ÖVP-Österreich: Geschäftsinteressen stehen vor der Versammlungsfreiheit!?!

Finanzmarkt- und Konzernmacht-Zeitalter der Plutokratie unterstützt von der Mediakratie in den Lobbykraturen der Geld-regiert-Regierungen in Europa, Innsbruck am 03.02.2017

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Sobotka will Demos einschränken

Demonstrationen sollen untersagt werden können, wenn etwa Geschäftsinteressen bedroht sind. Ein „Versammlungsleiter“ könnte künftig für entstandene Schäden haftbar gemacht werden.

Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP)
Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) – (c) APA (HELMUT FOHRINGER)

Wenn am Freitag, in Wien gegen den Akademikerball in der Wiener Hofburg demonstriert wird, ist die Polizei mit starker Präsenz vertreten. In den vergangenen Jahren war es bei den Protesten zu Gewaltdelikten gekommen. Aber auch Kundgebungen in Einkaufsstraßen, Spaßdemos oder Zusammenstöße von Pro- und Kontrademonstranten wurden in den vergangenen Monaten immer wieder kontroversiell diskutiert.

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http://mobil.derstandard.at/2000052013880/Sobotka-will-Demonstrationsrecht-einschraenken

Sobotka will Demonstrationsrecht einschränken

 

2. Februar 2017, 17:47

Innenminister will Vorrang für Geschäftsinteressen – „Spaßdemos“ sollen untersagt, Demonstrationsleiter für Schäden haftbar werden

Wien – Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) will das Demonstrationsrecht deutlich einschränken. Wie die „Presse“ am Donnerstag berichtete, sollen Demonstrationen verboten werden können, wenn Geschäftsinteressen bedroht würden. Außerdem soll künftig ein „Versammlungsleiter“ für Sachbeschädigungen durch Demonstranten haften.

 

Sobotka hatte nach Demonstrationen türkischer Österreicher gegen den Militärputsch in der Türkei im vorigen Juli eine Prüfung des Versammlungsrechts angekündigt. Die SPÖ hatte damals keinen Änderungsbedarf beim Demonstrationsrecht gesehen und auf das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit verwiesen.

Leiter soll zivilrechtlich haften

Wie der Innenminister nun sagt, soll ein „Versammlungsleiter“ künftig zivilrechtlich haften, wenn bei einer Demo etwa Schaufenster zu Bruch gehen. Scheint kein Versammlungsleiter auf, soll der Behördenvertreter feststellen, wer die Demonstration leitet.

Außerdem soll die Regierung beziehungsweise der Innenminister per Verordnung ein Demonstrationsverbot erlassen können, wenn berechtigte Interessen verletzt würden – etwa weil Geschäfte wirtschaftliche Einbußen fürchten müssen oder massive Verkehrsbehinderungen drohen.

 

„Spaßdemos“ will Sobotka dem Bericht zufolge untersagen lassen, für Gegendemonstrationen einen Mindestabstand von 150 Metern festlegen und die Frist zur Anmeldung von Kundgebungen von 24 auf 72 Stunden erhöhen. Über einen fertigen Gesetzesentwurf verfügt Sobotka aber noch nicht.

SPÖ gegen Einschränkung

SPÖ-Bundesgeschäftsführer Georg Niedermühlbichler ist gegen eine Einschränkung: „Das Demonstrationsrecht ist ein hohes Gut, mit dem sollte man nicht spielen.“ Als SPÖ-Vorsitzender des Bezirks Innere Stadt könne er die Sorgen der Geschäftsleute in Wien zwar nachvollziehen, eine Einschränkung der Versammlungsfreiheit sei aber kein gangbarer Weg. (red, APA, 2.2.2017)

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