🔴🔴🔴 19. Offener Brief betr. CORONA – ANFRAGE nach AUSKUNFTSGESETZ an Bundeskanzler Sebastian Kurz, Fraktionsführer*innen und deutschsprachigen Mainstreammedien

EINSCHREIBEN vorab per Email

Herrn Bundeskanzler Sebastian Kurz – persönlich                                                                                                                                                                         c/o Bundeskanzleramt der Republik Österreich                                             Ballhausplatz 2, A-1010 Wien                                                                                                                                                                                                        

O f f e n e r   B r i e f   zu Corona    XIX                   Innsbruck, 2020-04-25

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,

ich ersuche Sie meine offenen Briefe als Anfragen nach dem bestehenden Auskunftsgesetz zu behandeln.

Mein letzter offener Brief, war auch ein wenig emotional aber er entsprach meiner Direktheit. Herr Kurz, Sie selbst haben gesagt, in der Politik müsse man einiges aushalten, betreffend Alma Zadic. Sie erinnern sich?

Völlig willkürlich ohne evidenzbasierten Hintergrund werden Maßnahmen gesetzt die völlig irre sind. (Maskenpflicht, Lockdown etc.) Sie wollen den Wahnsinn auf die Spitze treiben, Herr Kurz? Das ist grob fahrlässige Gesundheitsgefährdung wie auch unnötige Zerstörung der Wirtschaft und absolut unverantwortlich. Bei den Masken darf es lediglich eine Empfehlung für die ängstlichen Menschen, für Altenheim- und Krankenhauspersonal und für Kranke geben UND ALLE müssen wissen, was sie sich dabei antun. Also Aufklärung darüber. Vielleicht hatten Sie in Ihrer Panik ja die Maske zu lange auf und es hat ihnen zusätzlich noch die Sicherungen rausgehauen? Ich rate dringend zu Beruhigungsmittel bei akuter Panik.  

——————————————————————————————————–Corona: PROF. STEFAN HOMBURG: „Die Krise ist ja weitgehend herbeigeredet“ + „Das Robert-Koch-Institut hat schwere Fehler gemacht

Corona: PROF. STEFAN HOMBURG klärt auf und übt massive Kritik -Lockdown unnötig & hat nichts gebracht

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Dr. Erickson COVID-19 Briefing


Von der fehlenden wissenschaftlichen Begründung der Corona-Maßnahmen

Warum die These von der epidemischen Ausbreitung des Coronavirus auf einem statistischen Trugschluss beruht

Christof Kuhbandner ist Psychologieprofessor und Lehrstuhlinhaber an der Fakultät für Humanwissenschaft der Universität Regensburg. Im folgenden Gastbeitrag erklärt er, warum die zunehmende Erhöhung der Anzahl der Coronavirus-Tests zu einer dramatischen Überschätzung des wahren Anstiegs der Neuinfektionen führt. Außerdem würde der zeitliche Abstand zwischen tatsächlichem Infektionszeitpunkt und Testzeitpunk den in Wirklichkeit deutlich früher stattfindenden Rückgang der Neuinfektionen verbergen.

Im Gegensatz zur verbreiteten Darstellung wäre demnach das Szenario einer epidemischen Ausbreitung des Coronavirus ein statistischer Trugschluss. Laut Kuhbandner sind darum die drastischen Eingriffe in unsere Grundrechte wissenschaftlich nicht gerechtfertigt. Seine Überlegungen sind aktuell bei einer Fachzeitschrift eingereicht und bereits als nicht begutachteter Vorabdruck erschienen.

Praktisch weltweit erleben wir eine bisher nie dagewesene Situation: Um eine offenbar drohende Epidemie zu bekämpfen, werden weltweit drastische Maßnahmen ergriffen. So wurden beispielsweise in Deutschland so viele Grundrechte so flächendeckend und umfassend eingeschränkt, wie es bisher in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland noch nie vorgekommen ist.

Beraten wird die Politik dabei von zahlreichen virologischen Experten. Man könnte also meinen, dass die Notwendigkeit von dramatischen Eingriffen in unsere Grundrechte durch fundierte Wissenschaft gut begründet ist. Blickt man aber als ein in Forschungsmethoden und Statistik erfahrener Wissenschaftler auf die wissenschaftliche Basis dessen, womit die drastischen Maßnahmen gerechtfertigt werden, kommen Zweifel auf.

Praktisch alle der ergriffenen Maßnahmen werden damit begründet, dass dadurch ein Anstieg in den täglichen Neuinfektionen verhindert werden soll, um einer angeblichen exponentiellen Ausbreitung des Coronavirus entgegenzuwirken. So rechnete z.B. der Präsident des Robert Koch-Instituts (RKI) auf einer Pressekonferenz am 18. März – ausgehend vom damals beobachteten Anstieg in den Neuinfektionen – hoch, dass es in Deutschland in zwei bis drei Monaten bis zu 10 Millionen Infizierte geben würde, wenn man es nicht schaffen würde, die Kontakte unter den Menschen wirksam und über einige Wochen nachhaltig zu reduzieren.

Ähnlich formuliert es die Leopoldina – die Nationale Akademie der Wissenschaften – in ihrer zweiten Stellungnahme: “Obwohl der Anstieg der registrierten Neuinfektionen mit SARS-Cov-2 in Deutschland sich seit einigen Tagen verlangsamt, müssen die am 22.03.2020 beschlossenen, bundesweit gültigen politischen Maßnahmen zur Kontaktbeschränkung weiterhin Bestand haben.” Und der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sagte im ZDF Heute Journal am 19. April: “Wenn wir es geschafft haben, gemeinsam auch die Zahl der Neuinfektion so runterzubringen Richtung 3.000 bis 4.000 am Tag, dann muss es uns auch gelingen dort zu bleiben, nur dann können wir schrittweise zurück in eine neue Normalität.”

Der tatsächliche Zeitpunkt des Rückgangs in den täglichen Neuinfektionen

Angesichts der Tatsache, dass alle ergriffenen Maßnahmen mit der steigenden Zahl an täglichen Neuinfektionen begründet werden, wollen wir diese Zahlen einmal genauer betrachten. Dazu wollen wir uns zunächst die typische Graphik zum Anstieg in den Neuinfektionen ansehen, wie sie zum Beispiel seit langem im Dashboard des RKI dargestellt wird (Stand: 23. April):

Was man zunächst festhalten kann: Die Zahlen sinken offenbar mindestens seit dem 3. April. Aber nun gilt es genauer hinzusehen. Eine erste Frage ist: Was ist eigentlich genau mit dem Datum in der obigen Graphik gemeint? Bei dieser Graphik im Dashboard des RKI entspricht das Datum dem sogenannten Meldedatum – also dem Zeitpunkt, wann der Fall dem Gesundheitsamt bekannt geworden ist.

Man trifft hier auf einen ersten spannenden Punkt: Es sollte ja eigentlich um die Zahl der Neuinfektionen pro Tag gehen, also um den Zeitpunkt, wann sich eine Person mit dem Coronavirus infiziert hat. Aber zu dem Zeitpunkt, wenn ein Fall dem Gesundheitsamt bekannt wird, hat sich die Person ja nicht neu infiziert. Laut RKI vergehen zwischen dem Zeitpunkt der Ansteckung – also dem eigentlichen Zeitpunkt der Neuinfektion – und der Ausprägung von ersten Symptomen im Schnitt 5-6 Tage. Da Menschen nicht sofort schon bei den ersten Symptomen zum Arzt gehen, vergehen dann nochmals oft mehrere Tage bis ein Arzt aufgesucht wird, der dann gegebenenfalls einen Test macht, dessen Ergebnis dann oft erst ein oder manchmal sogar zwei Tage später vorliegt. Die obige Graphik hinkt also dem wahren Zeitpunkt der Neuinfektion deutlich hinterher.

Genau aus diesem Grund gibt es im Dashboard des RKI seit ein paar Tagen eine weitere Graphik. Dort wird die Anzahl an Neuinfektionen pro Tag nach dem Datum des Erkrankungsbeginns gezeigt – also dem Tag, an dem erste Krankheitssymptome ausgebildet wurden. Der Erkrankungsbeginn ist aktuell von 94.078 der 145.664 labordiagnostisch bestätigten Fälle bekannt. Für den zeitlichen Verlauf der Neuinfektionen ergibt sich dann das folgende Bild (die blauen Balken zeigen den Verlauf der Neuinfektionen festgemacht am Erkrankungsbeginn):

Ein Rückgang in den täglichen Neuinfektionen findet sich also in Wirklichkeit bereits weitaus früher. Um den genauen Zeitpunkt zu bestimmen, kann man noch die gelben Balken einbeziehen. Die gelben Balken entsprechen den Fällen, bei denen der Erkrankungsbeginn nicht bekannt ist. Diese sind deswegen nach wie vor am Meldedatum festgemacht.

Um deren Erkrankungsbeginn zu schätzen, kann man diesen Fällen – basierend auf den Fällen, bei denen man den Erkrankungsbeginn weiß – das wahrscheinlichste Erkrankungsdatum zuordnen (Fachbegriff: „Imputation“). In den täglichen Lageberichten vom RKI wird das so gemacht, um den wahren Verlauf der Neuinfektionen besser abschätzen zu können. Dann sieht die Graphik folgendermaßen aus (die Höhe der grauen Balken zeigt den mit Hilfe der Imputation geschätzten wahren Verlauf, festgemacht am Erkrankungsbeginn, Lagebericht vom 22.4.):

Demnach sinkt die Anzahl der täglichen Neuinfektionen in Wirklichkeit schon mindestens seit dem 19. März. Allerdings muss man sich klarmachen, dass das Datum in dieser Graphik ja dem Zeitpunkt der Ausbildung von ersten Krankheitssymptomen entspricht. Wie bereits beschrieben, liegen aber zwischen dem Zeitpunkt der Ansteckung – dem Zeitpunkt der wirklichen Neuinfektion – und dem Zeitpunkt der Symptomausbildung noch einmal 5-6 Tage. Die obige Verlaufskurve muss also noch einmal um 5-6 Tage zeitlich zurückgeschoben werden, und damit sinken die Neuinfektionen in Wirklichkeit bereits schon mindestens seit dem 13.-14. März.

Der tatsächliche Anstieg in den täglichen Neuinfektionen

Aber nun gilt es noch genauer hinzusehen. Über die Zeit hinweg hat nicht nur die Anzahl der berichteten täglichen Neuinfektionen zugenommen, sondern auch die Anzahl der täglich durchgeführten Coronavirus-Tests. Wenn es aber eine hohe Dunkelziffer an zwar infizierten aber aufgrund der zu geringen Testanzahl nicht entdeckten Personen gibt – was beim Coronavirus laut mehreren Studien der Fall ist – hat das frappierende Konsequenzen: Dann findet man mit der zunehmenden Anzahl an Tests auch zunehmend mehr Neuinfektionen – obwohl die Anzahl der Neuinfektionen womöglich gar nicht zugenommen hat oder in Wirklichkeit sogar zurückgegangen ist.

Das kann man an einem einfachen Beispiel verdeutlichen: Nehmen wir an, es gibt eine Population von 10.000 Personen. An einem bestimmten Tag treten bei 100 Personen Coronavirus-Symptome neu auf und die Personen gehen zum Arzt. Der Arzt hat aber nur 10 Tests zur Verfügung, so dass er an diesem Tag nur 10 Coronavirus-Infektionen findet. Am nächsten Tag hat sich nichts geändert, und es treten erneut bei 100 Personen Coronavirus-Symptome neu auf und die Personen gehen zum Arzt. Dieser hat aber in der Zwischenzeit die Anzahl der verfügbaren Tests von 10 auf 20 verdoppelt, mit dem Effekt, dass er an diesem Tag 20 Coronavirus-Infektionen findet. Am nächsten Tag hat sich wieder nicht getan, und erneut treten bei 100 Personen Coronavirus-Symptome neu auf und die Personen gehen zum Arzt. Dieser hat aber inzwischen die Anzahl der Tests noch einmal von 20 auf 40 verdoppelt und findet an diesem Tag 40 Coronavirus-Infektionen.

Der Arzt in diesem Beispiel findet also jeden Tag exponentiell mehr Coronavirus-Infektionen. Ein naiver Arzt könnte nun meinen, dass die Anzahl der Coronavirus-Infektionen in der Population exponentiell zugenommen hat. Aber das ist natürlich ein Fehlschluss, denn der Arzt findet ja nur deswegen jeden Tag exponentiell mehr Coronavirus-Infektionen, weil er von Tag zu Tag die Anzahl der Tests exponentiell erhöht hat.

Bei einer hohen Dunkelziffer wird man also rein automatisch immer mindestens um so viele Neuinfektionen mehr finden, wie man die Testanzahl erhöht hat (außer die wahre Anzahl der Infektionen geht in Wirklichkeit zurück). Führt man beispielsweise doppelt so viele Tests durch, wird man auch doppelt so viele Neuinfektionen finden, führt man viermal so viele Tests durch, wird man viermal so viele Neuinfektionen finden. Selbst die Beobachtung eines exponentiellen Anstiegs in den beobachteten Neuinfektionen muss also nicht bedeuten, dass die Anzahl der Neuinfektionen überhaupt zugenommen hat. Der beobachtete Anstieg kann auch einfach dadurch bedingt sein, dass man die Anzahl der Tests exponentiell erhöht hat.

Man kann sich dieses Problem nun in Bezug auf die berichtete Anzahl an täglichen Neuinfektionen ansehen. Da in Deutschland nur bedingt verlässliche Zahlen zur Anzahl der durchgeführten Tests pro Woche existieren, wollen wir uns zunächst das Beispiel Italien ansehen, dort veröffentlicht das Gesundheitsministerium täglich die offizielle Testanzahl. Die folgende Abbildung zeigt die Anzahl der durchgeführten Tests und die Anzahl der berichteten Neuinfektionen vom 1. März bis zum 20. April):

Wie man sieht, wurde die Anzahl der Tests kontinuierlich erhöht. Relativ parallel dazu steigt die Anzahl der berichteten Neuinfektionen bis zum 22. März. Damit geht in der Tat wie im Beispiel oben ein größerer Teil des anfänglichen Anstiegs auf die von Woche zu Woche erhöhte Testanzahl zurück. Ab dann steigt die Testanzahl weiter, während die Anzahl der Neuinfektionen zunächst gleichbleibt und schließlich abnimmt.

Obwohl man also zunehmend mehr testet und damit rein testbedingt immer mehr Neuinfektionen findet, bleibt die Anzahl der gefundenen Neuinfektionen trotzdem gleich und nimmt dann sogar ab. Damit verbirgt die Erhöhung der Testanzahl, dass in Wahrheit die Neuinfektionen früher und stärker zurückgehen, als es laut den berichteten Neuinfektionen der Fall ist.

Es gibt nun eine relativ einfache statistische Methode, um dem wahren Verlauf der Neuinfektionen zu bestimmen: Man muss einfach die Anzahl der mit einer bestimmten Testanzahl gefundenen Neuinfektionen durch die Testanzahl teilen. Man kann das am obigen Beispiel verdeutlichen: Der Arzt erhöht dort seine Testanzahl über die drei Tage hinweg von 10 auf 20 auf 40 Tests, und findet am ersten Tag 10, am zweiten Tag 20 und am dritten Tag 40 Coronavirus-Infektionen. Würde er nun jeden Tag die Anzahl der gefundenen Coronavirus-Infektionen durch die Testanzahl teilen, wäre der erhaltene Wert jeden Tag 1 – und daran könnte der Arzt sehen, dass sich die wahre Anzahl der Coronavirus-Infektionen in der Population in Wirklichkeit nicht geändert hat. Mit dieser Methode kann man also den wahren Verlauf der Neuinfektionen schätzen.

Macht man das für Italien, ergibt sich die folgende Abbildung. Um sehen zu können, wie stark die berichteten Zahlen zu den Neuinfektionen den wahren Verlauf überschätzen, entspricht die Y-Achse einem Wachstumsfaktor. Dieser drückt aus, wie stark die Anzahl der Neuinfektionen im Vergleich zum Wert am ersten Tag zugenommen hat. Ein Wert von 2 bedeutet also eine Verdopplung, 4 eine Vervierfachung und so weiter.[1)

Wie man sieht, überschätzen die berichteten Zahlen zu den Neuinfektionen den wahren Anstieg dramatisch. Die berichteten Zahlen erwecken den Anschein, als wäre die Anzahl der Neuinfektionen um das bis zu 27-fache gestiegen, obwohl die Anzahl der Neuinfektionen in Wirklichkeit nur um maximal das 4-fache gestiegen ist. Weiterhin sieht man, dass die Anzahl der täglichen Neuinfektionen in Wirklichkeit früher zu sinken beginnt, als es laut den berichteten Zahlen zu den Neuinfektionen der Fall zu sein scheint.

