ratifiziert hat, ableiten.

Relevant sind auch die Grundrechtecharta der Europäischen Union (Artikel 11, “Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit”) und Artikel 10 (“Meinungsfreiheit”) der Europäischen Menschenrechtskonvention, die in Österreich im Verfassungsrang steht.

2013 wurde die Republik Österreich vom Europäischen Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) nach der Verweigerung einer Behörde, Auskunft zu gewähren, wegen Verletzung der Meinungsfreiheit verurteilt.

Auskunftsrecht auf Bundes-Ebene

In Österreich ist eine Verpflichtung für Behörden, Auskunft zu erteilen, seit 1987 im Artikel 20. (4) des Bundesverfassungsgesetzes (BVG) verankert. Dieser Verpflichtung zur Auskunftserteilung steht jedoch (unter anderem) das sogenannte Amtsgeheimnis in Artikel 20. (3) BVG entgegen.

Das Auskunftspflichtgesetz von 1987 verpflichtet Bundes-Behörden, BürgerInnen “ohne unnötigen Aufschub, spätestens aber binnen acht Wochen” auf eine mündliche oder schriftliche Anfrage hin Auskunft zu gewähren – “soweit eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht dem nicht entgegensteht”, etwa das “Amtsgeheimnis”, aber etwa auch der Schutz der Privatsphäre.

Das Forum Informationsfreiheit setzt sich für die Abschaffung des Amtsgeheimnisses und für ein starkes Recht auf Informationsfreiheit ein. Eine Verfassungsänderung sowie ein Informationsfreiheitsgesetz werden derzeit im Parlament diskutiert. Eine zeitliche Aufstellung der politischen Diskussion dazu gibt es hier.

Über unser Anfrageportal FragDenStaat.at können unkompliziert – und, auf Wunsch, öffentlich nachvollziehbar – Anfragen an Behörden gestellt werden.

Bei Anfragen zu Umwelt-Themen besteht durch das Umweltinformationsgesetz (UIG) bereits jetzt ein deutlich besserer Rechtsanspruch für BürgerInnen, Informationen zu erhalten, als ihn das Auskunftspflichtgesetz vorsieht.

Auskunftsrecht bei Ländern und Gemeinden

Für Landesbehörden und Gemeinden gelten die folgenden Landesgesetze, die weitgehend ident mit dem Auskunftspflichtgesetz sind, und zum Teil auch andere Bundesgesetze, etwa das Informationsweiterverwendungsgesetz, auf Landesebene umsetzen:

Wenn Sie eine Anfrage über FragDenStaat.at stellen erkennt die Plattform automatisch, welchem Auskunftspflichtgesetz die entsprechende Behörde unterliegt und passt die Vorlage entsprechend an.

Informationsrecht gegenüber EU Institutionen

Gegenüber Institutionen der Europäischen Union gibt es für alle EU-BürgerInnen das Recht auf Information und Dokumenteneinsicht, das deutlich über geltendes Recht für österreichische Behörden hinausgeht. Einen Leitfaden für Anfragen an EU-Stellen gibt es hier. Sie können eine solche Anfrage auch über die zivilgesellschaftlich betriebene Plattform AskTheEU durchführen.

Informationsrecht gegenüber ausländischen Behörden

In vielen Ländern ist der Zugang zu staatlicher Information ein Recht, das jedem eingeräumt wird, unabhängig von Staatsbürgerschaft oder Aufenthaltsort. Sie können also auch Anfragen an Behörden anderer Staaten nach den dort geltenden Informationsfreiheitsgesetzen stellen (in der entsprechenden Amtssprache).

Für Anfragen an Stellen in Deutschland empfehlen wir FragDenStaat.de, das Schwestern-Portal des vom Forum Informationsfreiheit betriebenen Anfrage-Portals FragDenStaat.at.

Eine Auflistung von zivilgesellschaftlichen Anfrageportalen in weiteren Ländern gibt es auf Wikipedia.

Warum überhaupt ein Informationsfreiheitsgesetz für Österreich?

Österreich ist kein Land, das sich durch besondere Politik- und Verwaltungstransparenz auszeichnet. Ganz im Gegenteil, Österreich ist das wohl einzige Land der EU, in dem das Amtsgeheimnis noch in der Verfassung steht.

