Österreich: Rechtsbankrott ist das Unvermögen einer Rechtsordnung, den Rechtsunterworfenen Recht zu verschaffen. Eine Einrichtung, insbesondere eine Rechtseinrichtung offenbart beispielsweise Rechtsbankrott, wenn sie Lügner an die Spitze gelangen lässt, Schmierer zu Schriftführern macht, Betrüger zu Kassieren, Fälscher zu Protokollanten, Hochstapler zu Beisitzern und Erpresser zur Rechtsaufsicht. Eine Besserung verspricht unter solchen Umständen allein die vollständige Rückkehr zu allgemein anerkannten Werten (z.B. Wahrheit, Freiheit) und Rechtsgrundsätzen (z.B. pacta sunt servanda, Willkürverbot, Wettbewerb usw.). (Köbler, Gerhard: Juristisches Wörterbuch; 15. Ausgabe, Verlag Vahlen, München, 2012) OFFENER BRIEF an die Oberösterreichische Rechtsanwaltskammer Ausschuss der Rechtsanwaltskammer

Finanzmarkt- und Konzernmacht-Zeitalter der Plutokratie unterstützt von der Mediakratie in den Lobbykraturen der Geld-regiert-Regierungen in Europa, Innsbruck am 12.04.2017

Liebe® Blogleser_in,

Bewusstheit, Liebe und Friede sei mit uns allen und ein gesundes sinnerfülltes Leben wünsch ich ebenfalls.

Aus dieser Quelle zur weiteren Verbreitung entnommen: Email

Sehr geehrte/r Klaus Schreiner!

Mit diesem Newsletter und dem offenen Brief an die oberösterreichische Rechtsanwaltskammer sprechen wir vielen Betroffenen, Mitstreitern, Wegbegleitern und Unterstützern aus dem Herzen.
Es ist wichtig, sich vor Augen zu halten, dass der hier präsentierte Fall Ellmauer lediglich beispielhaft für tausende ist, die es jährlich in Österreich gibt. Wieder einmal zeigt sich das schauerliche Bild eines totalen Rechtsbankrotts.

 

Rechtsbankrott ist das Unvermögen einer Rechtsordnung, den  Rechtsunterworfenen Recht zu verschaffen. Eine Einrichtung, insbesondere  eine Rechtseinrichtung offenbart beispielsweise Rechtsbankrott, wenn  sie Lügner an die Spitze gelangen lässt, Schmierer zu Schriftführern  macht, Betrüger zu Kassieren, Fälscher zu Protokollanten, Hochstapler zu  Beisitzern und Erpresser zur Rechtsaufsicht. Eine Besserung verspricht  unter solchen Umständen allein die vollständige Rückkehr zu allgemein  anerkannten Werten (z.B. Wahrheit, Freiheit) und Rechtsgrundsätzen (z.B.  pacta sunt servanda, Willkürverbot, Wettbewerb usw.).

(Köbler, Gerhard: Juristisches Wörterbuch; 15. Ausgabe, Verlag Vahlen, München, 2012)

Offen gesagt fällt es unserem Team oft schwer zu glauben, wie es manche Menschen und Seilschaften mit dem Recht halten – mit welcher Dreistigkeit und Menschenverachtung gewisse Anwälte, Justizbedienstete, Gutachter und Immobilienmakler vorgehen. Und dann haben wir von den volkswirtschaftlichen Folgeschäden, die vermutlich Jahr für Jahr in die Milliarden gehen, noch gar nicht gesprochen. Auch werden durch solche Machenschaften einige der heutigen Gläubiger schon morgen zu Schuldnern – in den unvermeidlich resultierenden Folgeinsolvenzen werden dadurch weitere Existenzen zerstört.
 
