Verfassungssprecher Hr. Gerstl, Gemeindegutsagrargemeinschaften, Rumpelkammer Verfassung, Fiskalpaket und ESM

Sehr geehrter Verfassungssprecher Herr Wolfgang Gerstl,                  Ibk, 14.09.12

wie bereits letztens erwähnt, wollte ich nochmals kurz bei Ihnen über unsere Verfassung schriftlich anfragen und ersuche wieder rum höflichst um Stellungsnahme. 

Sie kennen sicherlich Ihre Verfassungssprecher-Kollegen aus den anderen Parteien. Können Sie mir diese Namen der Verfassungssprecher per Email zukommen lassen um mehrere „politisch mit gefärbte“ juristische Meinungen erheben (einholen) zu können und später mit den Rechtswissenschaftern und Professoren darüber eingehend diskutieren zu können.

————————————————————————————————————————————————————————————————————————————-In der Anlage übersende ich Ihnen einen offenen Brief an unseren Hr. Bundespräsidenten Dr. Heinz Fischer von gestern zur Ihrer Information. Darauf aufbauend möchte ich Sie zu den Tiroler Gemeindegutsargrargemeinschaften und den dort angegebenen Erkenntnissen des VfGH Wien befragen. Sie kennen dieses Buch von Frau Alexandra Keller? Gerne bin ich bereit, es Ihnen und den anderen Verfassungssprechern als politische „Sachspende“ zu übersenden, wenn Sie es auch lesen! Kennen Sie die Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes aus den 80er Jahren sowie 2008 zu diesem Sachverhalt? Oder wollen Sie so ungewöhnliche theoretische Annahmen wie letztens wiederholen bzw. weiterverbreiten? (sorry, versuche aber im Streitgespräch bzw. dialektischen Gespräch, sie zu fordern, um beste Arbeit seitens aller zu erhalten, auch um offensichtliche Problembereiche leichter zu transportieren, da man immer wieder durch Betriebsblindheit und der eigenen Subjektivität in den festgefahrenen Meinungen festsitzt… selbstverständlich auch ich… 

Wird der Verfassungsgerichtshof in Österreich bzw. dessen Erkenntnisse von unseren Landes-Politikern eigentlich anerkannt? Wenn ja, warum seit ca. 3 Jahrzehnten nicht in Tirol? Hier wurden diese hohen Erkenntnisse „amikal“ unter Freunden geregelt? eben unter dem Tisch abgelegt – im runden Behälter, nehme ich an. Ist das eine Ausformung der Ignoranz oder der Arroganz der Macht? Was sehe ich falsch? Diese Erkenntnisse des VfGH müssten doch anerkannt werden! Sollten diese Erkenntnisse von den Politikern dann nicht auch befolgt werden? Sonst wäre die Justiz nicht viel wert, wenn die Exekutive nicht exekutiert. Wenn aber die Exekutive nicht gegen die Exekutive agieren will! Wenn die Legislative keine Gesetze machen will? (siehe SV von gestern Hr. Dr. Heinz Fischer) Was können wir Bürger tun? Ein Staat, der Rechte nicht mit Durchsetzbarkeit versieht, hat doch seine Legitimation bereits verloren!

Lässt man im Verfassungs- und im Agrarbereich sprichwörtlich viel Gras drüber wachsen, jahrzehntelang? Ist unsere gelebte Realverfassung doch eine ganz andere als die festgeschriebene Verfassung? Wenn nicht mal Grundrechte in unserer Verfassung definiert und festgeschrieben sind, welchen Wert hat diese Verfassung für uns Menschen dann? Ohne Grund- und Sozialrechte… uvm. Wenn „unsere alte Rumpelkammer (Verfassung) nicht an die heutigen Umstände angepasst ist/wird
(fehlende Regelungen des Einfluss durch Finanzmarkt/Konzerne/Lobbyisten auf Entscheidungen der Regierungen z. B. im Haushaltsplan, wie durch den ESM und den Fiskalpakt mögliche geforderte Kürzungen im Sozialbereich, etc.) dann ist der Fiskalpakt bzw. ESM vielleicht verfassungskonform obwohl diese auf die dann (un)freien Entscheidungen der Regierungen Einfluss nimmt? U.v.m. Siehe EU-Verträge Fiskalpakt und ESM!!! (im nachhinein was regelnL!) 

Kennen Sie die anderen „Verfassungsschwierigkeiten“ in den Büchern von Hr. Dekan Dr. Heinz Mayer und den dort angegebenen Problembereichen?

Noch kurz zu Ihren Worten…:

Die Politik muss auf die Bürgerinnen und Bürger zugehen und auf die Politikverdrossenheit eine Antwort geben. „Wir brauchen mehr Transparenz und Unmittelbarkeit bei den Entscheidungen“ da stimme ich Ihnen zu, aber nicht nur ….aber das ÖVP „Bla, bla, bla“ mit dem Vorschlag „echte Mitbestimmung und Einbindung der Bürgerinnen und Bürger“ Wo man als Bürger dann ca. 650.000 wahlberechtigte Stimmen für eine Volksbefragung benötigt werden!! So viele Stimmen ohne Medienunterstützung erhalten soll? Toll ausgedacht, für eine Volksabstimmung… nicht so viel Chancen für uns Bürger…. LLL!!! Könnten Sie mal versuchen, für ein Ihnen wichtiges Vorhaben, 10 % aller Wahlberechtigen Stimmen einzusammeln? Können Sie das umsetzen? Da bin ich mal gespannt……Bitte….! Recht unmöglich auch durch die Öffnungszeiten der Meldeämter und unserer Bürgerarbeitsverpflichtungen…

In Erwartung einer Stellungnahme verbleibe mit freundlichen Grüßen     Klaus Schreiner J

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