Fremdschäm-Minister Kickl & eine völlige fragwürdige Einschätzung des BFA´s über Afghanistan

Finanzmarkt- und Konzernmacht-Zeitalter der Plutokratie unterstützt von der Mediakratie in den Lobbykraturen der Geld-regiert-Regierungen in Europa, Innsbruck am 13.03.2018
Liebe® Blogleser_in,

Bewusstheit, Liebe und Friede sei mit uns allen und ein gesundes sinnerfülltes Leben wünsch ich ebenfalls.

Fremdschäm-Minister Kickl & eine völlige fragwürdige Einschätzung des BFA´s über Afghanistan

https://www.youtube.com/watch?v=8iE2OkwDZmQ&feature=youtu.be

aktuelle Anfrage im Parlament zu fragwürdigen Abschiebungen: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/BR/J-BR/J-BR_03452/fnameorig_680952.html

Letzter großer Anschlag in Kabul am 28.01.18
https://en.wikipedia.org/wiki/2018_Kabul_ambulance_bombing

Weil hier noch Platz ist, die Anfrage im Wortlaut:

 Eingelangt am 13.02.2018
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Bundesrätin Ewa Dziedzic, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Inneres

betreffend Abschiebungen nach Afghanistan und Rechtsstaatlichkeit von Asylverfahren

BEGRÜNDUNG

In zahlreichen Berichten wird die Situation in Afghanistan als hochgefährlich beschrieben:

–         In einem Bericht an den Sicherheitsrat hat die UNO 2017 die Einstufung Afghanistans von „Post-Konfliktland“ zu „Land im Krieg“ geändert.[1]

–         Der Globale Friedensindex führt Afghanistan auf dem vorletzten Platz – vor Syrien. [2] Im Globalen Terrorismusindex liegt Afghanistan auf Platz 2 (nach dem Irak und vor Nigeria und Syrien).[3]

–         Eine Recherche der BBC hat ergeben, dass rund 70% Afghanistans von den Taliban bedroht sind. Die Hälfte der Bevölkerung lebt in Gegenden, die entweder von den Taliban kontrolliert werden oder in denen die Taliban offen präsent sind und regelmäßig Angriffe verübt werden. [4]

–         Das UN Amt für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) beschreibt Afghanistan als einen der komplexesten humanitären Notfälle mit einer dramatisch steigenden Zahl an zivilen Opfern. Demnach lässt der verschärfte Krieg in Afghanistan auch die Zahl der Verwundeten nach oben steigen. Bis Mitte November 2017 meldeten Kliniken und Einrichtungen im Gesundheitssektor 69.000 Fälle, 21% mehr als ein Jahr zuvor. [5]

–         Der aktuelle Folter-Bericht aus April 2017 des afghanischen UN-Programms UNAMA belegt, dass exzessive Gewalt auch in den von der Regierung kontrollierten Gebieten herrscht und auch diese Regionen regelmäßig nicht als sicher klassifiziert werden dürfen.[6]

–         Die Provinz Kabul verzeichnet landesweit die größte Zahl ziviler Opfer, 19% davon in der Hauptstadt Kabul.[7]

–         In Kabul wurden im Januar 2018 schwere Anschläge mit zahlreichen Todesopfern und Verletzten verübt. 2017 gab es über 20 große Anschläge in Kabul mit mehr als 500 Todesopfern – mit steigender Zahl ziviler Opfer. Amnesty International bezeichnet Kabul als derzeit gefährlichsten Ort für ZivilistInnen.[8]

–         Zu internen Flucht- oder Schutzalternativen (IFA Internal Flight Alternatives) hält Amnesty International fest, dass dies für Afghanistan faktisch unvertretbar ist, da der Konflikt unvorhersehbar und kein Teil des Landes anhaltend sicher ist. Darüber hinaus besteht die Gefahr von Verfolgung, Folter und Misshandlung. Menschenrechtsverletzungen gegenüber der Zivilbevölkerung ereignen sich in allen Teilen des Landes, ungeachtet dessen, wer tatsächlich die Kontrolle über das Gebiet hat.[9]

