Die Täter des Staatsschutzgesetzes aus der ÖVP & SPÖ! Unsere Menschenrechte und unser Rechtsstaat werden abgebaut??!!!

Finanzmarkt- und Konzernmacht-Zeitalter der Plutokratie unterstützt von der Mediakratie in den Lobbykraturen der Geld-regiert-Regierungen in Europa, Innsbruck am 02.02.2016

Liebe® Blogleser_in,

Bewusstheit, Liebe und Friede sei mit uns allen und ein gesundes sinnerfülltes Leben wünsch ich ebenfalls.

Aus dieser Quelle zur weiteren Verbreitung entnommen: http://www.saubere-haende.org/typo3/index.php?id=1647

Das neue Staatsschutzgesetz erläutert vom „Verein Arbeitskreis Vorratsdaten Österreich“. Opens external link in new windowhttps://www.akvorrat.at

Die kommentierte Version des Gesetzes, welches zur Abstimmung gebracht wurde, Opens external link in new windowkönnen Sie hier nachlesen.

Die Mailadressen der Täter die dem Gesetz zugestimmt haben.

werner.amon@parlament.gv.at; gertrude.aubauer@parlament.gv.at; jakob.auer@parlament.gv.at; walter.bacher@parlament.gv.at; nikolaus.berlakovich@parlament.gv.at; josef.cap@spoe.at; martina.diesner-wais@parlament.gv.at; claudia.durchschlag@parlament.gv.at; rouven.ertlschweiger@parlament.gv.at; franz.essl@parlament.gv.at; hannes.fazekas@spoe.at; maria.fekter@parlament.gv.at; angela.fichtinger@parlament.gv.at; marcus.franz@parlament.gv.at; hermann.gahr@parlament.gv.at; wolfgang.gerstl@oevp-wien.at; fritz.grillitsch@parlament.gv.at; werner.groiss@parlament.gv.at; elisabeth.hakel@parlament.gv.at; mail@andreas-hanger.at; p.haubner@wirtschaftsbund.at; anton.heinzl@spoe.at; manfred.hofinger@parlament.gv.at; johann.hoefinger@parlament.gv.at; franz.huainigg@parlament.gv.at; brigitte.jank@parlament.gv.at; beatrix.karl@parlament.gv.at; josef.lettenbichler@parlament.gv.at; reinhold.lopatka@oevpklub.at; kathrin.nachbaur@parlament.gv.at; gabriel.obernosterer@parlament.gv.at; friedrich.ofenauer@parlament.gv.at; andreas.ottenschlaeger@parlament.gv.at; otto.pendl@parlament.gv.at; elisabeth.pfurtscheller@parlament.gv.at; rudolf.plessl@parlament.gv.at; nikolaus.prinz@parlament.gv.at; johann.raedler@parlament.gv.at; erwin.rasinger@parlament.gv.at; johannes.rauch@parlament.gv.at; andreas.schieder@spoe.at; dorothea.schittenhelm@parlament.gv.at; johannes.schmuckenschlager@parlament.gv.at; bernd.schoenegger@parlament.gv.at; hermann.schultes@parlament.gv.at; norbert.sieber@parlament.gv.at; johann.singer@parlament.gv.at; michaela.steinacker@parlament.gv.at; georg.strasser@parlament.gv.at; gabriele.tamandl@parlament.gv.at; karlheinz.toechterle@parlament.gv.at; georg.vetter@parlament.gv.at; angelika.winzig@parlament.gv.at; august.woeginger@parlament.gv.at; andreas.zakostelsky@parlament.gv.at


Alle oben genannten Nationalratsabgeordneten haben jeweils persönlich ein eMail erhalten, dessen Inhalt Sie hier lesen können. Sollte es wider erwarten Antworten geben, dann werden wir diese gerne veröffentlichen.

From: Generalsekretär Saubere Hände
Sent: Montag, 01. Februar 2016 10:35
To:
Subject: Staatsschutzgesetz 

Sehr geehrtex xxxxxxxxxx

laut meinen Informationen haben Sie für das aktuelle Staatsschutzgesetz gestimmt.

Sie sind ihren Wählern direkt verpflichtet. Zu diesem Gesetz gab und gibt es schwerste Bedenken. Wären Sie bitte so freundlich mir mitzuteilen wie sie mit den Bedenken umgegangen sind bzw. wie diese für Sie ausgeräumt wurden bzw. für sie nicht relevant sind.

Hier sind ein paar Fragen.

