Corona und die Selbstentmachtung der Parlamente

Aus dieser Quelle zur weiteren Verbreitung entnommen: https://www.heise.de/tp/features/Corona-und-die-Selbstentmachtung-der-Parlamente-4689714.html?fbclid=IwAR0L1XA26h7xfsW0yWU7cIc2DCvjbP3xwSOec4P9pn1rNpGiZz38g4cb-2c

Corona und die Selbstentmachtung der Parlamente

 

Reichstag. Bild: cocoparisienne

Der Bundestag wird die Gelder für den Ausnahmezustand abnicken – und sich dann selbst in Quarantäne versetzen. Ein Kommentar

Weil man in diesen Zeiten täglich raus auf die Straße geht, um etwas für seine Gesundheit zu tun (triftiger Grund), Luft und Sonne zu schnappen, aber auch um zu zeigen, dass man mit dem Hausarrest nicht einverstanden ist, (ebenfalls triftiger Grund) und den öffentlichen Raum verteidigt gegen einen illegitimen Ausnahmezustand, fragt man sich auch und immer mehr: Wo bleiben die demokratischen Instanzen? Die Parlamente? Die obersten Gerichte? Ihre Einwände und ihr Urteil?

Und das umso mehr, als der Ausnahmezustand auf nichts anderem beruht als einer nicht-objektiven, unbelegten, uneinheitlichen und umstrittenen Information – sprich: die unklare Eigenschaft und Wirkung des sogenannten neuen Corona-Virus. Die Wissenschaft ist mehrfach gespalten.

Die Stunde der Exekutive

Es ist die Stunde der Exekutive. Es sind die Kanzlerin, die Minister, die Ministerpräsidenten und ganz weit vorne der Asyltourismus-Minister von Bayern, die im Tagestakt Grundrechte außer Kraft gesetzt haben: Man darf das Land nicht mehr verlassen. (Da war doch mal was.) Reisen sind untersagt oder eingeschränkt, Versammlungen verboten, Kontakte auf eine Person reduziert, Berufsfreiheit gilt nicht mehr, Informationsfreiheit erschwert, Pressefreiheit angegriffen – ein gigantischer Missbrauch des staatlichen Gewaltmonopols.

Es ist die Stunde der Exekutive – und genau das ist das Problem. Denn die staatliche Macht besteht aus mehr als einer Gewalt. Zum Beispiel aus der Legislative, den Parlamenten, zuvorderst dem Bundestag. Zitat:

„Als direkt gewählter Vertretung des Volkes kommt dem Bundestag neben seiner Funktion als Gesetzgeber eine weitere sehr wichtige Aufgabe zu: die Kontrolle der Bundesregierung. (…) Der Bundestag bildet aber auch Gremien, zu deren Aufgabe die Kontrolle der Regierung gehört. Das sind zum einen die ständigen Ausschüsse, deren primäre Aufgabe die Mitwirkung bei der Gesetzgebung ist. Dazu gehören aber auch spezielle Gremien wie beispielsweise die Untersuchungsausschüsse, die fast ausschließlich zur Kontrolle der Regierung eingesetzt werden.“

So steht es auf der Bundestagswebseite. Und im Grundgesetz steht die Institution Bundestag weit vor der Bundesregierung.

Wo ist dieses Organ? Wo bleibt die Generaldebatte im Bundestag über das diskussionswürdige Corona-Regime? Der Austausch der Argumente, die Suche nach dem besten Weg aus der möglichen Krise. Wenn schon, dann demokratisch legitimierte Sondermaßnahmen.

Das Notstandsprogramm

Diese Woche ist Sitzungswoche, normalerweise fünf Tage, Plenumsdebatten und -beschlüsse, Ausschusssitzungen, darunter zwei Untersuchungsausschüsse. Schon vor zwei Wochen als sich das sogenannten Krisenmanagement abzeichnete, schrieb Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble an die Fraktionen, man wolle den Parlamentsbetrieb aufrechterhalten.

Jetzt geschieht das Gegenteil. Vier der fünf Sitzungstage sind aufgehoben, es finden keine regulären Ausschüsse statt, keine Untersuchungsausschüsse zum Anschlag vom Breitscheidplatz und dem Mautdebakel. Es wird am Mittwoch einen einzigen Sitzungstag geben und der dient der Absicherung des Ausnahmezustandes.

Die Bundesregierung bringt ihren Notstandshaushalt ein, genannt Nachtragshaushalt, mit Mehrausgaben von etwa 120 Milliarden Euro.