Mit diesem Ungeschminkt-Newsletter wollen wir uns aber auch ausdrücklich bei diesen Anwälten, Richtern, Gutachtern, Bankern und Ökonomen bedanken, die uns im Hintergrund unermüdlich ermuntern, unterstützen und mit Rat und Tat zur Seite stehen! Auch möchten wir jene ermutigen, die sich der Gerechtigkeit und dem Wohl der Menschen verpflichtet fühlen, ihre Stimme zu erheben, um den offensichtlich kriminellen Machenschaften innerhalb der Reihen der selbsternannten „Eliten“ ein Ende zu bereiten.
Viele unserer Politiker fühlen sich heute vor allem den Interessen ihrer Parteien verpflichtet. Unsere Interessen, der Wille der Menschen, des Volkes, wird nicht mehr ausreichend repräsentiert (und noch viel weniger umgesetzt). Viele Menschen fühlen sich dadurch wehrlos und ohnmächtig – und Ohnmacht kann zu Extremen führen. Die Weisheit gebietet daher, Extreme zu vermeiden. Dies kann durch ein Mehr an tatsächlicher Demokratie und Mitbestimmung erreicht werden.
In diesem Zusammenhang freuen wir uns, einen Brückenschlag zur unabhängigen und überparteilichen Initiative ACHT zu machen. ACHT hat sich die Stärkung der Demokratie in Österreich zum Ziel gesetzt. Das Volksbegehren „WIR ENTSCHEIDEN“ will die derzeit bestehenden Probleme an der Wurzel anpacken: Die Macht soll wirklich vom Volk ausgehen! Denn nur das ist eine ehrliche und wahrhafte Demokratie.
Was ist neu an diesem Volksbegehren? Wähler sollen künftig eine Volksabstimmung erzwingen können, während Volksbegehren derzeit lediglich dazu führen, dass das Thema im Parlament behandelt wird – ohne jegliche Verbindlichkeit für den Gesetzgeber.
All diejenigen, die eine positive Veränderung wünschen und an eine Reformierbarkeit der Demokratie glauben, wollen wir einladen, Unterstützungserklärungen (beim Magistrat bzw. bei der Gemeinde) abzugeben. Hintergrundinformationen zur Initiative ACHT finden Sie auf: http://www.acht-austria.com/acht-s-tze

Das Team des Kreditopfervereins wünscht allen Empfängern dieses Newsletters ein gesegnetes Osterfest!

 


An die
Oberösterreichische Rechtsanwaltskammer
Ausschuss der Rechtsanwaltskammer
Gruberstraße 21
4020 Linz

Bad Goisern, 11.04.2017

O F F E N E R   B R I E F

 

Betrifft: Astrid & Nicole Ellmauer / Dr. Peter Mair / Kammeranwalt Dr. Erhard Hackl

Sehr geehrter Herr Präsident!
Sehr geehrte Damen und Herrn des Rechtsanwaltskammerausschusses!

Im Vorfeld verweisen wir auf unsere Schreiben vom 22.12.2014, dem 20.03.2015 und dem 10.11.2015.

Im Schreiben vom 20.03.2015 wurde die Rechtsanwaltskammer vom KOV Kreditopferverein darauf hingewiesen, dass RA Dr. Peter Mair im dringenden Verdacht steht, mehrere strafbare Handlungen begangen zu haben. Aus diesem Grunde wurde die Rechtsanwaltskammer gebeten, bis zur Klärung des Sachverhalts durch die Staatsanwaltschaft für RA Dr. Peter Mair ein Verbot der Ausübung der Rechtsanwaltschaft auszusprechen.

Zwar hat die OÖ RAK zwischenzeitlich die Ausübung der Rechtsanwaltschaft des Dr. Peter Mair eingeschränkt, dennoch hat dieser sein kriminelles Treiben fortgesetzt und scheint dabei Unterstützung durch Kammeranwalt Dr. Erhard Hackl erhalten zu haben. In den letzten Wochen haben sich die Entwicklungen überschlagen und sind an Dreistigkeit kaum noch zu überbieten.