  • „Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz“ (Art. 8 EMRK)
    Dass Menschenrechte keinen hohen Stellenwert für Nationalrätinnen und Nationalräte haben zeigt der Umgang mit dem ICCPR zu dem noch immer Ausführungsgesetzt fehlen. Der ICCPR ist damit in Österreich totes Recht.
    Wie stehen Sie zu Menschenrechten und speziell zur obigen Art,8 EMRK?
  • „ideologisch motivierter Kriminalität“ 
    Was immer man darunter verstehen mag, was verstehen Sie darunter? Warum werden nicht ganz klare und eindeutige Begriffe wie „staatsfeindlich oder demokratiefeindlich“ verwendet?
  • Trennungsprinzip von polizeilichen und nachrichtendienstlichen Aufgaben.
    Die Nachrichtendienste sind auf Länderebene strukturell den normalen Verwaltungsstrukturen der Polizei eingegliedert.
    Was halten Sie vom Trennungsprinzip?
  • „Verfassungsgefährdenden Angriffs“
    Was verstehen Sie unter diesem Begriff?
  • Rechtsschutzsenat (richterliche Kontrolle)
    Wo ist dieser geblieben?

Beste Grüße
Bernhard Lassy
Präsident – Saubere Hände

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Hier noch weitere Beiträge zum Thema:

Staatsschutzgesetz im Innenausschuss beschlossen!

Am Dienstag wurde das Staatsschutzgesetz mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP durch den Innenausschuss gewunken. Nun soll das Gesetz am 27. Jänner noch vom Parlament abgesegnet werden und Mitte 2016 in Kraft treten. [1]

PresidenteWir appellieren an alle Nationalratsabgeordneten ihr freies Mandat wahrzunehmen und im Parlament gegen das Staatsschutzgesetz zu stimmen! Ein unkontrollierbarer Nachrichtendienst, der ohne jeglichen Verdachtsmoment und richterlichen Beschluss tätig werden kann ist ein gefährlicher Angriff auf den Rechtsstaat und unsere Demokratie – mahnt Bundesvorstand Florian Lammer scharf vor dem Beschluss des Gesetzes.

Mit ihrer Kritik stehen die Piraten jedoch nicht alleine. Zahlreiche Organisationen haben sich im Begutachtungsprozess skeptisch zu dem Gesetz geäußert und davor gewarnt. Darunter die Richtervereinigung, Ärztekammer, Rechtsanwaltskammer, Volksanwaltschaft, Datenschutzrat, Journalistenrat, die Bischofskonferenz, die evangelische Kirche, Gewerkschaft sowie Wirtschaftskammer und zahlreiche NGOs.[2]

Wir rufen alle Menschen dazu auf sich in dieser entscheidenden Woche dem Protest anzuschließen, online als auch offline! Kontaktiert eure Abgeordneten, unterstützt staatsschutz.at und geht am 23. Jänner auf die Straße. Die Zeit ist knapp aber es ist noch nicht zu spät!–  forder Lammer eindringlich zum Handeln auf.


3 Schritte gegen das Staatsschutzgesetz:


Quellen:

[1] http://m.futurezone.at/netzpolitik/innenausschuss-winkt-staatsschutzgesetz-durch/175.986.166

[2]https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/ME/ME_00110/index.shtml

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Aus dieser Quelle zur weiteren Verbreitung entnommen:

https://www.staatsschutz.at/

8 wichtige Punkte zum geplanten Staatsschutzgesetz

  1. Österreich bekommt einen neuen Geheimdienst.
  2. Das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) ist zwar eigentlich Polizeibehörde, hat aber bald die Befugnisse eines Nachrichtendienstes.
  3. Das BVT kann unbeschränkt jeden überwachen und braucht dafür weder Richter noch Staatsanwalt.
  4. Schon zur Bewertung der Wahrscheinlichkeit eines verfassungsgefährdenden Angriffs darf das BVTjeden überwachen. Es bedarf lediglich eines begründeten Gefahrenverdachts. Allerdings gibt es keine klaren Regeln, wo und wie die Begründung für das Vorliegen eines konkreten Gefahrenverdachts schriftlich festzuhalten und vorzulegen ist.
  5. Das BVT kann auf die Daten von allen Behörden und allen Firmen zugreifen, ohne Richter oder Staatsanwalt. Die einzige Kontrolle ist der interne Rechtsschutzbeauftragte „Dreiersenat“ (der interne Rechtsschutzbeauftragte des BM.I und seine zwei Stellvertreter_innen). Diesem kann das BVT die Akteneinsicht zur Wahrung der Identität von Zeugen verwehren. Von einer echten richterlichen Kontrolle ist das weit entfernt.
  6. Aufgabe des BVT ist weit mehr als die Abwehr von Terrorismus. Auch wer als Whistleblower auf Missstände hinweist oder gegen Rechtsextreme in der Hofburg oder für Tierschutz demonstriert gerät ins Visier der Behörde.
  7. Eine lange Liste von rund 100 Straftaten definiert denverfassungsgefährdenden Angriff, 40 davon wenn sie aus religiösen oder weltanschaulichen ideologischen Motiven begangen werden.
  8. Das BVT darf alle Daten 6 Jahre lang speichern. Wer auf diese Daten zugreift, wird aber nur 3 Jahre lang gespeichert. Diese Daten dürfen mit ausländischen Geheimdiensten getauscht werden. Damit ist jeder Datenschutz hinfällig.
  9. Österreich hat bald zehn neue Geheimdienste, denn neben demBVT bekommen auch alle Landesämter für Verfassungsschutz dieselben Befugnisse. Jeder Landeshauptmann (=Ministerpräsident) hat also bald seinen eigenen Geheimdienst.
    In diesem Punkt hat die Regierung auf unsere Kritik gehört. Statt zehn neuen, unabhängigen Geheimdiensten mit unterschiedlichen Standards werden Staatsschutzaktivitäten künftig zumindest zentral koordiniert.
  10. ————————————————————————————————

