NÖ-Wohnbaugeldermilliardenverlust: Gutachten von 2 Wirtschaftsprüfern der KPMG aus dem Jahr 2002 entdeckt: Es lässt wirklich keinen Zweifel offen, dass die zuständigen Entscheidungsträger bereits nach den ersten Verlusten (2001-2002) über alle Risiken, notwendige Kontrollen und auch die Absurdität ihrer Veranlagungsstrategie bescheid wußten.

★★★ Widerstandsberichterstattung über die herrschenden, demokratischen Um- bzw. Zustände ★★★

Finanzmarkt- und Konzernmacht-Zeitalter der Plutokratie unterstützt von der Mediakratie in den Lobbykraturen der Geld-regiert-Regierungen in Europa, Innsbruck am 08.12.2014

Liebe® Blogleser_in,

Bewusstheit, Liebe und Friede sei mit uns allen und ein gesundes sinnerfülltes Leben wünsch ich ebenfalls.

Aus dieser Quelle zur weiteren Verbreitung entwendet: http://www.fischundfleisch.at

Ich nehme das zum Anlass, in mehreren Teilen zum Thema zu bloggen. Im ersten Teil möchte ich auf die wirklich spannenden historischen Hintergründe eingehen. In den nächsten Tagen werde ich dann über derzeit noch laufenden Ermittlungsverfahren zur Causa, über die Begründung zur Einstellung des Verfahrens gegen Wolfgang Sobotka und den aktuellen Stand der Investitionen berichten.

Teil 1 – Historischer Hintergrund

Der Auslöser für die Idee mit den niederösterreichischen Wohnbaugeldern am Finanzmarkt zu spekulieren, waren die „Maastricht-Kriterien“, die eigentlich ausgeglichene Haushalte in der Europäischen Währungsunion zum Ziel hatten. Das klingt im ersten Moment zwar komisch, kam aber so:

Zur Budgetkonsolidierung der Gebietskörperschaften in Hinblick auf die „Maastricht-Kriterien“ schlossen Bund, Länder und Gemeinden im Juni 2001 einen neuen österreichischen Stabilitätspackt. Darin wurde festgelegt, wie die Budgetkonsolidierung erreicht und die Lasten aufgeteilt werden sollten.

Die Basis zur Berechnung des für die Mastricht-Ziele relevanten Defizits bildete fortan das „Europäische System der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung“, kurz ESVG. Es hatte den Zweck die Haushalte der Mitgliedsländer vergleichbar zu machen und stellte Bund und Länder vor große verwaltungstechnische Herausforderungen, da es sich um ein komplexes Regelwerk handelt, in dem auch festgelegt ist, wie einzelne Ausgaben und Einnahmen zu verbuchen sind und wie sie sich auf die Berechnung des „Maastricht-Defizits“ auswirken. Größer als die verwaltungs-, waren die budgettechnischen Herausforderungen, weil sich das Defizit der Bundesländer aus Maastricht-Sicht nun plötzlich völlig anders darstellte.

In allen Bundesländern prüfte man damals die Wohnbauförderung hinsichtlich der Maastricht-Kriterien zu optimieren, sie bildeten ja auch ein riesige Position in jedem Landesbudget. Niederösterreich gab 2001 ein Studie zur Maastricht-konformen Neugestaltung der Wohnbauförderung in Auftrag und stellte das Fördersystem in weiterer Folge um, weil die bis zu diesem Zeitpunkt auch üblichen, nicht rückzahlbaren Annuitätenzuschüsse, die unter Wohnbau-Landesrat Edmund Feiburger eingeführt wurden, das Defizit erhöhten, während sich rückzahlbare Darlehen im Hinblick auf Maastricht neutral auswirkten.

In der Studie identifizierte man aber auch ein Risiko bei den Wohnbaudarlehen. Man hatte von EUROSTAT die informelle Auskunft erhalten, dass die Differenz zwischen dem niedrigen Zinssatz der geförderten Darlehen und dem marktüblichen Zinssatz zukünftig als Maastricht-relevanter Aufwand gesehen werden könnte, der das Defizit erhöht. Bedenkt man, dass damals in Niederösterreich insgesamt Darlehen in der Höhe von fast 5 Mrd. € zu 1 % verzinst vergeben waren, hätte sich das jährliche!! Defizit schlagartig um 50 Mio. € pro Prozentpunkt Differenz zu dem als marktüblich angesehenen Wert erhöht. Bei 4 % marktüblichem Zinssatz also 150 Mio. €, bei 5 % 200 Mio. €, usw.