Zurzeit gibt es keine Anzeichen dafür, dass es eine relevante parlamentarische Opposition gibt, die sich dem großen nationalen Notstandsprogramm widersetzt. Die Fraktionen haben sich auf eine etwa eineinhalbstündige Debatte geeinigt, gefolgt von den Beschlussfassungen im Halb-Stunden-Takt.

Beispiellose Selbstentmachtung

Grundsätzliche Kritik wird also nicht geäußert werden. Vielleicht aber kann man ein paar Dissidenten entdecken, so wie 1999 der Abgeordnete Hans-Christian Ströbele, als die Bundesrepublik und seine Partei Bündnis 90/Die Grünen beim Angriff auf Jugoslawien dabei waren. Abweichler wären in diesen Zeiten der allgemeinen Konformität schon ein demokratischer Gewinn.

Der Bundestag wird also wahrscheinlich zustimmen, sich anschließend vom Acker machen und für die nächsten vier Wochen in die selbst-verordnete politische Quarantäne zurückziehen. Es ist eine beispiellose Selbstentmachtung.

Wie bewusst sie geschieht, zeigt noch folgender Vorgang. Der Bundestag ändert seine Geschäftsordnung, wonach er auch beschlussfähig sein will, wenn möglicherweise nur die Hälfte der Abgeordneten anwesend ist.

Im Landtag eines Bundeslandes wird zurzeit sogar diskutiert, ob man die sogenannte „Immunität“ der Abgeordneten nicht lockern sollte. Gegen Abgeordnete darf beispielsweise erst dann strafrechtlich ermittelt werden, wenn das Parlament zustimmt und die Immunität des Delegierten aufhebt. Damit soll vermieden werden, dass die Exekutive, eine Staatsanwaltschaft etwa, die Legislative außer Kraft setzen kann.

Unter den Vorzeichen von Corona wurde nun folgender Vorschlag geäußert: Sollte eine Gesundheitsbehörde den Notstand ausrufen, wie jetzt, soll der künftig auch für die Parlamentarier gelten, die dann das Parlament nicht mehr betreten dürften. Das wäre perspektivisch die programmatische Selbstaufgabe der Parlamente. Und von der „Immunität“ eines gewählten Abgeordneten bliebe nur bittere Ironie.

Kontaktverbot – Einwände?

Wie oft, wenn Entscheidungen mutwillig gefasst werden, kommen sie billig und lächerlich daher. Weil sich die Exekutoren – zum Glück – nicht wirklich getraut haben, eine strenge Ausgangssperre zu verhängen mit Soldaten vor den Haustüren, kommt die Maßnahme rhetorisch abgespeckt daher: Wird nun Ausgangsbeschränkung genannt inklusive der Pflicht der Bürger, den Ordnungskräften „triftige Gründe“ für ihren Ausgang zu nennen. „Wohin gehen Sie?“ – „In die Sonne.“ – „Warum?“ – „Für meine Gesundheit.“ Das ist die zwangsverhöflichte Form von: „Geht dich das was an, Cop?“

Und nun die Sache mit dem „Kontaktverbot“. Eigentlich ein unglaublicher Übergriff derjenigen, die meinen das Recht zu haben, im Namen des Staates zu handeln. Doch zugleich wird das Kontaktverbot selber wieder eingeschränkt.

Zwei Personen dürfen zusammen rausgehen, wenn sie 1 Meter 50 Abstand halten. Das heißt also, wenn man zu anderen Personen zwei Meter Abstand hält, dürfen sie auch zu dritt, zu zehnt, zu hunderten in den öffentlichen Raum. Und genau so sieht es da ja auch aus. In den Supermärkten, den Bussen, auf den Plätzen.

Nach der Selbstentmachtung der Parlamente braucht die Gesellschaft Orte und Formen, wie man die Einwände und den Widerspruch zu dem verantwortungslosen und illegitimen Ausnahmezustand möglich und sichtbar machen kann. Versammlungen sind verboten.

Wie wäre es aber zum Beispiel mit einer Gänsemarsch-Demonstration? Ein Zug von mehreren Personen, die im Abstand von zwei Metern hintereinander im Gänsemarsch durch die Straßen ziehen? Rein zufälliger Weise in die gleiche Richtung und völlig gesundheitsbewusst mit einem Tuch vor dem Gesicht. (Thomas Moser)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert