Ende der NEUTRALITÄT in Österreich? EU-Pakt mit Nato beendet Neutralität von Österreich und Schweden! Sowie Informationen über die immerwährende Neutralität

Finanzmarkt- und Konzernmacht-Zeitalter der Plutokratie unterstützt von der Mediakratie in den Lobbykraturen der Geld-regiert-Regierungen in Europa, Innsbruck am 09.07.2016

Liebe® Blogleser_in,

Bewusstheit, Liebe und Friede sei mit uns allen und ein gesundes sinnerfülltes Leben wünsch ich ebenfalls.

Aus dieser Quelle zur weiteren Verbreitung entnommen: http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2016/07/08/eu-pakt-mit-nato-beendet-neutralitaet-von-oesterreich-und-schweden/

EU-Pakt mit Nato beendet Neutralität von Österreich und Schweden

Der neue Pakt der EU mit der Nato bedeutet quasi im Vorübergehen das Ende der Neutralität von Staaten wie Österreich, Schweden und Finnland. Die österreichische Regierung hätte sich gegen den Pakt wehren müssen, weil er die Bundesverfassung ohne Mitwirkung der österreichischen Verfassungsorgane ändert.

Der österreichische Bundeskanzler Christian Kern. Die EU-Partnerschaft mit der Nato beendet die Neutralität von Österreich und Schweden. (Foto: dpa)

Der österreichische Bundeskanzler Christian Kern. (Foto: dpa)

Die neue Partnerschaft zwischen der EU und der Nato hat weitreichende Folgen für die Neutralität einiger Mitgliedsstaaten. Denn die Regelungen sind für die Mitgliedsstaaten verpflichtend, wie aus einem internen EU-Papier der Außenbeauftragten Mogherini hervorgeht: „Die Mitgliedstaaten müssen ihre in den Verträgen verankerten Verpflichtungen zur gegenseitigen Unterstützung und Solidarität in konkretes Handeln umsetzen. Die EU wird ihren Beitrag zur kollektiven Sicherheit Europas aufstocken und eng mit ihren Partnern – angefangen bei der NATO – zusammenarbeiten.“

Die neue Partnerschaft steht im Konflikt zu den Verfassungen in einzelnen Staaten. Wenn etwa die österreichische Bundesregierung diesen Passus tatsächlich unterzeichnet, bricht sie damit die österreichische Bundesverfassung. In dieser ist als immer noch geltendes Recht die „immerwährende Neutralität“ festgeschrieben. Die Verfassung sieht vor, dass sie nur mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit des Nationalrats geändert werden kann.

Die österreichische Bundesregierung müsste also den Nationalrat darüber abstimmen lassen. Eine Zwei-Drittel-Mehrheit für die Abschaffung der Neutralität ist nach den aktuellen Kräfteverhältnissen in Österreich mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und Grünen derzeit möglich. Ob eine solche grundlegende Entscheidung allerdings im aufgeheizten Klima der Wiederholung der Bundespräsidentenwahl politisch opportun ist, ist unklar. Die FPÖ hat sich immer klar für die Beibehaltung der Neutralität ausgesprochen. Nach aktuellen Umfragen würde ein neuer Nationalrat keine Zwei-Drittel-Mehrheit mehr für die Abschaffung haben. Die Aussicht auf einen Quasi-Beitritt Österreichs zur Nato über den Umweg der EU könnte zu einer heftigen politischen Kontroverse führen, die am Ende dem FPÖ-Kandidaten Norbert Hofer den Sieg bei der Wahl bescheren könnte (Video am Anfang des Artikels).

Es ist allerdings auch denkbar, dass Verfassungsjuristen dahingehend argumentieren, dass die österreichische Neutralität im Zuge der Mitwirkung an der Außen- und Sicherheitspolitik der EU ohnehin schon obsolet geworden ist. Diese Argumentation würde allerdings die Bundesverfassung zu einem historischen Dokument ohne rechtliche Bindungskraft degradieren.

In anderen Ländern ist die Lage ähnlich. Besonders in Finnland könnte ein faktischer Nato-Beitritt des Landes zur Nato Russland auf den Plan rufen, wodurch sich die geopolitischen Spannungen weiter verschärfen würden.

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Hier noch ein paar Informationen über den derzeitigen Zustand unserer „Neutralität“ die seit Jahrzehnten mit Füßen getreten wird. 