Auch die Landtagsprotokolle zeigen, dass man in Niederösterreich im Jahr 2002 glaubte, mit dem Verkauf der Forderungen 2 Fliegen mit einer Klappe zu schlagen. Man wollte das Maastricht-Defizit reduzieren und gleichzeitig durch unglaubliches Investitionsgeschick mehr lukrieren, als der Verkauf der Forderungen gekostet hatte. Zwar wirkten sich laut Studie weder die Einnahmen aus dem Forderungsverkauf, noch die Abschläge von immerhin 4,7 % p.a. auf das Maastricht-Defizit aus, jedoch konnten zukünftige Zinserträge aus den Veranlagungen als Einnahmen verbucht werden.

Aus heutiger Sicht hat das Land Niederösterreich bisher also real über eine Milliarde € verspekuliert, durch das Vorgehen aber das Defizit durch die Maastricht-Brille seit 2002 jedes Jahr offenbar um mehrere hundert Mio. € reduziert dargestellt.

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Im Teil 2 meiner Blogserie zu den NÖ-Wohnbaugeldern geht es um die Begründung der Oberstaatsanwaltschaft zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen den „Landesrat für Finanzen und nunmehrigen Landeshauptmann-Stellvertreter von N*** Mag. W*** S***“ und das „Management der F***“.

Vorab noch ein kurzer Nachtrag zu Teil 1. Ich wurde gefragt, ob sich die Idee, die Forderungen aus den Wohnbaugeldern zu veranlagen mit dem jetzigen Wissen der Motivation – also wegen der Maastricht-Kriterien – nicht ganz anders darstellt. Die Antwort ist klar: Nein! Über 20 Jahre mehr als 4,7 % Rendite im Durchschnitt zu erreichen war zu jeder Zeit mit einem beträchtlichen Veranlagungsrisiko verbunden. Man hätte die Forderungen auch veräußern und mit den Einnahmen Schulden abbauen können. Das hätte nachhaltige positive und „Maastricht-relevante“ Auswirkungen gehabt und andere Bundesländer haben das so gemacht. Nun geht’s zum zweiten Teil.

Im Juli hat Wolfgang Sobotka die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen ihn und das Management der FIBEG im Zusammenhang mit den Spekulationsverlusten in einer Pressekonferenz verkündet. Einige Wochen nach der Pressekonferenz hat die Oberstaatsanwaltschaft die anonymisierte Begründung zur Einstellung eines Verfahrens veröffentlicht, die bisher noch nicht in Medien behandelt wurde und die ich hier zusammenfasse:

  1. Die Ermittlungen gegen das Management der F***wurden mit der Begründung eingestellt, dass es keine Hinweise darauf gab, dass Vorgaben des Aufsichtsrates nicht eingehalten wurden.
  2. Zur Veranlagungsstrategie gab es keine Vorgaben der Generalversammlung der F***(Die Generalversammlung bestand damals aus dem „Landesrat für Finanzen und nunmehrigen Landeshauptmann-Stellvertreter von N*** Mag. W*** S***“, dem zuständigen Organ des Alleingesellschafters Land N***) und das wurde vom Rechnungshof auch kritisiert. Dadurch konnten das Management und der Aufsichtsrat auch in diesem Punkt nicht Pflichtwidrig gehandelt haben.
  3. Hier ein „Investmentbanker-Bullshit-Satz“ aus der Einstellungsbegründung:

„Im Jänner 2005 legte R*** (Anm. ein anonymisiertes internationales Investmentberatungsunternehmen) im Hinblick auf den damals bestehenden Ertragsdruck ein Dokument zur Weiterentwicklung der Veranlagungsstrategie vor.“

Diese „Weiterentwicklung der Veranlagungsstratgie“ führte zu einer deutlichen Erhöhung des Anteils an alternativen Investments. Laut Rechnungshof lag deren Anteil dann 2006 bei 39 % und 2008 sogar bei 48 %. 2008 haben die Fonds der F*** dann 17,6 % an Wert verloren, was einer Reduktion des Nettovermögenswertes von ca. 4,4 Mrd. € auf ca. 3,6 Mrd. € entspricht.

