STAATSANWALTSCHAFT INNSBRUCK – Unrecht an Menschenrechtsaktivisten versus NR Huber!!!

An die Staatsanwaltschaft Innsbruck sowie dem Richter vom Menschenrechtsaktivisten

Sachverhaltsdarstellung – offen auch für interessierte Bürger/Medien/Politik per Email                         

Betrifft:     Information und Sachverhaltsdarstellung                   Innsbruck, 2012-11-12

eines verfassungsrechtlich bedenklichen Umstandes durch öffentliche, angeblich selbst bezahlte Werbungseitens eines Nationalrates gegen mehrfache Erkenntnisse des VfGH.!!! versus Anklage von Aktivisten für Menschenrechte, Innsbruck 

Sehr geehrter Staatsanwalt, sehr geehrter Oberstaatsanwalt,

sehr geehrter Richter, sehr geehrte BM für Justiz, sehr geehrte Justizbeamte, 

es gilt die Unschuldsvermutung für alle Beteiligten und hoffentlich auch weiterhin die freie Meinungsäußerung für alle Bürger (Menschenrechtsaktivist und andere), selbst für unsere Politiker? 

Aufgrund eines Artikels in der Tiroler Tageszeitung vom 10.11.12 

http://www.tt.com/Nachrichten/5683402-6/fl%c3%bcchtlinge-aktivist-muss-vor-den-kadi.csp mit folgender Einleitung:

Innsbruck – Ein gerichtliches Nachspiel hat jetzt der Weltflüchtlingstag am 24. Juni 2012 für einen Aktivisten der Initiative Bleiberecht. Nach einer Anzeige der sicherheits- und kriminalpolizeilichen Abteilung der Bundespolizeidirektion Innsbruck hat die Staatsanwaltschaft gegen ihn Anklage
wegen des Vergehens der Aufforderung zum Ungehorsam gegen Gesetze erhoben. Dem Aktivisten wird vorgeworfen, zum allgemeinen Ungehorsam gegen Abschiebungen aufgerufen zu haben. …. 

und der in der Anlage übersendeten „einseitigen“ Werbung im Stadtblatt „Erkenntnis nicht zur Kenntnis genommen“, worin und wodurch von Hr. NR Gerhard Huber, dieser oben rot angeführter Umstand analog gegen mehrfache Verfassungsgerichtserkenntnisse gemacht wird. 

Meine Fragen dazu: 1. Darf man bezahlte Werbung gegen mehrfache Erkenntnisse vom Verfassungsgerichtshof als angelobter Nationalrat (NR) öffentlich schalten? (in ganz Tirol und nicht nur bei ca. 100 Zuschauern, wie bei dem Menschenrechtaktivisten, wie in obigen Artikel…)

2. Gefährdet diese Werbung nicht das Ansehen unseres Verfassungsgerichtshofes unter den Bürgern? 3. Ist dies nicht ein öffentlicher Aufruf die Erkenntnisse unseres höchsten Gerichtes nicht ernst zu nehmen, ja sogar mehrere Verfassungsgerichtshofrichter hätten die Sachlage überhaupt nicht verstanden und alles sei ein Missverständnis??!!! 4. Wie weit darf man das eigentlich machen? 

Meiner bescheidenen Meinung als Nichtjurist aber mit bisherigen „gesunden“ bürgerlichem Rechtsverständnisses (natürlich subjektiv) und zwecks der Gleichheit, ergibt sich auf jeden Fall bei einer Gleichbehandlung von Hr. NR Gerhard Huber gegenüber diesem Menschenrechtsaktivisten, Hr. NR. Gerhard Huber welcher auch auf die Verfassung angelobt wurde! analog dazu:

…gegen ihn Anklage wegen des Vergehens der Aufforderung zum Ungehorsam gegen Gesetze zu erheben. (werden müsste?) Dem Aktivisten Nationalrat wird vorgeworfen, zum allgemeinen Ungehorsam gegen Abschiebungen mehrfache Verfassungsgerichtserkenntnisse aufgerufen zu haben. ….

Dies sogar mit angeblich selbstbezahlter Werbung als auf die Verfassung angelobter Volksvertreter.

Der Leser nimmt vielfach an, dass was in der Zeitung steht, entspricht der Tatsache (leider) da man meist unkritisch liest und Nationalräte (bzw. gewichtige Persönlichkeit, Richter,…) wirken in der öffentlichen Meinungsbildung sehr stark … Weiters ist die Auflage in Tirol des Staatblattes um das mehrere hundertfache höher als die Zuschauer bei der Demo-Gruppe, welche durch die Zuschauer auch zuerst einmal kritisch betrachtet werden. Weiters ist die Verbreitung mittels Tirolweiten Printmedium, worin der Leser schwer die bezahlte Werbung erkennen konnten (unter Lokales, in Form von Interview…mit einem einzigen Wort am Schluss Werbung, welches später noch ein Mal gedruckt wurde. Also eine volle Seite TEXT und zwei Mal eher zum Schluss WERBUNG stand…) versus einer Meinungsäußerung einer kleine Gruppe auf der Straße sicher gewichtiger zu beurteilen. 

