Glyphosat: Der Kampf um die Wahrheit – Gekaufte Wissenschaft – Die Tricks von Monsanto und der Beitrag der Behörden um Glyphosat …

Finanzmarkt- und Konzernmacht-Zeitalter der Plutokratie unterstützt von der Mediakratie in den Lobbykraturen der Geld-regiert-Regierungen in Europa, Innsbruck am 19.07.2017

Liebe® Blogleser_in,

Bewusstheit, Liebe und Friede sei mit uns allen und ein gesundes sinnerfülltes Leben wünsch ich ebenfalls. 

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Glyphosat: EU-Behörden kehrten Beweise für Krebsbefunde systematisch unter den Tisch

Ein neuer GLOBAL 2000-Report beweist, dass Glyphosat nach den geltenden EU-Standards als ‚wahrscheinlich krebserregend‘ hätte eingestuft werden müssen. Damit wäre Glyphosat nicht mehr zulassungsfähig. Doch Belege für die krebserregende Wirkung wurden von den EU-Kontrollbehörden EFSA und ECHA missachtet, Richtlinien für die wissenschaftliche Bewertung grob verletzt.

 
Laborratte

Der Report weist detailliert nach, dass die für die Bewertung der Gesundheitsgefahr von Glyphosat zuständigen Kontrollbehörden internationale wissenschaftliche Standards missachteten. Die Europäische Chemikalienagentur ECHA hat bei ihrer Bewertung sogar ihre eigenen Bewertungskriterien grob verletzt. 

„Nur unter massiver Verletzung der eigenen Regeln und Richtlinien war es den EU-Behörden möglich, die krebsauslösende Wirkung von Glyphosat zu leugnen“, erläutert der Toxikologe und Autor des Reports, Dr. Peter Clausing.

Die Internationale Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation, IARC, sorgte 2015 international für Aufsehen als sie Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend beim Menschen“ einstufte. Diese zweithöchste der möglichen Einstufungen erfolgte unter Berücksichtigung folgender Erkenntnisse:

  • hinreichende Belege für eine krebserregende Wirkung bei Versuchstieren („sufficient evidence“)
  • starke Belege für zwei Mechanismen wie durch Glyphosat Krebs entstehen kann („strong evidence“ )
  • begrenzte epidemiologische Befunde beim Menschen („limited evidence“)

Die drei Behörden die für die Wiederzulassung des Pestizids relevant sind, kamen allerdings zu einem anderen Ergebnis – Glyphosat sei nicht krebserregend sei. Zuerst das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR – für die Bewertung von Glyphosat in der EU zuständig), dann die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und schließlich die Europäische Chemikalienagentur (ECHA). Das BfR erstellte für die EFSA und danach für die ECHA jeweils den Bewertungsbericht.

Wer liegt nun falsch?

Der Toxikologe Dr. Peter Clausing hat die Bewertung der Tierstudien durch die EU-Behörden analysiert. Seine Analyse zeigt, dass die Behörden:

  • eindeutige Belege für eine krebserregende Wirkung bei Tieren missachten
  • Richtlinien und Empfehlungen von der OECD und der ECHA selbst, die ihre Arbeit leiten sollen, grob verletzen

„Die Schlussfolgerung hätte lauten müssen: Keine EU-Wiederzulassung für Glyphosat,“ erläutert Clausing. „Nach EU-Recht reichen zwei voneinander unabhängige Studien an Versuchstieren aus, um eine Substanz als krebserregend einzustufen. Eine Einstufung als ‚wahrscheinlich krebserregend‘ muss zu einem Verbot führen.“ Doch die Beweislage wurde durch die Behörden gezielt geschwächt, etwa indem eine mit schweren Qualitätsmängeln behaftete Studie unangefochten blieb, um das Fehlen von Tumoreffekten zu ‚beweisen‘, während eine andere, wichtige Studie mit fadenscheinigen Argumenten von der Bewertung ausgeschlossen wurde. Die Bewertung von Glyphosat folgt also augenscheinlich politischen, nicht wissenschaftlichen Vorgaben.

