Erklärung über unser Problem des Verbraucherpreisindex! Es benötigt einen EINKOMMENSSPEZIFISCHEN INDEX, damit es fairer wird!!!

Finanzmarkt- und Konzernmacht-Zeitalter der Plutokratie unterstützt von der Mediakratie in den Lobbykraturen der Geld-regiert-Regierungen in Europa, Innsbruck am 11.10.2015

Liebe® Blogleser_in,

Bewusstheit, Liebe und Friede sei mit uns allen und ein gesundes sinnerfülltes Leben wünsch ich ebenfalls.

„Der VPI (Verbraucherpreisindex) der Statistik Austria dient seit Jahrzehnten als wichtigste Kennzahl bei Lohnverhandlungen, Mietpreis- und sonstigen Anpassungen. Der VPI hat ein paar generelle Tendenzen die gemessene Inflation nach unten zu korrigieren. Dies ist politisch
wohl gewollt, da (i) niedrige Inflation den Politikern ein gutes Zeugnis ausstellt und (ii) viele daran hängende Kosten (Indexanpassungen, Pensionen, Gehälter) damit weniger steigen.“ Prof. DDr. Jürgen Huber.

Aus dieser Quelle zur weiteren Verbreitung entnommen: Email 

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Verbraucherpreisindex (VPI) und die „Gefühlte Inflation“ divergieren:

Mängel im Gefüge des aktuellen VPI 

Politiker und „zunickende“ Wirtschaftsexperten bezeichnen die schwindende Kaufkraft im Geldbörsel mit „gefühlte Inflation“ und lassen damit viele im Regen stehen. Laut einer Expertise von Univ. Prof. DDr. Huber (Innsbruck) belasten gleich hohe Ausgaben bei unterschiedlichem Einkommen unterschiedlich. Eine Miete von € 400.- belastet ein Nettoeinkommen von € 1000.- mit 40%, eines mit € 2000.- mit 20% und eines mit € 4000.- nur mit 10%. Für Lebensmittel u.a.  kann die gleiche Rechnung angestellt werden.

Bei KV-Verhandlungen spielt der VPI eine Rolle. Die Gewerkschaften verlangen eine Anpassung der Bruttobezüge über dem VPI. Das Ergebnis ist ein Kompromiss, bei dem  die Nettobezüge oft nicht um den tatsächlichen Kaufkraftverlust steigen. Gilt auch für Pensionen.

Höhere Einkommen werden meist nicht VERBRAUCHT, sondern teils VERANLAGT, nicht nur als „Notgroschen“ für Reparaturen oder für  Neuanschaffungen. Das Mehreinkommen, das nicht verbraucht wird, wird trotzdem gemäß VPI angepasst, obwohl Ertragszinsen dafür lukriert werden. Dieser Doppelertragseffekt ist Mitursache, dass Wohlhabendere wohlhabender  werden und Arme ärmer, dass die Einkommensschere aufgeht. Dies ist eine „Umverteilung von UNTEN nach OBEN“ und der VPI begünstigt diese.

Geringere Kaufkraft ist nicht nur für kleine Einkommen fatal sondern für die  gesamte Wirtschaft: sinkt  die Nachfrage, steigt die Arbeitslosigkeit. Steigen die unteren  Einkommen, wird die Inlandsnachfrage in der Region  und damit die Wirtschaft belebt. Breite Bevölkerungsschichten – auch des Mittelstandes – sind vom Kaufkraftschwund betroffen und sind sich nicht bewusst, dass sie in Richtung Armut abgleiten. Diesen Prozess erleben wir derzeit und er ist nicht unwesentlich an der aktuell höchsten Arbeitslosigkeit seit 1945 beteiligt.

