Türkei: 2 Jahre HAFT für zwei Journalisten die ein Charlie Hebdo Bild veröffentlichten. „Erdogan hat getobt wegen der Karikaturen“ Und: Erdogans Verwarnung an Deutschland!

Finanzmarkt- und Konzernmacht-Zeitalter der Plutokratie unterstützt von der Mediakratie in den Lobbykraturen der Geld-regiert-Regierungen in Europa, Innsbruck am 30.04.2016

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Aus dieser Quelle zur weiteren Verbreitung entnommen: 

http://www.welt.de/politik/ausland/article154883921/Erdogan-hat-getobt-wegen-der-Karikaturen.html

 

TÜRKEI   – „Erdogan hat getobt wegen der Karikaturen“

Wegen des Abdrucks von „Charlie Hebdo“-Cartoons wurden türkische Journalisten zu zwei Jahren Haft verurteilt. Unter den Klägern: die Familie von Präsident Erdogan. Eine Farce, sagen die Angeklagten. 

Von , IstanbulTürkei-Korrespondent
Deniz Yücel

„Allahu akbar“, „Allah ist groß“, schallte es durch den Gerichtssaal, als der Richter das Urteil verkündete: Zwei Jahre Haft für die Journalisten Ceyda Karan und Hikmet Cetinkaya von der Tageszeitung „Cumhuriyet“, weil sie auf ihren Kolumnenplätzen eine Karikatur aus der französischen Satirezeitschrift „Charlie Hebdo“ übernommen hatten.

Für die beiden Journalisten war es vor allem ein Akt der Solidarität, die berühmteTitelseite mit der Zeile „Alles ist vergeben“ nachzudrucken, mit der „Charlie Hebdo“ nach dem Terroranschlag im Januar vergangenen Jahres erschienen war. Für die Istanbuler Strafkammer hingegen, die den Fall behandelte, war dies eine Straftat. „Volksverhetzung durch Verletzung religiöser Gefühle“, befand das Gericht. Vom Vorwurf der Blasphemie hingegen wurden die Journalisten freigesprochen.

In ihrer ersten Reaktion kündigte Ceyda Karan über den Kurznachrichtendienst Twitter an, gegen das Urteil Berufung einzulegen: „Wir werden das Land nicht in islamische Gewänder gekleideten Faschisten überlassen.“ Bis zum Berufungsurteil blieben beide auf freiem Fuß, sagt die 46-jährige Reporterin im Gespräch mit der „Welt“. Notfalls würden sie bis zum Verfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte prozessieren. Diese Verfahren hätten allerdings keine haftaufschiebende Wirkung. Wenn die türkische Berufungskammer das Urteil des Strafgerichts bestätigt, müssen beide die Haftstrafe vermutlich erst einmal antreten.

Wir haben uns die Karikaturen nicht angeschaut, das wäre eine Sünde

Ein Kläger im türkischen „Charlie Hebdo“-Prozess
zu Journalisten
Strafanzeigen gegen die Journalisten hatten insgesamt 1280 Privatpersonen erstattet. Einige von ihnen waren bei der Urteilsverkündigung anwesend; die „Allahu akbar“-Rufe kamen aus ihren Reihen. Nicht persönlich anwesend waren hingegen die prominenten Kläger aus der Familie von Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan: sein Sohn Bilal, seine Töchter Sümeyye Erdogan und Esra Albayrak sowie sein Schwiegersohn Berat Albayrak, früher Chef eines Medienkonzerns aus dem Umfeld der islamischen Regierungspartei AKP und inzwischen Energieminister. Auch sie hatten persönlich Strafanzeige gegen die beiden Journalisten erstattet.

„Der eigentliche Verantwortliche ist aber Recep Tayyip Erdogan“, sagt Ceyda Karan. „Der Präsident hat getobt wegen der Karikaturen.“ Die Zeitung habe den Propheten Mohammed beleidigt. Daraufhin habe Erdogan persönlich die Kampagne gestartet. Von Volksverhetzung könne keine Rede sein, meint Karan: „Wir wissen aus den Prozessunterlagen, dass es in ungefähr 20 Städten Proteste gegen die Veröffentlichung der Karikaturen gab. Da waren jeweils etwa 70 bis 100 Teilnehmer, es gab keine Gewalt, die Polizei musste nicht eingreifen, die Leute haben von ihrem Demonstrationsrecht Gebrauch gemacht. Gegen Tayyip Erdogan protestiert jeden Tag jemand. Wenn man das zum Maßstab nimmt, müsste man den Staatspräsidenten wegen Volksverhetzung verurteilen.“ Jedenfalls hätten sie niemanden verunglimpft und nicht zu Gewalt aufgerufen.

