Schwammiger fragwürdiger Gesinnungsstrafparagraf: Gesetz gegen „Staatsfeinde“ liegt nun im Nationalrat vor

Finanzmarkt- und Konzernmacht-Zeitalter der Plutokratie unterstützt von der Mediakratie in den Lobbykraturen der Geld-regiert-Regierungen in Europa, Innsbruck am 25.05.2017

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Bewusstheit, Liebe und Friede sei mit uns allen und ein gesundes sinnerfülltes Leben wünsch ich ebenfalls.

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Bundesadler und "Staatenbund Österreich" mit Herz

Republik Österreich / Staat Sekretariat auf Facebook

ERICH MÖCHEL

Gesetz gegen „Staatsfeinde“ liegt nun im Nationalrat vor

Die fertige Novelle zur Strafprozessordnung gegen „Staatsfeinde“ kann ab sofort verabschiedet werden. Die 20 festgenommenen „Staatsfeinde“ aus einer Facebook-Gruppe werden in dieser Woche von Psychiatern untersucht.

Von Erich Möchel

Der plötzlich ausgebrochene Wahlkampf fällt mitten in die Umsetzung des sogenannten Sicherheitspakets der geplatzten Regierungskoalition. Von den Maßnahmen für mehr „öffentliche Sicherheit“ wurde bis jetzt nur eine einzige verabschiedet, nämlich die Einschränkung des Demonstrationsrechts. Sowohl die Registrierungspflicht für Wertkartenhandys wie der Polizeitrojaner oder die Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung stecken vorerst einmal fest.

Screenshot

Facebook

In der Facebookgruppe über die „gewaltsam eingekerkerte“ Präsidentin des „Staatenbundes Österreich“.

Kritiker wie Werner Reiter von Epicenter.Works (ehemals AK Vorrat) warnen jedoch, dass bereits akkordierte Teile dieses Überwachungspakets noch vor dem Sommer verabschiedet werden können. Dafür hatte sich der neu bestellte Vizekanzler Wolfgang Brandstetter erst am Samstag wieder ausgesprochen. In erster Linie betrifft das den neuen Straftatbestand zu „staatsfeindlichen Bewegungen“, denn die Regierungsvorlage dafür ist bereits seit Anfang Mai fertig.

Das Platzen der Koalition hatte die Verabschiedung bis jetzt verschoben. Die neuen „Staatsfeinde“ aber sind zwei österreichische Facebook-Gruppen, die wilde Verschwörungstheorien verbreiten. 20 Mitglieder des „Staatenbunds Österreichs“ auf Facebook sind 20 derzeit in der Steiermark inhaftierte Personen, die in dieser Woche allesamt psychiatrisch untersucht werden.

Die neue Vorratsdatenspeicherung spießt sich schon daran, dass die Mobilfunker diese Daten derzeit überhaupt nicht haben. Die ausufernden Überwachungspläne dazu im Überblick

Wie schnell man zum „Staatsfeind“ wird

„Es handelt sich bei diesem neuen Paragraphen in der Strafprozessordnung um reine Gesinnungsgesetzgebung“ sagte Reiter, „deswegen ist sie als Ganzes abzulehnen. Schon wer sich mit seinem Bürgermeister ernsthaft anlegt oder gegen Bauvorhaben einer Landesregierung aktiv wird, kann dadurch in die Nähe eines Staatsfeinds gerückt werden. Noch schneller kann das bei politischen Aktivisten passieren.“ Weit hergeholt ist diese Argumentation nicht, zumal dafür ein plakativer Präzedenzfall existiert. Die Anklagen im berüchtigten Tierschützer-Prozess in Wiener Neustadt, in dem alle Angeklagten schlussendlich freigesprochen worden sind, hatte auf „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ gelautet.