Dasselbe kann man auch für Deutschland machen. In einem Artikel vom Robert Koch-Institut werden zum einen die im Rahmen einer Laborabfrage ermittelte Gesamtzahl der durchgeführten Tests pro Woche für die Kalenderwochen 11-15 und zum anderen die ermittelte Testkapazität pro Tag in den Kalenderwochen 10-15 genannt. Da die Zahl der an der Laborumfrage teilnehmenden Labore variiert, sind die Zahlen nur bedingt verlässlich. Beide Zahlen zeigen aber, dass die Anzahl der Tests auch in Deutschland über die Zeit hinweg extrem zugenommen hat.

Für eine erste grobe Abschätzung der testanzahlbedingten Überschätzung des wahren Verlaufs der Neuinfektionen kann man beispielsweise die mittlere Testkapazität pro Tag als Schätzwert für den Anstieg der Testanzahl über die Wochen hinweg nehmen. [2] Dann zeigt sich folgendes Bild für den wochenweisen Anstieg der Neuinfektionen in den Kalenderwochen 10-15 (die Y-Achse entspricht wieder einem Wachstumsfaktor, das Datum entspricht hier dem Meldedatum):

Wie man sieht, überschätzen in Deutschland die berichteten Zahlen zu den Neuinfektionen aufgrund der deutlich stärkeren Erhöhung der Testanzahl über die Wochen hinweg den wahren Anstieg sogar noch weitaus dramatischer als in Italien. Die berichteten Zahlen erwecken den Anschein, als hätte sich die Zahl der Neuinfektionen von Kalenderwoche 10 (ab 2. März) bis 14 (bis 5. April) um das 41-fache erhöht. Tatsächlich ist die Anzahl an Neuinfektionen in Wirklichkeit aber nur bis zur Kalenderwoche 12 (bis 22. März) gestiegen und hat nur um das 2,8-fache zugenommen. Seitdem ist sie rückläufig. Ein Rückgang in den Neuinfektionen findet sich also in Wirklichkeit zwei Wochen früher, als es laut den berichteten Zahlen zu den Neuinfektionen der Fall zu sein scheint.

Ein weiterer Faktor: andere Krankheitserreger

Man könnte nun meinen, dass eine Korrektur der berichteten Zahlen um die Anzahl der Tests ausreichend ist, um den wahren Verlauf der Neuinfektionen zu bestimmen. Aber es gibt tatsächlich noch einen weiteren versteckten Faktor, welcher die Anzahl der Neuinfektionen künstlich nach oben verzerrt. Man kann sich das anhand folgender Überlegung klarmachen: Zur Bestimmung des wahren Verlaufs der Neuinfektionen wurde ja die Anzahl der beobachteten Neuinfektionen durch die Anzahl der Tests geteilt – man bestimmt also praktisch den prozentualen Anteil an positiven Coronavirus-Diagnosen in Relation zur Anzahl der durchgeführten Tests.

Betrachtet man den prozentualen Anteil an positiven Coronavirus-Diagnosen genauer, entdeckt man zunächst etwas sehr Interessantes: In Relation zur Testanzahl erhalten nur ganz wenige der getesteten Personen eine positive Coronavirus-Diagnose. So lag der prozentuale Anteil positiver Testergebnisse bei den bis zur Kalenderwoche 15 durchgeführten Tests laut Robert Koch-Institut im Schnitt nur bei 7.7%.

Nun muss man sich Folgendes klarmachen: Da in Deutschland laut Richtlinie des Robert Koch-Instituts nur Personen mit akuten Atemwegserkrankungen getestet werden, sind die Personen mit einem negativen Coronavirus-Testergebnis aber natürlich nicht gesund. Stattdessen sind deren Krankheitssymptome durch andere Krankheitserreger bedingt (außer in den Fällen, in denen der Coronavirus-Test fälschlich ein negatives Testergebnis liefert).

Damit hängt der prozentuale Anteil beobachteter positiver Coronavirus-Diagnosen von einem weiteren Faktor ab: Von der Anzahl an Personen, welche an akuten Atemwegserkrankungen aufgrund von anderen Krankheitserregern leiden. Geht diese Anzahl zurück, steigt automatisch der prozentuale Anteil erhaltener positiver Coronavirus-Diagnosen, mit der Konsequenz, dass fälschlicherweise der Eindruck von steigenden Coronavirus-Neuinfektionen hervorgerufen wird. Die folgende Abbildung illustriert den Mechanismus.

In Deutschland kann die Anzahl von Personen, welche an akuten Atemwegserkrankungen bedingt durch andere Krankheitserreger leiden, anhand der wöchentlichen Arztbesuche aufgrund von akuten Atemwegserkrankungen geschätzt werden. Diese Zahl wird in den Influenza-Wochenberichten des RKI aufbauend auf Hunderten von Arztpraxen bestimmt.

Von Kalenderwoche 10 auf 12 stieg die Zahl der Arztbesuche pro Woche leicht von 1.6 Millionen auf 1.8 Millionen. Danach beginnt diese Zahl rapide zu sinken, zunächst auf 1.1 Millionen (KW 13), dann auf 700.000 (KW 14) und schließlich auf 370.000 (KW 15). Die Zahl der Personen, welche an akuten Atemwegserkrankungen bedingt durch andere Krankheitserreger leiden, sinkt also relativ stark – und damit wird fälschlicherweise der Eindruck steigender Coronavirus-Neuinfektionen hervorgerufen.

Mit Hilfe der wöchentlichen Anzahl der Arztbesuche aufgrund akuter Atemwegserkrankungen kann man nun den Verlauf der beobachteten Coronavirus-Neuinfektionen für diesen verfälschenden Einfluss korrigieren. Da Personen mit akuten Atemwegserkrankungen in Bezug auf die gezeigten Krankheitssymptome genau den Personen entsprechen, welche nach den Richtlinien in Deutschland auf das Coronavirus getestet werden, kann man über den wöchentlichen prozentualen Anteil von positiven Coronavirus-Diagnosen die wöchentliche Gesamtanzahl von Patienten mit akuten Atemwegserkrankungen schätzen, welche vom Coronavirus bzw. von anderen Krankheitserregern infiziert sind. Folgende Abbildung zeigt die entsprechend geschätzte wahre Wachstumskurve für Coronavirus-Neuinfektionen im Vergleich zur Wachstumskurve der berichteten Neuinfektionen (das Datum entspricht hier wieder dem Meldedatum).

Die sinkende Anzahl von Personen, welche an akuten Atemwegserkrankungs-Symptomen bedingt durch andere Krankheitserreger leiden, verbirgt also in der Tat, dass der Rückgang in den Neuinfektionen in Wirklichkeit noch deutlich stärker ist. Zusammenfassend lässt sich also bisher festhalten, dass der beobachtete Anstieg in den berichteten Neuinfektionen den wahren Anstieg in den Neuinfektionen dramatisch überschätzt, und zudem verbirgt, dass die Zahl der Neuinfektionen bereits in etwa zwei Wochen früher und zudem stärker sinkt, als es laut den berichteten Zahlen der Fall ist.

Der tatsächliche Zeitpunkt des Rückgangs der Todesfälle

Man kann sich nun noch fragen, wie das zu den aktuellen Berichten passt, dass die Anzahl der Todesfälle in der letzten Woche (13.-17. April) angeblich noch einmal so stark gestiegen sei. So sagte der RKI-Vizepräsident Lars Schaade auf einer Pressekonferenz am 21. April: “In der letzten Woche haben wir zudem den bisher größten Anstieg bei der Zahl der Todesfälle gesehen. Am 16.4.2020 waren es 315 neu übermittelte Todesfälle an einem Tag.”

Hier gibt es einen ersten sehr frappierenden Aspekt: Auch hier zeigt eine genauere Betrachtung, dass die Zahlen zum Verlauf der Todesfälle sehr irreführend dargestellt und interpretiert werden. Um das dahintersteckende Problem sehen zu können, wollen wir uns zunächst die übliche Darstellung des Verlaufs der Todesfälle ansehen. In der folgenden Abbildung sieht man beispielsweise den Verlauf der Todesfälle in Deutschland entsprechend der Daten des European Center for Disease Prevention and Control (ECDC, Stand 23.4.):

Angesichts solcher Graphiken könnte man in der Tat meinen, dass die Anzahl der Todesfälle bis zum 16. April angestiegen ist und frühestens zum 17. April zu sinken beginnt. Ein genauerer Blick offenbart aber, dass das eine sehr irreführende Darstellung ist. Was die Graphik zeigt, ist die Anzahl der Todesfälle, die an einem bestimmten Tag dem RKI neu gemeldet wurde.

Jetzt ist es aber so, dass es bei den Todesfällen einen sehr großen Meldeverzug von 14 Tagen und mehr gibt. Das heißt: Kaum einer der an einem bestimmten Tag neu gemeldeten Todesfälle ist auch an diesem Tag geschehen, sondern in Wirklichkeit irgendwann in den 14 Tagen vorher. Beispielsweise sind laut dem öffentlich verfügbaren Datensatz vom RKI von den am 16. April verstorbenen Personen – dem bisherigen Maximum – nur 5% auch an dem Tag verstorben, und auch nur überhaupt 25% in der Woche davor.

Zeichnet man nun eine Graphik zum Verlauf der Todesfälle basierend auf dem tatsächlichen Sterbedatum (laut Meldung beim Gesundheitsamt), zeigt sich ein völlig anderer Verlauf (Stand 23.4.):

Wie man sehr eindrücklich sieht, sinkt die Anzahl der Coronavirus-Todesfälle in Wirklichkeit bereits seit Anfang April. Man muss hier noch den Meldeverzug beachten. Aber diese Graphik sieht seit über einer Woche unverändert aus, und selbst wenn man den geschätzten Meldeverzug der kommenden 20 Tage (die gelben Balken) auf die jeweiligen Tage draufschlägt, ändert sich daran nichts. Die übliche Art der Darstellung der Todesfälle im Sinne der neu hinzugekommenen Todesfälle pro Tag verbirgt also, dass die Anzahl der Todesfälle in Wirklichkeit bereits seit drei Wochen sinkt.

Der Zeitpunkt des Rückgangs der Todesfälle stimmt an sich gut mit der obigen Schätzung des wahren Verlaufs der Neuinfektionen überein. Laut Studien liegen zwischen dem Zeitpunkt der Infektion und dem Zeitpunkt des Todes im Schnitt ungefähr 24 Tage, was relativ gut zu den obigen Schätzungen passt.

Problem bei den Todeszahlen

Es gibt aber noch einen frappierenden zweiten Punkt. Um diesen zu sehen, muss man sich die Verlaufskurven für die Neuinfektionen und die Todesfälle im Vergleich ansehen. Um die beiden Kurven gut vergleichen zu können, ist in der folgenden Graphik die Anzahl der Neuinfektionen über die aktuelle Sterberate auf das Niveau der Anzahl der Todesfälle gebracht. Das heißt praktisch: Wir zeichnen die Verlaufskurve der Neuinfektionen so, dass sie zeigt, wie viele Personen irgendwann später daran sterben sollten laut der Sterberate. Dann zeigt sich folgendes Bild:

Hier zeigt sich ein sehr eigenartiges Muster: Die Anzahl der Neuinfektionen und die Anzahl der Todesfälle steigt und sinkt praktisch fast exakt parallel. Aus biologischer Perspektive ist das eigentlich unmöglich, denn laut Studien liegen zwischen der Ausbildung von ersten Krankheitssymptomen und dem Todeszeitpunkt 18 Tage. Selbst wenn man also annimmt, dass ein Test erst acht Tage nach der Symptomausbildung durchgeführt wird, sollte damit die Kurve der Todesfälle der Kurve der Neuinfektionen um 10 Tage hinterherhinken.

Die einzige vernünftige Erklärung für das Fehlen einer zeitlichen Verzögerung zwischen Neuinfektionen und Todesfällen könnte sein, dass viele der Verstorbenen erst kurz vor bzw. nach dem Tod auf das Coronavirus getestet wurden. Das impliziert aber dann zwei Möglichkeiten:

Möglichkeit A: Die verstorbenen Personen sind wirklich am Coronavirus verstorben. Das hieße aber dann, dass man schon 10 Tage vorher exakt dieselbe Wachstumskurve bei den Neuinfektionen gefunden hätte, wenn man da auch schon entsprechend getestet hätte. In anderen Worten: Hätte man den Coronavirus-Test 10 Tage früher entwickelt und dann 10 Tage früher mit dem Testen angefangen, dann hätte man auch da auch schon einen vergleichbaren – durch die Testanzahl dramatisch nach oben verzerrten – Anstieg in den Neuinfektionen gefunden.

Möglichkeit B: Die verstorbenen Personen haben sich das Coronavirus erst kurz vor dem Tod eingefangen und sind in Wirklichkeit gar nicht daran verstorben. Das hieße aber, dass beide Verlaufskurven in Wirklichkeit dasselbe abbilden: Einen durch die Testanzahl dramatisch nach oben verzerrten Anstieg in den Neuinfektionen.

Zur Überlastung des Gesundheitssystems

Ein wichtiger abschließender Punkt: Man kann sich noch die Frage stellen, wie der Befund, dass die Anzahl der Coronavirus-Neuinfektionen in Wirklichkeit nur gering gestiegen ist, zu den Berichten passt, dass Intensivstationen überfüllt sind, oder zu Bildern aus Italien oder New York, in denen Särge von Verstorbenen in Kirchen oder Kühlhäusern gestapelt werden mussten. Dies hat sogar Experten zu der Annahme gebracht, dass solche Szenarien in vielen Ländern auftreten können, wenn keine Gegenmaßnahmen gegen die Übertragung des Coronavirus ergriffen werden.

Zunächst kann man hier die Lage in Deutschland betrachten: Laut dem aktuellen Lagebericht des Robert Koch-Instituts (Stand 22.4.) sind an den 1.230 erfassten Klinikstandorten von den insgesamt 31.885 verfügbaren Intensivbetten 12.686 (40%) aktuell frei. Es gibt in Deutschland also zumindest im Schnitt aktuell keine Überlastung der Intensivstationen.
Auch in Bezug auf die Anzahl der Todesfälle gibt es bisher für Deutschland keinerlei Hinweise darauf, dass aktuell eine besonders hohe Anzahl von Todesfällen zu verzeichnen wäre. Hier ist ein Vergleich mit früheren Jahren interessant. Vor wenigen Tagen hat das Statistische Bundesamt Zahlen zur Gesamtanzahl der Todesfälle in Deutschland bis zumindest Mitte März im Vergleich zu den Vorjahren veröffentlicht. Hier zeigt sich folgendes Bild:

In Deutschland lässt sich eine Aufrechterhaltung von Maßnahmen also auch nicht mit einer drohenden Überlastung des Gesundheitssystems rechtfertigen. So sind beispielsweise im März 2018 ähnliche Berichte in den Medien erschienen. In der Zeitung Die Welt hieß es beispielsweise in einem Artikel vom 1. März 2018 über ein Krankenhaus, sowohl in der Notaufnahme als auch auf den Stationen lägen Patienten auf den Fluren. Mehrere erhielten Sauerstoff, um besser atmen zu können. Betroffen seien insbesondere Menschen ab 60 Jahren mit Vorerkrankungen. Durch die vielen Grippekranken hätten geplante Operationen verschoben werden müssen.

Anders als in Deutschland, liegt in Italien oder New York die Gesamtanzahl der bisherigen Todesfälle in diesem Jahr tatsächlich deutlich über dem üblichen Niveau zu dieser Jahreszeit, und ist ähnlich hoch wie bei den starken Grippewellen wie beispielsweise im Jahr 2017/18 – wobei für die USA anzumerken ist, dass es sich bei der Situation in New York um ein lokales Phänomen handelt, den laut dem National Center of Heath Statistics liegt in allen anderen Bundesstaaten die aktuelle Gesamtanzahl der bisherigen Todesfälle sogar unter dem üblichen Niveau.

In Bezug auf die Bilder aus Italien und New York ist es aber wichtig, sich einen weiteren oft übersehenen Aspekt bewusst zu machen: Sowohl in Italien als auch in New York lag der prozentuale Anteil an positiven Coronvirus-Diagnosen selbst in der Hochphase nur bei in etwa 20 (Italien) bis 40 (New York) Prozent. Die Personen, die ein negativer Coronavirus-Testergebnis erhalten haben, waren deswegen ja aber nicht gesund, sondern haben an anderen Krankheitserregern gelitten. Bilder von überfüllten Intensivstationen oder von vielen Särgen von Verstorbenen können daher womöglich irreführend sein, denn womöglich geht ein größerer Teil davon gar nicht auf das Coronavirus zurück.

