Die Lizenz im Ausland zu töten nahm & nimmt nun auch die Türkei bereits über 100 Mal in den letzten vier Monaten in Anspruch – Von den Werten der NATO und Verbreitung von Chaos – MACHT steht über dem RECHT?!

Finanzmarkt- und Konzernmacht-Zeitalter der Plutokratie unterstützt von der Mediakratie in den Lobbykraturen der Geld-regiert-Regierungen in Europa, Innsbruck am 06.02.2017

Liebe® Blogleser_in,

Bewusstheit, Liebe und Friede sei mit uns allen und ein gesundes sinnerfülltes Leben wünsch ich ebenfalls.

 Aus dieser Quelle zur weiteren Verbreitung entnommen: http://www.free21.org/von-den-werten-der-nato/

 

Drohnen-Angriffe in einem NATO-land?
06 Feb 2017
Von den Werten der NATO
Während die Türkei immer mehr ins Chaos zu sinken droht, haben türkische Soldaten in Deutschland um Asyl gebeten. Richtig gelesen. Angehörige eines NATO-Staates haben in einem anderen NATO-Mitgliedsstaat Asyl beantragt. In diesem Kontext muss man sich zu Recht folgende Frage stellen: Was ist hier eigentlich los?
Profilbild von Emran Feroz
NATO-Drohne (Foto: PressTV)
 
 

Vor wenigen Wochen wurde bekannt, dass mehrere türkische Soldaten aus dem NATO-Quartier in Ramstein Asylanträge in Deutschland gestellt haben. Der Grund: Die Soldaten wollen nicht in die Türkei zurückverlegt werden. Um wie viele Angehörige des türkischen Militärs es sich genau handelt, ist unklar. Beobachter gehen allerdings davon aus, dass das Handeln der Soldaten mit dem Putschversuch im vergangenen Juli zu tun hat. 

Seit eben jenem Putschversuch gehört der repressive Umgang der türkischen Regierung zum Alltag in der Türkei. Im Laufe der letzten Monate kam es zu zahlreichen Verhaftungswellen. Tausende von Menschen kamen ins Gefängnis. Unter ihnen befinden sich nicht nur Soldaten, die mutmaßlich am Putschversuch beteiligt gewesen sind, sondern auch Politiker, Journalisten, Aktivisten und Angehörige der Zivilgesellschaft. 

Seitens der NATO, die sich immerhin unter anderem auch als „Wertegemeinschaft“ betrachtet, war die Reaktion auf die Vorgänge in der Türkei nur spärlich. Von Generalsekretär Jens Stoltenberg wurden die Verhaftungen in keiner Art und Weise kritisiert oder angeprangert. Stattdessen beharrte Stoltenberg darauf, dass er der Türkei in dieser Hinsicht vertrauen werde. Immerhin habe ihm die türkische Regierung versichert, dass jegliche Aktionen im Rahmen der Rechtsstaatlichkeit geschehen würden. Außerdem, so Stoltenberg, habe die Türkei das Recht, gegen die Verantwortlichen des Putschversuchs vorzugehen. 

Stoltenbergs Phrasen scheinen jene Soldaten, die nun Asyl beantragt haben, herzlich wenig zu interessieren. Berichten zufolge sehen die Soldaten sich und ihre Familien in Gefahr und wollen deshalb nicht in ihre Heimat zurückkehren. Völlig unabhängig von den Beweggründen der Soldaten muss man sich fragen, was das ganze Szenario eigentlich für die NATO bedeutet. Immerhin flüchten hier NATO-Soldaten von einem NATO-Staat in einen anderen. 

Ganz konkret bedeutet das vor allem, dass es der NATO keineswegs um „Demokratie und Rechtsstaatlichkeit“ geht, wie es Stoltenberg in diesem Kontext ein weiteres Mal betont hat. Stattdessen liegt der Fokus – wie sonst auch – auf geostrategischen Interessen. Diese sind mit der türkischen NATO-Mitgliedschaft eng verbunden. Wie lange dies noch der Fall sein wird, ist eine andere Frage. Im Schatten des Syrien-Krieges ist die Türkei immer enger mit Russland zusammengerückt. Auch das Attentat auf den russischen Botschafter wird keinen „dritten Weltkrieg“, wie ihn manche bereits kommen sahen, heraufbeschwören, sondern Ankara und Moskau wohl noch näher zusammenrücken lassen. 

Ob die NATO in Anbetracht dieser Tatsache nur ein wenig verzweifelt reagiert, um einen wichtigen Partner halten zu können, bleibt offen. In vielerlei Hinsicht macht die Türkei jedoch deutlich, dass man immer weniger auf westliche Partner zählen möchte. Dies betrifft unter anderem auch den Militärsektor. Völlig unbeachtet seitens der Weltöffentlichkeit benutzt die türkische Armee seit einigen Monaten zum ersten Mal bewaffnete Drohnen aus Eigenproduktion. Zuvor war das türkische Militär diesbezüglich noch von ausländischen Produzenten, allen voran israelischen, abhängig. 

Wie im vergangenen September bekannt wurde, ist die „Bayraktar TB2“ zu „einhundert Prozent original türkisch“. Selcuk Bayraktar, der führende Techniker des Waffenproduzenten Baykar Technologies, verbreitete die Aufnahmen der nach ihm benannten Drohne stolz via Twitter. 

Seit Ende Oktober sollen durch türkische Drohnen-Angriffe fast 100 Menschen getötet worden sein. Die Angriffe fanden nicht nur innerhalb der Türkei statt, sondern auch im Nordirak. Ziel waren laut der türkischen Regierung stets militante Kämpfer der PKK. Von staatsnahen Medien wie Anadolu Agency wurden alle Drohnen-Opfer stets als „Terroristen“ bezeichnet. 

Zumindest in dieser Vorgehensweise sowie der damit verbundenen Rhetorik unterscheidet sich die Türkei nicht von anderen NATO-Staaten. Immerhin sind es allen voran die Vereinigten Staaten, die den Drohnen-Krieg in erster Linie etabliert und seine dazugehörigen Narrative („Nur Terroristen werden getötet“) konstruiert haben. 

Für die Türkei kommt das gelegen. Seitdem der Krieg gegen die PKK im Südosten der Türkei wieder aufgeflammt ist, gehören Flächenbombardements des türkischen Militärs zum dortigen Alltag. Laut Ankara wurden in den letzten Monaten 10.000 „Terroristen“ getötet oder gefangen genommen. Währenddessen kritisieren Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International das Vorgehen des türkischen Militärs. Sie berichten von Massenvertreibungen sowie von einer „kollektiven Bestrafung“ der dortigen, hauptsächlich kurdischen Bevölkerung. 

Für die „Wertegemeinschaft“ NATO ist es mittlerweile allerdings Gang und Gäbe geworden, über derartige Dinge hinwegzusehen. 