–         Auf Grund des brisanten und weitläufigen Konflikts mit Zehntausenden zivilen Opfern empfiehlt Amnesty International einen sofortigen Abschiebestopp nach Afghanistan, bis die Situation im Land eine Rückkehr in Sicherheit ermöglicht.[10]

–         Das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres hat eine Reisewarnung (Sicherheitsstufe 6) für ganz Afghanistan ausgesprochen (unverändert gültig seit 2.10.2017): „Im ganzen Land besteht das Risiko von gewalttätigen Auseinandersetzungen, Raketeneinschlägen, Minen, Terroranschlägen und kriminellen Übergriffen einschließlich Entführungen, Vergewaltigungen und bewaffneter Raubüberfälle.“[11]

Im Wahrnehmungsbericht 2016/2017 der österreichischen Rechtsanwaltschaft wird auf etliche Missstände in der Praxis des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA), insbesondere der Regionaldirektion Wiener Neustadt, hingewiesen. [12] Diese soll u.a. bzgl. der Entscheidungspraxis eine deutlich restriktivere Vorgehensweise haben, als es in anderen Regionaldirektionen der Fall ist. Der Wahrnehmungsbericht hält dazu fest: „Gerade in Asylverfahren, die u.a. das Recht auf Leben, das Recht, nicht der Folter, der unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung unterworfen zu werden, zum Gegenstand haben, erweist sich dieses Vorgehen auch in grund- und menschenrechtlicher Hinsicht bzw. auch unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten als besonders problematisch.“ Der Bericht erwähnt zudem eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, in der festgehalten wird, dass in der BFA Außenstelle Wiener Neustadt das Recht auf Parteiengehör bewusst verletzt wurde. Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag forderte die umgehende Beseitigung der gravierenden Missstände.

Medial häufen sich in letzter Zeit Berichte über afghanische Schutzsuchende, die trotz der o.a. hohen Gefährdungslage, belegter persönlicher Verfolgung und nachweislicher Integration abgeschoben wurden. Dabei werden die mangelnde Transparenz, unterschiedliche Auslegungen der Verfahrensvorschriften und fehlende nachvollziehbare Kriterien im Verfahren und der Entscheidungspraxis offensichtlich, die eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren nach Art. 6 EMRK sowie des Rechts auf Religionsfreiheit nach Art. 9 EMRK und des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens nach Art. 8 EMRK. vermuten lassen.

Die unterfertigenden BundesrätInnen stellen daher folgende

ANFRAGE

1)    Welche Berichte bzw. Leitlinien werden zur Beurteilung der Sicherheitslage in Afghanistan herangezogen? Über welche Expertise müssen Sachverständige verfügen, deren Berichte als Gutachten herangezogen werden? Wie wird diese Expertise überprüft? Wie wird die Ausgewogenheit der Expertise hinsichtlich Länderkunde gewährleistet, inklusive bzgl. Menschenrechte, Frauenrechte und Religionsfreiheit? Wann werden die zur Beurteilung herangezogenen Berichte aktualisiert? Wie fließen Medienberichte, Recherchen und Empfehlungen von humanitären Einrichtungen und NGOs sowie Einstufungen der UNO wie die oben angeführten in die Beurteilung ein? Wann sehen Sie die Notwendigkeit zur Neuevaluierung der Sicherheitslage gegeben?

2)    Erging eine Weisung an das BFA, Asylanträge von Personen aus Afghanistan bis auf wenige Ausnahmen negativ zu bescheiden? Wenn ja, wann? Wie lautet die Weisung im Wortlaut?

3)    Was wurde unternommen, um die im Wahrnehmungsbericht 2016/2017 der österreichischen Rechtsanwaltschaft angeführten Missstände in der Praxis des BFA, insbesondere der Regionaldirektion Wiener Neustadt, zu beheben? Wie viele Asylanträge wurden 2017 positiv beschieden, wie viele negativ – aufgeschlüsselt nach BFA Regionaldirektion und nach Herkunftsland der Antragstellenden?

