Menschenrechte unterliegen Formvorschriften! Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte teilt schriftlich mit, dass er aufgrund eines Formfehlers meine Menschenrechtsbeschwerde nicht untersucht und wegschmeißt.

Finanzmarkt- und Konzernmacht-Zeitalter der Plutokratie unterstützt von der Mediakratie in den Lobbykraturen der Geld-regiert-Regierungen in Europa, Innsbruck am 18.01.2016

Liebe® Blogleser_in,

Bewusstheit, Liebe und Friede sei mit uns allen und ein gesundes sinnerfülltes Leben wünsch ich ebenfalls.

Aus dieser Quelle zur weiteren Verbreitung entnommen: erhaltener Brief.

20160118_133516

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte teilte mir heute schriftlich mit, dass er aufgrund eines angeblichen „Formfehlers“ die Menschenrechtsbeschwerde nicht untersucht und wegschmeißt.

(Dies ist/war ein dicker Din A4 Ordner voll mit zahlreichen Unterlagen: wie dem ausgefülltem Beschwerdeformular und zahlreichen kopierten Beilagen meiner Berichterstattungsstrafe in der Höhe von € 14.000,– mit Androhung auf Haftstrafe bei Nichtzahlung!! sowie einer auf Beiblättern eingereichte Sachverhaltsdarstellung!!! War circa ein Tag Arbeit diese zusammenzustellen ….) 

Eine € 14.000,00 Strafe für die Berichterstattung über meine € 30.300,– Buchbewerbungsklage eines streng verbotenen Romans, der die Hypo Alpe Adria Notverstaatlichung thematisiert, am Blog. 

Der Text am Brief lautete: „Der Sachverhalt wurde nicht auf den dafür vorgesehenen Seiten des Beschwerdeformulars dargestellt. 

Unter diesen Umständen kann die Beschwerde nicht vom Gerichtshof untersucht werden. Daher wurden die von ihnen eingereichten Eingaben und Unterlagen nicht aufbewahrt.“

Anmerkung: Am elektronischen Beschwerdeformular wurde zweimal dies versucht und von mir der Sachverhalt dort eingetragen, aber es war zweimal nicht möglich diesen Text dort zu speichern oder auszudrucken!!!! Deshalb habe ich wie dort angegeben, den Sachverhalt auf beigelegten Seiten dargestellt und beigelegt und fristgerecht versendet. 

Weiters teilten sie mir mit: „Ich weise Sie darauf hin, dass die Sechs-Monats-Frist nach Artikel 35 Absatz 1 der Konvention nur dann unterbrochen wird, wenn eine vollständige Beschwerde an den Gerichtshof gesendet wird.“

Was bedeutet: Jetzt ist die Frist aus! 

Manchmal laust mich der Affe und ich denke ich bin von allen guten Geistern verlassen.

Unsere liebe letzte Instanz in Sachen Menschenrechte auf Erden enttäuscht mich schwer.  🙁

————————————————————————————-————
Aus dem per ÖVP-Amtsmissbräuche offenkundig verfassungswidrig agrar-ausgeraubten Tirol, vom friedlichen Widerstand, Klaus Schreiner

Don´t be part of the problem! Be part of the solution. Sei dabei! Gemeinsam sind wir stark und verändern unsere Welt! Wir sind die 99 %! 

“Wer behauptet, man braucht keine Privatsphäre, weil man nichts zu verbergen hat, kann gleich sagen man braucht keine Redefreiheit weil man selbst nichts zu sagen hat.” Edward Snowden.

Der Brief hat schon einen schönen Platz gefunden. 

20160119_123157

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert