SOS Notstandshilfe: Was bedeutet die Abschaffung der Notstandshilfe für die Menschen? Wer ist betroffen & Wissenswertes zur Notstandshilfe

Finanzmarkt- und Konzernmacht-Zeitalter der Plutokratie unterstützt von der Mediakratie in den Lobbykraturen der Geld-regiert-Regierungen in Europa, Innsbruck am 16.11.2018

Liebe® Blogleser_in,

Bewusstheit, Liebe und Friede sei mit uns allen und ein gesundes sinnerfülltes Leben wünsch ich ebenfalls. 

Aus dieser Quelle zur weiteren Verbreitung entnommen: https://sosnotstandshilfe.at/?fbclid=IwAR2ScY_wz3AgUNdXr084ltlheaGrnjOezeGCDKNm3lFVVgKdUatFb1rXZ-Q

Was bedeutet die Abschaffung der Notstandshilfe für die Menschen?

 

  • Wird die Notstandshilfe in Österreich abgeschafft, verlieren auf einen Schlag 121.000 (!) arbeitslose Menschen ihre Existenzgrundlage. Sie fallen damit automatisch durch das Sicherheitsnetz, und direkt vom Arbeitslosengeld in die Mindestsicherung.
  • Die Abschaffung der Notstandshilfe betrifft laut einer aktuellen Berechnung des Wirtschaftsforschungsinstituts (Wifo) vor allem Menschen mit einer Behinderung (37.000), Personen, die älter als 50 Jahre sind (zu ca. einem Drittel) und Menschen mit einem Pflichtschulabschluss.
  • Eine Streichung der Notstandshilfe wäre die Einführung von Hartz IV auf Österreichisch. Und wir können uns bei unseren deutschen Nachbarn anschauen, wohin Hartz IV führt: Nämlich in Armut und ein Endlos-Hamsterrad ohne Perspektiven. Hartz IV hat in Deutschland aus armen Arbeitslosen arme Erwerbstätige gemacht. Das wollen wir nicht für Österreich!
  • 71 Prozent aller arbeitslosen Menschen in Deutschland sind aktuell von Armut bedroht. Das ist ein höherer Anteil als in allen anderen EU-Staaten und er zeigt: Hartz IV führt in die Armutsfalle. Die ersatzlose Streichung der Notstandshilfe, sozusagen Hartz IV auf Österreichisch, würde in Österreich bis zu 160.000 Menschen in Armut treiben. Das kann niemand wollen.
  • Hartz IV ist eine Sackgasse: Während in Deutschland mehr als 15 Prozent der Arbeitslosen mehr als vier Jahre einen Job suchen, sind dies in Österreich nur etwas über 5 Prozent (Eurostat). In Deutschland sind damit deutlich mehr arbeitslose Menschen in lange andauernder Arbeitslosigkeit als in Österreich.

Wer ist von der Abschaffung der Notstandshilfe betroffen?

  • Ein Großteil der Bezieher*innen von Notstandshilfe sind langzeitarbeitslose Menschen, sie suchen also seit über einem Jahr eine Beschäftigung.
  • Fast 80 Prozent der rund 160.000 (Stand: 2017) Bezieherinnen und Bezieher der Notstandshilfe sind Österreicher*innen und die Hälfte ist 45 Jahre und älter.
  • Von den Bezieher*innen der Notstandshilfe haben 35% gesundheitliche Einschränkungen. Das heißt nicht, dass diese Frauen und Männer nicht arbeiten können, sie sind sehr wohl arbeitsfähig. Sie brauchen aber einen Arbeitsplatz, der auf ihre Einschränkungen eingeht. Wir werden alle älter und wir werden diverse Einschränkungen haben – arbeiten wollen wir dennoch.
  • Was alle diese Menschen gemeinsam haben, ist, dass sie ihre Beiträge zur Arbeitslosenversicherung geleistet haben und in dieses System eingezahlt haben. Und so wie wir alle, hatten sie Vertrauen in dieses System, dass es sie im Falle von Arbeitslosigkeit auffängt und ihre Existenz sichert.
  • Denn in Wirklichkeit kann Arbeitslosigkeit uns alle treffen, aufgrund von Schicksalsschlägen, aufgrund von Krankheit, einfach weil wir älter werden. Arbeitslosigkeit ist längst kein Randphänomen, sondern kann jedem passieren.