Quellen:

Türkische Soldaten suchen Asyl in Deutschland <http://tinyurl.com/hk793zh>

Nato-Generalsekretär verweigert Erdogan-Kritik <http://tinyurl.com/zhuadr8>

Turkey‘s domestically-made armed drone starts patrolling the skies <http://tinyurl.com/zhlqbuc>

Her parti için bu tehdit vardır <http://tinyurl.com/j4ld95w>

Aerial drones kill 19 PKK terrorists in SE Turkey <http://tinyurl.com/zyd36uw>

Armed drones kill six PKK militants in northern Iraq  <http://tinyurl.com/ha87cju>

Three PKK terrorists killed in southeast Turkey <http://tinyurl.com/gw55kdc>

Turkey: Onslaught on Kurdish areas putting tens of thousands of lives at risk <http://tinyurl.com/hyyv8sh>

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Profilbild von Emran Feroz

Emran Feroz

Emran Feroz ist freier Journalist, Blogger und Aktivist. Er ist in Österreich von afganischen Eltern geboren, lebt in Deutschland und schreibt für verschiedene deutsche Medien. Er ist Gründer von “Drone Memorial,” ein virtueller Denkmal für Drohnen-Opfer.


Juristische und kritische Betrachtung des Drone-War On Terror der Terror erzeugt

 

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 Aus dieser Quelle zur weiteren Verbreitung entnommen: https://www.heise.de/tp/features/Tuerkei-setzt-bewaffnete-Drohnen-auch-im-Inland-ein-3465685.html

Türkei setzt bewaffnete Drohnen auch im Inland ein

Die türkische Kampfdrohne Bayraktar TB2. Bild: Bayhaluk/CC-BY-SA-4.0

Mit den im Land selbst entwickelten Drohnen wurden nicht nur erstmals PKK-Stellungen im Nordirak beschossen, sondern vor wenigen Tagen auch angebliche PKK-Kämpfer in der Provinz Sirnak getötet

Kaum beachtet wurde bislang, dass die Türkei Ende Oktober erstmals im Land selbst gebaute Kampfdrohnen eingesetzt hat. Damit wurden nicht nur Stellungen der PKK im Nordirak angegriffen, wo die Türkei seit Beginn der wieder aufgeflammten Kämpfe im Sommer 2015 diese mit Flugzeugen bombardiert, sondern auch erstmals im Inland. Das würde nach dem Standpunkt der Vereinten Nationen eine Verletzung der Menschenrechte und womöglich ein Kriegsverbrechen darstellen, sofern die türkische Regierung keinen Krieg gegen die PKK im Südosten des Landes führt

Das türkische Militär berichtete erstmals, dass am vergangenen Donnerstag, am 10. November, 19 „PKK-Terroristen“ durch einen Drohnenangriff in der Provinz Sirnak im Südosten des Landes getötet worden seien. Die Provinz mit der gleichnamigen Hauptstadt liegt im Grenzgebiet zu Syrien und zum Irak und wird mehrheitlich von Kurden bewohnt. Der Angriff sei erfolgt, um die PKK bei ihren Vorbereitungen für den Winter abzuschrecken.

Zudem sei in der Gegend, es ist nicht klar, ob mit dem Drohnenangriff verbunden, ein Terrorist gefangen genommen worden, sieben Leichen habe man identifiziert, zerstört worden seien in Höhlen gelagerte Vorräte von Munition, Sprengstoff, Gewehren, Artillerie und medizinischer Ausrüstung. Symptomatisch für den nicht erklärten Krieg ist die Darstellung in der staatlichen Nachrichtenagentur, dass die PKK 700 türkische Sicherheitskräfte und mehr als 310 Zivilisten getötet hätten, während die türkische nur mehr als 10.000 „Terroristen“ getötet oder gefangengenommen hätten, von zivilen Opfern, die der Türkei von Menschenrechtsorganisationen vorgeworfen werden, ist keine Rede.

Am Samstag wurden Kampfdrohnen nach einer weiteren Mitteilung des Militärs wieder eingesetzt. Dieses Mal im Nordirak, wo angeblich 6 PKK-Kämpfer auf den Bergen Nirva Seytu und Aşuş getötet wurden. Schon Ende Oktober waren nach Angaben des Militärs PKK-Stellungen im Nordirak angegriffen und Kämpfer getötet worden. Der erste Einsatz der Kampfdrohnen wurde wahrscheinlich im September geflogen, ebenfalls gegen die PKK. 5 „Terroristen“ seien getötet worden.

Die Aufnahme des Drohnenkriegs durch die Türkei, obzwar länger angekündigt, geschah offenbar zu günstiger Zeit. Die Kämpfe im Irak und in Syrien sowie der Präsidentschaftswahl in den USA ließen den Schritt in eine neue Kampfführung unbeachtet, bei der nun explizit Kampfdrohnen auch im Inland gegen Gegner eingesetzt werden, die in der Regel türkische Staatsbürger sein werden.

In Syrien und im Irak beteiligen sich nun mit der Türkei mindestens 6 Staaten mit Kampfdrohnen an der Bekämpfung des Islamischen Staats und anderer auserkorener Feinde. Neben den USA, Großbritannien und Russland sind auch der Iran, Israel und jetzt die Türkei im ferngesteuerten Krieg unterwegs. Die irakischen Streitkräfte haben die von China im letzten Jahr erworbenen CH-4 Caihong-Drohnen bereits <x>eingesetzt::https://www.youtube.com/watch?v=soSR7N65D0U<x> (Irakische Regierung führt erste chinesische Kampfdrohne vor). Saudi-Arabien könnte wohl auch bald im Jemen-Krieg Kampfdrohnen verwenden – nach Gerüchten wurden diese von Israel gekauft. Und Pakistan hat auch bereits selbst entwickelte Drohnen vorgeführt und Ende des letzten Jahres erstmals damit „Militante“ angegriffen und getötet (Pakistan beginnt Drohnenkrieg).

Die Türkei wollte ursprünglich Predator-Drohnen von den USA kaufen. Das wurde aber abgelehnt. Wegen des Konflikts mit Israel kam auch ein Kauf israelischer Drohnen nicht zustande. Daher trieb die Türkei die eigenständige Entwicklung von Kampfdrohnen voran. Eine dieser Bayraktar-Drohnen mit einer Flügelspannweite von 12 m, eine Länge von 6,5 m einem Startgewicht von 700 kg, inklusive 50 kg Last, und einer Reichweite von nur 150 km wurde im Dezember 2015 schließlich vorgeführt. Angekündigt wurde bereits, dass sie im Grenzgebiet zum Irak und zu Syrien eingesetzt werden soll, was bereits einschloss, dass sie gegen die PKK auch im Inland verwendet werden sollte.