Werner Reiter / 26.10.2016, Wien, Uni Wien. Nationalfeiertag: Cyberabwehrzentrum des AKVorrat

Karola Riegler

Werner Reiter (Foto: 26.10.2016, Wien, Uni Wien. Nationalfeiertag: Cyberabwehrzentrum des AKVorrat | CC BY-SA 2.0 | Ausschnitt vom Original)

„Paragraph 279a sanktioniert nämlich Einstellung und Motive für Handlungen, die ohnehin schon immer strafbar waren.“ Aus dem Gesetzestext gehe dies auch klar hervor, so Reiter weiter. In der Regierungsvorlage heißt es dazu: Mit bis zu zwei Jahren bestraft werden Gründer und Miglieder einer „staatsfeindlichen Bewegung“, wenn „eine ernstzunehmende Handlung ausgeführt“ wurde, „in der sich die staatsfeindliche Ausrichtung eindeutig manifestiert“. Unterstützern droht bis zu einem Jahr Haft. Wenn dabei eine Straftat begangen werde, die unter einer höheren Strafandrohung stehe, entfalle die Strafe, heißt es dazu im fertigen Gesetzestext.

Staatsfeindliche Gesetzesverhinderung

Wenn „eine Gruppe vieler Menschen … gesetzwidrig die Vollziehung von Gesetzen, Verordnungen oder sonstigen hoheitlichen Entscheidungen der Behörden“ verhindert – was natürlich immer schon strafbar war – dann greift nun auch Paragraph 279a, vorausgesetzt, dass „sich die staatsfeindliche Ausrichtung eindeutig manifestiert.“ Wer aufgelegten Unsinn behauptet, etwa die Republik Österreich sei kein Staat, sondern eine Firma, hinter der entweder Freimaurer oder andere ominöse „Eliten“ stecken, die man unter Berufung auf „das Naturrecht im Internet verklagen kann“, wird von der Justiz nicht mehr als vorrangig therapiebedürftig, sondern als „Staatsfeind“ eingestuft.

Berichte vom Landestudio Steiermark: „Staatsverweigerer“: 24-mal U-Haft verhängt, in Tirol: „Hochburg der Verschwörungen“sowie der Fall in Niederösterreich Sechs Schuldsprüche gegen Staatsverweigerer

Zudem handelt es sich um reine Anlassgesetzgebung. Mitte April wurden zwei Dutzend Personen des „Staatenbundes Österreich“ in der Steiermark verhaftet, davor gab es einen ähnlichen Fall in Niederösterreich. Beide zeigen einen für solche „staatsfeindlichen Gruppen“ typischen Sachverhalt: Eine hoch verschuldete und teilentmündigte Bäuerin und einige weitere Personen waren dabei, eine Art Femeprozess auf einem abgelegenen Bauerhof bei Laa an der Thaya gegen die behördlich eingesetzte Sachwalterin der Frau zu veranstalten.

Sachwalterin „im Internet verklagt“

Die zugehörige „Klage“ war davor im Internet „nach dem Naturrecht“ eingereicht worden, der Schadensersatz wurde in „Billionen Silberunzen“ berechnet. Mitte April wurden sechs Mitglieder dieser Gruppe in einer echten Verhandlung unter anderem wegen schwerer Nötigung und Erpressung erstinstanzlich zu bis 20 Monaten Haft verurteilt. Den in der Steiermark in Untersuchungshaft befindlichen Mitgliedern der Facebook-Gruppe „Staatenbund Österreich“ wird weitgehend dasselbe, nämlich Widerstand gegen die Staatsgewalt, Nötigung, gefährliche Drohung und Erpressung vorgeworfen.

Gesetzestext-Vorlage

Republik Österreich

„Verhaftungen“ ohne Exekutive

Auch hier wollten die Angeklagten Femeprozesse gegen Richter, Staatsanwälte oder Gerichtsvollzieher veranstalten, angeblich war auch deren anschließende „Verhaftung“ geplant. Der „Staatenbund Österreich“ verfügt allerdings über keinerlei „Exekutive“ und den Verhafteten werden auch keine Waffen- oder Gewaltdelikte zur Last gelegt. In beiden Fällen dürfte auch Kleinbetrug im Spiel sein, weil Ausweise und andere Dokumente ausgestellt und nicht um Silberunzen, sondern um Euros verkauft wurden.