Die Einschätzung, dass Glyphosat nicht krebserregend sei, gelang den Behörden nur durch Verletzung der Verordnung (EG 1272/2008), ihrer eigenen Richtlinie von 2015 und jener der OECD von 2012 sowie durch das Verschweigen und Verdrehen von Tatsachen. Wir haben die fünf wichtigsten Verstöße für Sie zusammengetragen:

  1. Fehler bei der statistischen Auswertung
  2. Angebliche „Hochdosis-Effekte“
  3. Behauptetes Fehlen von Dosis-Wirkungs-Beziehungen
  4. Unzulässige und verzerrte Nutzung „historischer Kontrollen“
  5. Willkürliche Studienauswahl

1. Fehler bei der statistischen Auswertung

Es gibt zwei Arten statistischer Verfahren die angewendet werden, um zu prüfen, ob bei Versuchstieren beobachtete Tumore auf den getesteten Wirkstoff zurückzuführen sind – so genannte „Trendtests“ und „paarweise Vergleiche“. Egal mit welchem Verfahren gearbeitet wird – ein statistisch signifikantes Ergebnis ist in beiden Fällen anzuerkennen. So sagen es die OECD-Richtlinie 116 von 2012 und die ECHA-Richtlinie aus dem Jahr 2015.

Zunächst hatte das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zahlreiche signifikante Tumoreffekte überhaupt nicht erkannt, weil der „Trendtest“ nicht angewendet wurde. Es hatte sich auf die „paarweisen Vergleiche“ in den Studienberichten der Industrie verlassen. Diese hatten nur in einer einzigen Studie und für einen einzigen Tumortypen eine krebserzeugende Wirkung von Glyphosat signalisiert.

Aufgrund der Glyphosat-Bewertung der Internationalen Krebsforschungsagentur IARC, die das Pestizid im Juli 2015 als „wahrscheinlich krebserregend beim Menschen einstufte, musste das BfR seine eigene Bewertung überprüfen. Daraufhin ergaben sich die oben erwähnten signifikanten Befunde in 7 von 12 Studien.

Dennoch entgingen dem BfR und den EU-Behörden weitere acht signifikante Tumoreffekte. Diese zusätzlichen Befunde konnte Professor Christopher Portier, früherer Direktor des US National Center for Environmental Health, vor kurzem durch die Analyse der Daten der ansonsten geheim gehaltenen Industriestudien ermitteln.

Die Behörden spielten die ihnen inzwischen bekannten Befunde aus den zwei Ratten- und fünf Mäusestudien herunter, indem sie die Signifikanz in einem „paarweisen Vergleich“ zur Voraussetzung machten, um Befunden eine ausreichende Bedeutung beizumessen. Trendtests hingegen wurden zwar erwähnt, aber als unzureichend betrachtet. Dies bedeutet eine grobe Verletzung der geltenden OECD-Richtlinie, denn ein solches Erfordernis gibt es nicht:

Wenn sich in einem der beiden [!], egal welchem Testverfahren Signifikanz ergibt, gilt die Hypothese, dass es sich um ein zufälliges Ergebnis handelt, als widerlegt. (OECD-Guideline 116, S.116: “Significance in either kind of test is sufficient to reject the hypothesis that chance accounts for the result.”)

2. Angebliche „Hochdosis-Effekte“

Um die Bedeutung der nun offensichtlichen Krebseffekte abzuschwächen, behaupteten BfR und EFSA:

  • es gäbe ein Maximum von 1000 mg/kg Körpergewicht, mit dem Versuchstiere in der höchsten Dosis täglich behandelt werden dürften und
  • die beobachteten Krebseffekte seien nur bei „exzessiver Toxizität“ aufgetreten.