Die österr. immerwährende Neutralität wurde u. wird mit Füßen getreten und ihr das Leben ausgehaucht.

Zur Neutralität schreibt die Wiki hier:https://de.wikipedia.org/wiki/Neutralit%C3%A4t_(Internationale_PolitikAUSZUG:

Von Dauernder Neutralität spricht man, wenn sich ein Staat zur immerwährenden Neutralität in allen Konflikten bekennt. (Quelle 1899 und 1907 haben die Haager Friedenskonferenzen genauer definiert, welches Verhalten von einem neutralen Staat genau zu erwarten ist. Er hat sich schon in Friedenszeiten so zu verhalten, dass er im Kriegsfall glaubhaft feststellen kann, keine der Kriegsparteien zu bevorzugen bzw. zu benachteiligen und an keinen Kampfhandlungen teilzunehmen oder sie zu fördern. Dabei geht es nicht nur um militärische Angelegenheiten, sondern ebenso um wirtschaftliche Beziehungen, die neutral zu gestalten sind. Das Verhalten des Neutralen umfasst somit nicht nur die formale Bündnisfreiheit, sondern auch das Glaubhaftmachen der neutralen Haltung. Nur so kann der Neutrale allenfalls vermeiden, im Krieg als potentieller Gegner präventiv angegriffen zu werden. …

Im völkerrechtlichen Sinne wird Neutralität heute vor allem militärisch definiert: Neutral ist, wer keiner offensiv kriegführenden Kriegspartei oder keinem militärischen Bündnis angehört.

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Daraus ergeben sich für mich folgende Fragen zur immerwährenden Neutralität Österreichs.

  1. Wenn Österreich als EU-Mitglied eine gemeinsame EU-Außenpolitik betreibt, wie neutral ist man dann noch? (EU-Sanktionen Russland, etc.)
  2. Z. B.: Da die EU und damit auch das angeblich immerwährend neutrale Österreich, wirtschaftliche Sanktionen gegen Russland in Friedenszeiten verhängte, kann Österreich im Kriegsfall nicht behaupten, eine Kriegspartei (US-NATO, oder nur US, …) nicht bevorteilt UND unterstützt zu haben, somit könnte Österreich im Krieg als potentieller Gegner von Russland präventiv angegriffen werden.  
  3. Wenn Österreich eine „Partnerschaft für den Frieden“ mit einem militärischen Bündnis der NATO eingeht, wie neutral erscheint man dann überhaupt noch, vor allem, da das NATO Verteidigungsbündnis zu einem NATO-Angriffsverbund außerhalb des NATO-Gebietes mutierte (eine NATO-Verteidigung in Afghanistan, Irak, Libyen, Syrien, Kosovo, … ist nicht möglich!) und bereits öfters völkerrechtswidrig bombardierte.
  4. Wenn Österreich alljährlich tausende Male NATO-Mitgliedern gestattet bzw. unterstützt,  Militärpersonal, Waffen und Munition durch Österreich zu transportieren, sind das keine neutralen Handlungen. (siehe Bericht unten)
  5. Wenn auf unseren österr. Truppenübungsplätzen gemeinsame Militärübungen (US-Truppen & Österr. BH, z. B. Truppenübungsplatz Lizum/Tirol) abgehalten werden, verhält man sich im Friedensfall gegenüber kriegführenden Staaten (z. B. Amerika) doch nicht neutral sondern partnerschaftlich sogar militär-partnerschaftlich!
  6. Wenn auf österr. Staatsgebiet, beschützt und bewacht durch die österr. Exekutive und das österr. Militär, bereits mehrmals das Bilderbergertreffen stattfand, das für hochrangige NATO-Vertreter (auch für intern. Finanzmarkt und Konzernvertreter) eine Lobbyplattform gegenüber den gewichtigen europäischen Personen der europäischen (NATO)-Staaten darstellt unterstützt man die Führung und das Vorantreiben von militärischen Agenden eines militärischen Bündnisses, wenn am Bilderbergertreffen hochrangige Militärs referieren und für NATO-Ziele werben.
  7. Wenn österr. Firmen Waffen aller Art (Panzer, Haubitzen, Sturmgewehre, Drohnen, gepanzerte Fahrzeuge, Pistolen, Legierungen, ….) an viele NATO-Partner und die halbe Welt verkaufen, unterstützt man doch auch Kriegsparteien als Handelspartner.
  8. Wenn Österreich es ausländischen Geheimdiensten (CIA) erlaubt, z. b. auf der Hohen Warte eine Abhörstation für Osteuropa einzurichten und zu betreiben ist das mit Neutralität doch nicht zu vereinbaren, da man einer Kriegspartei hilft.
  9. Wenn Österreich es einem ausländischen Geheimdienst, der CIA, erlaubt, neben der UNO Quartier zu beziehen, damit der CIA seine Geheimdienstarbeit im Geheimen und in aller Nähe machen kann, finde ich das neutralitätsfraglich.
  10. Wenn Österreich eine rege Zusammenarbeit und Austausch von Daten und Informationen mit mehreren ausländischen Geheimdiensten betreibt, also auch Partnerschaften mit kriegführenden Staaten unterhält (z. B. mit dem US-Kriegsimperium der Angriffskriege mit u. durch Lügen und Gewalt, Destabilisierungskönig, Regime Changes-Meister, False-Flag-Koordinator, Foltergefängisbetreiber, Drohnenmordunternehmen, …) wurde ebenfalls eine Partnerschaft mit einer nichtneutralen Angriffsnation eingegangen.
  11. Wenn über dem österreich. Lufthoheitsraum zahlreiche NATO-Militärmaschinen fliegen dürfen, hilft man in Friedenszeiten als neutraler Staat doch auch einem Militärbündnis!
  12. Eigentlich sind alle wirtschaftlichen Beziehungen zu kriegführenden Staaten gegen die Neutralität! Also dürften immerwährende neutrale Staaten keine wirtschaftlichen Beziehungen mit Amerika haben, da sie ständig Kriege außerhalb von Amerika führen!
  13. Österreichs Teilnahme an den EU-Battlegroups per 01.07.2016!!!