Meiner Meinung nach wären dabei weiters auch Wiederholungen zu berücksichtigen:

Hr. NR. Gerhard Huber hat ähnliche Aussagen/Ansichten bereits im Parlament getätigt, wirkte dabei aber eher von einem Dritten dazu angestiftet und die vorgetragenen Texte wirkten ebenfalls von einem Dritten vorgegeben. Siehe Aufzeichnungen Parlament, sowie Schwarzbuch Tirol, Rückfragen dazu bei der Chefredaktion vom Echo Frau Alexandra Keller…. 

Weiters ist meiner Meinung nach zu berücksichtigen, dass es bei dem Thema von NR Gerhard Huber um ca. 20 – 25 % der Tiroler Landesfläche, also es sich dabei um 2500 km2 Tiroler Boden (zur Anschauung größer als Vorarlberg, auch größer als Osttirol…) handelt, also um einen zweistelligen bis dreistelligen Milliardenbetrag (Streitwert) mit Tiroler Bezug. (deshalb auch eine große emotionelle Komponente in Tirol hat…) 

Mit solcher Werbung spaltet man auch die Bevölkerung! Die Agrarnutznießer werden dadurch im aufrechten Unrecht, gegenüber allen Tirolern Bürgern, und ihren eigenen „alten Meinungen“ bestärkt! Nachdem diese Gruppe bereits jahrzehntelang durch die Landwirtschaftskammer und dem Bauernbund (und natürlich wahrscheinlich aus der Familie und Agrarbauernkreisen) entgegen der Verfassungsgerichtserkenntnisse informiert wurden, ist dies nicht ein absichtliches, bezahltes, verstärken der alten, für einem genehmere Ansichten, gegen das gesprochene RECHT?! 

Aufgrund meiner Bedenken habe ich Hr. NR. Gerhard Huber per Email am 12.10.12 angeschrieben (Schreiben anbei) und auch nachfolgende Antworten erhalten (gesamter Emailverkehr anbei). 

Aufgrund der Rückantwort von fremder Stelle, selbst mit textierter Unterschrift vom Nationalrat Huber, wurde mein Verdacht bestärkt, dass die Texte Hr. Huber vorgegeben wurden. (Ist es üblich in Österreich, dass die Politiker die Texte 1:1 vorgegeben bekommen um ihrer Wählergruppe gerecht zu werden?) 

Erneut habe ich Hr. Gerhard Huber am 16.10.12 per Email (im Anhang) angeschrieben aber bis heute keinerlei Rückantwort mehr bekommen. 

Noch nebenbei gefragt: 

Wenn beauftragte und bezahlte Rechtsanwälte die Wikipedia beim z. B. Thema Agrargemeinschaften textieren, muss da nicht irgendwo ein Vermerk angebracht werden, dass dies ein bezahlter Eintrag ist, dann benötigten wir bei diesen einseitigen Textäußerungen zu Agrargemeinschaften viele BEZAHLTE EINTRÄGE-Vermerke in der Wikipedia! 

Ich nehme nicht an, dass unser Recht gebogen wird, auch nicht durch mehrfach in Auftrag gegebenen und bezahlte Bücher (Autoren: Rechtsgelehrte), welche durch die plattform Agrar initiiert und durch die Agrargemeinschaften bezahlt wurden und werden. Im Werte von derzeit gesamt ca. € 900.000,– inkl. Verlags- und Druckkosten! – siehe Schwarzbuch Tirol. Eben der Zahler schafft an! (auch die Meinung, aber sicher nicht die Rechtsmeinung hoffe ich…) 

Interessant für die Staatsanwaltschaft könnte sein, mit welchem Geld hier (Bücher, Wikipedia, Werbung, Homepages, Rechtsstreite, etc.) bezahlt werden, mit Bürgergeld oder mit Bürgergeld, wenn die Staatsanwaltschaft überhaupt von sich aus tätig werden kann? 

Auf jeden Fall wird es für uns Bürger immer schwerer zu erkennen, wer was darf? Vielfach nehmen wir an, dass die Politiker sich da einen „Ausnahme“ geschaffen haben. Siehe z. B. www.dietiwag.org und viele „Ungereimtheiten“ … Schön wäre EINE UNABHÄGIGE, FREIE JUSTIZ – eben (politisch) weisungsfrei und nicht eine hierarchisch untergeordnete Justiz!! Eben eine Gewaltenteilung und Gewaltentrennung gegen Machtkonzentration und Korruption. Ich verweise auf das Buch „Verfassung im Spannungsfeld der 2. Republik“ von Hr. Dekan Dr. Dr. Heinz Mayr und schwere rechtsstaatliche Bedenken…. Sowie auf den Europarat und meine mehrfachen Schreiben an die Bundesregierung, weiters auf die parlamentarische Anfrage Nr. 8109/ABXXIV.GP sowie deren Beantwortung! Weiters http://gewaltenteilung.de/ Wäre ein Richterrat nicht nötig für eine Justiz 2.0.?

Weiters erinnere ich daran, dass vor ca. 10 Jahren über 1.000 Richter in Wien auf die Straße gegangen sind, um gegen die politische Einflussnahme aufmerksam zu machen und sich dagegen zu wehren. Es wurde leider medial fast nicht unterstützt … weiters siehe Falter-Bericht 40/12 über Einflussnahme durch BM für Justiz in Österreich! 

In der Hoffnung auf eine zufriedenstellende und vertrauensbildende Stellungnahme bzw. Ermittlung verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

Anlagen erwähnt                                            Klaus Schreiner

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