Punkt 1 ist frei erfunden. Eine Überprüfung der einschlägigen Richtlinien ergibt: für Krebsstudien existiert kein Maximum von 1000 mg/kg pro Tag

Punkt 2 hält einer wissenschaftlichen Prüfung nicht stand. Der einzige vermeintliche Hinweis auf „übersteigerte Toxizität“ besteht in einem geringeren Körpergewicht der Tiere der Hochdosis-Gruppe in einigen wenigen Versuchen. Doch der Futterverbrauch dieser Tiere war ähnlich verringert wie das Körpergewicht und deshalb nichts mit „übersteigerte Toxizität“ zu tun hat. Die Lebensdauer der Tiere war nicht beeinflusst und außer den Tumoren selbst gab es keine pathologischen Befunde in den Organen.

Das Argument der „Hochdosis-Effekte“ dient also zur Relativierung der festgestellten Krebsbefunde.

3. Verschweigen von Dosis-Wirkungs-Beziehungen

Wenn sich ein Effekt bei steigender Dosierung des Wirkstoffs verstärkt, sprechen Toxikologen von einer „Dosis-Wirkungs-Beziehung“. Wenn eine solche Beziehung vorliegt, wird dem Effekt eine besonders hohe Bedeutung beigemessen. Das bedeutet aber nicht, dass ein Effekt irrelevant ist, wenn er nur in der höchsten Dosisgruppe beobachtet wird.

In unserem Report belegt Dr. Peter Clausing, dass allein bei den Mäusestudien vier Fälle von eindeutigen Dosis-Wirkungs-Beziehungen nachweisbar waren. In den Glyphosatstudien wurden signifikante Effekte vor allem mit dem Trendtest nachgewiesen.

BfR, EFSA und ECHA vermieden die Erwähnung vorhandener Dosis-Wirkungs-Beziehungen bei den beobachteten Tumoreffekten. Zugleich betonten sie das Fehlen einer solchen Beziehung bei anderen Tumorbefunden. Dies legt nahe, dass die Behörden versuchten, die Hinweise auf eine krebserzeugende Wirkung von Glyphosat zu verschleiern.

4. Unzulässige und verzerrte Nutzung „historischer Kontrollen“

„Historische Kontrollen“ sind die zusammengefassten Daten von den unbehandelten Kontrolltieren früherer Studien. Solche Daten können helfen, Studienergebnisse besser einzuordnen. Bei Krebsstudien geht es um die Einordnung von „spontan“ auftretenden Tumoren.

Die Häufigkeit des spontanen Auftretens von Tumoren kann – wie beim Menschen – durch zahlreiche Faktoren beeinflusst werden, z.B. durch Stress, die Ernährung und genetische Vorbelastung. Aus diesem Grund besagen die einschlägigen Richtlinien, dass das Wichtigste bei der Bewertung von Ergebnissen immer der Vergleich der behandelten Tiere mit der Kontrollgruppe des eigentlichen Versuchs ist. Ein Rückgriff auf „historische Kontrollen“ soll nur beim Vorliegen schwerwiegender Zweifel an den Versuchsergebnissen erfolgen, und zwar unter Anwendung strenger Regeln: Vergleich nur mit Tieren vom selben Tierstamm, durchgeführt im selben Labor und nicht länger als maximal fünf Jahre zuvor.

Im Fall von Glyphosat verstießen die Behörden nicht nur in großem Stil gegen all diese Beschränkungen, sondern verdrehten außerdem Tatsachen bis zur Unkenntlichkeit. So erklärten die Behörden Ausreißer innerhalb der historischen Kontrollen zur Norm. Das absurdeste Beispiel ist eine Studie an Mäusen aus dem Jahr 1997, bei der die Kontrolldaten von acht früheren Studien den signifikanten Krebsbefund unterstützen. Doch die Behörden verwendeten ausschließlich die Daten der neunten Studie, in der extrem viele Tumoren auftraten, um die Relevanz der Krebsbefunde zu bestreiten.

Studien, für die geeignete historische Kontrollen vorlagen und den beobachteten Tumoreffekt bestätigten, würdigten die Behörden nicht. Bei anderen Studien wurden von den Behörden historische Kontrolldaten, die eindeutig nicht zulässig waren, verwendet, um signifikante Krebseffekte in Abrede zu stellen – ein klarer Regelverstoß!