Der VPI verzerrt

Im  Warenkorb des VPI befinden sich rund 800 Positionen. Eine nicht unwesentliche Ausgabe bleibt dabei unberücksichtigt. Das ist der Sektor des Wohneigentums. Die STATISTIK AUSTRIA begründet das damit, dass dies Investitionen seien. Dies darf man nicht ohne zu hinterfragen einfach im Raum stehen lassen. Gerade hier findet eine exorbitante Inflation statt. Bankexperten berichten, dass Jungfamilien bis zu 60% des  Haushaltseinkommens für Wohnen aufwenden. Zinsen für Wohnbaukredite, die seit der Finanzkrise in den Keller gefallen sind, werden vom VPI erfasst und dämpfen die Inflation. Sprechen nicht Zahlen klar gegen eine nur „GEFÜHLTE INFLATION“?

Auch der Ölpreis fällt seit Monaten stark. Der Preis für Heizöl wurde günstiger. Das spüren jene deutlich, die den Tank mit Öl für den Winter füllen. Die Ärmsten aber, die sich ein Beheizen der Wohnung nur unzureichend leisten können, spüren vom Preisvorteil nichts. Der Ölpreisverfall senkt den VPI deutlich für alle.

Diese Beispiele zeigen, dass der VPI quasi ein „durchschnittlicher Gradmesser“ der Volkswirtschaft ist und all´ diese Verzerrungen werden mit der nicht definierbaren „gefühlten Inflation“ abgetan.

Um diese in den Griff zu bekommen, wurde der Vorschlag für einen „EINKOMMENSSPEZIFISCHEN INDEX  (ESVPI)“  von anfänglich drei Altgewerkschaftern erarbeitet. Darauf  basierend  hat die HG VIII in der GdG-KMSfB  einen Beschluss gefasst, dass der ÖGB, der Wirtschaftsminister oder gemeinsam mit dem Sozialminister bei der STATISTIK AUSTRIA den Antrag für diesen ESVPI stellen mögen. Dieser könnte die „gefühlte Inflation“ transparenter machen und ein sozialeres Instrument für Einkommensanpassungen liefern.

Professor Huber schließt seine EXPERTISE: „Was benötigt wird, ist eine starke Stimme . . . , die einen solchen Index einfordert.“ Es ist zu wünschen, dass der Bundeskongress der GdG-KMSfB im November seine „starke Stimme“ unüberhörbar erhebt. 

  1. Per mail kann unter index.neu@aon.at die Expertise von Univ. Prof. DDr. Jürgen HUBER und der Beschluss der HG VIII   kostenlos angefordert werden. 

(Ende Kurzfassung)

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Grundgedanke dieser Forderung:

Der VPI (Verbraucherpreisindex) der Statistik Austria dient seit Jahrzehnten als wichtigste Kennzahl bei Lohnverhandlungen, Mietpreis- und sonstigen Anpassungen. Entwickelt in einer Zeit, als Rechenzeit noch teuer war, gibt es EINEN  VPI für alle Einkommensklassen. Er sollte die Gesamtinflation aller Ausgaben der Privathaushalte abbilden. Aber rund ein Viertel dieser Ausgaben werden vom VPI nicht untersucht. In diesem Volumen befinden sich z.B. Eigentumswohnungen und Eigenheime. Gerade in diesem Bereich fanden in den Ballungsräumen (wo rund 50% der Bevölkerung leben) enorme Preissteigerungen statt, die aber im VPI nicht erfasst werden. Hingegen werden vom VPI die Annuitäten für Immobilien erfasst, die aber nach der Finanzkrise (2008) aufgrund fallender Zinsen günstiger wurden, wodurch der VPI verzerrend und die Inflation beschönigend niedrig gehalten werden konnte.

Die Ausgabenmuster einkommensschwacher und -starker Gruppen unterscheiden sich jedoch dramatisch. So machen etwa Mietkosten oft 40% aller Ausgaben der Einkommensschwächsten aus, Lebensmittel weitere 30%, während bei den besser gestellten Haushalten die Miete meist null ausmacht (da sie ein Eigenheim besitzen) und Nahrungsmittel unter 10% des Einkommens betragen. Steigen nun – wie in den letzten Jahren – Mieten und Nahrungsmittel überdurchschnittlich, so erfasst der VPI dies nicht bzw. nur ungenügend, denn dort machen z.B. Mieten nur zu 4,07% (im Jahre 2012) des Gesamtindex aus. Bei einem Nettoeinkommen von

€ 1000.- würde dies eine Miete von monatlich € 40,70 bedeuten, bei netto € 2000.- monatlich

€ 81.40. Dies sind völlig realitätsfremde Werte.