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Hier kommt man noch zu Gesetzesstellen die unsere Neutralität „aushebelten“.

(Truppenaufenthaltsgesetz – 2001)

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20001369

(Bundesgesetz zur Ein-, Aus- und Durchfuhr von Kriegsmaterial – 1977)

 https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/1977_540_0/1977_540_0.pdf

Natürlich sind auch die EU-Beitrittsverträge sowie weitere EU-Verträge sowie die Vereinbarungen zur NATO Partnership for Peace und alle geheimen Geheimdienst- u. Abhör-Abkommen zwischen Österreich und Amerika u. a. Staaten nicht neutralitätsdienlich bzw. neutralitätskonform.


Zum weiteren Verlust unserer Neutralität und Miteinbeziehung in künftige EU-Battlegroupseinsätze möchte ich Ihnen noch den offenen Brief der Solidarwerkstatt Linz textlich einfügen:

Sehr geehrte Abgeordnete,

ab 1. Juli.2016 sollen österreichische SoldatInnen im Rahmen der EU-Schlachtgruppen („battle groups“) erneut „Gewehr bei Fuß“ stehen, um innerhalb weniger Tage auf Beschluss des EU-Rates und unter deutschem Kommando in Militärmissionen der Europäischen Union geschickt zu werden. Diese EU-Kampftruppen dienen für Angriffskriege der EU, ein Mandat des UN-Sicherheitsrates ist nicht erforderlich (sh. auch Art. 23g-BV-G). Der erklärte Einsatzradius der Battlegroups ist 6.000 km rund um Brüssel, also vor allem die rohstoffreichen Regionen Afrikas, des Nahen und Mittleren Ostens. Bei der ersten Battlegroups-Bereitschaft Österreichs (1. Halbjahr 2011) standen österreichische Truppen bereits knapp davor, in den Libyen-Krieg entsendet zu werden. Die EU drängt immer offener auf einen Ersteinsatz dieser Battlegroups. Die Ausrufung der EU-Beistandsverpflichtung im sog. „Kampf gegen den Terror“ im November 2015 erhöht die Gefahr eines solchen Einsatzes zusätzlich. Es wird immer wahrscheinlicher, dass österreichische Truppen bei solchen Kriegen – mitschießen und mitsterben. Denn die österreichische Regierung strebt offensichtlich an, zum Battlegroups-Champion in der EU aufzusteigen. Nach dem 2. Halbjahr 2016 hat die Regierung auch für das 1. Halbjahr 2017, das 1. Halbjahr 2018, das 2. Halbjahr 2018 und voraussichtlich auch für das 2. Halbjahr 2020 die Einsatzbereitschaft österreichischer SoldatInnen für diese EU-Kampftruppen nach Brüssel gemeldet.