5. Willkürliche Studienauswahl

Tumore des Lymphsystems (maligne Lymphome) waren ein besonders deutlicher Effekt von Glyphosat in den Mäusestudien. Drei Studien wiesen einen signifikanten Anstieg dieser Tumore auf. Bei zwei dieser Studien existierte eine klare Dosis-Wirkungs-Beziehung. In der dritten Studie (aus dem Jahr 1997) war der Effekt nur bei der höchsten Dosierung zu beobachten. Auch epidemiologische Studien weisen darauf hin, dass sich beim Menschen durch Kontakt mit Glyphosat das Risiko für Krebstentstehung im lymphatischen System erhöht (Non-Hodgkin-Lymphom).

Bei zwei anderen Mäusestudien war laut Behördenbewertung kein Anstieg maligner Lymphome durch Glyphosat zu beobachten. Eine davon erwies sich bei kritischer Betrachtung aufgrund schwerwiegender Mängel als völlig unbrauchbar. Die andere war wegen Unklarheiten bei der verwendeten Terminologie von zweifelhaftem Wert. Dessen ungeachtet wurden diese Studien von den Behörden voll berücksichtigt – als Beleg für die Harmlosigkeit von Glyphosat.

Das Schicksal der drei Studien, bei denen ein signifikanter Anstieg maligner Lymphome durch Glyphosatbehandlung belegt wurde, zeigt die Arbeitsweise der Behörden.

Die Studie von 1997 wurde mit Hilfe absurd verdrehter historischer Kontrolldaten von der Bewertung ausgeschlossen. Eine der zwei Studien mit dosis-abhängigen Effekten wurde von der EFSA wegen einer angeblichen Virusinfektion als unbrauchbar eingestuft. Das BfR räumte ein, dass es dafür keinerlei Belege gab. Der einzige „Beweis“ für die vermeintliche Virusinfektion war die Bemerkung eines U.S.-Beamten während einer Telefonkonferenz. Dennoch wurde die Studie nur unter Vorbehalt berücksichtigt. Die Fragwürdigkeit dieses Vorgehens wurde durch Monsanto-interne E-Mails unterstrichen, die kürzlich von einem Gericht veröffentlicht wurden. In ihnen wird der entsprechende U.S.-Beamte als fleißiger Helfer des Unternehmens beschrieben

Die Schlussfolgerung der Behörden, dass Glyphosat keine malignen Lymphome erzeugt, beruht daher auf drei Studien. Zwei davon, die als Negativ-Beleg dienten, waren bei näherem Hinsehen unbrauchbar oder von zweifelhaftem Wert. Für eine dritte Studie, die einen signifikanten und dosisabhängigen Anstieg für maligne Lymphome aufwies, fabrizierten die Behörden eine „Abwertung“ durch die Missachtung der korrekten statistischen Auswertung und durch die falsche Verwendung historischer Kontrollen.

Schlussfolgerung

Den Behörden lagen insgesamt zwölf Studien an Ratten und Mäusen vor, von denen mindestens soeben signifikante Anstiege von Tumoren unter Einfluss von Glyphosat aufwiesen. Darüber setzten sich die EU-Behörden mit äußerst zweifelhaften Argumenten hinweg – in klarem Widerspruch zu den geltenden Richtlinien.

Die politisch Verantwortlichen dürfen dieses wissenschaftlich höchst fragwürdige und, wie es scheint, interessengeleitete Spiel der EU-Behörden nicht mitspielen. Sie müssen das Vorsorgeprinzip anwenden und dafür sorgen, dass die vorliegenden wissenschaftlichen Belege korrekt ausgewertet werden. Die Gesundheit von 500 Millionen EU-Bürgern steht auf dem Spiel.

Nach dem GLBAL 2000-Report „Gekaufte Wissenschaft“ ist dies nun der zweite Glyphosat-Report, der beweist, dass Chemie-Industrie und Kontrollbehörden wissenschaftliche Standrads massiv verletzten und tricksen, um das Pestizid Glyphosat vor einem Verbot in der EU zu retten. 

