FAKTENCHECK ARBEITSZEIT: Diese 8 Verschlechterungen bringt der 12-Stunden-Tag für die Beschäftigten

Finanzmarkt- und Konzernmacht-Zeitalter der Plutokratie unterstützt von der Mediakratie in den Lobbykraturen der Geld-regiert-Regierungen in Europa, Innsbruck am 19.06.2018
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Bewusstheit, Liebe und Friede sei mit uns allen und ein gesundes sinnerfülltes Leben wünsch ich ebenfalls.

FAKTENCHECK ARBEITSZEIT

Diese 8 Verschlechterungen bringt der 12-Stunden-Tag für die Beschäftigten

Arbeits- und Wegzeit von 14 Stunden, keine Überstunden-Zuschläge in der Gleitzeit wird die 60 Stunden-Woche zur Normalarbeitszeit – bis zu 4 Arbeits-Wochenende. Die Regierung hat ein neues Arbeitszeitgesetz vorgelegt. Doch was bedeutet es?

Im Juni haben ÖVP und FPÖ den Initiativantrag zur Arbeitszeitflexibilisierung im Nationalrat eingebracht. Der Zwölf-Stunden-Tag und die 60-Stunden-Woche sollen generell möglich werden – ohne Zustimmung von Sozialpartnern oder Betriebsrat. 3,7 Mio. Arbeiter und Angestellte betrifft dieses Gesetz direkt. Umso unüblicher ist die Vorgehensweise.

Die Regierung will keine reguläre Begutachtungsfrist. Eine lange Debatte soll vermieden werden. Während üblicherweise die Sozialpartner um ihre Stellungnahme gebeten werden, wird das Gesetz  im Eilverfahren behandelt. Noch im Juli soll es beschlossen werden. Dazu verhindern ÖVP und FPÖ, dass der Entwurf im Sozialausschuss verhandelt wird – sie haben den Antrag dem Wirtschaftsausschuss zugewiesen.

Der Zwöf-Stunden-Tag und die 60-Stunden-Woche sind ein langer Wunsch von Industriellenvereinigung und Wirtschaftskammer, deren Forderungen die Regierung jetzt umsetzt. Im Sozialausschuss müssten sich ÖVP und FPÖ weit mehr mit den Argumenten der Arbeitnehmer-Vertreter auseinandersetzen – das wollen sie vermeiden. Außerdem dürften die Regierungsparteien befürchten, dass die eigenen Abgeordneten im Sozialausschuss dem Entwurf ihre Zustimmung verweigern könnten.

WAS KOMMT MIT DER NEUEN ARBEITSZEIT

  1. Arbeitszeiten, inklusive Wegzeiten, von bis zu 14 Stunden sind erlaubt.
  2. Angestellte können gezwungen werden 5 Mal die Woche 10 Stunden täglich zu arbeiten. Denn das „Ablehnen aus überwiegend persönlichen Interessen“ – wie es im Gesetz heißt – ist erst aber der 11. Arbeitsstunde möglich. Die neunte und zehnte Überstunde muss ab 2019 nicht mehr zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden, die kann der Arbeitgeber einfach festlegen.
  3. In der Gleitzeit gilt ab nun eine Normalarbeitszeit von 12 Stunden, fünfmal in der Woche (also 60 Stunden) – Wer also in Gleitzeit in der Woche 60 Stunden arbeitet, hat keine einzige Überstunde gemacht und bekommt damit auch keine Überstundenzuschläge.
  4. In Betrieben ohne Betriebsrat kann der Chef zur Arbeit an bis zu vier Wochenenden pro Jahr verpflichten. Mit Betriebsrat ist dafür eine Betriebsvereinbarung erforderlich.
  5. Für Arbeitnehmer, die ihre Arbeitszeit frei gestalten können, wird das Arbeitszeitgesetz gar nicht mehr gelten. Diese Regelung gab bisher nur für Führungskräfte wie Geschäftsführer oder CEOs in Konzernen – jetzt soll sie für alle gelten, die „maßgebliche selbstständige Entscheidungsbefugnisse“ haben.
  6. Es gab bereits viele Fälle in denen die Unternehmen die Arbeitszeitgesetze nicht eingehalten haben. Durch die neue Höchstarbeitszeit von 12 Stunden am Tag und 60 Stunden in der Woche werden diese Verstöße zum größten Teil straffrei. Zuvor hatte die Regierung bereits angekündigt die Strafen massiv zu reduzieren, und die Kontrollen zurückzufahren.
  7. Die wichtigste Schutzbestimmung kommt nicht von der Regierung, sondern durch die EU – und muss eingehalten werden. Laut EU-Recht darf die Wochenarbeitszeit von 48 Stunden im Durchschnitt von 17 Wochen nicht überschritten werden.
  8. Tatsächlich sind bei der Vier-Tage-Woche keine Änderungen vorgesehen: Schon jetzt ist es möglich, die 40 Stunden Normalarbeitszeit auf vier Zehn-Stunden-Tage zu verteilen.