Doch auch wenn man weiter über den Tellerrand blickt, zeichnet sich Österreich nicht als transparente moderne Demokratie aus. Das jährlich veröffentlichte “Right To Information”–Rating belegt: Österreich ist in Sachen Informationsfreiheit unangefochtener Letzter. Weltweit. Seit 7 Jahren in Folge!

  • 2011 auf Platz 89/89
  • 2012 auf Platz 93/93
  • 2013 auf Platz 95/95
  • 2014 auf Platz 97/97
  • 2015 auf Platz 102/102
  • 2016 auf Platz 111/111
  • 2017 auf Platz 111/111 untersuchten Nationen.

 

Das muss sich ändern! Denn: Informationsrechte sind Menschenrechte

Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf umfassende Informationsfreiheit gegenüber dem Staat – auch in Österreich. Egal, ob es sich um Auskunfts- oder Einsichtsrechte handelt; egal, ob es um analoge Information oder digitale Daten geht. Denn das Recht auf Information ist ein Menschenrecht. Das bestätigt ein eindeutiges Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Auch die EKMR (Europäische Kommission für Menschenrechte) hat im Juli 2011 festgehalten, dass das Recht auf Information in Artikel 10 der Menschenrechtskonvention fällt, es ist untrennbar mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung verbunden. 28 europäische Staaten haben dieses Grundrecht auf Information in ihren jeweiligen Verfassungen verankert, Österreich nicht. Hier steht anstelle eines umfassenden Informationsrechts für Bürgerinnen und Bürger das Amtsgeheimnis im Verfassungsrang. Hier wird geschwiegen anstatt zu informieren.

Informationsfreiheit erschwert Korruption und beugt Steuerverschwendung vor

Der österreichische, investigative Journalismus läuft seit Jahren auf Hochtouren. Ein Korruptionsskandal jagt den Nächsten. Und, ein Ende der Affären ist zumindest zum jetzigen Zeitpunkt nicht in Sicht. Besonderes die Aufdeckung der Korruptionsskandale der 2000er und 2010er Jahre hat dazu geführt, dass ein entsprechender  parlamentarischer Untersuchungsausschuss überhaupt initiiert wurde. Warum und Wieso dieser später abgedreht wurde, ist bis heute ein offenes Geheimnis.

Jedoch hat sich damit eines gezeigt: Dem Staat, seinen Institutionen und politischen Akteuren mussten und müssen Transparenz und Offenheit erst von der Zivilgesellschaft abgerungen werden. Es liegt an den Bürgerinnen und Bürgern ihr Recht auf Information einzufordern!

Die publik gewordenen Korruptionsskandale zeigen deutlich, dass sie zu einem Gutteil nur möglich waren, weil die Handlungen der Verwaltung intransparent und somit der Kontrolle der Öffentlichkeit entzogen waren. Ein Informationsfreiheitsgesetz schafft dieses Kontrollorgan, Handlungen werden transparent, das heißt sie werden öffentlich und nachvollziehbar. Das hilft einerseits Korruption bzw. Ungereimtheiten früher zu entdecken und dementsprechend früher eingreifen zu können. Andererseits stärkt ein gläserner Staat das Vertrauen seiner Bürgerinnen und Bürger in die Politik und deren Akteure.

2013 begannen wir unser Engagement für ein Bürgerrecht auf Informationszugang mit der Kampagne Transparenzgesetz.at.

Innerhalb weniger Wochen haben mehr als 13.000 Bürgerinnen und Bürger unser Anliegen in Form einer Petition unterstützt.

Die Petition haben wir mittlerweile geschlossen, unser Einsatz geht weiter.

Unsere Forderung: Ein Transparenzgesetz nach Hamburger Vorbild für Österreich

  1. Ein umfassendes Recht auf Information und Einsicht in die Akten der Verwaltung
    Positiv statt negativ: Auskunft muss die Regel sein, nicht die Ausnahme. Einsicht in Akten muss möglich sein, persönlicher Datenschutz dennoch gewährleistet bleiben.
  2. Eine Veröffentlichungspflicht für Behörden
    Aktiv statt passiv: Behörden sollen Verträge, Dokumente und Daten von sich aus online stellen, veröffentlicht in einem zentralen Informationsregister, kontrolliert von eine/r unabhängigen Beauftragte/n für Informationsfreiheit und Datenschutz.