Einsatz von Kampfdrohnen ist völkerrechtlich umstritten und geschieht in einer Grauzone

Der Einsatz von bewaffneten Drohnen ist weiterhin umstritten, obgleich sie als Waffenträger sich von vergleichbaren Waffensystemen wie Präzisionsraketen, die auch aus der Ferne von Schiffen, Flugzeugen oder Artilleriesystemen wie dem High Mobility Artillery Rocket System (HIMARS) abgeschossen werden, weil sie als Waffenträger ferngesteuert sind und ihre Waffen ebenfalls aus der Ferne abgefeuert werden. Drohnen, die vor Ort unterwegs sind, bieten vor allem eine Verkürzung bis hin zur Echtzeit zwischen Beobachten/Erkennen und Beschießen.

Von den Vereinten Nationen wird der Einsatz von bewaffneten Drohnen in bewaffneten Konflikten als legal erachtet, wenn sie gegen Kämpfer oder Zivilisten, die kampf-ähnliche Aktivitäten verfolgen, angewandt werden, um sie gezielt zu töten. Aber nach internationalem Recht müssten die Einsätze detailliert beschrieben werden, um nachzuweisen, dass sie kein Kriegsverbrechen darstellen. Philip Alston, der frühere UN-Sondergesandte für außergerichtliche Exekutionen, wies in einem 2010 veröffentlichten Bericht darauf hin, dass etwa das von der US-Regierung beanspruchte Recht auf Selbstverteidigung keineswegs ausreiche, um Menschen „überall und zu jeder Zeit“ zu töten (Gezielte Tötungen mit Kampfdrohnen verletzen zunehmend internationales Recht).

Er warnte davor, dass Chaos ausbrechen werde, wenn dies von anderen Staaten übernommen werde, was seitdem auch eingetreten ist: „Die ernsten Probleme, die durch den Terrorismus entstehen, sind nicht bezweifelbar, aber die Tatsache, dass die Feinde nicht nach den Regeln spielen, bedeutet nicht, dass die US-Regierung sie einseitig neu interpretieren oder beiseite stellen kann.“ Sein Nachfolger Christof Heyns schrieb in dem von ihm 2013 veröffentlichtenBericht, dass bewaffnete Drohnen in einem bewaffneten Konflikt helfen können, Opfer unter Zivilisten zu reduzieren. Sofern es einen Hinweis auf zivile Opfer gebe, seien die Staaten verpflichtet, dies sofort und unabhängig überprüfen zu lassen. Dringend notwendig sei eine internationale Einigung über den völkerrechtlich legalen Einsatz von Drohnen und hohe Transparenz.

Allerdings dienen Drohnen nicht nur dem Zweck, den Gegner zu überraschen und Verluste der eigenen Kräfte zu vermeiden, sondern wohl auch, den Einsatz und die Angriffe weitgehend im Dunkeln zu lassen. Wie man in den letzten Jahren beobachten konnte, scheint der Einsatz von Drohnen in den Ländern, von denen sie weit entfernt eingesetzt werden, kaum Kritik hervorzubringen. Drohnenkriege werden verborgen geführt, Angriffe kommen oft nur zufällig an die Öffentlichkeit, wenn Zivilisten getötet wurden.

Dass die Türkei offensiv die Drohnenangriffe im Inland und im Nordirak propagiert, dürfte vor allem damit zu tun haben, einen Abschreckungs- und Einschüchterungseffekt damit zu erzielen. Völlig unbekümmert scheint man in der Türkei über die rechtliche Lage zu sein, aber hier waren die USA in der Tat die Vorreiter. Die Türe dürfte sich kaum mehr schließen lassen. Zu erwarten ist, dass bewaffnete Drohnen von mehr Ländern auch zur Terror- und Verbrechensbekämpfung im Inland eingesetzt werden.

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 Aus dieser Quelle zur weiteren Verbreitung entnommen: https://www.heise.de/tp/features/Gezielte-Toetungen-mit-Kampfdrohnen-verletzen-zunehmend-internationales-Recht-3385835.html

Gezielte Tötungen mit Kampfdrohnen verletzen zunehmend internationales Recht

Der UN-Sonderbeauftragte für extralegale Exekutionen fordert rechtliche Regelungen, um den wild wuchernden weltweiten Einsatz von Kampfdrohnen einzudämmen

Unter der Bush-Regierung wurde im „Globalen Krieg gegen den Terrorismus“ mit dem Einsatz von Kampfdrohnen begonnen, um mutmaßliche Gegner zu überwachen, zu jagen und zu töten. Besonders beliebt wurde der Einsatz der Kampfdrohnen, um gegen Taliban- und al-Qaida-Kämpfer im pakistanischen Grenzegebiet zu Afghanistan vorzugehen, ohne sich offiziell zu Krieghandlungen in Pakistan erklären zu müssen. Die pakistanische Regierung hat diesen unerklärten Drohnenkrieg bislang geduldet, während sie den grenzüberschreitenden Einsatz von US-Soldaten und bemannten Flugzeugen als Verletzung der Souveränität begreift.

Drohnen wurden für das US-Militär so zu den ersten erfolgreichen ferngesteuerten Robotsystemen, während man die vorhandenen Kampfroboter auf dem Boden noch nicht eingesetzt hat. Jahr für Jahr wurden mehr unbewaffnete und bewaffnete Drohnen in den Konfliktgebieten eingesetzt. Unter US-Präsident Obama wurde die Kriegsführung mit den Drohnen zur Tötung von möglichen Gegnern noch weiter ausgebaut, während man bei der Jagd auf diese der Maxime gehorcht, sie besser zu töten, als gefangen zu nehmen, um damit nicht in neue Probleme im Umgang mit inhaftierten „feindlichen Kämpfern“ zu geraten. Politisch scheint so zynischerweise die gezielte Tötung praktischer und harmloser zu sein als die Gefangennahme.

Erst allmählich beginnt eine Diskussion in den USA – aber fast ausschließlich dort – darüber, ob die mit den ferngesteuerten Kampfdrohnen ausgeführten „gezielten Tötungen“ nach dem Kriegsrecht und den Menschenrechten legitim sind (Verstößt der US-Drohnenkrieg gegen internationales Recht?, Sind gezielte Tötungen mit Drohnen Selbstverteidigung oder Mord?). Jetzt hat Philip Alston, der UN-Sonderbeauftragte für extralegale Exekutionen, einen Bericht für den UN-Menschenrechtsrat über den Einsatz der Kampfdrohnen veröffentlicht, in dem er sagt, sie würden zunehmend in Situationen verwendet, die internationales Recht verletzen. Vor allem die USA würden mehr und mehr dazu neigen, sie weltweit zur Tötung von Menschen zu benutzen. Die Staaten hätten bislang versäumt, dafür eine rechtliche Grundlage zu schaffen. Alston ist Juraprofessor und Direktor des Center for Human Rights and Global Justice an der New York University School of Law.