Die Teilnahme Österreichs an diesen Kampftruppen ist klar neutralitäts- und staatsvertragswidrig . Aufgrund der raschen Abrufbereitschaft durch die EU wird eine Parlamentsbeteiligung faktisch ausgehebelt. Dabei widerspricht nicht erst der Einsatz, sondern bereits die am 1. Juli beginnende Einsatzbereitschaft der österreichischen Neutralität. Denn Pflicht des Neutralen ist sowohl die Nichtteilnahme an Kriegen als auch die Nicht-Teilnahme an Organisationen, die der Vorbereitung und Durchführung von Kriegen dienen. Pflicht des Neutralen ist es, bereits in Friedenszeiten alles zu unterlassen, was die Glaubwürdigkeit des Friedensgebotes erschüttern könnte. Kaum etwas kann diese Glaubwürdigkeit mehr erschüttern, als die Bereitschaft, innerhalb von wenigen Tage auf Befehl aus Brüssel in Kriege zu ziehen.

Wir lehnen die Teilnahme Österreichs an diesen EU-Battlegroups ab. Die westlichen Militärinterventionen der letzten Jahrzehnte haben eine furchtbare Blutspur hinterlassen und Millionen Menschen zur Flucht gezwungen. Statt bei Battlegroups mit zu marschieren, muss Österreich endlich eine aktive Friedens- und Neutralitätspolitik betreiben, die sich für friedliche Konfliktlösungen und internationale Abrüstung engagiert, die Fluchtursachen bekämpft und nicht die Flüchtlinge.

Wir rufen Sie als Nationalrats-Abgeordnete daher auf, endlich die Notbremse zu ziehen: STOPPEN SIE SOFORT DIE TEILNAHME ÖSTERREICHS AN DEN EU-BATTLE-GROUPS! Sollten ab 1. Juli 2016 österreichische SoldatInnen wieder für diese Kampftruppen abmarschbereit stehen, lassen wir Ihnen und der Regierung jedoch eine klare Botschaft zukommen: Ihr habt derzeit zwar die Macht, Gesetze mit Füßen zu treten und das Leben von Menschen bei EU-Kriegen aufs Spiel zu setzen, aber ihr habt nicht unsere Legitimation: NICHT IN UNSEREM NAMEN!

Wir ersuchen um Unterstützung für diesen Offenen Brief bis spätestens Mitte Juni 2016. Bitte Name und Adresse schicken anoffice@solidarwerkstatt.at.

Warum wir die Teilnahme an EU-Kampftruppen ablehnen    

Die Solidar-Werkstatt lehnt die Teilnahme an den EU-Battlegroups entschieden ab! Diese Kampftruppen sind neutralitäts- und staatsvertragswidrig, sie können für Angriffskriege ebenso eingesetzt werden wie zur Niederschlagung von sozialen Protesten im Inneren der EU.

1)Die EU-Battlegroups sind für offensive Militäraktionen – sprich – Angriffskriege einsatzbereit. Grundlage sind die sog. „Petersberg Aufgaben“, die nach dem neuen EU-Vertrag von Lissabon u.a. zur „Abrüstung“ des Gegners bzw. zur „Bekämpfung des Terrorismus im Hoheitsgebiet von Drittstaaten“ durchgeführt werden können. Welcher Gegner mit Waffengewalt „abgerüstet“ bzw. wer als „Terrorist“ zum Abschuss freigegeben wird, entscheidet der EU-Rat. Ein Mandat des UNO-Sicherheitsrates ist dafür nicht erforderlich, denn mit dem EU-Vertrag von Lissabon kann der EU-Rat selbst das Mandat für globale Militäreinsätze erteilen. Österreich hat im Artikel 23g B-VG für die Teilnahme an solchen völkerrechtswidrigen Kriegseinsätzen bereits vorsorglich grünes Licht geben. In den Erläuterungen zu Art. 23g B-VG heißt es wörtlich, dass die Beteiligung an EU-Militärmissionen„ auch für den Fall gilt, dass eine solche Maßnahme nicht in Durchführung eines Beschlusses des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen ergriffen wird“. Damit wurde – um unter allen Umständen bei EU-Einsätzen mitmarschieren und mitschießen zu können – klammheimlich die Bereitschaft zum Bruch von Völkerrecht in die österreichische Verfassung eingeschleust. Denn genau das wird auf EU-Ebene auch verlangt. Eine Österreicherin, Benita Ferrero-Waldner, hat das in ihrer Eigenschaft als EU-Kommissarin unmissverständlich dargelegt: „Die EU (kann) ihre geplanten Battle-Groups auch ohne die Zustimmung des UN-Sicherheitsrats in Einsätze schicken“ (zit. nach Standard, 11.09.2007).