 

Da ab September  2014  für fünf Jahre mit den Vorerhebungen der geänderten Konsumgewohnheiten begonnen wurde, muss der ÖGB im Interesse aller ein sehr wachsames Auge auf diese Vorarbeiten legen, um mögliche „Manipulationen“ von Beginn an auszuschließen.

Dazu ein erklärendes Rechenbeispiel:

(entnommen der Expertise von Univ.Prof. DDr. Jürgen Huber, Innsbruck)

Annahme:  Die Preissteigerung eines Jahres betragen bei den Mieten 6% und der Anstieg bei Lebensmitteln 8%, während die Inflation in allen anderen Bereichen im Schnitt 1% beträgt. Die folgende Tabelle zeigt die resultierende Inflation für drei Einkommensgruppen:

Für die 10% der Bevölkerung mit dem niedrigsten Einkommen (bis 1.000,- Euro netto), die 80% mit mittlerem Einkommen (1.000,- bis 2.000,- Euro netto) und die 10% mit dem höchsten Einkommen (über 2.000,- Euro netto).

Anteil an Ausgaben für:                         Inflation:                                              Einkommens-

spezifischer

Inflation:

Einkommen:   Miete:  Lebensmittel:  Anderes:  Miete:  Lebensmittel:  Anderes:

 

Niedrigste:      40%           30%              30%              6%             8%              1%              5,1%

 

Mittlere:          15%           15%             70%               6%             8%              1%              2,8%

 

Höchste:            0%           10%             90%               6%             8%              1%             1,7%

 

VPI derzeit:     4%          13%             83% 

Die einkommensspezifische Inflation errechnet sich am Beispiel der niedrigsten Einkommen folgendermaßen:

Miete:             6% x 0,40 = 2,4%

Lebensmittel: 8% x 0,30 = 2,4%

Anderes:        1% x 0,30 =  0,3%

Summe:                               5,1%  

Während sich für die höchsten Einkommensbezieher eine geringer wirksame Inflation von nur 1,7% ergibt , wirkt sich für die einkommensschwächsten Haushalte die Inflation mit 5,1% aus, da diese den Großteil ihres Einkommens für die beiden Preistreiber Miete und Lebensmittel aufwenden müssen. 

Was hier exemplarisch vorgerechnet wurde, prägt seit Jahren die Realität vieler Menschen – genau deshalb ist die „erlebte Inflation“ viel höher als der VPI. Einkommensspezifische Preisindices könnten hier Bewusstsein und Abhilfe schaffen. Werden diese in der Folge auch in Lohnverhandlungen berücksichtigt, so könnte dies das immer weitere Öffnen der Schere zwischen Arm und Reich endlich stoppen – zum Wohl der Armen, der Gesamtgesellschaft und des sozialen Friedens und Zusammenhalts. Denn, wie oben bewiesen wurde, ist die derzeit gehandhabte Inflationsabgeltung nichts anderes als eine Umverteilung von unten nach oben !! 

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Verbraucherpreisindex (VPI) und die „Gefühlte Inflation“ divergieren:

Mängel im Gefüge des aktuellen VPI

von Walter Katzmayr

Den Medien gegenüber behaupten Politiker, wenn sie auf die Inflation oder auf die schwindende Kaufkraft im Geldbörsl angesprochen werden, dass der monatlich von der STATISTIK AUSTRIA veröffentlichte Verbraucherpreisindex (VPI) sehr wohl allgemeingültig stimme, und die von vielen in der Bevölkerung „gefühlte Inflation“, die deutlich höher liegt, statistisch nachweislich nicht gegeben ist. Auch einzelne Wirtschaftsexperten vertreten ungeprüft diese Meinung. Damit lassen Politiker und einzelne „zunickende Experten“ viele Mitbürger – vor allem jene mit geringerem Einkommen – im Regen stehen, denn subjektiv wahrgenommene schwindende „Kaufkraftgefühle“ sind eben Gefühle und kein wissenschaftlich belegten Tatsachen. Dieser oberflächlichen Meinung vieler „Experten“ muss klar und deutlich widersprochen werden.

