FPÖVP unsoziale neoliberale Politik! Behinderte werden finanziell benachteiligt

Finanzmarkt- und Konzernmacht-Zeitalter der Plutokratie unterstützt von der Mediakratie in den Lobbykraturen der Geld-regiert-Regierungen in Europa, Innsbruck am 27.08.2018

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Bewusstheit, Liebe und Friede sei mit uns allen und ein gesundes sinnerfülltes Leben wünsch ich ebenfalls. 

FPÖVP unsoziale neoliberale Politik! Behinderte werden finanziell benachteiligt

https://www.youtube.com/watch?v=XtV9eRNKrtE&feature=youtu.be

 

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Dramatische Verschärfung bei erhöhter Familienbeihilfe

Dramatische Verschärfung bei erhöhter Familienbeihilfe

Bei den Ombudsstellen für Menschen mit Behinderungen häufen sich Beschwerden über Entscheidungen der Finanzämter. Grund dafür ist, dass in den letzten Wochen zahlreichen behinderten Menschen die erhöhte Familienbeihilfe aberkannt wurde.

Antrag auf Familienbeihilfe
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„Völlig überraschend und ohne jegliche Vorankündigung oder Diskussion darüber hat das zuständige Bundeskanzleramt die bisherige Rechtsauslegung geändert und streicht in Zukunft wohl tausenden behinderten Personen einen wesentlichen Teil ihres Einkommens“, zeigt sich der Vorsitzende der Länderkonferenz der Ombudsstellen für Menschen mit Behinderungen Siegfried Suppan fassungslos über diese Vorgangsweise und die damit verbundenen Konsequenzen.

Hintergrund ist eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes aus dem Jahr 2013 (siehe auch), wonach Personen deren Lebensunterhalt überwiegend durch die öffentliche Hand sichergestellt ist, keinen Anspruch auf Familienbeihilfe haben sollen.

Bislang wurde dies bei behinderten Personen, die die erhöhte Familienbeihilfe selbst beziehen und gleichzeitig beispielsweise auf Mindestsicherung angewiesen sind, als nicht gegeben angesehen. Somit wurde ihnen die erhöhte Familienbeihilfe inklusive Absetzbetrag von aktuell insgesamt EUR 379,40 pro Monat weiter ausbezahlt. Dies soll nun nicht mehr so sein.

Damit fällt die pauschalierte Abgeltung behinderungsbedingter Mehraufwendungen, wie etwa Selbstbehalte für Therapien und Hilfsmittel oder Behandlungs- und Betreuungskosten weg. Die betroffenen Menschen werden mit dieser Maßnahme daher wieder dazu gedrängt, institutionelle Unterstützungsangebote in Anspruch zu nehmen. Dies läuft allen Inklusionsbestrebungen zuwider.

„Menschen mit Behinderungen, die unter anderem deshalb gezwungen sind öffentliche Leistungen in Anspruch zu nehmen, weil sie für ihre Arbeit in Einrichtungen und Betrieben der Behindertenhilfe nur geringfügige Taschengeldzahlungen erhalten, soll nun auch noch die Familienbeihilfe gestrichen werden. Ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben wird so kaum noch finanzierbar sein. Damit führt man das Bekenntnis zur gleichberechtigten Teilhabe in der Gesellschaft ad absurdum“, kritisiert Suppan eine Politik, die den Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention nicht gerecht wird.

Siehe auch: Kleine Zeitung


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http://www.tt.com/politik/innenpolitik/14746988-91/tausende-behinderte-von-k%C3%BCrzung-der-familienbeihilfe-betroffen.csp

Tausende Behinderte von Kürzung der Familienbeihilfe betroffen

Menschen mit Behinderung, die Mindestsicherung beziehen, müssen nach einer Kürzung mit 380 Euro weniger pro Monat auskommen.

Symbolbild

© TTSymbolbild

Wien – Menschen mit Behinderung, die Mindestsicherung oder andere Leistungen vom Staat beziehen, wurde kürzlich die erhöhte Familienbeihilfe gestrichen. Sie haben damit um rund 380 Euro weniger pro Monat. Behindertenvertreter gehen davon aus, dass Tausende betroffen sind und zwar nicht nur Kinder, sondern auch Erwachsene. Das Familienministerium kündigte bereits eine Korrektur an.

Behinderte Menschen, die dauerhaft nicht erwerbsfähig sind, bekommen auch im Erwachsenenalter Familienbeihilfe und den sogenannten Erhöhungsbetrag ausbezahlt. Zuzüglich zur erhöhte Familienbeihilfe haben sie einen Anspruch auf die Mindestsicherung. Beides wurde ihnen bisher ausbezahlt.