Überhaupt sei der gesamte Prozess eine Farce: „Einige Journalisten haben die Kläger nach der ersten Gerichtsverhandlung gefragt, warum diese Karikatur beleidigend sei. Die Antwort der Kläger war: ‚Wir wissen es nicht, wir haben uns die Karikaturen nicht angeschaut, das wäre eine Sünde.‘ Diese Leute klagen also gegen etwas, was sie nach eigenem Bekunden nicht gesehen haben – eine Komödie“, meint Karan. Wenn man den Begriff Hassverbrechen so auslege, dann eröffne das willkürlichen Urteilen Tür und Tor. „Jeder kann sich durch alles Mögliche beleidigt fühlen, das allein kann kein Maßstab sein.“

Weniger Pressefreiheit als in Pakistan und Russland

Der 73-jährige Hikmet Cetinkaya war zeitweise Chefredakteur der „Cumhuriyet“ und seit rund 35 Jahren für die älteste Zeitung des Landes tätig. In den Neunzigerjahren wurden vier seiner Kollegen von Islamisten ermordet, wobei die Hintergründe der Attentate nie aufgeklärt wurden. „Es gibt keinen Grund zur Eile und keinen Grund zur Angst“, sagt er im Gespräch mit der „Welt“. Er sei davon überzeigt, dass das Berufungsgericht dieses Urteil einkassieren werde.

Auch Cetinkaya findet dieses Urteil „tragisch und komisch“ zugleich. „Nicht Ceyda und ich haben zu Hass und Gewalt aufgewiegelt mit unseren Texten und den Karikaturen, die wir aus Solidarität veröffentlicht haben. Wir selbst waren Hass ausgesetzt. Nach der Veröffentlichung war die Redaktion 45 Tage lang von der Polizei abgesperrt. Nicht wir haben die öffentliche Ordnung gestört, vielmehr war unser Leben in Gefahr.“ Mit dem Urteil werde dieses Verhältnis umgedreht. Dennoch ließen er und seine Zeitung sich nicht einschüchtern und würden den Kampf um Pressefreiheit, Menschenrechte und Laizismus weiterführen. Die jüngsten Äußerungen von Parlamentspräsident Ismail Kahraman (AKP), der sich für eine „religiöse Verfassung“ ausgesprochen hatte, zeigten, wie notwendig dieser Kampf sei.

„Cumhuriyet“-Chefredakteur Can Dündar und der Hauptstadtkorrespondent Erdem Gül sind nach drei Monaten Haft inzwischen wieder auf freiem Fuß, doch das Verfahren, in dem sie unter anderem wegen Spionage und Geheimnisverrats angeklagt sind und in dem ihnen eine lebenslange Haftstrafe droht, dauert fort. In einem anderen Prozess wurde Dündar vorige Woche zu einer Geldstrafe von umgerechnet 9000 Euro verurteilt. Gegenstand des Verfahrens war ein Artikel von Dündar über Korruptionsvorwürfe.

Wenn es solche Fälle gebe, „dann wird das angesprochen, dann wird das auf den Tisch gelegt“, hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) vergangene Woche bei ihrem Besuch in der türkischen Stadt Gaziantep gesagt. Auf der Weltrangliste der Pressefreiheit, die die Organisation Reporter ohne Grenzen jährlich veröffentlicht, steht die Türkei inzwischen hinter Ländern wie Pakistan und Russland auf Rang 151 von 180.

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Und zu Deutschlands Vergehen die historische Wahrheit zu benennen: 

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Aus dem per ÖVP-Amtsmissbräuche offenkundig verfassungswidrig agrar-ausgeraubten Tirol, vom friedlichen Widerstand, Klaus Schreiner

Don´t be part of the problem! Be part of the solution. Sei dabei! Gemeinsam sind wir stark und verändern unsere Welt! Wir sind die 99 %! 

“Wer behauptet, man braucht keine Privatsphäre, weil man nichts zu verbergen hat, kann gleich sagen man braucht keine Redefreiheit wenn man nichts zum sagen hat. Edward Snowden

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