Notstandshilfe 1 x 1

  • Die Notstandshilfe ist eine Versicherungsleistung aus der Arbeitslosenversicherung. Ansprüche werden durch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung erworben.
  • Wer Notstandshilfe bezieht, ist kranken- und pensionsversichert.
  • Anspruch auf Notstandshilfe hat grundsätzlich jede Person, die arbeitslos, arbeitswillig und arbeitsfähig ist, sich in einer Notlage befindet, der Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht, keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld mehr hat und den Antrag auf Notstandshilfe innerhalb von fünf Jahren seit dem letzten Bezug von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe stellt.
  • Die Notstandshilfe wird bei Vorliegen der Voraussetzungen im Anschluss an den Bezug von Arbeitslosengeld gewährt. Sie kann zeitlich unbegrenzt bezogen werden, wird jedoch jeweils für längstens 52 Wochen bewilligt. Nach Ablauf dieses Zeitraums muss ein neuer Antrag auf Notstandshilfe gestellt werden.
  • Höhe 1: Grundsätzlich beträgt die Notstandshilfe 92 Prozent des vorher bezogenen Arbeitslosengeldes. Liegt das Arbeitslosengeld (ohne Familienzuschläge) unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz für Alleinstehende, beträgt die Notstandshilfe 95 Prozent des Arbeitslosengeldes.
  • Höhe 2: Nach sechs Monaten Bezugsdauer wird bei der Notstandshilfe eine Deckelung eingezogen, die von der Dauer des zuvor bezogenen Arbeitslosengeldes abhängt: Wenn zuvor 20 Wochen Arbeitslosengeld bezogen wurde, so wird die Notstandshilfe mit der Ausgleichszulage gedeckelt (rund 909 Euro). Wenn zuvor 30 Wochen Arbeitslosengeld bezogen wurde, wird die Notstandshilfe mit dem Existenzminimum gedeckelt: (rund 1.060 Euro). Wenn das Arbeitslosengeld aufgrund des Alters der Person 39 oder 52 Wochen lang bezogen worden ist, wird die Notstandshilfe nicht gedeckelt.
  • Fast 80 Prozent der rund 160.000 (Stand: 2017) Bezieherinnen und Bezieher der Notstandshilfe sind Österreicher*innen und die Hälfte ist 45 Jahre und älter.

Wissenswertes

Das sagen Expert*innen zu Notstandshilfe, HartzIV und Mindestsicherung

Fuchs M./Hollan K./Gasior K. (2017). Simulation der Umlegung der Hartz-IV Reform auf Österreich. Wien: Euro Center Publication. Download

Franziska Foissner, Wirtschaftsuniversität Wien. (2018). Folgen einer möglichen Abschaffung der Notstandshilfe in Oberösterreich. ICAE Working Paper Series – No. 87. Download

Armutskonferenz Österreich. (2018). Hartz IV in Österreich: Die Geschichte von Berta, Heinz und Michael – Vom Fall ins Bodenlose Text und Bildgeschichten lesen

Dr. Wilhelm Adamy.(2018). Das deutsche Hartz IV-System, Vortrag bei der Sozialplattform OÖ, 3.10.2018. Download Präsentation

Univ.-Prof. Dr. Walter J. Pfeil. (2018). Perspektiven der Mindestsicherung aus rechtlicher Sicht, Armutskonferenz, Wien, 22.10.2018. Download Präsentation

Dr. Stephan Schulmeister. (2018). Was plant die Regierung mit dem Arbeitslosengeld neu? Videolink

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