Lesen Sie hier unsere ausführlichen Analyse in der Studie „Glyphosat und Krebs – Systematischer Regelbruch durch die Behörden“: 

 

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Aus dieser Quelle zur weiteren Verbreitung entnommen: https://www.suedtirolnews.it/italien/glyphosat-im-urin-von-schwangeren-gefunden

VZS: „Wo bleibt das Vorsorgeprinzip?“

Glyphosat im Urin von Schwangeren gefunden

Donnerstag, 06. Juli 2017 | 17:04 Uhr
 

Pestizid glyphosat spritzen gift

 
 

Rom/Bozen – Die EU-Kommission möchte die Zulassung für das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat für weitere zehn Jahre verlängern. Umweltschutz- und Verbraucherorganisationen aus ganz Europa versuchen dies mittels Bürgerinitiative zu verhindern. Derweil weist eine italienische Untersuchung die Substanz im Urin von schwangeren Frauen nach.

Seit Februar 2017 haben über eine Million Menschen die Europäische Bürgerinitiative „Stop Glyphosat“ unterzeichnet. Sie fordern damit ein Verbot des Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat, eine Reform des Zulassungsverfahrens für Pestizide und verbindliche Reduktionsziele für die Verwendung von Pestiziden in der EU. Anfang Juli werden die Organisatoren die Initiative der EU-Kommission vorlegen und den EU-Gremien im Detail vorstellen. Die EU-Kommission muss innerhalb von drei Monaten eine schriftliche Stellungnahme abgeben, ist jedoch zu keinem Rechtsakt verpflichtet.

Innerhalb Jahresende müssen die EU-Staaten und die Kommission über die zukünftige Genehmigung von Glyphosat entscheiden. Eine Verlängerung der Zulassung für weitere zehn Jahre steht im Raum, nicht zuletzt weil die Europäische Chemikalienagentur ECHA das Unkrautvernichtungsmittel als nicht krebserregend einstuft. Die europäische ECHA vertritt damit eine gänzlich andere Position als die unabhängige Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) der WHO. Diese stuft Glyphosat als „wahrscheinlich beim Menschen krebserregend“ ein. “Darüber hinaus steht es im Verdacht, gentoxisch zu sein, Fehlbildungen bei Embryonen zu verursachen und das menschliche Hormonsystem negativ zu beeinflussen. In Kalifornien wird Glyphosat übrigens am 7. Juli von der Behörde für Gesundheit und Umwelt in die Liste der Chemikalien, die krebserregend sein können, aufgenommen”, schreibt die Verbraucherzentrale Südtirol.

Glyphosat ist das meistverkaufte und meistverwendete Pestizid der Welt. “Dementsprechend ist es längst auch dort zu finden, wo es nicht hingehört: in Lebensmitteln, in Hygieneartikeln, ja, auch im menschlichen Körper. Mehr oder weniger hohe Rückstände von Glyphosat in Lebensmitteln sind durch zahlreiche Analysen belegt, ob es sich nun um Hartweizen, Hülsenfrüchte, Teigwaren, Bier, Frühstückscerealien, Honig oder Babynahrung handelt”, so die VZS weiter.

“Eine Untersuchung des italienischen Konsumentenschutzmagazins „Il Salvagente“ vom Mai 2017 weist Glyphosat nun auch im Urin und somit im Körper von schwangeren Frauen nach. Ausnahmslos alle untersuchten Frauen waren betroffen. In ihren Harnproben kam Glyphosat in Konzentrationen von 0,43 bis 3,48 Nanogramm pro Milliliter vor (Mittelwert: 1,13 ng/ml). Die Frauen leben bereits seit mehreren Jahren in der Großstadt Rom – einem landwirtschaftlich nicht intensiv genutzten Gebiet. Daher wird vermutet, dass sie das Glyphosat über die Nahrung aufgenommen haben.