Laut einer Expertise von Univ. Prof. DDr. Jürgen Huber, Innsbruck, belasten gleich hohe Ausgaben (beispielsweise für Miete oder Lebensmittel u.a.) das Geldbörsl bei unterschiedlichem Einkommen unterschiedlich stark. Eine Miete in Höhe von € 400.- belastet ein Nettoeinkommen von € 1000.- mit 40%, eines mit netto € 2000.- nur mehr mit 20% und eines mit netto € 4000.- gar nur mehr mit 10%. Am Beispiel für Lebensmittel und anderen Ausgaben kann die gleiche Rechnung angestellt werden.

Bei Lohn- und Gehaltsanpassungen spielt der VPI eine wesentliche Rolle. Die Gewerkschaften versuchen beim Einstieg in die KV-Verhandlungen eine Anpassung der Bruttobezüge möglichst deutlich über dem VPI zu verlangen. Das Ergebnis ist dann ein Kompromiss, bei dem  die Nettobezüge meist nicht um den tatsächlichen Kaufkraftverlust gemäß VPI steigen und damit Kaufkraftsteigerungsträume jäh dahinschmelzen.  Bei den Pensionen ist der VPI fix die Richtschnur bei den Anpassungen und nicht der Pensionisten-Index, der seit seiner Einführung im Juni 2006 meist nur um ganz wenige Zehntelprozentpunkte über dem VPI liegt.

Überdurchschnittlich höhere Bezüge von manchen Aktiven und Pensionisten werden von diesen aber zu meist nicht VERBRAUCHT, sondern teilweise – je nach Höhe des Bezuges – auch VERANLAGT,  nicht nur als Notgroschen für eine allfällige Reparatur der Waschmaschine oder auch für eine Neuanschaffungen. Dieses Mehreinkommen, das überlebensnotwendig gar nicht verbraucht wird, wird trotzdem mit dem selben Verbraucherpreisindex angepasst und durch das Veranlagen des nicht verbrauchten Bezuges können dann nochmals Ertragszinsen bei der Veranlagung am Sparbuch (derzeit zwar sehr gering, aber es war nicht immer so) oder bei anderen Veranlagungsformen erzielt werden.

Dieser doppelte Ertragseffekt ist eine der Ursachen, dass Wohlhabendere (Reiche) wohlhabender (reicher) werden und Arme ärmer, dass also die vielzitierte Einkommensschere aufgeht. Dieses Faktum wurde  vereinzelt in den Medien aufgezeigt und unmissverständlich als Umverteilung von UNTEN nach OBEN bezeichnet, eine Umverteilung, die die Anwendung des Verbraucherpreisindex bei Gehalts- und Pensionsanpassungen seit Jahrzehnten begünstigt.

Dieser seit vielen Jahren stattfindende Kaufkraftschwund ist nicht nur für die unterste Einkommensschicht   fatal    sondern   vor   allem  auch   für  die  gesamte  Volkswirtschaft:   sinkt  die Nachfrage, steigt die Arbeitslosigkeit. Steigt hingegen die Kaufkraft im unteren und nicht nur im untersten Einkommenssegment, wird dadurch fast ausschließlich die Inlandsnachfrage bei den regionalen Unternehmen gesteigert und solcherart die Wirtschaft belebt.

