Militärlobby versucht militärischen Auslandseinsatz auszuweiten und zu „verrechtlichen“. Auch das Angriffsverbot aus dem Grundgesetz zu streichen. Auch den Parlamentsvorbehalt los zu werden! Die Münchner Sicherheitskonferenz lässt grüßen?

Finanzmarkt- und Konzernmacht-Zeitalter der Plutokratie unterstützt von der Mediakratie in den Lobbykraturen der Geld-regiert-Regierungen in Europa, Innsbruck am 14.04.2016

Liebe® Blogleser_in,

Bewusstheit, Liebe und Friede sei mit uns allen und ein gesundes sinnerfülltes Leben wünsch ich ebenfalls.

Das Alphajournalisten der Süddeutschen Zeitung in US-NATO-nahen Organisationen (Münchner Sicherheitskonferenz, Atlantikbrücke, …) sitzen und dort geistig (u. finanziell) einvernommen werden, ist seit dem Sachbuch von Dr. Uwe Krüger, Medienmacht bekannt. Auch die Anstalt hat sich diesem Thema einmal angenommen. Deshalb ist folgender NATO-freundliche Artikel …. 

Aus dieser Quelle zur weiteren Verbreitung entnommen:

http://www.sueddeutsche.de/politik/sicherheit-einsatz-der-bundeswehr-im-inneren-soll-erleichtert-werden-1.2945279

Sicherheit – Einsatz der Bundeswehr im Inneren soll erleichtert werden

Im neuen Weißbuch für das Militär bringt die Bundesregierung eine Grundgesetzänderung ins Spiel. Sie soll den veränderten Rahmenbedingungen Rechnung tragen.

Von Stefan Braun und Christoph Hickmann, Berlin

In der Bundesregierung gibt es Pläne, den Einsatz der Bundeswehr im Innern zu ermöglichen. Bislang könne die Bundesregierung die Bundeswehr im Innern etwa im „Fall des inneren Notstandes“ einsetzen, heißt es in einem Entwurf für das neue Bundeswehr-Weißbuch, welcher der Süddeutschen Zeitung vorliegt: „Charakter und Dynamik gegenwärtiger und zukünftiger sicherheitspolitischer Bedrohungen machen hier Weiterentwicklungen erforderlich, um einen wirkungsvollen Beitrag der Bundeswehr zur Gefahrenabwehr an der Grenze von innerer und äußerer Sicherheit auf einer klaren Grundlage zu ermöglichen.“

Im „Weißbuch 2016 zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr“, so lautet der volle Titel des Dokuments, wird die sicherheitspolitische Gesamtlage analysiert, um daraus Konsequenzen für die Ausrichtung der Bundeswehr abzuleiten. Das erste Weißbuch erschien 1969, das bislang letzte Weißbuch wurde 2006 veröffentlicht. Da sich die sicherheitspolitische Lage seither umfassend geändert hat, war der Ruf nach einem neuen Grundsatzdokument laut geworden. Der nun vorliegende Entwurf ist das Ergebnis eines breiten Prozesses, in dem während des vergangenen Jahres zahlreiche Experten angehört wurden. Beteiligt sind mehrere Ressorts, erstellt wurde der erste Entwurf im Verteidigungsministerium. Nun beginnt der Diskussionsprozess innerhalb der Regierung.

In dem Entwurf wird neben der Thematik des Bundeswehr-Einsatzes im Innern auch auf die bislang geltenden verfassungsrechtlichen Grenzen von Auslandseinsätzen eingegangen. „In jüngster Zeit nimmt die Zahl der Einsätze und Missionen zu, die ein verzugsloses und konsequentes Handeln erfordern“, heißt es in dem Dokument. Es werde aber zunehmend schwierig, „den Rahmen einer Einbindung in ein System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einzuhalten“. Hintergrund ist die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, nach der Auslandseinsätze nur möglich sind, wenn sich die Bundesrepublik in ein solches System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnet. Zugleich, so der Weißbuch-Text, gebe es mehr und mehr Einsätze „durch Ad-hoc-Kooperationen“ von Staaten. „Angesichts der weiter steigenden sicherheitspolitischen Verantwortung Deutschlands“ müsse man in der Lage sein, „auch diesen Herausforderungen“ Rechnung zu tragen.

Darüber hinaus wird offenbar erwogen, die Rolle des Bundessicherheitsrats (BSR) auszubauen. Diesem Ausschuss des Bundeskabinetts gehört nur ein bestimmter Kreis von Ministern an. Bislang wird er vor allem durch seine Rolle bei der Genehmigung heikler Rüstungsexporte wahrgenommen. Der BSR solle sich künftig „kontinuierlich mit strategischen Fragen“ befassen, heißt es im Weißbuch-Entwurf. „Seine Rolle als strategischer Impulsgeber und Steuerungsgremium wird gestärkt.“ Um dieses Ziel zu erreichen, solle „der Bundessicherheitsrat mit einer Arbeitsstruktur unterlegt“ sowie „durch ein nachgeordnetes Koordinierungsgremium ergänzt“ werden.