Wie die Onkologin Patrizia Gentilini unterstreicht, geht die Substanz vom mütterlichen Körper auf den Fetus über und kann die Gesundheit nicht nur im Kindes-, sondern auch im Erwachsenenalter beeinflussen. Bereits 2016 hat eine Analyse der Harnproben von 48 EU-Abgeordneten aus verschiedenen Ländern ähnliche Ergebnisse geliefert, mit Konzentrationen von 0,17 bis 3,57 ng/ml im Harn. Diese Untersuchungen zeigen: alle Verbraucher und Verbraucherinnen kommen mit Glyphosat in Kontakt, die meisten vermutlich über die Nahrungskette.

Eine Diskussion über Grenzwerte ist fehl am Platz, denn bei erbgutschädigenden Substanzen können selbst winzige Mengen große Schäden anrichten”, berichtet die VZS.

Die Verbraucherzentrale Südtirol erneuert ihren Appell, bei der Entscheidung über die Zulassung von Glyphosat das europäische Vorsorgeprinzip (laut EU-Basisverordnung 178/2002) konsequent anzuwenden. Walther Andreaus, der Geschäftsführer der VZS, meint dazu: „Es ist inakzeptabel, dass Konsumenten und Konsumentinnen weiterhin einer Substanz ausgesetzt werden, die von der Weltgesundheitsorganisation als “wahrscheinlich krebserregend” eingestuft wird. Solange die gesundheitlichen Auswirkungen von Glyphosat wissenschaftlich umstritten sind, muss im Zweifel zum Schutze der Verbraucher und Verbraucherinnen gehandelt werden. Glyphosat darf nicht neuerlich zugelassen werden.“

Von: luk

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Aus dieser Quelle zur weiteren Verbreitung entnommen: http://diepresse.com/home/wirtschaft/economist/5241765/Kalifornien-warnt_Glyphosat-verursacht-Krebs

Kalifornien warnt: Glyphosat verursacht Krebs

In Kalifornien wird Glyphosat ab dem 7. Juli auf die Liste mit Chemikalien gesetzt, die krebserregend sein können.

Monsanto Unkrautvernichter in Kalifornien
Monsanto Unkrautvernichter in Kalifornien – (c) REUTERS (MIKE BLAKE)
 

Der Saatgut-Konzern Monsanto hat mit seinem umstrittenen Unkrautvernichter Glyphosat einen Rückschlag in den USA erlitten. In Kalifornien teilte die zuständige Behörde für Gesundheit und Umwelt am Montag mit, Glyphosat werde ab dem 7. Juli auf die Liste mit Chemikalien gesetzt, die krebserregend sein können. 

 

Monsanto wird gerade in einem 66 Milliarden Dollar schweren Deal vom deutschen Bayer-Konzern übernommen. Kritiker der Transaktion befürchten ein Imageproblem für Bayer. Denn Monsanto sieht sich wegen Glyphosat immer neuer Klagen ausgesetzt. Der US-Konzern will gegen die Entscheidung in Kalifornien vorgehen und nannte sie „ungerechtfertigt auf der Basis von Wissenschaft und Gesetz“.

Durch die Maßnahme in Kalifornien könnten Monsanto und andere Firmen, die solche Unkrautvernichter herstellen, dort gezwungen werden, Warnungen auf die Produktverpackungen zu kleben. Das Mittel wird unter anderem von Landwirten, auf Golfplätzen und in Weingebieten eingesetzt.

Vor Verlängerung in Europa

Auch in Europa wird Glyphosat eingesetzt. Es ist aktuell bis Ende 2017 genehmigt, die EU plant eine Verlängerung der Genehmigung um zehn Jahre. Allerdings gibt es darüber heftige Diskussionen. Während etwa Umweltschutzorganisationen ein Verbot fordern, meinte der deutsche Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) vergangene Woche: „Es ist vertretbar, Glyphosat anzuwenden. Das sagen alle wissenschaftlichen Untersuchungen der zuständigen deutschen und europäischen Behörden und das sollte Maßgabe für die Entscheidung sein.“

Erst kürzlich hat eine Europäische Bürgerinitiative binnen vier Monaten eine Million Unterschriften für ein Verbot von Glyphosat gesammelt. Protest gegen Glyphosat kommen auch von den Grünen.

(red.apa)

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Glyphosatzulassungsprüfung: LÜGEN der Behörden & Industrieangaben falsch! „Es ist offenbar geworden, dass die Efsa, wie zuvor das BfR, der Öffentlichkeit die Unwahrheit gesagt hat.“

Aus dieser Quelle zur weiteren Verbreitung entnommen: http://snip.ly/aj0ug#http://derstandard.at/2000058404060/Glyphosat-Forscher-fand-in-Studienuebersehene-Tumorbefunde

Glyphosat: Forscher fand in Studien „übersehene“ Tumorbefunde

29. Mai 2017, 14:00

Ein Krebsforscher zweifelt an der Korrektheit der Glyphosat-Bewertung durch die EU-Behörden

Wien – Krebsforscher Christopher Portier hat sich am Sonntag in einem offenen Brief an EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker gewandt, nachdem er in Krebsstudien der Hersteller des umstrittenen Herbizids Glyphosat acht noch unberücksichtigte Tumorbefunde in Fütterungsstudien mit Mäusen und Ratten gefunden hatte. Damit wäre man bei 21 signifikanten Befunden – anstelle von anfangs vier.

Erst vor rund zwei Wochen wurde publik, dass die EU-Kommission eine Verlängerung der Glyphosat-Zulassung um zehn Jahre plant. Die nun von Portier, dem ehemaligen Leiter des US National Toxicology Program, angeführten acht „übersehenen“ Befunde sind deshalb interessant, weil sie im Zulassungsantrag der Glyphosate Task Force (Zusammenschluss von 25 Glyphosat-Herstellern) nicht offengelegt, aber in den ebenfalls eingereichten Originalstudien dokumentiert wurden. Portier konnte Einsicht in die Studien nehmen, weil diese aufgrund eines Antrags der Grünen im Europaparlament teilweise offengelegt wurden.

Angaben nicht korrekt

Portier weist in dem der APA vorliegenden Brief darauf hin, dass die EU-Behörden bereits 2015 durch die IARC-Monografie darauf aufmerksam gemacht wurden, dass die Angaben der Industrie über ihre Krebsstudien nicht korrekt waren, woraufhin das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) seine Auswertung evaluieren musste. Das führte dazu, dass das BfR im August 2015 in seinem Anhang 13 anstelle von ursprünglich nur vier statistisch signifikanten Krebsbefunden anführte.

Der Grund, weshalb das BfR ursprünglich nur vier Studien als signifikant erkannt hatte: Die Behörde hatte „auf die statistischen Auswertungen in den Herstellerstudien vertraut“, wie das Institut in seinem Anhang zugab. Dabei stufte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) eine krebserregende Wirkung des Pestizids als „unwahrscheinlich“ ein – wiederum aufgrund einer Analyse des BfR.

Neue Tumorbefunde

Die Efsa hatte im März 2017, nachdem der von Global 2000 veröffentlichte Bericht „Die gekaufte Wissenschaft“ Zweifel an der wissenschaftlichen Unabhängigkeit des EU-Zulassungsverfahrens geäußert hatte, gekontert, man würde „in erster Linie auf die Originalstudien und die darin enthaltenen Rohdaten, die sie selbst überprüfen, vertrauen“, zitierte Portier in seinem Schreiben. Die nun von ihm an Juncker übermittelten Erkenntnisse widersprechen dieser Aussage im Fall der angesprochenen Krebsstudien.