Hier noch ein ORF-Artikel vom 27.07.15 darüber.

Weiter ohne richterliche Kontrolle

Das geplante Polizeiliche Staatsschutzgesetz (PStSG) sorgt für anhaltende Diskussionen. Die Regierungsvorlage, die im Herbst im Innenausschuss behandelt werden soll, weist deutliche Änderungen gegenüber der Begutachtungsvorlage auf, zeigt eine Analyse der Bürgerrechtsgruppe AK Vorrat. Die heimischen Anwälte und Richter lehnen das Gesetz weiterhin strikt ab.

Die Ende Juni im Ministerrat beschlossene Vorlage sei in Teilen deutlich verändert worden. So seien etwa ganze Paragrafen und Textpassagen vertauscht, herausgestrichen und auch komplett neu eingefügt worden. Dabei habe es zwar einige begrüßenswerte Änderungen gegeben, viele Teile seien aber weiterhin zu schwammig formuliert, heißt es in der Analyse. Zudem seien einige Punkte auch deutlich ausgeweitet worden.

Ausweitung auf „Gruppierungen“

Geändert wurde etwa die oftmalig kritisierte Formulierung „wahrscheinliche verfassungsgefährdende Angriffe“ zu „verfassungsgefährdende Angriffe“, unter anderem in Paragraf 11, im Begutachtungsentwurf noch als Paragraf 12 geführt. In diesem Paragraf werden die „besonderen Bestimmungen“ angeführt, nach denen die Ermittler personenbezogene Daten zur „erweiterten Gefahrenforschung und zum vorbeugenden Schutz“ ermitteln dürfen, unter anderem durch Observation, verdeckte Ermittlung und Kennzeichenerkennungsgeräten, aber auch durch Einholen von Telekommunikationsdaten von Telekombetreibern.

Hier wurde die gewünschte Befugnis deutlich ausgeweitet: Die Auskunft über IP-Adressen und den zugehörigen Anschlussinhaber sowie aktuelle und historische Standortdatenerfassung sollen nicht nur für eine bestimmte Person, sondern für eine ganze, nicht näher definierte „Gruppierung“ angefordert werden können, schreibt der AK Vorrat. Dabei werde nicht mehr für jede einzelne Person überprüft, ob der Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte Privatsphäre verhältnismäßig ist, da die Genehmigung für eine „Gruppierung“ erteilt werde.

Handyortung auf breiter Basis

Zudem gebe es eine Ausweitung der ehemals im Sicherheitspolizeigesetz (SPG) festgelegten Möglichkeit, durch den Einsatz von IMSI-Catchern Standortdaten von gefährdeten Personen oder ihrer Begleitung zu ermitteln. Das Innenministerium argumentiert damals, dass damit verirrte Wanderer oder Suizidgefährdete geortet werden können. Nun wird diese Möglichkeit auf gefährdende Personen und ganze „Gruppierungen“ ausgedehnt – allerdings ohne dass ein Richter der Maßnahme zustimmen muss. Weiters wurde auch der Zugriff auf Verkehrs- und Zugangsdaten auf „Gruppierungen“ ausgeweitet.

