Spitzelstaat Österreich – und: 10 Punkte zum neuen Staatsschutzgesetz in Österreich

★★★ Widerstandsberichterstattung über die herrschenden, demokratischen Um- bzw. Zustände ★★★

Finanzmarkt- und Konzernmacht-Zeitalter der Plutokratie unterstützt von der Mediakratie in den Lobbykraturen der Geld-regiert-Regierungen in Europa, Innsbruck am 16.05.2015

Liebe® Blogleser_in,

Bewusstheit, Liebe und Friede sei mit uns allen und ein gesundes sinnerfülltes Leben wünsch ich ebenfalls.

Aus dieser Quelle zur weiteren Verbreitung entnommen: https://www.freitag.de/autoren/david-gutensohn/spitzelstaat-oesterreich 

Spitzelstaat Österreich

Staatsschutzgesetz 

Während hier über die Vorratsdatenspeicherung und den Geheimdienstskandal debattiert wird, entwickelt sich der kleine Nachbar Österreich in einen Überwachungsstaat

Ein Blog-Beitrag von Freitag-Community-Mitglied David Gutensohn

Mit wehenden Fahnen?

Bild: ALEXANDER KLEIN/AFP/Getty Images

Während hierzulande der Skandal des Bundesnachrichtendienstes seine Kreise zieht, ein Untersuchungsausschuss wütet und die Einführung der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung droht, wird im kleinen Nachbarstaat Österreich die Überwachungsmaschine auf ein neues Level gehoben. Dort arbeitet die Regierung aus SPÖ und ÖVP am sogenannten Staatsschutzgesetz. Dieses soll einen neuen Geheimdienst schaffen, der unbeschränkt und verdachtsunabhängig alle Bürger überwachen kann – ganz ohne Richter oder Staatsanwalt, wie netzpolitik.org berichtet.

Somit kann die Behörde in Zukunft auf Daten von allen Behörden und Firmen zugreifen, um potenzielle Gefahren abzuwenden, oder auch nur um die „Wahrscheinlichkeit“ der Straffälligkeit von Personen zu bewerten. Nach welchen Kriterien das geschehen soll, ist bewusst unklar definiert, wie Kritiker dem Gesetzgeber vorwerfen. Sie fürchten, dass diese Überwachungsmechanismen längst nicht mehr „nur“ der Terrorbekämpfung, sondern ebenso zur Kontrolle von Whistleblowern, Demonstranten und Aktivisten dienen sollen. Denn mit einem Sammelsorium aus unklaren Rechtsbegriffen und hunderten potenziellen Straftaten werden dann demnächst alle BürgerInnen des Landes unter Generalverdacht stehen.

Dass die gesammelten Daten dabei anlasslos fünf Jahre lang gespeichert werden, während die Spuren der Zugriffe der Beamten schon nach drei Jahren verfallen, treibt das ganze auf die Spitze. Und im gleichen Atemzug, als hätte man jenseits der Alpen von NSA und NSU noch nichts gehört, setzt die Regierung zusätzlich die Vertrauenspersonenevidenz um. Kurz gesagt: Eben jenes V-Mann-Konzept, das im Nachbarland so kläglich scheiterte und kürzlich von der ersten Landesregierung wieder abgeschafft wurde.

In Österreich ticken die Uhren eben anders. Dort wird das Überwachungsgesetz ohne große Debatte im Eiltempo noch vor der Sommerpause beschlossen, damit es Anfang des nächsten Jahres in Kraft treten kann.

Vergleicht man dieses Vorhaben mit dem unserer Vorratsdatenspeicherung, könnte man letztere fast schon gelassen betrachten. Zumindest solange man sich nicht bewusst macht, dass der kleine Nachbar gerne mal als Vorbild und zur Legitimation neuer Reformen dient. Nachtigall, ick hör dir trapsen.