4)    Ist Ihnen bekannt, dass in Bescheiden des BFA bezüglich IFA (interne Flucht-/Schutzalternativen) entgegen der o.a. Einschätzungen von Amnesty International und der Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Afghanistan UNAMA u.a. mit einem allgemein angenommenen Schutz durch die eigene Familie bzw. durch die Zugehörigkeit zu einer ethnischen Gruppe argumentiert wird?

5)    Inwiefern halten Sie es für gerechtfertigt, das Überleben von Schutzsuchenden – wie in Bescheiden des BFA formuliert – durch die bloße Existenz einer Familie, mitunter von Onkeln, Tanten, Cousins oder Cousinen, als gesichert anzunehmen? Inwieweit setzt das BFA die Existenz einer Familie mit dem Bestehen eines familiären Netzwerks gleich, das eine Versorgung der gesamten Familie sicherstellt? Geht das BFA bei afghanischen Asylwerbenden grundsätzlich von der Existenz einer ausreichend vermögenden Familie als Unterstützungsnetzwerk aus?

6)    Inwiefern halten Sie es für gerechtfertigt, innerstaatliche Flucht-/Schutzalternativen von Einschätzungen von „Loyalität“ und „Unterstützungswillen“ ethnischer Gruppen abhängig zu machen, wie es ein weiterer Bescheid des BFA formuliert? Geht das BFA bei afghanischen Asylwerbenden grundsätzlich davon aus, dass durch die Zugehörigkeit zu einer ethnischen Gruppe eine ausweglose und unzumutbare Lage im Falle einer Rückkehr nicht anzunehmen wäre?

7)     Welche Kriterien wendet das BFA zur Feststellung von Integration an? Inwieweit findet ehrenamtliche Arbeit, Engagement in Sport- und Kulturvereinen oder in der Gemeinde als Integrationsleistung Berücksichtigung?

8)    Wodurch wäre eine im Verfahren zu berücksichtigende „besondere Bindung an Österreich“ belegbar? Wodurch „private Beziehungen und Bindungen“? Finden diesbezügliche eidesstattliche Erklärungen von Personen, die sich in einem privaten Naheverhältnis mit Asylwerbenden befinden, in Verfahren Berücksichtigung? Warum nicht? In mehreren medial dokumentierten Fällen setzten sich Schulgemeinschaften, Dorfgemeinschaften, Sportklubs, Pfarren und Einzelpersonen für unbescholtene Asylwerbende ein, die dennoch abgeschoben wurden. Warum werden diese offensichtlichen „privaten Beziehungen und Bindungen“ nicht anerkannt und im Verfahren nicht berücksichtigt? Was würde eine „besondere Bindung an Österreich“ besser belegen, als der Leumund Dutzender Menschen?

9)    Worauf stützt sich der in Begründungen von BFA und BVwG verwendete Textbaustein „Der Beschwerdeführer hat kein besonderes Maß an persönlicher, sozialer und wirtschaftlicher Integration dargetan.“? Wird hier die individuelle Situation des Antragstellers bzw. Beschwerdeführers berücksichtigt? Werden vorgelegte Belege berücksichtigt? Wenn nein, warum nicht? Wie kommt es zu dieser Einschätzung, wenn zugleich – wie in einem Fall, über den vor kurzem medial berichtet wurde[13] – gute Deutschkenntnisse nachgewiesen werden, Bestätigungen über ehrenamtliches Engagements beim Roten Kreuz und beim Fußballverein vorliegen und Dutzende Gemeindemitglieder die private und persönliche Bindung an und Beziehung zu dem Antragsteller/Beschwerdeführer darlegen?

10) Warum ist der Textbaustein „…sie gehen keiner Arbeit nach…“ zulässig, wenn Asylwerbende im laufenden Asylverfahren nicht die Möglichkeit haben, einer unselbstständigen Arbeit nachzugehen? Warum wird gemeinnützige Tätigkeit bzw. ehrenamtliche Arbeit nicht als Arbeit anerkannt? Warum wird eine etwaige Einstellungszusage nicht berücksichtigt?