Kanzleramt handelte ohne Vorwarnung oder Diskussion

„Völlig überraschend und ohne jegliche Vorankündigung oder Diskussion darüber hat das zuständige Bundeskanzleramt die bisherige Rechtsauslegung geändert und streicht in Zukunft wohl Tausenden behinderten Personen einen wesentlichen Teil ihres Einkommens“, kritisierte der Vorsitzende der Länderkonferenz der Ombudsstellen für Menschen mit Behinderungen, Siegfried Suppan, die plötzlich geänderte Rechtsauslegung.

Hintergrund sind zwei Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes aus den Jahren 2013 und 2016, wonach Personen, deren Lebensunterhalt überwiegend durch die öffentliche Hand sichergestellt ist, keinen Anspruch auf Familienbeihilfe haben sollen. Bei diesen Urteilen ging es um die Beschwerden eines subsidiär Schutzberechtigten, der Leistungen aus der Grundversorgung (als Mietzuschuss, Geldleistungen für Verpflegung und Bekleidung sowie Krankenversicherung) bezogen hatte sowie einen Häftling, dem während der Haft die Familienbeihilfe gestrichen wurde. Das Gericht entschied, dass ihnen keine Familienbeihilfe zusteht, weil sie bereits zur Gänze durch staatliche Leistungen versorgt werden.

Rechtsauslegung jahrelang ignoriert und nun angewandt

Diese Rechtsauslegung wurde bisher ignoriert, behinderte Menschen bekamen weiter die erhöhte Familienbeihilfe bezahlt. Das hat sich nun aber unangekündigt geändert. „Menschen mit Behinderungen, die unter anderem deshalb gezwungen sind, öffentliche Leistungen in Anspruch zu nehmen, weil sie für ihre Arbeit in Einrichtungen und Betrieben der Behindertenhilfe nur geringfügige Taschengeldzahlungen erhalten, soll nun auch noch die Familienbeihilfe gestrichen werden. Ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben wird so kaum noch finanzierbar sein“, kritisierte Suppan.

Betroffen seien hauptsächlich Mindestsicherungsbezieher, aber auch Menschen, die in Heimen untergebracht sind. Martin Ladstätter vom Behindertenberatungszentrum BIZEPS forderte im Gespräch mit der APA, dass die bisherige Praxis beibehalten und der Bezug der Familienbeihilfe nicht mit der Mindestsicherung verknüpft wird. Andernfalls würde man Tausende Menschen mit Beeinträchtigungen in die Armut stürzen.

Kürzungen könnte noch mehrere Personen betreffen

Birgit Sandler, SPÖ-Bereichssprecherin für Menschen mit Behinderung, warnte indes vor einer weiteren Verschlechterung, die auf Eltern behinderter Kinder zukommen könnte – nämlich für jene, deren Kinder in einer Einrichtung, etwa betreutem Wohnen, sind. Auch für diese könnte es dazu kommen, dass die erhöhte Familienbeihilfe gestrichen wird, informierte Sandler heute im Rahmen einer Pressekonferenz.

Derzeit ist es so, dass Eltern von behinderten Kindern, die etwa unter der Woche in einer Einrichtung sind, dann die erhöhte Familienbeihilfe bekommen, wenn sie von der Einrichtung eine Bestätigung haben, dass sie ihre Kinder an zwei Wochenenden im Monat bei sich zu Hause haben. „Es ist gerecht, dass es auch in diesem Fall die erhöhte Familienbeihilfe gibt, weil für diese Familien ja trotzdem höhere Kosten entstehen, auch wenn das Kind nur am Wochenende daheim ist – etwa für ein Pflegebett, barrierefreien Wohnraum, therapeutisches Material etc.“, so Sandler. Hier sei nun offenbar eine Änderung geplant.

Finanzamt muss Rechnungen prüfen

Die Finanzämter wurden angewiesen, konkrete Rechnungen zu verlangen, die den finanziellen Aufwand für das Kind nachweisen. „Wenn die Rechnungen nicht die erhöhte Familienbeihilfe abdecken, kann es dann sogar zur völligen Streichung kommen. Es liegt dann im Ermessen des Finanzbeamten, ob dieses Kleidungsstück, jenes Paar Schuhe oder Spielzeug eine gerechtfertigte Ausgabe ist“, so Sandler. „Wird diese Anweisung nicht zurückgenommen, würde das für Eltern behinderter Kinder eine massive Verschlechterung bedeuten. Vor allem für Alleinerzieher wäre das eine finanzielle Katastrophe.“ Sandler forderte von Finanz- und Familienministerium rasche Aufklärung, ob diese Änderung geplant sei. „Wenn ja, muss das ebenso sofort repariert werde!“, fordert sie.

Das Familienministerium hat bereits eine Gesetzesreparatur angekündigt. Wie dieses genau aussehen wird, ist noch nicht bekannt.