All diese gesammelten Daten dürfen dann auch für „Gruppierungen“ in einem entsprechenden „Informationsverbundsystem“ verarbeitet und analysiert werden, heißt es im nunmehrigen Paragraf 12. Die vormals in Paragraf 13 geregelte viel kritisierte Möglichkeit, „Vertrauenspersonen“ („V-Männer“) für ihren Einsatz als verdeckte Ermittler zu bezahlen, wurde gestrichen. Bestimmungen zum Einsatz von „Vertrauenspersonen“ sind weiterhin in den geplanten Änderungen im SPG enthalten, die Möglichkeit, sie zu entlohnen, ist dort bereits geregelt.

AK Vorrat sieht Vorratsdatenspeicherung

Gerade die Ausweitung der Datensammlung und -speicherung ist laut AK Vorrat besonders kritisch zu sehen, durch die geplanten Speicherfristen rücke die Datensammlung des PStSG in die „Nähe einer Vorratsdatenspeicherung“, heißt es in der Analyse. Damit seien auch Bewegungsprofile möglich. Gleichzeitig gebe es aber weiterhin keine objektivierbaren Kriterien, woraus sich die Wahrscheinlichkeit einer Gefährdung ergeben könne und wo die Grenze zu ziehen sei. Die Kontrolle durch den Rechtsschutzbeauftragen sei nicht hinreichend, die mit der Regierungsvorlage nunmehr möglichen mehrmaligen Genehmigungsverlängerungen seien ebenfalls kritisch zu sehen.

Kritik an schwammigen Formulierungen

Viele Begriffe seien weiter zu schwammig formuliert, so Christof Tschohl, einer der Autoren der Analyse, gegenüber ORF.at. Die angeführte weltanschauliche Motivation für Taten sei schwierig, weil das kein hinreichendes Abgrenzungskriterium sei. Unklar sei auch, was genau dem Ansehen der Bundesregierung, wie im Gesetz angeführt, schaden könne. Es sei völlig intransparent, was und warum bestimmte Befugnisse überhaupt geändert werden müssten. „Das Paradigma wurde gedreht, der Staat muss nicht mehr erklären, warum er in das Grundrecht eingreift“, so Tschohl.

Für Laien schwer verständlich

Warum es weiterhin keinen Richtervorbehalt gibt, sei nicht schlüssig, denn bei der Abschaffung des Bankgeheimnisses habe die Regierung nach entsprechender Kritik ebenfalls eine richterliche Kontrolle eingeführt. Der Rechtsschutzbeauftragte könne zudem gar nicht unangekündigt Akten einsehen, weil womöglich vorher Zeugen anonymisiert werden müssten, die der Rechtsschutzbeauftragte laut Regierungsvorlage aber nicht kennen darf.

Zwar wurde auch auf Kritik reagiert, etwa indem die Tatbestände „Sprengung einer Versammlung“ und „Störung einer Versammlung“ ersatzlos gestrichen wurden, das sei aber nur die Spitze des Eisbergs, heißt es in der Analyse weiter. Zudem sei für Laien und auch für die handelnden Organe nicht erkennbar, auf Basis welcher Annahmen der Straftatenkatalog für verfassungsgefährdende Angriffe zustande kam – und was genau eigentlich ein solcher Angriff tatsächlich ist. Zudem werde im Gesetz teilweise kein konkreter Verdacht für eine „wahrscheinliche Gefährdung“ gefordert.

Anwälte orten „unzulässige Taschenspielertricks“

Kritik zur aktuellen Vorlage kommt auch von den heimischen Richtern und Anwälten. Angesichts der deutlichen Ausweitung der überwachbaren Personen auf „Gruppierungen“ müsste die Vorlage eigentlich noch einmal in Begutachtung, so Rupert Wolff, Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages gegenüber ORF.at. Wolff konstatiert auch „unzulässige Taschenspielertricks“. Man müsse in diesem Zusammenhang allerdings grundsätzlich die Ernsthaftigkeit eines Begutachtungsverfahrens hinterfragen.

Es brauche ein breite Diskussion der Zivilgesellschaft, so Wolff weiter, der auch ein neues Phänomen sieht: „Früher wurde für eine Aufklärung ermittelt, jetzt betreibt man im Vorfeld Gedankenspionage.“ Immerhin positiv sei zu werten, dass das Gesetz nicht „Husch-Pfusch“ noch vor dem Sommer beschlossen worden sei, wie ursprünglich geplant. Es sei aber „bedauerlich“, dass sich der Gesetzgeber der Kritik nicht angepasst habe und weiterhin an den zehn Spitzeleinheiten (das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung BVT sowie ein Landesamt für Verfassungsschutz in jedem Bundesland, Anm.) für eine „Geheimpolizei“ ohne richterliche Kontrolle festhalte.