Dies bestätigen tatsächlich Daten aus den USA vom National Center of Health Statistics (Stand 23.4.). Von den bis einschließlich 18. April laut Diagnose 8.072 Coronavirus-Todesfällen in New York City sind nur 2.911 (36%) an einer Lungenentzündung verstorben. Selbst wenn man die durch das Grippevirus bedingten Lungenentzündungstodesfälle nicht mitzählt, sind im selben Zeitraum aber in New York insgesamt 4.722 Personen an einer Lungenentzündung verstorben. Demnach geht in New York ein relativ großer Teil der Todesfälle durch Lungenentzündung gar nicht auf das Coronavirus zurück.

Hiermit soll in keiner Weise ausgesagt werden, dass Überlastungen von Gesundheitssystemen wie in Italien oder New York als wenig problematisch einzuschätzen sind. Im Gegenteil, es sollte eines der höchsten Ziele einer jeden Gesellschaft sein, kranken Personen möglichst optimal zu helfen. Aber es ist eine offene Frage, inwiefern diese Überlastung wirklich dem Coronavirus oder womöglich auch anderen Krankheitserregern zuzurechnen ist.

Fazit

Am Ende der genaueren Betrachtung der Zahlen zum Verlauf der Coronavirusinfektionen lässt sich damit folgendes festhalten:

  1. Die berichteten Zahlen zu den Neuinfektionen überschätzen die wahre Ausbreitung des Coronavirus sehr dramatisch. Der beobachtete rasante Anstieg in den Neuinfektionen geht fast ausschließlich auf die Tatsache zurück, dass die Anzahl der Tests mit der Zeit rasant gestiegen ist. Es gab also zumindest laut den berichteten Zahlen in Wirklichkeit nie eine exponentielle Ausbreitung des Coronavirus.
  2. Die berichteten Zahlen zu den Neuinfektionen verbergen die Tatsache, dass die Anzahl der Neuinfektionen bereits seit in etwa Anfang bis Mitte März sinkt.
  3. Die Anzahl der Todesfälle sinkt ebenfalls bereits seit Anfang April, was durch die irreführende übliche Darstellung der pro Tag neu hinzugekommenen Todesfälle verborgen wird. Zudem spiegelt der Verlauf der Todeskurve womöglich nur den Verlauf der durch die Testanzahl dramatisch nach oben verzerrte Kurve der Neuinfektionen wider.

An dieser Stelle wollen wir noch einmal zum Anfang des Beitrags zurückzukehren und uns in Erinnerung rufen, dass alle der ergriffenen drastischen Maßnahmen damit begründet werden, dass dadurch ein rasantes Ansteigen der Anzahl der Neuinfektionen verhindert werden soll. Nach der genaueren methodischen Betrachtung dieser Zahlen wird sehr klar, dass keine der ergriffenen Maßnahmen wirklich wissenschaftlich begründet werden kann:

Zum einen hat in Wirklichkeit die Anzahl der Neuinfektionen nie rasant zugenommen, zum anderen ist die Anzahl der Neuinfektionen bereits seit in etwa Anfang bis Mitte März rückläufig – das wurde nur dadurch verdeckt, dass die Anzahl der Coronavirus-Tests über die Zeit hinweg so stark zugenommen hat und der zeitliche Abstand zwischen tatsächlichem Infektionszeitpunkt und Testzeitpunk zu wenig beachtet wurde. Insbesondere kann auch keine der ergriffenen Maßnahmen den Rückgang erklären, weil die erste Maßnahme (Absage großer Veranstaltungen mit über 1.000 Teilnehmern) erst am 9. März erfolgte. Ebenso wenig zeichnet sich in Deutschland eine Überlastung der Intensivstationen oder eine höhere Anzahl an Sterbefällen im Vergleich zu den Vorjahren ab, so dass auch damit keine der Maßnahmen gerechtfertigt werden kann.

Es erscheint aus dieser Perspektive heraus fragwürdig, wenn Virologen wie Christian Drosten von der Charité aktuell in den Medien die Angst vor einer zweiten Infektionswelle schüren, weil er davon ausgeht, dass bei einer Rücknahme der Maßnahmen sich das Coronavirus wieder exponentiell verbreiten könnte. Solche Aussagen sind womöglich irreführend, gegeben, dass der angebliche exponentielle Anstieg in den Neuinfektionen bei der angeblichen ersten Infektionswelle nur ein künstlicher Effekt der Tatsache war, dass man die Anzahl der Tests so stark erhöht hat.

Es erscheint als eine der höchsten Pflichten eines jeden Wissenschaftlers, diese Punkte endlich in der Öffentlichkeit richtigzustellen, um Menschen ihre wahrscheinlich unnötigen großen Ängste zu nehmen und die extremen negativen Nebenwirkungen der wahrscheinlich unnötigerweise ergriffenen drastischen Eingriffe in unsere Grundrechte zu beseitigen.

Fußnoten

  1. Da die Graphik den Wachstumsfaktor abbildet, entsprechen die Werte nicht der tatsächlichen Anzahl an Neuinfektionen. Die wahre Anzahl an Neuinfektionen ist aufgrund der Dunkelziffer höher als die beobachtete Anzahl an Neuinfektionen. Das gilt auch für die darauffolgende Graphik zu Deutschland.
  2. Das Problem bei der im Artikel genannten Gesamtanzahl pro Woche ist, dass für die Kalenderwoche 10 nur die Zahl aller bis dahin durchgeführten Tests angegeben wird, welche weit über anderen Schätzungen wie beispielsweise von der Kassenärztliche Bundesvereinigung liegen. Zudem weichen auch die Zahlen zu den Kalenderwochen 13 und 14 sehr deutlich von anderen Schätzungen wie beispielsweise von Christian Drosten von der Charité auf einer Pressekonferenz am 26. März ab.

Quellen

Hinweis: Titelgrafik von PIRO4D auf Pixabay.

Wenn man die Inhalte dieser beiden ausgezeichneten Bücher kennt dann kann man in der medialen Berichterstattung und die message control der Regierung in der Coronakrise einiges wiedererkennen. Angstframing ist …

Rainer Mausfeld – Warum schweigen die Lämmer? Vortrag im DAI Heidelberg

 

https://www.youtube.com/watch?v=-kLzmatet8w&t=3674s

Rainer Mausfeld: Angst und Macht in kapitalistischen Demokratien

https://www.youtube.com/watch?v=nEA-0NXhpfc&t=632s

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Nein zur Maskenpflicht

Selbst der Chef des Robert-Kochs-Instituts Lothar Wieler sagte vor wenigen Wochen im Hinblick auf die Schutzwirkung der Masken für andere: „Es gibt für diesen Fremdschutz bisher keine wissenschaftlichen Belege. Es erscheint aber plausibel, dass man einen Fremdschutz ausüben kann.“ Mit anderen Worten: Weil etwas plausibel scheint, müssen nun bundesweit Bürger einen schweren Eingriff in ihre Persönlichkeitsrechte hinnehmen?

https://www.heise.de/tp/features/Nein-zur-Maskenpflicht-4709589.html?fbclid=IwAR2PzY-KD6fHC-q37jqlM1D96WRWfVRc7aVCGoqxp1I4XDD_v7zx6QA3WWM

Nein zur Maskenpflicht

  1. April 2020  Marcus Klöckner

Bild: Manny Fortin/Unsplash

Ein Kommentar

Ab Montag wird es in Deutschland eine bundesweite Maskenpflicht geben. Dieser Schritt ist ein weiterer schwerer Angriff auf die Grundrechte – in diesem Fall vor allem auf das Allgemeine Persönlichkeitsrecht. Die Maßnahme steht meines Erachtens in keinem Verhältnis zur Gefahrenlage. Der Einsatz einfacher Masken, wenn es darum geht, die Verbreitung des Virus zu verhindern, muss hinterfragt werden. Die angeordnete Maskenplicht ist diskriminierend. Sie wird in dieser Pauschalität keinen Bestand haben und in Kürze von den Gerichten als rechtswidrig eingestuft werden.

Bei allem Verständnis für die Gefahren, die sich aus dem Coronavirus für einzelne Menschen ergeben: Sinnvolles Handeln der Regierungen zum Schutz ist bei einer Pandemie angebracht, aber ein Angriff des Staates auf den eigenen Körper ist nicht zu rechtfertigen. Mit dieser Maßnahme dringt der Staat unter dem Deckmantel des Infektionsschutzes bis an die Integrität des Körpers vor und maßt sich in einem autoritären Akt einen Schritt an, der einer mündigen demokratischen Gesellschaft unwürdig ist.

In unserer modernen Gesellschaft ist der Besuch von Geschäften zum Kaufen von Nahrung und anderen für das Leben notwendiger Artikel unabdingbar. Der Maskenpflicht kann sich daher kaum jemand entziehen. Der Staat zwingt die Bürger, Masken beim Betreten von Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln zu tragen. Wer sich weigert, wird, fürs Erste, mit Bußgeldern belegt – weitere Maßnahmen sind denkbar.

Es ist ermüdend und würde an dieser Stelle zu weit führen, alle Argumente, die aus medizinischer Sicht für und gegen das Tragen einfacher Masken im Sinne eines Schutzes gegen das Coronavirus sprechen, anzuführen. Wer die Einlassungen und Stellungnahmen von hochrangigen Fachleuten in den vergangenen Tagen und Wochen vernommen hat, muss meines Erachtens davon ausgehen: Der „Schutz“ ist so minimal, dass im Grunde genommen nicht von einem wirklichen Schutz gesprochen werden kann. Selbst der Chef des Robert-Kochs-Instituts Lothar Wieler sagte vor wenigen Wochen im Hinblick auf die Schutzwirkung der Masken für andere: „Es gibt für diesen Fremdschutz bisher keine wissenschaftlichen Belege. Es erscheint aber plausibel, dass man einen Fremdschutz ausüben kann.“1 Mit anderen Worten: Weil etwas plausibel scheint, müssen nun bundesweit Bürger einen schweren Eingriff in ihre Persönlichkeitsrechte hinnehmen?

Der Weltärztepräsident Montgomery sagte am Donnerstag gegenüber der Rheinischen Post: „Ich trage selber eine Maske, aus Höflichkeit und Solidarität, halte eine gesetzliche Pflicht aber für falsch.“ Diese Aussage sollte man auf sich wirken lassen. Soweit ist es mittlerweile gekommen, dass aus „Höflichkeit“ und „Solidarität“ – wohlgemerkt nicht aufgrund eines ausreichenden medizinischen Nutzens – der Weltärztepräsident bekundet, einen schwerwiegenden staatlichen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte hinzunehmen. Bereits nach wenigen Wochen Corona-Angst ist ein Klima entstanden, das die Preisgabe der Grund- und Persönlichkeitsrechte als Selbstverständlichkeit voraussetzt.

Längst sind nicht alle mit dieser Entwicklung einverstanden. Es gibt Bürger, die wollen sich mit Vernunft der aktuellen Situation stellen. Was sie aber nicht wollen, ist auf eine perfide Weise zum Täter stigmatisiert zu werden, weil ihnen ihre Freiheit und der Wert des Grundgesetzes am Herzen liegen. Ein gängiges Argument von Seiten der Politik zur Durchsetzung der Maskenpflicht lautet: Wer nicht bereit ist, eine Maske zu tragen, handelt unsolidarisch, schließlich geht es um die Gesundheit der Mitmenschen. Was vordergründig logisch klingt, ist in Wirklichkeit eine Argumentation, die – weitgehende Wirkungslosigkeit vorausgesetzt – hoch problematisch, in ihrer Pervertierung kaum zu ertragen ist. Die Argumentation setzt auf ein Maximum an Schuldgefühl. Der Einzelne muss auf seine Freiheitsrechte verzichten, weil das Leben der anderen sonst in großer Gefahr ist, diese sogar sterben können. Wer in dieser Sache so pauschal „argumentiert“, manipuliert.

Nein, wer in diesem Falle solidarisches Handeln, Mitgefühl, Rücksichtnahme erzwingt, muss aufpassen, dass er nicht zu dem wird, , was er zu verachten vorgibt. Es ist nur folgerichtig, dass bei einer derartigen Grundhaltung Entscheidungen getroffen werden, die vorgeben, Kranke zu schützen, während sie im gleichen Atemzug diese diskriminieren. Ab Montag dürften sich alle Menschen, die aufgrund einer Krankheit, aufgrund von psychischen oder psychischen Problemen keine Maske tragen können oder dürfen, der Diskriminierung ausgesetzt sehen – selbst, wenn sie von den Behörden von der Maskenpflicht befreit sind.

Wie werden wohl, Stichwort: sozialer Druck, Menschen, die seit Wochen in Angst und teilweise Panik leben, reagieren, wenn einer ihrer Mitbürger ohne Maske ein Geschäft betritt? Wie wird das Sicherheitspersonal, wie werden die Angestellten reagieren? Was soll der Kranke sagen? „Ich leide unter einer Krankheit. Ich kann leider keine Maske tragen. Ich bitte um Verzeihung.“ Und das womöglich noch unter den laufenden Handykameras der anderen Kunden, die das „Spektakel“ filmen?

Weiter gedacht: Wie will man feststellen, ob ein Kunde nun tatsächlich ein gesundheitliches Problem hat oder er dieses einfach nur vortäuscht? Sollen ab Montag nun kranke Menschen ein beglaubigtes Dokument mit sich führen (Datenschutz)? Oder wäre eine Armbinde (Ich bin krank) die bessere Variante?

Der nächste Schritt, der beschlossen werden könnte, ist die Impflicht gegen das Coronavirus Die Ersten preschen schon vor. Zuerst geht der Staat an den Körper, dann dringt er in den Körper. Damit keine Missverständnisse entstehen: Impfungen sind in vielen Fällen sinnvoll. Aber eine Corona-Zwangsimpfung? Das würde zu weit gehen.

Gewiss: Man kann darüber diskutieren, ob und bis zu welchen Grad der Eingriff in die Grundrechte in der gegebenen Situation berechtigt ist. Das Gute ist: Darüber wird diskutiert. Das Schlechte ist: Die Diskussion ist leise, sehr leise.

Aber ändern wird auch das nichts daran: Die Maskenpflicht ist rechtlich nicht zu halten. Die offene Flanke dieser Regelung ist so groß, dass kein Gericht, das auf dem Boden des Rechtsstaates steht, die zahlreichen sich bereits in Vorbereitung befindlichen Klagen abschmettern wird. Alles staatliche Handeln, und sei es noch so „gut gemeint“, hat seine Grenzen. Und diese finden sich auch und gerade in der Menschenwürde, die nach Artikel. 1 Absatz 1 GG bekanntlich unantastbar ist. Die Maskenpflicht, so wie sie verordnet wurde, berührt eben diesen Würdegehalt, der auch dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht inhärent ist. (Marcus Klöckner)

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Quelle: https://stgallen24.ch/articles/7963-wir-sind-opfer-einer-hysterie

WIR SIND OPFER EINER HYSTERIE

Anders als es die Schweden getan haben. Diese kämpften gegen das Virus und liessen die Wirtschaft laufen. Die Schweden blieben frei, während die Schweizer ins staatliche Gesundheitsgefängnis mussten. Der schwedische Ökonom Lars Jonung greift für viele seiner Kollegen die Praxis auf dem Kontinent scharf an. Unsere Regierungen hätten zwei Fehler gemacht: einen Börsensturz mit verursacht, der nicht notwendig gewesen wäre, und die Menschen weitgehend isoliert und damit ein wirtschaftliches „Hara kiri“ ausgelöst

«WIR SIND OPFER EINER HYSTERIE»

Klaus J. Stöhlker führte bis 2003 die gleichnamige PR-Agentur in Zollikon.

Der PR-Berater, Publizist und Unternehmer Klaus J. Stöhlker lässt auf «Inside Paradeplatz» kein gutes Haar an Bundesrat, Medien und Co. im Umgang mit Corona.

Erstmals seit 80 Jahren diene Staatspropaganda in unseren Medien dazu, das Volk zu Schafen und Hammeln zu machen, ereifert sich Klaus J. Stöhlker auf dem Onlineportal Inside Paradeplatz: 

«Das gab es noch nie in unserem Land: Zwei Bundesräte, Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga und Innenminister Alain Berset, haben die Schweizer Bevölkerung ins Chaos gestürzt. Angetrieben von überforderten Beamten des Bundesamtes für Gesundheit (BAG), wo ein vor dem Rücktritt stehender Chefbeamter, Daniel Koch, Sternstunden öffentlichen Ansehens erlebte.

SP-Bundesräte lassen sich von Medien feiern

Seine murmelnden Beschwörungen „Wir stehen vor der ersten Welle, bald kommt die zweite Welle“ faszinierten Politiker, alle Schweizer Medien, darunter auch NZZ, Tages-Anzeiger, CH-Media, Blick und Sonntagsblick von Ringier. Beide SP-Bundesräte liessen sich im Sonnenlicht von Medien feiern, die keine Wissenschaftsredaktoren mehr hatten, um alle Vorgaben kritisch zu überprüfen.