11) Welches Deutsch-Sprachniveau wird im Verfahren als „ausreichend“ betrachtet? Wird das Sprachniveau B2 (Deutsch auf Maturaniveau) als „ausreichend“ bezeichnet?

12) Ist Ihnen bekannt, dass das BFA in Asylverfahren Bescheide in der Begründung mit vorgefertigten Textbausteinen versieht? Was werden Sie unternehmen, um eine individuelle Prüfung und Bescheidung insbesondere der Fluchtgründe, der Gefährdung und der Integration von Asylwerbenden sicherzustellen?

13) Ist es richtig, dass das BFA bei afghanischen Familien die Ehe nicht anerkennt, sofern keine Unterlagen zur Eheschließung in Afghanistan vorgelegt werden können? Wie wird sichergestellt, dass das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens nach Art. 8 EMRK geschützt bleibt?

14) Inwiefern sind Mitglieder religiöser Minderheiten bislang von Abschiebungen nach Afghanistan betroffen gewesen und aus welchen Gründen wird eine Abschiebung religiöser Minderheiten für vertretbar gehalten?

15)  Ist Ihnen bekannt, dass in Asylverfahren Konversionen zum Christentum als solche nicht anerkannt werden bzw. nicht als Gefährdungsgrund anerkannt werden? Falls ja, warum nicht?

16)  Auf welcher Grundlage erfolgen Einschätzungen von Konversionen durch das BFA? Wodurch besteht die Expertise zum Glaubenswechsel? Wie ist eine Einschätzung der Konversion als „glaubhaft“ oder „überzeugend“ möglich?

17)  Ist Ihnen bekannt, dass das BFA widersprüchliche und subjektive Einschätzungen ausstellt und bei Konversionen folgendermaßen argumentiert:
„Ihr religiöses Wissen ist nicht unbeachtlich. Aber dass Sie tatsächlich eine Person sind, welche sich aus tiefster Überzeugung und inneren Werte zu einem Glaubenswechsel bewegt hat, ist absolut unglaubhaft.“

Inwiefern wird hier mit der jeweiligen Glaubensgemeinschaft Rücksprache gehalten und zusammen gearbeitet? Welche Kriterien kommen hier für eine transparente und nachvollziehbare Entscheidung zum Tragen?

18) Ist Ihnen bekannt, dass das BFA bezüglich Religionsfreiheit und freier Religionsausübung in Bescheiden folgendermaßen argumentiert:

„Zu Ihrer jetzigen Überzeugung als Christ befragt konnten Sie grundsätzliche Kenntnisse des Christentums nachweisen, worauf dem aber entgegen gehalten werden muss, dass in Afghanistan Religionsfreiheit herrscht.“

Und weiters im selben Bescheid:„Die gesellschaftliche Einstellung gegenüber konvertierten Christen ist zwar ablehnend, aber zu einer Strafverfolgungs- oder Strafzumessungspraxis, die speziell Christen diskriminiert, kommt es in Afghanistan in der Regel schon deshalb nicht, weil sich Christen nicht offen zu ihrem Glauben bekennen.“

„Konversion wird als Akt der Abtrünnigkeit und Verbrechen gegen den Islam gesehen, der mit dem Tod bestraft werden könnte – sofern die Konversion nicht widerrufen wird.““

„Die Christen verlautbarten, dass die öffentliche Meinung gegenüber Missionierung feindlich ist. Es gibt keine öffentlichen Kirchen. Für christliche Afghan/innen gibt es keine Möglichkeit der Religionsausübung außerhalb des häuslichen Rahmens.“

„Niemand würde wissen, dass Sie Christ geworden sind und Ihren Glauben änderten.“ 

Inwiefern sind diese Aussagen in Bescheiden des BFA für Sie mit dem Recht auf Religionsfreiheit und freie Religionsausübung vereinbar? Wie hoch schätzen Sie das Recht auf Religionsfreiheit und freie Religionsausübung? Ist Ihnen bekannt, dass Afghanistan – nach Nordkorea – weltweit als zweitgefährlichstes Land für Christen und Christinnen geführt wird (https://www.opendoors.de/christenverfolgung/weltverfolgungsindex/weltverfolgungsindex-karte, aufgerufen am 5.2.2018)? 
Wieso wird in Bescheiden völlig inkonsistent argumentiert und worauf gründet sich bei deutlicher Sachlage die negative Spruchpraxis? Welche Zusammenarbeit besteht hier mit den Glaubensgemeinschaften, insbesondere mit der Vertretung der katholischen Kirche?