So wollen wir Steuerverschwendung und Korruption vorbeugen. Und das Vertrauen in Verwaltung und Politik fördern.

Auch die Politik versprach wenige Wochen nach Start der Petition mehr Offenheit und ein Ende des AmtsgeheimnissesZu dessen Abschaffung bekannten sich auch zahlreiche von uns kontaktierte Kandidatenim Vorfeld der Nationalratswahl 2013. “Informationsfreiheit statt Amtsgeheimnis” schrieb die SPÖ-ÖVP Koalition in ihr Arbeitsprogramm 2013-2018.

Mit unseren Unterstützerinnen und Unterstützern im Rücken setzen wir uns seither für ein internationalen Standards entsprechendes Informationsfreiheitsgesetz und mehr Transparenz ein.

Der rasche Erfolg und die zahlreichen Unterstützer der Kampagne bestärken uns bis jetzt in unserer Arbeit, mehr Transparenz in Österreich einzufordern. Bald gründeten wir das Forum Informationsfreiheit als Dachorganisation für die Kampagne und weitere Projekte. Wie sich die politische Debatte seit Beginn unserer Kampagne entwickelte, sehen Sie in unserer Timeline.

Breite Unterstützung

Zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen haben ihre Unterstützung für  unsere Kampagne transparenzgesetz.at ausgesprochen.

“Die zweite Seite der ‘Medaille’ Pressefreiheit ist die Informationsfreiheit. Nur wer sich mit Hilfe unterschiedlicher Quellen informieren kann, kann sich auch    eine eigene Meinung bilden. Nur wer Informationen gegenchecken kann, kann unabhängig berichten. Dazu bedarf es der Verankerung des Rechts der Medien auf Zugang zu amtlichen Unterlagen. Statt eines Amtsgeheimnisses im Verfassungsrang fordert der Presseclub Concordia deswegen ein entsprechend verankertes Informationsfreiheitsgesetz.”
“Das Recht auf Zugang zur Information ist Teil der von durch Art. 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützten Meinungs-, Medien- und Informationsfreiheit, von der der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sagt, dass sie ein konstituierendes Element einer demokratischen Rechtsordnung darstellt. Nur eine transparente Informationspolitik des Staates und seiner Parteien und Interessensverbände sowie effektiv durchsetzbare Rechtsansprüche auf Information können aber den Anforderungen einer pluralistischen Demokratie gerecht werden, für die lebendige und sachlich fundierte Debatten essentiell sind.”
 

„Ziel des Forum Journalismus und Medien Wien ist die Stärkung von gutem Journalismus. Wir tun‘s mit Weiterbildung, aber das ist natürlich nur ein Aspekt. Besonders wichtig ist für das Funktionieren von unabhängigem Journalismus das Recht auf Informationsfreiheit. In vielen anderen Ländern ist dieses Recht durch einen ‘Freedom of Information Act’ geregelt. In Österreich ist in dieser Hinsicht viel aufzuholen. Deshalb unterstützen wir die

Initiative transparenzgesetz.at.“

 

“Menschenrechte verkümmern im Dunklen. Transparente, offene und nachvollziehbare Staatsmacht und offensichtliche Rechtsstaatlichkeit sind Grundlage und Voraussetzung jeder positiven menschenrechtlichen Entwicklung!”

 

„Für eine ethische Einrichtung wie den Presserat ist Transparenz ein wichtiger Grundwert. Ein neues Informationsfreiheitsgesetz schützt die freie Presse und ist von großer demokratiepolitischer Bedeutung. Denn: Ohne umfassenden Zugang zu Informationen können JournalistInnen ihre Kontrollaufgaben gegenüber Politik und Verwaltung nicht wahrnehmen.“

 

“Staatliches Handeln muss für die Bevölkerung nachvollziehbar sein, nur dann kann Korruption aufgedeckt oder –  besser noch – schon im Ansatz verhindert werden.”