Ein wenig zitterte die Bundespräsidentin am Ostersamstag, als sie verlauten liess: „Ich sehe einen Lichtblick“, um dann ihr Volk wieder aufzufordern, brav zuhause zu bleiben. Sie verteidigt sich: „Kaum ein Land handelte so schnell wie wir“, ohne die Frage zu stellen, ob der Bundesrat auch vernünftig handelte. Bundesrätin Karin Keller-Suter hechelte dem hinterher mit der beschwörenden Aussage: „Auch ich bleibe mit meinem Mann zu Hause.“ Sie schaffte es bisher nicht, den medialen Abstand zu Simonetta Sommaruga zu verkürzen.

Die populistischen Storyschreiber mit Christian Dorer, dem Chefredaktor des „Blick“ zuvorderst, steigerten die Auflagen mit Alarmismus. Die Zahlen lieferte der Staat; sie wurden ungeprüft übernommen. Im Unterschied zu laut warnenden Ärzten bin ich der Ansicht: Das neue Corona-Virus führt zu einer Art „Super Grippe“.

Zwei Fehler

Ja, das Schweizer Gesundheitssystem war nicht vorbereitet. Das hat sich in dieser „Krise“ herausgestellt. Das Bundesamt für Gesundheit hatte keine Führung, obwohl dessen Leiter, Pascal Strupler, noch bis Ende September dieses Jahres auf der Salärliste steht. Wo war Strupler in der Krise? Er war so überfordert wie seine Gesundheitsbeamten, die sich und das Volk in eine Hysterie stürzten. Und den Staat zu einem bisher nie gesehenen Ausgabenprogramm zur Rettung der Schweizer Wirtschaft veranlassten, das nicht notwendig war.

Anders als es die Schweden getan haben. Diese kämpften gegen das Virus und liessen die Wirtschaft laufen. Die Schweden blieben frei, während die Schweizer ins staatliche Gesundheitsgefängnis mussten. Der schwedische Ökonom Lars Jonung greift für viele seiner Kollegen die Praxis auf dem Kontinent scharf an. Unsere Regierungen hätten zwei Fehler gemacht: einen Börsensturz mit verursacht, der nicht notwendig gewesen wäre, und die Menschen weitgehend isoliert und damit ein wirtschaftliches „Hara kiri“ ausgelöst.

Es ist anzunehmen, dass es den europäischen Grossmedien, wie „Le Monde“ und „Spiegel“ es sind, demnächst gelingen wird, die Ursache dieser globalen Panik zu finden. Vor allem verdächtig sind die Weltgesundheitsorganisation (WHO), eine weitgehend privat finanzierte Organisation, die Johns Hopkins Universität (USA), das Imperial College (UK), dessen phantastische Extrapolationen von „Millionen von Toten in Europa und den USA“ unterdessen Müll sind. Sowie das Robert Koch-Institut in Deutschland, das erst in den beiden letzten Wochen Warnhinweise gegeben hat, die Zahlenbasis für die Bestimmung der Erkrankungen und Todesfälle sei ungenügend.

«Verstummt sind in Europa die Protestbewegungen. Wer kann, zieht seinem Volk eine Maske über.» Klaus J. Stöhlker 

Noch sehe ich keine bewusst gesteuerte Manipulation, eher stütze ich mich auf die Erfahrung, dass Massen zu Massenwahnsinn, auch und gerade in der Politik, führen können. Wir müssen uns nur an die dramatischen Ereignisse im letzten Jahrhundert erinnern. Nicht zuletzt denke ich an den Ehrgeiz schwankender Spitzenpolitiker, ihre Völker unter Kontrolle zu bringen.

Verstummt sind in Europa die Protestbewegungen. Wer kann, zieht seinem Volk eine Maske über. Wieder einmal ist Schweden weit und breit die einzige Ausnahme, ein kleines Volk am Rande Europas. Es ist ein Witz: Der Bundesrat gibt Milliarden Franken aus (auch wenn sie nur geliehen sind) und stürzt Hunderttausende, ja Millionen von Schweizern in Unsicherheit und unternehmerisches wie berufliches Unglück, weil ihm die Fähigkeit abgeht, eine Krankheit richtig zu erkennen.

„Me muess doch folge“

Weshalb auch beruflich erfolgreiche und selbstbewusste Schweizer dieser Politiker-Panik Folge leisten, sagte mir ein geistig völlig gesunder Deutschschweizer: „Me muess doch folge.“ In diesem Fall sind es Spätschäden der alten schweizerischen militärischen Ausbildung, weshalb gerade die ältere Generation immer noch geistig stramm steht.

Die junge Generation der bis zu 50-Jährigen ist nicht viel besser. Vielfach ist dort wenig Wissen über politische Zusammenhänge und wissenschaftliche Manipulation vorhanden. Diese Generation ist völlig von dem abhängig, was in den Medien steht.

Bestimmt gab es auch innerhalb der Verwaltung Warner. So ist es bis heute unklar, weshalb der renommierte Zürcher Kantonsarzt Brian Martin überraschend zurückgetreten ist, nachdem er sich in einem kritischen Augenblick der Kampagne bereits Mitte März krankschreiben liess. Die Zürcher Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli, SVP, gibt dazu keine Auskunft. Das lässt Schlimmes ahnen für unser Land, wo noch in diesem Monat die deutsche Fluggesellschaft Swiss mit Milliarden Franken gerettet werden soll, weil sie, wie Zehntausende anderer Firmen auch, handlungsunfähig gemacht wurde.

Demokratie ausser Kraft gesetzt

Ebenfalls versagt haben die Präsidenten und Fraktionschefs aller Schweizer Parteien. Sie liessen sich aufgrund wilder Behauptungen in die Defensive drängen und verzichteten darauf, die berechtigten Interessen ihres Auftragsgebers, des Schweizer Volkes, wahrzunehmen. Die Schweizer Demokratie wurde von Bundesrat und Parteien ausser Kraft gesetzt, weil die Politiker die Nerven verloren hatten.

Was aber ist wirklich geschehen? Ein besonders aggressives Virus hat sich von China aus in der Welt verbreitet. Es erfasste in Europa die Länder mit einem miserablen Gesundheitssystem brutal: Italien und Spanien. Dort gibt es nur für die reichen Teile der Bevölkerung eine bessere Behandlung. Wer kann, floh schon immer in Schweizer Spitäler. Wer sterben musste, war das Opfer seines staatlichen Gesundheitssystems. Die Menschen starben und sterben noch in Italien, Spanien, England und den USA, weil sie in den Fluren der Krankenhäuser stunden- und tagelang „abgelegt“, parkiert werden, ehe die Triage gemacht wird.

Dann sterben sie, weil die Behandlung erst nach Tagen kommt und die künstliche Beatmung (Intubation) eine Sterberate von 30 bis 50% der Patienten zur Folge hat. In vielen Ländern sind es vor allem die Armen und die Aussenseiter, die sterben mussten. An einer Art starken Grippe. Auch das ein Skandal.

In der Schweiz wäre dies alles nicht nötig gewesen. Unser Volk wurde Opfer eines „Hypes“, einer Hysterie, die voll aufzuklären nun notwendig wird. René Scheu, der Feuilletonchef der „Neue Zürcher Zeitung“, liess am Ostersamstag in einem Skype-Interview den Harvard-Psychologen Steven Pinker erklären, wie ein solcher Hype aufgebaut wird. Zuerst wird den Menschen Angst eingejagt; dann setzt man sie dem „Exponential growth bias“ aus, wo es heisst, es könne nur viel schlimmer werden; es folgt der „Myside bias“, wo alleine gilt, was die Regierung für richtig hält. Pinker: „Die Schweiz hat die Risiken unterschätzt, weil sie auch mental nicht auf der Höhe war.“ Ganz wie die anderen westlichen Gesellschaften auch.

SRG hat ihr Gesicht verloren

Zu 100% ihr Gesicht verloren hat die SRG, die sich als staatlicher Propagandasender bewährte. Die Menschen hingen an deren Bildschirmen und Radios, als würden wir uns im Dritten Weltkrieg befinden. Das Trauerspiel, welches die Schweizer Medien boten, muss von seriösen Fachleuten aufklärt werden.

Bundesrätin Viola Amherd hat die Schweizer Armee an die Gesundheitsfront aufgeboten. Das war absolut nicht notwendig. Aber sie hat ihre Chance clever genutzt, der Armee wieder Goodwill zu verschaffen. Wie wenig die Soldaten zu tun haben, zeigt die neue Order: „Ferienanträge vom Dienst werden ab Dienstag nach Ostern wieder bewilligt.“

Die Frage darf gestellt werden: Warum wusste ich es besser als andere, was mit uns gespielt wurde? Die Antwort: Ich habe mich seit 60 Jahren mit der Praxis staatlicher Propaganda beschäftigt. Mir hier etwas vorzumachen, ist schwierig. Wie weiter?

Das Unternehmensvernichtungs-Programm des Bundesrats muss so rasch wie möglich aufgehoben werden. Gesichtswahrend selbstverständlich. Während an Ostern niemand in den Tessin reisen sollte, arbeiteten dort schon wieder die Verarbeiter von Gold für den Weltmarkt. Niemand nahm davon Kenntnis. Das ist auch ein Signal dafür, dass die Globalisierung weiter gehen wird. Manche haben nach dieser Krise anderes erwartet. Die vor allem betroffenen kleinen und mittleren Unternehmen müssen umgehend wieder zu arbeiten beginnen. Unsere Politiker sollen endlich einmal aufwachen und zur Besinnung kommen. Sie müssen unser Land nicht stilllegen, sondern raschestens wieder in Bewegung versetzen.

Staatliche Propaganda

Das Schweizer Volk ist bis zur Stunde Objekt eines staatlichen Feldversuchs, wo Bundesrat, die Parteien und grosse Teile der Wirtschaft mit Hilfe der Wissenschaft zusammenspielen. Sie üben, wie weit das Schweizer Volk im Ernstfall Folge leistet. Erstmals seit 80 Jahren dient heftige staatliche Propaganda in allen Mediengefässen dazu, das Volk zu Schafen und Hammeln zu machen.

Wie sicher sich die Politiker fühlen, zeigen Äusserungen wie „nach Ostern zurück in eine verantwortbare Normalität“. Oder „behutsam“ und „nicht auf einen Schlag“ vorzugehen. Normalbürger werden als manipulierbar betrachtet. Wem das nicht gefällt, wird als „Dissenting opinion“ (Aussenseiter) markiert.

Und vielleicht schreibt in diesem Augenblick ein neuer Friedrich Dürrenmatt das Stück „Wie ein kleiner Beamter den Staat in Panik versetzte“. Es dürfte ein Renner auf allen Bühnen werden.»

Klaus J. Stöhlker

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trend.at › 

Standpunkte

Offener Brief von Horst Pirker an Sebastian Kurz

veröffentlicht am 23. 4. 2020 von Horst Pirker

 Aus dieser Quelle zur weiteren Verbreitung entnommen: https://www.trend.at/standpunkte/offener-brief-sebastian-kurz-11458369?fbclid=IwAR1Va8rImg_XySM4rVaFgNw3e3RYXGmhl92QjcvVVpoVDj__fZ7nk4LHO5c

  

Horst Pirker, Herausgeber und Mehrheitseigentümer der VGN Medien Holding

© VGN

Horst Pirker, Herausgeber und Mehrheitseigentümer der VGN Medien Holding, richtet angesichts des von der Bundesregierung beschlossenen Pakets zur Medienförderung einen offenen Brief an Bundeskanzler Sebastian Kurz.

SEHR GEEHRTER HERR BUNDESKANZLER,

ich habe mir lange überlegt, ob ich Ihnen schreibe. Ob es die Mühe wert ist. Ja, denke ich mir, die Hoffnung lebt immer. Sie, die Hoffnung, brennt sicher nicht mehr, aber es ist noch etwas da.

Es ist Corona zurzeit. Corona überstrahlt alles oder, besser, nimmt allem den Glanz. Außer Ihnen, Herr Bundeskanzler. Corona ist zunächst einmal gut zu Ihnen, ja verleiht Ihnen sogar Glanz, weil Sie es eben ziemlich gut gemacht haben, bisher.

Ich will Ihnen aber nicht einen Brief über Corona schreiben, Herr Bundeskanzler, sondern einen Brief über die Politik, an deren Spitze Sie einmal mehr stehen, und die Medien, die ich über Jahrzehnte mitgestalten durfte und darf. Also schreibe ich über Medienpolitik. Österreichische Medienpolitik.

Weil es reicht. Weil man wieder einmal sagen muss, was viele wissen und kaum mehr jemand sagen will in diesem Land. Weil viele einfach aufgegeben haben, weil manche es sich wirtschaftlich wenigstens einigermaßen gerichtet haben, weil andere schlicht Angst haben vor den Konsequenzen.

Hätte man wenig Zeit, würde man einem Interessierten die österreichische Medienlandschaft – vereinfacht – so erklären:

Es gibt den ORF, der alleine ungefähr so groß ist wie alle anderen Medien zusammen, vor allem, weil er – auf gesetzlicher Basis – 700 Millionen Euro an Gebühren zugewiesen erhält. Das nennt man öffentlich-rechtlich. Die jeweils regierenden Parteien – das liegt an der Konstruktion – stellen dem ORF gegenüber mehr oder weniger dezidierte inhaltliche Ansprüche, mit mehr oder weniger Erfolg. In den letzten Jahren eher mit weniger Erfolg, jetzt aktuell – wohl angesichts der Corona-Krise – mit geradezu überschießendem Erfolg.

Dann gibt es die private ProSiebenSat.1-Puls-4-Gruppe, die bundesdeutsche Programme vor allem um österreichische Werbung anreichert, aber inzwischen auch ambitioniert (und – mit Recht – spürbar gefördert) selbstständige österreichische Programme anbietet, in Summe eine Bereicherung.

Die Printmedien – natürlich längst ergänzt um digitale Plattformen – werden von zwei Familien dominiert, dem Ehepaar Dichand, dessen Einfluss die in die Jahre gekommene Boulevardzeitung „Kronen Zeitung“ grundgelegt hat und der später durch die Gratiszeitung „Heute“ verstärkt wurde, und den Brüdern Fellner, die mit Magazinen groß geworden sind, die letzten mehr als zehn Jahre aber unter der Marke „Österreich“ bzw. oe24 mit sichtlicher Konzentration auf die eigenen wirtschaftlichen Interessen auch Boulevard betreiben.

Und da bietet sich eine wunderbare Symbiose oder, wie man heutzutage sagt, ein „Win-win-Game“ an: Der Boulevard wird nicht nur (1) – auf gesetzlicher Basis – mit Presseförderung der Republik Österreich und (2) viel üppiger – freihändig von den Ministerien vergeben– mit Millionen für Anzeigen gefüttert, sondern jetzt auch noch (3) mit – zusätzlichen – Millionen aus der Corona-Förderung.

Eva Dichand habe Sie, sagen Menschen, die es wissen sollten, mit ihrem bekannt beharrlichen wie imperativen Charme überzeugt, und weil Sie ja wissen, Herr Bundeskanzler, dass Wolfgang Fellner über ein zwar ganz anders angelegtes, aber ähnlich wirksames imperatives Repertoire verfügt, wurde auch der zweite Verleger von Quantitätsmedien üppigst bedacht. „Koste es, was es wolle“ war ja als Überschrift schon auf der Welt.

Die anderen Medien, die es ja auch noch gibt – Qualitätsmedien zum Beispiel –, sollten und sollen mit mehr oder weniger symbolischen Beiträgen sediert werden, und das scheint auch weitgehend zu gelingen. So weit alles gut gegangen. Nur der „Standard“ und der „Falter“ haben aufbegehrt und begehren auf. Und jetzt eben wir. Die Konsequenz, um nicht Strafe zu sagen, wird wohl folgen; wir kennen das.

Sie halten das alles leicht aus, Herr Bundeskanzler, solange Sie das Virus, dessen wirtschaftliche Folgen, den ORF, die Dichands und die Fellners im Griff haben.

Aber vielleicht – die Hoffnung lebt, wie eingangs beschrieben, immer – haben Sie ja auch einen Anspruch vor der Geschichte dieses Landes, nämlich, unter anderem auch faire Bedingungen für Medienvielfalt zu schaffen und nicht – bequem – die Marktverzerrungen, die fatalen Ungerechtigkeiten, zu zementieren oder – wozu Sie sich hinreißen haben lassen – gar zu vertiefen.