Als bevorzugte Einsatzgebiete der Battlegroups nannte bereits vor etlichen Jahren der damalige Hohe Beauftragte der EU-Außenpolitik Javier Solana die rohstoffreichen Gebiete Afrikas, des Nahen und mittleren Ostens. Der offiziell deklariert Einsatzradius von 6.000 km rund um Brüssel markiert exakt diese Regionen. In EU-Strategiepapieren werden „Regionalkriege zur Verteidigung Europäischer Interessen“, u.a. zum „Stabilitätsexport zum Schutz der Handelswege und des freien Flusses von Rohstoffen“ propagiert (siehe hier). Im Vorbereitungsdokument für den EU-„Rüstungs“-Gipfel im Dezember 2013 werden folgende „Gebiete von privilegiertem Interesse“ als potentielle Interventionsziele aufgelistet: „Östliche und südliche Nachbarschaft, die Nachbarn der Nachbarn (von Mali bis Somalia, vom Golf bis Zentralasien), die zentralen Seewege im Indo-Pazifik (von Suez bis Shanghai) und der erweiterte Norden (Arktis und ihr Umfeld).“ (siehe hier ) In Vorbereitung auf die Battlegroups-Einsätze trainierte das Bundesheer bereits in vergangenen Jahren gemeinsam mit der deutschen Bundeswehr den Einmarsch einer EU-Streitmacht in die Kaukasusregion (European Endeavour 2009).

2) Die Teilnahme Österreichs an den EU-Battlegroups ist daher klar neutralitätswidrig. Und zwar nicht erst der Einsatz, sondern bereits die am 1. Juli beginnende Einsatzbereitschaft. Denn Pflicht des Neutralen ist sowohl die Nichtteilnahme an Kriegen als auch die Nicht-Teilnahme an Organisationen, die der Vorbereitung und Durchführung von Kriegen dienen. Pflicht des Neutralen ist es, bereits in Friedenszeiten alles zu unterlassen, was die Glaubwürdigkeit des Friedensgebotes erschüttern könnte. Kaum etwas kann diese Glaubwürdigkeit mehr erschüttern, als die Bereitschaft, innerhalb von wenigen Tagen auf Befehl aus Brüssel unter Umgehung der UNO in Rohstoffkriege zu ziehen.

3) Die Battle-Groups sind auch für Einsätze im Inneren der EU gedacht. Grundlage dafür bietet ebenfalls der EU-Vertrag von Lissabon. In der sog. „Solidaritätsklausel“ des Artikels 222 (Vertrag über die Arbeitsweise der EU) heißt es: „Wenn ein Mitgliedstaat von einem Terroranschlag oder einer Katastrophe natürlichen oder menschlichen Ursprungs betroffen ist, mobilisieren die Mitgliedsstaaten alle ihr zur Verfügung stehenden Instrumente einschließlich der ihr von den Mitgliedstaaten bereitgestellten militärischen Mittel…“ regierungstreue Rechtsgelehrten wird es kaum schwer fallen, Streikbewegungen und andere soziale Protestmaßnahmen in eine „Katastrophe menschlichen Ursprungs“, wenn nicht gar in einen „terroristischen Akt“ umzuinterpretieren. Das wird umso leichter fallen, als der EU-Rat im Jahr 2014 eine solche „Katastrophe“ u.a. dann vorliegt, wenn„ schwerwiegende Auswirkungen auf Vermögenswerte“ drohen (1). Im Juni 2010 hatte EU-Kommissionspräsident Barroso bei einem Treffen mit Gewerkschaftsvertretern offen damit gedroht, es Ländern wie Griechenland, Spanien und Portugal könnten „Militärdiktaturen“ drohen, „wenn sie nicht bereit sind die Sparpakete auszuführen.“ (siehe hier) Der damalige deutsche Verteidigungsminister Struck wies bereits 2004 darauf hin, dass EU-Schlachtgruppen auch für Einsätze innerhalb der EU bereit stehen: „Die Konzeption ist also folgende: Wenn ein Konflikt in Europa oder außerhalb von Europa auftritt, dann wollen wir schnell eine solche Battle-Group einsetzen.“(2)

4) Die österreichische Teilnahme bei den Battlegroups ist auch staatsvertragswidrig. Der Staatsvertrag untersagt eindeutig die militärische Kooperation Österreichs mit Deutschland. Schon in Vorbereitung auf den Battlegroups-Einsatz sind österreichische Offiziere in die Kommandostrukturen der deutschen Bundeswehr eingebunden, finden laufend deutsch-österreichische Militärmanöver statt. Beim Battegroups-Einsatz 2016 stehen österreichische Soldaten – so wie bereits auch 2012 – sogar explizit unter deutschem Kommando. Das ist mit dem Staatsvertrag unvereinbar. Dass die österreichische Regierung im Vorfeld des EU-Betritts Anfang der 90er Jahre die einschlägigen Bestimmungen des Staatsvertrages einseitig (d.h. ohne Parlamentsbeteiligung und unter Umgehung der Signatarstaaten) für „obsolet“ erklärt hat, ist zwar Ausdruck der rechtsstaatlichen Verwilderung der Machteliten, ändert aber nichts am Inhalt des Staatsvertrages.

5) Mit der Teilnahme an den EU-Battle-Groups wird auch der sog. „Parlamentsvorbehalt“ bei Auslandsmissionen des Bundesheeres ausgehebelt. Da diese Kampftruppen innerhalb von 5 Tagen nach Ent

scheidung des EU-Rates bereits aufbrechen und innerhalb von weiteren 10 Tagen im Einsatzgebiet gefechtsbereit sein müssen, ist eine parlamentarische Entscheidung geschweige denn Debatte faktisch ausgeschlossen. Zudem wurde Bundeskanzler und Außenminister im sog. „Kriegsermächtigungsartikel 23g“ B-VG bereits grünes Licht gegeben, Österreich an EU-Kriegseinsätzen auch ohne UN-Mandat zu beteiligen.

6) Die EU-Battlegroups sind ein Türöffner für weitere Militarisierungsschritte in Richtung. Nur wer sich an den Battlegroups beteiligt, findet Einlass in die sog. „Ständige Strukturierte Zusammenarbeit“, einem militärischen Kerneuropa, an dem derzeit verstärkt gearbeitet wird. Dieses militärische Kerneuropa soll die EU-Staaten zur Aufrüstung antreiben (Motto: Wer nicht rüstet, hat nichts mitzureden) und die Grundlage für den Aufbau einer zentralisierten EU-Armee darstellen.

Anmerkungen:
(1) Beschluss des Rates vom 24.06.2014 über die Vorkehrungen für die Anwendung der Solidaritätsklausel durch die Union (2014/415/EU)
(2) zit. N. Deutscher Bundestag, Stenografischer Bericht 126. Sitzung, Berlin, 23.09.2004

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Aus dem per ÖVP-Amtsmissbräuche offenkundig verfassungswidrig agrar-ausgeraubten Tirol, vom friedlichen Widerstand, Klaus Schreiner

Don´t be part of the problem! Be part of the solution. Sei dabei! Gemeinsam sind wir stark und verändern unsere Welt! Wir sind die 99 %! 

“Wer behauptet, man braucht keine Privatsphäre, weil man nichts zu verbergen hat, kann gleich sagen man braucht keine Redefreiheit weil man nichts zu sagen hat.“ Edward Snowden

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PDF-Downloadmöglichkeit eines wichtigen sehr informativen Artikels über den amerikanischen Militärisch-industriellen-parlamentarischen-Medien Komplex – ein Handout für Interessierte Menschen, die um die wirtschaftlichen, militärischen, geopolitischen, geheimdienstlichen, politischen Zusammenhänge der US-Kriegsführungen samt US-Kriegspropaganda mehr Bescheid wissen wollen : Ursachen und Hauptantriebskräfte der US Kriege und Flüchtlinge der amerik. MIK   (… auf Unterstrichenes drauf klicken 🙂 )

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