Durch die schmutzigen Machenschaften des RA Dr. Peter Mair und seiner „Gefolgschaft“ wurde bekanntlich abermals ein Konkurs 10 S 7/16 i gegen Nicole Ellmauer eröffnet. RA Dr. Peter Mair und Herr Bernhard Kubon spielen das gleiche „Spiel“ wie zuvor bei Astrid Ellmauer: Sie melden Forderungen iHv EUR 56.022,55 (!) an, obwohl tatsächlich eine Verbindlichkeit iHv EUR 995,93 besteht. Die Forderungsanmeldung wurde verständlicherweise bei der Prüfungstagsatzung am 15.06.2016 bestritten. Herr Bernhard Kubon hat auf Empfehlung seines RA Dr. Peter Mair eine Feststellungsklage 1 C 38/16 f einreichen lassen, jedoch wählte er ganz bewusst eine Vertretung durch einen anderen Anwalt. Prozessbeobachter teilten mit, dass diese Einvernahme an Peinlichkeit kaum zu übertreffen gewesen sei. Herr Kubon wusste ziemlich wenig dazu zu sagen, was er als Kläger begehrt und wie sich seine Forderung zusammensetzt. Er sagte einige Male, dass all dies RA Dr. Peter Mair mache. Der Anwalt des Bernhard Kubon versuchte ob dieser extremen Peinlichkeit nur noch den Verhandlungssaal so schnell wie möglich zu verlassen. Die Verhandlung wurde auf 14.12.2016 vertagt, blieb jedoch unbesucht, wodurch ein einfaches Ruhen eingetreten ist.
Ebenfalls am 14.12.2016 stellte der MV Dr. Johannes Mühllechner an das BG Bad Ischl einen Antrag auf Enthebung als Insolvenzverwalter gemäß § 87 IO. Als Begründung gab er an, dass zwischen der Vertreterin der Gemeinschuldnerin (Frau Isabella Heydarfadai) und ihm keine Vertrauensbasis bestünde. Frau Heydarfadai hat Herrn Dr. Mühllechner nun mehrmals aufgefordert mitzuteilen, welches Fehlverhalten ihr vorgeworfen wird. An dieser Stelle sei ausdrücklich festgehalten, dass es von Seiten Frau Heydarfadais kein Fehlverhalten gibt, welches ihr vorgeworfen werden könnte. Den einzigen „Vorwurf“, den man Frau Heydarfadai machen könnte, wäre ihre Beharrlichkeit, mit der sie sich für die Gemeinschuldnerin und die Gläubiger eingesetzt hat und einsetzt.
Mit Beschluss vom 16.01.2017 bestellt das BG Bad Ischl (durch Richterin Frau Dr. Martina Hofbauer) Herrn Dr. Erhard Hackl zum neuen Masseverwalter. Der ehrenwerte RA Dr. Erhard Hackl ist nun niemand Geringerer als der Kammeranwalt der OÖ Rechtsanwaltskammer.
Dazu rufen wir in Erinnerung:
Mit Schreiben vom 02.12.2014 bestätigt die OÖ RAK der Staatsanwaltschaft Wels (Staatsanwalt Mag. Laimer) den Erhalt der Note vom 26.11.2014 und teilt mit, dass diese zur disziplinarrechtlichen Überprüfung an den Kammeranwalt weitergeleitet wird. Am 04.12.2014 schreibt Herr Kammeranwalt Dr. Erhard Hackl an Staatsanwalt Mag. Laimer wie folgt: „Als zuständiger Kammeranwalt-Stellvertreter der OÖ RAK habe ich mich mit Ihrer Mitteilung vom 26.11.2014 6 St 259/14 h (Schlichtungsverfahren gegen Mag. Dr. Philipp De Goederen und Dr. Peter Mair wegen § 157 StGB ) zu befassen. Zur Beurteilung benötige ich den bisherigen Ermittlungsakt und ersuche ich Sie, mir diesen im Wege der Amtshilfe, wenn möglich via E-Mail, zur Verfügung zu stellen.
Am 24. April 2015 teilt Dr. Alfred Jäger der Staatsanwaltschaft mit, dass er zum Disziplinarverfahren D54/14 der OÖ Rechtsanwaltskammer gegen Dr. Peter Mair zum Untersuchungskommissär bestellt wurde.