Bleiben Sie gesund,

Öffentlicher Brief an Angela Merkel

https://www.youtube.com/watch?v=pgjA9E2HXWQ&fbclid=IwAR17X-ptW4OPcGmC70CYIy3lZXBR_XWbe9nhP6qg-rYSOMiAuK1TxjOQQ9A

Auch in Deutschland wacht die Opposition auf und übt heftige Kritik. In Österreich hat das ja auch bereits ein wenig angefangen. 

Weiters zu Deutschland:

Zwischendurch erwähnt:

 

Hier darf ich Ihnen noch von AI etwas mitteilen:

Quelle: AMNESTY INTERNATIONAL ÖSTERREICH      Lerchenfelder Gürtel 43/4/3   1160 Wien T: +43 1 78008   F: +43 1 78008-44   office@amnesty.at   www.amnesty.at

AUSWIRKUNGEN DER BEKÄMPFUNG DER COVID-19 PANDEMIE AUF MENSCHENRECHTE IN ÖSTERREICH

 ZWISCHENBERICHT

  1. April 2020

Übersicht

Einleitung ………………………………………………………………………………………………………………. 2

Staatliche Schutz- und Achtungspflichten …………………………………………………………. ………. 3

Ein menschenrechtsbasierter Ansatz …………………………………………………………………………. 3

Erste menschenrechtliche Einschätzungen …………………………………………………………………. 4

Schutz von Leben und Gesundheit …………………………………………………………………………….. 5

Ausgangsbeschränkungen ………………………………………………………………………………………… 6

Schließung von Kulturstätten und Ausübung der Religionsfreiheit …………………………………. 8

Verbot von Versammlungen und eingeschränkte politische Teilhabe …………………………….. 8

Freiheitsentzug ……………………………………………………………………………………………………….. 9

Meinungs- und Pressefreiheit ………………………………………………………………………………….. 11

Einsatz von neuen Technologien ………………………………………………………………………………. 11

Diskriminierung ……………………………………………………………………………………………………… 12

Arbeitslosigkeit, soziale Sicherheit ……………………………………………………………………………. 13

Wohnungslosigkeit …………………………………………………………………………………………………. 14

Home schooling und Zugang zu Bildung …………………………………………………………………….. 15

Häusliche Gewalt und Fristunterbrechung bei Gericht …………………………………………………. 16

Schutz vor Verfolgung – Situation von Asylwerber*innen ………………………………………………. 17

Einleitung

 Die COVID-19 Pandemie stellt eine beispiellose Bedrohung dar, mit Auswirkungen auf alle Aspekte unseres Lebens und unvorhersehbaren Konsequenzen für unsere Gesellschaft. Daher besteht auch eine umfassende Bedrohung aller unserer Menschenrechte. 

Amnesty International Österreich beobachtet, dokumentiert und analysiert die Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus in Österreich und gibt einen Überblick über die aktuell betroffenen Menschenrechte. Dies stellt eine erste, nicht abschließende Bestandsaufnahme dar. Dafür haben wir Gesetze und Verordnungen analysiert und Berichte aus Medien und von zivilgesellschaftlichen Organisationen, sowie Beschwerden, die in den letzten Wochen an Amnesty International herangetragen wurden, berücksichtigt.

Dadurch wollen wir: 

 Von den verantwortlichen Akteur*innen einen menschenrechtsbasierten Ansatz zur Krisenbewältigung einfordern, der Transparenz sicherstellt, auf besonders schutzbedürftige Personen achtet und Menschen befähigt, ihre Rechte einzufordern.  Menschenrechtliche Risiken frühzeitig erkennen.   Menschenrechtsverletzungen dokumentieren, um Rechenschaftspflicht sicherzustellen, zukünftigen Menschenrechtsverletzungen vorzubeugen und gemeinsam aus der Krise zu lernen. 

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Staatliche Schutz- und Achtungspflichten

Amnesty International untersucht die Auswirkungen der Krise auf bürgerliche, politische sowie wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Menschenrechte sind universell, unteilbar, voneinander abhängig und miteinander verbunden – wie uns die Krise derzeit deutlich zeigt – und beinhalten Schutz- sowie Achtungspflichten.

Der Staat ist zur Eindämmung der COVID-19 Pandemie verpflichtet und muss unser Recht auf Leben, Gesundheit sowie andere Menschenrechte schützen und gewährleisten. Dafür müssen angemessene und erforderliche Maßnahmen getroffen werden. Für diese Einschätzung spielt es eine Rolle, welche Informationen der Staat hinsichtlich der Gefährdung hat oder haben müsste, welche Kapazitäten zum Schutz zu Verfügung stehen, und ob die notwendige Sorgfalt angewandt wird, um eine Verletzung zu vermeiden.

Zudem muss der Staat unsere Menschenrechte achten und jeder Eingriff muss gerechtfertigt sein. Dafür müssen die Maßnahmen zunächst klar rechtlich geregelt sein. Alle Menschen müssen wissen, was sie dürfen und was nicht. Sie müssen sich auf die bestehenden Gesetze verlassen und vorhersehen können, welche rechtlichen Folgen das eigene Handeln hat. Grundsätzlich können Menschenrechtseingriffe daher nicht per Erlass (einer allgemeinen Weisung gegenüber Verwaltungsorganen) geregelt werden, sondern müssen immer auf eine gesetzliche Ermächtigung gestützt sein. So kritisierten auch Verwaltungsrichter in einer gemeinsamen Erklärung, dass bloße Erlässe kein zulässiges Mittel für Grundrechtseingriffe gegenüber Bürger*innen darstellen. 

Zudem müssen die Maßnahmen – nach wissenschaftlichen Erkenntnissen – geeignet und notwendig sein, um das angestrebte Ziel zu erreichen. Das heißt, ein Eingriff darf nicht über das für die Umstände erforderliche Maß, das zum Erreichen des Ziels (Schutz der öffentlichen Gesundheit) erforderlich ist, hinausgehen. Es ist das gelindeste, am wenigsten beeinträchtigende, wirksame Mittel zu wählen. 

Darüber hinaus müssen die Maßnahmen auch verhältnismäßig sein. Dies erfordert eine Abwägung zwischen dem zu erwarteten Ergebnis der Maßnahme und dem Eingriff in die Menschenrechte. 

 Schließlich dürfen die Maßnahmen weder diskriminierend sein, noch sich diskriminierend auswirken. 

Ein menschenrechtsbasierter Ansatz

 Menschenrechte müssen im Mittelpunkt aller Bemühungen um Prävention, Eindämmung und Behandlung des Coronavirus stehen. 

Während dem Staat bei der Eindämmung der COVID-19 Pandemie ein gewisser Ermessenspielraum zukommt, muss die Regierung ihre Überlegungen und Strategien offenlegen und für alle zugänglich kommunizieren. Menschen in Österreich haben den Anspruch auf Rechtssicherheit, auf wirksamkeitsorientierte und evidenz-basierte Entscheidungen und auf eine sorgfältige Abwägung von

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 Alternativen zu Eingriffen in unsere Menschenrechte. Gerade in Zeiten großer Unsicherheit und Unvorhersehbarkeit ist größtmögliche Transparenz über öffentliche Entscheidungen wesentlich – nicht nur aufgrund der Prinzipien eines Rechtsstaates und einer Demokratie – sondern auch, um das Vertrauen in den Staat zu erhalten. 

Während die COVID-19 Pandemie und die Maßnahmen zur Bekämpfung eine Bedrohung für unser aller Menschenrechte darstellt, sind manche Menschen davon mehr betroffen als andere. Daher ist es jetzt wichtig, auf die besonders schutzbedürftigen Personen zu achten (z.B. Risikogruppen, wohnungslose Menschen, Menschen mit Behinderungen etc.) und aktive Maßnahmen zu treffen, um deren Schutz zu garantieren.

Zudem müssen Menschenrechtverletzungen auch in Krisenzeiten Konsequenzen haben. In einer Zeit besonders intensiver Eingriffe, müssen wirksame Beschwerdemöglichkeiten erhalten bleiben, behördliches Fehlverhalten unabhängig untersucht und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden.

 Aus all diesen Gründen ist es jetzt besonders wichtig, staatliches Handeln zu beobachten, zu dokumentieren und zu analysieren.

Erste menschenrechtliche Einschätzungen 

 Gerade in den ersten Wochen waren drastische Maßnahmen wohl notwendig, um eine rasante Verbreitung des Coronavirus wie in anderen Ländern zu vermeiden. Ein Monat nach der Verabschiedung des ersten Covid19-Gesetzes zeigen die Bemühungen Erfolg und es gibt neue Erkenntnisse zu wirksamen Schutzmöglichkeiten.

 Das heißt auch, das Gesetze und Verordnungen, die vor einem Monat noch gerechtfertigt waren, es jetzt vielleicht nicht mehr sind. Mit jedem Tag steigt die Begründungspflicht für die umfassenden und tiefgreifenden Eingriffe in unsere Menschenrechte. Daher ist es auch wichtig, dass alle Gesetze und Verordnungen ein Ablaufdatum (sogenannte „sunset clause“) haben und die Eingriffe schrittweise, je nach Entwicklung der Ausbreitung des Virus, wieder zurückgenommen werden. 

 Zentral ist, dass die Eindämmung der COVID-19 Pandemie den Rechtsstaat nicht unterminieren darf. Bei den Diskussionen um die staatlichen Maßnahmen geht es also darum, dass jeder Eingriff in unsere Menschenrechte klar rechtlich geregelt, notwendig und verhältnismäßig sein muss. Zudem muss jetzt auf die besonders Schutzbedürftigen geachtet werden. Vor diesem Hintergrund haben wir einige Probleme und Spielraum für Verbesserungen identifiziert. Wie erwähnt, soll diese Analyse nur als erster Schritt verstanden werden. 

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Schutz von Leben und Gesundheit

 Mit Stand 14. April sind 14.119 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden, 1.002 Menschen befinden sich aufgrund des Virus in Spitälern und 243 Menschen sogar auf einer Intensivstation. Dadurch sind direkt das Recht auf Leben (Art. 3 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte – AEMR, Art. 6 Internationaler Pakt für bürgerlich und politische Rechte – IPbpR, Art. 2 Europäische Menschenrechtskonvention – EMRK) und das Recht auf Gesundheit (Art. 25 AEMR, Art. 12 Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte – IPwskR, Art. 11 Europäische Sozialcharta) berührt. Für beide Rechte gilt, dass diese auch in Krisenzeiten nicht außer Kraft gesetzt werden dürfen. Insbesondere bei wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten, wie dem Recht auf Gesundheit, müssen auch stets die Kernelemente, das Nichtdiskriminierungsverbot sowie das Verbot von rückschrittlichen Maßnahmen (im Sinne der schrittweisen Realisierung von diesen Rechten) gewährleistet werden, was vor allem in Bezug auf das sogenannte „AAAQ-Framework“ von Relevanz ist. Denn anhand der Kriterien Vorhandensein (availability), Zugänglichkeit (accessability), Annehmbarkeit (acceptabilty) und Qualität (quality) können die staatlichen Verpflichtungen näher definiert werden. Demzufolge ist Österreich verpflichtet, unter Ausschöpfung all seiner verfügbaren Mittel, der Pandemie vorzubeugen und diese zu bekämpfen sowie im Rahmen der positiven Schutzpflicht, das Leben der Menschen zu schützen. 

Weiters ist Österreich verpflichtet adäquate Schutzmaßnahmen zu ergreifen, wie beispielsweise flächendeckende und zweckentsprechende Testungen sowie ausreichende Intensivbetten und medizinischen Geräte, wie Beatmungsgeräte, zur Verfügung zu stellen und muss adäquate Maßnahmen ergreifen, die sicherstellen, dass Menschen – ohne Diskriminierung – unverzüglich Zugang zu Gesundheitsversorgung haben, wenn dies notwendig ist. 

 In diesem Zusammenhang muss auch die – in medizinischen Kreisen und Behindertenorganisationen geführte – Diskussion zu „Triage“ (d.h. Priorisierung von medizinischen Hilfeleistungen) gesehen werden. Denn selbst wenn dies in bestimmten – sich derzeit allerdings nicht abzeichnenden – Extremsituationen notwendig werden könnte, so muss diese individuell und auf rein medizinischethischen Überlegungen beruhen und darf keinesfalls von staatlicher Seite geregelt werden.  

Da das Recht auf Gesundheit auch die psychische Gesundheit umfasst, ist es wesentlich, dass die Bundesregierung ausreichende Mittel bereitstellt, um psychosoziale Unterstützung ohne Einschränkung  zugänglich zu machen, wie beispielsweise im Rahmen von kostenlosen Telefon Helplines. 

Im Hinblick auf die bestehenden positiven Schutzpflichten des Staates wurde allerdings auch Kritik laut, dass Maßnahmen nicht schnell genug ergriffen und Informationen zu Infektionen zurückgehalten wurden, wie z.B. in Ischgl, Tirol. Es sind daher die Staatsanwaltschaft und letztlich die Gerichte gefordert, diesen geäußerten Vorwürfen sorgfältig nachzugehen und sie zu überprüfen. 

Ein weiteres Problem im Zusammenhang mit dem verpflichtenden Schutz des Lebens und der Gesundheit, stellt die Situation von besonders gefährdeten Personen dar, die dennoch ihrer Arbeit nachgehen müssen. Generell sollte sich niemand gezwungen oder verpflichtet fühlen, ihre*seine Arbeit durchzuführen, wenn dadurch die eigene Gesundheit unnötig gefährdet werden würde. Im Gegenteil, der Staat und auch die Unternehmen haben die positive Schutzpflicht sichere und gesunde Arbeitsbedingungen zu gewährleisten (Art. 23, 24 AEMR, Art. 7 (b) IPwskR, Art. 2, 3, 4

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Europäische Sozialcharta  bzw. auch UN Guiding Principles on Business and Human Rights). Konkret bedeutet dies, dass der Staat und auch die Unternehmen adäquate Schutzmaßnahmen ergreifen müssen, um die Gesundheit ihrer Mitarbeiter*innen zu schützen. In Österreich wurden einige Maßnahmen diesbezüglich ergriffen, wie beispielsweise verpflichtendes Tragen von MundNase-Schutzmasken, Beschränkung der Anzahl der Personen in Geschäftsräumlichkeiten, oder vereinzeltes Aufstellen von Plexiglaswänden in Supermärkten. 

Vor allem mit dem dritten Covid-19 Maßnahmenpaket traten Änderungen des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes in Kraft, die Dienstnehmer*innen und Lehrlinge eine Freistellung mit Entgeltfortzahlung ermöglichen, wenn diese dem Arbeitgeber ein COVID-19-Risiko-Attest vorlegen und homeoffice und anderweitige Schutzmaßnahmen nicht möglich sind (§ 735 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)). Auch wenn dies eine jedenfalls notwendige Maßnahme ist, so ist die generelle Ausnahme zu dieser Freistellung höchst problematisch. Sie gilt nämlich nicht für Beschäftigte in kritischer Infrastruktur (§ 735 (4) ASVG) oder für Eltern, die ein minderjähriges und zur Risikogruppe gehörendes Kind betreuen müssen. Zudem fehlt es an einer einheitlichen Regelung für schwangere Frauen. 

 Es ist zwar notwendig, dass der Staat Maßnahmen setzt, um das Funktionieren der kritischen Infrastruktur aufrecht zu erhalten, eine grundsätzliche Ausnahme aller Risikogruppen, die in der kritischen Infrastruktur beschäftigt sind, scheint allerdings weder notwendig noch verhältnismäßig. 

 Ausgangsbeschränkungen

 Das Betreten von öffentlichen Orten ist – laut der Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, bis auf die in der Verordnung genannten Ausnahmen, derzeit grundsätzlich nicht erlaubt. Dies stellt einen Eingriff in die Bewegungsfreiheit (Art. 12 AEMR, Art. 12 IPbpR, Art 2 4. ZPEMRK, Art 4 Staatsgrundgesetz – StGG) sowie in das Recht auf Privatsphäre (Art. 17 IPbpR, Art. 8 EMRK, Art. 10 StGG) dar.  Die Rechtmäßigkeit der Verordnung ist jedoch fraglich. Die Verordnung verbietet das Betreten von öffentlichen Orten und stützt sich dabei auf § 2 Z 1 des COVID-19-Maßnahmengesetz. Das Gesetz hingegen ermächtigt jedoch nur zu einer Regelung, die das Betreten von bestimmten Orten und nicht von öffentlichen Orten betrifft. Die gesetzliche Deckung der Verordnung bezweifeln auch Verfassungs- und Menschenrechtssexperten. 

Ungeachtet der seit 14. April 2020 geltenden Lockerungen der Ausgangsbeschränkungen die im Wesentlichen das Einkaufen in weiteren Geschäften – beispielsweise Baumärkten – erlaubt, sieht die Verordnung des Gesundheitsministers Ausnahmen vom Verbots des Betretens von öffentlichen Orten für folgende Zwecke vor (§2 Ziffer 1-4): Gefahr im Verzug, Hilfeleistung, Deckung notwendiger Grundbedürfnisse und berufliche Zwecke. Zudem ist das Betreten von öffentlichen Orten im Freien generell und ohne das Vorliegen von bestimmten Zwecken erlaubt, sofern man zu Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, einen Meter Abstand hält (§2 Ziffer 5). 