„Im Vergleich zum Begutachtungsentwurf wurden in der Regierungsvorlage zwar noch geringfügige Änderungen am genannten Straftatbestand vorgenommen, geändert hat das allerdings nichts“ so Reiter weiter, die ungenaue und überbreite Formulierung lasse befürchten, dass dieses Gesetz gegen ganz andere Gruppen als gegen Verschwörungstheoretiker, Querulanten und psychisch auffällige Menschen eingesetzt werden wird.“

Der österreichischen Justiz wiederum könnte der Anlass für diese Gesetzesänderung noch vor ihrer Verabschiedung abhandenkommen. Die Facebook-Gruppe „Staatenbund Österreich“ hat sich mittlerweile auf weniger als 500 Mitglieder halbiert, die längst nicht alle Österreicher sind, die Zahl der Postings sank auf ein paar wenige pro Tag. Ausschlaggebend dafür war nicht die bevorstehende Gesetzesnovelle gegen „Staatsfeinde“, sondern die schlichte Anwendung bestehender Gesetze gegen gefährliche Drohung, Nötigung und Betrug.

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Wie die Regierung uns die Freiheit nimmt

Neuer Gummi-Paragraph kriminalisiert Gesinnung
Wie die Regierung uns die Freiheit nimmt

Die österreichische Regierung hat ein Strafrechtspaket ausgeheckt, das es in sich hat.

Neben schärfen Strafen für Angriffe auf Polizisten und Justizwachebeamte sollen in Zukunft auch „staatsfeindliche Aktivitäten“ oder die Mitgliedschaft in einer „staatsfeindlichen Bewegung“ schnurstracks ins Gefängnis führen. Das Gesetz soll sich gegen die sogenannten „Reichsbürger“ richten. „Reichsbürger“ sind Leute, die den österreichischen Staat nicht anerkennen und davon fantasieren, sie würden noch im „deutschen Reich“ leben.

Manche träumen sich noch weiter zurück und erkennen nicht mal das Ende der Monarchie an. Sie basteln sich eigene Ausweispapiere und nerven die Behörden, indem sie keine Steuern zahlen oder amtliche Bescheide ignorieren. Kurz: Es sind Spinner, Querulanten und Exzentriker. Ein paar von denen sind gefährlich, weil sie zum Beispiel Waffen sammeln, die meisten aber schaden nur sich selbst. Schon bisher hatten wir ausreichende Möglichkeiten „Reichsbürger“, die gegen das Gesetz verstoßen, zu bestrafen. Je nach Verhalten dieser Leute konnte man sie wegen Steuerhinterziehung, Gründung einer kriminellen Vereinigung, Beamtenbeleidigung, Körperverletzung und so weiter belangen. Manche landeten auch zwangsweise in der Psychiatrie. Das neue Gesetz stellt aber bereits die Gesinnung unter Strafe, ohne dass erst Straftaten gesetzt würden. Und das ist gefährlicher, als es diese „Staatsfeinde“ je sein könnten.

Viele Kritiker, darunter auch Staatsanwälte und Richter, weisen darauf hin, dass der geplante „Staatsfeind“-Paragraph so schwammig formuliert ist, dass damit alles mögliche bestraft werden kann. Umwelt- und Tierschützer könnten ebenso davon betroffen sein wie religiöse Minderheiten und politische Extremisten, selbst wenn diese friedlich sind und nur den Staat, wie er ist, aus weltanschaulichen Gründen ablehnen.

Gegen einen wehrhaften Staat, der zum Beispiel militante Neonazis, Islamisten oder Links-Terroristen bekämpft, ist nichts zu sagen. Wenn aber schon die bloße Gesinnung strafbar wird, sind der Willkür Tür und Tor geöffnet. Und ein Rechtssystem darf vieles sein, nur nicht willkürlich. Mit Gummiparagraphen wie diesem „Staatsfeinde“-Gesetz wird nicht mehr, sondern weniger Rechtssicherheit geschaffen, weil niemand so genau weiß, wann und womit er sich strafbar macht. Das wird zwar den Rechtsanwälten jede Menge neue Aufträge bringen, die Bürger aber verunsichern und genau das Gegenteil von dem bewirken, was beabsichtigt war, da es das Vertrauen in den Staat eher senkt statt erhöht.