Besorgnis erregend sei auch, dass es keine Regeln dafür gibt, wer überhaupt zum Angriffsziel werden darf: „Die internationale Gemeinschaft muss stärker darauf drängen, Rechenschaft zu verlangen.“ Das ist natürlich schön formuliert, denn bislang kümmert sich die internationale Gemeinschaft darum nicht, was aber dazu führt, wie Alston zu Recht moniert, dass vor allem die USA jetzt die Regeln für den Einsatz von Kampfdrohnen setzen, die für andere Staaten dann vorbildlich werden. Es gebe nur eine sehr vage definierte „Lizenz zum Töten“, vor allem aber ein Verantwortlichkeitsvakuum.

Alston verurteilt gezielte Tötungen, also die beabsichtigte Tötung einer bestimmten Person, nicht völlig. Es könne Umstände geben, in denen sie legal sind. So seien sie in bewaffneten Konflikten zugelassen, „wenn sie sich gegen Kämpfer oder Zivilisten richten, die direkt Kampf ähnliche Handlungen begehen.“ Aber sie würden eben zunehmend weit entfernt der Kampfzonen eingesetzt. Hier kritisiert er das „9/11-Recht“, das sich die US-Regierung gegeben hat, um auch in anderen Ländern auf der Grundlage der Selbstverteidigung Gewalt anzuwenden, weil man sich praktisch weltweit in einem bewaffneten Konflikt mit den Taliban, al-Qaida und anderen, mit diesen verbundenen Gruppen befinde. Auch wenn al-Qaida und andere sich an keine Regeln halten, dürfen Regierungen diese nicht auch einfach über Bord schmeißen:

Diese expansive und offene Interpretation des Rechts auf Selbstverteidigung geht einen großen Schritt in die Richtung, das Verbot des Einsatzes von bewaffneter Gewalt zu zerstören. Wenn dies auch von anderen Staaten gegenüber denen geltend gemacht würde, von denen sie vermuten, dass sie Terroristen sind und sie angegriffen haben, dann würde Chaos ausbrechen.

Phili Alston

Was das Problem der Rechenschaft betrifft, verweist Alston vor allem auf den US-Drohnenkrieg im pakistanischen Grenzgebiet, in dem die CIA bereits Hunderte von Menschen, darunter auch Zivilisten, getötet hat. Die Regeln würden der internationalen Gemeinschaften aber nicht mitgeteilt, so sind die Kriterien für die Auswahl der Menschen, die getötet werden sollen, ebenso unklar wie Vorgaben, die die Legalität sicher stellen sollen, und Folgen, wenn Unschuldige getötet werden:

In einer Situation, in der nicht mitgeteilt wird, wer aus welchem Grund getötet wurde und ob Zivilisten ums Leben kamen, ist das Rechtsprinzip der internationalen Rechenschaft definitionsgemäß umfassend verletzt.

Philip Alston

Alston fordert in erster Linie, dass die Staaten, die gezielte Tötungen vornehmen oder durchführen wollen, die von ihnen in Anspruch genommen rechtlichen Grundlagen öffentlich machen und begründen, warum dies in Übereinstimmung mit internationalem Recht sein soll. Wenn diese in einem anderen Land stattfindet, müsse dieser Staat öffentlich seine Zustimmung mitsamt Begründung geben. Die Staaten müssten verpflichtet werden, die Zahl der getöteten Unschuldigen zu melden und die Maßnahmen darzulegen, wie dies verhindert werden soll. Zudem müsste sicher gestellt werden, dass die Vorfälle öffentlich und unabhängig überprüft werden können. Zudem müsse sichergestellt werden, dass Täter verfolgt und bestraft werden, die gegen die Regeln verstoßen haben (wobei all dies auch darauf hinausliefe, „extralegale Exekutionen“ zu legalisieren).

So lange allerdings die mit den USA befreundeten Staaten sich nicht dazu äußern, sie vermutlich sich selbst die Möglichkeit offen lassen wollen, ähnlich zu handeln, um mit gezielten Tötungen Gegner zu eliminieren, wo sie auch immer sein mögen, wird nichts geschehen und sich die Praxis weiter ausbreiten. Wenn dies in Pakistan, Somalia oder im Jemen, also weit entfernt, stattfindet, mag man das verdrängen. Man muss aber nur darauf warten, dass Drohnenangriffe – ähnlich wie die von den USA praktizierten Verschleppungen – auch im eigenen Land stattfinden, damit das Risiko dieser Praxis endlich deutlich wird.

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Aus dieser Quelle zur weiteren Verbreitung entnommen:

http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+MOTION+P7-RC-2014-0201+0+DOC+XML+V0//DE

Zur Erinnerung:

Entschließung des Europäischen Parlaments zum Einsatz von bewaffneten Drohnen ((2014/2567(RSP)    
Das Europäische Parlament,–   unter Hinweis auf die Berichte über den Einsatz bewaffneter Drohnen, die vom UN-Sonderberichterstatter über außergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen am 28. Mai 2010 und am 13. September 2013 sowie vom UN-Sonderberichterstatter über die Förderung und den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten bei der Bekämpfung des Terrorismus am 18. September 2013 vorgelegt wurden,

–   unter Hinweis auf die Erklärung des UN-Generalsekretärs Ban Ki-moon vom 13. August 2013 über den Einsatz bewaffneter Drohnen,

–   unter Hinweis auf die Anhörung vom 25. April 2013 zu den Folgen des Einsatzes von Drohnen für die Menschenrechte, die vom Unterausschuss Menschenrechte des Europäischen Parlaments gemeinsam mit dem Unterausschuss für Sicherheit und Verteidigung organisiert wurde,

–   unter Hinweis auf seine Studie mit dem Titel „Folgen des Einsatzes von Drohnen und unbemannten Robotern in der Kriegsführung für die Menschenrechte“ vom 3. Mai 2013,

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 19. und 20. Dezember 2013 über die Vorarbeiten zu einem Programm für die nächste Generation von europäischen ferngesteuerten Flugsystemen (RPAS) für mittlere Flughöhen mit großer Reichweite,

–   gestützt auf Artikel 110 Absätze 2 und 4 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass der Einsatz ferngesteuerter Flugsysteme (RPAS, nachfolgend „Drohnen“) im Rahmen tödlicher extraterritorialer Militäroperationen in den letzten 10 Jahren stark angestiegen ist;

B.  in der Erwägung, dass die Zahl der Zivilisten, die bisher bei Drohnenangriffen außerhalb der als Konfliktgebiete deklarierten Gebiete getötet, schwer verletzt oder traumatisiert und aus ihrem Lebensalltag gerissen wurden, nicht bekannt ist;