Portier fordert in seinem Schreiben unter anderem, dass die neuen Tumorbefunde Eingang in die Bewertung von Glyphosat finden und dass die Efsa im Sinne der wissenschaftlichen Transparenz alle Rohdaten öffentlich zugänglich macht. „Der vorliegende Fall zeigt erneut, dass das System mit den Geheimstudien so nicht funktioniert“, sagte Helmut Burtscher, Umweltchemiker bei Global 2000. Denn nur die Behörden haben normalerweise Einsicht in die Rohdaten, hätten das aber offensichtlich nicht genutzt, obwohl ihnen vor Augen geführt wurde, dass die Industrieangaben falsch waren. „Es ist offenbar geworden, dass die Efsa, wie zuvor das BfR, der Öffentlichkeit die Unwahrheit gesagt hat.“ (APA, 29.5.2017)

– derstandard.at/2000058404060/Glyphosat-Forscher-fand-in-Studienuebersehene-Tumorbefunde

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Aus dieser Quelle zur weiteren Verbreitung entnommen: http://de.reuters.com/article/eu-glyphosat-merkel-idDEKBN19J29B

Merkel – Union wird in EU für weitere Glyphosat-Nutzung kämpfen

 
 

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat Bauern zugesagt, sich weiter für den Einsatz von Glyphosat in der Landwirtschaft einzusetzen.

Die EU-Kommission hatte den umstrittenen Unkrautvernichter Glyphosat für einen Übergangszeitraum weiter zugelassen. „Da will ich die Unions-Position sagen: Wir werden uns dafür einsetzen, dass Sie – da wo das notwendig ist – diesen Stoff auch weiter anwenden können“, sagte die CDU-Vorsitzende am Mittwoch auf dem Deutschen Bauerntag in Berlin.

Die Europäische Chemikalienagentur ECHA in Helsinki hatte im März das massenhaft eingesetzte Pflanzengift als nicht krebserregend eingestuft. Allerdings teilte die kalifornische Behörde für Gesundheit und Umwelt am Montag mit, dass sie Glyphosat ab dem 7. Juli auf die Liste mit Chemikalien setzen werde, die krebserregend sein können. Die Nutzung der Chemikalie in der Landwirtschaft war durch eine Studie der internationalen Agentur für Krebsforschung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) infrage gestellt worden, die Glyphosat als wahrscheinlich krebserregend einstufte. Der Monsanto-Konzern verkauft das Mittel unter dem Markennamen Roundup und hat damit Milliardenumsätze gemacht.

 

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Aus dem per ÖVP-Amtsmissbräuche offenkundig verfassungswidrig agrar-ausgeraubten Tirol, vom friedlichen Widerstand, Klaus Schreiner

Don´t be part of the problem! Be part of the solution. Sei dabei! Gemeinsam sind wir stark und verändern unsere Welt! Wir sind die 99 %!

“Wer behauptet, man braucht keine Privatsphäre, weil man nichts zu verbergen hat, kann gleich sagen man braucht keine Redefreiheit weil man nichts zu sagen hat.“ Edward Snowden

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Der amerikanische militärisch-industrielle-parlamentarische-Medien-Komplex des Kriegsimperiums, das Hydra-Ungeheuer der US-Kriegspartei bei klar sehen – Eine Analyse: Hauptantriebskräfte und Ursachen vieler US-Kriege, failed states und Flüchtlingsströme

 
 

Die Systemfrage – zu den Verbrechen der NATO – Illegale NATO-Angriffskriege, illegale NATO-Regime Change´s, NATO-Terroristenbewaffnungen, NATO-Mitwirkung bei Terroranschlägen gegen die eigenen Bevölkerung, NATO-Staatsstreiche und NATO-Folter, Mitwirken bei NATO-Drohnenmassenmorden, … die NATO ist ein mafiöses verbrecherisches Angriffsbündnis! Und über die Kriegsverkäufer, die Transatlantik-Mainstreammedien & Politiker.

 
 
 

Wichtige Infos – über WAS JEDER TUN könnte – wenn er denn wollte – Schluss mit den Ausreden! Jeder kann was tun! Viele Tipps – da ist für jeden – was dabei! – Verschiedene Aktions- & Protestformen. Widerstand. Sehr viele Tipps zum (Um-)Weltverbessern; Bürgerprotesttipps, Weisheiten Gandhis u. v. m.

 
 
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