ABLEHNEN – „DAS TRAUEN SICH DIE MEISTEN NICHT“

Ablehnen dürfen die Arbeitnehmer die elfte und zwölfte Überstunde nur „aus überwiegenden persönlichen Interessen“. Die müssen schwerer wiegen als die Interessen des Unternehmens. Der Arbeitgeber kann damit vom Arbeitnehmer jederzeit verlangen, zwölf Stunden zu arbeiten. Die Arbeitnehmer haben „de facto nicht die Wahl, selbst darüber zu entscheiden“, kritisiert AK-Direktor Klein im Morgenjournal. Wer ein legales Arbeitszeitmodell ablehnt, gefährdet seinen Arbeitsplatz und das Betriebsklima – das weiß man aus der Beratungspraxis. „Das trauen sich sie meisten nicht.“

„Wer angeordnete Überstunden ablehnt, riskiert die fristlose Entlassung. Ob das gerechtfertigt war, entscheidet Monate später das Arbeitsgericht“, sagt Christoph Klein im Ö1-Morgenjournal.

ÖVP-GEWERKSCHAFTER HALTEN NICHTS VOM 12H-TAG

„Die Industrie hat vor den Wahlen in die Regierung investiert und verlangt jetzt ihren Anteil. Das ist der Beginn der mutwilligen Zerstörung unserer Gesellschaft, vor allem unseres Familien-, Vereins- und Soziallebens“.

So resümiert der Tiroler AK-Chef Erwin Zangerl im Kurier.

DIE BEISPIEL DES SOZIALMINISTERIUMS

Der 12-Stundentag soll nach Freiwilligkeit und Flexibilität klingen. Das Sozialministerium verbreitet dazu Beispiele für die Medien, um die Vorteile auch für Arbeitnehmer zu betonen. Wir haben die Beispiele einem Faktencheck unterzogen. Es zeigt sich: Für die 3,7 Millionen Beschäftigten bringt die neue Regelung keine Vorteile.

BEISPIEL 1:

Bei einer Hochzeit an zwei Samstagen in einem Gasthaus arbeiten Kellnerin und Koch je zweimal 11 Stunden. Die 9. Stunde wird durchgerechnet, die 10. und 11. Stunde sind jeweils Überstunden mit 50 Prozent. Bei beiden Mitarbeitern entsteht ein Zeitguthaben von 8 Stunden (2 Stunden Normaltarif und 4 Überstunden mit Zuschlag). Dafür bekommen sie einen Tag frei.

Das Problem:
Der freie Tag kann von den beiden nicht nach belieben konsumiert werden. Dazu müssen sie mit dem Arbeitgeber einen Zeitausgleich vereinbaren. Und hier weiß man aus Erfahrung, dass das nicht so leicht ist: Bereits heute werden Gutstunden jahrelang mitgenommen – sie einzulösen ist für viele Arbeitgeber schon heute schwer möglich.

BEISPIEL 2:

Ein Installateur braucht am Donnerstag 11 Stunden, weil er zwischendurch ein Ersatzteil beschaffen muss. Es entsteht ein Zeitguthaben von 4 Stunden (1 Stunde Normaltarif, 2 Überstunden mit Zuschlag). Am Freitag danach geht er dafür um 12.00 Uhr nach Hause.

Das Problem:
Selbst das Ministerium rechnet in diesem Beispiel die 9. Stunde schon als normale Arbeitsstunde. Dabei würde diese ohne Sonderregelung als Überstunde gelten. Dass der Installateur am Freitag schon zu Mittag gehen kann, funktioniert nur, wenn der Chef zustimmt. Und fehlt Freitag Vormittag ebenfalls ein Ersatzteil, wird er auch nicht unverrichteter Dinge gehen.

BEISPIEL 3:

Ein IT-Programmierer arbeitet mit Gleitzeit. Er arbeitet Montag 8, Dienstag 10, Mittwoch 10 und Donnerstags 12 Stunden und schließt das Projekt am Donnerstag ab. Er kann dafür am Freitag zu Hause bleiben.

Das Problem:
Damit das möglich ist , muss eine Gleitzeitregelung ohne Kernzeit im Arbeitsvertrag festgehalten sein. Das kommt so gut wie nie vor. Und ist das tatsächlich der Fall, könnte der Programmierer schon jetzt am Freitag zuhause bleiben.

BEISPIEL 4:

Ein großer Auftrag in der Industrie: Ein Arbeiter arbeitet sechs Wochen lang je 52 Stunden (je 4 mal 10 und 1 mal 12 Stunden. Das Zeitguthaben danach: 30 Stunden zum Normaltarif und 42 Überstunden mit Zuschlag macht insgesamt 93 Gutstunden. Das ermöglicht laut Rechenbeispiel des Sozialministeriums zweieinhalb Wochen Urlaub oder eine alternative Auszahlung.

Das Problem:
Bei besonderer Auftragslage kann bereits jetzt die Maximalarbeitszeit überschritten werden, allerdings nur mit Zustimmung des Betriebsrats und zeitlich befristet.
Das neue Gesetz erlaubt nach den sechs Wochen mit jeweils 52 Stunden, nochmal sechs Wochen mit über 50 Arbeitsstunden anzuhängen – und die darauffolgenden Wochen. Ganz ohne Pause dazwischen.
 

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Aus dem per ÖVP-Amtsmissbräuche offenkundig verfassungswidrig agrar-ausgeraubten Tirol, vom friedlichen Widerstand, Klaus Schreiner

Don´t be part of the problem! Be part of the solution. Sei dabei! Gemeinsam sind wir stark und verändern unsere Welt! Wir sind die 99 %!

“Wer behauptet, man braucht keine Privatsphäre, weil man nichts zu verbergen hat, kann gleich sagen man braucht keine Redefreiheit weil man nichts zu sagen hat.“ Edward Snowden

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