 

 

 

 

„Fehlende Transparenz in politischen und verwaltungsrechtlichen Abläufen und Entscheidungen beschneidet nicht nur das Recht einer jeden BürgerIn auf Informationen von öffentlicher Relevanz, sie behindert auch Umwelt-NGOs wie GLOBAL 2000 bei der Wahrnehmung ihrer Kernaufgaben. Etwa, wenn ein Minister unter Berufung auf das Amtsgeheimnis die ausgebrachten Mengen von Pestiziden, die ein Risiko für Mensch, Umwelt oder Bienen darstellen, nicht bekannt gibt. Oder auch wenn Behörden unter Umgehung ihrer Informationspflichten gegenüber betroffenen Bürgern Maßnahmen setzen, die unmittelbare Auswirkungen auf deren Lebensraum haben…”

 

„Eine behördliche Auskunfts- und Veröffentlichungspflicht würde die journalistische Qualität heben und die Arbeit von Journalisten vereinfachen, da Originaldaten als Quelle an die Stelle von Presseaussendungen und Politiker-Wortspenden treten könnten. Investigativer Journalismus ließe sich nicht mehr mit einem Hinweis auf das obskure ‘Amtsgeheimnis’ behindern.“

“Nur ein maschinenlesbarer Staat öffnet sich der Kontrolle durch seine Bevölkerung. Transparenz ist Bedingung für informierte, mündige Entscheidungen. Transparenz schafft Vertrauen!”

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Aus dem per ÖVP-Amtsmissbräuche offenkundig verfassungswidrig agrar-ausgeraubten Tirol, vom friedlichen Widerstand, Klaus Schreiner

Don´t be part of the problem! Be part of the solution. Sei dabei! Gemeinsam sind wir stark und verändern unsere Welt! Wir sind die 99 %!

“Wer behauptet, man braucht keine Privatsphäre, weil man nichts zu verbergen hat, kann gleich sagen man braucht keine Redefreiheit weil man nichts zu sagen hat.“ Edward Snowden

Forderungen der Zivilgesellschaft an die amtierende Bundesregierung. 3 Punkte Programm: Herstellung Transparenz & Steuerfairness sowie Ausräumung staatlicher Missstände, um Korruption & Steuergeldverschwendung zu verhindern!

 

Prof. Dr. Rainer Mausfeld: Repräsentative Demokratie = Elitendemokratie & Oligarchie

https://www.youtube.com/watch?v=6oO7x5wfP3w&t=131s

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Der amerikanische militärisch-industrielle-parlamentarische-Medien-Komplex des Kriegsimperiums, das Hydra-Ungeheuer der US-Kriegspartei bei klar sehen – Eine Analyse: Hauptantriebskräfte und Ursachen vieler US-Kriege, failed states und Flüchtlingsströme

 
 

Die Systemfrage – zu den Verbrechen der NATO – Illegale NATO-Angriffskriege, illegale NATO-Regime Change´s, NATO-Terroristenbewaffnungen, NATO-Mitwirkung bei Terroranschlägen gegen die eigenen Bevölkerung, NATO-Staatsstreiche und NATO-Folter, Mitwirken bei NATO-Drohnenmassenmorden, … die NATO ist ein mafiöses verbrecherisches Angriffsbündnis! Und über die Kriegsverkäufer, die Transatlantik-Mainstreammedien & Politiker.

 
 
 

Wichtige Infos – über WAS JEDER TUN könnte – wenn er denn wollte – Schluss mit den Ausreden! Jeder kann was tun! Viele Tipps – da ist für jeden – was dabei! – Verschiedene Aktions- & Protestformen. Widerstand. Sehr viele Tipps zum (Um-)Weltverbessern; Bürgerprotesttipps, Weisheiten Gandhis u. v. m.

 
 
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Folge dem Geld US Bonds

Hier noch eine kurzes Video zur Erklärung der Grafik Gewaltspirale der US-Kriege

https://www.youtube.com/watch?v=1PnxD9Z7DBs

GRUNDLAGENWERKE zu 09/11 – die ein Aufwachen garantieren:

David Ray Griffin / Daniele Ganser

Der mysteriöse Einsturz von World Trade Center 7:

Warum der offizielle Abschlußbericht zum 11. September unwissenschaftlich und falsch ist

496 Seiten Peace Press, Berlin/Bangkok, 2017ISBN 3-86242-007-8

Bestellmöglichkeiten:- über http://www.peace-press.org oder

oliver.bommer@peace-press.org Euro 29,80 mit Luftpost –

über Amazon Euro 39,80 (inkl. Amazon-Gebühren) mit Luftpost- über jede Buchhandlung Euro 29,80 per Seeweg oder Euro 34,80 per Luftpost

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