Es gibt verschiedene Darstellungsformen über Armut in Österreich, die geringfügig divergieren: über 5% der Bevölkerung leben in Armut, die sich oft nicht einmal das Beheizen der Wohnung leisten können, weitere über 7% sind armutsgefährdet und über 20% müssen mit Einschränkungen beim Lebensstandard leben. Insgesamt kann man von rund einem Drittel der österreichischen Bevölkerung sprechen, die bereits in Armut leben oder die in Richtung Armut permanent abgleiten, weil die Kaufkraft schwindet, weil die Inflation mit dem“ Durchschnittswert“ eines VPI nicht abgegolten wird, weil permanent schleichend eine Umverteilung von UNTEN nach OBEN stattfindet. Die vorhin angeführten Prozentsätze zeigen auf, dass von diesem Prozess breite Bevölkerungsschichten auch des sogenannten Mittelstandes betroffen sind, die sich noch nicht bewusst sind, dass sie in Richtung Armut ständig abgleiten. Erstes Alarmsignal dafür ist, dass der sogenannte Notgroschen dahinschmilzt oder anfänglich auch nur der kaufkraftsichernde Zuwachs des Notgroschens sinkt.

Alles zusammen bewirkt, dass die Nachfrage teils fatal einbricht und in weiterer Folge die Arbeitslosigkeit zunimmt. Diesen Prozess erleben wir derzeit deutlich spürbar und sogar zunehmend in den letzten Jahren und er ist nicht unwesentlich an der derzeit höchsten Arbeitslosigkeit seit dem Zweiten Weltkrieg beteiligt.

Der VPI verzerrt

Im sogenannten Warenkorb des VPI befinden sich rund 800 Positionen, die nicht alle Einkommensgruppen gleich stark betreffen, und manche wesentliche Ausgaben werden in den 800 Positionen gar nicht berücksichtigt. Das sind beispielsweise der gesamte Sektor des Wohneigentums, also Eigenheime, Eigentumswohnungen und Baugrundstücke. Die STATISTIK AUSTRIA begründet das damit, dass dies Investitionen seien. Jeder von uns investiert täglich in sein nacktes Überleben, indem er Lebensmittel kauft. Diese Begründung darf man nicht ohne zu hinterfragen einfach im Raum stehen lassen. Nach dem bekannten Soziologen Maslow gehört WOHNEN, NAHRUNG und KLEIDUNG zu den Grundbedürfnissen. Fällt eines von diesen auf Dauer gänzlich aus, gibt es kein Überleben. Maslow fragt nicht und unterscheidet nicht nach Mietwohnung oder Wohneigentum oder ob es auch nur ein Unterschlupf für die Obdachlosen ist. Warum streicht die STATISTIK AUSTRIA Wohneigentum aus der Liste des Warenkorbes, wo doch gerade hier eine exorbitante Inflation stattfindet. Die Medien berichteten erst in der ersten Augustwoche, dass laut  „Preisentwicklung Immowelt.at“ die Immobilienpreise bis zu 51% seit 2010 gestiegen sind. Das ist also ein starker Inflationsfaktor, der unberücksichtigt bleibt und der vor allem die Jungfamilien und Jungpartnerschaften hart trifft. Experten aus dem Bankensektor berichten, dass diese Gruppe bis zu 60% des gemeinsamen Haushaltseinkommens für Wohnen aufwendet. Dieser enorme Preistreiber bleibt vom VPI unberücksichtigt. Im Gegensatz aber werden die Kreditzinsen, die seit der Finanzkrise in den Keller gefallen sind vom VPI erfasst und dämpfen derzeit den Inflationsverlust. Ist das nur eine gefühlte Inflation oder sprechen die Zahlen eine andere Sprache?

Ein zweites Beispiel macht ebenfalls deutlich, dass mittels VPI  Verzerrungen stattfinden. Der Ölpreis fällt seit Monaten stark. Der Preis für Heizöl wurde erfreulicher Weise für viele günstiger. Das spüren jene deutlich, die jetzt den Tank mit Öl für den Winter füllen. Jene Ärmsten aber  in unserer Gesellschaft, die sich ein Beheizen ihrer Wohnung nicht oder nur unzureichend leisten können  – davon sind viele Familien und leider auch Kinder laut Armutsstudie wie oben schon erwähnt betroffen –, spüren von diesem Preisvorteil nichts oder fast nichts, weil sie sich ein Beheizen nur unzureichend leisten können. Trotzdem senkt dieser Ölpreisverfall den VPI deutlich für alle, obwohl nicht alle davon profitieren.