 Die Einhaltung der Ausgangsbeschränkungen wird von der Polizei kontrolliert. Im Fall einer Polizeikontrolle sind Gründe glaubhaft zu machen, warum eine Betretung zulässig ist. Ein Glaubhaftmachen kann sich jedoch nur auf die genannten Ausnahmen beziehen, die einen Zweck für

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eine Betretung vorsehen (§2 Z1-4), nicht jedoch auf die generelle Ausnahme in §2 Z5, die an keinen bestimmten Zweck gebunden ist. Problematisch war in den vergangenen Wochen daher jedenfalls, dass die Regelung von Seiten der Bundesregierung, aber auch von manchen Medien, missverständlich oder irrtümlich als „Spaziergangerlaubnis“ interpretiert wurde. §2 Z5 der Verordnung sieht aber gerade keine Einschränkung auf einen bestimmten Zweck vor und erlaubt es auch, den ganzen Tag im Freien zu verbringen. Das lässt darauf schließen, dass die Rechtsgrundlage aufgrund der unklaren Formulierung nicht für ausreichend Rechtssicherheit gesorgt hat. Die Deutung der Bundesregierung, wonach nur Spazierengehen erlaubt sei, stellt in jedem Fall eine unzulässige, weil über die Rechtsgrundlage hinausgehende Einschränkung dar. Die Ausnahmeregelung der Verordnung ist zudem kritikwürdig, da der Polizei dadurch ein sehr weiter Ermessenspielraum zugestanden wird (siehe auch epicenter.works).

 Die schnell erlassenen Verordnungen und deren teils missverständlicher Inhalt stellen auch die Polizei bei der Vollziehung vor Herausforderungen. In den vergangenen Wochen hat sich die Polizeipräsenz auf den Straßen stark erhöht und es sind zahlreiche Beschwerden laut geworden, wonach Menschen, die sich draußen bewegt haben, z.B. zum Einkaufen, auf dem Weg zur Arbeit oder beim Sitzen auf einer Parkbank, von der Polizei verwarnt worden seien oder Strafen erhalten haben sollen. Dies zeigt nicht nur die Problematik des weiten Ermessenspielraumes sondern ist wohl auch, mangels gültiger Rechtsgrundlage, unrechtmäßig.

 Schließlich darf auch kritisch hinterfragt werden, ob die Ausgangsbeschränkungen das gelindeste Mittel darstellen, um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen. Während dem Staat ein weiter Ermessensspielraum zusteht, müssen dennoch Alternativen zu diesem intensiven Eingriff in die Menschenrechte in Betracht gezogen werden. Mit jedem weiteren Tag der Einschränkung wächst die Rechtfertigungspflicht der Bundesregierung. Zudem ist es geboten, dass der Staat auf die Bedürfnisse von Personen eingeht, die von den Ausgangsbeschränkungen besonders betroffen sind. Dazu zählen zum Beispiel Menschen mit psychischen Krankheiten oder Behinderungen, für die eine Isolation besondere Leiden hervorruft. Für solche Menschen sollten Ausnahmen geschaffen und der notwendige Schutz gewährt werden.

Zudem wurde im sogenannten Ostererlass versucht, das Betreten von privaten Wohnungen zu regeln. Es ist zu begrüßen, dass der Erlass innerhalb von kurzer Zeit wieder zurückgenommen wurde, da er einen wohl unverhältnismäßigen Eingriff in das Recht auf Achtung des Privatlebens darstellt, der zudem nicht per Erlass geregelt werden kann.

 Der Staat ist aufgefordert, die unklare und unzureichende Rechtsgrundlage für die Ausgangsbeschränkungen nachzubessern und über diese Regelung klar und unmissverständlich zu informieren. Einschränkungen der Bewegungsfreiheit können weder per Erlass noch über Pressekommunikation vorgenommen werden. Zudem ist darauf zu achten, dass die Polizei ihre Befugnisse stets rechtskonform und verhältnismäßig ausübt. 

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 Schließung von Kulturstätten und Ausübung der Religionsfreiheit 

 Die in § 2 des Covid-19 Maßnahmengesetzes vorgesehene rechtliche Grundlage für das Betretungsverbot hatte auch die Schließung von Museen, Theater, Kinos, Kirchen, Moscheen und Gebetshäuser zur Folge – auch wenn beispielsweise Katholische Kirchen für das individuelle Gebet weiterhin geöffnet bleiben. Dies berührt direkt die Kunstfreiheit (Art. 19(2) IPzpR, Art. 10 EMRK, Art. 17a StGG) und das Recht auf Religionsausübung (Art. 19 IPzpR, Art. 9 EMRK, Art. 15 StGG). Auch hier gilt, dass Alternativen zur totalen Schließung von der Bundesregierung in Betracht gezogen werden müssen und jegliche Diskriminierung vermieden werden muss.

Verbot von Versammlungen und eingeschränkte politische Teilhabe 

 Von den derzeit geltenden Ausgangsbeschränkungen ist auch das Recht der Versammlungsfreiheit (Art. 10 AEMR, Art. 21 IPbpR, Art. 11 EMRK, Art. 12 StGG) betroffen. Die Ausübung des Versammlungsrechtes ist insbesondere in Krisenzeiten von besonderer Bedeutung, um Unzufriedenheit gegenüber der Politik zum Ausdruck zu bringen – vor allem auch weil die politische Teilhabe der Bevölkerung stark eingeschränkt ist. So fanden in Österreich politische Wahlen aufgrund der COVID-19 Pandemie – wie bisher die Gemeinderatswahlen in der Steiermark und in Vorarlberg – nicht statt, sondern wurden aufgrund der Pandemie verschoben. 

Das Recht auf Versammlungsfreiheit darf jedoch nur soweit eingeschränkt werden, wie dies zum Schutz der Gesundheit auch notwendig ist. Eine gelindere Form der Einschränkung zum derzeit de facto geltenden Versammlungsverbot könnte sein, Versammlungen unter bestimmten Bedingungen – beispielsweise, durch Abstandgebote und das verpflichtende Tragen eines Mund-Nase-Schutzes – zu erlauben. 

Vor diesem Hintergrund muss auch die Untersagung einer von der Österreichischen Hochschülerschaft Wien (ÖH Uni Wien) angezeigten Demonstration mit vier Teilnehmer*innen kritisch gesehen werden. Denn, obwohl dem Staat ein grundsätzlicher Ermessenspielraum hinsichtlich des erforderlichen Mittel zukommt, um die öffentliche Gesundheit zu schützen, so muss dieses stets das Gelindeste sein. Es ist daher fraglich, ob die gänzliche Untersagung der Versammlung tatsächlich notwendig und verhältnismäßig war, insbesondere da von der Veranstalterin ein Mindestabstand von zwei Metern und das Tragen von Mund-Nase-Schutzmasken sowie Handschuhen vorgesehen war. Es ist jedenfalls unumgänglich, dass die zuständige Behörde bei der Überprüfung von Versammlungsanzeigen – auch in Zeiten der COVID-19 Pandemie – im konkreten Fall zu überprüfen hat, ob ein derart gravierender Grundrechtseingriff – wie ein Verbot der Versammlung – notwendig und verhältnismäßig ist. 

Zudem ist kritisch zu hinterfragen, warum beispielsweise Ansammlungen zur Aufrechterhaltung wirtschaftlicher Tätigkeiten (wie z.B. für Arbeiten auf Baustellen) – unter Einhaltung eines Abstandgebotes von einem Meter – gestattet sind, die Ausübung des Versammlungsrechts jedoch grundsätzlich nicht ermöglicht wird. Jedenfalls ist spätestens mit einer Lockerung der Einschränkungen für das Geschäftsleben somit auch eine schrittweise Wiederherstellung des Versammlungsrechtes geboten. 

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Freiheitsentzug 

Nach einer neuen Verordnung sind alle Menschen, die nach Österreich einreisen,angewiesen, sich 14 Tage in Quarantäne zu begeben, die nur durch Vorlage eines Negativtests beendet werden kann. Für jene Menschen, für die Heimquarantäne nicht möglich ist, ist eine angeordnete AnstaltsQuarantäne unter staatlicher Überwachung vorgesehen. Wie der UN Unterausschuss zur Verhütung von Folter (SPT) in einer Anfrage klarstellt, gilt jede Form von Quarantäne, die eine Person nicht nach Belieben verlassen darf, als Freiheitsentzug ( und somit als Eingriff in das Recht auf Freiheit (Art. 9 IPbpR, Art. 5 EMRK ). Freiheitsentzug stellt einen sehr schweren Eingriff dar, der auch eine Einschränkung weiterer Menschenrechte mit sich zieht und ist nur in Ausnahmefällen, aber wohl nicht automatisch und ohne Verdacht auf eine Infizierung mit dem Coronavirus, rechtfertigbar. Daher wird der Staat aufgefordert, das Testen von Verdachtsfällen als Alternative zu Freiheitsentzug stets vorzuziehen, um verpflichtende Quarantäne möglichst kurz zu halten oder gänzlich zu vermeiden. Daher ist der Staat verpflichtet, seine Anstrengungen zu erhöhen, um die Testkapazitäten zu erhöhen. 

 Zudem, muss Österreich auch sicherstellen, dass auch in Quarantäne, alle Verfahrensrechte im Freiheitsentzug aufrechterhalten werden, z.B. Zugang zu verständlichen Informationen, zu Rechtsbeistand und zu einer medizinischen Untersuchung.

Des Weiteren darf Freiheitsentzug nie zu unmenschlicher Behandlung (Art. 7 IPbpR, Art. 3 EMRK) führen. Diesbezüglich ist zu beachten, dass manche Menschen in Quarantäne besonders gefährdet sind (z.B. Menschen mit psychischen Erkrankungen und Suizidgefährdete Personen, Menschen mit Behinderungen, Opfer häuslicher Gewalt). Daher ist der Staat aufgefordert, die notwendigen Schutzvorkehrungen zu treffen, auch wenn sich Menschen nicht unter direkter staatlicher Kontrolle befinden.

 Menschen in Gefängnissen sind in einer besonders verletzlichen Situation und zur Gänze auf den Schutz der Behörden angewiesen. Schutzmaßnahmen, die in der Gesellschaft getroffen werden, wie Isolation und „social distancing“, sind in Haft in der Regel so nicht möglich. Die Haftbedingungen und erheblicher Personalmangel in Justizanstalten waren bereits in den letzten Jahren Gegenstand heftiger Kritik und es ist zu erwarten, dass sich die Situation während der COVID-19 Pandemie noch verschlechtert. In Medien und von Insass*innen und Angehörigen wurde von großer Angst und Verunsicherung in den Anstalten berichtet und es gibt auch schon erste infizierte Insass*innen und Bedienstete. Besonders besorgniserregend ist die Situation für Personen mit einer psychischen oder körperlichen Erkrankung (das trifft vor allem auf den – international auch stark kritisierten – Maßnahmenvollzug zu) oder Ausländer*innen (deren Anteil in Österreich sehr hoch ist). Vor allem die empfindlichen Einschränkungen des Kontaktes zur Außenwelt führen zu großer Unsicherheit in Haft und die alternativen Kontaktmöglichkeiten (z.B. über Video-Telefonie) sind derzeit, laut Berichten, nicht zu bewerkstelligen. Auch die Einschränkung des Ausgangsverbots ist ein schwerer Eingriff in die Rechte von Insass*innen und droht dadurch die Situation in Haft dramatisch zu verschlechtern. Besonders problematisch ist die Ankündigung der Isolation aller Neuankömmlinge für 14 Tage, wenn in dieser Zeit keine sinnvollen menschlichen Kontakte angeboten werden, da dies, laut Expert*innen, eine schwere Misshandlung darstellen kann. Erschwerend kommt hinzu,

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 dass die Kommissionen der Volksanwaltschaft ihre Monitoring Besuche bis auf weiteres ausgesetzt haben und damit derzeit keine unabhängige Kontrolle der Justizanstalt stattfindet.

Zu beachten ist, dass das Verbot der unmenschlichen Behandlung absolut, d.h. ohne Beschränkungen, gilt und dass der Staat bei der Verpflichtung zu menschenwürdigen Haftbedingungen Ressourcenknappheit nicht geltend machen kann.

 Daher sind die Ankündigungen des Bundesministeriums für Justiz, die Justizanstalten, z.B. durch Aufschub des Strafantritts, zu entlasten, zu begrüßen. Von zahlreichen Expert*innen (z.B des Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte und IRKS) wurde allerdings gefordert, dass weitere Alternativen zur Haft zu prüfen sind. Darüber hinaus wird es aber sicher zusätzliche Überlegungen zu Alternativen in Haft benötigen, um Gefängnisse signifikant zu entlasten. Dies gilt insbesondere für Untersuchungshäftlinge, für die zudem die Unschuldsvermutung gilt. Die Inhaftnahme von Angeklagten, die keine Bedrohung für die Bevölkerung darstellen, ist unter den derzeitigen Umständen nicht zu rechtfertigen. 

 Auch die weitreichenden Ein- und Ausgangsbeschränkungen in den meisten Alters- und Pflegeheimen sind menschenrechtlich in diesem Kontext des Freiheitsentzugs zu bewerten.  Dies insbesondere, als uns mehrfach von möglichen Pflege- und Betreuungsmängeln durch die massive Überlastung des Betreuungspersonals (Ausfälle aufgrund von Personalinfektion, Mangel an Schutzausrüstung, Mehraufwand durch arbeitsaufwändige Isolationsmaßnahmen) berichtet wurde. Die Beschränkungen scheinen unter der Perspektive des Schutzes der Gesundheit und des Lebens auch menschenrechtlich in den allermeisten Fällen und Umsetzungsvarianten nachvollziehbar. Darüber hinaus sind aber die zugehörigen menschenrechtlichen Standardsicherungsmaßnahmen, wie die Sicherstellung auch pflegerisch unterstützten telefonischen Kontakts zu und von Angehörigen, Beratungs- und Kontrollbesuche, während solcher tief eingreifender Maßnahmen besonders wichtig. Es ist dringend geboten, dass diese Maßnahmen umgehend wiederaufgenommen und verstärkt werden. Weiters sind die in diesem Bereich tätigen Organe dringend mit der notwendigen Schutzausrüstung auszustatten, um ein aktives und passives Infektionsrisiko hintan zu halten. Da der besondere Schutz von Pflegeheimen noch lange geboten sein wird – selbst wenn die Einschränkungen in der Bevölkerung bereits gelockert werden – ist der Staat aufgefordert, die erforderlichen Anstrengungen zu unternehmen, um unnötige Leiden zu vermeiden und ein Leben der Betroffenen in Würde sicherzustellen.

 Schließlich ist es gerade bei eingeschränktem Kontakt zur Außenwelt besonders wichtig, dass alle Orte des Freiheitsentzuges weiter von der Volksanwaltschaft überprüft werden. Dazu gehören ausdrücklich auch Orte, in denen Menschen unter verpflichtende Quarantäne gestellt werden. Derzeit führt die Volksanwaltschaft aus Sicherheitsgründen keine Besuche durch. Es ist zu hoffen, dass rasch Möglichkeiten gefunden werden, diese wiederaufzunehmen und dass Alternativen zu Besuchen gefunden werden, um Menschenrechtsverletzungen zu verhindern und Beschwerdemöglichkeiten zu erhalten. 

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 Meinungs- und Pressefreiheit  

Seit Beginn der COVID-19 Pandemie ist ein Trend zu beobachten, kritische Stimmen zu den Regierungsmaßnahmen anzugreifen. Das betrifft insbesondere Journalist*innen und kann eine abschreckende Wirkung (sogenannter „chilling effect‘) auf die freie Meinungsäußerung haben und als solche die wichtige Berufsausübung von Journalist*innen stören. 

Gerade in Zeiten der Krise sind kritische Beobachtung und Analyse extrem wichtig, um eine Einhaltung von Menschenrechten zu garantieren. Meinungsfreiheit bildet den „Grundstein für jede freie und demokratische Gesellschaft“ (Art. 19 AEMR, Art. 19 IPbpR, Art. 10 EMRK, Art. 13 StGG). Der Staat hat die Verpflichtung, ein Umfeld zu schaffen, dass freie und kritische Meinungsäußerung ermöglicht und fördert – dies gilt insbesondere für Journalist*innen in der Ausübung ihres Berufes. Das bedeutet auch, dass Journalist*innen und Medienvertreter*innen Zugang zu Informationen erhalten müssen, auf deren Grundlage sie ihre wichtige Funktion in einer pluralistischen Gesellschaft erfüllen können. Zutrittsbeschränkungen zu Pressekonferenzen, wie sie von der Bundesregierung anfangs geplant waren oder von der Tiroler Landesregierung auch angewendet wurden, sind daher nicht geeignet, dies zu erfüllen. Auch kann der Ausschluss von bestimmten Journalist*innen, Verleger*innen oder Medienunternehmer*innen von Pressekonferenzen, mit der Begründung der fehlenden technischen Möglichkeiten, niemals als eine notwendige Einschränkung der Meinungsäußerungsfreiheit angesehen werden, insbesondere auch dann nicht, wenn es dazu führen würde, dass kritische Fragen von Journalist*innen unterbleiben oder nicht beantwortet werden. 