  1. Dem „Landesrat für Finanzen und nunmehrigen Landeshauptmann-Stellvertreter von N*** Mag. W*** S***“wurde in der Anzeige vorgeworfen, dass er keine Schadensersatzansprüche an die F***, deren Organe oder deren Haftpflichtversicherung geltend gemacht hatte. In diesem Punkt wurden die Ermittlungen mit der Begründung eingestellt, dass das Prozessrisiko sehr hoch gewesen wäre. Klar wäre das Prozessrisiko hoch gewesen, siehe Punkt 2!
  2. Der aus meiner Sicht zentrale Satz in der Begründung ist: „Darüber hinaus ist selbst die Existenz bzw. das Ausmaß eines eingetretenen Schadens strittig.“

Während der Rechnungshof also sowohl die Gesamtstrategie mit einem Verlust von über 1 Mrd. €, als auch zahlreiche Entscheidungen und Konstruktionen im Zuge der Veranlagung in der Luft zerreißt, und damit die politische Verantwortung unzweideutig darstellt, ist laut Oberstaatsanwaltschaft die Existenz eines Schadens  aus strafrechtlicher Sicht strittig. Man bezeichnet die Argumentation des Landes als „nicht unvertretbar“. Sie basiert auf einer abgekapselten Betrachtung des Ergebnisses der F***, die zwischen 2002 und 2011 +1,8 % p.a. Im Durchschnitt „erwirtschaftet“ hat.

Auch wenn die folgende Tatsache offenbar keine strafrechtliche Relevanz hat, sollte der immer noch als Pröll-Nachfolger gehandelten politisch Verantwortliche endlich persönliche Konsequenzen ziehen: Das Geld mit dem die F*** die 1,8 % pro Jahr „erwirtschaftete“, kostete in der gleichen Zeit 4,6 % p. a.. Diese kleine Zinsdifferenz hat bis 2011 auf niederösterreichische Haushalte umgelegt über 1.500 € pro Haushalt gekostet, inzwischen ist es vermutlich schon deutlich mehr.

Es gibt noch ein weiteres Ermittlungsverfahren, in dem es um die Vertuschung von Spekulationsverlusten kurz vor der Landtagswahl 2008 geht. Dieses Verfahren läuft noch, dazu mehr im nächsten Teil.

In den nächsten Tagen wird die FIBEG ihr Jahresergebnis veröffentlichen. Die FIBEG ist jene Gesellschaft, die die Gelder verwaltet und investiert, die das Land Niederösterreich durch den Verkauf der Forderungen aus den Wohnbaudarlehen lukrierte.

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In Teil 2 meiner Blogserie habe ich von der Einstellung des Verfahrens gegen Wolfgang Sobotka berichtet.

Nun habe ich ein Gutachten von 2 Wirtschaftsprüfern der KPMG aus dem Jahr 2002 entdeckt, das bisher möglicherweise weder der Opposition, noch dem Rechnungshof bekannt war und über das auch noch nicht in Medien berichtet wurde. Es läßt wirklich keinen Zweifel offen, dass die zuständigen Entschiedungsträger bereits nach den ersten Verlusten über alle Risiken, notwendige Kontrollen und auch die Absurdität ihrer Veranlagungsstrategie bescheid wußten.

Man hätte damals noch reagieren können, um weitere Verluste zu verhindern, hat es aber nicht getan. Im Gegenteil, das Risiko der Veranlagungen wurde wegen des „Ertragsdrucks“ weiter erhöht.

Hier die gutachtliche Stellungnahme der KPMG vom November 2002, versteckt in den Tiefen des Landtagsservers:
http://www.landtag-noe.at/service/politik/landtag/LandtagsvorlagenXV/FBerichteXV/F1102/78B3.pdf 

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Aus dem per ÖVP-Amtsmissbräuche offenkundig verfassungswidrig agrar-ausgeraubten Tirol, vom friedlichen Widerstand, Klaus Schreiner

Don´t be part of the problem! Be part of the solution. Sei dabei! Gemeinsam sind wir stark und verändern unsere Welt! Wir sind die 99 %!

Übrigens die 30. Innsbrucker Friedensmahnwache findet am Montag den 08.12.14 um 18:00 Uhr bei der Annasäule statt. Sei dabei! Unterstütze mit Deiner Anwesenheit die friedliche Bewegung FÜR Frieden in Europa und auf der ganzen Welt! 

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