C. in der Erwägung, dass Staaten verpflichtet sind, umgehend unabhängige Untersuchungen einzuleiten, wenn der Verdacht besteht, dass bei Drohnenangriffen Zivilisten getötet wurden, und dass sie, wenn dieser Verdacht sich bestätigt, dazu verpflichtet sind, die Verantwortlichen öffentlich zur Rechenschaft zu ziehen und zu bestrafen und den Familien der Opfer Zugang zu Rechtsmitteln zu gewähren sowie Schadensersatz zu leisten;

D. in der Erwägung, dass nach Artikel 51 Absatz 2 des I. Zusatzprotokolls zu den Genfer Konventionen gilt, dass „[d]ie Anwendung oder Androhung von Gewalt mit dem hauptsächlichen Ziel, Schrecken unter der Zivilbevölkerung zu verbreiten, […] verboten [ist]“;

E.  in der Erwägung, dass Drohnenangriffe eines Staates auf außerhalb des erklärten Kriegsgebiets liegende Gebiete eines anderen Staates ohne dessen Zustimmung oder die Zustimmung des UN-Sicherheitsrats einen Verstoß gegen das Völkerrecht und eine Verletzung der territorialen Integrität und der Souveränität des betroffenen Landes darstellen;

F.  in der Erwägung, dass nach den internationalen Menschenrechtsvorschriften willkürliche Tötungen grundsätzlich verboten sind; in der Erwägung, dass die gezielte Tötung von Menschen in nicht kriegsführenden Staaten nach dem humanitären Völkerrecht nicht zulässig ist;

G. in der Erwägung, dass sieben Mitgliedstaaten (Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, die Niederlande, Polen und Spanien) mit der Europäischen Verteidigungsagentur (EDA) eine Absichtserklärung unterzeichnet haben, in der sie die Agentur mit einer Studie über die gemeinsame Produktion von MALE-Drohnen (Drohnen für mittlere Flughöhen mit großer Reichweite) beauftragen, die für Angriffe auf militärische Ziele oder zur Überwachung von Flüchtlingsbooten im Mittelmeer eingesetzt werden können; in der Erwägung, dass damit die Arbeit an einem europäischen ferngesteuerten Flugsystem (RPAS) beginnt;

H. in der Erwägung, dass Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die der Konstruktion von Drohnen – sowohl für militärische als auch für zivile Zwecke – gewidmet sind, mit EU-Mitteln gefördert wurden und dass diese Förderung in Zukunft fortgesetzt werden soll;

1.  ist über den Einsatz bewaffneter Drohnen außerhalb des internationalen Rechtsrahmens zutiefst besorgt; fordert die EU nachdrücklich auf, sowohl auf der europäischen als auch auf der internationalen Ebene eine politische Lösung zu erarbeiten, um angemessen darauf zu reagieren und für die Achtung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts einzutreten;

2.      fordert die Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik, die Mitgliedstaaten und den Rat auf,

a)      sich gegen die Praxis gezielter außergerichtlicher Tötungen auszusprechen und diese Praxis zu verbieten,

b)     dafür zu sorgen, dass die Mitgliedstaaten im Einklang mit ihren rechtlichen Verpflichtungen keine rechtswidrigen gezielten Tötungen verüben oder solche Tötungen durch andere Staaten begünstigen,

c)      bewaffnete Drohnen in die einschlägigen europäischen und internationalen Abrüstungs- und Rüstungskontrollregelungen aufzunehmen,

d)     die Entwicklung, Produktion und Verwendung von vollkommen autonom funktionierenden Waffen, mit denen Militärangriffe ohne Mitwirkung des Menschen möglich sind, zu verbieten,

e)      dafür zu sorgen, dass Maßnahmen im Einklang mit den Verpflichtungen im Rahmen des innerstaatlichen Rechts und des Völkerrechts getroffen werden, sobald Grund zu der Annahme besteht, dass eine Person oder eine Organisation in ihrem Rechtsgebiet mit im Ausland verübten rechtswidrigen gezielten Tötungen in Verbindung gebracht werden kann,

f)      die Arbeit und die Umsetzung der Empfehlungen des UN-Sonderberichterstatters über außergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen und des UN-Sonderberichterstatters über die Förderung und den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten bei der Bekämpfung des Terrorismus zu unterstützen;

3.      fordert den Rat auf, einen gemeinsamen Standpunkt der EU zum Einsatz bewaffneter Drohnen anzunehmen;

4.      fordert die EU auf, darauf hinzuwirken, dass Drittländer in Bezug auf die Rechtsgrundlage für den Einsatz bewaffneter Drohnen und den verantwortungsvollen Umgang mit dieser Technologie mehr Transparenz und Rechenschaftspflicht walten lassen, damit Drohnenangriffe gerichtlich überprüfbar sind und sichergestellt werden kann, dass die Opfer rechtswidriger Drohnenangriffe effektiv Zugang zu Rechtsbehelfen erhalten;

5.      fordert die Kommission darüber hinaus auf, es über die Verwendung von EU-Mitteln für Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die der Konstruktion von Drohnen gewidmet sind, jederzeit ordnungsgemäß zu unterrichten; fordert, dass bei künftigen Projekten zur Entwicklung von Drohnen Folgenabschätzungen in Bezug auf die Menschenrechte durchgeführt werden;

6.      beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission / Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Europäischen Auswärtigen Dienst, den Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem UN-Sonderberichterstatter über außergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen, dem UN-Sonderberichterstatter über die Förderung und den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten bei der Bekämpfung des Terrorismus und dem UN-Generalsekretär zu übermitteln.

 http://www.aktivist4you.at/2016/04/12/us-drohnenmorde-quo-vadis-nato-herausforderungen-fuer-demokratie-und-recht-vortrag-des-ehem-bundesrichters-wolfgang-neskovic/

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Aus dieser Quelle zur weiteren Verbreitung entnommen: http://www.nachdenkseiten.de/?p=17283

„Quo vadis NATO? – Herausforderungen für Demokratie und Recht“

Veröffentlicht in: Militäreinsätze/Kriege, Strategien der Meinungsmache, Wertedebatte

Eingangsstatement Forum II –

Targeted Killing durch NATO-Bündnispartner und das Recht.

Von Wolfgang Neskovic, MdB

Philosophen der Frankfurter Schule glauben, dass die Sprache, die wir wählen, das Bewusstsein prägt, das wir haben.

Dieses Bewusstsein ist alles was wir haben – wenn wir unterscheiden wollen zwischen richtig und falsch, zwischen ehrlich und verlogen und zwischen gerecht und ungerecht.

Sie werden vermutlich alle sagen, dass Sie sich genau darum auch redlich bemühen.

Ich sage Ihnen, dass uns genau das schwer fällt, wenn wir uns eine innere Haltung zu militärischen Fragen bilden wollen.

Denn in diesem Bereich hat sich eine Sprache gebildet, die alles unternimmt, unser Bewusstsein zu vernebeln.

Wenn ein junger Mensch im Krieg stirbt, dann heißt es, er oder sie sei „im Felde gefallen“.

Das klingt nach Sommerheu und einem folgenlosen Straucheln. Ein Mensch fällt und steht dann wieder auf.

Doch der Gefallene wurde in Wahrheit von Granaten zerfetzt oder von Kugeln durchsiebt und dies oft bis zur Unkenntlichkeit.

Vielleicht hat diesen Menschen im Felde auch „freundliches Feuer“ getötet.

Der Begriff suggeriert, dass sich der Kugelhagel in gute und schlechte Geschosse teilen ließe.

Der Begriff reduziert die Tragik eines menschlichen Todes auf die Dimension eines unglücklichen Eigentors beim Fußball.

Und auch der Begriff, den wir hier heute vor uns haben, ist ein vernebelnder Begriff.

„Gezielte Tötung“

Er besteht aus zwei verschiedenen sprachlichen Verblendungen, die kombiniert worden sind, um unser ethisches und juristisches Urteilsvermögen zu trüben.

Die „Gezieltheit“ soll Präzision und Verlässlichkeit suggerieren. Ein einziger Feind wird zur Tötung unter allen anderen ausgewählt, die unbeteiligt bleiben.

Die Wahrheit ist, dass gezielte Tötungen ganz regelmäßig auch unbeteiligte Zivilisten treffen.

Die militärische Sprache nennt das dann einen „Kollateralschaden“.

Der zweite Teil des Begriffes lautet „Tötung“.

Er hat die Funktion, dem juristisch wertenden Verstand eine falsche juristische Qualifikation unterzuschieben.

Im deutschsprachigen Raum ist die vorsätzliche Tötung eines Menschen ein Totschlag und keine „Tötung“.

Die Tötung ist für sich genommen reine Tathandlung, die noch nichts über die Strafwürdigkeit der Vorgänge aussagt.

Im angelsächsischen Raum ist die vorsätzliche Tötung eines Menschen in der Regel „Murder“ nicht „Killing“.

Auch hier haben wir eine Art extra-juristische Klangfarbe.

„Töten, also „kill“ – das tut ein Staat, der die Todesstrafe vollstreckt. Das tut ganz regelmäßig der Soldat. Das trifft auch auf den Polizisten zu, der Leben schützen muss.

Nur der Verbrecher ist ein „murderer“.

Der Begriff der gezielten Tötung setzt sich mithin aus zwei Verschleierungen zusammen.

Fügt man sie wieder zusammen, kann man diesen Begriff übersetzen.

Gezielte Tötung sei danach, die legale Tötung eines Menschen, von der andere Menschen unbetroffen bleiben würden.

Die Wahrheit ist: Gezielte Tötungen sind meist gewöhnlicher strafbarer Totschlag und die von Drohnen eingesetzten Raketen verbrennen unbeteiligte Zivilisten und unter ihnen auch immer wieder Kinder.

In der Regel dürften damit – wegen der Merkmale der besonderen Grausamkeit, der Heimtücke und der Verwendung gemeingefährlicher Mittel– auch Mordmerkmale erfüllt sein, mithin die Straftat des Mordes vorliegen.

Doch auch im Krieg gilt das Recht.

Doch auch im Krieg gibt es immer den Versuch, das Recht in sein Gegenteil verkehren.

Ich möchte deswegen den Begriff der „gezielten Tötungen“ nun juristisch vom Kopf auf die Füße stellen.

Das wichtigste Regelwerk des Krieges sind die Genfer Konventionen und ihre Zusatzprotokolle.

Sie haben sich in einem steten Lernprozess der sich stets veränderten Kriegsführung angepasst.

Es waren stets die Erfahrungen aus Kriegen, die zur Aufstellung von Regeln für die Begrenzung ihrer Greuel führten.

Bei asymmetrischen militärischen Konflikten entbehrt das humanitäre Völkerrecht auf den ersten Blick jedoch eindeutiger Aussagen.

Den scheinbaren Mangel an Regeln deuteten nordamerikanische Juristen, aber auch deutsche Rechtswissenschaftler und Politiker in einen Freibrief für die Kriegsführung Amerikas um.

Ausgangspunkt der „gezielten Tötung“ ist der Begriff des „ungesetzlichen“ oder rechtswidrigen“ Kombattanten.

Doch auch dieser Begriff ist ein juristisches Kunstprodukt.

Das humanitäre Völkerrecht unterscheidet vielmehr abschließend zwischen „Kombattanten“ und „Zivilisten“.

Als Kombattanten werden die Angehörigen der Streitkräfte einer am Konflikt beteiligten Partei angesehen.

Für die Rechtfertigung einer (gezielten) Tötung von Zivilisten oder Kombattanten ist zu unterscheiden.

Es kommt darauf an, ob die Zielperson zuverlässig als Feind erkennbar ist.

Bei Zivilisten ist für diese Erkennbarkeit eine unmittelbare Teilnahme an feindlichen (Kampf-)Handlungen erforderlich.

Ein Zivilist darf daher nur in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Gefechtssituation getötet werden.

Für die Tötung von Kombattanten hingegen genügt allein dessen organisatorische Zugehörigkeit zu den Streitkräften.

Die Amerikaner akzeptieren diese Logik des Völkerrechts nicht.

Sie verzichten deswegen bei der Bekämpfung von vermeintlichen und echten Terroristen auf die Erkennbarkeit im Gefecht.

Andere Staaten der ISAF, wie Deutschland, widersprechen nicht.

Sie argumentieren, dass es sie militärisch benachteilige, wenn sie Personen, die sie für Terroristen halten, nicht wie Kombattanten bei jeder Gelegenheit töten könnten.

Folgerichtig müssten die Amerikaner und ihre Verbündeten jedoch den schlafenden Terroristen insgesamt den Status eines Kombattanten zubilligen.

Doch diese Beurteilung versagen die USA bewusst den Kämpfern der Al Kaida und der Taliban.

Denn Kombattanten genießen auch den Schutz der Genfer Kriegsregeln.

Sie dürfen strafrechtlich nicht verfolgt werden. Sie sind als Kriegsgefangene zu behandeln.

Das lässt insbesondere Folter oder entwürdigende Behandlung ausscheiden.

Nach dem elften September suchten sich die U.S.A. einem völkerrechtlichen Dilemma zu entziehen.

Wenn die Terroristen wie Kombattanten zu behandeln wären, dann ließe sich zwar ein Krieg mit regulären Streitkräften gegen sie führen, der gezielte Tötung einschließen würde.

Eine strafrechtliche Behandlung schiede aber aus.

Falls es sich dagegen um Zivilisten handelte, wäre man auch gezwungen, sie wie solche als Terroristen anzuklagen und zu verurteilen.

