TRANSPARENZGESETZ.AT benötigt mediale Bekanntmachung!

Sehr geehrte Politiker und Medienvertreter,                                  Innsbruck, 2013-04-23 II

Es hat mich eine Nachricht (kursiv) ereilt, welche medial besser verbreitet gehört, finden Sie nicht?
(ACHTUNG – mit STRG ++ – kann man den Text vergrößern, wie immer…)

Liebe UnterstützerInnen,

immer wieder werden wir gefragt, wie es denn nun weitergeht mit einem österreichischen Transparenzgesetz.

Ganz ehrlich? Das wuessten wir auch gern.

Faktum ist: Die Regierung hat einen ersten Vorschlag verkündet. Allein, der wurde leider nie wirklich veröffentlicht, weshalb wir das taten.

Seitdem haben auch wir von seiten der Politik keine Information bekommen. Wir müssen alles den Medien entnehmen, genau wie Ihr.

Demnach laufen offenbar lediglich nur Verhandlungen in Hinterzimmern zwischen den Regierungsparteien (Presse/Link), wir sind jedenfalls nicht eingebunden. Interessant für ein Gesetz, das Transparenz schaffen und dem BürgerInnen freien Zugang zu staatlicher Information geben sollte.

Besonders bemerkenswert: Die Regierung wollte eigentlich noch diese Legislaturperiode ein Transparenzgesetz beschließen. Um das vor der Wahl noch zu tun, müsste es aber bereits einen fundierten Entwurf eines Gesetzestexts geben, um ihn öffentlich diskutieren zu können.

Damit sieht es so aus, als würde die Sache entweder auf die lange Bank geschoben, oder nur eine Minimalvariante ohne wirkliche Einbindung der Öffentlichkeit im Schnellverfahren durchgepeitscht. Beides halten wir leider für schwer fahrlässig bei einem so wichtigen Thema.

Was bisher auf dem Tisch liegt, ist jedenfalls alles andere als vielversprechend.

Nur kurz drei beispielhafte Punkte:

1. Der verbreitete Entwurf der Verfassungsbestimmung ist selbst für informierte Durchschnittsbürger nicht verständlich – und vor allem: inhaltlich extrem lückenhaft und sogar in sich selbst widersprüchlich.

Grosse Bereiche staatlichen Handlens sind von der Informationspflicht ausgenommen.

2. Die Regelung der neuen Transparenz wird ein Bundesländerspezifikum.

So soll es demnach unterschiedliche Rechte für Bürger unterschiedlicher Bundesländer geben. Ein neues Grundrecht würde auch eine österreichweit einheitliche Lösung verdienen.

3. Klagen oder Betteln: Will man sein Buergerrecht durchsetzen hat man nur die Wahl zwischen Gerichten oder Volksanwaltschaft.

Während international starke Informationsfreiheitsbeauftragte die Rechte der Bürger gegen die Verwaltung durchsetzen, traut sich Österreich nicht diesen Schritt zu machen. Wir werden von unserer Forderung nach eine(r) Transparenzbeauftragte(n) nicht abweichen. Denn Best Practice-Modelle aus Grossbritannien, Deutschland und Slowenien zeigen, dass dies der einzig effektive Weg ist.

Es ist also nicht nötig das Rad neu zu erfinden, die Regierung müsste sich nur an international erprobten Modellen orientieren. Leider scheint es derzeit, als würde eher versucht nur das Nötigste zu tun, statt sich mutig einem Transparenzgesetz zu bekennen, das einer Gesellschaft des 21. Jahrhundert gerecht wird.

Wir fordern deshalb die Einbindung der Öffentlichkeit und die Diskussion des Gesetzes mit der Zivilgesellschaft.

Wie es sich fuer ein Transparenzgesetz gehört.

Um auch eine andere Sicht der Dinge einzuholen, haben wir diesen Mittwoch die Informationsbeauftragte der Republik Slowenien zu Gast. Wir freuen uns, wenn ihr dabei sein wollt!

Euer Team von Transparenzgesetz.at

(Farben u. Hervorhebungen, teilweise von mir,

MfG der Weiterleitung zur Verbreitung in der Öffentlichkeit, Klaus Schreiner

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