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Dieser Artikel ist da schon kritischer:

Aus dieser Quelle zur weiteren Verbreitung entnommen: http://www.neopresse.com/politik/dach/will-die-bundesregierung-das-angriffskrieg-verbot-aus-dem-grundgesetz-streichen/

Die Bundesregierung will Angriffskrieg-Verbot aus Grundgesetz streichen

Angela Merkel will die normativen Bedingungen der Militärpolitik reformieren (Collage) // US-Army (public Domain), Tobias Koch (CC BY-SA 3.0 de)

Angela Merkel will die normativen Bedingungen der Militärpolitik reformieren (Collage) // US-Army (public Domain), Tobias Koch (CC BY-SA 3.0 de)

Nun geht es ans eingemachte. Mit dem „Weißbuch 2016″ will die Bundesregierung die Außen- und Sicherheitspolitik reformieren. Erste Vorschläge sind: Der Einsatz der Bundeswehr im Innern,  Abschaffen des Parlamentsvorbehalts und die Streichung des Angriffsverbotsartikel im Grundgesetz.

Mit dem „Weißbuch 2016″ (voller Name: „Weißbuch 2016 zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr“) will die Bundesregierung ihre außen- und sicherheitspolitischen Strategien neu ausrichten. Seit dem Jahr 1969 formuliert die Bundesregierung in unregelmäßigen Abständen in den sogenannten Weißbüchern ihre Problemanalysen und Lösungsansätze für die internationale Politik. Auch Reformen und Investitionen im Auswärtigen Amt, Kanzleramt und Bundeswehr gehören regelmäßig zu den Grundsätzen.

 

Ein erster Entwurf des Weißbuchs 2016 liegt offenbar der „Süddeutschen Zeitung“ vor. Darin geht es unter anderem darum, das verfassungsrechtliche Verbot, demnach die Bundeswehr nicht im Innern eingesetzt werden darf, bis zur Unkenntlichkeit abzuändern. Bislang könne die Bundesregierung die Bundeswehr im Innern etwa im „Fall des inneren Notstandes“ einsetzen, heißt es in dem vorliegenden Entwurf,  „Charakter und Dynamik gegenwärtiger und zukünftiger sicherheitspolitischer Bedrohungen machen hier Weiterentwicklungen erforderlich, um einen wirkungsvollen Beitrag der Bundeswehr zur Gefahrenabwehr an der Grenze von innerer und äußerer Sicherheit auf einer klaren Grundlage zu ermöglichen.“ Zuvor hatte der verteidigungspolitische Sprecher der CDU/CSU Bundestagsfraktion Henning Otte einen entsprechenden Vorschlag in der „Bild am Sonntag“ unterbreitet (NEOPresse berichtet).

Weißbuch der Bundeswehr // (c) www.dbwv.de

Weißbuch der Bundeswehr 2016 // (c) www.dbwv.de

Doch auch bei den Auslandseinsätzen soll sich einiges tun. Im Entwurf heißt es: „In jüngster Zeit nimmt die Zahl der Einsätze und Missionen zu, die ein verzugsloses und konsequentes Handeln erfordern“, heißt es in dem Dokument. Das impliziert, dass der Parlamentsvorbehalt, also die Entscheidungshoheit des Bundestages über Auslandseinsätze, für „verzugsloses […] Handeln“ im Wege steht. Entsprechende Fürsprecher, die den Parlamentsvorbehalt abschaffen wollen gibt es bereits länger in den Reihen von CDU/CSU und SPD (NEOPresse berichtet).

Aber nicht nur Heimateinsatzverbot und Parlamentsvorbehalt stehen auf der Kippe. In dem Dokument heißt es : „Es wird […] zunehmend schwierig, den Rahmen einer Einbindung in ein System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einzuhalten“. Die „SZ“ berichtet: „Hintergrund ist die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, nach der Auslandseinsätze nur möglich sind, wenn sich die Bundesrepublik in ein solches System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnet. Zugleich, so der Weißbuch-Text, gebe es mehr und mehr Einsätze ‚durch Ad-hoc-Kooperationen‘ von Staaten. ‚Angesichts der weiter steigenden sicherheitspolitischen Verantwortung Deutschlands‘ müsse man in der Lage sein, ‚auch diesen Herausforderungen‘ Rechnung zu tragen.“

Verbot des Angriffskrieges laut Artikel 26GG

Verbot des Angriffskrieges laut Artikel 26GG

Damit spielt die Bundesregierung auf das Angriffskriegverbot an. Denn Grundgesetz (GG) erlaubt in Art. 24 Abs. 2 zwar ausdrücklich die Teilnahme Deutschlands an „einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit zur Wahrung des Friedens“ durch „Einordnung“ in desselben, aber Angriffskriege sind laut Artikel 26 GG strikt verboten. Um Auslandseinsätze in fremden Staaten dennoch legal zu gestalten musste die Bundeswehr bisher in NATO- oder UN-Missionen eingebunden sein. Die Bundesregierung möchte allerdings lieber „Ad-hoc“ Krieg führen und zur Not auch ohne „Systeme gegenseitiger kollektiver Sicherheit“ wie den „Vereinten Nationen“ Auslandseinsätze bestreiten. Der Angriffsverbots-Artikel muss dafür also entweder ganz weg oder bis zur Unkenntlichkeit modifiziert werden.

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Aus dem per ÖVP-Amtsmissbräuche offenkundig verfassungswidrig agrar-ausgeraubten Tirol, vom friedlichen Widerstand, Klaus Schreiner

Don´t be part of the problem! Be part of the solution. Sei dabei! Gemeinsam sind wir stark und verändern unsere Welt! Wir sind die 99 %! 

“Wer behauptet, man braucht keine Privatsphäre, weil man nichts zu verbergen hat, kann gleich sagen man braucht keine Redefreiheit weil man selbst nichts zu sagen hat.” Edward Snowden.

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Bundeswehr Receives New Puma Light Tank – Bundeswehrsoldaten vor einem Panzer des Typs Puma in Unterlüß nahe Uelzen (Bild von 2015). (Foto: Getty Images)

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