Anhand dieser wenigen Beispiele wird deutlich, dass der Verbraucherpreisindex (VPI) quasi ein „durchschnittlicher Gradmesser“ für die gesamte Volkswirtschaft ist und hier, wie vorhin  schon dargestellt, überdies  wesentliche Bereiche ausklammert. All´ diese Verzerrungen werden mit dem nicht näher definierbaren Begriff „gefühlte Inflation“ abgetan.

Um diese „gefühlte Inflation“ in den Griff zu bekommen, wurde der Vorschlag für einen „EINKOMMENSSPEZIFISCHEN INDEX  (ESVPI)“ erarbeitet, der natürlich je nach Definierung von markant unterschiedlichen Einkommensgruppen mehrere Indices ermitteln müsste. Univ. Prof. DDr. Jürgen Huber (Innsbruck) hat dazu dankenswerter Weise kostenlos für eine Initiativgruppe von anfänglich drei Altgewerkschaftern – Prof. Hofrat Dr. Martin Strimitzer (FCG / vormals GÖD-Landesvorsitzender Tirol und Präsident des Bundesrates), LAbg. und Klubobmann der SPÖ a.D. Alfons Kaufmann (FSG / vormals Landessekretär des ÖGB TIROL)  und  Walter Katzmayr (FCG / GdG-KMSfB) –  eine Expertise verfasst, die zu dieser Problematik überzeugende Argumente einbringt.  Darauf  basierend  hat die HG VIII in der GdG-KMSfB auf Antrag von Kollegen Walter Katzmayr schon am 6. Juni 2014 einen Beschluss gefasst, dass der ÖGB oder der Wirtschaftsminister alleine aus seiner Verantwortung für die wirtschaftliche Entwicklung Österreichs oder gemeinsam mit dem Sozialminister bei der STATISTIK AUSTRIA den Antrag auf Erhebung dieses ESVPI stellen mögen. Damit könnte endlich die „gefühlte Inflation“ transparenter gemacht werden und allenfalls ein neues Instrument für Lohn-, Gehalts- und Pensionsanpassungen liefern, um die Kaufkraft in breiten Bevölkerungsschichten zumindest stabil zu erhalten und damit die Nachfrage nachhaltig zu beleben, um die Arbeitslosigkeit abzubauen.

Beim Antrag an die STATISTIK AUSTRIA muss besonders darauf geachtet werden, dass für markant unterschiedliche Einkommensgruppen unterschiedliche Warenkörbe zu erheben sind und die einzelnen Positionen dementsprechend unterschiedliche Gewichtungen haben. Ferner sollte von allem Anfang an eine starke, unabhängige, begleitende Kontrollinstitution geschaffen werden, die die Erarbeitung und Umsetzung dieser Kriterien ausgewogen im Interesse des Einzel- und Allgemeinwohls überwacht.

Professor Huber schließt seine EXPERTISE: „Was benötigt wird, ist eine starke Stimme . . . , die einen solchen Index einfordert. Dies verursacht gewisse, überschaubare Kosten, doch wäre dieses Geld sehr gut investiert.“ Es ist zu wünschen, dass der Bundeskongress der GdG-KMSfB im kommenden November seine „starke Stimme“ diesbezüglich unüberhörbar erhebt.

  1. Alle Kolleginnen und Kollegen können per mail unter INDEX.NEU@aon.at diese Expertise von Univ. Prof. DDr. Jürgen HUBER und den Beschluss der HG VIII  in der GdG-KMSfB vom 6.Juni 2014  kostenlos anfordern.

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Aus dem per ÖVP-Amtsmissbräuche offenkundig verfassungswidrig agrar-ausgeraubten Tirol, vom friedlichen Widerstand, Klaus Schreiner

Don´t be part of the problem! Be part of the solution. Sei dabei! Gemeinsam sind wir stark und verändern unsere Welt! Wir sind die 99 %! 

“Wer behauptet, man braucht keine Privatsphäre, weil man nichts zu verbergen hat, kann gleich sagen man braucht keine Redefreiheit weil man selbst nichts zu sagen hat.” Edward Snowden.

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