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https://kontrast.at/erhoehte-familiebehilfe-gestrichen-behinderte-verlieren-unterstuetzung/

KÜRZUNGEN

Erhöhte Familiebehilfe gestrichen – Behinderte verlieren Unterstützung

Ohne Vorwarnung wurde Menschen mit Behinderung in den letzten Wochen die erhöhte Familienbeihilfe gestrichen – monatlich rund 380 Euro weniger bedeutet das für sie. Und es drohen weitere Kürzungen für Familien mit Kindern mit Behinderungen.

„Völlig überraschend und ohne jegliche Vorankündigung oder Diskussion darüber hat das zuständige Bundeskanzleramt die bisherige Rechtsauslegung geändert und streicht in Zukunft wohl Tausenden behinderten Personen einen wesentlichen Teil ihres Einkommens“, ist der Vorsitzende der Länderkonferenz der Ombudsstellen für Menschen mit Behinderungen, Siegfried Suppan fassungslos.

GRUND FÜR KÜRZUNGEN IST EIN FÜNF JAHRE ALTES URTEIL

Grund dafür sind Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes aus dem Jahr 2013 und 2016, die besagen: Wer seinen Lebensunterhalt hauptsächlich aus der öffentlichen Hand sicherstellt, soll keinen Anspruch auf Familienbeihilfe haben. Die Urteile haben sich auf einen Subsidiär-Schutzberechtigten und einen Häftling bezogen, denen das Gericht den Anspruch auf Familienbeihilfe aberkannte. Um Menschen mit Behinderung ging es in den Urteilen nicht.

Obwohl auch viele Menschen mit Behinderung ihren Lebensunterhalt vor allem durch staatliche Unterstützung sichern, wurde das Urteil nicht auf Fälle von Behinderung angewendet. Behinderte Menschen bekamen weiter die erhöhte Familienbeihilfe bezahlt, auch wenn sie Mindestsicherung bezogen.

SELBSTBESTIMMTES LEBEN KAUM NOCH FINANZIERBAR

Doch plötzlich wird diese Rechtsauslegung geändert und Finanzämter stoppen laufend die Auszahlung der erhöhten Familienbeihilfe.

„Menschen mit Behinderungen, die unter anderem deshalb gezwungen sind, öffentliche Leistungen in Anspruch zu nehmen, weil sie für ihre Arbeit in Einrichtungen und Betrieben der Behindertenhilfe nur geringfügige Taschengeldzahlungen erhalten, soll nun auch noch die Familienbeihilfe gestrichen werden. Ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben wird so kaum noch finanzierbar sein“, kritisierte Suppan.

TASCHENGELD VON 60 EURO

Davon betroffen sind Menschen über 18, die für ihre Arbeit in Behindertenwerkstätten oder in  Betrieben der Behindertenhilfe nur rund 60 Euro Taschengeld erhalten. Neben der Mindestsicherung bekommen sie auch im Erwachsenenalter die erhöhte Familienbeihilfe ausbezahlt, um ihr Leben finanzieren zu können.

Martin Ladstätter vom Behindertenberatungszentrum Bizeps forderte, dass die bisherige Praxis beibehalten und der Bezug der Familienbeihilfe nicht mit der Mindestsicherung verknüpft wird. Andernfalls würde man Tausende Menschen mit Beeinträchtigungen in die Armut stürzen, wie Die Presse berichtet. Nach heftigem Protest kündigt das Familienministerium zwar eine Reparatur an – was wann geplant ist, ist aber unklar.

KÜRZUNGEN AUCH FÜR KINDER UNTER 18 JAHREN

Doch die Kürzungen treffen nicht nur Mindestsicherungs-Bezieher. Es drohen auch Kürzungen bei Kindern mit Behinderung unter 18 Jahren, die unter der Woche in einer Einrichtung sind. Den Eltern stand bisher die erhöhte Familienbeihilfe zu, da auch sie Mehrkosten für Pflegebetten und barrierefreien Wohnraum haben. Doch diese pauschalierte Abgeltung von Behandlungs- und Therapiekosten sowie Kosten für therapeutisches Material droht ihnen gestrichen zu werden.

Denn Finanzbeamte sind jetzt angehalten, dass die Eltern begelegen müssen, dass sie monatlich den gesamten Betrag der erhöhten Familienbeihilfe auch wirklich für „behinderungsbedingten Mehraufwand“ ausgeben. Ist die Summe von 380 Euro nicht durch Rechnungen gedeckt, kann die ganze Familienbeihilfe gestrichen werden.

So macht man es Familien, die es ohnehin schon schwer haben, noch schwerer. „Es liegt dann im Ermessen des Finanzbeamten, ob dieses Kleidungsstück, jenes Paar Schuh oder Spielzeug eine gerechtfertigte Ausgabe ist“, warnt die SPÖ-Sprecherin für Menschen mit Behinderungen Birgit Sandler in einer Pressekonferenz.


 

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