Bravo & Respekt: Frau will keine Kriege finanzieren – und behält Steuern ein – BITTE NACHMACHEN..

Finanzmarkt- und Konzernmacht-Zeitalter der Plutokratie unterstützt von der Mediakratie in den Lobbykraturen der Geld-regiert-Regierungen in Europa, Innsbruck am 14.01.2017

Liebe® Blogleser_in,

Bewusstheit, Liebe und Friede sei mit uns allen und ein gesundes sinnerfülltes Leben wünsch ich ebenfalls.

Aus dieser Quelle zur weiteren Verbreitung entnommen: http://www.morgenpost.de/vermischtes/article209279027/Frau-will-keine-Kriege-finanzieren-und-behaelt-Steuern-ein.html

Frau will keine Kriege finanzieren – und behält Steuern ein

Weil Gertrud Nehls keine Kriege finanzieren will, zahlt sie einen Teil der Steuern nicht. Nun muss sie sich vor Gericht verantworten.

Von Jens Stubbe

Gertrud Nehls hat einen Teil ihrer Steuern einbehalten, weil sie nicht den Verteidigungsetat unterstützen möchte. Jetzt ist sie vor dem Finanzgericht Münster angeklagt.

Gertrud Nehls hat einen Teil ihrer Steuern einbehalten, weil sie nicht den Verteidigungsetat unterstützen möchte. Jetzt ist sie vor dem Finanzgericht Münster angeklagt.

Foto: Jens Stubbe

Hagen/Münster.  Hinter Aktenzeichen 1 K 853/14 E verbirgt sich am Finanzgericht Münster ein ganz besonderes Verfahren.

Vor dem Richter in Saal 403 direkt unter dem Dach sitzt die Pazifistin Gertrud Nehls (77) aus Hagen (NRW). Die resolute Rentnerin hatte im Jahr 2013 einen Teil ihrer Einkommenssteuer einbehalten. Der Grund: Sie möchte nicht, dass mit ihrem Geld der deutsche Verteidigungs-Etat finanziert wird.

 

Die Schrecken des Krieges erlebt

Gertrud Nehls, 1939 geboren, hat als kleines Kind die Schrecken des Zweiten Weltkrieges miterleben müssen. Noch als junge Krankenschwester hat sie Menschen behandelt, die noch Jahre später unter den Folgen dieses grauenvollen Krieges leiden müssen. „Das“, so sagt sie noch heute, „hat mich mein Leben lang geprägt. So etwas vergisst man nicht.“

Sie schließt sich der Friedensbewegung an, engagiert sich schon seit Jahren in der Flüchtlingsarbeit, reist nach Bagdad und erlebt, wie besonders Kinder an den Folgen des Einsatzes von abgereichertem Uran im Golfkrieg leiden.

„Das Trinkwasser einer ganzen Region ist dort verseucht“, sagt Gertrud Nehls, „die Menschen werden aufgefordert, kein Gemüse von den Feldern zu essen. In einer Klinik habe ich so schlimme Bilder sehen müssen, dass ich raus gerannt bin. Ich habe das nicht ausgehalten.“

Sie behält elf Prozent ihrer Steuer ein

Als sie im Internet auf die Seite „Netzwerk Friedenssteuer“ stößt, beschließt sie, den Teil ihrer Steuer einzubehalten (elf Prozent), der in den Verteidigungshaushalt der Bundesrepublik Deutschland fließt. „Die Zahlung meiner Steuern schafft mir Gewissensnöte“, begründet Gertrud Nehls ihren ungewöhnlichen Entschluss. „Wenn ich die Steuer komplett zahle, finanziere ich Umweltzerstörung, Rüstungsexporte, Militär und Kriege einschließlich der Ausbildung zum Töten.“

Also beruft sich Nehls in einem Schreiben, das sie selbst formuliert und im Dezember 2013 an das Finanzamt Hagen geschickt hat, auf ihr Grundrecht auf Gewissensfreiheit nach Artikel 4 Absatz 1 des Grundgesetzes.

Die Quittung folgt Jahre später

„So wie früher der Kriegsdienst verweigert werden konnte, möchte ich meine Steuern nur für zivile Zwecke verwandt wissen“, so Nehls. Besonders solle dabei die Friedenserziehung von Jugendlichen in Schulen berücksichtigt werden.

Für ein Quartal behält sie einen Teil ihrer fälligen Vorauszahlungen Ende 2013 ein. Und bekommt Jahre später die Quittung dafür. „Wenn man sich in der Friedensbewegung einbringt, muss man auch mal bereit sein, ein bisschen anders vorzugehen. Ich bin ja gern ein bisschen aufmüpfig“, sagt die engagierte Überzeugungstäterin. „Das Finanzgericht hat mir angeboten, sich ohne Prozess mit mir zu einigen. Aber das wollte ich ja gar nicht.“

Also muss die 77-Jährige nun in Münster erscheinen. Und macht sich dabei keine großen Illusionen: „Ich weiß natürlich, dass ich in der Verhandlung keine Chance habe“, sagt Gertrud Nehls, „aber ich will doch zumindest die Chance nutzen, dem Gericht meine Argumente vorzutragen.“

Keine Ausnahmen möglich

Fälle wie der von Gertrud Nehls kommen im Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes so gut wie nicht vor. Das erklärt Werner Zitzelsberger, Leiter des Finanzamtes, der sich zur konkreten Sache nicht äußern darf. Ähnlich verhalten sich die Fälle von Reichsbürgern, die die Behörde (und den Staat dahinter) so nicht anerkennen.

Bei säumigen Steuerzahlern sieht sich das Finanzamt Hagen schon aus Gründen der Steuergerechtigkeit in der Pflicht, offene Beträge einzutreiben. Ausnahmen seien hier nicht möglich.

Dieser Text ist zuerst auf wp.de erschienen.

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