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Aus dieser Quelle zur weiteren Verbreitung entnommen:

https://netzpolitik.org/2015/10-punkte-zum-neuen-staatsschutzgesetz-in-oesterreich/

10 Punkte zum neuen Staatsschutzgesetz in Österreich

von Thomas Lohninger am 10. Mai 2015, 14:20 in Österreich / 16 Kommentare

In Österreich wird gerade im Eilverfahren ein neues Polizeiliches Staatsschutzgesetz verabschiedet. Die 10 wichtigsten Punkte dazu gibt‘s hier:

  1. Österreich bekommt einen neuen Geheimdienst.
  2. Das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) ist zwar eigentlich Polizeibehörde, hat aber bald die Befugnisse eines Nachrichtendienstes.
  3. Das BVT kann unbeschränkt und verdachtsunabhängig jeden überwachen und braucht dafür weder Richter noch Staatsanwalt.
  4. Schon zur „Bewertung der Wahrscheinlichkeit“ eines verfassungsgefährdenden Angriffs darf das BVT jeden überwachen. Ein Verdacht ist nicht mehr notwendig.
  5. Das BVT kann auf die Daten von allen Behörden und allen Firmen zugreifen, ohne Richter oder Staatsanwalt. Die einzige Kontrolle ist der interne Rechtsschutzbeauftragte des BM.I, diesem kann das BVT jederzeit die Akteneinsicht verwehren.
  6. Aufgabe des BVT ist weit mehr als die Abwehr von Terrorismus. Auch wer als Whistleblower auf Missstände hinweist oder gegen Rechtsextreme in der Hofburg oder für Tierschutz demonstriert, gerät ins Visier der Behörde.
  7. Rund 100 Straftaten definieren den „verfassungsgefährdenden Angriff“, 40 davon wenn sie aus „religiösen oder weltanschaulichen Motiven“ begangen werden.
  8. Das BVT darf alle Daten 5 Jahre lang speichern. Wer auf diese Daten zugreift wird aber nur 3 Jahre lang gespeichert.
  9. Österreich hat bald zehn neue Geheimdienste, denn neben dem BVT bekommen auch alle 9 Landesämter für Verfassungsschutz dieselben Befugnisse. Jeder Landeshauptmann(=Ministerpräsident) hat also bald seinen eigenen Geheimdienst.
  10. Das Gesetz soll im Eiltempo noch vor der Sommerpause (7. Juli) verabschiedet werden und tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft.

Mehr Infos gibt es in diesem schicken Handout des AKVorrat Österreich. Dieser hat sich bereits mit einerStellungnahme im Begutachtungsverfahrne geäußert.

Staatsschutzgesetzt Handout AKvorrat  

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Aus dem per ÖVP-Amtsmissbräuche offenkundig verfassungswidrig agrar-ausgeraubten Tirol, vom friedlichen Widerstand, Klaus Schreiner

Don´t be part of the problem! Be part of the solution. Sei dabei! Gemeinsam sind wir stark und verändern unsere Welt! Wir sind die 99 %!

Übrigens die 52. Innsbrucker Friedensmahnwache findet am Montag den 18.05.2015 um 18:00 Uhr bei der Annasäule statt. Sei dabei! Unterstütze mit Deiner Anwesenheit die friedliche Bewegung FÜR Frieden in Europa und auf der ganzen Welt.

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Ein Gedanke zu „Spitzelstaat Österreich – und: 10 Punkte zum neuen Staatsschutzgesetz in Österreich

  1. Eva Pichler SHG Mobbing Graz

    Nicht nur das… die WGKK sendet „Mystery-Patienten“ in die Hausarztpraxen Wiener Allgemeinmediziner, um deren Verhalten bei Krankenstandsschreibung zu prüfen!!
    Das Kuriose: das darf auch der Steuerzahler löhnen!

    03/2015 Hausärzte gegen „Spitzelpatienten“ und für RAUS AUS ELGA
    http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20150320_OTS0041/hausaerzte-gegen-spitzelpatienten-und-fuer-raus-aus-elga
    03/2015 Hausärzte fordern ELGA-Stopp
    http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20150305_OTS0104/hausaerzte-fordern-elga-stopp-anhang
    Korruptionsindex von Transparency International
    http://www.laenderdaten.de/indizes/cpi.aspx

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