19) Medial wurde kürzlich über einen Fall berichtet, bei dem eine Abschiebung nach Afghanistan für den 3.2.2018 anberaumt war, was der Rechtsvertreterin und dem BVwG auch entsprechend kommuniziert und durch Flugtickets belegt wurde, dann aber plötzlich am 27.1.2018 erfolgte (http://www.heute.at/oesterreich/niederoesterreich/story/Aref–26–abgeschoben–Trauer-und-Wut-bei-Helfern-50419558, aufgerufen am 5.2.2018) . Ist es gängige Praxis, dass bereits geplante Abschiebungen zu einem früheren Zeitraum erfolgen? Falls ja, warum? Warum erfolgt darüber keine Information an die Rechtsvertretung der Betroffenen?

20) Werden Personen, die nie bzw. kaum in Afghanistan gelebt haben, weil sie z.B. im Iran geboren/aufgewachsen sind, nach Afghanistan abgeschoben? Warum wird bei diesen Personen die Abschiebung nach Afghanistan für zulässig erachtet? Welche Informationen über das Leben in Afghanistan werden diesen Personen gegeben?

21) Was werden Sie unternehmen, um rechtsstaatliche Asyl- und Abschiebeverfahren mit transparenten und nachvollziehbaren Kriterien in den Verfahren und in der Entscheidungspraxis zu garantieren?

[1]             https://www.unocha.org/sites/unocha/files/dms/afg_2018_humanitarian_needs_overview_0.pdf, aufgerufen am 5.2.2018

[2]             http://visionofhumanity.org/indexes/global-peace-index/, aufgerufen am 5.2.2018

[3]             http://visionofhumanity.org/indexes/terrorism-index/, aufgerufen am 5.2.2018

[4]             http://www.bbc.com/news/world-asia-42863116, aufgerufen am 5.2.2018

[5]             https://www.unocha.org/sites/unocha/files/dms/afg_2018_humanitarian_needs_overview_0.pdf, aufgerufen am 5.2.2018

[6]             http://www.ohchr.org/Documents/Countries/AF/AfghanReportApril2017.pdf, aufgerufen am 5.2.2018

[7]             https://cloud.amnesty.de/index.php/s/OPLw67OblfFQpjc#pdfviewer, aufgerufen am 5.2.2018

[8]             https://cloud.amnesty.de/index.php/s/OPLw67OblfFQpjc#pdfviewer, s. 38, aufgerufen am 5.2.2018

[9]             https://cloud.amnesty.de/index.php/s/OPLw67OblfFQpjc#pdfviewer, S. 38, aufgerufen am 5.2.2018

[10]           https://cloud.amnesty.de/index.php/s/OPLw67OblfFQpjc/download?path=%2F&files=Amnesty-Bericht_Afghanistan_Forced_back_to_danger_Okt2017.pdf, aufgerufen am 5.2.2018

[11]           https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/land/afghanistan/, aufgerufen am 5.2.2018

[12]                https://www.rechtsanwaelte.at/fileadmin/user_upload/PDF/02_Kammer/Stellungnahmen/Wahrnehmungsbericht/wnb_2016_2017.pdf, S. 36ff, aufgerufen am 5.2.2018

[13]           https://www.meinbezirk.at/bruck-an-der-leitha/politik/grosse-anteilnahme-an-bleiberecht-von-27-jaehrigen-afghanen-d2381512.html, aufgerufen am 5.2.2018

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Nachtrag: Ein paar Kommentare zum Beitrag aus der FB-Gruppe: Freiheitliche Widerstandsbewegung

 

 

Karin Hellmann Die linke Dummheit nimmt kein Ende !!