Generell hat man den Eindruck, dass die Politik seit einiger Zeit Verbote, neue Gesetze und höhere Strafen als Allheilmittel missversteht. Nun wird man sogar Jugendlichen unter 18 das Rauchen verbieten. Das mag gesundheitspolitisch sinnvoll erscheinen, aber ob der Staat überhaupt das Recht haben sollte, seinen Bürgerinnen und Bürgern ein „gesundes“ Leben vorzuschreiben, ist mehr als fraglich. Und obwohl Strafrechtsexperten seit Jahrzehnten wissen, dass höhere Strafen keine Verbrechen verhindern, beschließen unsere Volksvertreter dennoch immer wieder neue Straftatbestände und verschärfen die bestehenden. Das wird unser Land nicht sicherer machen, sondern nur unfreier. Mehr Sicherheit gibt es nicht durch mehr Gefängnisinsassen, sondern durch mehr Polizei auf der Straße, mehr Sozialarbeiter, mehr beruflichen Chancen vor allem für junge Menschen und mit einem gut ausgebauten Sozialstaat, der Menschen in Not davor bewahrt, betteln oder stehlen zu müssen, um zu überleben. 

Kontakt: redaktion(at)mein-klagenfurt.at

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Der Sündenfall des Justizministers

Der sonst so umsichtige Wolfgang Brandstett er erliegt dem Populismus und legt ein untragbares Gesetz vor. Ein Weckruf.

Justizminister Wolfgang Brandstetter, ÖVP, ist einer der besten Justizminister. Doch nun hat er einen miserablen Gesetzesentwurf vorgelegt. Er sollte nicht beschlossen werden. Brandstetter hat nämlich getan, was er bei anderen stets beklagt: Er hat sich von linken und rechten Populisten treiben lassen und eine Strafgesetznovelle verfasst, die er als Professor in der Luft zerrissen hätte.

Jetzt tun das seine Professorenkollegen aus Wien und Innsbruck für ihn. Sie nennen sein Paragrafenwerk gefährlich, schlampig und unnötig. Zum ersten Mal in der Geschichte der Zweiten Republik soll eine Gesinnung strafbar sein. Aber das ist nicht das einzige Problem.

Worum geht’s? Brandstetter will sogenannte „staatsfeindliche Bewegungen“ bestraft wissen. Das klingt aufs Erste vernünftig. Anlass ist der Polizistenmord der sogenannten „Reichsbürger“ in Deutschland. Auch in Österreich würden „vermehrt Bewegungen auftauchen, welche die Hoheitsrechte der Republik ablehnen“, so der Entwurf.

Doch ist das alleine schon strafwürdig? Ja, sagt die ÖVP. Das Strafrecht, so heißt es im Regierungsentwurf, soll die „weitere Ausbreitung dieser gefährlichen Gedankengebilde verhindern“. Das Gesetz straft daher jene mit bis zu zwei Jahren, die „eine Bewegung gründen oder sich in einer solchen führend betätigen“, die darauf ausgerichtet ist, die Hoheitsrechte von Bund, Ländern oder Gemeinden nicht anzuerkennen und die Vollziehung von Gesetzen (rechtswidrig) zu verhindern. Auch die bloße Beteiligung, etwa durch die Bereitstellung eines Raumes, soll schon strafbar sein. Die Ablehnung muss sich nur in einer – wenn auch nur verwaltungsrechtswidrigen Handlung -„manifestieren“. Eine angekündigte und nicht genehmigte Aubesetzung reicht da schon.

Das ist Gesinnungsstrafrecht: nicht eine konkrete Tat wird hier bestraft (also Mord, Erpressung, Komplott, Nötigung, Widerstand etc.), sondern schon das Gründen und die Teilnahme an einer Bewegung, die nur vage „darauf ausgerichtet“ ist, irgendwann eine Straftat zu setzen.

Die Strafrechtsprofessoren Klaus Schwaighofer und Andreas Venier warnen (zuletzt im Kurier), dass sich der Paragraf „bei Bedarf auf andere, vermeintlich gefährliche Gedankengebilde übertragen“ lasse, etwa auf Aubesetzer, Sekten oder politisch motivierte Gruppierungen, wenn sie Rechte des Staates leugnen – etwa das Recht auf Entkriminalisierung der Abtreibung, auf Gestattung gewisser religiöser Bräuche (Beschneidung von Buben, Schächtung von Tieren) oder auf das Recht auf Überwachung der Telekommunikation. Schwaighofer und Venier halten das Gesetz für völlig unnötig: „Wenn sich Spinner strafbar machen, dann sind sie -wie jeder andere Spinner -ohnedies strafbar.“

Kommen wir zum zweiten Reformvorhaben. Es will angeblich Kölner Verhältnisse verhindern. „Sexuelle Belästigung durch junge Männer bei öffentlichen Veranstaltungen wird nicht akzeptiert“, heißt es in der Regierungsvorlage. Als würde das geltende Recht sexuelle Übergriffe heute irgendwie tolerieren. Seit kurzem ist endlich auch das Grapschen auf Po und Brust strafbar – und zwar mit bis zu sechs Monaten Haft. Eine angemessene Sanktion.