Gezielte Tötungen mit Drohnen abseits der Kampfhandlungen wären dann illegal.

So ersannen amerikanische Völkerrechtler der Bush-Regierung jenseits der Genfer Konventionen die Figur des kriminellen bzw. rechtswidrigen Kämpfers, der weder den Schutz der zivilen, noch der militärischen Einstufung genießt.

Die Obama Administration hat diese Rechtsaufassung übernommen.

Bundesrepublikanische Juristen und Politiker pflichteten ihr bei.

Man benötige die dritte Kategorie des Feindes.

Gegenüber einem rücksichtslosen Angreifer sei Rücksichtnahme hinderlich.

Doch diese Argumentation ist juristisch haltlos. Denn die Genfer Regeln sind nicht von ihrer gegenseitigen Einhaltung abhängig.

Sie verpflichten jede Konfliktpartei unabhängig von der anderen.

Nur so lässt sich der in Kriegen üblichen gegenseitigen Verrohung wirkungsvoll entgegenwirken – ein Hauptziel der Konventionen.

Es ist eine Umgehung der Genfer Konventionen, wenn zwei typisch unterschiedliche Schutzgruppen, Zivilisten und Kombattanten, in untypischer Weise verschmolzen werden, so dass in der Synthese weniger Schutz als für die getrennten Gruppen verbleibt.

Diese Art der „Rechtsfortbildung“ bedeutete eine Erleichterung des Kriegshandwerkes zum Schaden der Humanität.

Das ist das ganze Gegenteil der Idee der Genfer Abkommen.

Tatsächlich ist der Katalog der Genfer Gewaltbegrenzungen sehr viel aktueller, als behauptet wird. Unklarheiten bei der Unterscheidung von Kombattanten und Zivilisten werden von Artikel 50 Absatz 1 des ersten Zusatzprotokoll behandelt:

Im Zweifel ist der Mensch ein Zivilist.

Wer Zivilisten, die nicht unmittelbar an Kampfhandlungen beteiligt sind, gezielt tötet, ist nach deutschen Recht ein gewöhnlicher Totschläger oder Mörder.

Wer anderen dabei Hilfe leistet, der macht sich der Beihilfe zum Totschlag oder zum Mord schuldig.

Dass diese Tötungen in staatlichem Auftrag erfolgen ist gänzlich irrelevant.

Dass Tötungen oder Beihilfehandlungen im staatlichen Auftrag geschehen, ist dabei gänzlich unerheblich.

Denn es ist eine zentrale Idee des Rechtsstaates, das das Recht eben auch und gerade den Staat selbst bindet.

Bei Organisationen wie Al Qaida handelt es sich um ein Netzwerk krimineller Zivilisten.

Außerhalb einer Gefechtssituation sind die Taliban wie Verbrecher zu behandeln. Sie sind festzunehmen, anzuklagen und im Falle nachgewiesener Schuld zu bestrafen.

Solche Vorgehensweise würde nicht nur die Rechte der Terroristen achten.

Sie schützte vor allem auch die Rechte der Nicht-Terroristen.

Denn erst in einem Gerichtsprozess erweist sich, ob ein Mensch tatsächlich Terrorist ist oder nur dafür gehalten wurde.

Eine Leistung, die von militärischen oder geheimdienstlichen Beurteilungen nie zu vollbringen wäre.

Nach ihrer Logik ist ein Mensch im Zweifel ein Terrorist.

Ihre Drohnen töten jeden, der sich im Wirkungskreis ihrer Waffen befindet.

Das führt zum wichtigsten Unterschied zwischen dem Abschussbefehl einer Rakete und der Verkündung eines Strafurteils.

Im Gerichtssaal gibt es keinen tödlichen Kollateralschaden.

Nun können Sie es sich leicht oder schwer machen.

Sie machen es sich selbstverständlich schwer, wenn sie die sprachliche und juristische Verschleierung der „gezielten Tötung“ durchdringen und sie als das benennen, was sie ist: Totschlag oder Mord im staatlichen Auftrag.

Ich möchte Ihnen daher eine Ermutigung an die Hand geben.

Es ist – in unserem Zeitalter – nicht die Aufgabe der Rechtswissenschaft und der politischen Wissenschaft den Mächtigen nach dem Munde zu reden und ihre Handlungen zu rechtfertigen.

Ganz im Gegenteil.

Die Macht hat ohnehin die Macht zu tun, was sie wünscht.

Die schwierige Aufgabe liegt vielmehr darin, die Macht zu begrenzen und an die Grundsätze des Rechts und der Humanität zu binden.

Das Recht ist eine zivilisatorische Errungenschaft, die verteidigt werden muss. Gerade im Umfeld bewaffneter Auseinandersetzungen, in denen die Regeln der Kriegführung den Krieg erschweren.

Denn wenn alle Staaten, die sich vom Terror bedroht sehen, sich herausnehmen, weltweit auf Verdächtige zu schießen, lösen sich nicht nur die Grenzen des Rechts, sondern auch die Grenzen der Staaten auf.

Kein Gericht kann mehr überprüfen, was über Tod und Leben der Bürger entscheidet. Darüber befindet hinter verschlossenen Türen allein die „Internationale der Geheimdienste“.

Ihre Willkür ersetzt dann die Regeln der Kriegführung. Ohne Achtung vor rechtlichen Normen wird der Globus zur Kampfzone.

Wenn man das zu Ende denkt, kommt man zu aberwitzigen Szenarien: Amerikanische Drohnen über dem Brandenburger Tor, nordkoreanische Drohnen über Washington.

Ich danke Ihnen

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Aus dieser Quelle zur weiteren Verbreitung entnommen: https://www.facebook.com/AJUpFront

https://www.facebook.com/AJUpFront/?fref=nf

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Aus dieser Quelle zur weiteren Verbreitung entnommen: https://www.facebook.com/AJUpFront

Obamas Terroristenausrüstungsprogramm:

http://www.zerohedge.com/news/2015-11-29/obama-signs-defense-bill-authorizing-500-million-more-aid-moderate-syrian-rebels

 http://www.nytimes.com/2015/10/10/world/middleeast/pentagon-program-islamic-state-syria.html?_r=0

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Aus dieser Quelle zur weiteren Verbreitung entnommen: https://deutsch.rt.com/nordamerika/39909-us-regierung-veroffentlichte-obamas-president/

US-Regierung veröffentlichte Obamas „President Policy Guidance“ – Ein Leitfaden zum Drohnenkrieg

U.S. Präsident Barack Obama hält eine Konferenz im Pentagon

U.S. Präsident Barack Obama hält eine Konferenz im Pentagon
Die Amerikanische Bürgerrechtsvereinigung (ACLU) hat die Veröffentlichung des „President Policy Guidance“ (PPG) erwirkt. Es handelt sich hierbei um einen Leitfaden für die Vorbereitung, Genehmigung und Durchführung von Drohnenmorden. Menschenrechtsorganisationen kritisieren diese als „Todesurteil ohne Prozess“.

Nach langjähriger juristischer Auseinandersetzung musste die Regierung unter Obama ein Grundsatzpapier veröffentlichen, dass die Drohnenpolitik der letzten Jahre offen legt. Die sogenannte „President Policy Guidance“ (PPG) wurde auf Anweisung des Bundesrichters Colleen McMahon am 5. August veröffentlicht. Am nächsten Morgen stellte die Amerikanische Bürgerrechtsvereinigung das PPG auf ihre Website.

Aus dem PPG geht hervor, wie Morde mit Drohnen bürokratisiert und Verantwortungen wegdelegiert werden. 

Der Einsatz einer Drohne gegen US-Bürger benötigt die Genehmigung des Präsidenten. Bei allen anderen Bürgern dieses Planeten reicht eine einfache Mitteilung an den Präsidenten:

„Nichts in diesem PPG soll eine Auslegung rechtfertigen, welche den Präsidenten an der Ausübung seiner verfassungsmäßigen Macht als Oberbefehlshaber und oberster Dienstherr hindern würde. Er hat die Autorität, einen rechtmäßigen Vorschlag der Behörden in Erwägung zu ziehen und direkte Maßnahmen anzuordnen, auch wenn sie außerhalb der vorliegenden Richtlinien liegen. Dazu gehört der Antrag zur Genehmigung von tödlicher Gewalt gegen eine einzelne Person, wenn sie eine fortgesetzte, unmittelbar bevorstehende Bedrohung für Personen eines anderen Landes darstellt.“

Mögliche zivile Opfer müssen laut der Richtlinie nicht zwingend vermieden werden. Es reicht die Bestätigung einer unteren Ebene, dass es „fast mit Sicherheit“ keine zivilen Opfer geben wird. Unabhängig davon macht das PPG klar, dass „Kollateralschäden“ nicht Bestandteil der Richtlinie darstellen:

„Dieses PPG befasst sich nicht damit, dass gesetzmäßige und ordnungsgemäß autorisierte Tätigkeiten auch tödliche Auswirkungen haben können, die aber nicht Hauptzweck der Operation sind.“ 

Im Juli veröffentlichte die USA zum ersten Mal offizielle Zahlen der zivilen Opfer ihrer Drohnen- und Luftangriffe in Pakistan, Jemen, Somalia, Libyen und anderen Ländern. In der Amtszeit Obamas sind demnach insgesamt 64 und 116 Zivilisten bei Drohnenangriffen ums Leben gekommen. Menschenrechtsgruppen hingegen, gehen von zwischen 200 und 900 getöteten Zivilisten aus.

Der frühere Vizeverteidigungsminister Derek Chollet sagte in der Washington Post:

„Einer der Dinge mit denen Obama zu kämpfen hatte und der nächste Präsident ebenfalls, ist, dass der Einsatz militärischer Gewalt – die Ermordung von Menschen im Ausland durch die Vereinigten Staaten – mittlerweile so oft praktiziert wird, dass es in der Diskussion praktisch untergeht. Es ist fast zu einfach geworden. Niemand achtet mehr darauf. Es gehört einfach dazu.“

Um einen Drohneneinsatz zu genehmigen, benötigt man laut dem PPG zuerst einen Antrag. Dieser muss vom CIA-Direktor oder dem Verteidigungsminister gebilligt werden. Der Nationale Sicherheitsrat (NSC) prüft es, der parlamentarische Ausschuss und der Direktorenausschuss bestätigen es. 

Die entscheidende Behörde ist die NSC – die wiederum keiner Überprüfung durch den Kongress unterliegt.  

Das PPG ist vor der Veröffentlichung massiv geschwärzt und überarbeitet worden.

 

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VIELEN DANK hier an WAMP, Tilo Vieser and Band,  für die Verwendung ihrer deutschen und englischen Songfassung samt Video: Aufruf zur Untersützung von unterstützungswerten Künstlern:

Die Single „Stop Ramstein“ ist auf INICAT verfügbar:https://inicat.com/music/564 verfügbar
Der Verkaufserlös geht vollständig als Spende an die Kampagne STOPP Ramstein: Kein Drohnenkrieg.

Dieses Lied wurde für die STOPP RAMSTEIN KAMPAGNE geschrieben:www.ramstein-kampagne.eu

WAMP auf Facebook:https://www.facebook.com/wellascopmusicproject/

WAMP auf Soundcloud:
https://soundcloud.com/well-ascop

Paula auf Facebook:
https://www.facebook.com/paula.pcay.3

Paula auf Soundcloud:
https://soundcloud.com/paulapcay2004

Credits eintragen:
 
Stop Ramstein – TechDrone-Remix by Felix FX
 
Credits: Music written by Well AsCop and Paula P’Cay Words written by Paula P’Cay Remixed by Felix FX Vocals by Paula P’Cay Backing Vocals by DJ Kaito Electric Guitars by Well AsCop Mastered by Well AsCop © by WAMP 2016
 
Sorry – im letzten Block war ein Fehler – noch mal korrigiert:
 
Credits: Music written by Well AsCop and Paula P’Cay Words written by Paula P’Cay Remixed by Felix FX Vocals by Paula P’Cay Electric Guitars by Well AsCop Mastered by Well AsCop © by WAMP 2016

 

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Aus dem per ÖVP-Amtsmissbräuche offenkundig verfassungswidrig agrar-ausgeraubten Tirol, vom friedlichen Widerstand, Klaus Schreiner

Don´t be part of the problem! Be part of the solution. Sei dabei! Gemeinsam sind wir stark und verändern unsere Welt! Wir sind die 99 %! 

“Wer behauptet, man braucht keine Privatsphäre, weil man nichts zu verbergen hat, kann gleich sagen man braucht keine Redefreiheit weil man nichts zu sagen hat.“ Edward Snowden

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PDF-Downloadmöglichkeit eines wichtigen sehr informativen Artikels über den amerikanischen Militärisch-industriellen-parlamentarischen-Medien Komplex – ein Handout für Interessierte Menschen, die um die wirtschaftlichen, militärischen, geopolitischen, geheimdienstlichen, politischen Zusammenhänge der US-Kriegsführungen samt US-Kriegspropaganda mehr Bescheid wissen wollen :

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VIDEO: Der militärisch-industrielle Komplex, das kriegsdürstende Hydra Ungeheuer! Die Hauptursache der imperialen US-Kriege und der failed states made by US und der Kriegsflüchtlingsströme.

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Frauen des Schreckens

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Hier noch eine kurzes Video zur Erklärung der Grafik Gewaltspirale der US-Kriege

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