Auch Wolff zeigte sich verwundert darüber, dass bei der Abschaffung des Bankgeheimnisses doch ein Richtervorbehalt eingezogen wurde, beim PStSG aber nicht. Der Rechtsschutzbeauftragte sei ein zu geringer Schutz, er habe zudem selbst in seiner Stellungnahme angeführt, dass er keine Kapazitäten mehr frei habe. „Aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit“ sei das Gesetz daher weiterhin abzulehnen.

Richter kritisieren Geheimdienststrukturen

„Äußerst fraglich“ sei das PStSG in der vorliegenden Version weiterhin, so Gerhard Reissner, Vizepräsident der Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter, gegenüber ORF.at. Auch er kritisiert, dass es keine Kontrolle der Maßnahmen durch einen Richter gibt, ebenso wie die Ausweitung der Fristen und der beobachtbaren Personen. „Hier werden zehn Geheimdienste ohne entsprechende Kontrolle geschaffen“, so Reissner.

Durch die Unübersichtlichkeit der Paragrafen und Zuständigkeiten sei vieles so schwammig, „dass man das immer in Anspruch nehmen kann“. Es sei zudem eigentlich „schizophren“, dass es mit dem Argument des Staatsschutzes keine richterliche Kontrolle gibt, bei „normalen“ Verbrechen aber schon. Auch die Richter kritisieren weiterhin einen unzureichenden Rechtsschutz, eine verwirrende Anwendung und dass es keinen Nachweis der Notwendigkeit eines solchen Gesetzes gibt. „Die Studie, die uns versprochen wurde dazu, wurden nie vorgelegt“, so Reissner.

Links:

http://www.aktivist4you.at/2015/05/31/buerger-unter-generalverdacht-das-staatsschutzgesetz-hebelt-grundrechte-aus-ohne-einen-konkreten-verdacht-der-standard-at/

http://www.aktivist4you.at/2015/08/02/staatsschutzgesetz-zahlreiche-proteste-von-richtern-anwaelten-uns-viele-oesterreicher_innen-schlafen-oder-schweigen/

http://www.aktivist4you.at/2015/12/20/ueberwachungsstaat-oesterreich-das-staatsschutzgesetz-und-die-aushebelung-des-rechtsstaates-und-woher-privatsphaere-kommt-und-warum-der-staat-dieses-recht-nicht-hat/

http://www.aktivist4you.at/2015/10/19/neues-staatsschutzgesetz-in-oesterreich-kritik-u-diskussion/

http://www.aktivist4you.at/2015/10/12/meinungen-zum-geplanten-staatsschutzgesetz/

http://www.aktivist4you.at/2015/07/28/kritische-videobotschaft-zum-geplanten-staatsschutzgesetz-in-oesterreich-dass-mit-einem-rechtsstaat-nicht-vereinbar-ist-und-unsere-rechte-missachtet/

http://www.aktivist4you.at/2015/07/25/quiz-welches-land-hat-welche-ueberwachungsgesetze-usa-ddr-oesterreich-deutschland-zum-geplanten-staatsschutzgesetz-oesterreich/

http://www.aktivist4you.at/2015/07/24/fuehrungs-und-jahreszeugnis-fuer-mag-johanna-mikl-leitner-fuer-die-absolut-unmenschliche-asylpolitik-die-gegen-menschenrechte-verstoesst-die-uebernahme-von-sicherheitskosten-in-millionenhoehe-fuer/

http://www.aktivist4you.at/2015/07/23/staatsschutz-at-demo-in-innsbruck-gegen-das-geplante-oesterr-staatsschutzgesetz-und-das-geplante-bettlerverbot-bitte-auf-www-staatsschutz-at-petition-unterschreiben/

http://www.aktivist4you.at/2015/07/23/staatsschutzgesetz-demo-roland-steixner-von-der-kpoe-ibk-sowie-ueber-verbote-die-bilderberger-griechenland-demokratiedefizite/

http://www.aktivist4you.at/2015/05/16/spitzelstaat-oesterreich-und-10-punkte-zum-neuen-staatsschutzgesetz-in-oesterreich/

Aus dem per ÖVP-Amtsmissbräuche offenkundig verfassungswidrig agrar-ausgeraubten Tirol, vom friedlichen Widerstand, Klaus Schreiner

Don´t be part of the problem! Be part of the solution. Sei dabei! Gemeinsam sind wir stark und verändern unsere Welt! Wir sind die 99 %! 

“Wer behauptet, man braucht keine Privatsphäre, weil man nichts zu verbergen hat, kann gleich sagen man braucht keine Redefreiheit weil man selbst nichts zu sagen hat.” Edward Snowden.

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