Finden Sie es nicht höchst bedenklich, dass Herr Kammeranwalt Dr. Hackl nicht angegeben hat, dass er sich in der Causa Ellmauer in einem Interessenskonflikt befindet, weil er für den in dieser Causa involvierten, zu disziplinierenden, schwer kriminellen Anwalt Dr. Peter Mair zuständig ist? Die Optik ist auf jeden Fall mehr als nur schief!
Doch damit nicht genug. Die OÖ Rechtanwaltskammer gibt auf Ihrer Homepage an: „Eine der wichtigsten Funktionen der OÖ. Rechtsanwaltskammer ist die Wahrung der Ehre, des Ansehens und der Unabhängigkeit des gesamten Rechtsanwaltsstandes sowie die Wahrung der Rechte und Überwachung der Pflichten ihrer Mitglieder. Kommt es im Berufsstand zu Pflichtverletzungen, schaltet sich der Disziplinarrat ein. Er ahndet schuldhaftes Verhalten von Rechtsanwälten und Rechtsanwaltsanwärtern, die Ehre und Ansehen ihres Standes verletzen.“ (https://www.ooerak.at/kammer/aufgaben/)
Nun hat sich Herr Kammeranwalt Dr. Hackl in seiner Funktion als neuer Masseverwalter der Nicole Ellmauer offenbar dazu entschlossen diese Aufgabe der Rechtsanwaltskammer so zu interpretieren, dass er um jeden Preis die Straftaten des Herrn Dr. Peter Mair zu vertuschen und ihn vor Strafverfolgung zu bewahren hat.

Kammeranwalt Dr. Hackl missachtet nicht nur Standesrecht, sondern schreckt allem Anschein nach auch nicht davor zurück, offenbar wissentlich und vorsätzlich fremde Gläubiger und die Gemeinschuldnerin in einem Gesamtumfang von EUR 670.355,92 samt Anhang zu schädigen. Wie sonst ist es erklärbar, dass zu 2 Cg 196/14x ein Vergleich zwischen Masseverwalter Dr. Hackl und Dr. Lichtl (Rechtsvertreter der kriminellen Anwälte Dr. Peter Mair und Herrn Mag. Dr. Philipp De Goederen) abgeschlossen wurde? Ergebnis dieses Vergleichs: Ohne ersichtliche Grundlage – ohne einen Gläubigerausschuss einzuberufen! – akzeptiert Dr. Hackl eine Vergleichszahlung iHv EUR 34.800,00 – während der wahre Schaden EUR 705.155,92 samt Anhang (Schadenersatz/Gewährleistungsanspruch) beträgt. Pikantes Detail am Rande: Die genannten EUR 34.880,00 wurden von Dr. Peter Mair als „Schadenswiedergutmachung“ in Form von Sparbüchern bei der Staatsanwaltschaft Wels hinterlegt. Konkret handelt es sich bei diesem Geld um den Schwarzgeld-Hälfteanteil der Nicole Ellmauer plus Zinsen seit 2009. Dieses Geld kann daher unmöglich eine Vergleichszahlung sein, weil es immer schon (veruntreutes) Eigentum der Nicole Ellmauer war!

Der guten Ordnung wegen weisen wir darauf hin, dass RA Dr. Erhard Hackl offenbar übersieht, dass die Feststellungen und Urteile des LG Wels im Verfahren 26 Cg 53/15w und auch auf das Verfahren OLG Linz 1 R 88/16 s nachweislich auf falschem Prozessvorbringen, Urkundenunterdrückung und Urkunden­fälschung von Seiten der Beklagten und auf falschen Zeugenaussagen beruhen.

Wir halten fest, dass Kammeranwalt Dr. Erhard Hackl dem Insolvenzgericht im Konkurs 10 S 7/16 i mehrfach erwiesenermaßen Unwahrheiten berichtet hat. So hat er das Insolvenzgericht und die Gläubiger getäuscht. Weiters: Obwohl der Rechtsvertreter der Nicole Ellmauer alle Rechtsmittel ausschöpft, wartet Dr. Hackl deren Ergebnisse nicht ab sondern nimmt etwaige Verfahrensausgänge einfach vorweg. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass es hier offenbar Absprachen mit den Bediensteten der Staatsanwaltschaft Wels gibt.
Kammeranwalt Dr. Erhard Hackl steht in dem dringenden Verdacht, folgende Straftatbestände erfüllt zu haben:

  • Schwerer Betrug
  • Schädigung fremder Gläubiger
  • Kriminelle Vereinigung

Aus all den ausgeführten Gründen ersuchen wir Sie uns mitzuteilen, aus welchem Grund kein vollständiges Verbot der Berufsausübung für Dr. Peter Mair ausgesprochen wurde und wie Sie gegen die allem Anschein nach bestehende kriminelle Vereinigung in den Reihen Ihrer Mitglieder vorzugehen gedenken.

Hochachtungsvoll,

Isabella Heydarfadai
Vorsitzende des KOV Kreditopfervereins
 


 

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