Corona – „Von den Toten lernen für die Lebenden“+++ Rechtsmediziner Prof. Klaus Püschel

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LUNGENKRANKHEIT

Corona – „Von den Toten lernen für die Lebenden“+++

Bettina Mittelacher
Chef des Hamburger Instituts für Rechtsmedizin beruhigt: Es seien bislang keine speziellen Gefahrenmomente erkennbar.
Hamburgs Rechtsmediziner warnen davor, in Bezug auf die Coronakrise einer Panik anheimzufallen. „Covid-19 ist nur im Ausnahmefall eine tödliche Krankheit, in den meisten Fällen jedoch eine überwiegend harmlos verlaufende Virusinfektion“, sagt Prof. Dr. Klaus Püschel, der Direktor des Hamburger Instituts für Rechtsmedizin. „Durch eine starke Fokussierung auf die vergleichsweise wenigen negativen Abläufe werden Ängste geschürt, die die Menschen sehr belasten“, meint Püschel.
Die Erkenntnisse aus der rechtsmedizinischen Untersuchung der bisherigen Todesfälle in Hamburg sei, dass alle Verstorbenen „an zuvor bestehenden schwerwiegenden inneren Erkrankungen litten. Zumindest hier in Hamburg sind keineswegs zuvor völlig gesunde Personen betroffen gewesen“, erklärt der forensische Experte. „Insofern kann ich die Bevölkerung beruhigen. Es gibt keinen Grund für eine Todesangst im Zusammenhang mit der Ausbreitung der Krankheit hier in der Region Hamburg.“

Jeden Corona-Einzelfall sorgfältig untersuchen

Er sei davon überzeugt, so Püschel, „dass man die Situation in jedem Einzelfall sehr sorgfältig untersuchen sollte, bevor in Zusammenhang mit dem Tod über eine spezielle Gefahr durch das Coronavirus diskutiert wird. Speziell jetzt in dieser Phase der Ausbreitung der Epidemie ist es sehr wichtig, von den Toten zu lernen. Hier gilt die alte Weisheit der Pathologen und Rechtsmediziner: Von den Toten lernen für die Lebenden.“

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