 Im vierten Covid-19-Maßnahmenpaket wurden auch Gesetzesänderungen beschlossen, die eine finanzielle Sonderunterstützung für Medien regeln (zB § 12b Presseförderungsgesetz, § 45 Gesetz über die Errichtung einer Kommunikationsbehörde Austria). Auch wenn diese Maßnahmen notwendig sind, so sollte kritisch hinterfragt werden, weshalb die finanzielle Sonderunterstützung auf die Auflagenstärke des Mediums abstellt und somit als Bevorzugung der Boulevardpresse gesehen werden kann und digitale Medien nicht anspruchsberechtigt sind (siehe dazu auch Reporter ohne Grenzen; Presseclub Concordia). Es ist daher wesentlich, dass der Staat sicherstellt, dass finanzielle Sonderunterstützungen in Zeiten der Krise keinesfalls dazu führen, dass die Meinungsäußerungsfreiheit beeinträchtigt wird, indem die Medienvielfalt auf längere Sicht eingeschränkt wird. 

Einsatz von neuen Technologien

Seit Beginn der COVID-19 Pandemie ist weltweit ein verstärkter Einsatz von neuen Technologien zur Überwachung der Einhaltung der ergriffenen Maßnahmen zu verzeichnen. So auch in Österreich, wo die Verwendung von Big Data immer öfter ins Treffen geführt wird, wenn es um die Eindämmung der COVID-19 Pandemie geht. Darüber hinaus gab es Berichte, wonach Telekomanbieter*innen die Bewegungsdaten ihrer Nutzer*innen an die Bundesregierung weitergeben und Drohnen zum Einsatz kommen, um Menschenansammlungen zu entdecken. Außerdem wurde die gesetzliche Grundlage für ein sogenanntes „Warnsystem“ durch Telekommunikationsanbieter*innen verabschiedet (§ 98a Telekommunikationsgesetz; siehe dazu auch Analyse von epicenter.works) und die Stopp-Corona App des Roten Kreuz der Öffentlichkeit präsentiert (siehe dazu auch Analyse von epicenter.works). 

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Die mit dem Einsatz von neuen Technologien und Big Data verbunden Risiken für die Menschenrechte liegen auf der Hand: Eingriffe in das Recht auf Privatsphäre (Art. 17 IPbpR, Art. 8 EMRK, Art. 10 StGG), in den Datenschutz und eine mögliche abschreckende Wirkung (sogenannter „chilling effect“) auf andere Rechte, wie beispielsweise Meinungsäußerungsfreiheit.  Vor allem ist es wichtig über die COVID-19 Pandemie hinauszublicken und technologische Möglichkeiten zur Eindämmung der Pandemie vor dem Hintergrund zu sehen, was diese für die Zukunft bedeuten könnten. Denn wie uns auch andere Beispiele zeigen (z.B. Antiterrormaßnahmen), besteht eine tatsächliche Gefahr, dass solche Maßnahmen dauerhaft werden. Daher sollten auch sogenannte contact-tracing Apps kritisch betrachtet werden, vor allem dann, wenn die – derzeitige – freiwillige und informierte Verwendung solcher Apps sich in eine Verpflichtung umwandelt, oder an die Lockerung von Ausgangsbeschränkungen geknüpft wird. Dies wäre nicht nur aus menschenrechtlicher Sicht überaus bedenklich, sondern würde auch eine indirekte Benachteiligung bestimmter, besonders schutzbedürftige Gruppen darstellen, die beispielsweise nicht über die notwendige Technologie verfügen oder mit ihrem Umgang nicht vertraut sind. 

 In diesem Zusammenhang ist es auch bedenklich, dass es nun vermehrt Menschen gibt, die andere Menschen, die sich ihrer Meinung nach nicht rechtmäßig verhalten, in den sozialen Medien anprangern oder gar die Polizei rufen. 

Darüber hinaus nutzen seit dem Ausbruch der COVID-19 Pandemie Cyberkriminelle die aufkommenden Schwachstellen in IT-Systemen zu ihrem eigenen Vorteil. So werden gefälschte Arzneimittel und Schutzkleidung über das Internet verkauft, Computerdaten von Kriminellen verschlüsselt, um Personen zu Zahlungen zu nötigen oder Falschnachrichten verbreitet. 

Die Bundesregierung hat die Errichtung eines digitalen Krisenstabs im Bundeskanzleramt angekündigt, um auch gegen Falschnachrichten in Verbindung mit der COVID-19 Pandemie vorzugehen. Dabei ist allerdings zu beachten, dass dieses Vorgehen nicht zu einer Einschränkung der Meinungsäußerungsfreiheit führen darf. Daher ist es wesentlich, dass die Bundesregierung Berichte zur Löschung von Falschnachrichten für die Öffentlichkeit zugänglich macht und auch Maßnahmen ergreift, um Menschen vor Cyberkriminalität und Hassreden im Internet schützen. Dazu zählen auch bewusstseinsbildende Maßnahmen für die Bevölkerung und Informationen, wie man sich selbst schützen kann. 

Diskriminierung 

Vor allem in Krisenzeiten, wie der COVID-19 Pandemie, ist es unumgänglich, dass alle Menschen in Österreich gleichermaßen Zugang zu einer adäquaten Gesundheitsversorgung, zu Schutzmaßnahmen, zu relevanten Informationen über die Pandemie, oder zu Sozialhilfeleistungen – kurz zu ihren Rechten – haben. 

Das Verbot der Diskriminierung bzw. der Gleichheitsgrundsatz sind wesentliche Eckpfeiler des Menschenrechtsschutzes, die in allen internationalen und regionalen Konventionen (Art. 2 AEMR, Art. 2 IPbpR, Art. 2 IPwskR, Art. 14 EMRK) und auch im österreichischen Recht (Art. 2 StGG sowie in zahlreichen Bundes- und Landesgesetzen) fest verankert sind. Es ist daher wichtig, dass keine

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 Maßnahme zur Eindämmung der COVID-19 Pandemie – direkt oder indirekt – diskriminierend ist. Der Staat hat einerseits die Verpflichtung, niemanden unmittelbar oder mittelbar zu diskriminieren, andererseits aber auch die Pflicht Menschen, vor allem besonders schutzwürdige Gruppen, vor Diskriminierung durch Dritte zu schützen. 

 Bei der Frage, ob es bereits zu Diskriminierungen in Österreich, aufgrund der getroffenen Maßnahmen gekommen ist, muss jede Maßnahme einzeln und für sich genau, untersucht werden. Beispielsweise muss überprüft werden, ob bei social-distancing auch die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung, die auf Unterstützung angewiesen sind, oder von älteren Menschen, berücksichtigt wurden, ob home schooling möglicherweise Kinder benachteiligt, die einen Migrationshintergrund haben oder Frauen unverhältnismäßig stark betrifft. 

Zudem wurden, bereits vor dem Ausbruch der COVID-19 Pandemie, Menschen in Österreich aufgrund ihrer Hautfarbe, Sprache oder ethnischen Zugehörigkeit von der Polizei angehalten (sogenanntes „racial / ethnic profiling“). In den sozialen Medien kursieren nun auch Beschwerden über racial profiling im Zusammenhang mit den zur Eindämmung der COVID-19 Pandemie getroffenen Maßnahmen. Es ist grundlegend, dass Polizeibeamte stets den Grundsatz der Nichtdiskriminierung in ihrer Arbeit einhalten. Das umfasst auch die Kontrolle der Einhaltung der ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19 Pandemie. 

 Die derzeitige Krise ist auch geeignet, bereits vorhandene Stigmatisierung von Menschen, wie bei wohnungslosen Menschen, noch zu verstärken. Das kann sich wiederrum negativ auf die Gesundheit und das Leben vieler Menschen auswirken, vor allem dann, wenn Menschen aus Angst vor Stigmatisierung eine Erkrankung am Coronavirus verschweigen. 

Arbeitslosigkeit, soziale Sicherheit 

Aufgrund der Betretungsverbote von Lokalen und Geschäften oder der Schließungen von Hotels, haben bereits mehr als 170.000 Menschen ihre Arbeit verloren, oder sind massiven wirtschaftlichen Einbußen ausgesetzt. Rund 400.000 Menschen sind in Kurzarbeit und mehr als 100.000 Kleinunternehmer*innen haben Anträge beim Härtefallfonds gestellt.  Dies hat direkte Auswirkungen auf das Recht auf Arbeit (Art. 23 AEMR, Art. 6 IPwskR), das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard (Art. 11 IPwskR) und das Recht auf soziale Sicherheit (Art. 22 AEMR, Art. 9 IPwskR, Art. 12 Europäische Sozialcharta), deren Kernelemente auch in Krisenzeiten, ohne Diskriminierung, erfüllt werden müssen.

Letzterem zufolge ist Österreich dazu verpflichtet, Zugang zu Sozialhilfeleistungen, insbesondere bei Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Elternschaft – ohne Diskriminierung – bereitzustellen. In Österreich wurden nun, speziell um die Auswirkungen der COVID-19 Pandemie abzufedern, unter anderem das Corona-Kurzarbeitsmodell und der Härtefall-Fonds für Selbstständige oder auch der COVID-19 Fonds beim Künstlersozialversicherungs-Fonds geschaffen. Das sind wichtige Maßnahmen, um das Recht auf soziale Sicherheit zu erfüllen und zu fördern. Wesentlich dabei ist, dass der Zugang zu diesen Unterstützungsleistungen nicht diskriminierend ist. Vor allem Menschen in prekären und a-typischen Beschäftigungsverhältnissen  (das sind insbesondere Asylwerber*innen, geflüchtete Menschen und Geringverdiener*innen) , oder im informellen Sektor, wie in der Gig-Economy, müssen Zugang zu

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Unterstützungsleistungen bekommen. Denn gerade diese Menschen sind unverhältnismäßig stark und als erste von Kündigungswellen betroffen und daher besonders schutzwürdig.

Vor allem die Regelung, welche Geschäfte geschlossen haben und welche nicht, sowie die Möglichkeit, für Supermärkte auch Artikel zu verkaufen, die nicht der Grundversorgung dienen, wurde vielerorts als unverhältnismäßig und als Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes kritisiert. Des Weiteren wurde auch kritisch hinterfragt, ob die komplette Schließung gegenüber der Verpflichtung zum Tragen von Mund-Nase-Schutzmasken und Beschränkungen der Anzahl von Kund*innen, nicht von Anfang an das gelindere Mittel gewesen wären. Daher sollten die verantwortlichen Akteur*innen bei den jetzt angekündigten Lockerungen darauf achten, eine Differenzierung von Geschäften stets gut zu begründen und Alternativen in Betracht zu ziehen. Außerdem müssen bei jeder dieser Maßnahmen stets auch die Auswirkungen auf den Lebensunterhalt der Menschen mitbedacht werden und – soweit möglich – negative Auswirkungen durch gezielte Maßnahmen abgeschwächt oder gelindere Mittel bevorzugt werden. 

Wohnungslosigkeit 

Gerade in Zeiten, in denen die vorrangige Devise „Bleiben Sie zuhause!“ lautet, ist es besonders wichtig, auf die Menschen zu achten, für die dies nicht möglich ist, weil es kein Zuhause für sie gibt, sie aufgrund der COVID-19 Pandemie ihre Arbeit verloren haben, oder weil sie armutsgefährdet sind und nun nicht wissen, wie sie ihre Miete für den nächsten Monat zahlen können. Vor allem Menschen, die auf Wohnungslosenhilfe angewiesen sind, sehen sich in Zeiten der Coronakrise Hindernissen ausgesetzt, da aufgrund der Ausgangsbeschränkungen der Zutritt zu Tageszentren stärker reglementiert oder beschränkt ist. Dies kann letztendlich dazu führen, dass diese Menschen keine Möglichkeit mehr haben, die notwendigen Informationen über die COVID-19 Pandemie oder warmes Essen zu bekommen, sich weder waschen noch ausruhen können und keinen Zugang zu Gesundheitsversorgung bekommen.

Das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard (Art. 22, 25 AEMR, Art. 11 IPwskR) verpflichtet Österreich dazu, Wohnungslosigkeit vorzubeugen, Menschen, die keine Unterkunft haben, Zugang zu Unterkünften zu ermöglichen und Menschen vor ungerechtfertigten Eingriffe durch Dritte, wie beispielsweise Vermieter*innen, zu schützen. Daher war es auch notwendig, dass Österreich nun im vierten Corona-Maßnahmenpaket, eine gesetzliche Grundlage verabschiedet hat, die eine Kündigung des Mietverhältnisses wegen Mietrückständen für die Monate April, Mai und Juni aufgrund der COVID-19 Pandemie ausschließt (§ 1 2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz). 

Vor allem die für die Wohnungslosenbetreuung essentiellen zivilgesellschaftlichen Organisationen wie Caritas, Diakonie, Volkshilfe, Hilfswerk und andere Initiativen, haben ernste Schwierigkeiten, ihre Dienste aufrechtzuerhalten, da viele freiwillige Unterstützer*innen nun ausbleiben (als Beispiel siehe Gruft und Kochgruppen), oder weil zu wenige Plätze zur Verfügung stehen, um wohnungslose Menschen, im Falle einer Erkrankung am Coronavirus, zu versorgen und zu isolieren (so gibt es beispielsweise in einer Einrichtung in Feldkirch eines von acht Betten zur Isolation). Es ist die vorrangige Aufgabe des Staates, sicherzustellen, dass es ausreichend Notquartiere und Betten für wohnungslose Menschen gibt, damit sie sich – wenn notwendig – selbst isolieren können. Im Sinne des Grundsatzes der Verwendung aller verfügbaren staatlichen Mitteln, sollten daher die

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Anstrengungen erhöht und auch kollaborative Möglichkeiten mit dem Privatsektor (z.B. Hotelbetriebe) eruiert werden. Weiters ist es Aufgabe des Staates, mobile Toiletten und Waschgelegenheiten – wenn notwendig – zur Verfügung zu stellen, damit auch wohnungslose Menschen die maßgeblichen Hygienevorschriften zur Eindämmung der COVID-19 Pandemie einhalten können, sowie für diese Menschen einen Zugang zu den notwendigen Informationen über die Pandemie sicherzustellen. 

 Home schooling und Zugang zu Bildung

Mit dem ersten COVID-19-Maßnahmenpaket wurden Bildungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche geschlossen, außer deren Eltern arbeiten in systemrelevanten Bereichen oder können, aufgrund anderer persönlicher Gründe, der Betreuung zuhause nicht nachkommen (§18 Epidemiegesetz, Erlass des Bundesministers betreffend Kindergärten). De facto bedeutet das, dass der Großteil der Kinder und Jugendlichen nun zuhause ist und dort lernt. Vor allem Kinder, die die Volksschule, NMS oder AHS Unterstufe besuchen, sind dabei auf Unterstützung ihrer Eltern angewiesen. 

 Das sogenannte home schooling berührt das im internationalen Menschenrechtsschutz und in der österreichischen Verfassung verankerte Recht auf Bildung (Artikel 13, 14 IPwskR, Artikel 28 Kinderrechtskonvention – KRK, Artikel 1 Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kinder) und muss dem besten Interesse des Kindes dienen (Artikel 3 KRK). 

Das bedeutet, dass auch im home schooling jedes Kind die Möglichkeit haben muss, am Unterricht teilzunehmen bzw. die zur Verfügung gestellten Unterrichtsmaterialen zu nutzen. Das setzt allerdings voraus, dass jedes Kind die notwendige technische Infrastruktur (z.B. Laptop, Internetzugang, allenfalls Drucker / Scanner) und auch Unterstützung (wenn bspw Aufgabenstellungen unklar) zuhause vorfindet. Die vom Bildungsminister gemachte Zusage, die technischen Mitteln für 12.000 Schüler*innen der AHS Unter- und Oberstufe sowie der BMHS zur Verfügung zu stellen, ist zwar begrüßenswert, benachteiligt allerdings Kinder, die eine Volksschule oder NMS besuchen. Daher ist diese Maßnahme nicht geeignet, allen Kindern einen Zugang zu Bildung zu ermöglichen und es bleibt dringend notwendig, dass Österreich – unabhängig von föderalen Strukturen und privaten Sachspenden – adäquate Lösungen findet, damit alle Schüler*innen, unabhängig von der Schulstufe oder ihrer sozialen Herkunft, am Unterricht teilnehmen können. 