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Jan Sagined Wenn es um selbstmordanschläge geht wäre frankreich und deutschland auch kein sicheres land ! Für england , schweden , Italien und Österreich müsste eine reisewarnung aus gegeben werden !!! Es ist dort kein Krieg mehr und von da her ist es als ein sichMehr anzeigen

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Требор Регних linke an die Wand !!! 🔫

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Adi Pitz Ihr linken geht einen so auf den Sack. Eure armen Eltern müssen sich schämen euch Bastarde auf die Welt gebracht zu haben

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Требор Регних die Eltern ? die Geschwister triffts eher 😂😂😂

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Josef Künstl Genau H Kickel ist der beste

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Harald Großwindhager Weltfremdes Linkes Pack !

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Christine Rinderer-Vonach linkes Dreckspack!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

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Franz Berger Was sich heute schon alles als Aktivist bezeichnet ist sagenhaft , irgend so ein Arschloch macht Lärm und schwups ist er Aktivist .

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Franz Schmidt Klaus Schreiner du Vollidiot. Nimm doch die restlichen Afghanen zu dir. Lebt in Tirol wo es fast keine Migranten gibt und reißt die Schnauze auf.

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Franz Trimmel Ganz einfach. Diese Asylwerber kommen angeblich zu uns um Schutz zu finden. Österreich gewährt diesen leider viel zu leichtgläubig. Wer keine Papiere hat, sollte niemals über die Grenze dürfen. Wer diesen Schutz aber dann mißbraucht, und andere PersoneMehr anzeigen

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Viktoria Kubisch linker Trottel

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Ingrid Sturm Wos mocht der do?
Diese linke zecke soll si über de häuser haun!

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Rudolf Varga Kannst mir erklären was da zum schämen ist,wenn der Verdacht der Untreue und weiteres besteht.?????? Entweder nimmst Drogen , oder wirst bez….t von bestimmten Leuten.

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Aurora Undici oder beides

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Gerhard Bauer Linkes Gesindel redet halt auch gern mit.

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Aurora Undici Ich bin sehr froh, dass wir Minister Kickl haben! Habe keine Lust darauf, meine 4 Kinder oder mich im heruntergekommenen Wien von Illegalen abschlachten zu lassen, was leider schon mehrmals Realität war hier.

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Wilhelm Zeilinger Wir sind stolz auf Kickl – der Fremdschäm-Autor soll sich weiter schämen…viel mehr kann er sicher nicht.

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Hans Dietrich Scheiss auf das Gesindel aus Afghanistan. Jeder Tote, Verstümmelte , Vergewaltigte und ausgeraubte Österreicher/in ist einer/eine zu viel! Dieser linke „Fremdschämautor sollte sich mit den Opfern dieser Kakerlaken unterhalten und dort für „“Verständnis“ ansuchen! Bin gespannt wieviel Watschen er dann dafür bekommt! Ich frage mich wie der überhaupt hier in diese Gruppe eingesickert ist?!?!?

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Aus dem per ÖVP-Amtsmissbräuche offenkundig verfassungswidrig agrar-ausgeraubten Tirol, vom friedlichen Widerstand, Klaus Schreiner

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“Wer behauptet, man braucht keine Privatsphäre, weil man nichts zu verbergen hat, kann gleich sagen man braucht keine Redefreiheit weil man nichts zu sagen hat.“ Edward Snowden

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Folge dem Geld US Bonds

Hier noch eine kurzes Video zur Erklärung der Grafik Gewaltspirale der US-Kriege

https://www.youtube.com/watch?v=1PnxD9Z7DBs

GRUNDLAGENWERKE zu 09/11 – die ein Aufwachen garantieren:

David Ray Griffin / Daniele Ganser

Der mysteriöse Einsturz von World Trade Center 7:

Warum der offizielle Abschlußbericht zum 11. September unwissenschaftlich und falsch ist

496 Seiten Peace Press, Berlin/Bangkok, 2017ISBN 3-86242-007-8

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