Brandstetter will eine bis zu sechs Mal so hohe Strafe, wenn sich zwei oder mehr Burschen „verabreden“, eine Frau „durch eine intensive Berührung einer der Geschlechtssphäre zuzuordnenden Körperstelle“ in ihrer Würde zu verletzen. Dann drohen ihnen sofort bis zu drei Jahre Haft -bei Jugendlichen immerhin die Hälfte. Zur Klarstellung: Es geht hier nicht um Vergewaltigung, sondern um eine unerwünschte „intensive Berührung“ des Hinterns. Zum Vergleich: Würden die Grapscher an einer Schlägerei teilnehmen, die den Tod eines Menschen verursacht, werden sie mit zwei Jahren deutlich geringer bestraft.

Völlig kafkaesk wird der Kampf gegen die Kinderpornografie geführt. Er richtet sich plötzlich gegen jene Minderjährigen, die eigentlich zu schützen wären. Brandstetter setzt zunächst einen sinnvollen Schritt: Er entkriminalisiert jene 14-bis 16-Jährigen, die sich selbst in einer sexuellen Pose freiwillig fotografieren und diese Fotos besitzen oder im kleinen Kreis herzeigen („Sexting“). Bislang war der Besitz von eigenen Sexfilmchen von 14-bis 16-Jährigen strafbar.

Die Jugendlichen machen sich aber weiterhin strafbar, wenn sie die Sexfotos ihres eigenen Körpers mehr als zehn Personen zeigen. Die Kids, so die absurde Konsequenz, sind Opfer und Täter gleichzeitig.

Zu guter Letzt durfte sich auch die ÖBB was wünschen. Wer einen Schaffner anrempelt, dem drohen bis zu zwei Jahre Haft. Eine Verletzung ist nicht erforderlich, um sich strafbar zu machen.

Man wird den Eindruck nicht los, dass Brandstetter das kürzlich entrümpelte Strafrecht auf politischen Zuruf unnötig verschärft. Die SPÖ hat mitgemacht. Sie sollte die Notbremse ziehen. Das Strafrecht ist nämlich kein Wunschkonzert profilierungssüchtiger Politiker im Vorwahlkampf.


 

Aus dem per ÖVP-Amtsmissbräuche offenkundig verfassungswidrig agrar-ausgeraubten Tirol, vom friedlichen Widerstand, Klaus Schreiner

Don´t be part of the problem! Be part of the solution. Sei dabei! Gemeinsam sind wir stark und verändern unsere Welt! Wir sind die 99 %! 

“Wer behauptet, man braucht keine Privatsphäre, weil man nichts zu verbergen hat, kann gleich sagen man braucht keine Redefreiheit weil man nichts zu sagen hat.“ Edward Snowden

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Der amerikanische militärisch-industrielle-parlamentarische-Medien-Komplex des Kriegsimperiums, das Hydra-Ungeheuer der US-Kriegspartei bei klar sehen – Eine Analyse: Hauptantriebskräfte und Ursachen vieler US-Kriege, failed states und Flüchtlingsströme

Die Systemfrage – zu den Verbrechen der NATO – Illegale NATO-Angriffskriege, illegale NATO-Regime Change´s, NATO-Terroristenbewaffnungen, NATO-Mitwirkung bei Terroranschlägen gegen die eigenen Bevölkerung, NATO-Staatsstreiche und NATO-Folter, Mitwirken bei NATO-Drohnenmassenmorden, … die NATO ist ein mafiöses verbrecherisches Angriffsbündnis! Und über die Kriegsverkäufer, die Transatlantik-Mainstreammedien & Politiker.

Wichtige Infos – über WAS JEDER TUN könnte – wenn er denn wollte – Schluss mit den Ausreden! Jeder kann was tun! Viele Tipps – da ist für jeden – was dabei! – Verschiedene Aktions- & Protestformen. Widerstand. Sehr viele Tipps zum (Um-)Weltverbessern; Bürgerprotesttipps, Weisheiten Gandhis u. v. m.

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