 Grundsätzlich kann home schooling negative Auswirkungen auf die Chancengleichheit von Kindern haben. Vor allem Kinder, die von Armut betroffen sind, die kein stabiles Familienumfeld haben, die eine auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene schulische Betreuung benötigen, oder die einen Migrationshintergrund haben, sind davon besonders stark betroffen. Bereits jetzt können 6,8 Prozent der Kinder zwischen sechs und 14 Jahren, nicht mehr von ihren Lehrer*innen erreicht werden. Auch sind genderspezifische Aspekte in diesem Zusammenhang nicht zu vergessen, da beispielsweise Mädchen unter Umständen sich nun vermehrt auch um jüngere Geschwister kümmern, oder Aufgaben im Haushalt übernehmen müssen, und dadurch in ihrer bestmöglichen Entwicklung und Entfaltung eingeschränkt werden. Das könnte vor allem dann relevant werden, wenn der Handel wieder schrittweise öffnet, aber Schulen und Kindergärten noch weitgehend geschlossen bleiben und Betreuungsangebote an Schulen und Kindergärten nicht ausgedehnt werden. 

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Es ist daher Aufgabe des Staates, sicherzustellen, dass alle Kinder – auch in Zeiten von home schooling – Zugang zu Bildung haben und die dafür notwendige technische Infrastruktur zur Verfügung gestellt ist, wenn diese nicht vorhanden ist. Der Staat muss außerdem eine Politik verfolgen, die im besten Interesse des Kindes ist und sicherstellen, dass jedes Kind eine zugängliche und angemessene Bildung bekommt. Das umfasst neben einer klaren Kommunikation, die Adaptierung des Schulkalenders, inklusive Schularbeiten, Prüfungen, so dass keinem Kind aufgrund der Schulschließungen kurzfristige oder langfristige Nachteile erwachsen. Zudem müssen die Betreuungspflichten in der Schule ausgeweitet werden vor allem, wenn Kinder für Pädagogen*innen nicht mehr erreichbar sind, oder die Eltern ihre Arbeit wieder aufnehmen müssen und dadurch ihre Kinder nicht mehr zuhause betreuen können (dies betrifft insbesondere Frauen). Daher muss rasch ein konkreter Plan für die Wiederaufnahme des regulären Schulbetriebs vorgelegt werden. 

Häusliche Gewalt und Fristunterbrechung bei Gericht  

 Durch Maßnahmen wie Ausgangsbeschränkungen steigt das Risiko für Frauen und Kinder, Opfer häuslicher Gewalt zu werden. Staaten sind daher in dieser Zeit noch stärker in der Pflicht, angemessene Maßnahmen zum Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit (Art. 7 IPbpR, Art. 2 und Art. 3 EMRK,) zu ergreifen. So sind beispielsweise eine ausreichende Anzahl an Plätzen in Frauenhäusern, für alle von Gewalt betroffenen Frauen und Mädchen, sicherzustellen und Frauennotrufnummern ausreichend zu finanzieren. 

Klar ist jedoch, häusliche Gewalt ist kein Phänomen der Krise. Bereits vor der COVID-19 Pandemie galt: jede fünfte Frau in Österreich ist physischer oder sexueller Gewalt ausgesetzt, meist durch ihren Partner oder Ex-Partner. Die Anzahl an ermordeten Frauen ist in Österreich zudem besonders hoch und ist in den letzten Jahr stark gestiegen. So wurden im Jahr 2018, 41 Frauen ermordet; im Jahr 2014 waren es 19. Auch gab es in Österreich bereits zuvor keine ausreichende Anzahl an Plätzen in Frauenhäusern, weshalb Amnesty International fortwährend und unabhängig von der derzeitigen Situation, den uneingeschränkten Zugang zu Frauenhäusern für alle von Gewalt betroffenen Frauen und Kindern und hierfür die Bereitstellung von ausreichenden finanziellen und personellen Ressourcen fordert.

 Auch können die verfahrensrechtlichen Fristunterbrechungen von gerichtlichen Verfahren Auswirkungen auf von Gewalt betroffenen Frauen und Kinder haben. So gilt im Zivil- und Zivilverfahrensrecht grundsätzlich eine generelle Fristunterbrechung aller verfahrensrechtlichen Fristen bis 30. April 2020. Bei den Fristen betreffend eine einstweilige Verfügung (§§ 382b, 382e Exekutionsordnung), haben Richter*innen die Möglichkeit zu entscheiden, diese nicht zu unterbrechen. Allerdings hat die generelle Fristunterbrechung jedenfalls Auswirkungen auf anhängige Scheidungsverfahren. Dies ist vor allem im Hinblick auf die ohnehin schwierige Situation für von Gewalt betroffene Frauen besorgniserregend. 

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 Schutz vor Verfolgung – Situation von Asylwerber*innen

 Seit der Coronakrise gelten auch in Österreich Einreisebeschränkungen für Drittstaatsangehörige und EU-Bürger*innen. Für Asylsuchende muss es jedoch weiterhin möglich sein, einen Asylantrag in Österreich auch tatsächlich stellen zu können. 

Asylwerber*innen die Einreise nach Österreich zu verweigern, wenn sie kein Gesundheitszeugnis vorweisen können, ist menschenrechtswidrig. Da ein Gesundheitszeugnis schwer oder gar nicht zu bekommen ist, werden Asylsuchenden de facto daran gehindert, einen Asylantrag in Österreich zu stellen. Österreich hat auch weiterhin die Aufgabe, Asylanträge zu prüfen (Art. 14 AEMR) und kein Mensch darf in ein Land zurückgeschoben werden, wenn ihm dort ein ernsthaftes Risiko der Verfolgung oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen (sogenanntes “nonrefoulement-Verbot“, Art. 7 IPbpR, Art. 3 EMRK, Art. 3 Anti-Folterkonvention, Art. 33 Genfer Flüchtlingskonvention). 

Der unlängst kolportierte Erlass des Innenministeriums, wonach eine Einreise für Asylwerber*innen an das Vorweisen eines Gesundheitszeugnisses geknüpft sein soll, verstößt zudem gegen eine einfachgesetzliche Regelung. Gemäß § 17 Asylgesetz kann ein Asylantrag bei jedem Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes gestellt werden. Dies ist auch weiterhin geltendes Recht in Österreich und somit müssen auch weiterhin Asylanträge an der Grenze gestellt werden können (siehe asylkoordination).

————————————————————————————————————————————————————-Nachdem ich annehme, dass Sie sinnerfassend lesen können, nicht unter Ignoranz & Arroganz leiden, freue ich mich auf eine rasche Beantwortung meiner offenen Briefe.

Zum Schluss möchte ich noch anmerken: Die fehlende Kritik an den nicht medizinisch evidenzbasierten Maßnahmen der von unseren Steuergeldern völlig abhängig gemachten vorauseilend politisch-korrekten regierungskonformen unkritischen Hofberichterstatter zeigt unsere so miese, so schändliche und so unzumutbare Mediensituation auf.

In der Hoffnung, dass bald durch Herstellung von Evidenz und vernunft- und evidenzbasierten Maßnahmen sowie von einer sachlichen Berichterstattung ohne Lücken Österreich als erster Vorreiter wieder in die Normalität zurückkehrt, verbleibe ich inzwischen mit freundlichen Grüßen aus Innsbruck, Ihr Klaus Schreiner

Buchhaltungsbüro & Lohnverrechnung

Sie sind einer der tausend neuen Medienvertreter auf der Emailaussendungsliste, und wissen noch nicht um was es hier geht, hier findet man alle bisherigen offenen Briefe, die anfangs bis 22.04.20 an die unten angeführten Emailadressen versendet wurden, danach stark erweitert.

🔴🔴🔴 18. Offener Brief betr. CORONA – ANFRAGE nach AUSKUNFTSGESETZ an Bundeskanzler Sebastian Kurz, Fraktionsführer*innen und deutschsprachigen Mainstreammedien

https://www.aktivist4you.at/2020/04/24/18-offener-brief-betr-corona-anfrage-nach-auskunftsgesetz-an-bundeskanzler-sebastian-kurz-fraktionsfuehrerinnen-und-deutschsprachigen-mainstreammedien/

🔴🔴🔴 17. Offener Brief betr. CORONA – ANFRAGE nach AUSKUNFTSGESETZ an Bundeskanzler Sebastian Kurz, Fraktionsführer*innen und deutschsprachigen Mainstreammedien

https://www.aktivist4you.at/2020/04/24/17-offener-brief-betr-corona-anfrage-nach-auskunftsgesetz-an-bundeskanzler-sebastian-kurz-fraktionsfuehrerinnen-und-deutschsprachigen-mainstreammedien/

🔴🔴🔴 16. Offener Brief betr. CORONA – ANFRAGE nach AUSKUNFTSGESETZ an Bundeskanzler Sebastian Kurz, Fraktionsführer*innen und deutschsprachigen Mainstreammedien

https://www.aktivist4you.at/2020/04/23/16-offener-brief-betr-corona-anfrage-nach-auskunftsgesetz-an-bundeskanzler-sebastian-kurz-fraktionsfuehrerinnen-und-deutschsprachigen-mainstreammedien/

🔴🔴 🔴 15. Offener Brief betr. CORONA – ANFRAGE nach AUSKUNFTSGESETZ an Bundeskanzler Sebastian Kurz, Fraktionsführer*innen und deutschsprachigen Mainstreammedien

https://www.aktivist4you.at/2020/04/23/15-offener-brief-betr-corona-anfrage-nach-auskunftsgesetz-an-bundeskanzler-sebastian-kurz-fraktionsfuehrerinnen-und-deutschsprachigen-mainstreammedien/

🔴🔴🔴 14. Offener Brief betr. CORONA – ANFRAGE nach AUSKUNFTSGESETZ an Bundeskanzler Sebastian Kurz, Fraktionsführer*innen und deutschsprachigen Mainstreammedien

https://www.aktivist4you.at/2020/04/22/14-offener-brief-betr-corona-anfrage-nach-auskunftsgesetz-an-bundeskanzler-sebastian-kurz-fraktionsfuehrerinnen-und-deutschsprachigen-mainstreammedien/

🔴🔴🔴 13. Offener Brief betr. CORONA – ANFRAGE nach AUSKUNFTSGESETZ an Bundeskanzler Sebastian Kurz, Fraktionsführer*innen und deutschsprachigen Mainstreammedien

https://www.aktivist4you.at/2020/04/22/13-offener-brief-betr-corona-anfrage-nach-auskunftsgesetz-an-bundeskanzler-sebastian-kurz-fraktionsfuehrerinnen-und-deutschsprachigen-mainstreammedien/

 

🔴🔴🔴 12. Offener Brief betr. CORONA – Das ist kein Härtefall-Fonds! ANFRAGE nach AUSKUNFTSGESETZ an Bundeskanzler Sebastian Kurz, Fraktionsführer*innen und deutschsprachigen Mainstreammedien

https://www.aktivist4you.at/2020/04/21/12-offener-brief-betr-corona-das-ist-kein-haertefall-fonds-anfrage-nach-auskunftsgesetz-an-bundeskanzler-sebastian-kurz-fraktionsfuehrerinnen-und-deutschsprachigen-mainstreammedien/

🔴🔴🔴 11. Offener Brief betr. CORONA – Das ist kein Härtefall-Fonds! ANFRAGE nach AUSKUNFTSGESETZ an Bundeskanzler Sebastian Kurz, Fraktionsführer und deutschsprachigen Medienvertreter

https://www.aktivist4you.at/2020/04/21/11-offener-brief-betr-corona-das-ist-kein-haertefall-fonds-anfrage-nach-auskunftsgesetz-an-bundeskanzler-sebastian-kurz-fraktionsfuehrer-und-deutschsprachigen-medienvertreter/

🔴🔴🔴 10. Offener Brief betr. CORONA – ANFRAGE nach AUSKUNFTSGESETZ an Bundeskanzler Sebastian Kurz, Fraktionsführer und deutschsprachigen Medienvertreter

https://www.aktivist4you.at/2020/04/20/10-offener-brief-betr-corona-anfrage-nach-auskunftsgesetz-an-bundeskanzler-sebastian-kurz-fraktionsfuehrer-und-deutschsprachigen-medienvertreter/

🔴🔴🔴 9. Offener Brief betr. CORONA – ANFRAGE nach AUSKUNFTSGESETZ an Bundeskanzler Sebastian Kurz, Fraktionsführer und deutschsprachigen Medienvertreter

https://www.aktivist4you.at/2020/04/20/9-offener-brief-betr-corona-anfrage-nach-auskunftsgesetz-an-bundeskanzler-sebastian-kurz-fraktionsfuehrer-und-deutschsprachigen-medienvertreter/

🔴🔴🔴 8. Offener Brief betr. CORONA – ANFRAGE nach AUSKUNFTSGESETZ an Bundeskanzler Sebastian Kurz, Fraktionsführer und deutschsprachigen Medienvertreter

https://www.aktivist4you.at/2020/04/19/8-offener-brief-betr-corona-anfrage-nach-auskunftsgesetz-an-bundeskanzler-sebastian-kurz-fraktionsfuehrer-und-deutschsprachigen-medienvertreter/

  1. Offener Brief betr. CORONA – ANFRAGE nach AUSKUNFTSGESETZ an Bundeskanzler Sebastian Kurz, Fraktionsführer und deutschsprachigen Mainstreammedien

https://www.aktivist4you.at/2020/04/18/7-offener-brief-betr-corona-anfrage-nach-auskunftsgesetz-an-bundeskanzler-sebastian-kurz-fraktionsfuehrer-und-deutschsprachigen-mainstreammedien/

  1. Offener Brief betr. CORONA – ANFRAGE nach AUSKUNFTSGESETZ an Bundeskanzler Sebastian Kurz, Fraktionsführer und deutschsprachigen Mainstreammedien

https://www.aktivist4you.at/2020/04/17/6-offener-brief-betr-corona-anfrage-nach-auskunftsgesetz-an-bundeskanzler-sebastian-kurz-fraktionsfuehrer-und-deutschsprachigen-mainstreammedien/

  1. Offener Brief betr. CORONA – ANFRAGE nach AUSKUNFTSGESETZ an Bundeskanzler Sebastian Kurz, Fraktionsführer und deutschsprachigen Mainstreammedien

https://www.aktivist4you.at/2020/04/16/5-offener-brief-betr-corona-anfrage-nach-auskunftsgesetz-an-bundeskanzler-sebastian-kurz-fraktionsfuehrer-und-deutschsprachigen-mainstreammedien/

  1. Offener Brief betr. CORONA – ANFRAGE nach AUSKUNFTSGESETZ an Bundeskanzler Sebastian Kurz, Fraktionsführer und deutschsprachigen Mainstreammedien

https://www.aktivist4you.at/2020/04/15/4-offener-brief-betr-corona-anfrage-nach-auskunftsgesetz-an-bundeskanzler-sebastian-kurz-fraktionsfuehrer-und-deutschsprachigen-mainstreammedien/

  • 🔴🔴🔴 Offener Brief III – Forderung der Zivilgesellschaft an Bundeskanzler Sebastian Kurz, Fraktionsführer und deutschsprachigen Medien

https://www.aktivist4you.at/2020/04/12/offener-brief-iii-forderung-der-zivilgesellschaft-an-bundeskanzler-sebastian-kurz-fraktionsfuehrer-und-deutschsprachigen-medien/ 

Offener Brief II betr. KRITIK am Risikomanagement Krisenstab CORONA an Bundeskanzler Sebastian Kurz, Fraktionsführer und deutschsprachigen Medien

https://www.aktivist4you.at/2020/04/10/offener-brief-ii-betr-kritik-am-risikomanagement-krisenstab-corona-an-bundeskanzler-sebastian-kurz-fraktionsfuehrer-und-deutschsprachigen-medien/

Offener Brief betr. CORONA an Bundeskanzler Sebastian Kurz, Fraktionsführer und deutschsprachigen Medienvertreter

https://www.aktivist4you.at/2020/04/08/offener-brief-betr-corona-an-bundeskanzler-sebastian-kurz-fraktionsfuehrer-und-deutschsprachigen-medienvertreter/

Emailaussendungsliste bis 22.04.20:

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office@oevpklub.at; klub@spoe.at; parlamentsklub@fpoe.at; dialogbuero@gruene.at;
parlamentsklub@neos.eu
; wolfgang.sobotka@parlament.gv.atdoris.bures@parlament.gv.at;   norbert.hofer@parlament.gv.at; robert.seeber@parlament.gv.at; harald.dossi@parlament.gv.at;

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